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Autor: Betreff: Alkoholfreies/-armes Bier brauen
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Huegut
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red_folder.gif erstellt am: 12.11.2011 um 17:09  
Hallo,

bei www.braupartner.de habe ich diese Hefe gefunden: http://www.braupartner.de/shop/product_info.php?cPath=341_1 _280_293_294_300&products_id=1435
Da ich mir schon länger Gedanken gemacht habe ein "leichtes" Bier zu brauen, habe ich mir die Hefe jetzt bestellt!
Grundsätzlich denke ich, dass das Bier einem Pilsner nachempfunden werden sollte. Stammwürze denke ich etwa bei 10 %. EBU 30 - 35!?
Was denkt Ihr?

Viele Grüße
Jürgen
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Moderator
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 12.11.2011 um 17:18  
Hi Jürgen,

ehrlich gesagt ist diese Hefe mir ein Rätsel...? Der Vergärungsgrad ist mit 5-15% angegeben. Ich weiß nicht, ob es sich um die S. Ludwigii handelt? Eventuell ist es eine Hefe die nur Glucose verwerten kann. Bei einer Stammwürze von 10° P würde das aber bedeuten, dass 7-8° Restextrakt bleiben?? Das dürfte schon noch recht "würzemässig" schmecken.
Ich kenne die Hefe nicht aber wenn das so stimmt würde ich eher eine Stammwürze von höchstens 6° P anpeilen.

m.f.g
René


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Huegut
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red_folder.gif erstellt am: 13.11.2011 um 21:36  
Gibt es noch weitere Ideen?
Für mich ist die Hefe auch ein Rätsel!
Nehmen wir mal an, ich braue tatsächlich mit 6 % P.
Welches Malz würdet Ihr nehmen? Ein Malzbier soll es eigentlich nicht sein!
Muss ich es sofort nach der Hefezugabe in Flaschen schlauchen um genügend CO2 zu haben?
Hm..
Ich hätte es lassen sollen! Aber jetzt habe ich die Hefe bestellt! Jetz muss ich es wissen!
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Kurt
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red_folder.gif erstellt am: 13.11.2011 um 22:31  
Boa, schwer!

Normalerweise würde ich sagen: P9-10, Caraanteil, Maltoserast überspringen, gegenbittern ... aber mit der Hefe?

Guck doch mal nach den Beiträgen zur Ludwigii hier im Forum. Würde die Stammwürze schon ordentlich senken.Bei 6% Vergärungsgrad wirst du im Keg künstilich aufcarbonisieren müssen!
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Huegut
Beiträge: 60
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red_folder.gif erstellt am: 17.11.2011 um 15:44  
Hallo zusammen,

das Rätsel ist gelöst! Die Hefe ist nicht lieferbar! Ich werde wohl weiter alkoholfreies Bier kaufen müssen!

Viele Grüße und Dank für die Tip`s!

Jürgen
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bergbiere
Beiträge: 497
Registriert: 21.12.2003
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red_folder.gif erstellt am: 17.11.2011 um 20:50  
Hallo Jürgen,

ich hab da noch einen recht simplen Vorschlag:
Am nächsten Brautag einfach einen zusätzlichen Nachguß durchführen, da hast Du dann vielleicht 2-4 Brix. Das Zeug eine halbe Stunde mit entsprechend Hopfen kochen. Gärung mit der Hefe, welche Du auch für den Hauptansatz nimmst. Da die Gärung sehr schwer beginnen wird, einfach mit Malzbier (3 Flaschen) anfüttern. Nach der Gärung noch mit Cascade stopfen.
Ich trinke gerade so ein "Bier", es ist bei mir Premiere. Der Cascade paßt super, es ist problemlos trinkbar !! Habe zudem die Stopfung in der Stärke variiert. So hat man auch noch interessante Nuancen in der Resterverwertung.
Und Du hast noch etliche Flaschen zusätzlich.

Viele Grüße

Gunnar


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Das Trinkgeschirr, sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr.
Wilhelm Busch
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HansMeiser
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red_folder.gif erstellt am: 17.11.2011 um 21:12  
Hallo,

musst ja dein Vorhaben nicht gleich aufgeben. Hier wurden schon mal gute Sachen zu alkoholarmen Bieren geschrieben:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre ad&tid=9713#pid98004
Hans
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tinoquell
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.11.2011 um 08:05  

Zitat von Huegut, am 17.11.2011 um 15:44
Die Hefe ist nicht lieferbar!


Hallo Jürgen,

ich hatte mich damals an die Hefebank Weihenstefan gewendet und auch als Privatperson völlig unkompliziert die Hefe zugeschickt bekommen.
Sogar einen sehr netten Kontakt gehabt.

Einziger Nachteil: mit über 70,- EUR war es nicht gerade ein Schnäppchen.

Aber such' mal hier im Forum, ich habe glaube ich auch von weiteren Quellen gelesen, irgendwie ein Privatlabor.

Nach wie vor: die Ludwigii ist der ultimativste Weg für Dein Vorhaben!

Viel Erfolg!
Tino


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tinoquell
Beiträge: 1776
Registriert: 14.7.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.8.2013 um 07:33  
.. herauskram ..

Ich bin gestern zufällig über eine Patentanmeldung der Neuzeller Klosterbrauerei gestolpert (Beschreibung ab Absatz [0037]).

Die beschreiben ein Verfahren zur Herstellung von alkoholfreiem Bier, dass meiner Meinung nach technologisch auch in der Hobbybrauerküche möglich sein sollte.

Offene Fragen:
- Weshalb muss man die Hefe in der 50° heißen Würze 'killen'? Ist das so viel anders als sterilisierte Hefe der kalten Würze zuzugeben (analog mancher Hefeweizen) ? Ok, die Frage ist mehr akademisch
- Welche Milchsäurekulturen sind geeignet? Das Ganze soll ja eigentlich nicht nach Gose oder Brottrunk schmecken

Nachdenkenswürdig und reif für Experimente ist die Methode aber auf jeden Fall. Kannte ich noch nicht.

Ansonsten ist das Dokument auch eine schöne Zusammenfassung der Verfahren zur Herstellung alkoholfreier Biere.

Grüße
Tino
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 14.8.2013 um 08:42  
Kritikpunkte:
  • "Der vollständige Verzicht auf Hefe entspricht nicht dem Reinheitsgebot" - ist wohl eher andersrum... :D

  • "Der Hefekontakt bringt das Fermentationsbukett unter Vermeidung von Alkoholbildung" - ich würde sagen, bei >50°C bringt ein "Hefekontakt" garantiert andere Aromen hervor, als eine vollständig abgeschlossene Gärung bei Gärtemperaturen. :o

  • "...das Jungbier mit einem reinheitsgebotskonformen Michsäurestamm[...]fermentiert" - So so, im Reinheitsgebot steht geschrieben welche Lactobazillen ins Bier dürfen. Wusste ich auch noch nicht... :P

Wärs nicht patentiert worden, würde ich auf einen Aprilscherz tippen... aber am Schluß wird extra betont, dass die Brühe "mit sehr guten Biergeschmack" daherkommt, und lustig auch der Hinweis am Ende: "es folgt kein Blatt Zeichnungen". Da ist man dann auch nicht irritiert, falls man eines erwartet hat. :)

Grüße


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wannenbraeu
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 14.8.2013 um 09:04  
Abschnitt 39 finde ich auch interessant. 2-3g vergärbare Kohlenhydrate auf 100ml. Entspricht das nicht 2-3 Plato? Obwohl damit wohl "vergärbar für lactos" geleint ist. Was vergären die denn?
Ausserdem: Muss man am Ende nicht den pH Wert korrigieren.

Spannendes Thema. Das ist sicher mal einen Probesud wert.

Gruss
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 14.8.2013 um 10:17  

Zitat von DerDennis, am 14.8.2013 um 08:42

"Der vollständige Verzicht auf Hefe entspricht nicht dem Reinheitsgebot" - ist wohl eher andersrum... :D


Doch, stimmt. Ohne Hefe ist das Bier nicht als Bier zu bezeichnen. Erst das Anstellen macht das Malzgetränk zum Bier.

Siehe Steuergesetze ;-)
(Und dazu: Auch nur ansatzweise teilvergorenes gilt als vergorenes Bier. Dann ist auch Steuer zu entrichten als wäre es voll durchvergoren)

Zitat:
"Der Hefekontakt bringt das Fermentationsbukett unter Vermeidung von Alkoholbildung" - ich würde sagen, bei >50°C bringt ein "Hefekontakt" garantiert andere Aromen hervor, als eine vollständig abgeschlossene Gärung bei Gärtemperaturen.


Jau, aber nach Hefe schmeckt es dann trotzdem ;-)

Zitat:
  • "...das Jungbier mit einem reinheitsgebotskonformen Michsäurestamm[...]fermentiert" - So so, im Reinheitsgebot steht geschrieben welche Lactobazillen ins Bier dürfen. Wusste ich auch noch nicht... :P


  • Doch. Alle diejenigen, die typischerweise auf Gerstenmalz zu finden sind. Der Trick ist es, etwas von dem Gerstenmalz zu nehmen, die Bazillen abzustreichen und die dann in Würze zu vermehren.
    Profil anzeigen Antwort 11
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    DerDennis
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    red_folder.gif erstellt am: 14.8.2013 um 11:17  
    Lieber Rattenfurz,

    Das Reinheitsgebot sieht nur Gerste, Hopfen und Wasser vor - von Hefe ist dort nicht Rede.
    Und das Patent spricht explizit vom Reinheitsgebot, nicht von den diversen (Bier-)Steuergesetzen.
    Da wirfst du offenbar Biersteuergesetz und das mittelalterliche Reinhgeitsgebot durcheinander.

    Bei >50°C findet außerdem überhaupt keine Gärung mehr statt, die Hefe ist sofort tot - ob man das als "Anstellen" bezeichnen kann sei dahingestellt.

    Nächster Punkt: "Fermentationsbukett" ist /zumindest bei mir) nicht gleich "Geschmack von pasteurisierter Hefe", aber die Geschmäcker sind ja verschieden(?).

    Und zum Thema "natürlich auf Malz vorkommende Lqactos" fällt mir nur ein: Ob ich Sauermalz beim Maischen verwende, oder als Nährboden für die Mikroben der Gärung, macht einen ziemlichen Unterschied - das Reinheitsgebot erwähnt übrigens weder Hefe noch Lactobazillen...

    (abgesehen davon dass du ja sowieso der Ansicht bist, dass ein Bier nur mit Hefe angestellt zum richtigen Bier wird - also wäre nach deiner Argumentation ein ausschließlich durch Lactobazillen alkoholfrei Vergorenes ebenfalls steuerrechtlich kein richtiges Bier).

    Wenn schon besser wissen, dann richtig.

    Im Übrigen kannst du es dir gerne sparen jede meiner Aussagen einzeln zu kommentieren, "en bloc" würde es auch tun.

    Grüße


    Edit: kannst ja gern mal experimentell tätig werden, Etwas Hefe in etwas heißes Glattwasser schmeißen und dann nach dem Abkühlen etwas frisches Malz (oder sonstige Lacto.-Quelle) rein, dann warten bis es sauer geworden ist. Und dann lass es dir schmecken und berichte hier im Forum über das Ergebnis. :)


    [Editiert am 14.8.2013 um 11:23 von DerDennis]



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    Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 12
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    rattenfurz
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    red_folder.gif erstellt am: 14.8.2013 um 12:01  

    Zitat von DerDennis, am 14.8.2013 um 11:17

    Das Reinheitsgebot sieht nur Gerste, Hopfen und Wasser vor - von Hefe ist dort nicht Rede.

    Und das Patent spricht explizit vom Reinheitsgebot, nicht von den diversen (Bier-)Steuergesetzen.
    Da wirfst du offenbar Biersteuergesetz und das mittelalterliche Reinhgeitsgebot durcheinander.


    Als Reinheitsgebot wird aktuell das hier verstanden:
    http://www.garley.de/geschichte_biergesetz.html , siehe §9.

    Zur Geschichte siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Reinheitsgebot - das Wort Reinheitsgebot ist auch recht jung.

    Was du meinst ist wohl das "bayrische Reinheitsgebot", oder das, was als solches verstanden wird.

    Zitat:
    Nächster Punkt: "Fermentationsbukett" ist /zumindest bei mir) nicht gleich "Geschmack von pasteurisierter Hefe", aber die Geschmäcker sind ja verschieden(?).


    Nene, habe ich ja geschrieben, dass das anders ist.

    Zitat:
    Und zum Thema "natürlich auf Malz vorkommende Lqactos" fällt mir nur ein: Ob ich Sauermalz beim Maischen verwende, oder als Nährboden für die Mikroben der Gärung, macht einen ziemlichen Unterschied - das Reinheitsgebot erwähnt übrigens weder Hefe noch Lactobazillen...


    s.o.

    Zitat:
    (abgesehen davon dass du ja sowieso der Ansicht bist, dass ein Bier nur mit Hefe angestellt zum richtigen Bier wird - also wäre nach deiner Argumentation ein ausschließlich durch Lactobazillen alkoholfrei Vergorenes ebenfalls steuerrechtlich kein richtiges Bier).


    Stimmt.
    http://www.gesetze-im-internet.de/bierstg_2009/__1.html

    Viel Spaß beim Nomenklaturwälzen.

    Aber auf den Fassbrausen und Bionaden steht ja "Bier" auch nicht drauf.

    Zitat:
    Im Übrigen kannst du es dir gerne sparen jede meiner Aussagen einzeln zu kommentieren, "en bloc" würde es auch tun.


    Sorry, ich befolge gerne http://learn.to/quote
    Habe ich mal so gelernt, damit man Diskussionen besser nachverfolgen und mitlesen kann. Das ist nicht böse gemeint, aber du hattest ja mit der Stichpunktlisterei angefangen.

    Zitat:
    Edit: kannst ja gern mal experimentell tätig werden, Etwas Hefe in etwas heißes Glattwasser schmeißen und dann nach dem Abkühlen etwas frisches Malz (oder sonstige Lacto.-Quelle) rein, dann warten bis es sauer geworden ist. Und dann lass es dir schmecken und berichte hier im Forum über das Ergebnis. :)


    Es geht nicht um den Geschmack, sondern um die Definition. Aber an Gueze wollte ich mich irgendwann auch mal wagen, ja ;-)
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    DerDennis
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    red_folder.gif erstellt am: 14.8.2013 um 12:08  
    Ja,
    ich finde trotzdem, dass es ein fragwürdiges Patent ist. :)

    Grüße


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    red_folder.gif erstellt am: 14.8.2013 um 12:38  

    Zitat von DerDennis, am 14.8.2013 um 12:08
    Ja,
    ich finde trotzdem, dass es ein fragwürdiges Patent ist. :)

    Grüße


    Allerdings... Auch die Verfahren, welche vor dem eigentlichen Patent beschrieben sind, finde ich seltsam.
    Da passier doch rein gar nix, wenn ich mein Bier bei 0.5 Grad Celsius vergäre. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Gruss
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    red_folder.gif erstellt am: 14.8.2013 um 12:45  
    Mal mein patentrechtlicher Senf hierzu:

    Das ist nur eine PatentANMELDUNG. Anmelden darf man grundsätzlich mal alles, egal wie absurd. Erst nach der Prüfung durch das Patentamt wird es dann ein rechtskräftiges Patent.

    Hier wurde der Antrag zur Prüfung erst gar nicht gestellt, und ab 2011 wurden keine Gebühren mehr gezahlt. Das Ding ist also tot.
    Profil anzeigen Antwort 16
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    smilies/wink.gif erstellt am: 14.8.2013 um 13:18  

    Zitat:
    Da passier doch rein gar nix, wenn ich mein Bier bei 0.5 Grad Celsius vergäre.


    Doch - Du musst nur genug Hefe geben. :D :D


    [Editiert am 14.8.2013 um 13:19 von DerDennis]



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