Hallo Höpfli
zu 1) wenn Du "nicht weißt", warum hälst Du dann ständig dagegen ??
elektrische Anschlüsse sollten immer entsprechend geklemmte Kontaktstellen
haben, dass eine Beeinträchtigung der elektrischen Leitfähigkeit durch
Oxidation ausgeschlossen ist.
Bei massiven Leitern ist dies bei entsprechenden Schraubklemmen
sichergestellt und getestet (dann sind diese Klemmen für massive Leiter
zugelassen).
Bei mehradrigen oder vieladrigen Leitern ist dies bei SCHRAUBKLEMMEN
normalerweise nur bei Verwendung von entsprechen zugelassenen
(typgeprüften) und verarbeiteten Adernendhülsen gewährleistet. Bei
KÄFIGZUGFEDERKLEMMEN (z.B. Steckklemmen) ist dies OHNE Adernendhülse
gewährleistet.
Ob eine entsprechende Klemme für ein bestimmtes Kabel eine Adernendhülse
braucht oder nicht erfährt man aus dem DATENBLATT der Klemme. Die nach dem
Datenblatt ausgeführten Klemmungen sind entsprechend getestet und
"eigentlich" einzig gesetzlich zulässig.
zu 2)
wenn Du den Forumsbeitrag anzweifelst, lade ich dich gerne ein, bei mir die
entsprechenden Vorschriften - allen voran die VDE 0100 - einzusehen. Leider
dürfen diese auch nicht in Auszügen kopiert oder vervielfältigt werden -
deshalb kann ich sie hier nicht herkopieren !!!
Da kannst Du dann schwarz auf weiß nachlesen, dass das "Verlöten der Leiter
als Ersatz für Adernenhülsen" aktuell (seid einigen Jahrzehnten) verboten
ist.
zu 3)
ob die dort (in Leipzig) verbauten Steckdosen etc. "heute noch zulässig
wären" kann ich natürlich nicht sagen, da ich sie nicht kenne. "Verzinnte
Litzen" werden auch heute eingesetzt in dem Sinne, dass die Einzeladern zur
Vermeidung von Korossion verzinnt sind. "Verzinnt" im Sinne als Ersatz für
die Adernendhülse miteinander verlötet ist heute (siehe zu 2) jedenfalls
nicht mehr zulässig.
Grüße vom Hebi, der 10 Jahre lang als technischer Fachberater im Vertrieb
von Klemmen gearbeitet hat......
[Editiert am 24.7.2011 um 18:37 von hebi_19]
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