Moin,
da muss ich dem Markus leider zustimmen.
Von dem Zugeständnis der Bundesfinanzdirektion and die HZAs „..kann
Erleichterungen erlassen.“ wird blöderweise zu oft Gebrauch gemacht und von
daher hätte man selbst vor Gericht rel. geringe Chancen.
Stichwort: Geringfügigkeit. Da musste ich mal stolze 3,96 Euro nachzahlen.
Meine Nachfrage wegen der Geringfügigkeit wurde direkt „…das gilt in diesem
Fall für Sie nicht…“ abgeschmettert.
ANDERERSEITS: Da vieles aber eben Auslegungssache ist, würde ich es in
jedem Fall probieren, vielleicht ist Dir Dein zuständiges HZA doch
wohlgesonnen, man weiß ja nie und es wäre schade um die verpasste
Chance.
Gruß
Michael
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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag