Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 1 von 2   «  1  2  »     
Autor: Betreff: Von Biersteuer und Bierogratie
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 10:01  
Lieber und werte Braukolleginnen und Braukollegen,

als Hobbybrauer ist man ja verpflichtet seine „Brautätigkeit“ zu melden und, sofern man die Freimenge von 2 hl jährlich übersteigt die s.g. Biersteuer zu entrichten.
Soweit so gut.

Da ich ab dem nächsten Sud in die „Maischeklasse per Einwecker“ umsteige habe ich mir Gedanken über die Zukunft gemacht,
schließlich spielt der Einkauf von Rohstoffen dabei eine sehr wesentliche Rolle.

Nun habe ich meine Sude für dieses Jahr in etwa geplant (eben wg. Bestellung der Rohstoffe Malze, Hopfen ect.).
Mit Erschrecken habe ich festgestellt, dass sich meine Ausschlagmenge bei etwa 5,85 hl für das Jahr 2012 einpendeln wird.
Was bedeutet ich muss Biersteuer löhnen und zwar (nach Gesetzeslage für die „Übermenge der Freigrenze“)
€ 0,492 je Hektoliter (hl) in Höhe von € 1,90!!!

Öhm, wenn meine Berechnungen denn so stimmen. Stimmen die soweit? :redhead:

Das Prozetere: Dafür muss ich ein „Braubuch“ führen, eine Biersteuererklärung ausfüllen und beides beim HZA (Hauptzollamt) einreichen,
das diese Unterlagen prüft und dann den Bescheid festsetzt. Dieser wird mir dann förmlich zugestellt und
ich muss den Betrag (Steuerschuld) per Bank überweisen.

Um dies zu umgehen könnte ich mich wohl auf den § 52, Absatz 2 der LHO (Landeshaushaltsordnung) berufen
und eine s.g. Niederschlagung, da „die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen“ beantragen. *ggg

Aber ich glaube ich lass es und entrichte (wenn ich die Ausschlagmenge denn tatsächlich erreiche) brav meine Biersteuer.
Ist ja meine staatsbürgerliche Pflicht und ich möchte meinen bescheidenen Beitrag zur Gesundung der Europäischen Einheitswährung beitragen. :puzz:

Es könnte natürlich auch passieren, dass einige meiner Sude (sagen wir mal ca. 1 hl) misslingen, die dann wiederrum vernichtet werden müssten
um die Steuerschuld entsprechend (bei 1 hl um € 0,492) zu vermindern.
Hierzu müsste ich den jeweiligen Vorgang allerdings anzeigen und ein AD-Mitarbeiter zu mir bitten, der den Vorgang ja jeweils protokolliert.
Wir wollen ja schließlich korrekt handeln und behandelt werden. :thumbup:

Das nennt man wohl „Moderne Bierogratie“ ;)


[Editiert am 26.5.2012 um 10:08 von Waconia]



____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen
Moderator
Posting Freak

flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 10:32  
Hi Waconia,

waren die 0,492 € pro Hektoliter nicht auch noch pro ° Stammwürze. Also bei Vollbier noch x 12. Macht 22,80 € Steuer...


____________________
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
Profil anzeigen Antwort 1
Posting Freak
Posting Freak

Holger-Pohl
Beiträge: 2920
Registriert: 1.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 11:58  
Wollte ich auch gerade sagen,

deswegen sind ja die 200 Liter auch Biersteuermäßig wegen "Nichtigkeit" frei.

Wenn du so an die 8 - 10 hl braust im Jahr werden das schon ein paar Euro.

Grüße
Holger


____________________
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 2
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 12:02  
Jo, aber trotz allem bitte nicht vergessen: wo bekommt man schon 100 l richtig leckeres Bier, von dem man weiß, was drin ist, für knapp 23 Euro?

Gruß
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 3
Senior Member
Senior Member

Knaecke
Beiträge: 287
Registriert: 23.3.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 12:11  

Zitat von tauroplu, am 26.5.2012 um 12:02
Jo, aber trotz allem bitte nicht vergessen: wo bekommt man schon 100 l richtig leckeres Bier, von dem man weiß, was drin ist, für knapp 23 Euro?

Gruß
Michael


Du musst aber auch deinen "Arbeitsaufwand" einberechnen den du hast ;) Opportunitätskosten und so.
Klar es ist ein Hobby das Spass macht, aber es kostet halt auch extrem viel Zeit!


____________________
Profil anzeigen Antwort 4
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 12:17  
Klar, aber wenn bei dem Aufwand ein entsprechendes Ergebnis dabei herauskommt, ist das doch super!

Ich muss gestehen, dass ich nach jedem Sud erstmal 2 Wochen Pause benötige, bevor ich wieder ans Brauen denke...wegen des Aufwands. Aber das Ergebnis hat - bis auf einen Sud - diesen Aufwand immer gerechtfertigt.

Viele Grüße
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 5
Posting Freak
Posting Freak

Kirk1701
Beiträge: 2828
Registriert: 30.11.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 12:38  
Michael,

automatisieren heißt das Zauberwort :-) Dann kommt man auch mal auf die Idee unter der WOche zu brauen.

Schönes Brauwochenende!

Kirk


____________________

Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
Profil anzeigen Antwort 6
Moderator
Posting Freak

flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 12:46  
Die Frage bei einem geliebten Hobby lautet nicht "Dauert das lange?" sondern..."Schade, es dauert nicht lange genug" :D


____________________
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
Profil anzeigen Antwort 7
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 12:59  
Kirk, ich habe ja auch schon automatisiert, aber die Kessel schleppen sich nicht von allein vom Keller in die Wohung und wieder zurück, die reinigen sich auch nicht automatisch, da ist schon noch Manufaktur gefragt.

Gruß
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 8
Posting Freak
Posting Freak

Kirk1701
Beiträge: 2828
Registriert: 30.11.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 13:02  
ja, das stimmt...

Kirk


____________________

Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
Profil anzeigen Antwort 9
Posting Freak
Posting Freak

Hagen
Beiträge: 3929
Registriert: 10.9.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 13:08  
Flying hat Recht mit der Tatsache, dass die Biersteuer pro 1° Plato fällig wird.

Was mir - selbst als Juristen - noch nicht bei § 41 I BierStV ganz klar ist, bezieht sich die Bemessungsgrundlage für die Freimenge für Hobbybrauer auf den brauenden HAUSHALT oder die brauende PERSON im Haushalt?

Frohe Pfingsten!

Hagen
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 10
Posting Freak
Posting Freak

Kirk1701
Beiträge: 2828
Registriert: 30.11.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 13:11  
ich glaube das hatte mal ein Hauptzollamt so ausgelegt das es pro Haushalt ist.

Also wenn der Partner im selben Haushalt lebt und auch anmelden will geht das wohl nicht?

Kirk


____________________

Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
Profil anzeigen Antwort 11
Posting Freak
Posting Freak

Horstibus
Beiträge: 1101
Registriert: 2.4.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 13:15  
Dann könnte man ja theoretisch den Nachbarn einladen und er meldet sich dann halt beim Zoll an und es geht quasi "auf seine Kappe" :cool: .
Also du braust dann in seinem Namen quasi.
Sparst du dir für 200l das ganze unnötige Gedönse.

Warum muss man sich eigentlich nicht anmelden wenn man Wein oder ähnliches macht??


[Editiert am 26.5.2012 um 13:17 von Horstibus]
Profil anzeigen Antwort 12
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 13:50  
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 13
Posting Freak
Posting Freak

grimbart
Beiträge: 581
Registriert: 28.1.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 14:02  

Zitat von Horstibus, am 26.5.2012 um 13:15


Warum muss man sich eigentlich nicht anmelden wenn man Wein oder ähnliches macht??




1926...Tausende Winzer erstürmen das Finanzamt, die Finanzkasse und das Zollamt in Bernkastel....


So wird das gemacht :)
Profil anzeigen Antwort 14
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 14:23  

Zitat von Kirk1701, am 26.5.2012 um 13:11
ich glaube das hatte mal ein Hauptzollamt so ausgelegt das es pro Haushalt ist.

Also wenn der Partner im selben Haushalt lebt und auch anmelden will geht das wohl nicht?

Kirk


Doch, bei mir geht das seltsamerweise, ich darf meine Frau mit anmelden.
Ich muss aber auch die Sude nicht mehr einzeln anmelden, sonder mich erst dann melden, wenn die 200 Liter überschritten sind.
Das ist ein sehr vernünftiger Zollbeamter :)

Stefan
Profil anzeigen Antwort 15
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 14:26  
@Hagen: pro Haushalt...leider, da hatten wir schon endlose Diskussionen drüber, musste mal suchen. Die Zollhoheit ist Ländersache und manche HZAs legen bestimmte Dinge sehr eigen aus. Worin sich aber mehr oder weniger alle einig sind (ich hab's auch schriftlich von denen) ist die Tatsache, dass es heißt: pro Haushalt, versteht hier keine Sau warum, aber das ist leider so.

Gruß
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 16
Posting Freak
Posting Freak

Basti_H
Beiträge: 532
Registriert: 30.12.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 14:47  

Zitat von Horstibus, am 26.5.2012 um 13:15
Dann könnte man ja theoretisch den Nachbarn einladen und er meldet sich dann halt beim Zoll an und es geht quasi "auf seine Kappe" :cool: .
Also du braust dann in seinem Namen quasi.
Sparst du dir für 200l das ganze unnötige Gedönse.


Theoretisch möglich, aber dann muss der Sud auch bei deinem Nachbar vergoren werden.


____________________
Wetterauer Hausbräu
Profil anzeigen Antwort 17
Posting Freak
Posting Freak

Hagen
Beiträge: 3929
Registriert: 10.9.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 14:51  
Dank dir Michael! Merkwürdig, dass es bei Boludo anders ist. Na ja, mancher drückt zwei bis drei Augen zu. Letztlich handelt es sich um ein Bundesgesetz. Damit ist die rechtliche Grundlage eben nicht Ländersache.

Im urprünglichen Wilhelminischen Gesetz, ich glaube von 1876 (?),welche die Grundlage des heutigen Biersteuergesetzes ist, bezog sich die Steuerfreiheit auch auf den Hausbedarf. Hierunter wurde ein Haushalt bis zu 10 Personen über 14 Jahren gerechnet. Insofern macht das schon Sinn. Nur der heutige Wortlaut de§ 41 BierStV ist da nicht eindeutig.
Beste Grüße

Hage
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 18
Posting Freak
Posting Freak

uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 16:15  
@Hagen:

Seltsam ist das nicht, schliesslich liegt es im Ermessen des jeweiligen HZA wie die Freimenge von 200 l gehandhabt wird. Der eine Zöllner siehts eben etwas lockerer als der andere.

Soviel zur Steuergleichheit.


____________________
Gruss Uli
Profil anzeigen Antwort 19
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 17:26  

Zitat von Hagen, am 26.5.2012 um 14:51
Dank dir Michael! Merkwürdig, dass es bei Boludo anders ist. Na ja, mancher drückt zwei bis drei Augen zu. Letztlich handelt es sich um ein Bundesgesetz. Damit ist die rechtliche Grundlage eben nicht Ländersache.

Im urprünglichen Wilhelminischen Gesetz, ich glaube von 1876 (?),welche die Grundlage des heutigen Biersteuergesetzes ist, bezog sich die Steuerfreiheit auch auf den Hausbedarf. Hierunter wurde ein Haushalt bis zu 10 Personen über 14 Jahren gerechnet. Insofern macht das schon Sinn. Nur der heutige Wortlaut de§ 41 BierStV ist da nicht eindeutig.
Beste Grüße

Hage

Für mich ist das schon eindeutig.

Zitat: "(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. "

Zählgröße ist der Haus-/Hobbybrauer, die Herstellung im eigenen Haushalt ist lediglich die Vorraussetzung für die Steuerbefreiung.

Wenn ich dank doppelter Haushaltsführung in Garmisch und in Flensburg braue, kann ich die Steuerbefreiung für 200l nur einmal in Anspruch nehmen.

Lebe ich in einer WG mit 5 Hobbybrauern zusammen, kann jeder für sich einmal p.a. die 200l Freigrenze beanspruchen.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 20
Posting Freak
Posting Freak

Hagen
Beiträge: 3929
Registriert: 10.9.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 17:47  
Ruthard: So eindeutig ist das leider nach dem Wortlaut der Verordnung nicht. Die juristischen Fragen der Gesetzesauslegung habe ich bereits dargelegt.

Besten Gruß

Hagen
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 21
Moderator
Posting Freak

flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 18:13  
wir hatten hier schon wirklich endlose Diskussionen darüber, wie Michael das gesagt hat. Allerdings hat sich noch kein Jurist wie Hagen darüber ausgelassen...Ich verstehe von dem ganzen eh nur blablabla..

Das einzige was ich bisher verstanden habe war...Machen was und wie es das Zollamt will...weil die eh am längeren Hebel sitzen!

Es sei denn, tausende aufgebrachte Hobbybrauer erstürmen medienwirksam das Hauptzollamt in Berlin... :P


[Editiert am 26.5.2012 um 18:15 von flying]



____________________
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
Profil anzeigen Antwort 22
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 19:01  

Zitat von flying, am 26.5.2012 um 10:32
Hi Waconia,

waren die 0,492 € pro Hektoliter nicht auch noch pro ° Stammwürze. Also bei Vollbier noch x 12. Macht 22,80 € Steuer...


Oops ja, das stimmt. Hatte ich glatt überlesen. Also schön Braubuch führen.

Was ist eigentlich mit den Suden die bereits den Gang allen weltlichens gegangen sind, praktisch durch die
Kläranlage. Wer will da noch die Menge geschweige denn die °P nachträglich kontrollieren?

Ich habe ja auch das Glück einen vernünftigen Beamten oder Sachbearbeiter erwischt zu haben und muss
nicht jeden Sud "vor"anmelden sondern lediglich nachmelden. Ich werde da auch ehrlich sein.

Aber ich stelle mir echt die Frage vor folgendem Szenario: Was wenn es hier in RLP sagen wir mal 5.000 Hobbybrauer gäbe,
jeder mind. 2 Sude zur Vernichtung melden würde - 10.000 Protokolle - welche Manpower und vor allem welche Kosten
da entstehen würden.


____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 23
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 26.5.2012 um 19:25  
Also, Braubuch führen musst Du nur, wenn Dich Dein zuständiges HZA dazu aufgefordert hat (meines z.B. nicht). Ansonsten einfach dieses Steuerformular ausfüllen und den Betrag überweisen, fertig.

Die Vernichtung unter Zollaufsicht kostet richtig viel Geld (s.auch Antwort 10), da kann unser Kollege Bielsteinbräu etwas zu sagen, der hatte das schon mal.

Viele Grüße
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 24
  Seite 1 von 2   «  1  2  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum