Senior Member Beiträge: 168 Registriert: 2.3.2006 Status: Offline
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erstellt am: 27.4.2006 um 10:25 |
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Hallo Braugemeinde
Ich möchte ein Pils herstellen, welches beim Öffnen der Flasche sehr stark
nach Hopfen riecht (ähnlich Becks oder andere Sorten). Welcher Hopfen
eignet sich dafür am besten und wann sollte man diesen beim Hopfenkochen in
den Topf geben?
Gruß
[Editiert am 28/4/2006 von Ottonen]
____________________ Ein reiner, frischer Gerstensaft gibt Herzensmut und Muskelkraft.
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 11:55 |
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Hallo Ottonen!
Dazu solltest Du eine zusätzliche Hopfengabe ganz am Ende der Kochzeit
zufügen (10-x Minuten vom Kochende). Je später Du den Hopfen reintust,
desto stärker wird das Hopfenaroma und damit auch der Geruch.
Wenn Du's ganz intensiv haben willst, kannst Du auch Hopfen mit in den
Gärbottich tun. Hanghofer rät da (ich hab's noch nicht probiert) einfach,
Hopfen in einen Nylonstrumpf zu tun, 10 min in ein wenig Wasser kochen und
dann das Hopfenwasser samt zusammengeschnürtem Strumpf in das Fass zu
geben.
Viel Erfolg!
____________________
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 16:38 |
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Hallo Ottonen!
Ich finde eigentlich nicht, dass Beck's eine ausgeprägte Hopfenblume hat.
Um ein wirklich ausgeprägtes Hopfenaroma zu bekommen folgst du einfach
Leoric's Ratschlägen!
Beck's wird mit drei verschiedenen Hopfenpulverprodukten gebraut, alles
Verschnitte einzelner Sorten.
Bei Kochbeginn wird der Bitter- und der höherprozentige Aromahopfen
gegeben. 20 Minuten nach Kochbeginn der niederprozentige Aromahopfen, wobei
ich dir Wirksamkeit dieser späteren Gabe stark anzweifel!
Genauso stark wie das Hopfenaroma ist auch die Bittere von Beck's. Grade
mal 28 BE (WOW, ein BE mehr als Warsteiner...). Dazu werden bei uns ca.
88mg alpha-Säure pro Liter Ausschlagwürze gegeben.
Im Prinzip also ein ganz normales Pils...
____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 168 Registriert: 2.3.2006 Status: Offline
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erstellt am: 27.4.2006 um 17:20 |
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Danke für die Ratschläge.
Ich habe auch noch einmal im Hanghofer nachgeschaut und bin auf Seite 106
auf die Hinweise von Leoric gestossen.
Weiter vorne im Buch auf Seite 18 steht, daß man einen aromatischen
Hopfengeschmack erhält, wenn man den Hopfen vor dem Kochen dazu gibt. Git
man ihn erst nach dem Kochbeginn dazu wird es nichts mit dem
Hopfengeschmack. Ist hier nicht ein Widerspruch enthalten? Immerhin wird
doch der Hopfen, der vor dem Kochen dazugegeben wird auch über die volle
Distanz mitgekocht.
Gruß
____________________ Ein reiner, frischer Gerstensaft gibt Herzensmut und Muskelkraft.
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 17:52 |
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Zitat: | Immerhin wird doch der
Hopfen, der vor dem Kochen dazugegeben wird auch über die volle Distanz
mitgekocht. |
Jo, aber wenn der Hopfen eine längere Zeit unterhalb von 100°C in der Würze
verbleibt lösen sich Aromastoffe und wandeln sich derart um, dass sie beim
Kochen nicht mehr ausgetrieben werden. ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 441 Registriert: 7.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 18:21 |
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Versuch mal Hopfenstopfen (Dry-Hopping). Ich mach das mit meinen American
Pale Ales um ein starkes Hopfenaroma zu bekommen. Einfach den Aromahopfen
zur Nachgaerung dazugeben und fuer 1 bis 2 Wochen drin lassen. Das Result
ist ein sehr frishes Hopfenaroma.
Der Hopfen brauch nicht abgekocht zu werden da er von Hause aus
desinfizierende
eigenschaften hat.
Aber Becks macht es bestimmt nicht so.
Kai ____________________ braukaiser.com
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 18:47 |
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Zitat: | Aber Becks macht es
bestimmt nicht so. |
Jo, wäre auch nach dem Reinheitsgebot nicht erlaubt. Allerdings macht das
auch, zumindest für den deutschen Pilstrinker, ein extremes Hopfenaroma,
wie ich es nur von britischen Ales kenne. Quasi ein hopfendominierendes
Bier! Hat was, aber muss ich nicht unbedingt zu viel von trinken ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 441 Registriert: 7.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 18:58 |
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Zitat: | [Jo, wäre auch nach dem
Reinheitsgebot nicht erlaubt. |
Malte,
Warum ist des denn nach dem Reinheitsgebot nicht erlaubt.
Ich nehme etwa 20g Hopfendolden fuer ~16L Bier und muss sagen, dass das
Aroma nicht zu stark ist.
Kai ____________________ braukaiser.com
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Antwort 7 |
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Gast
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erstellt am: 27.4.2006 um 19:27 |
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Hallo,
wäre mir auch neu dass das laut RHG verboten sein soll. Sehe auch keinen
Grund dafür.
Hoffentlich ist es nicht verboten Bier mit Limonade zu mischen, sonst mache
ich mich regelmäßig strafbar
Gruß
Waginga
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 19:54 |
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Zitat: | Warum ist des denn nach
dem Reinheitsgebot nicht erlaubt. |
Da stelle ich einfach mal eine Gegenfrage:
Warum darf ich nach dem Reinheitsgebot eine aus Weizenmalz gewonnene Würze
nicht untergärig vergären?
Oder:
Warum darf ich nur bei obergärigen Bieren (nicht nach dem BAYRISCHEN
Reinheitsgebot) Rohr- und Rübenzucker hinzugeben?
Oder:
Warum darf ich keine Rohfrucht einmaischen?
Oder:
u.s.w.
Um deine Frage zu beantworten:
KEINE AHNUNG!
Aber es ist nunmal so. Hopfen darf nur im Sudhaus dem Brauprozess zugeführt
werden. Ein späterer Einsatz ist nicht zulässig.
Aber diese Regelung hat sogar VORTEILE:
Wenn es erlaubt wäre, Hopfen später einzusetzen, dann wäre damit auch die
verwendung von Downstream-Hopfenprodukten erlaubt.
Downstreamprodukte werden während der Filtration zudosiert und können die
Hopfenbittere sowie das Hopfenaroma verstärken.
Eine Aufhebung des Verbotes würde also dazu führen, dass im Sudhaus nur
noch EINE Würze hergestellt werden muss, aus der man dann 20 verschiedene
Biere machen kann!
InBev und Co würden vor Freude in die Hände klatschen! ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 9 |
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Gast
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erstellt am: 27.4.2006 um 20:05 |
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Oje, schon wieder dieses Reinheitsgebot.
Aber ich leg noch einen drauf:
Warum darf bei der Aufkarbonisierung nur Gärungskohlensäure verwendet
werden und kein CO2 aus der Flasche? Oder keine Zugabe von Trockeneis?
Ist mir genauso ein Rätsel.
Grüße
Wolfgang
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Gast
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erstellt am: 27.4.2006 um 20:37 |
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Zitat: | Warum darf ich nach dem
Reinheitsgebot eine aus Weizenmalz gewonnene Würze nicht untergärig
vergären? |
Früher was das Brauen mit Weizenmalz komplett verboten weil man den Weizen
zum Brotbacken gebraucht hat. Gerste hingegen hat keine guten
Backeigenschaften und ist somit nur fürs Brauen geeignet.
Weizenbier durfte nur der Adel brauen (Prinzregent Luitpold kennt wohl
jeder). Wenn das untergärig auch was sinnvolles ergeben hätte wäre es wohl
auch erlaubt.
Zitat: | Warum darf ich nur bei
obergärigen Bieren (nicht nach dem BAYRISCHEN Reinheitsgebot) Rohr- und
Rübenzucker hinzugeben? |
Da sollt die Frage
besser lauten: Warum darf ich überhaupt Rübenzucker zugeben? Zum Glück
wohne ich in Bayern...
Zitat: | Warum darf ich keine
Rohfrucht einmaischen? |
Weil Bier nun mal aus Malz gemacht wird und nicht aus Rohfrucht. Wenn es
erlaubt wäre könnte man komplett auf Malz verzichten und künstliche Enzyme
zugeben. Dann müsste man auch keine unterschiedlichen Rasten einhalten.
Um auf die Frage zurückzukommen:
Bist du dir sicher dass das so im RHG drin steht? Mir liegt leider keine
aktuelle Fassung vor.
Gruß
Waginga
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 20:39 |
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@ Wolf
Auch wenn nicht alle Vorschriften des Reinheitsgebotes ganz verständlich
sind, so zeigt dieses Beispiel aber auch, dass es eben doch Vorteile
hat.
Nicht jeder hat die Lust, selber zu brauen, oder die Zeit, sich ausgiebig
mit dem Bier das er kaufen möchte zui beschäftigen.
Und diese Mehrheit an Bierkonsumenten profitieren eben vom Reinheitsgebot,
da die Qualität (bzw. dass, was ich unter Qualität verstehe) dadurch mehr
oder weniger geschützt wird.
Dass im Umkehrschluss dadurch die Vielfalt eingeschränkt wird ist klar. Da
aber in Ländern ohne Reinheitsgebot ähnlich geschmacksvermeidende Biere am
meisten konsumiert werden sehe ich darin kein sonderlich großes Problem
(eben nur ein kleines).
Wenn Brauerei AY eben ein Stout brauen möchte, dann braut sie ein Stout.
Und nennt das dann offiziel (also gaanz klein hinten auf dem Rückenetikett)
Gerstensaft oder so.
Dass das Malzbier nicht Malzbier heißt sondern Malztrunk interessiert hier
ja schließlich auch keinen, oder?
____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 401 Registriert: 20.10.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 21:08 |
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Früher was das Brauen mit Weizenmalz komplett verboten weil man den Weizen
zum Brotbacken gebraucht hat. Gerste hingegen hat keine guten
Backeigenschaften und ist somit nur fürs Brauen geeignet.
Weizenbier durfte nur der Adel brauen (Prinzregent Luitpold kennt wohl
jeder). Wenn das untergärig auch was sinnvolles ergeben hätte wäre es wohl
auch erlaubt.
Weizen ist ein Getreide was ein hervoragenden Boden braucht.Gerste braucht
zum beispiel nicht ganz so einen guten Boden.
Aus dem Grund ist wie damals Weizen heute noch teurer als Gerste.
Die meiste Gerste wird heute als Futtergerste verwendet nur ein Bruchteil
mit besonderen Böden bzw. regieonen wir Braugerste angebaut
Ausgefunkelt
Im Jahre 1516
____________________ Es ist keine Kunst viel zutrinken,es ist eine Kunst am nächsten Morgen
weiter zutrinken.
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 441 Registriert: 7.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.4.2006 um 21:16 |
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Zitat: | Aber es ist nunmal so.
Hopfen darf nur im Sudhaus dem Brauprozess zugeführt werden. Ein späterer
Einsatz ist nicht zulässig. |
Da ich mich sehr fuer die Geschichte und aktuelle Fassung des RHG
interssiere, freue ich mich immer wenn ich was neues lerne .
Aber ich denke, dass die Fassung, die ich habe nur einen Teil der RHG
enthaelt, da dort von "Hopfen nur im Sudhaus" keine Rede ist
(http://bundesrecht.juris.de/bierstdb/index.html#BJNR701350931BJNE007804301
)
Ich denke ich hab mal gelesen, dass die Uerige Hopfenstopfen fuer die
Doppelsticke verwendet. Leider kann ich jetzt den Link nicht mer finden.
Kai
[Editiert am 27/4/2006 von Kai] ____________________ braukaiser.com
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Antwort 14 |
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Gast
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erstellt am: 27.4.2006 um 21:18 |
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Zitat: | Weizen ist ein Getreide
was ein hervoragenden Boden braucht. |
Richtig.
Deshalb war es in früheren Zeiten auch eher beschränkt verfügbar und sollte
nur für Brot verwendet werden.
Zitat: | Die meiste Gerste wird
heute als Futtergerste verwendet nur ein Bruchteil mit besonderen Böden
bzw. regieonen wir Braugerste angebaut |
Auch das ist richtig. Mit Zitat: | und ist somit nur fürs Brauen
geeignet. |
habe ich gemeint dass kein Mensch ein
Brot aus Gerste machen würde sondern nur Bier. Dass man das Zeug verfüttern
kann habe ich damit nicht ausgeschlossen.
Gruß
Waginga
[Editiert am 27/4/2006 von Waginga Hausbrau]
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.4.2006 um 15:01 |
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Zitat: | Aber ich denke, dass die
Fassung, die ich habe nur einen Teil der RHG enthaelt, da dort von "Hopfen
nur im Sudhaus" keine Rede ist |
Richtig, denn da steht ja auch nichts davon, dass Hopfenprodukte nicht in
bereits isomerisierter Form verwendet werden dürfen.
Eine Quelle habe ich dafür nicht, ich verlasse mich für gewöhnlich auf die
Leute, deren Arbeit es ist mir etwas beizubringen (wenn ich sie denn für
kompetent halte ).
Zitat: | Ich denke ich hab mal
gelesen, dass die Uerige Hopfenstopfen fuer die Doppelsticke verwendet.
Leider kann ich jetzt den Link nicht mer
finden. |
Brauchst du nicht finden, frag einfach mich!
Ist richtig, für das Sticke (ohne "doppel") wird Hopfen im Lagertank
vorgelegt. Muss ich aber ehrlich sagen, dass da jetzt nicht ein so extremes
Hopfenaroma entsteht, wie ich es von englischen Ales her kenne.
Das sich Brauereien nicht immer komplett an das Reinheitsgebot halten kommt
schonmal vor. Das können Kleinigkeiten sein, wie etwa das Hopfenstopfen
oder eine Calciumchloridgabe erst in die Würzepfanne (zum brauwasser und
zur Maische ist erlaubt) Manchmal ist es aber auch etwas schwerwiegender.
Man verschweigt z.B. den Einsatz von Hopfenextrakt und druckt nur "Hopfen"
auf die Zutatenliste.
Zitat: | Da ich mich sehr fuer
die Geschichte und aktuelle Fassung des RHG
interssiere |
Die Geschichte ist ja recht einfach und wurde auch schon gepostet: Weizen
zum Bäcker und nicht zum Brauer.
Ich find es nur immer wieder lustig, wie der bayrische Brauerbund daraus
noch ein höherwertiges Qualitätssiegel zu machen versucht. Ich finde diese
Abzweigung des bayrischen Reinheitsgebotes lächerlich, weil die Begründung
in der Tradition von 1516 liegt (das bayrische RHG ist traditioneller als
das deutsche). Das aber der "Exportschlager" Weizenbier eigentlich nach
dieser tradition garnicht gebraut werden dürfte wird dezent verschwiegen.
Die Lächerlichkeit wird dann noch unterstrichen, wenn man sich mal
anschaut, was alles so unter dem Schutz des bayrischen RHG gemacht wird!
Hefeweizen ohne Hefe drin? Kein Problem! Einfach ein paar tote Zellen rein
(die das Bier nicht wirklich trüben würden) damit man hinten auch noch die
Hefe in der Zutatenliste mit anführen kann und dann einfach Kühltrub rein
in die Flasche! Da hat man dann auf keinen Fall Probleme mit der
Hefeautolyse!
Genauso lächerlich war auch der "Süßbierkrieg" in den 60er Jahren! Nur weil
nach der Filtration Zucker ins Malzbier eingebracht wird macht Bayern einen
Aufstand, der dann sogar als "Krieg" in die deutsche Biergeschichte
eingeht!
Ja hallo? Noch alles klar?
P.S.: Zum Glück hat sich zumindest in NRW der daraus geborene Begriff
"Malztrunk" nicht im Volksmund etabliert! So, jetzt ziehe ich mir erstmal
ein Malzbier rein! Sogar ohne Zucker, nämlich mit Süßstoffen. So halte ich
Platz für die "ausgewachsenen" Bierchen heut Abend... ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 441 Registriert: 7.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.4.2006 um 15:19 |
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Zitat: | Eine Quelle habe ich
dafür nicht, ich verlasse mich für gewöhnlich auf die Leute, deren Arbeit
es ist mir etwas beizubringen (wenn ich sie denn für kompetent halte
). |
Ist schon in Ordnung, muss ja nicht sein, dass man zu allem eine Quelle
haben muss. Hatte Nur gehofft Lesetoff ueber das Reinheitsgebot zu finden
Zitat: | Ist richtig, für das
Sticke (ohne "doppel") wird Hopfen im Lagertank vorgelegt. Muss ich aber
ehrlich sagen, dass da jetzt nicht ein so extremes Hopfenaroma entsteht,
wie ich es von englischen Ales her kenne. |
Das kommt bestimm darauf an wie viel Hofpen man wie lange im Lagertank hat.
Einige englische und amerikanische Ales uebertreiben es da schon. Wen man
zuviel rein mach, kann es ziehlich schnell einen grasartigen Geschmack
haben.
Zitat: | Die Geschichte ist ja
recht einfach und wurde auch schon gepostet: Weizen zum Bäcker und nicht
zum Brauer. |
Ich meine nicht so sehr wie es zum RHG von 1516 kam, sondern wie das RHG
ueber die Zeit modifiziert wurde und warum. z.B. warum is nun Zucker in
obergaerigem erlabut?
Zitat: | P.S.: Zum Glück hat sich
zumindest in NRW der daraus geborene Begriff "Malztrunk" nicht im Volksmund
etabliert! So, jetzt ziehe ich mir erstmal ein Malzbier rein! Sogar ohne
Zucker, nämlich mit Süßstoffen. So halte ich Platz für die "ausgewachsenen"
Bierchen heut Abend... |
Ich kenn's auch nur als Malzbier
Kai ____________________ braukaiser.com
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Antwort 17 |
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Gast
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erstellt am: 28.4.2006 um 15:43 |
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@Malte
Zitat: | Richtig, denn da steht
ja auch nichts davon, dass Hopfenprodukte nicht in bereits isomerisierter
Form verwendet werden dürfen. |
Das ist mir allerdings schon bekannt. Und ich meine aber auch dass
außerhalb des Sudhauses lediglich der Einsatz von isomerisierten
Hopfenprodukten verboten ist. Aber auch ich habe keine Quelle dafür
Zitat: | ich verlasse mich für
gewöhnlich auf die Leute, deren Arbeit es ist mir etwas
beizubringen |
So habe ich das früher auch immer gehalten. Das Ergebnis war meistens dass
eine enorme Menge an Halbwahrheiten zusammengekommen ist und sich
schließlich dann viele Widersprüche ergeben haben. Auf Nachfrage bei den
"kompetenten Leuten" ist dann meistens rausgekommen dass die eigentlich
überhaupt keine Ahnung haben was denn nun stimmt und alles aus Lehrbüchern
ziehen.
Also vorsichtig sein!
Zitat: | Ich find es nur immer
wieder lustig, wie der bayrische Brauerbund daraus noch ein höherwertiges
Qualitätssiegel zu machen versucht. |
Jaja, immer die bösen Bayern
Zitat: | Ich finde diese
Abzweigung des bayrischen Reinheitsgebotes lächerlich, weil die Begründung
in der Tradition von 1516 liegt (das bayrische RHG ist traditioneller als
das deutsche). |
Und was ist daran dann bitte lächerlich? Die Bayern waren die ersten die
das RHG rausgebracht haben, warum sollen sie dann nach der Pfeife der
anderen tanzen?
Zitat: | Das aber der
"Exportschlager" Weizenbier eigentlich nach dieser tradition garnicht
gebraut werden dürfte wird dezent
verschwiegen. |
Wer sagt denn dass man kein Weizenbier brauen darf? Wie schon geschrieben
durfte man das schon immer, wenn auch früher nur der Adel.
Zitat: | Hefeweizen ohne Hefe
drin? Kein Problem! |
In Bayern heißt das dann
Kristallweizen und da steht dann auch nix von Hefe drauf!
Zitat: | und dann einfach
Kühltrub rein in die Flasche! |
Kühltrub ist in
jedem Weißbier mit Flaschengärung drin! Wo ist das Problem?
Zitat: | Nur weil nach der
Filtration Zucker ins Malzbier eingebracht wird macht Bayern einen
Aufstand, der dann sogar als "Krieg" in die deutsche Biergeschichte
eingeht! |
Wenns ums Grundnahrungsmittel Bier geht verstehen die Bayern eben keinen
Spaß.
So haben sie z.B. 1844 das Mobiliar sämtlicher Münchner Brauereistuben (mit
Ausnahme der von Paulaner) zerstört weil die Maß Bier um einen Pfennig
teurer geworden ist.
Zitat: | Ja hallo? Noch alles
klar? |
Das frage ich mich auch oft wenn ich höre was oberhalb der Donau so alles
verbrochen wird...
Gruß
Waginga
|
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.4.2006 um 17:26 |
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Zitat: | Wer sagt denn dass man
kein Weizenbier brauen darf? Wie schon geschrieben durfte man das schon
immer, wenn auch früher nur der Adel. |
Reiche Leute haben schon immer das gemacht, was sie wollten. Das war früher
mehr den je so. Wie du aber selber geschrieben hast ist das RHG dafür
gewesen, um Weizen eben NICHT in den Sudkessel gelangen zu lassen. Demnach
wiederspricht das bayrische RHG dem traditionellen RHG in seiner
grundlegenden Aussage! Und deshalb ist die Unterteilung in ein deutsches
und ein bayrisches lächerlich. Vor allem weil die Unterschiede in Dingen
liegen, die früher keinen gejuckt haben!
Zitat: | In Bayern heißt das dann
Kristallweizen und da steht dann auch nix von Hefe
drauf! |
Nein, es heißt Hefeweizen und kommt von einer großen Münchner Brauerei!
Hefeweizen - nahezu hefefrei
Quelle: verdammt Kompetent und sehr sicher!
Zitat: | Kühltrub ist in jedem
Weißbier mit Flaschengärung drin! Wo ist das
Problem? |
Das Problem liegt darin, dass eben fast NUR Kühltrub drin ist und fast
KEINE Hefe. Find ich schon komisch, bei nem Hefeweizen!
Zitat: | Das frage ich mich auch
oft wenn ich höre was oberhalb der Donau so alles verbrochen
wird... |
Da fängst du am besten erstmal südlich des Weißwurstäquators an. Wenn du
die bayrischen Brauereien durch bist wirst du nördlich der Donau keine
neuen Verbrechen mehr feststellen!
[Editiert am 28/4/2006 von Malte] ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 19 |
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Gast
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erstellt am: 28.4.2006 um 18:26 |
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Zitat: | Reiche Leute haben schon
immer das gemacht, was sie wollten. |
Reiche Leute durften damals auch kein Weißbier machen sondern nur der Adel.
Genauer gesagt hatten die Wittelsbacher damals das Monopol für Weißbiere in
Bayern. Und das ganz legal nach dem Reinheitsgebot!
Dass 200 Jahre später auch das gemeine Volk Weizen und Roggen zum Brauen
verwenden durfte ändert nichts daran dass es Weißbier auch offiziell 1516
schon gegeben hat!
Zitat: | Wie du aber selber
geschrieben hast ist das RHG dafür gewesen, um Weizen eben NICHT in den
Sudkessel gelangen zu lassen. |
Nicht in den
bürgerlichen Sudkessel!
Genauso wie früher allein der Adel Spargel essen durfte! Es behauptet ja
deswegen auch niemand dass es früher keinen Spargel gab.
Zitat: | Demnach wiederspricht
das bayrische RHG dem traditionellen RHG in seiner grundlegenden
Aussage! |
Die grundlegende Aussage ist weniger
ein Verbot von Weizenmalz sondern
1. Ein Preislimit für die Maß Bier um Wucher zu vermeiden
2. Ein Verbot von giftigen oder gesundheitsschädlichen Substanzen im
Bier
Dass man nur Gerste verwenden soll wird eigentlich nur nebenbei erwähnt.
Übrigens war die Strafe für nicht Einhalten des Gebotes ganz schön hart:
"Wer diese unsere Androhung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem
soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es
vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. "
Der Adel kann aber auch ganz schön herzlos sein...
Zitat: | Und deshalb ist die
Unterteilung in ein deutsches und ein bayrisches lächerlich. Vor allem weil
die Unterschiede in Dingen liegen, die früher keinen gejuckt
haben |
Das so genannte deutsche Reinheitsgebot
gibt es erst seit 1906 und entspricht zum größten Teil dem bayrischen RHG
von damals. Zu dieser Zeit war das Brauen von Weißbier für das Volk schon
lange erlaubt.
Und es juckt sicherlich ob die Zugabe von Rohrzucker erlaubt ist oder
nicht. Die Bayern jedenfalls wollen keinen Zucker in ihrem Weißbier.
Lächerlich würde ich es bezeichnen wenn man ein Gesetz fast 1 zu 1
übernimmt und dann dem ursprünglichen "Erfinder" verbieten will sein
eigenes Gesetz weiter zu verfolgen...
Zitat: | Nein, es heißt
Hefeweizen und kommt von einer großen Münchner Brauerei! Hefeweizen -
nahezu hefefrei
Quelle: verdammt Kompetent und sehr sicher! |
Und
wie heißt diese große Münchner Brauerei dann bitte? Kommen nicht allzuviele
in Frage.
Zitat: | Das Problem liegt darin,
dass eben fast NUR Kühltrub drin ist und fast KEINE Hefe. Find ich schon
komisch, bei nem Hefeweizen! |
Komisch ist es
sicherlich, aber weder verboten noch schädlich oder sonst irgendwas.
Zitat: | Da fängst du am besten
erstmal südlich des Weißwurstäquators an. Wenn du die bayrischen Brauereien
durch bist wirst du nördlich der Donau keine neuen Verbrechen mehr
feststellen! |
Das war nicht aufs Bier bezogen. Auch wenn mir bayrisches Bier ehrlich
gesagt immer noch lieber ist.
Erstaunlich finde ich dass du sehr gerne über die Bayern herziehst aber
selber nicht besonders gut einstecken kannst...
Noch eine kleine Anmerkung:
Seltsamerweise gibt es in sämtlichen Ländern in denen es noch nie ein RHG
gegeben hat kein Weißbier! Weder obergärig noch untergärig.
Da sieht man mal wie sehr das RHG doch unsere Biervielfalt einschräkt...
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.4.2006 um 19:58 |
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Zitat: | Erstaunlich finde ich
dass du sehr gerne über die Bayern herziehst aber selber nicht besonders
gut einstecken kannst... |
Mag vielleicht daran liegen, dass ich über niemanden herziehe, sondern mich
nur mit den Gegebenheiten befasse. Außerdem weiß ich nicht wirklich, wo ich
hier hätte was einstecken sollen.
Und ich finde es eben lächerlich, wie man sich so in ein Reinheitsgebot
verbohren kann!
Wie dir vielleicht schon aufgefallen ist bin ich auch für das
Reinheitsgebot. Allerdings sehe ich darüberhinaus auch die Nachteile, die
sich daraus ergeben. Natürlich wird dadurch die Vielfallt eingeschränkt,
ich glaube, da müssen wir nicht drüber diskutieren (die Niederlande hatten
übrigens nie ein Reinheitsgebot).
Für mich wiegen die Vorteile allerdings mehr, deshalb bin ich eben eher
dafür als dagegen. Aber genau deswegen mag ich auch die BEIDEN Extreme
nicht! Sowohl derjenige, der total contra das Reinheitsgebot ist als auch
derjenige, der total pro Reinheitsgebot ist (und dazu zähle ich auch
"bayrisches Bier ist besser als deutsches") ist einfach nur engstirnig und
unklug.
Tut mir leid wenn du dich jetzt angegriffen fühlst, aber ich verstehe es
einfach nicht, warum man nicht beide Vorteile miteinander kombinieren kann!
Derjenige, der das macht ist der klare Gewinner und kann die Vielfallt und
Qualität aller Biere bis zum letzten ausschöpfen!
Darüber hinaus ist jedes Reinheitsgebot im Endeffekt heute nur noch ein
Marketingprodukt. Z.B., dass du lieber bayrisches Bier trinkst ist absolut
unbegründet.
Es gibt keine Unterschiede zwischen einem Bier aus Bayern und einem aus
dem Rest von Deutschland.
Die zusätzlichen Möglichkeiten des deutschen RGH werden nahezu nie
ausgeschöpft. Darüber hinaus müssen weitere Inhaltsstoffe auch auf dem
Etikett erscheinen. Zucker oder Zuckerkulör setzt also keine Brauerei ein,
da der Konsument es als Verstoß gegen das RHG ansehen würde.
Kleines Beispiel dazu: Bevor in NRW der Hype mit dem RHG eingesetzt hat
wurde in einer mir bekannten Brauerei ein Altbier mit Zuckerkulör gefärbt.
Die Marketingstrategen haben aber das RHG für sich gewonnen und deshalb
musste das Zuckerkulör durch Röstmalz ersetzt werden. Vielen Konsumenten
haben den geschmacklichen Unterschied zur alten Brauweise als härter und
röstiger bezeichnet und wollte lieber wieder das weichere, mit Zuckerkulör
gefärbte Bier haben. Die alte Brauart war nach dem deutschen, die neue war
(und ist) nach dem bayrischen RHG. In diesem Fall kam das BIER nach dem
deutschen Reinheitsgebot besser an, aber weil Zuckerkulör so schlecht in
ein RHG passt musste diese Änderung vollzogen werden. Marketing steht
leider über Brautechnik, die Qualität ist also durch das bayrische RHG eher
gesunken.
Wenn du also der Meinung bist, bayrisches Bier ist reiner oder besser als
ein Bier aus einem anderen Bundesland, dann bist du den bayrischen
Marketingstrategen mehr oder weniger auf den Leim gegangen.
Aber um mal wieder zum Thema zurückzukommen:
Klaus Kling gibt in "Bier selbst gebraut" an, dass das Hopfenstopfen nach
dem RHG verboten ist.
Ich habe mich aber noch ein wenig mehr damit befaßt und sehe es jetzt etwas
weitläufiger. Es scheint ganz einfach eine Grauzone zu sein. Es ist also
weder ausdrücklich verboten noch ist es ausdrücklich erlaubt. Da gibt es ja
noch andere solcher Grauzonen in sämtlichen deutschen Reinheitsgeboten, wo
man teilweise das RHG auch gut umgehen kann!
Hopfenstopfen ist aber nur dann in dieser Grauzone, wenn der Hopfen (oder
das Hopfenprodukt) unbehandelt in den Tank gegeben wird. Er darf vorher
nicht zum Zweck einer Sterilisation abgekocht werden, weil dadurch ein Teil
der alpha-Säure (wenn auch nur ein geringer) in iso-alpha-Säure umgewandelt
wird. Der Hopfen würde damit amtlich zu vorisomerisiertem Hopfen, der ja
bekannterweise nicht zugegeben werden darf. ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 21 |
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Newbie Beiträge: 7 Registriert: 20.9.2005 Status: Offline
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erstellt am: 28.4.2006 um 20:51 |
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Das bayerische Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 von dem bayerischen
Herzog Wilhelm IV. (Bayern) in Ingolstadt erlassen. Dieser Erlass
regulierte einerseits die Preise, andererseits die Inhaltsstoffe des
Bieres. Es galt bis 1998 als das älteste Lebensmittelgesetz:
Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 im Originaltext
Item wir ordnen, setzen und wollen mit Rathe unnser Lanndtschaft das füran
allenthalben in dem Fürstenthumb Bayrn auff dem Lande auch in unsern Stettn
vie Märckthen da desáhalb hieuor kain sonndere ordnung gilt von Michaelis
bis auff Georij ain mass über ainen pfennig müncher werung un von Sant
Jorgentag biß auf Michaelis die mass über zwen pfennig derselben werung und
derenden der kopff ist über drey haller bey nachgeferter Pene nicht gegeben
noch außgeschenckht sol werden. Wo auch ainer nit Merrzn sonder annder pier
prawen oder sonst haben würde sol erd och das kains weg häher dann die maß
umb ainen pfennig schenken und verkauffen. Wir wollen auch sonderlichhen
dass füran allenthalben in unsern stetten märckthen un auf dem lannde zu
kainem pier merer stüchh dan allain gersten, hopfen un wasser genommen un
gepraucht solle werdn. Welcher aber dise unsere Ordnung wissendlich
überfaren unnd nie hallten wurde den sol von seiner gerichtsobrigkait
dasselbig vas pier zustraff unnachläßlich so offt es geschieht genommen
werden. jedoch wo ain brüwirt von ainem ainem pierprewen in unnsern stettn
märckten oder aufm lande jezuzeutn ainen Emer piers zwen oder drey kauffen
und wider unnter den gemaynen pawrfuolck ausschenken würde dem selben
allain aber sonstnyemandes soldyemaßs oder der kopfpiers umb ainen haller
häher dann oben gesetzt ist zugeben un ausschenken erlaube unnd
unuerpotn.
Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass
forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in
unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von
Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Maß (bayerische,
entspricht 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für
Flüssigkeiten - nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig
Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als
zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller
(gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe
gegeben und ausgeschenkt werden soll.
Wo aber einer nicht Märzen - sondern anderes Bier brauen oder sonstwie
haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß
ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, dass forthin
allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier
mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht
werden sollen.
Wer diese unsere Androhung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem
soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es
vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten
oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier
kauft und wieder ausschenkt an das gemeinsame Bauernvolk, soll ihm allein
und sonst niemand erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier
um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und
auszuschenken.
Auch soll uns als Landesfürsten vorbehalten sein, für den Fall, dass
aus Mangel und Verteuerung des Getreides starke Beschwernis entstünde,
nachdem die Jahrgänge auch die Gegend und die Reifezeiten in unserem Land
verschieden sind, zum allgemeinen Nutzen Einschränkungen zu verordnen, wie
solches am Schluss über den Fürkauf ausführlich ausgedrückt und gesetzt
ist.
Zitat: | Darüber hinaus ist jedes
Reinheitsgebot im Endeffekt heute nur noch ein Marketingprodukt. Z.B., dass
du lieber bayrisches Bier trinkst ist absolut unbegründet.
Es gibt keine Unterschiede zwischen einem Bier aus Bayern und einem aus dem
Rest von Deutschland. |
Also natürlich ist das RHG marketingrelevant! Man macht doch nix sinnvolles
und erwähnt es dann ned in der Werbung!
Zitat: | Die Marketingstrategen
haben aber das RHG für sich gewonnen und deshalb musste das Zuckerkulör
durch Röstmalz ersetzt werden. |
Sag ich ja, so blöd sind die da oben ja doch ned!
Zitat: | Die alte Brauart war
nach dem deutschen, die neue war (und ist) nach dem bayrischen RHG. In
diesem Fall kam das BIER nach dem deutschen Reinheitsgebot besser an, aber
weil Zuckerkulör so schlecht in ein RHG passt musste diese Änderung
vollzogen werden. |
Lies nochmal: Steht da irgendwas von Zuckerkulör? Natürlich nicht, weil ein
Bayer garned auf die Idee kommen würde! Das Zuckerkulörproblem ist also
kein bayrisches! Wir würden nämlich den Zuckerkulör aus Maltosezucker
herstellen, und gut is...
Zitat: | Wenn du also der Meinung
bist, bayrisches Bier ist reiner oder besser als ein Bier aus einem anderen
Bundesland, dann bist du den bayrischen Marketingstrategen mehr oder
weniger auf den Leim gegangen. |
Oder du deinen "kompetenten Ausbildern"
Und noch was: Leider sind ja fast alle Münchner Brauereien nicht mehr
wirklich bayrisch sondern international. Deshalb gibt es auch noch einen
enormen Unterschied zwischen bayrischen Brauereien (Bayern ist übrigens das
Bundesland bzw. Freistaat mit der größte Brauereidichte
) und den Großkonzernen mit etlichen Labels unter einer nicht bayrischen
Führung!!
Dies dürfte übrigens wohl auch einer der Gründe sein warum es in Bayern
Hausbrauerein gibt: Tradition und Qualität!!! Manch anderer Deutscher
dürfte dies genauso sehen.
Gruß, Bärenbräu!
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 28.4.2006 um 21:59 |
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Hallo Bärenbräu!
Was möchtest du mir damit jetzt eigentlich sagen?
Also Zuckerkulör aus Maltose wird auch in Bayern keiner herstellen. Auch
bayrische Brauereien wollen schließlich am Ende Geld einnehmen, und nicht
ausgeben. Außerdem wäre es dann immer noch Zuckerkulör und damit
verboten.
Und du würdest lieber ein schlechter schmeckendes Bier nach dem bayrischen
RHG trinken als ein besser schmeckendes nach dem deutschen???
Ich will da jetzt nich auf weitere Sachen eingehen. Deine Aussagen
bestätigen leider meine Vermutungen.
Die Münchner Brauerei, die ich meine ist übrigens bis heute bayrisch
geblieben. Franziskaner oder Spaten ist es also nicht! Außerdem werden auch
viele kleine bayrische Brauereien am Rande des RHG brauen. Andernfalls
müssten sie warscheinlich schließen...
Ach so. zwei Sachen noch. Wir haben eine Menge Hausbrauereien im
Ruhrgebiet. Nur weil nicht jedes 2000 Seelen-Dorf eine Brauerei hat heißt
das ja nicht, dass es hier nur Großbrauereien gibt.
Und ein Teil meiner Ausbilder stammt ursprünglich aus Bayern. Leider hab
ich von einem Teil dieses Teiles nicht wirklich was gelernt. Außer, wie man
Unterricht in den Biergarten verlegen kann! ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
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Antwort 23 |
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Gast
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erstellt am: 29.4.2006 um 00:36 |
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Gäähn,
hallo Malte,
darauf antworte ich dir wenn ich ausgeschlafen bin ok?
Gruß
Waginga
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