Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 09:26 |
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Man merkt das ich seit 2008 nicht mehr in Deutschland gewohnt habe.
Jan
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 18.10.2012 um 09:38 |
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Zitat von JanBr, am 18.10.2012 um
05:20 |
Ich wollte damit eigentlich nur zeigen wie schwachsinning das Ganze
eigentlich ist und eben wie willkürlich. Ich bin da ganz bei dir. Die paar
Euro Steuern sind mir mein Hobby wert, aber es geht halt gar nicht wie
unterschiedlich die Biersteuer gehandhabt wird. Deshalb sagte ich ja auch
weiter oben entweder ganz abschaffen oder aber vom ersten Liter aber dann
am Jahresende wie in der Brauerei eine Biersteuererklärung.
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Ich glaube ja immer noch, dass zwar viele Leute das Gesetz lesen, den Witz
aber nicht verstehen ;-)
Nein, im Ernst. Die HZAs machen das ja nicht aus Willkür anders, sondern
sie versuchen das so zu behandeln, dass es in deren Workflow passt. Ich
wette einfach darum, dass es in jedem HZA eine Person gab, die nicht
schnell genug rennen konnte, als der Job verteilt wurde. Die macht das dann
halt nebenher und strickt sich das dann so zurecht, dass sie wenig Arbeit
hat.
Das kann dann so aussehen, dass sie gerne eine Übersicht hätte, damit sie
die Hobbybrauer so behandeln kann, wie professionelle Brauer oder, weil der
Beamte gerne Post bekommt, so, dass man jeden Sud einzeln anmelden muss.
Wenn man Glück hat, erwischt man aber den Typus "Für den Scheiß werde ich
nicht bezahlt", der grundsätzlich mit "Mir egal, ab 2 hl sagste dann
Bescheid, machen wir pauschal 12°P" antwortet.
Ich wäre daher auch für ändern zu: "Jeder Hobbybrauer hat 2hl frei, wer
mehr braut gibt am Ende des Jahres eine Tabelle ab."
Gerade wenn man zu viel braut, kriegen das ja zwangsläufig auch viele
Personen mit (wer soll sonst das Bier trinken...).
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 18.10.2012 um 10:17 |
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Das ist ja noch krass dämlicher, als ich dachte:
http://www.gesetze-im-internet.de/bierstg_2009/__23.html
§23 im Biersteuergesetz, man beachte Absatz (2):
(2) Bier ist ebenfalls von der Steuer befreit, wenn es
[...]
5.
von Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter als Haustrunk
unentgeltlich abgegeben wird.
Als Hobbybrauer hat man eher selten Arbeiter, aber jeder, der das
gewerblich macht, kann sich also in seinen Arbeitsvertrag eine gewisse
Menge Haustrunk reinschreiben und bekommt die so steuerfrei...
Das ist jetzt mal echt bekloppt.
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 10:40 |
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 18.10.2012 um 11:08 |
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für die bayrischen Brauer unter uns ;-)
Krass finde ich die Mengen: 36l / Monat, von Mai bis September sind noch
10l / Woche zusätzlich erlaubt.
(Achja: Was man nicht im Betrieb trinken kann, darf man auch mit nach Hause
nehmen, dann in Flaschen *g*)
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Antwort 29 |
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Senior Member Beiträge: 178 Registriert: 7.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 15:21 |
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Das ist ja das dreifache von dem was wir für uns selbst steuerfrei brauen
dürfen.
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Antwort 30 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 15:37 |
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Was mich mal interessieren würde..Gibt es sonst noch irgendein Land auf der
Welt, wo Hobbybrauer Biersteuer bezahlen müssen? Rein für den Eigenbedarf
versteht sich.
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 31 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 15:38 |
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Das sind nicht 36l/Monat, sondern 36l/Woche, also knapp zehnmal so viel wie
unsere Freimenge. Davon ist allerdings nur die Hälfte unentgeltlich. Das
ist aber nur eine tarifvertragliche Regelung darüber, wieviel den
Arbeitnehmern zusteht. Im BierStG und in der BierStV sind, was die
Steuerbefreiungen für Haustrunk angeht, keine Grenzen festgelegt.
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Antwort 32 |
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Gast
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erstellt am: 18.10.2012 um 15:39 |
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Zitat: | Bei einer hergestellten
Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad
Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die
Freimenge übersteigt.“ |
Meiner Ansicht falsch!
Wenn man die Freimenge von 2hl um 1hl überschreitet, wird die Steuer für
3hl fällig.
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 15:45 |
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Das wäre der Fall, wenn die 2hl eine Frei grenze wären. Da es aber
eine Frei menge ist, muß nur die überschreitende Menge versteuert
werden. Das ist einer der wenigen Punkte, in denen zwischen zoll.de und den
meisten Hauptzollämtern und Hobbybrauern Einigkeit zu herrschen scheint.
[Editiert am 18.10.2012 um 15:56 von rmax]
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 15:49 |
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Zitat von hankie, am 18.10.2012 um
15:39 | Zitat: | Bei einer hergestellten
Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad
Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die
Freimenge übersteigt.“ |
Meiner Ansicht falsch!
Wenn man die Freimenge von 2hl um 1hl überschreitet, wird die Steuer für
3hl fällig. |
Das ist ausdiskutiert. Sogar der Zoll
sieht das so, Zitat:
"Sollten Sie beim Brauen die Freimenge von zwei Hektoliter Bier
überschreiten müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung (Formular
2075) abgeben. Für die überschreitende Menge müssen Sie die
Biersteuer nach einem ermäßigten Biersteuersatz zahlen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt zurzeit 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad
Plato. Grad Plato nennt man den Stammwürzegehalt des Bieres. Bei einer
hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt
von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier,
der die Freimenge übersteigt."
Mich ärgert immer wieder, wenn sich Bürger in vorauseilendem Gehorsam
schlechter stellen, als die Gesetze es vorsehen.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 18.10.2012 um 15:50 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 18.10.2012 um 15:49 |
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Zitat: | Bier, das von Haus- und
Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch
hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge
von 2 hl je Kalenderjahr befreit. |
http://www.gesetze-im-internet.de/bierstv_2010/__41.html
D.h. die Menge von 2hl / Jahr ist von der Steuer befreit. Unabhängig davon,
wie viel zu als dein Hobby braust.
BTW steht da auch nicht "Pro Haushalt", sondern nur, dass man das in einem
seiner Haushalte (wenn man noch einen Nebenwohnsitz oder so hat) machen
muss.
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Antwort 36 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 16:01 |
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Die Haushalte stehen wohl vor allem deshalb im Plural, weil auch die
Hobbybrauer im Plural stehen: Ein Brauer, ein Haushalt; mehrere Brauer,
mehrere Haushalte. Daß man bei doppelter Haushaltsführung wählen kann,
sollte eh selbstverständlich sein, wobei die Sache interessant werden
könnte, wenn für die beiden Haushalte verschiedenen HZÄ zuständig sind.
Ich sehe die Politik schon eine "zentrale Hobbybrauerdatei" fordern, um
dieses "erhebliche Mißbrauchspotential" zu unterbinden.
Bei sehr weiter Auslegung der Formulierung könnte man übrigens sogar auf
die Idee kommen, daß ein Hobbybrauer im Haushalt eines anderen Hobbybrauers
brauen darf, denn es heißt nicht "... in ihren jeweiligen
Haushalten ..."
[Editiert am 18.10.2012 um 16:06 von rmax]
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Antwort 37 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 18:02 |
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Zitat: | Krass finde ich die
Mengen: 36l / Monat, von Mai bis September sind noch 10l / Woche zusätzlich
erlaubt.
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Also vor 15 Jahren waren das bei mir noch 76 Liter je Monat und im Sommer
für 40 Liter Hitzezeichen. Aner auch damals hing das schon stark von der
Brauerei ab, also nicht die Steuerfreimenge sondern was die Brauerei
gewillt war als Haustrunk abzugeben.
Prost
Jan
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Antwort 38 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.10.2012 um 19:03 |
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Mein Bruder hat im Ferienjob vor 24 Jahren 30L Fassbier pro Woche bekommen.
Das war immer eine gute Party damals
Gruß Hotte
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Antwort 39 |
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