Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

     
Autor: Betreff: Wieviel Liter Bier darf ich brauen? In welchem Gesetz steht das?
Newbie
Newbie


Beiträge: 2
Registriert: 15.3.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2012 um 13:16  
Hallo,
das wurde bestimmt schon mal gefragt, aber ich find's grad nicht, sorry:

Ich glaube laut Biersteuergesetz darf ich 200 Liter pro Jahr steuerfrei im Privathaushalt brauen. Wenn es mehr Liter sind, muss ich's halt versteuern. Gibt es irgendeine Obergrenze, die die Menge begrenzt, welche ich daheim braue, oder kann ich auch 100.000 Liter Bier zum Privatgebrauch brauen (zum Baden oder so; Anwendungsfall wird hier nicht näher spezifiziert, da nicht relevant)?
Kann man das daheim gebraute Bier eigentlich auch verkaufen, ohne dass man Braumeister ist?

Wo kann ich das Nachlesen? In welchen Gesetzbüchern/Paragraphen muss ich da schauen/suchen?

Danke für Eure Hilfe
Profil anzeigen
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2012 um 13:21  

Zitat von Chuck Norris, am 15.3.2012 um 13:16
Hallo,
das wurde bestimmt schon mal gefragt, aber ich find's grad nicht, sorry:


Hi,

gib mal in die Suchfunktion "Biersteuer" ein, viel Spaß beim mehrtägigen Studium der Beiträge ;)

Stefan
Profil anzeigen Antwort 1
Posting Freak
Posting Freak

ZeroDome
Beiträge: 1478
Registriert: 3.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2012 um 13:23  
Hi,

auf der Zeit desZolls kann man die nötigen Informationen finden.

Zitat:
Kann man das daheim gebraute Bier eigentlich auch verkaufen, ohne dass man Braumeister ist?


Ja, lebensmittelrechtliche etc. Auflagen gibts aber, und der Aufwand ist nicht ohne, aber auch alles schon oft besprochen worden.

lg


[Editiert am 15.3.2012 um 13:25 von ZeroDome]



____________________
Viele Grüße
Dominic
Profil anzeigen Antwort 2
Posting Freak
Posting Freak

KarlsBrau
Beiträge: 611
Registriert: 5.9.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2012 um 13:30  

Zitat von Chuck Norris, am 15.3.2012 um 13:16
Gibt es irgendeine Obergrenze, die die Menge begrenzt, welche ich daheim braue, oder kann ich auch 100.000 Liter Bier zum Privatgebrauch brauen (zum Baden oder so;

Da hast Du, soweit ich weiss, völlige Narrenfreiheit, was Du privat selber mit dem Bier machst und wieviel du braust. Hauptsache Du meldest halt alles korrekt beim Hauptzollamt an. Bei Verkauf musst Du hingegen ein Gewerbe anmelden.

Bei so großen Mengen wird man Dir aber eventuell als Auflage die Einrichtung eines Zolllagers oder etwas ähnliches auferlegen. Und ggf. musst Du nachweisen was mit den Biermengen geschehen ist, weil man da ein gewerbliches Handeln vermuten wird.

Naja, Du zeigst dem Beamten dann halt Deinen Swimmingpool voll Bier und klagst wie häufig Du den Inhalt auswechseln musst weil es ständig Schal wird.
:)

bzw. frag einfach Deinen Sachbearbeiter beim Hauptzollamt danach.


____________________
In Planung: -
Am Reifen: Klosterbier ; Stout ; Citrageist
Angezapft: Pale Ale mit Ami-Hopfen
Profil anzeigen Antwort 3
Senior Member
Senior Member


Beiträge: 118
Registriert: 1.7.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2012 um 13:36  
Also da werden jetzt jede Menge Themenbereiche durcheinander geworfen, die man gar nicht so kurz beantworten kann....
Also wieviel Bier man steuerfrei Brauen darf steht im Biersteuergesetz: 200 Liter für den Eigenbedarf. Eigenbedarf heißt selber saufen. Sobald man das Bier verkauft ist das kein Eigenbedarf.
Sobald man Bier verkauft ist das nicht nur eine Sache das Zolls. Sondern es interessiert dann auch das Finanzamt. (Wobei ich jetzt mal ganz theoretisch an die Sache dran gehe; Oder hast Du etwa den 1000 Liter Sudkessel zu Hause???).
Tja und ob man sein Bier auch verkaufen darf, da wird sicherlich auch das Zuständige Ordnungsamt interessieren. Handelt es sich da um eine richtige Braustätte? (Gehnmigung im Wohngebiet??). Bräuchte es eine Filteranlage für den Geruch? Wie sind die hygenischen Voraussetzungen (die Gesundheitskontroleure gehören auch zum Ordnungsamt). Ob man Braumeister ist hat vielmehr damit zu tun ob man Lehrlinge ausbilden möchte....
Also wie man sieht viele Probleme die dan zusammenspielen bei der relativ kurzen Frage.....
Profil anzeigen Antwort 4
Posting Freak
Posting Freak

JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2012 um 16:30  

Zitat:
Kann man das daheim gebraute Bier eigentlich auch verkaufen, ohne dass man Braumeister ist?


Der Meisterzwang fuer Brauer wurde (leider) 2003 abgeschafft. Du musst also kein Meister mehr sein um eine Brauerei zu eroeffnen und das Bier zu verkaufen.

Jan
Profil anzeigen Antwort 5
Senior Member
Senior Member

jmsanta
Beiträge: 445
Registriert: 8.10.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2012 um 20:07  

Zitat von locke74, am 15.3.2012 um 13:36
Also da werden jetzt jede Menge Themenbereiche durcheinander geworfen, die man gar nicht so kurz beantworten kann....
Also wieviel Bier man steuerfrei Brauen darf steht im Biersteuergesetz: 200 Liter für den Eigenbedarf.

Ähm nö, steht da nicht! Wenn spitzfindig, dann bitte richtig. ;)


Zitat von §29 BStG
2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu einer Menge von 2 hl im Kalenderjahr von der Steuer zu befreien.


Das BierStG schafft also erst den gesetzlichen Rahmen für eine Verordnung, die dann bis zu 2hl/a steuerfreies selbstgebrautes Bier regeln darf. Genau das passiert dann in BierStV §41


Zitat von BierStV §41
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.


Prost!


____________________
"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 6
Posting Freak
Posting Freak

Birk
Beiträge: 3313
Registriert: 19.10.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2012 um 20:15  
Hey Chuck I really enjoy your movies, they are so :cool:

Welcome to our club. :D


[Editiert am 15.3.2012 um 20:17 von Birk]



____________________
http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 7
Senior Member
Senior Member

Kerki
Beiträge: 141
Registriert: 8.8.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2012 um 20:59  
When Chuck Norris drinks beer, the beer doesn't get him drunk. The beer gets Chuck-Noirrised.

Be welcome.


____________________
Profil anzeigen Antwort 8
Newbie
Newbie


Beiträge: 2
Registriert: 15.3.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 19.3.2012 um 12:29  
Hallo,

zunächst mal vielen Dank an alle. Bin echt überwältigt von sovielen Antworten. Vielen Dank auch für die netten Grüße :-)

Auf die richtige Spur brachte mich der Link in "...Das BierStG schafft also erst den gesetzlichen Rahmen für eine Verordnung, die dann bis zu 2hl/a steuerfreies selbstgebrautes Bier regeln darf. Genau das passiert dann in BierStV §41
http://www.gesetze-im-internet.de..."

Auf der Seite bin ich fündig geworden und werde mich da mal durch die verschiedenen Gesetzestexte wühlen...

Vielen Dank an Euch alle nochmal,
Lasst es Euch schmecken,
Euer Chuck
Profil anzeigen Antwort 9
Posting Freak
Posting Freak

Birk
Beiträge: 3313
Registriert: 19.10.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.3.2012 um 12:40  
Hi Chuck,

Preety simple though, under 200L no tax, over 200L pay tax. You must tell the customs that you intend to start brewing and then once they give you permission, then (not everyone) perhaps you will have to tell the zoll two weeks before each time you brew beer.

There is no way out of this unless you don't live in Germany or move somewhere else.

as they say in Star Trek "resistance is futile you will be assimilated"!

http://www.youtube.com/watch?v=WZEJ4OJTgg8

On a more serious note because of BierStV §41, this link should explain it all:

http://www.youtube.com/watch?v=coFZfn7-KzM


Best,
Daniel



Zitat von Chuck Norris, am 19.3.2012 um 12:29
Hallo,

zunächst mal vielen Dank an alle. Bin echt überwältigt von sovielen Antworten. Vielen Dank auch für die netten Grüße :-)

Auf die richtige Spur brachte mich der Link in "...Das BierStG schafft also erst den gesetzlichen Rahmen für eine Verordnung, die dann bis zu 2hl/a steuerfreies selbstgebrautes Bier regeln darf. Genau das passiert dann in BierStV §41
http://www.gesetze-im-internet.de..."

Auf der Seite bin ich fündig geworden und werde mich da mal durch die verschiedenen Gesetzestexte wühlen...

Vielen Dank an Euch alle nochmal,
Lasst es Euch schmecken,
Euer Chuck



[Editiert am 19.3.2012 um 13:19 von Birk]



____________________
http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 10
Posting Freak
Posting Freak

Globetrotter
Beiträge: 558
Registriert: 28.8.2009
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 19.3.2012 um 12:54  
Hello Birk,

if you are a Trekki, looks here:

http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=8684#pid86810

Best regards

Globetrotter
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 11
Senior Member
Senior Member

jmsanta
Beiträge: 445
Registriert: 8.10.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.3.2012 um 13:34  

Zitat von Birk, am 19.3.2012 um 12:40
as they say in Star Trek "resistance is futile you will be assimilated"!

We are Santa of Borg, poems suxx, presents will be destroyed.


____________________
"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 12
       

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum