Newbie Beiträge: 2 Registriert: 9.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 10:44 |
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Hallo werte Brauer,
ich lese hier schon einige Zeit hier mit und wurde auf Fragen immer gut
hier informiert.
Jedoch habe ich jetzt eine Frage, auf diese finde ich so recht keine
antwort, bzw. nur unzureichend.
Bei uns in der Stadt gibt es bald ein Stadtfest, ein Kumpel wollte dann mit
mir dort mein Bier ausschenken und nach dem Tag die Resonanz auswerten ob
man das nochmal macht usw.
Nu möchte ich auch nicht, dass mir jemand an die Karre pinkelt und wollte
daher alle Risiken vorher abklopfen.
Eines weiß ich schon, die Ausschankgenehmigung des Städtischen
Ordnungsamtes kostet 30 Eur.
Muss ich irgendwie zum gesundheitssamt?
Zoll, kenn ich und bin ich mir bewusst.
Bauamt auch oder interessiert es niemanden wo das gesöff her kommt?
Hat jemand erfahrung mit sowas?
Muss ich ein Gewerbe anmelden für diese vorraussichtl. einmalige Sache?
Hab ich was übersehen? Wie ihr seht bin ich sehr unerfahren und freue mich
jetzt schon auf zahlreiche Antworten
Vielen Dank!
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 10:52 |
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Es gibt Fragen, die sollte man nicht öffentlich stellen, weil eine negative
Antwort ja auch dokumentiert werden würde.
An deiner Stelle würde ich mal ganz vorsichtig beim Gesundheitsamt
nachfragen, ob die das genehmigen oder dulden. Vielleicht hast du ja noch
Bilder von der Herstellung oder deiner Brauanlage...
Das Gewerbeamt kann dir sagen, ob du ein Gewerbe brauchst oder nicht.
Das alles gilt für alle Lebensmittel, nicht nur für dein Bier, sondern auch
für mitgebrachte Kuchen und so...
Im Zweifel, wenn jemand umkippt, kriegste halt Probleme, ob abgenommen oder
nicht.
Zoll kennst du, das wäre sonst die nächste Anlaufstelle.
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 204 Registriert: 18.11.2005 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 11:00 |
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Zoll und Gewerbe ist eigentlich kein Problem, das geht recht fix. Das
größte Ärgerniss wird die Hygiene. Du musst ein Gesundheitszeugnis haben,
das gibt's nach kurzem Lehrgang und ärtzlicher Untersuchung. Zudem gibt's
an die Produktionsräume recht umfängliche Auflagen. Wenn du also nicht die
Möglichkeit hast in einer befreundeten Gaststädte in die Küche zu schlüpfen
wird es schwierig.
Zudem meinte ich mal gelesen zu haben dass du dann auch deine Zutaten noch
speziell dokumentieren musst, mit geeichten Maßen arbeiten etc.
Mit Lebensmitteln an die Öffentlichkeit ist halt ne schwierige Sache...
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 11:14 |
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Noch ein paar Gedanken die du beachten musst (ich denke du bist in
Deutschland)::
- Bist du Schankanlagensachverständiger? Wenn nicht, wer nimmt deine Anlage
beim Ausschank in Betrieb? Die Inbetriebnahme hat durch einen Sachkundigen
statt zu finden und ist zu dokumentieren.
- Die Betriebsanleitung der Schankanlage muss aushängen
- Hast du für deine Schankanlage Reinigungsnachweise?
- In was schenkst du aus? Einwegbecher oder willst du Gläser spülen? An's
Spülen sind ebenfalls Auflagen geknüpft. Mindestens 2 Becken, eins zum
Spülen, eins zum Klarspülen
- Für gewöhnlich muss min. ein alkoholfreies Getränk billiger angeboten
werden als Bier (d.h. du musst schauen was die anderen Getränke kosten)
- Ein Ausschank unter freiem himel ist in den allermeisten Fällen nicht
zulässig, d.h. es muss mindestens ein Zelt mit Seitenwänden vorhanden
sein
- Es muss die Möglichkeit zum Händewaschen mit fliessend warmen Wasser
vorhanden sein
- Es müss die Möglichkeit vorhanden sein Arbeitsgeräte unter fliessend
warmen Wasser zu spülen
- Gläser müssen einen Eichstrich haben
- Das Jugendschutzgesetz muss aushängen
.....
Ich denke das Einfachste ist es sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu
setzen.
Gruß
Jan
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 11:26 |
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So würde ich das auch angehen. Da für
mich kein gewerblicher Charakter erkennbar ist, sollte dich das Ordnungsamt
über deine Pflichten informieren könen. Ich wurde dort für den
Bierausschank (kein eigenes) auch sehr höflich und kompetent beraten. Es
ist schließlich in gewisser Weise auch "ihr" Stadtfest.
Gruß,
Andy
[Editiert am 31.7.2013 um 11:26 von Ladeberger]
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 11:27 |
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Ich würde sowas nie allein durchziehen, wenn es nicht wirklich gewerblich
werden soll.
Ihr habt doch sicher sowas wie einen Heimatverein o.ä. die sich mit Festen
auskennen. Wenn die das unter ihren Schirm nehmen, kannst Du von deren
Erfahrungen und evtl. Genehmigungen profitieren. An die große Glocke hängen
würde ich's aber auch dann nicht.
____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 14:55 |
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 15:18 |
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Warum hier nicht eingeschritten wird, bleibt mir ( dem Rentner mit dem
erhobenem Finger! ) verschlossen.
Welcher Hobbybrauer darf sein Bier verkaufen? KEINER!
Welche baulichen Vorschriften usw dann einzuhalten sind ... peripher!
Möchte ich mein Bier verkaufen bin ich kein Hobbybrauer, sondern ein Brauer
der in den dafür geeigneten
Räumlichkeiten gebrautes Bier verkaufen darf.
[Editiert am 31.7.2013 um 16:14 von frikadellenschmied]
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 16:02 |
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Gewerbsmäßig nicht, aber es geht hier um
eine einmalige Veranstaltung ohne gewerblichehn Charakter. Hier werden
nicht die gleichen Maßstäbe angelegt. Um eine Sahnetorte, schön luftig mit
rohem Ei aufgeschlagen, am Vereinsstand verkaufen zu dürfen, schaut dir
auch niemand vorher in die Küche. Beim Verkauf sind dennoch etliche Dinge
zu beachten, bei Bier durch die Schanktechnik umso mehr. Siehe die
umfangreichen Infos von Jan.
Gruß,
Andy ____________________
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 16:09 |
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Ja nee, is klar ... ich braue Bier .. privat, als Hobbybrauer und schenke
es aus, warum sagt "Vater Staat" da etwas anderes?
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftst
offe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html
Haus- und Hobbybrauer
Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu einer Menge
von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen, ohne dass Sie
hierfür Biersteuer bezahlen müssen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie das
Bier ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch herstellen und nicht
verkaufen dürfen.
Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Bier in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
herstellen.
Dazu kommt das Lebensmittelhygienegestz!
Edith: Grammatik
[Editiert am 31.7.2013 um 16:12 von frikadellenschmied]
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 16:21 |
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 19.3.2010 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 16:39 |
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Sorry, habe Quatsch erzählt, weil nicht aufgepasst. War selbstverständlich
vom gewerblichen Charakter mit Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen.
Gruß
Braumeise
[Editiert am 31.7.2013 um 18:26 von Braumeise]
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 322 Registriert: 26.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 16:57 |
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Dafür musstest Du dich vorher bestimmt auch nicht beim Zoll anmelden und
bestätigen. das Du deine Sahnetorte ausschließlich für den Eigenbedarf
backst und eben nicht gewerbsmäßig verkaufen wirst!
Frikadellenschmied hat schon recht!
[Editiert am 31.7.2013 um 16:57 von Hanseat]
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 17:12 |
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Erneut: Wenn es nicht um eine gewerbliche Tätigkeit geht - und ich sehe die
Tatbestandsmerkmale hier nicht erfüllt - dann finden Normen über die
Ausübung eines Gewerbes regelmäßig keine Anwendung. Die restlichen Normen,
etwa solche die sich eben auf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln
beziehen, werden hingegen greifen.
Zitat von Hanseat, am 31.7.2013 um
16:57 |
Dafür musstest Du dich vorher bestimmt auch nicht beim Zoll anmelden und
bestätigen. das Du deine Sahnetorte ausschließlich für den Eigenbedarf
backst und eben nicht gewerbsmäßig verkaufen wirst!
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Amüsant, aber zu umständlich gedacht.
§ 41 BierStV
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der
Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
Wenn du diese 2hl Freigrenze und die formalen Erleichterungen nutzen
willst, dann darfst du nicht verkaufen. Wenn der Sud aber normal
versteuert wird, hat der Zoll nichts mehr zu melden.
Gruß,
Andy ____________________
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 322 Registriert: 26.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 17:35 |
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Das könnte dann aber die Lebensmittelkontrolle, Gewerbeamt etc. auf den
Plan rufen^^
Hier war mal ein interessanter Thread, da steht welche Hürden er nehmen musste.
Aber egal was nun geht oder nicht geht, hier ist definitiv nicht die
richtige Anlaufstelle. Da sollte man besser bei den Behörden direkt
nachfragen (und selbst die werden teilweise mit den Achseln zucken). ____________________
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 17:37 |
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Ich geb's
auf, zwecklos.
Wilhelminische Grüße,
Andy ____________________
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 17:59 |
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Quatsch.
Also, was schon gesagt wurde: Abseits der Schanktechnik (edit: und des
Zolls) gilt für das Bier das, was beim Stadtfest auch für den Kuchen
gilt.
Der Threadersteller hat nicht einmal angekündigt, dass er das Bier
verkaufen will.
Er will es lediglich in den Verkehr bringen, sprich an Gäste des
Stadtfestes ausschenken (lassen).
Bevor du dir hier (auch von mir) hanebüchendes Halbwissen aufschwatzen
lässt: Die Organisatorin des Stadtfestes ist sicherlich die Stadt. Sprich
doch mal mit den Leuten, auf was du achten musst. Ausschließlich die können
dir verlässliche Infos geben.
Alleine schon die Lebensmittelbestimmungen werden von Gemeinde zu Gemeinde
extrem unterschiedlich ausgelegt...
[Editiert am 31.7.2013 um 18:05 von rattenfurz]
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 18:17 |
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Zitat: | hanebüchendes Halbwissen
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Wie so oft hier im Forum.........man muss eben nicht zu allem was sagen,
auch wenn man sich nicht auskennt
Gruß
Jan
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 322 Registriert: 26.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 18:17 |
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Das Thema gab es übrigens schon eimal hier____________________
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 18:23 |
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Ich finds faszinierend, wie hier immer wieder Steuerrecht und
Hygienevorschriften durcheinander geworfen werden.
das hier ist keine Rechtsberatung oder so, aber ich würde sagen es müssen
zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
a) das Bier ist nachweislich hygienisch einwandfrei hergestellt (leider mit
viel Aufwand verbunden > Gesundheitsamt)
b) es wurde die Biersteuer entrichtet (einfach > Zoll)
Das alles macht Hobbybrauerbier bereits potentiell zu "Verkaufsbier".
Was man dann noch fürs gewinnbringende Verkaufen, für einen öffentlichen
Verkaufs-Stand, oder für die eigene, selbst zusammengebaute Zapfanlage für
Genehmigungen braucht, ist fürs Bier unwesentlich.
Sind die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllt, dann darf ich mein
Bier einem Schankwirt überlassen, der es dann mit seiner Konzession, seiner
Schankanlage und in seiner Gastwirtschaft oder an seinem Stand verkaufen
oder verschenken kann, wie er es sonst auch mit Bier macht.
Idealerweise macht man es so wie der Stefan(Boludo), und braut direkt auf
der (gesundheitsamtlich abgenommenen) Anlage eines Schankwirts (der das
Bier dann ausschenken darf).
Grüße ____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.7.2013 um 18:27 |
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Zitat: | Was man dann noch fürs
gewinnbringende Verkaufen, für einen öffentlichen Verkaufs-Stand, oder für
die eigene, selbst zusammengebaute Zapfanlage für Genehmigungen braucht,
ist fürs Bier unwesentlich. |
Für's Bier evtl. unerheblich, der Treatstarter hat aber explizit danach
gefragt auf was er sonst (er schliesst den Zoll ja sogar aus, weil
er sich damit auskennt) noch achten muss um sein Bier auf einem
Strassenfest auszuschenken.
Wir sollten ab und an versuchen auch auf die Fragen einzugehen die gestellt
werden und uns nicht in anderen, wenn auch interessanten, Nebendiskussionen
zu verlieren.
Gruß
Jan
[Editiert am 31.7.2013 um 18:28 von JanBr]
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Antwort 20 |
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Senior Member Beiträge: 204 Registriert: 18.11.2005 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 18:40 |
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Ich verstehe die Anfeindungen nicht. Er hat gefragt was er alles beachten
muss für so ein Vorhaben, ich wüsste nicht wo da ein Problem ist.
Dokumentation von der Frage falls er die Ratschläge in den Wind schießt ist
Quatsch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ändert daher an der
Situation Null.
Und ja, das ist ein HOBBYbrauerforum, aber der Gedanke, dass sich hier auch
Profis oder zumindest Kleingewerbliche Brauer mit austauschen, die sich
dann mit solchen Fragen auskennen ist jetzt soo abwegig nicht.
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 31.7.2013 um 22:21 |
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Antwort 22 |
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Newbie Beiträge: 2 Registriert: 9.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 1.8.2013 um 17:26 |
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Ersteinmal an alle: vielen Dank für eure Mühen.
Ich merke, dass die Erfahrungen und vor allem Meinungen stark auseinander
gehen.
Schade finde ich von so manchem, dass man nur so 'ne Antworten erhält
wie:
Vergiss es / zu Teuer / zu Aufwendig
Ohne das auch darzulegen, warum dass denn so ist. Aber wir sind alle nicht
perfekt.
Zu der zwischenfrage ob es verkauft wird oder nicht:
Da waren wir uns noch gar nicht einig und fest steht es auch noch nicht.
Unser letzter Gedanke daran war:
Ausschank kostenlos in so ne 0,1L Becher und Flaschenware kaufbar.
Ich werd die Tage mal zum Ordnungsamt und Gesundheitsamt und versuche alles
zu behalten und hier nieder zu schreiben. Für die, die mal ähnliches
Vorhaben und auf diesen Fred stoßen
Ach übrigends: es handelt sich um das Land Mecklenburg-Vorpommern.
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Antwort 23 |
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Senior Member Beiträge: 322 Registriert: 26.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.8.2013 um 17:51 |
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Zitat von beatpiet, am 1.8.2013 um
17:26 |
Ich werd die Tage mal zum Ordnungsamt und Gesundheitsamt und versuche alles
zu behalten und hier nieder zu schreiben. Für die, die mal ähnliches
Vorhaben und auf diesen Fred stoßen
Ach übrigends: es handelt sich um das Land Mecklenburg-Vorpommern.
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Antwort 24 |
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