Zitat von Marv, am 31.7.2013 um
18:40 |
Dokumentation von der Frage falls er
die Ratschläge in den Wind schießt ist Quatsch, Unwissenheit schützt vor
Strafe nicht, ändert daher an der Situation
Null. |
Sorry fürs OT, aber es sehr wohl einen Unterschied und der lautet Vorsatz
bzw. Fahrlässigkeit.
Ansonsten gibts hier im Thread ja schon genug Punkte, an denen man sich
orientieren kann um gezielt bei den Verantwortlichen nachzufragen.
Ciao Basti
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Wetterauer Hausbräu