Posting Freak Beiträge: 1232 Registriert: 16.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 11:54 |
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Jo genau, das hab ich mir schon gedacht. Aber der Herr Zollbeamte kann froh
sein, ich komme ja nicht über 250 Liter :-)
Cheers
Marco
____________________ Als letztes gebraut:
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Nächste Projekte:
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.12.2012 um 12:06 |
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Da wäre ich vorsichtig, eine E-Mail ist nicht rechtsverbindlich.
Wenn du eh unter 2hl bleibst, würde ich mir keine Gedanken machen, da macht
es keinen Unterschied. Ansonsten per Fax (da hat man ein
Übertragungsprotokoll, obwohl eigentlich auch nicht dokumentenecht ist)
oder Post nachreichen.
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 12:18 |
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@Grima
The finanzamt und zollamt are two different divisions and as such he has no
authority or nor is an expert in finance issues and only zoll issues. This
zoll person may have overstepped his authority and your rights may have
been hurt because he gave you wrong or information that he does not have
the authority to give as a Zollbeamter, he is not a Finanzbeamter.
This is all based only on the information you have supplied us though, I
have no clue what you have said to them before this email.
[Editiert am 15.12.2012 um 12:43 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 12:18 |
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Also fang ich nächstes Jahr einfach an zu Brauen. Drei Tage vorher anmelden
und wenn keiner widerspricht leg ich los. Die E-mails werd ich speichern,
dass hinterher keiner sagen kann ich hätte nichts angemeldet.
Was wäre dann rechtsverbindlich? Per Brief mit der Post anmelden?
Grüße
Johannes
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.12.2012 um 12:32 |
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Schick doch einfach jetzt eine Mail. Wenn die antworten, hast du eh die
Gewissheit.
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Antwort 29 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 12:37 |
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Wär auch ne Möglichkeit, aber ich hab ja in der ersten E-mail geschrieben
dass ich nächstes Jahr erst brauen will...
Ich lasses jetzt einfach mal ruhen und fang nächstes Jahr einfach an. Ich
habs formfrei gemeldet, komme nicht über 200 Liter im Jahr also mach ich
mich in keiner Form schuldig
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 1232 Registriert: 16.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 12:41 |
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Zitat von Birk, am 15.12.2012 um
12:18 | The finanzamt und zollamt are two
different divisions and as such he has no authority or nor is an expert in
finance issues and only zoll issues. This zoll person may have overstepped
his authority and your rights may have been hurt because he gave you wrong
or information that he does not have the authority to give as a
Zollbeamter, he is not a Finanzbeamter.
This is all based only on the information you have supplied us though, I
have no clue what you have said to them before this email.
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Hi Daniel,
my first email to this person was the following:
Zitat: | Guten Tag,
ich habe eine kurze Frage zur Errichtung der Biersteuer:
Ich habe als Hobbybrauer bei Ihnen angegeben, dass ich im Kalenderjahr 2012
Bier zum eigenen Verbrauch herstelle. Das Antwortschreiben von Ihnen kam
recht zügig zurück.
Die Freimenge für Hobbybrauer geträgt 200 Liter, alles was drüber hinaus
geht ist zu versteuern.
Eventuell werde ich dieses Jahr die 200 Liter Freigrenze überschreiten. Wie
soll ich dann vorgehen? Reicht eine eMail mit der Angabe der
überschrittenen Menge, oder gibt es ein Formular, welches ich mir
ausdrucken kann und Ihnen per Post zukommen lassen kann?
Bis wann muss ich den Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2012 abgeben?
mit freundlichen Grüßen
Marco Hacket |
[Editiert am 15.12.2012 um 12:42 von Grima]
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Antwort 31 |
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Posting Freak Beiträge: 1232 Registriert: 16.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 12:52 |
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Ich konnte es mir nicht nehmen lassen und hab dem Herrn Zollbeamten eine
freundliche Mail zurückgesandt:
Zitat: | Sehr geehrter Herr
Schneider,
vielen Dank für die Informationen, aber mit Ihrem Rückschreiben bleiben
leider weitere Fragen offen:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bin ich dazu verpflichtet, ein Gewerbe
anzumelden (inkl Auflagen beim Finanzamt), wenn ich meine 200 Liter
Freigrenze überschreite? Das wäre mir völlig neu und auch diverse
Hobbybrauer-Kollegen zahlen bei Überschreitung (egal welcher Menge)
lediglich die Biersteuer nach. Könnten sie mir bitte ein Dokument
aushändigen, auf welchem Ihre Aussage bestätigt wird? Ich kann in den
einschlägigen Verordnungen und Gesetzen nichts dazu finden.
Gleiches gilt für eine maximale Überschreitung von 50 Litern. Auch dazu
kann ich keine Verordnungen finden. Ich bitte Sie, mir auch dazu ein
Dokument auszuhändigen.
Natürlich sind 200 Liter für einen Haushalt eine ordentliche Menge, aber
soweit ich die Gesetze kenne, ist es jedem frei überlassen, wie viel Liter
er für den Eigengebrauch braut, so lange er die Überschreitung der
Freigrenze ordnungsgemäß anmeldet und versteuert.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hacket |
____________________ Als letztes gebraut:
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Antwort 32 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 14:08 |
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Hihihi, manchmal muss man schon über die Realitätsferne mancher Leute
lachen.
Wenn ich mit meiner 20-L-Einkocheranlage nur 1x im Monat meinem Hobby
nachgehen würde, wäre ich ja schon bei 2,4 hl. Von wegen gewerblich.....
LOL
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 1277 Registriert: 15.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 14:18 |
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Witzig! Halt uns mal up to date, wird bestimmt schwierig die angeforderten
Dokumente zu finden :-)
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Antwort 34 |
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Senior Member Beiträge: 173 Registriert: 25.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 14:46 |
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Zitat von hans11081993, am 15.12.2012 um
12:18 | Also fang ich nächstes Jahr einfach an
zu Brauen. Drei Tage vorher anmelden und wenn keiner widerspricht leg ich
los. Die E-mails werd ich speichern, dass hinterher keiner sagen kann ich
hätte nichts angemeldet.
Was wäre dann rechtsverbindlich? Per Brief mit der Post anmelden?
Grüße
Johannes |
Bei mir ist das anders (HZA Darmstadt / Wiesbaden). Ich muß jeden Sud 14
Tage vorher anmelden, per Mail reicht, wobei ich den letzten Sud noch
zusätzlich per Fax angemeldet habe, dieses ist aber scheinbar beim HZA
verlorengegangen. ;-)
Zitat aus einem Telefongespräch:
"Ich reisse Ihnen nicht den Kopf ab, wenn Sie mal 10 Tage vorher anmelden,
aber nicht 3 Tage davor, das reicht nicht!" ;-)
Naja, wenigstens habe ich dort nun meinen "persönlichen Ansprechpartner",
das ist schon viel Wert.
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Antwort 35 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 14:57 |
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Meine erste E-mail scheint auch untergegangen sein..... Und für sowas
zahlen wir steuer, dass die unsere Mails verbummeln
Ich hab jetzt jedenfalls nochmal ne Mail hingeschickt mit der erneuten
Bitte um eine Rückmeldung.
Bin mal gespannt ob dann nächste Woche was kommt
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.12.2012 um 15:23 |
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Das ist normal. In einer Behörde gibt es Zuständigkeiten, bei Dingen, die
nicht so wichtig sind, ist das halt nur einer oder zweie.
Das ist m.E. auch der Grund für diese absoluten Inhomogenität: Der
Jeweilige macht die Regeln und die anderen reden ihm da nicht rein, weil
sie den Job sonst schnell hätten ;-)
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Antwort 37 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 15:45 |
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Für Darmstadt ist eine Email auch gut, nicht vergessen zum CC am email auch
weil wenn die sagen die email ist nicht bekommen du kannst die CC geben und
sagen warum ist das bei mir gekommen und dir nicht (nicht meine Problem).
Immer CC mit etwas wichtig. Wenn du 100% sicher willst mach beide Email mit
CC UND Post.
[Editiert am 15.12.2012 um 15:46 von Birk]
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Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.12.2012 um 16:22 |
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E-Mails kann man fälschen, und das ohne technische Probleme, da hilft auch
ein CC an sich selber nichts...
Du hast beim CC an dich selber auch keine Gewähr dafür, dass du nicht z.B.
eine falsche Zieladresse gesendet hast...
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Antwort 39 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 17:27 |
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Zitat von hans11081993, am 15.12.2012 um
14:57 | Meine erste E-mail scheint auch
untergegangen sein..... Und für sowas zahlen wir steuer, dass die unsere
Mails verbummeln
Ich hab jetzt jedenfalls nochmal ne Mail hingeschickt mit der erneuten
Bitte um eine Rückmeldung.
Bin mal gespannt ob dann nächste Woche was kommt
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Drucke die Email aus, unterschreibe sie, stecke sie in einen frankierten
Umschlag der an dein örtlich zuständiges HZA adressiert ist und wirf ihn im
Beisein einer erwachsenen, geschäftsfähigen Person in einen gelben
Postkasten.
In dem Moment, in dem der Brief im Postkasten verschwindet, kannst du
losbrauen.
Bierbrauen zuhause ist anzeigepflichtig, es ist nicht anmeldepflichtig und
bedarf schon gar nicht einer Genehmigung.
Die Behörde ist nicht verpflichtet, dir deine Brauanzeige zu bentworten
oder den Eingang zu bestätigen.
Du hast den Beginn deiner Brautätigkeit angezeigt und hast damit deine
Verpflichtungen erfüllt. Untersagen könnte dir die Behörde das Brauen
sowieso nicht.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 40 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 17:47 |
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Ich hab jetzt von Landlord ein Antwortschreiben vom HZA Singen und einen
Anzeigevordruck bekommen, den er zugeschickt bekommen hat (Vielen Dank
dafür )
Sollte ich trotz erneuter Anfrage per E-Mail keine Antwort bekommen, halt
ich mich einfach an das, das in Landlords Antwortschreiben stand und nehme
seinen Anzeigevordruck. Somit bin ich aus dem Schneider.
Grüße
Johannes
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Antwort 41 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 19:17 |
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Zitat: | Ein Nichterhalt deiner
Meldung wäre seitens der Behörde sowieso unerheblich sofern du nicht über
200l jährlich produzierst |
So einfach ist das leider nicht. Der Beginn der Brautätigkeit ist
anzeigepflichtig, es gibt zwar keine vorgeschriebene Form, aber man sollte
das im Fall des Falles nachweisen können.
Das wäre z.B. der eingeschriebene Brief oder die Bestätigung eines
zurechnungsfähigen Zeugen, dass man den frankierten Brief in den Postkasten
geworfen hat.
Am elegantesten und auch bürgernah wäre es freilich, die Behörde würde die
Email mit der Brauanzeige beantworten. Aber zumindest das scheint im Amt
noch nicht angekommen zu sein.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 42 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 15.12.2012 um 20:55 |
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Lustig war dann die Reaktion Anfang von 2008. Ich hatte in 2007 immer brav
an die mir bekannte Mail-Adresse gemeldet - wie gewohnt ohne Antwort.
Bei der Abgabe der Sudliste zum Jahresende handelte ich mir vom HZA
Schweinfurt einen Rüffel ein, daß ich vor der Herstellung des Bieres
zu melden habe.
Auf Nachfrage, was denn Ursache sei, wurde mir mitgeteilt, daß die
E-Mail-Adresse "meines" Sachbearbeiters nicht mehr gültig sei (kam aber nie
ein bounce!) und ich fürderhin an die "Poststelle" zu mailen hätte.
Das wars dann auch schon.
Uwe
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Antwort 43 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 21:40 |
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@Grima + @all
Mir ist etwas unbehaglich bei der Sache, wenn hier bei Zitaten von
Hauptzollämtern der volle Mitarbeitername genannt wird.
(Ich beziehe mich auf Antwort 23 von Marco)
Wenn besagter Herr S......er mal im Net nach seinem vollen Namen googlet
(-und früher od. später wird er das tun-), so wird er geradewegs mit der
Nase auf eben diesen Thread stoßen. Und nicht nur er selbst.
Die Google-Suche liefert nämlich in diesem Fall gerade mal 5 Treffer.
Das halte ich für taktisch nicht so klug.
Und wie heißt es immer so schön... "Leben und leben lassen...".
Wir lästern ja alle ganz gerne; das funktioniert aber auch ohne öffentliche
Nennung von Namen.
In diesem Sinne: PEACE!
André
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Antwort 44 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 21:43 |
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____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 45 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 21:55 |
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Antwort 46 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 22:05 |
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Mod
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 47 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 22:06 |
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@weisswolf
Das beste ist natürlich man geht ins Ausland und braucht sich den Sch...
mit dem deutschen Zoll nicht antun.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 15.12.2012 um 22:07 von Brauwolf]
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Antwort 48 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 22:08 |
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