Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:10 |
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Die
Möglichkeit hast Du jetzt schon, dazu muß kein Gesetz und keine Verordnung
geändert werden.
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Antwort 100 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:12 |
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Wie das, ohne ein Gewerbe anzumelden?
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Antwort 101 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:15 |
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Ich gebe dir eigentlich Recht. Mit der Forderung würde ich so auch gar
nicht reingehen. Die Frage ist nur, wie können wir hier eine gemeinsame
Meinung finden?
Daher habe ich die Punkte so erstmal zur Diskussion stellen wollen.
Die "Gegen"seite wartet aber nicht, bis wir uns unsere Meinung aufgebaut
haben. Und wenn die lautet "wir wollen brauen, soviel wir wollen, unser
Bier frei verschenken und auch verkaufen dürfen" klappt das nicht, die
Chancen stehen dann sogar schlecht, überhaupt angehört zu werden.
Also: Wie bilden wir uns eine gemeinsame Meinung oder gemeinsame
Forderungen?
Wenn Huppertz da mal anfragt und ein Treffen organisiert kriegte, sollten
wir dann eine Telko oder so einberufen?
Oder sollten wir uns einfach mal so in Münster treffen und das in einer Art
Workshop erarbeiten?
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Antwort 102 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:32 |
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Das
stimmt, aber wenn es nur eine Frage von Stunden oder Tagen ist, zu
erfahren, worum es denn nun wirklich geht, lohnt es sich meines Erachtens
schon, das erstmal abzuwarten und nicht gleich in Aktionismus auszubrechen.
Zumal ich mir nicht vorstellen kann, daß der Bundestag vor Weihnachten und
Jahreswechsel eben mal noch schnell eine Änderung am BierStG
durchpeitscht.
Zitat: | Und wenn die lautet "wir
wollen brauen, soviel wir wollen, unser Bier frei verschenken und auch
verkaufen dürfen" klappt das nicht, die Chancen stehen dann sogar schlecht,
überhaupt angehört zu werden. |
Ja, Steuerfreiheit
und Verkaufen gehen natürlich nicht zusammen, es sei denn, die Biersteuer
wird gleich ganz abgeschafft. Andererseits wäre es vielleicht eine
Überlegung wert, die schon bestehende "Rabattstaffel" für kleinere
Brauereien so nach unten zu erweitern, daß unterhalb einer bestimmten Menge
(die idealerweise deutlich oberhalb der 200l liegt) gar keine Steuer mehr
anfällt. Damit könnte die Hobbybrauer-Regelung dann komplett entfallen.
Zitat: | Also: Wie bilden wir uns
eine gemeinsame Meinung oder gemeinsame Forderungen?
Wenn Huppertz da mal anfragt und ein Treffen organisiert kriegte, sollten
wir dann eine Telko oder so einberufen?
Oder sollten wir uns einfach mal so in Münster treffen und das in einer Art
Workshop erarbeiten? |
Naja, Münster wäre für mich
ein bißchen zu weit, um da eben mal hinzufahren, aber neben der Diskussion
hier könnte ich mir einen Rundruf mit 5..10 Teilnehmern zur Vorbereitung
eines Treffens durchaus vorstellen. Ich hätte auch die Möglichkeit, so eine
Konferenz zu hosten.
@gulp: Ein Gewerbe brauchst Du nur, wenn Gewinnerzielungsabsicht besteht,
d.H. wenn Du nach Abzug aller Investitionen mit Deinem Bier Geld verdienen
willst. Nur die Tatsache, daß man biersteuerrechtlich nicht mehr unter den
Hobbybrauer-Paragraphen fällt, macht einen noch nicht zu einer gewerblichen
Brauerei.
[Editiert am 11.12.2012 um 11:35 von rmax]
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Antwort 103 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:35 |
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Zitat von Boludo, am 11.12.2012 um
11:04 | ...Warum sollten wir an den 200 Liter
festhalten?
Der Vergleich mit der Kaffee- und Tabaksteuer ist doch ok, da zahlt man
nichts, solange man es nur für den Eigenverbrauch erzeugt.
Das wäre für alle am Einfachsten... |
Auch meine Meinung. Das würde heißen, man kontaktiert den Zoll erst dann,
wenn eine Steuerschuld durch in Verkehr bringen von Bier entstanden ist.
Alles andere belastet die HZA viel zu sehr mit unnötiger Aufsicht über
potentielle aber wohl eher sehr marginale Steueraufkommen
Michael
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Antwort 104 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:38 |
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@Gulp: Das Bier zu verschenken ist streng genommen schon jetzt ein in den
Verkehr bringen, das versteuert werden müsste. Man darf nur für sich privat
brauen; wenn deine Freunde zu dir kommen, darfst du denen ein Bier
anbieten, aber die dürften das nicht mitnehmen ;-)
Die Idee mit der Rabattstaffel finde ich gut, die gibt es ja jetzt schon
theoretisch mit dem ermäßigten Steuersatz.
Allerdings setzt das auch wieder Anmeldung von Anfang an voraus.
Die Hobbybrauerregelung ist deswegen momentan besonders, weil sie
verhindert, dass wir ein Steuerlager führen müssen...
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Antwort 105 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:53 |
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Sorry, aber ich denke eine pauschale Versteuerung von hobbymäßig
hergestelltem Bier macht überhaupt keinen Sinn. Schon gar nicht für die
HZA. Selbst wenn eine solche Pauschale 10 Euro pro hl betrüge, kommt doch
bundesweit nix dabei heraus. Angenommen es werden 1000 hl Bier / a durch
Hobbybrauer hergestellt, wären es 10 KEuro bundesweit. Überwacht und
eingetrieben durch zig HZA? Und mit einem ermäßigten Steuersatz wäre das
noch viel weniger. Da bringt jede Parkuhr mehr ein.
Michael
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Antwort 106 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 12:36 |
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Hallo,
in der ganzen Diskussion fehlt m. E. das der Zoll auch eine Aufsichts/
Kontrollpflicht hat. Wird nichts angemeldet oder Niedergeschrieben, kann
jeder brauen, soviel er will und das Hobbybrauerbier auch verkaufen, ohne
Biersteuer zu zahlen. Es ist ja kein Nachweis da und eine Kontrolle
unmöglich.
In der heutigen Form, Anmelden der Sude mit Menge und der Auflage, die
Rechnungen der Brauzutaten zu archivieren läßt eine ungefähre Kontrolle
zu.
Im gewerblichen Brauen wird ein Biersteuerbuch geführt. In dem wird jeder
Sud mit Datum, Menge und Stawü. angegeben. Dem Zoll ist jederzeit Einsicht
zu gewähren zur Überprüfung, ob alle Sude angegeben sind. Das Bier liegt
dann im Steuerlager und die Biersteuer fällt biem Verlassen des Bieres aus
dem Steuerlager an.
Ein solches Bier(steuer)buch in abgespeckter Form mit hoffentlich einer
weiterhin bestehenden Freimenge ist eigentlich die einzige Möglichkeit
relativ unbürokratisch und einfach eine ev. zu zahlende Biersteuer
einzufordern. Die Kontroll/ Aufsichtspflicht wird sich der Zoll niemals aus
den Händen nehmen lassen.
Eine Änderung wird aber bestimmt kommen, bedenkt man die stetige Zunahme
der Hobbybrauer.
Die Mühlen der Bürokratie mahlen zwar langsam, aber sie mahlen und mahlen
und mahlen und mahlen und.........
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 107 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 12:40 |
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Zitat von hufpfleger, am 11.12.2012 um
12:36 |
in der ganzen Diskussion fehlt m. E. das der Zoll auch eine Aufsichts/
Kontrollpflicht hat. Wird nichts angemeldet oder Niedergeschrieben, kann
jeder brauen, soviel er will und das Hobbybrauerbier auch verkaufen, ohne
Biersteuer zu zahlen. Es ist ja kein Nachweis da und eine Kontrolle
unmöglich.
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Doch, das trifft nur zu, wenn die Brauer ihre Mengen unterschlagen.
Zitat: | In der heutigen Form,
Anmelden der Sude mit Menge und der Auflage, die Rechnungen der Brauzutaten
zu archivieren läßt eine ungefähre Kontrolle
zu. |
Im Gesetz steht nichts davon, dass man die Rechnungen zu archivieren habe
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Antwort 108 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 12:51 |
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Laß mich hier nochmal den Vergleich zur
Tabak- und Kaffeesteuer ziehen. Für die gilt die in der Abgabenordnung
allgemein geregelte Steueraufsicht genauso, die konkreten
Verbrausteuergesetze sehen für die steuerbefreite private Herstelling aber
keinerlei Anzeige- oder Überwachungspflichten vor. Was dort geht, muß bei
der Biersteuer doch auch möglich sein.
Ich glaube auch nicht, daß der Zoll sich selbst um die Verwaltung von uns
Hobbybrauern reißt, solange die Gesetzeslage aber so ist, ist er dazu
verpflichtet, sie auch anzuwenden. Daß dabei mancherorts im Übereifer auch
mal über das Ziel hinausgeschossen wird, steht wieder auf einem anderen
Blatt.
[Editiert am 11.12.2012 um 12:54 von rmax]
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Antwort 109 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 13:00 |
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Ich stell mir selber gemachten Tabak und Kaffe ganz scheußlich vor.
Vermutlich wird es deshalb so locker gehandhabt, weil die private
Produktion gegen Null tendiert.
Trotzdem finde ich diese Regelung sehr gut als Argument für uns
geeignet.
Stefan
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Antwort 110 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 13:07 |
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Ich sehe das pragmatisch und meiner Meinung nach genügte völlig, wenn der
§41 entsprechend konkretisiert würde.
Etwa so:
(1)Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten hergestellt
wird, wird mit einer verminderten Biersteuer (siehe
Durchführungsverordnung) belegt. Als Haus-und Hobbybrauer gilt, wer bis zu
5 (fünf) hl je Kalenderjahr im eigenen Haushalt braut. Bier das von Haus-
und Hobbybrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt
wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2)Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort am Beginn des Kalenderjahres anzuzeigen. In der Anzeige ist
die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres
erzeugt wird.
(3)Haus- und Hobbybrauer haben am Ende des jeweiligen Kalenderjahres eine
Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
Mir sind die paar Euro Biersteuer so was von egal und mit dieser
Modifizierung würden sich sicher 90% des Verwaltungsaktes und damit auch
die anfallenden Verwaltungskosten erledigen. Meinethalben könnten die HZAs
um Ihrer Kontrollaufsicht gerecht zu werden auch ein Braubuch verlangen
(das ich eh führe) und ab und an Stichprobenmäßig zur Vorlage auffordern.
Damit wäre schon jeder Haus- und Hobbybrauer zu kontrollieren.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 111 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 13:20 |
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Leute, die mit
der Materie nicht vertraut sind, haben sicher auch von selbstgebrautem Bier
scheußliche Vorstellungen haben. Warum sollte denn ein zu Hause gerösteter
Kaffee im Vergleich zu gekauftem schlechter schmecken als ein
Selbstgebrautes im Vergleich zu Kaufbier?
Zitat: | Vermutlich wird es
deshalb so locker gehandhabt, weil die private Produktion gegen Null
tendiert. |
Also zum Suchbegriff "Kaffee selbst
rösten" finden sich zahlreiche Treffer und das mit dem Tabak stammt wohl
noch aus der Zeit, als es hierzulande noch mehr Tabakbauern gab, die sich
natürlich selbst versorgen wollten.
Zitat: | Trotzdem finde ich diese
Regelung sehr gut als Argument für uns
geeignet. |
Eben, und nur darum geht es!
@Waconia: Das BierStG ermächtigt den Finanzminister nur zur
Steuerfreistellung von bis zu 200l per Verordnung, d.H. bevor die Freimenge
in der Verordnung erhöht werden kann, müßte das Gesetz geändert werden.
Ich denke ein wichtiges Argument sollte auch sein, daß die Herstellung von
Bier im kleinen Maßstab im Vergleich zum mengenmäßigen Ergebnis so
aufwendig ist, daß nicht zu befürchten ist, daß dem Fiskus oder der
Brauwirtschaft dadurch Einnahmen in nennenswertem Umfang entgehen, selbst
wenn die Zahl der Hobbybrauer weiterhin ansteigt.
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Antwort 112 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 13:24 |
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@waconia:
(1)Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten hergestellt
wird, wird mit einer verminderten Biersteuer (siehe
Durchführungsverordnung) belegt. Als Haus-und Hobbybrauer gilt, wer bis zu
5 (fünf) hl je Kalenderjahr im eigenen Haushalt braut. Bier das von Haus-
und Hobbybrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt
wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2)Haus- und Hobbybrauer haben am Ende des jeweiligen Kalenderjahres eine
Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
Der (2) ist überflüssig geworden, da ja die Steueranmeldung eh abgegeben
werden muss. Der Witz der Voranmeldung der Sude besteht darin, dass die
KOntrolleure bei eine Stippvisite in einer gewerblichen Brauerei sofort
sehen können, ob z.B. der aktuelle Brautag angemeldet war oder nicht. Bei
einer jährlichen Abgabe im Nachhinein wäre das nicht möglich.
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Antwort 113 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 13:30 |
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Wir reden ja auch nicht über gewerbliche Brauereien, sondern von Haus- und
Hobbybrauern.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 114 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 13:30 |
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Zitat von rattenfurz, am 11.12.2012 um
13:24 | Der Witz der Voranmeldung der Sude
besteht darin, dass die KOntrolleure bei eine Stippvisite in einer
gewerblichen Brauerei sofort sehen können, ob z.B. der aktuelle Brautag
angemeldet war oder nicht. |
Und wo bitte steht,
daß gewerbliche Brauereien ihre Sude einzeln anmelden müssen?
Diese Pflicht besteht doch nur für uns Hobbybrauer. Die gewerblichen haben
stattdessen eine entsprechende Buchführungspflicht und die Steuer entsteht
erst wenn das Bier aus dem Steuerlager entfernt wird und nicht schon beim
Brauen.
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Antwort 115 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 13:39 |
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Das kann alles nicht kostendeckend sein und wenn ich mir hier die posts
über vermessene %Plato und Mengen anschaue, die beim Abfüllen im Zimmer
verspritzte Biermenge usw. dazurechne - Ironie an: dann macht
Aufgezeichnetes als evtl. Besteuerungsgrundlage Sinn. Ironie aus.
Aufsicht, Kontrolle und Biersteuer bei Hobbybrauen ist doch Kokolores.
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Antwort 116 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 13:48 |
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Anfrage an die Kollegin ist raus, ob Sie mal Zeit hätte mir zu erklären was
anliegt, was kommen soll.
Ich würde sagen, das warten wir erstmal ab, villeicht hat die Kollgin ja
noch vor Weihnachten Zeit sich mit mir kurz zu treffen. Ich werde dann
weiter berichten.
Alles andere ist Glaskugel lesen im Moment.
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Antwort 117 |
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Gast
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erstellt am: 11.12.2012 um 14:13 |
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@Boludo
Du scheinst einer Generation anzugehören, die selbstgemachten Kaffee z.B.
aus Gerste und gefärbt mit Zichorie oder in Futterrübenreiben versteckten
Tabakspflanzen, nicht mitbekommen hat.
Diese Ersatzkaffees werden heute noch unter Caro oder Linde´s oder
Kathreiner vermarktet.
Und glaube mir, es gibt noch Liebhaber dafür, sonst wären die Produktionen
schon längst eingestellt.
Der selbstgemachte Tabak unterschied/unterscheidet sich kaum, wenn
überhaupt von dem, der heute noch legitimiert in der Pfalz angebaut wird.
Grundstoff u.a. für Rothändle.
Nur mit dem Unterschied: wenn Du Dich damals von den Franzmännern
(Besatzungsmacht) erwischen ließt, gings ab nach Koblenz (Festungshaft).
Also so weit sind wir noch nicht, wenn Du Dich vom HZA für nicht
versteuertest selbstgemachtest Bier, daß übrigens noch lange nicht jedem
schmeckt, erwischen läßt.
Nebenbei, der in der Ostzone verbreitete Russentabak (Machorka) schmeckte
einem Raucher auch irgendwie, wenn er nix anderes hatte.
Ja Boludo, selbstgemacht und dann vielleicht noch an der damaligen
"Aufsichtsbehörde" vorbei geerntet und mit einem selbstgebrannten,
natürlich auch nicht angezeigten, KNOLLIBRANDY kombiniert?
Du kannst Dir überhaupt nicht vorstellen, was das für ein Hochgefühl
war.
In diesem Sinne. selbstgemacht und nur für den eigenen Verzehr, egal was es
war/ist sollte nie einer Reglementierung unterworfen werden, denn es
schmeckt von dem Moment an unvergesslich einmalig, wenn es an diesen Regeln
vorbei produziert wurde.
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 14:18 |
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Zitat von Dr Huppertz, am 11.12.2012 um
13:48 | Anfrage an die Kollegin ist raus, ob
Sie mal Zeit hätte mir zu erklären was anliegt, was kommen soll.
Ich würde sagen, das warten wir erstmal ab, villeicht hat die Kollgin ja
noch vor Weihnachten Zeit sich mit mir kurz zu treffen. Ich werde dann
weiter berichten.
Alles andere ist Glaskugel lesen im Moment. |
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Antwort 119 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 14:19 |
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Zitat: | Und wo bitte steht, daß
gewerbliche Brauereien ihre Sude einzeln anmelden
müssen? |
Scheint aber so zu sein. Ich hab mich mit Kollegen unterhalten und auch die
werden vom HZA gegängelt und müssen je nach HZA zwischen 24h und einer
Woche vorher anmelden.
Jan
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Antwort 120 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 14:35 |
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Moin Dr Huppertz,
reden wir hier von der BWZ MS?
Name A.W.?
Dann handelt es sich um eine alte Freundin von mir.
Die könnte ich auf dem kurzen Weg kontaktieren.
Bin übrigens im Januar in MS (genauer Termin noch offen) und stünde für ein
informelles Treffen ebenfalls grs. gerne zur Verfügung.
Besten Gruß
Hagen
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 121 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 14:39 |
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Das sollten wir sowieso tun, wenn du abends noch eine Beschäftigung suchst
- sag Bescheid!
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Antwort 122 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 14:49 |
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Bekommen wir schon hin!
Wohne in MS dann ggü. von PM. Könnnen uns gerne dort oder im James
treffen.
Besten Gruß
Hagen
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 123 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 14:50 |
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Bei der Kaffeesteuer geht es nicht
um Kaffee-Ersatz, sondern um Kaffeebohnen, die man roh kauft und zu Hause
röstet. Kaffee-Ersatz unterliegt, egal ob gekauft oder selbstgemacht, nicht
der Kaffeesteuer.
Zitat: | oder in
Futterrübenreiben versteckten Tabakspflanzen |
Das
stelle ich mir bei der Höhe, die eine Tabakpflanze erreichen kann,
schwierig vor. Bist Du Dir sicher, daß die nicht vielleicht in Maisfeldern
versteckt wurden?
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Antwort 124 |
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