Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:09 |
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Vor Urzeiten, zu Beginn meiner Brauerkarriere hatte ich mal ein Pils für
einen Freund von mir gebraut. Genau dieser Freund fragte mich vor kurzem ob
ich dies wiederholen könnte. Da ich mittlerweile weiß, dass man das
eigentlich nicht darf (man darf ja nur für den Eigenbedarf brauen, das Bier
nicht verschenken und schon gar nicht verkaufen) habe ich mir überlegt
mein Brauequipment in das Haus meines Freundes zu schaffen und dort zu
brauen. Er würde dann kräftig mithelfen...
Das müsste doch eigentlich so okay sein?
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:17 |
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Klar doch, solange dein Kumpel den Sud ordnungsgemäß anmeldet. Er braut und
du bist Brauhelfer. Das ist wie mit den Militärberatern die die großen
Nationen in irgendwelche Kriege schicken, wo sie eigentlich nichts verloren
haben.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 1 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:18 |
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Hi, Dein Freund braucht doch eigentlich nur ein formloses Schreiben ans HZA
schicken und gut ist. Dann schlörst Du den ganzen Krempel zu ihm hin und
fertig.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Moderator Beiträge: 1253 Registriert: 21.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:20 |
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Das stimmt so nicht. Du darst das nur nicht wenn Du keine Biersteuer zahlen
willst. Gibst Du aber an, das Du das Bier verschenkst, wird die Steuer
fällig, auch wenn Du noch innerhalb deines Kontingentes von 200L bist.
Aber wenn dein Freund sich sein eigenes Bier macht, und das auch anmeldet,
ist alles gut. Den Zoll interessiert es ja nicht wem die Töpfe gehören.
Edith: Zu langsam geschrieben...
[Editiert am 30.8.2012 um 10:21 von BodoW]
____________________ "Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:23 |
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So lautet die Geschäftsidee: Verleih von Brauereiequipment mit Beratung vor
Ort.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 1324 Registriert: 19.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:24 |
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Ich glaube maßgeblich ist lediglich das Ansetzen der Würze, also der Ort,
an dem der Sud vergoren wird. Demzufolge könntet ihr auch bei dir brauen
und den Sud dann zu ihm fahren/ bringen und dort vergären lassen. ____________________ ----------------------------------------------
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http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:25 |
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____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 6 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:29 |
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@uckel: wenn der Sud beim Freund vergoren wird, muss der auch anmelden,
denn erst dann zählt die Bierherstellung.
[Editiert am 30.8.2012 um 10:31 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1324 Registriert: 19.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:32 |
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So meinte ich es, wenn auch etwas missverständlich ausgedrückt.
Also: Braustätte und "Gärkeller" müssen nicht am selben Ort sein, wobei
letzterer maßgeblich zur Besteuerung ist.
Wenn er also mit seinem Freund bei ihm braut und beim Freund vergärt, dann
ist der Freund steuerpflichtig. ____________________ ----------------------------------------------
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 8.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:40 |
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Mal ne ganz blöde Frage. Ich hab mir gerade § 41 BierStV angesehen:
Quelltextbereich einfügen: | § 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt
und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt. |
Da steht nichts von nicht verschenken? Ich habe gerade mal ans HZA
Regensburg geschrieben. Bin da auf die Antwort gespannt.
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 335 Registriert: 20.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:46 |
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Zitat von CKMartens, am 30.8.2012 um
10:40 | Mal ne ganz blöde Frage. Ich hab mir
gerade § 41 BierStV angesehen:
Quelltextbereich einfügen: | § 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt
und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt. |
Da steht nichts von nicht verschenken? Ich habe gerade mal ans HZA
Regensburg geschrieben. Bin da auf die Antwort gespannt.
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"Ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt" impliziert auf jeden
Fall die Auslegung "darf nicht verschenkt werden" auch wenns nicht
ausdrücklich da steht. Das ist natürlich nur meine Meinung aber
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:51 |
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Zitat: | ausschließlich zum
eigenen Verbrauch |
Das ist der Knackpunkt. Wie
ist das definiert? In DE ist die Schenkung an sich ein Rechtsgeschäft. Ist
also dabei noch von "eigenem Verbrauch" auszugehen?
Wir hatten ja das schon öfter hier: Ich definiere "eigener Verbrauch" auch
als sporadische Weitergabe an zweite, z.B. ein Fläschchen/Fässchen als
Geburtstagsgeschenk, Mitbringsel, o.ä..
Ausgeschlossen ist für mich die vollständige/regelmäßige Weitergabe eines
Suds an dritte.
Ohne Grundsatzurteil eines Verwaltungsgerichts kann aber keiner sagen, wie
das gemeint ist. Entweder dein HZA gestattet das, dann hast du Glück. Oder
sie untersagen es, dann ist das noch lange nicht rechtsgültig. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
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BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 675 Registriert: 25.10.2010 Status: Offline
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erstellt am: 30.8.2012 um 10:52 |
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...ich würde mir nicht so viele unnötige Gedanken machen. Melde Deinen Sud
einfach an und fertig. Wo Du dann braust oder vergärst und wer das dann
alles trinkt und wem Du was schenkst interessiert keinen und wird auch
nicht kontrolliert bzw. kann nicht kontrolliert werden (habe ich zumindest
noch nicht gehört).
Gruß
Sandro
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 11:00 |
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Zur Klarstellung: Wir können hier alle nur sagen, wie wir das machen
würden. Ist alles ohne Gewähr!
Aber wissentlich eines anderen können wir auf Nachfrage auch nicht einfach
sagen: Mach es, es merkt eh keiner. Die Entscheidung würde ich dann doch
eher dem Fragesteller selbst überlassen. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 113 Registriert: 31.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 11:23 |
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Gut, das es bei uns keine anderen Probleme gibt ...
Wenn Du wirklich auf Nummer sicher gehen willst, frage beim Zoll nach und
lass Dir eine schriftliche Antwort geben.
Die sollen ja schließlich unsere Steuergelder sinnvoll verbraten...
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 11:59 |
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Ob verschenken eigener Verbrauch ist oder nicht, ist nur für die
steuerfreien ersten 200 Liter interessant. Was versteuert ist, kannst du
verschenken soviel du lustig bist.
Die ersten 200 Liter im Jahr selbst zu verbrauchen wird einem Hobbybrauer
nicht schwer fallen, wo der Ottonormalverbraucher doch schon 108 Liter Bier
pro Jahr trinkt (gerechnet mit Kind und Greis, Moslem und Guttempler).
Nur die Hergabe gegen Entgelt oder geldwerte Vorteile ist eine andere
Liga.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 15 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 12:10 |
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Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, dann versteuer das Bier für
2-3 Euro und fertig.
Dann muss sich auch Dein Kumpel nicht beim Zollamt extra anmelden.
Stefan
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Antwort 16 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 12:15 |
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Na, ja, Stefan, was heißt "extra anmelden", eine E-Mail und fertig ist ja
nix Aufwändiges. Du brauchst ja noch nichtmal eine Eingangsbestätigung
abzuwarten. Es gilt "das Datum des Poststempels" oder heutzutage: wenn Du
nachweisen kannst, dass die E-Mail ohne Fehlermeldung rausgegangen ist,
hast Du der Anzeigepflicht Genüge getan.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 12:29 |
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Ich weiß ja wir deutschen sind gründlich aber das eine so einfache Frage
eine so große Diskussion auslösen kann...
Ich fasse mal zusammen:
ich schlepp mein Equipment zu meinem Freund
wir schicken eine kleine Mail an HZA
wir brauen
gären kann es bei ihm zu Hause, von mir werden regelmäßige Kontrollen
durchgeführt
fertig
Ich weiß ja noch nicht einmal ob die Idee bei ihm zu brauen überhaupt
akzeptiert wird. Wenn er nur das fertige Endergebnis will hat er halt Pech
gehabt, ohne Fleiß kein Preis.
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 704 Registriert: 7.8.2008 Status: Offline
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erstellt am: 30.8.2012 um 12:36 |
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Zitat: | wenn Du nachweisen
kannst, dass die E-Mail ohne Fehlermeldung rausgegangen ist, hast Du der
Anzeigepflicht Genüge getan. |
Den Nachweis kann
aber sicherlich nicht der User zuhause liefern. Ein Eintrag unter
"gesendete objekte" ist kein Beweis. Den kann nur der Admin des sendenden
Servers liefern indem er per log beweist dass der Zielserver die Mail
angenommen hat.
Was Mailprogramme manchmal senden und meinen gesendet zu haben sind
unterschiedliche Sachen.
Hans
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 12:41 |
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Viel Gedöns wegen 10 l Bier.
Gruß
Peter
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Antwort 20 |
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Member Beiträge: 89 Registriert: 16.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 12:45 |
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es gab hier im Forum schon ähnliche Erkenntnisse bzgl Schaubrauen:
und ebenfalls auch, dass jedes Zollamt die Anmeldung der Sude anders
handhabt. Die einen wollen wohl nur jährlich eine Benachrichtigung, meines
z.B. will jeden einzelnen Sud rechtzeitig gemeldet haben. Und dann noch der
Hinweis, das der Vorgang zu dokumentieren ist. Diese Unterlagen müssen für
den betreuenden Beamten jedezeit einsehbar sein. Wie lange ich die
Protokolle aufheben muss stand bei mir nicht drin...
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Antwort 21 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 8.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 14:43 |
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Hab gerade Antwort vom HZA Regensburg bekommen:
Quelltextbereich einfügen: | Sehr geehrter Herr Martens,
§ 41 Abs. 1 der Biersteuerverordnung sieht vor, dass Haus-und Hobbybrauer Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch herstellen dürfen.
Einem Ausschank des selbst gebrauten Bieres anläßlich einer persönlichen Bewirtung von Gästen steht dem nicht entgegen.
Jedoch die Verwendung als Geburtstagsgeschenk ist vom Wortlaut der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers nicht miteinbezogen.
Ein Verschenken als Gastgeschenk käme im weiteren Sinne einem Verkauf gleich, und dieser ist ausdrücklich ausgeschlossen. |
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 14:59 |
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Hihihi, ich sehe schon, wie nun DE-weit die Hobbybrauer anfangen, jede
Pulle Geburtstagsgeschenk einzeln zu versteuern. Abzüglich nat. 1 ct., der
dann wieder angemahnt werden muss. rofl!!!
Das entspräche genau 2,6 ct./Flasche bei 12 °P. Ich schmeiß mich weg.
Soll natürlich nicht heißen, dass obige Antwort rechtsgültig wäre. Die
Definition, ob ein Geburtstagsmitbringsel nun steuerpflichtig ist im Sinne
des §41 BierStV oder ob das zum Eigenverbrauch zählt, obliegt halt der
Gerichtsbarkeit.
Wo kein Kläger, da kein Richter! ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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der Uni Erlangen
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Antwort 23 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:01 |
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Problem ist halt, dass jedes HZA die Sache anders auslegt, darum gibt es
hier auch immer so viele verschiedene Antworten auf Zollfragen.
Ich dürfte z.B. meine Frau mitanmelden und 400 Liter im Jahr steuerfrei
machen, obwohl das so sicher nicht vorgesehen ist.
Melden muss ich mich auch erst, wenn ich die 200 Liter überschreite und
nicht jeden einzelnen Sud anmelden.
Irgend wie ist das alles ziemliche Willkür, da die Gesetze ziemlich
schwammig formuliert sind.
Wobei ich mit meinen HZA wirklich Glück hab.
Stefan
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Antwort 24 |
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