Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 10:01 |
|
|
Lieber und werte Braukolleginnen und Braukollegen,
als Hobbybrauer ist man ja verpflichtet seine „Brautätigkeit“ zu melden
und, sofern man die Freimenge von 2 hl jährlich übersteigt die s.g.
Biersteuer zu entrichten.
Soweit so gut.
Da ich ab dem nächsten Sud in die „Maischeklasse per Einwecker“ umsteige
habe ich mir Gedanken über die Zukunft gemacht,
schließlich spielt der Einkauf von Rohstoffen dabei eine sehr wesentliche
Rolle.
Nun habe ich meine Sude für dieses Jahr in etwa geplant (eben wg.
Bestellung der Rohstoffe Malze, Hopfen ect.).
Mit Erschrecken habe ich festgestellt, dass sich meine Ausschlagmenge bei
etwa 5,85 hl für das Jahr 2012 einpendeln wird.
Was bedeutet ich muss Biersteuer löhnen und zwar (nach Gesetzeslage für die
„Übermenge der Freigrenze“)
€ 0,492 je Hektoliter (hl) in Höhe von € 1,90!!!
Öhm, wenn meine Berechnungen denn so stimmen. Stimmen die soweit?
Das Prozetere: Dafür muss ich ein „Braubuch“ führen, eine
Biersteuererklärung ausfüllen und beides beim HZA (Hauptzollamt)
einreichen,
das diese Unterlagen prüft und dann den Bescheid festsetzt. Dieser wird mir
dann förmlich zugestellt und
ich muss den Betrag (Steuerschuld) per Bank überweisen.
Um dies zu umgehen könnte ich mich wohl auf den § 52, Absatz 2 der LHO
(Landeshaushaltsordnung) berufen
und eine s.g. Niederschlagung, da „die Kosten der Einziehung außer
Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen“ beantragen. *ggg
Aber ich glaube ich lass es und entrichte (wenn ich die Ausschlagmenge denn
tatsächlich erreiche) brav meine Biersteuer.
Ist ja meine staatsbürgerliche Pflicht und ich möchte meinen bescheidenen
Beitrag zur Gesundung der Europäischen Einheitswährung beitragen.
Es könnte natürlich auch passieren, dass einige meiner Sude (sagen wir mal
ca. 1 hl) misslingen, die dann wiederrum vernichtet werden müssten
um die Steuerschuld entsprechend (bei 1 hl um € 0,492) zu vermindern.
Hierzu müsste ich den jeweiligen Vorgang allerdings anzeigen und ein
AD-Mitarbeiter zu mir bitten, der den Vorgang ja jeweils protokolliert.
Wir wollen ja schließlich korrekt handeln und behandelt werden.
Das nennt man wohl „Moderne Bierogratie“
[Editiert am 26.5.2012 um 10:08 von Waconia]
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
|
|
Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 10:32 |
|
|
Hi Waconia,
waren die 0,492 € pro Hektoliter nicht auch noch pro ° Stammwürze.
Also bei Vollbier noch x 12. Macht 22,80 € Steuer...
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
|
|
Antwort 1 |
|
Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 11:58 |
|
|
Wollte ich auch gerade sagen,
deswegen sind ja die 200 Liter auch Biersteuermäßig wegen "Nichtigkeit"
frei.
Wenn du so an die 8 - 10 hl braust im Jahr werden das schon ein paar Euro.
Grüße
Holger
____________________
|
|
Antwort 2 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 12:02 |
|
|
Jo, aber trotz allem bitte nicht vergessen: wo bekommt man schon 100 l
richtig leckeres Bier, von dem man weiß, was drin ist, für knapp 23
Euro?
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Senior Member Beiträge: 287 Registriert: 23.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 12:11 |
|
|
Du musst aber auch deinen "Arbeitsaufwand" einberechnen den du hast
Opportunitätskosten und so.
Klar es ist ein Hobby das Spass macht, aber es kostet halt auch extrem viel
Zeit! ____________________
|
|
Antwort 4 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 12:17 |
|
|
Klar, aber wenn bei dem Aufwand ein entsprechendes Ergebnis dabei
herauskommt, ist das doch super!
Ich muss gestehen, dass ich nach jedem Sud erstmal 2 Wochen Pause benötige,
bevor ich wieder ans Brauen denke...wegen des Aufwands. Aber das Ergebnis
hat - bis auf einen Sud - diesen Aufwand immer gerechtfertigt.
Viele Grüße
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 12:38 |
|
|
Michael,
automatisieren heißt das Zauberwort :-) Dann kommt man auch mal auf die
Idee unter der WOche zu brauen.
Schönes Brauwochenende!
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
|
|
Antwort 6 |
|
Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 12:46 |
|
|
Die Frage bei einem geliebten Hobby lautet nicht "Dauert das lange?"
sondern..."Schade, es dauert nicht lange genug" ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
|
|
Antwort 7 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 12:59 |
|
|
Kirk, ich habe ja auch schon automatisiert, aber die Kessel schleppen sich
nicht von allein vom Keller in die Wohung und wieder zurück, die reinigen
sich auch nicht automatisch, da ist schon noch Manufaktur gefragt.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 13:02 |
|
|
ja, das stimmt...
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
|
|
Antwort 9 |
|
Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 13:08 |
|
|
Flying hat Recht mit der Tatsache, dass die Biersteuer pro 1° Plato fällig
wird.
Was mir - selbst als Juristen - noch nicht bei § 41 I BierStV ganz klar
ist, bezieht sich die Bemessungsgrundlage für die Freimenge für Hobbybrauer
auf den brauenden HAUSHALT oder die brauende PERSON im Haushalt?
Frohe Pfingsten!
Hagen
|
|
Antwort 10 |
|
Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 13:11 |
|
|
ich glaube das hatte mal ein Hauptzollamt so ausgelegt das es pro Haushalt
ist.
Also wenn der Partner im selben Haushalt lebt und auch anmelden will geht
das wohl nicht?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
|
|
Antwort 11 |
|
Posting Freak Beiträge: 1101 Registriert: 2.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 13:15 |
|
|
Dann könnte man ja theoretisch den Nachbarn einladen und er meldet sich
dann halt beim Zoll an und es geht quasi "auf seine Kappe" .
Also du braust dann in seinem Namen quasi.
Sparst du dir für 200l das ganze unnötige Gedönse.
Warum muss man sich eigentlich nicht anmelden wenn man Wein oder ähnliches
macht??
[Editiert am 26.5.2012 um 13:17 von Horstibus]
|
|
Antwort 12 |
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 13:50 |
|
|
|
|
Antwort 13 |
|
Posting Freak Beiträge: 581 Registriert: 28.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 14:02 |
|
|
1926... Tausende Winzer erstürmen das Finanzamt, die Finanzkasse und das
Zollamt in Bernkastel....
So wird das gemacht
|
|
Antwort 14 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 14:23 |
|
|
Zitat von Kirk1701, am 26.5.2012 um
13:11 | ich glaube das hatte mal ein
Hauptzollamt so ausgelegt das es pro Haushalt ist.
Also wenn der Partner im selben Haushalt lebt und auch anmelden will geht
das wohl nicht?
Kirk |
Doch, bei mir geht das seltsamerweise, ich darf meine Frau mit anmelden.
Ich muss aber auch die Sude nicht mehr einzeln anmelden, sonder mich erst
dann melden, wenn die 200 Liter überschritten sind.
Das ist ein sehr vernünftiger Zollbeamter
Stefan
|
|
Antwort 15 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 14:26 |
|
|
@Hagen: pro Haushalt...leider, da hatten wir schon endlose Diskussionen
drüber, musste mal suchen. Die Zollhoheit ist Ländersache und manche HZAs
legen bestimmte Dinge sehr eigen aus. Worin sich aber mehr oder weniger
alle einig sind (ich hab's auch schriftlich von denen) ist die Tatsache,
dass es heißt: pro Haushalt, versteht hier keine Sau warum, aber das ist
leider so.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 14:47 |
|
|
Zitat von Horstibus, am 26.5.2012 um
13:15 | Dann könnte man ja theoretisch den
Nachbarn einladen und er meldet sich dann halt beim Zoll an und es geht
quasi "auf seine Kappe" .
Also du braust dann in seinem Namen quasi.
Sparst du dir für 200l das ganze unnötige
Gedönse. |
Theoretisch möglich, aber dann muss der Sud auch bei deinem Nachbar
vergoren werden. ____________________ Wetterauer Hausbräu
|
|
Antwort 17 |
|
Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 14:51 |
|
|
Dank dir Michael! Merkwürdig, dass es bei Boludo anders ist. Na ja, mancher
drückt zwei bis drei Augen zu. Letztlich handelt es sich um ein
Bundesgesetz. Damit ist die rechtliche Grundlage eben nicht Ländersache.
Im urprünglichen Wilhelminischen Gesetz, ich glaube von 1876 (?),welche die
Grundlage des heutigen Biersteuergesetzes ist, bezog sich die
Steuerfreiheit auch auf den Hausbedarf. Hierunter wurde ein Haushalt bis zu
10 Personen über 14 Jahren gerechnet. Insofern macht das schon Sinn. Nur
der heutige Wortlaut de§ 41 BierStV ist da nicht eindeutig.
Beste Grüße
Hage
|
|
Antwort 18 |
|
Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 16:15 |
|
|
@Hagen:
Seltsam ist das nicht, schliesslich liegt es im Ermessen des jeweiligen HZA
wie die Freimenge von 200 l gehandhabt wird. Der eine Zöllner siehts eben
etwas lockerer als der andere.
Soviel zur Steuergleichheit.
____________________ Gruss Uli
|
|
Antwort 19 |
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 17:26 |
|
|
Zitat von Hagen, am 26.5.2012 um
14:51 | Dank dir Michael! Merkwürdig, dass es
bei Boludo anders ist. Na ja, mancher drückt zwei bis drei Augen zu.
Letztlich handelt es sich um ein Bundesgesetz. Damit ist die rechtliche
Grundlage eben nicht Ländersache.
Im urprünglichen Wilhelminischen Gesetz, ich glaube von 1876 (?),welche die
Grundlage des heutigen Biersteuergesetzes ist, bezog sich die
Steuerfreiheit auch auf den Hausbedarf. Hierunter wurde ein Haushalt bis zu
10 Personen über 14 Jahren gerechnet. Insofern macht das schon Sinn. Nur
der heutige Wortlaut de§ 41 BierStV ist da nicht eindeutig.
Beste Grüße
Hage |
Für mich ist das schon eindeutig.
Zitat: " (1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten
ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird,
ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
"
Zählgröße ist der Haus-/Hobbybrauer, die Herstellung im eigenen Haushalt
ist lediglich die Vorraussetzung für die Steuerbefreiung.
Wenn ich dank doppelter Haushaltsführung in Garmisch und in Flensburg
braue, kann ich die Steuerbefreiung für 200l nur einmal in Anspruch
nehmen.
Lebe ich in einer WG mit 5 Hobbybrauern zusammen, kann jeder für sich
einmal p.a. die 200l Freigrenze beanspruchen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 20 |
|
Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 17:47 |
|
|
Ruthard: So eindeutig ist das leider nach dem Wortlaut der Verordnung
nicht. Die juristischen Fragen der Gesetzesauslegung habe ich bereits
dargelegt.
Besten Gruß
Hagen
|
|
Antwort 21 |
|
Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 18:13 |
|
|
wir hatten hier schon wirklich endlose Diskussionen darüber, wie Michael
das gesagt hat. Allerdings hat sich noch kein Jurist wie Hagen darüber
ausgelassen...Ich verstehe von dem ganzen eh nur blablabla..
Das einzige was ich bisher verstanden habe war...Machen was und wie es das
Zollamt will...weil die eh am längeren Hebel sitzen!
Es sei denn, tausende aufgebrachte Hobbybrauer erstürmen medienwirksam das
Hauptzollamt in Berlin...
[Editiert am 26.5.2012 um 18:15 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
|
|
Antwort 22 |
|
Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 19:01 |
|
|
Oops ja, das stimmt. Hatte ich glatt überlesen. Also schön Braubuch
führen.
Was ist eigentlich mit den Suden die bereits den Gang allen weltlichens
gegangen sind, praktisch durch die
Kläranlage. Wer will da noch die Menge geschweige denn die °P nachträglich
kontrollieren?
Ich habe ja auch das Glück einen vernünftigen Beamten oder Sachbearbeiter
erwischt zu haben und muss
nicht jeden Sud "vor"anmelden sondern lediglich nachmelden. Ich werde da
auch ehrlich sein.
Aber ich stelle mir echt die Frage vor folgendem Szenario: Was wenn es hier
in RLP sagen wir mal 5.000 Hobbybrauer gäbe,
jeder mind. 2 Sude zur Vernichtung melden würde - 10.000 Protokolle -
welche Manpower und vor allem welche Kosten
da entstehen würden. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
|
|
Antwort 23 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 26.5.2012 um 19:25 |
|
|
Also, Braubuch führen musst Du nur, wenn Dich Dein zuständiges HZA dazu
aufgefordert hat (meines z.B. nicht). Ansonsten einfach dieses
Steuerformular ausfüllen und den Betrag überweisen, fertig.
Die Vernichtung unter Zollaufsicht kostet richtig viel Geld (s.auch Antwort 10), da kann unser Kollege Bielsteinbräu
etwas zu sagen, der hatte das schon mal.
Viele Grüße
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|