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Autor: Betreff: Von Biersteuer und Bierogratie
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Horstibus
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red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 19:41  

Zitat von Waconia, am 26.5.2012 um 19:01

Zitat von flying, am 26.5.2012 um 10:32
Hi Waconia,

waren die 0,492 € pro Hektoliter nicht auch noch pro ° Stammwürze. Also bei Vollbier noch x 12. Macht 22,80 € Steuer...


Oops ja, das stimmt. Hatte ich glatt überlesen. Also schön Braubuch führen.

Was ist eigentlich mit den Suden die bereits den Gang allen weltlichens gegangen sind, praktisch durch die
Kläranlage. Wer will da noch die Menge geschweige denn die °P nachträglich kontrollieren?

Ich habe ja auch das Glück einen vernünftigen Beamten oder Sachbearbeiter erwischt zu haben und muss
nicht jeden Sud "vor"anmelden sondern lediglich nachmelden. Ich werde da auch ehrlich sein.

Aber ich stelle mir echt die Frage vor folgendem Szenario: Was wenn es hier in RLP sagen wir mal 5.000 Hobbybrauer gäbe,
jeder mind. 2 Sude zur Vernichtung melden würde - 10.000 Protokolle - welche Manpower und vor allem welche Kosten
da entstehen würden.


Jaaa 5.000 Hobbybrauer alleine in der Pfalz, wovon träumst du nachts :D ??
Ich fänds schön wenns in ganz Deutschland so viele geben würde...
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 27.5.2012 um 04:40  

Zitat:
Warum muss man sich eigentlich nicht anmelden wenn man Wein oder ähnliches macht??


Weil es in Deutschland keine Weinsteuer gibt. Wenn du allerdings Sekt machst sieht das wieder anders aus. Der ist Steuerpflichtig. Eingefuehrt fuer den Aufbau der deutschen Flotte.

Gruss

Jan
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 27.5.2012 um 04:41  
Meiner Meinung nach heisst das auch, das bieraehnliche Getraenke, also Biere die nicht dem Biergesetz entsprechen eigentlich steuerfrei sein muessten.

Gruss

Jan
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Braufux
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red_folder.gif erstellt am: 27.5.2012 um 07:40  
Moin zusammen,

Zitat:
Meiner Meinung nach heisst das auch, das bieraehnliche Getraenke, also Biere die nicht dem Biergesetz entsprechen eigentlich steuerfrei sein muessten.


Die Idee hatte ich ja auch neulich vorgetragen hier; Eine Kaugummikugel in die Maische geschubst....und schwupp....kein Bier, keine Steuer.

Aber denkste Puppe: Die lebensmittelrechtliche Definition von Bier hat mit der steuerlichen Definition des gleichen Bieres absolut nix zu tun.

M.E. wäre da aber echt mal Klärung nötig; Arbeit für Juristen ;) Soweit ich recherchiert habe, enthält weder das Biersteuergesetz noch die zugehörige Ausführungsverordnung eine eigene Definition darüber was BIER ist. Das heisst: Das HZA weiss selbst nicht eindeutig, was Bier ist und was nicht.

Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Zitat:
Eine Definition des Begriffs „Bier“ sei weder dem Biersteuergesetz 1993 noch dem Wortlaut der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur - abgesehen davon, dass sich aus dem Hinweis „aus Malz“ die Notwendigkeit der Herstellung aus einem Getreideprodukt ergebe - zu entnehmen.

*

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass jeder HZA-Zuständige das nach Wetterlage oder eigener Gemütsverfassung entscheiden kann. Eigentlich verwunderlich, wo wir doch in Deutschland sind... ;)

Gruss und frohes Pfingstfest

Braufux

* in gänze hier nachzulesen: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080111_2bvr181206.h tml


[Editiert am 27.5.2012 um 07:42 von Braufux]



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Braufux
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red_folder.gif erstellt am: 27.5.2012 um 08:50  
nohmal Hallo zusammen,

ich hab mir dazu mal einen Spass erlaubt.


Biersteuer-Wie es weiterging (gehen könnte):

16.06.2012: Bernd Rauer maischt ein; 201 Liter Ale aus Gerste, Weizen und Mais werden in wenigen Wochen in der Flasche sein

23.07.2012: Schreiben vom HZA; "Lieber B.Rauer, wir, also dein HZA, setzen hiermit Biersteuer fest."

24.07.2012: Bernd schreibt an das HZA; "Liebes HZA, nett von euch, aber das zahl ich nich; Ist ja gar kein Bier."

18.08.2012: HZA an Bernd; HERR B. Rauer, wir sind jetzt reichlich böse und schicken ihnen einen Steuereintreiber vorbei.

noch 18.08.2012: Bernd ruft seinen Freund Josef Urist an; "Jupp, ich brauch deine Hilfe....."

28.08.2012: Nach intensiver Einarbeitung in die Materie schreibt J. Urist an das HZA; "Guten Tag HZA, Bernd zahlt die Steuer nicht, weil offenkundig keine Besteuerungsgrundlage vorliegt. Ihr wisst doch selbst nicht mal, was Bier ist."

30.09.2012: Das HZA hat nachgedacht, schreibt über J.Urist an Bernd: "Tach, wir sind jetzt voll stinkig! Entweder löhnt der Bernd jetzt, oder wir werfen mit Zwangsmaßnahmen."

04.10.2012: Der Bundesfinanzminister hat von der Sache Wind bekommen und wird nervös; "Diese lästigen Mini-Brauer....wenn das nun stimmt das wir die Steuer gar nicht so erheben können? Die schöne Kohle.... Und dieses dusselige Verfassungsgericht hat ja auch schon mal dummes Zeug geschrieben, von wegen man wüsste ja gar nicht was Bier ist....." Panik macht sich im Finanzministerium breit.

14.10.2012: Das BMF schreibt an die HZAs: "An alle: Stark bleiben, nicht einknicken; Wir brauchen die Kohle. Ausserdem lassen wir uns von dem Bernd nicht auf der Nase rumtanzen"

02.11.2012: HZA an Bernd: "Sie Blödmann, jetzt ist sogar der Chef sauer."

03.11.2012: SMS von Bernd an das HZA: mir egal, regelt das mit Jupp, lg Bernd

in den folgenden Jahren: Klage, Antrag, Gegenantrag, Gutachten, Gegengutachten

17.06.2017: Urteil des Bundesfinanzhofes: Wenn das HZA dem Bernd nicht sagen kann WAS Bier ist, kriegt es dafür auch keine Steuern! Eine zusammengeklaubte Definition mit Malz und Wasser und Maischen langt nicht, um dem Bernd in die Tasche zu fassen. Das Biersteuergesetz ist erledigt.

19.06.2017: Bernd und Jupp sitzen zufrieden auf der Terasse, trinken ein steuerfreies Ale und lesen sich gegenseitig die netten Schreiben von tausenden Hobbybrauern vor; Bernd zu Jupp: Ich pack's nicht, hör mal: "Lieber Bernd, Lieber Jupp, wir waren ja zwischendurch echt sauer auf euch, aber jetzt merken wir, wie schön die Arbeit ohne diese lästigen Mini-Steuererklärungen von den ganzen Hobbybrauern ist. Der Chef hat sich auch wieder beruhigt, weil ihm jemand vorgerechnet hat, dass ihr uns immer viel mehr gekostet habt als wir von euch kassieren konnten. Vielen Dank, euer HZA.



Gruss Braufux


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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 27.5.2012 um 11:48  
Das Ganze ist absurd und eine Schande, dass die öffentliche Hand ein Vielfaches an Verwaltungskosten aufbringen muss, um die paar Cent an Steuer zu erheben. Darum vertrete ich als verantwortungvóller Staatsbürger schon seit Jahren die Meinung: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß....
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 27.5.2012 um 15:28  
Zwei Anmerkungen.

Erstens: Zoll ist mitnichten Ländersache, sondern Bundessache. Die örtlichen Hauptzollämter (HZA) unterstehen nicht dem Land, sondern der Bundesfinanzverwaltung, die wiederum zum Finanzministerium gehört. Trotzdem bäckt jedes HZA, manchmal sogar jeder Sachbearbeiter innerhalb eines HZA, seine eigenen Brötchen.

Zweitens: Der Steuersatz beträgt zwar 0,787 EUR je hl und Grad Plato. Allerdings bleibt man als Kleinstbrauer unter der Grenze von 5000hl/Jahr, zahlt also nur einen Anteil von 56%, mithin also für ein Vollbier von 12° 12*0,56*0,787EUR/hl = 5,28864 EUR/hl. Oder auch 2.5ct für die Halbe.


[Editiert am 27.5.2012 um 15:28 von andreas23]
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red_folder.gif erstellt am: 27.5.2012 um 18:31  

Zitat von andreas23, am 27.5.2012 um 15:28
Zwei Anmerkungen.

Zoll ist mitnichten Ländersache, sondern Bundessache


Zoll ansich ist Bundessache, BIERSTEUER aber ist schon Ländersache. Die treibt der Zoll im Auftrag der Länder ein.


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gruss

frank
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 27.5.2012 um 19:39  

Zitat von Hagen, am 27.5.2012 um 11:48
Das Ganze ist absurd und eine Schande, dass die öffentliche Hand ein Vielfaches an Verwaltungskosten aufbringen muss, um die paar Cent an Steuer zu erheben. ..

... und irgendwenn merken sie es und führen ab dann eine Bearbeitungsgebühr ein. Jedes Amt verlangt für eine Stempel/Unterschrift gleich 5-10 Euro oder mehr.
Antwort 33
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2012 um 18:25  
Hallo allerseits,
ich will in den nächsten Wochen mich auch mal am Brauen versuchen und hab halt alles vorbildlichen meinem HZA in Koblenz angezeigt.
Nur hab ich jetzt noch die Auflage, die Bezugsquellen meiner Rohstoffe nachzuweisen und die Rechnungen dann ein Jahr lang aufzubewaren?
Wofür soll denn das gut sein?
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2012 um 18:45  
Vermutlich wollen sie damit irgend wie nachweisen, wie viel Bier Du wirklich gebraut hast.
Wenn Du z.B. Rechnungen über 100kg Malz hast, dann sind das sicher mehr als 200 Liter.
Ich halte das aber für ziemlich seltsam, denn man kann auch jede Menge Rohstoffe kaufen und damit kein Bier brauen, wenn man es z.B. an andere Hobbybrauer weiterverteilt (Sammelbestellung zum Porto sparen).
Und wie das ist, wenn man das Malz von einer Brauerei geschenkt bekommt, weiß ich auch nicht.
Macht also irgend wie keinen Sinn.
Frag doch mal nach, warum die das wollen, wär sicher interessant.
Ich frag mich auch, ob das gesetzlich überhaupt abgedeckt ist oder einfach nur Schikane.

Stefan


[Editiert am 3.6.2012 um 18:47 von Boludo]
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2012 um 18:52  
Es ist so wie Stefan das sagt...Wenn Du Dir eine Tonne Malz bestellst und daraus 5000 L Malztrunk/Malzlimo braust, geht das das Zollamt eigentlich nix an..? Biersteuer wird erst mit Zugabe der Hefe fällig. Ich hab aber auch schon Geschichten gehört, wo Zöllner "Hausbesuche" gemacht haben und das Malzlager sehen wollten...?


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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2012 um 20:16  
Ja, das Zollamt kam mir auch sehr einsam vor beim Anrufen :)
Es war das erste Amt, wo man ohne Wartezeiten durchkam.

Im Endeffekt ist es mir egal, ob ich jetzt die paar Rechnungen aufhebe oder nicht.
Wenn einer das Bier nicht versteuern will, dann kann er auch die Rechnung einfach nicht abheften ^^
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red_folder.gif erstellt am: 3.6.2012 um 20:54  
Hi Zusammen,

Ich hab auch mal ne Frage. Unser Wohnhaus steht auf der Hausnummer 100, das Gewerbe hat die Nummer 100a.
Kann ich mich nun auf 100 anmelden, mein Vater auf 100a? Oder gilt ein Gewerbe-Gebäude mit Hausnummer und Pipapo nicht als "Haushalt"?

Grüße,
Fabian


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