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Autor: Betreff: Definition Eigener Verbrauch
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Anton
Beiträge: 233
Registriert: 7.11.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.7.2011 um 09:24  
Hi Holger!
Das ganze wurmt mich auch die ganze Zeit schon... Bis vor einem Jahr war ja alles noch recht ruhig, weil ich einfach keine Zeit hatte, alles alleine zu machen und deshalb grundsätzlich nur zwei- bis dreimal im Jahr gebraut habe. Seit dem neuen "Brauereistandort" und meinen fleißigen Helfern, ist das jetzt nichtmehr das Problem. Ich hab in diesem Jahr schon so viele Anfragen nach Bier zurückweisen müssen... Wirklich schweren Herzens. Es sind zwar alles Freunde, oder gute Bekannte, die mal ein 30er Fass zur Gartenfeier oder zu einem Geburtstag brauchen... aber es geht halt momentan rum wie ein Lauffeuer.
Bei uns im Ort gibt es zwei Gruppen von Leuten. Die einen sind meist sehr am Dorfleben beteiligt, in Vereinen aktiv, gemeinschafts- und feierfreudig und halten zusammen, wenns mal dicke kommt (z.B. Hochwasser usw.)
Und dann gibts da die anderen, die mit dem ganzen nix zu tun haben wollen, größtenteils in der Neubausiedlung wohnen, die mir z.B. bei der Kerwa jedes Jahr die Polizei auf den Hals hetzen (es zumindest immer wieder versuchen), sich über jede Kuh, jeden Misthaufen oder Mähdrescher in der Ernte beschweren und eigentlich mit dem ganzen Dorfleben überhaupt nichts zu tun haben WOLLEN!!!
- die Ausnahme bestätigt die Regel -
Und genau solche Leute haben oft nichts Besseres zu tun, als in den Angelegenheiten anderer rumzuschnüffeln und sich in Sachen einzumischen, die ihnen einen feuchten Sch...dreck angehen.
Naja, da ich gerade im Dorfleben sehr aktiv bin und auch gerne mal meinen Standpunkt verteidige, hab ich also in diesem einen Lager nicht nur Freunde ;)


Naja, ich bin auf jeden Fall intensiv am Überlegen, ob wir nicht die Sache mit der GbR angehen sollten...
Der Artikel über die Bierbrüderschaft Duzenowe im Schalander des VDH hat mich sehr inspiriert http://www.hausgebraut.de/index.php?page=/Downloads/Schalan der-Ausgabe-04_14
Das größte Problem hierbei sehe ich mit der offiziellen Anmeldung meiens mobilen Sudhauses in einem Festen Gebäude (Schlotfeger, Ordnungsamt, Gebäudeversicherung usw.)

Wie gesagt, ich will ja kein Geld mit dem Verkauf meines Bieres verdienen, sondern einfach nur ganz offiziell gegen eine Unkostenpauschale mal ein Fass an einen Bekannten abgeben dürfen! Mehr nicht...
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
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red_folder.gif erstellt am: 8.7.2011 um 09:39  
In diesem Fred gings eigentlich nicht um die Tatsache, dass Biersteuer bezahlt werden muss/soll, sondern darum, dass das HZA Aussagen macht, die nicht dem Gesetzestext entsprechen.
@Holger: Deiner Frage wirft wieder die Frage auf, wie eigener Verbrauch definiert ist. Ich denke jedenfalls nicht so, wie es das eine HZA gesagt hat.
Gehen wir mal auf eine praktische Ebene: Wie definiert sich eigener Verbrauch im Alltag - und ich denke, darauf kommt es an und nicht auf eine wörtliche Auslegung des Begrifft "eigener".
Ab und zu trinke ich Bier, lade Freunde ein oder bringe eine Kiste mit zu einer Feier. Das ist alles mein Verbrauch, da ich dieses Bier einkaufe/mich darum kümmere. Ein etwas anderer Fall wäre, wenn ich speziell für den Verbrauch eines anderen das Bier in meinem Haushalt herstellen würde. Das ist nicht mehr mein eigener Bedarf/Verbrauch.


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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.7.2011 um 09:44  

Zitat von Anton, am 8.7.2011 um 09:24

Wie gesagt, ich will ja kein Geld mit dem Verkauf meines Bieres verdienen, sondern einfach nur ganz offiziell gegen eine Unkostenpauschale mal ein Fass an einen Bekannten abgeben dürfen! Mehr nicht...

Das ist kein Problem. Einfach den Sud voll versteuern und gut ist. Wenn du größere Mengen herstellst (>100 L Auschlagmenge), dann lohnt es sich, ein Steuerlager zu beantragen. Dafür brauchst du nur ein Gewerbe (Gewerbeschein), damit du als Herstellungsbetrieb giltst. Eine GbR ist dafür m.E. nicht erforderlich. Da du dein Bier auch nicht öffentlich verkaufen willst, brauchst du keine weitere Zulassung.


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Anton
Beiträge: 233
Registriert: 7.11.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.7.2011 um 08:55  
Alles klaro. Danke!
Naja, wenn die Zeit gekommen ist, werd ich sowieso nochmal ein neues Thema aufmachen. Ich denk hier gibts doch einige, die das gleie oder ein ähnliches Problem hatten und es in irgendeiner Form gelöst haben.
Mir gehts zum einen ja wirklich nur drum, dass ich die an meinem Bier Interessenten nicht immer abwimmeln und ihnen die Gesetzeslage erkären muss. Zum anderen will ich die ganze Sache dann wirklich in trockenen Tüchern haben, dass mir da dann auch keiner einen Strick draus drehen kann, wenn da mal ein Fass oder Flaschen von mir auf einem Gartenfest auftauchen, auf dem ich dann nicht grad anwesend bin.

Einen sonnigen Sonntag noch

Anton
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 28
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Zoppotrump
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red_folder.gif erstellt am: 12.7.2011 um 17:09  
Moin Leutz,

was passiert eigentlich mit mir wenn ich meine kleinen Brauversuche nicht beim HZA anmelde ..... besser gefragt : sollte ich es besser tun wenn ich anfange zu brauen ???? :gruebel:
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 12.7.2011 um 17:16  
Dann gehts ab zu den anderen Schwarzbrauern.


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Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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