Newbie Beiträge: 2 Registriert: 15.3.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.3.2012 um 13:16 |
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Hallo,
das wurde bestimmt schon mal gefragt, aber ich find's grad nicht, sorry:
Ich glaube laut Biersteuergesetz darf ich 200 Liter pro Jahr steuerfrei im
Privathaushalt brauen. Wenn es mehr Liter sind, muss ich's halt versteuern.
Gibt es irgendeine Obergrenze, die die Menge begrenzt, welche ich daheim
braue, oder kann ich auch 100.000 Liter Bier zum Privatgebrauch brauen (zum
Baden oder so; Anwendungsfall wird hier nicht näher spezifiziert, da nicht
relevant)?
Kann man das daheim gebraute Bier eigentlich auch verkaufen, ohne dass man
Braumeister ist?
Wo kann ich das Nachlesen? In welchen Gesetzbüchern/Paragraphen muss ich da
schauen/suchen?
Danke für Eure Hilfe
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2012 um 13:21 |
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Hi,
gib mal in die Suchfunktion "Biersteuer" ein, viel Spaß beim mehrtägigen
Studium der Beiträge
Stefan
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2012 um 13:23 |
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Hi,
auf der Zeit des Zolls
kann man die nötigen Informationen finden.
Zitat: | Kann man das daheim
gebraute Bier eigentlich auch verkaufen, ohne dass man Braumeister ist?
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Ja, lebensmittelrechtliche etc. Auflagen gibts aber, und der Aufwand ist
nicht ohne, aber auch alles schon oft besprochen worden.
lg
[Editiert am 15.3.2012 um 13:25 von ZeroDome]
____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 611 Registriert: 5.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2012 um 13:30 |
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Da hast Du, soweit ich weiss, völlige
Narrenfreiheit, was Du privat selber mit dem Bier machst und wieviel du
braust. Hauptsache Du meldest halt alles korrekt beim Hauptzollamt an. Bei
Verkauf musst Du hingegen ein Gewerbe anmelden.
Bei so großen Mengen wird man Dir aber eventuell als Auflage die
Einrichtung eines Zolllagers oder etwas ähnliches auferlegen. Und ggf.
musst Du nachweisen was mit den Biermengen geschehen ist, weil man da ein
gewerbliches Handeln vermuten wird.
Naja, Du zeigst dem Beamten dann halt Deinen Swimmingpool voll Bier und
klagst wie häufig Du den Inhalt auswechseln musst weil es ständig Schal
wird.
bzw. frag einfach Deinen Sachbearbeiter beim Hauptzollamt danach. ____________________ In Planung: -
Am Reifen: Klosterbier ; Stout ; Citrageist
Angezapft: Pale Ale mit Ami-Hopfen
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 118 Registriert: 1.7.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2012 um 13:36 |
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Also da werden jetzt jede Menge Themenbereiche durcheinander geworfen, die
man gar nicht so kurz beantworten kann....
Also wieviel Bier man steuerfrei Brauen darf steht im Biersteuergesetz: 200
Liter für den Eigenbedarf. Eigenbedarf heißt selber saufen. Sobald man das
Bier verkauft ist das kein Eigenbedarf.
Sobald man Bier verkauft ist das nicht nur eine Sache das Zolls. Sondern es
interessiert dann auch das Finanzamt. (Wobei ich jetzt mal ganz theoretisch
an die Sache dran gehe; Oder hast Du etwa den 1000 Liter Sudkessel zu
Hause???).
Tja und ob man sein Bier auch verkaufen darf, da wird sicherlich auch das
Zuständige Ordnungsamt interessieren. Handelt es sich da um eine richtige
Braustätte? (Gehnmigung im Wohngebiet??). Bräuchte es eine Filteranlage für
den Geruch? Wie sind die hygenischen Voraussetzungen (die
Gesundheitskontroleure gehören auch zum Ordnungsamt). Ob man Braumeister
ist hat vielmehr damit zu tun ob man Lehrlinge ausbilden möchte....
Also wie man sieht viele Probleme die dan zusammenspielen bei der relativ
kurzen Frage.....
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2012 um 16:30 |
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Zitat: | Kann man das daheim
gebraute Bier eigentlich auch verkaufen, ohne dass man Braumeister ist?
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Der Meisterzwang fuer Brauer wurde (leider) 2003 abgeschafft. Du musst also
kein Meister mehr sein um eine Brauerei zu eroeffnen und das Bier zu
verkaufen.
Jan
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2012 um 20:07 |
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Zitat von locke74, am 15.3.2012 um
13:36 | Also da werden jetzt jede Menge
Themenbereiche durcheinander geworfen, die man gar nicht so kurz
beantworten kann....
Also wieviel Bier man steuerfrei Brauen darf steht im Biersteuergesetz: 200
Liter für den Eigenbedarf. |
Ähm nö, steht da
nicht! Wenn spitzfindig, dann bitte richtig.
Zitat von §29 BStG | 2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bier, das von Haus- und
Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch
bereitet wird, bis zu einer Menge von 2 hl im Kalenderjahr von der Steuer
zu befreien. |
Das BierStG schafft also erst den gesetzlichen Rahmen für eine Verordnung,
die dann bis zu 2hl/a steuerfreies selbstgebrautes Bier regeln darf. Genau
das passiert dann in BierStV §41
Zitat von BierStV §41 | (1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten
ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird,
ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer
hergestellt. |
Prost! ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2012 um 20:15 |
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Hey Chuck I really enjoy your movies, they are so
Welcome to our club.
[Editiert am 15.3.2012 um 20:17 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Senior Member Beiträge: 141 Registriert: 8.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2012 um 20:59 |
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When Chuck Norris drinks beer, the beer doesn't get him drunk. The beer
gets Chuck-Noirrised.
Be welcome.
____________________
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Antwort 8 |
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Newbie Beiträge: 2 Registriert: 15.3.2012 Status: Offline
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erstellt am: 19.3.2012 um 12:29 |
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Hallo,
zunächst mal vielen Dank an alle. Bin echt überwältigt von sovielen
Antworten. Vielen Dank auch für die netten Grüße :-)
Auf die richtige Spur brachte mich der Link in "...Das BierStG schafft also
erst den gesetzlichen Rahmen für eine Verordnung, die dann bis zu 2hl/a
steuerfreies selbstgebrautes Bier regeln darf. Genau das passiert dann in
BierStV §41
http://www.gesetze-im-internet.de..."
Auf der Seite bin ich fündig geworden und werde mich da mal durch die
verschiedenen Gesetzestexte wühlen...
Vielen Dank an Euch alle nochmal,
Lasst es Euch schmecken,
Euer Chuck
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.3.2012 um 12:40 |
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Hi Chuck,
Preety simple though, under 200L no tax, over 200L pay tax. You must tell
the customs that you intend to start brewing and then once they give you
permission, then (not everyone) perhaps you will have to tell the zoll two
weeks before each time you brew beer.
There is no way out of this unless you don't live in Germany or move
somewhere else.
as they say in Star Trek "resistance is futile you will be assimilated"!
http://www.youtube.com/watch?v=WZEJ4OJTgg8
On a more serious note because of BierStV §41, this link should explain it
all:
http://www.youtube.com/watch?v=coFZfn7-KzM
Best,
Daniel
Zitat von Chuck Norris, am 19.3.2012 um
12:29 | Hallo,
zunächst mal vielen Dank an alle. Bin echt überwältigt von sovielen
Antworten. Vielen Dank auch für die netten Grüße :-)
Auf die richtige Spur brachte mich der Link in "...Das BierStG schafft also
erst den gesetzlichen Rahmen für eine Verordnung, die dann bis zu 2hl/a
steuerfreies selbstgebrautes Bier regeln darf. Genau das passiert dann in
BierStV §41
http://www.gesetze-im-internet.de..."
Auf der Seite bin ich fündig geworden und werde mich da mal durch die
verschiedenen Gesetzestexte wühlen...
Vielen Dank an Euch alle nochmal,
Lasst es Euch schmecken,
Euer Chuck |
[Editiert am 19.3.2012 um 13:19 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 558 Registriert: 28.8.2009 Status: Offline
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erstellt am: 19.3.2012 um 12:54 |
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.3.2012 um 13:34 |
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We are
Santa of Borg, poems suxx, presents will be destroyed. ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 12 |
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