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Autor: Betreff: Whirlpool und Filtern vorm Abfüllen?
Moderator
Posting Freak

Berliner
Beiträge: 4024
Registriert: 7.4.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2011 um 06:38  
Pinkus Frage bezog sich auf die Kühltrubabtrennung, also vor der Gärung. Aber auch da bringt ein Whirlpool nichts.


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Gruß vom Berliner
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Holger-Pohl
Beiträge: 2920
Registriert: 1.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2011 um 12:37  
:troll: @flying und boludo:

Ist in Ordnung und schon wieder vergessen, aber denoch, wenn wir schon als eherne Gesellen nicht mehr auf die 4 Grundzutaten Rücksicht nehmen, wer denn dann?

:ot1: Ich weiß daher Schluss jetzt damit und zurück zur Frage:

Anmerkung von mir: Ich behandle sogar das Lagerfass während der 5-wöchigen Reife wie ein rohes Ei und bewege es keinen cm. Habe daher extra einige Meter an CO2 und Bierschläuche gebastelt, damit ich ohne Probleme aus dem Fasskühler umdrücken kann. Wenn ich dann diese Lagerfässer wasche, kommt ca 2 Liter Geläger raus - habe es aber nicht gemessen.

Man sollte prinzipiell noch anmerken, dass das Aufschütteln von Geläger etwas Anderes ist, als das Aufschütteln der Hefeschicht in einer Flasche guten Weißbier.

In diesem Sinne noch mal die Bestärkung meiner Vorschreiber und hier meine noch extremere Meinung: Whirlpool und jegliche Bewegung nach der Hauptgärung bzw Speisegabe tunlichst vermeiden.

Wen es interessiert, kann gerne ein Bier von mir probieren, das Verfahren anschauen und die Menge und Art des Gelägers in den Fässern anschauen. Habe gerade "alles" da.

Beste Grüße
Holger


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Profil anzeigen E-mail senden Antwort 26
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2011 um 13:32  

Zitat:
Meinst Du das Reinheitsgebot von 1516, welches nicht mehr gilt, oder das vorläufige Biergesetz von 1992, nach welchem man in Deutschland Bier brauen muss?
Falls Du das Reinheitsgebot von 1516 meinst, dann solltest Du schleunigst aufhören Hefeweizen zu brauen, Weizen wurde damals ausdrücklich verboten und nur Gerste erlaubt.
Falls Du das vorläufige Biergesetz von 1992 meinst, darfst Du aber Zucker, Zuckercouleur und sogar Süßstoff verwenden (zumindest bei Obergärig), das ist alles erlaubt. Ein untergäriges Roggenbier ist aber strengstens verboten.




Ich will jetzt nicht weiter off- topic bleiben, aber auch das muss raus. Die beschriebene Desinformation scheint ja komplett aufzugehen. Das VorlBierG ist seit dem 1.9.2005 ausser Kraft. Das aufhebende Gesetz ist Art. 7 Nr. 1 G zur Neuordnung d. Lebensmittel- u. FuttermittelR.
http://beck-online.beck.de/?bcid=Y-100-G-BierG

Gruss

Jan
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Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2011 um 13:42  
Wir sollten einen RHG Battlethread aufmachen, in dem wir uns so richtig die Argumente um die Ohren hauen.
Die Sache mit dem RHG ist eine Glaubenssache und wie bei religiösen Dingen kann man jemanden nicht so einfach mit Argumenten vom Gegenteil überzeugen. Vor allem nicht, wenn er von klein auf an indoktriniert wurde.
Wie heißt es so schön: Man muss dem anderen die Wahrheit wie einen warmen Mantel entgegen halten, in den er gerne reinschlüpft, und nicht wie einen nassen Lappen um die Ohren hauen.
Dies würde in dem Fall bedeuten, den RHG Jüngern ein leckeres Wit Bier mit Koriander oder ein Rochefort 8 mit Weizenrohfrucht und Kandiszucker anzubieten und dann kucken, wie sie von der Aromavielfalt überwältigt werden.

Und bitte alles nicht so bierernst nehmen ;)

Stefan


[Editiert am 27.4.2011 um 13:56 von Boludo]
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2011 um 14:43  

Zitat von JanBr, am 27.4.2011 um 13:32

Ich will jetzt nicht weiter off- topic bleiben, aber auch das muss raus. Die beschriebene Desinformation scheint ja komplett aufzugehen. Das VorlBierG ist seit dem 1.9.2005 ausser Kraft. Das aufhebende Gesetz ist Art. 7 Nr. 1 G zur Neuordnung d. Lebensmittel- u. FuttermittelR.
http://beck-online.beck.de/?bcid=Y-100-G-BierG

Da heißt es aber klar: "...sind die §§ 9, 11 und 18 des Vorläufigen Biergesetzes, soweit dies zur Vermeidung von Strafbarkeitslücken und Lücken in der Bußgeldbewehrung erforderlich ist, in der bis zum 6. 9. 2005 geltenden Fassung weiter anzuwenden." Es gibt also de facto noch keine neue Fassung/Änderung.
Wir sollten das hier wirklich in einen anderen Faden verlegen...


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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
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Hanoibrauer
Beiträge: 39
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2011 um 14:45  
@Berliner
nein eben nicht er hat in Beitrag 1 von Jungbier vor dem Abfüllen gesprochen.
Profil anzeigen Antwort 30
Moderator
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Berliner
Beiträge: 4024
Registriert: 7.4.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2011 um 15:00  
Ich sprach von Pinkus Frage in Antwort 20.


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Gruß vom Berliner
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Hanoibrauer
Beiträge: 39
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2011 um 15:04  
ich nicht weil das was ich beigetragen habe noch nicht gesagt wurde.
Profil anzeigen Antwort 32
Moderator
Posting Freak

Berliner
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smilies/question.gif erstellt am: 27.4.2011 um 18:02  
:question:


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Gruß vom Berliner
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Biermann
Beiträge: 1905
Registriert: 7.12.2006
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.4.2011 um 04:57  
Hallo Jochen (Sweet),

Zitat:
Ist es sinnvoll vor dem Abfüllen nocheinmal einen Whirlpool zu machen und das Jungbier durch ein Filtertuch laufen zu lassen, damit so wenig wie möglich Trübstoffe im Bier sind?


Meine Erfahrung spricht gegen jede Art von Rühren oder ähnliches, besonders nicht Dein Gedanke das fertige Bier über ein Filtertuch laufen zu lassen. In diesem Stadium ist jede Art Sauerstoff die größte Gefahr für Dein Bier. Das beste ist per Schwerkraft mit einem Bier - oder Weinheber das Bier vom Trub abzuziehen. Ich mache das mit einem Spundstopfen mit zwei Löchern, eins hat das Steigrohr mit Bodenkappe die das Anziehen von Absatz verhindert, das andere erhält einen CO2 Schlauch mit leichtem Druck, 0,5 bar oder so. Den Heber kann man dann vorsichtig im Faß tiefer schieben, wenn etwas Satz kommt ist man zu tief und kann das mit einem etwas höher ziehen beheben.

Zitat:
Oder filter ich damit auch die Hefe raus, die ich zur Nachgärung brauche? Bei meinem letzten obergärigen Bier hatte ich nämlich in jeder Flasche einen ziemlichen Bodensatz...


Wie der liebe Holger schon so schön geschrieben hat, ist Zeit und Ruhe der Meister der Bierbrauer und Winzer, wer es eilig hat sollte Weizenbiere brauen oder zum Supermarkt gehen. Gutes braucht Zeit und die ist auch das einzige was Dein Bier klären kann neben der Temperatur. Hohe Bodensätze kommen von zu hohem Hefebesatz zum Zeitpunkt des Abfüllens. Das kann an der verwendeten Hefe liegen und man muß da schon etwas herum experimentieren, das gleiche Bier mehrmals brauen und verschiedene Hefen ausprobieren. Dazu kannst Du dann ja mal hier in der Runde fragen oder suchen.

Für die Nachgärung habe ich zu meiner Flaschengärung Hefe normal angesetzt, dem Traubenzucker den ich für die Flaschengärung benutzte unter gemischt und dann mit einem Espressolöffel und Trichter in die Flaschen kurz vor dem Füllen gegeben. Das funzte recht gut, nur war mir wie schon öfter von mir beschrieben, der Schmodder zu ecklig im Glas.

Hoffe geholfen zu haben, mit besten Grüßen,

Jörg


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Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von AD512 (Dokument ging leider verloren).
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