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Autor: Betreff: E-mail ans HZA
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Grima
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 11:54  
Jo genau, das hab ich mir schon gedacht. Aber der Herr Zollbeamte kann froh sein, ich komme ja nicht über 250 Liter :-)

Cheers
Marco


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 12:06  

Zitat von tauroplu, am 14.12.2012 um 21:11
Ja, hast Du.


Da wäre ich vorsichtig, eine E-Mail ist nicht rechtsverbindlich.

Wenn du eh unter 2hl bleibst, würde ich mir keine Gedanken machen, da macht es keinen Unterschied. Ansonsten per Fax (da hat man ein Übertragungsprotokoll, obwohl eigentlich auch nicht dokumentenecht ist) oder Post nachreichen.
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 12:18  
@Grima

The finanzamt und zollamt are two different divisions and as such he has no authority or nor is an expert in finance issues and only zoll issues. This zoll person may have overstepped his authority and your rights may have been hurt because he gave you wrong or information that he does not have the authority to give as a Zollbeamter, he is not a Finanzbeamter.

This is all based only on the information you have supplied us though, I have no clue what you have said to them before this email.


[Editiert am 15.12.2012 um 12:43 von Birk]



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hans11081993
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 12:18  
Also fang ich nächstes Jahr einfach an zu Brauen. Drei Tage vorher anmelden und wenn keiner widerspricht leg ich los. Die E-mails werd ich speichern, dass hinterher keiner sagen kann ich hätte nichts angemeldet.
Was wäre dann rechtsverbindlich? Per Brief mit der Post anmelden?

Grüße
Johannes
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 12:32  
Schick doch einfach jetzt eine Mail. Wenn die antworten, hast du eh die Gewissheit.
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hans11081993
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 12:37  
Wär auch ne Möglichkeit, aber ich hab ja in der ersten E-mail geschrieben dass ich nächstes Jahr erst brauen will...
Ich lasses jetzt einfach mal ruhen und fang nächstes Jahr einfach an. Ich habs formfrei gemeldet, komme nicht über 200 Liter im Jahr also mach ich mich in keiner Form schuldig :)
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Grima
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 12:41  

Zitat von Birk, am 15.12.2012 um 12:18
The finanzamt und zollamt are two different divisions and as such he has no authority or nor is an expert in finance issues and only zoll issues. This zoll person may have overstepped his authority and your rights may have been hurt because he gave you wrong or information that he does not have the authority to give as a Zollbeamter, he is not a Finanzbeamter.

This is all based only on the information you have supplied us though, I have no clue what you have said to them before this email.


Hi Daniel,

my first email to this person was the following:

Zitat:
Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage zur Errichtung der Biersteuer:

Ich habe als Hobbybrauer bei Ihnen angegeben, dass ich im Kalenderjahr 2012 Bier zum eigenen Verbrauch herstelle. Das Antwortschreiben von Ihnen kam recht zügig zurück.

Die Freimenge für Hobbybrauer geträgt 200 Liter, alles was drüber hinaus geht ist zu versteuern.

Eventuell werde ich dieses Jahr die 200 Liter Freigrenze überschreiten. Wie soll ich dann vorgehen? Reicht eine eMail mit der Angabe der überschrittenen Menge, oder gibt es ein Formular, welches ich mir ausdrucken kann und Ihnen per Post zukommen lassen kann?

Bis wann muss ich den Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2012 abgeben?

mit freundlichen Grüßen
Marco Hacket



[Editiert am 15.12.2012 um 12:42 von Grima]



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Grima
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 12:52  
Ich konnte es mir nicht nehmen lassen und hab dem Herrn Zollbeamten eine freundliche Mail zurückgesandt:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für die Informationen, aber mit Ihrem Rückschreiben bleiben leider weitere Fragen offen:

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bin ich dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden (inkl Auflagen beim Finanzamt), wenn ich meine 200 Liter Freigrenze überschreite? Das wäre mir völlig neu und auch diverse Hobbybrauer-Kollegen zahlen bei Überschreitung (egal welcher Menge) lediglich die Biersteuer nach. Könnten sie mir bitte ein Dokument aushändigen, auf welchem Ihre Aussage bestätigt wird? Ich kann in den einschlägigen Verordnungen und Gesetzen nichts dazu finden.

Gleiches gilt für eine maximale Überschreitung von 50 Litern. Auch dazu kann ich keine Verordnungen finden. Ich bitte Sie, mir auch dazu ein Dokument auszuhändigen.

Natürlich sind 200 Liter für einen Haushalt eine ordentliche Menge, aber soweit ich die Gesetze kenne, ist es jedem frei überlassen, wie viel Liter er für den Eigengebrauch braut, so lange er die Überschreitung der Freigrenze ordnungsgemäß anmeldet und versteuert.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Hacket




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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 14:08  
Hihihi, manchmal muss man schon über die Realitätsferne mancher Leute lachen.
Wenn ich mit meiner 20-L-Einkocheranlage nur 1x im Monat meinem Hobby nachgehen würde, wäre ich ja schon bei 2,4 hl. Von wegen gewerblich..... LOL



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saarmoench
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 14:18  
Witzig! Halt uns mal up to date, wird bestimmt schwierig die angeforderten Dokumente zu finden :-)
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 14:46  

Zitat von hans11081993, am 15.12.2012 um 12:18
Also fang ich nächstes Jahr einfach an zu Brauen. Drei Tage vorher anmelden und wenn keiner widerspricht leg ich los. Die E-mails werd ich speichern, dass hinterher keiner sagen kann ich hätte nichts angemeldet.
Was wäre dann rechtsverbindlich? Per Brief mit der Post anmelden?

Grüße
Johannes


Bei mir ist das anders (HZA Darmstadt / Wiesbaden). Ich muß jeden Sud 14 Tage vorher anmelden, per Mail reicht, wobei ich den letzten Sud noch zusätzlich per Fax angemeldet habe, dieses ist aber scheinbar beim HZA verlorengegangen. ;-)

Zitat aus einem Telefongespräch:
"Ich reisse Ihnen nicht den Kopf ab, wenn Sie mal 10 Tage vorher anmelden, aber nicht 3 Tage davor, das reicht nicht!" ;-)

Naja, wenigstens habe ich dort nun meinen "persönlichen Ansprechpartner", das ist schon viel Wert.
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hans11081993
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 14:57  
Meine erste E-mail scheint auch untergegangen sein..... Und für sowas zahlen wir steuer, dass die unsere Mails verbummeln :mad: :D
Ich hab jetzt jedenfalls nochmal ne Mail hingeschickt mit der erneuten Bitte um eine Rückmeldung.
Bin mal gespannt ob dann nächste Woche was kommt :)
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 15:23  

Zitat von mwagner, am 15.12.2012 um 14:46

Naja, wenigstens habe ich dort nun meinen "persönlichen Ansprechpartner", das ist schon viel Wert.


Das ist normal. In einer Behörde gibt es Zuständigkeiten, bei Dingen, die nicht so wichtig sind, ist das halt nur einer oder zweie.

Das ist m.E. auch der Grund für diese absoluten Inhomogenität: Der Jeweilige macht die Regeln und die anderen reden ihm da nicht rein, weil sie den Job sonst schnell hätten ;-)
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 15:45  
Für Darmstadt ist eine Email auch gut, nicht vergessen zum CC am email auch weil wenn die sagen die email ist nicht bekommen du kannst die CC geben und sagen warum ist das bei mir gekommen und dir nicht (nicht meine Problem). Immer CC mit etwas wichtig. Wenn du 100% sicher willst mach beide Email mit CC UND Post.


[Editiert am 15.12.2012 um 15:46 von Birk]



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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 16:22  
E-Mails kann man fälschen, und das ohne technische Probleme, da hilft auch ein CC an sich selber nichts...

Du hast beim CC an dich selber auch keine Gewähr dafür, dass du nicht z.B. eine falsche Zieladresse gesendet hast...
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 17:27  

Zitat von hans11081993, am 15.12.2012 um 14:57
Meine erste E-mail scheint auch untergegangen sein..... Und für sowas zahlen wir steuer, dass die unsere Mails verbummeln :mad: :D
Ich hab jetzt jedenfalls nochmal ne Mail hingeschickt mit der erneuten Bitte um eine Rückmeldung.
Bin mal gespannt ob dann nächste Woche was kommt :)


Drucke die Email aus, unterschreibe sie, stecke sie in einen frankierten Umschlag der an dein örtlich zuständiges HZA adressiert ist und wirf ihn im Beisein einer erwachsenen, geschäftsfähigen Person in einen gelben Postkasten.
In dem Moment, in dem der Brief im Postkasten verschwindet, kannst du losbrauen.
Bierbrauen zuhause ist anzeigepflichtig, es ist nicht anmeldepflichtig und bedarf schon gar nicht einer Genehmigung.
Die Behörde ist nicht verpflichtet, dir deine Brauanzeige zu bentworten oder den Eingang zu bestätigen.
Du hast den Beginn deiner Brautätigkeit angezeigt und hast damit deine Verpflichtungen erfüllt. Untersagen könnte dir die Behörde das Brauen sowieso nicht.

Cheers, Ruthard


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hans11081993
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 17:47  
Ich hab jetzt von Landlord ein Antwortschreiben vom HZA Singen und einen Anzeigevordruck bekommen, den er zugeschickt bekommen hat (Vielen Dank dafür :thumbup: )
Sollte ich trotz erneuter Anfrage per E-Mail keine Antwort bekommen, halt ich mich einfach an das, das in Landlords Antwortschreiben stand und nehme seinen Anzeigevordruck. Somit bin ich aus dem Schneider.

Grüße
Johannes
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 19:17  

Zitat:
Ein Nichterhalt deiner Meldung wäre seitens der Behörde sowieso unerheblich sofern du nicht über 200l jährlich produzierst


So einfach ist das leider nicht. Der Beginn der Brautätigkeit ist anzeigepflichtig, es gibt zwar keine vorgeschriebene Form, aber man sollte das im Fall des Falles nachweisen können.

Das wäre z.B. der eingeschriebene Brief oder die Bestätigung eines zurechnungsfähigen Zeugen, dass man den frankierten Brief in den Postkasten geworfen hat.

Am elegantesten und auch bürgernah wäre es freilich, die Behörde würde die Email mit der Brauanzeige beantworten. Aber zumindest das scheint im Amt noch nicht angekommen zu sein.


Cheers, Ruthard


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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 20:55  
Lustig war dann die Reaktion Anfang von 2008. Ich hatte in 2007 immer brav an die mir bekannte Mail-Adresse gemeldet - wie gewohnt ohne Antwort.
Bei der Abgabe der Sudliste zum Jahresende handelte ich mir vom HZA Schweinfurt einen Rüffel ein, daß ich vor der Herstellung des Bieres zu melden habe.
Auf Nachfrage, was denn Ursache sei, wurde mir mitgeteilt, daß die E-Mail-Adresse "meines" Sachbearbeiters nicht mehr gültig sei (kam aber nie ein bounce!) und ich fürderhin an die "Poststelle" zu mailen hätte.

Das wars dann auch schon. :)

Uwe
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 21:40  
@Grima + @all

Mir ist etwas unbehaglich bei der Sache, wenn hier bei Zitaten von Hauptzollämtern der volle Mitarbeitername genannt wird.
(Ich beziehe mich auf Antwort 23 von Marco)
Wenn besagter Herr S......er mal im Net nach seinem vollen Namen googlet (-und früher od. später wird er das tun-), so wird er geradewegs mit der Nase auf eben diesen Thread stoßen. Und nicht nur er selbst.
Die Google-Suche liefert nämlich in diesem Fall gerade mal 5 Treffer.

Das halte ich für taktisch nicht so klug.
Und wie heißt es immer so schön... "Leben und leben lassen...".
Wir lästern ja alle ganz gerne; das funktioniert aber auch ohne öffentliche Nennung von Namen.

In diesem Sinne: PEACE! ;)
André
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Kirk1701
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:thumbup:


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 21:55  

Zitat von Moorschwein, am 15.12.2012 um 21:40
[...]das funktioniert aber auch ohne öffentliche Nennung von Namen.

fixed.
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 22:05  

Zitat von rmax, am 15.12.2012 um 21:55

Zitat von Moorschwein, am 15.12.2012 um 21:40
[...]das funktioniert aber auch ohne öffentliche Nennung von Namen.

fixed.


Mod :thumbup: :thumbup:

Kirk


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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 22:06  
@weisswolf
Das beste ist natürlich man geht ins Ausland und braucht sich den Sch... mit dem deutschen Zoll nicht antun.

Cheers, Ruthard


[Editiert am 15.12.2012 um 22:07 von Brauwolf]



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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 15.12.2012 um 22:08  
Yep, Ruthard ich denke auch! :thumbup:


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