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Autor: Betreff: Wie sieht euer Braubuch aus ?
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 15:29  
Servus miteinander,

mich würde mal Interessieren wie ihr euer Braubuch so pflegt. Was hebt ihr auf ? Rechnungen/Brauprotokolle bzw. was sollte man alles aufheben, sodas man später,
sollten mal der Zoll vort der Türe stehen keine Ärger bekommt oder es zu unangenehmen Fragen kommt.

Gruß Joachim
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Der Unterhopfte
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 15:36  
Da man nicht verpflichtet ist Rechnungen aufzuheben, tue ich dies auch nicht, außer von teuren Anschaffungen, wie Töpfen und Geräten.

Mein Braubuch führe ich handschriftlich, und chronologisch nach Sud. Sprich Brautag, Rezept, angepeilte Menge und tatsächlich erzeugter Menge.
Mehr mache ich nicht, und wenn denen das nicht reichen sollte, so müssen die erst einen belehren, ehe sie da etwas "bestrafen" wollen/müssen.
In der Hoffung und Manier, das dies reicht, führe ich das auch so weiter.


[Editiert am 14.3.2013 um 15:37 von Der Unterhopfte]
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brauereipoppenreuth
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 15:43  
Ich führe überhaupt kein Braubuch. Wozu auch? Das ist Hobby. Ich führe ja auch kein Buch darüber, was ich koche oder wenn ich Kuchen backe. Die Rg. bewahre ich auf, damit ich weiß, was ich wann und wo gekauft habe. Während der Sude mache ich mir Notizen auf das ausgedruckte Rezept, d.h. Meßwerte °P, °C, Rastzeiten bzw. Uhrzeiten etc. Wenn das Bier sehr gut geworden ist, bewahre ich das Rezept auf. Ansonsten kommt es in den Papierkorb.

Jeder so wie er mag aber mir reicht die Bürokratie im normalen Leben schon aus. Da muß ich mich nicht auch noch bei diesem Hobby mit belasten. :D


[Editiert am 14.3.2013 um 15:44 von brauereipoppenreuth]
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:07  
Mehr mache ich nicht, und wenn denen das nicht reichen sollte, so müssen die erst einen belehren, ehe sie da etwas "bestrafen" wollen/müssen.
Interessante Sichtweise, die so nicht richtig sein dürfte/kann. "Ich wusste nicht, dass ich Ihn nicht totschlagen durfte. Da hätten Sie mich belehren müssen. Jetzt können Sie mich nicht bestrafen."
So funktioniert das Rechtssystem in Deutschland nicht. Arbeite selber bei einer Behörde und weiß daher was ich erzähle...
Nun zum eigentlichen Thema: ich führe kein Braubuch. Zumindest nicht für den Zoll. Aber ich braue auch lediglich ich Glühweinkessel 20 Liter und rühre händisch. Hätte ich jetzt eine automatisierte Brauanlage mit 200 Liter ausschlagmenge, dann würde ich mich beim HZA informieren wie die das haben möchten.
Warum die Unterscheidung? Auch die Beamten haben in der Regel gesunden Menschenverstand. Bei meinem 20 Liter Kesselchen hab ich Probleme an die 200 Liter Freigrenze zu kommen. Ich kann ja auch nicht Tag und Nacht brauen. Aber bei größeren Mengen sollte man sich da schon Gedanken machen.

Grüße
Jörg
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henriks
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:07  
Moin Moin.

Ich komme aus Schleswig-Holstein, und mein HZA ist Itzehoe.

Die sind bei der Meldung total entspannt.
Formlos per Mail reicht völlig aus.

Die Post die dann zurück kommt sagt aber unteranderem aus:

(Sinngemäß wiedergegeb, da ich die Unterlagen gerade nicht zur Hand habe)
Bitte bewahren sie die Rechnungen für das Verarbeitete Braugut auf, damit das HZA bei einer Prüfung nachvollziehen kann, das Sie unter 2hl in diesem Jahr geblieben sind.

Desweiteren soll ich die Rechnungen ein Jahr rückwirkend aufbewahren, danach darf ich sie entsorgen.

Gruß,

Henrik


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henriks
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:12  
@locke74

Ich habe auch nur einen 20l Einkocher, und braue erst 2 Monate.
Habe jetzt bereits 60l in der Gärung/Reifung/Lagerung.

Wenn das so weitergeht, dürfte ich ab Spätsommer nichts mehr brauen ohne es zu versteuern.
:o

Man kommt also auch mit dieser Größenordnung relativ einfach auf 2hl.

Gruß,
Henrik


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Der Unterhopfte
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:18  
Mit belehren meine ich, dass wenn ich in deren Augen etwas falsch gemacht habe, was aber nicht in den Weisungen steht, die mir bei der Zollanmeldung überreicht wurden, müssen die das nachträglich machen - rückwirkend geht nunmal nicht so einfach.
Meine Belehrung lautet etwa so: Brau was du willst, wenn du innerhalb eines Jahres (Oktober bis Oktober) über 200 Liter kommst, melde dich bitte bei mir (mein Sachbearbeiter). - Weder Einzelsudanmeldung, noch Rezeptsammlung-protokolle, noch Rechnungssammeln werden von denen gefordert.
Wenn die das doch wollen - dann müssen die mir das sagen. Das wollte ich mit Belehrung ausdrücken ;)

Die Frage war ja auch wie wir das Braubuch führen, nicht was unsere Auflagen sind, denn die sind von HZA zu HZA anders...leider.

Und ob 20 Liter oder 200, da sehe ich auch kein Problem, deswegen schreibe ich mir ja die Literzahlen auf. Wenn ich drüber bin, melde ich mich schon bei denen. Es geht hier ja auch nicht darum was zu vertuschen und die par Euro Steuer sind mir auch egal, ich braue, weil es mir spass macht und schmeckt. Ich sammel meine Rezepte um was nachbrauen zu können und um eben den Überblick über die produzierte Menge zu haben, thats it.


[Editiert am 14.3.2013 um 16:21 von Der Unterhopfte]
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:26  
Hallo Henrik!
Freut mich, dass Du mehr Zeit als ich hast zum brauen. Ich hab leider etwas weniger Zeit. ;(
Gut was ich auch damit nur sagen möchte: klar sobald Du die 200 Liter überschreitest musst Du Biersteuer zahlen. Aber das ist bei der Größe des Sudwerks wirklich marginal. Und glaub mir bitte eins: Der Zoll hat mit Sicherheit keine SOKO Hobbybrauer, die wie bei Alarm für Cobra 11 bei Dir einfallen um 11,46€ Biersteuer einzufordern.
Die beschäftigen sich lieber mit ausländischen Subunternehmern auf dem Bau, die schwarz arbeiten. Da ist mehr zu holen als bei Hobbybrauern. Und deren Peronalkapazität ist mehr als endlich. Da muss man sich schon Gedanken machen was man jetzt macht und was nicht.

Grüße
Jörg
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pilsener
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:26  
Mein HZA ist auch Itzehoe, wie henricks schon sagte die haben ein Herz für uns.
Ich führe seid Beginn des Hobbys Brauprotokolle mittlerweile ca 50 Protokolle nur für Fehler die ich mache festzuhalten um nachzuvollziehen wenn mal wieder was ist.

PS Gerade eben 31l Märzen auf Kegs zu Reifung gezogen.


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Das Beste am Norden....., sind die Hobbybrauer
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henriks
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:42  
Off-Topic:

Cool - ab 200l mache ich dann "Schwarzbier" :ot1:

In-Topic:

Ich führe selbstverständlich auch Braubuch.
Allerdings (wie schon von meinem Vorredner erwähnt) nur zur Selbstkontrolle, und um in 1 - 3 Jahren das "selbe" Bier noch mal zu machen, oder um es zu verfeinern.
Bei mir ist es aber nur ein Ordner mit den Brauprotokollen in alfabetischer Reihenfolge. (Bei 3 Suden noch sehr überschaubar.)
Als 1. Blatt ist dann eine Liste mit Braudatum, Stammwürze, Abfülldatum, Lieter, Name.

So könnte ich, falls die SOKO Bier doch mal bei mier einfällt, alles peinlichst genau darlegen.

Gruß,

Henrik


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Der Unterhopfte
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:48  
Sorry OT, aber der ist gut :D

"was machst du denn wenn du über 200 Liter kommst ? - Schwarzbier!" ...herrlich :thumbup:
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Wizzzz
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:53  

Zitat von locke74, am 14.3.2013 um 16:07
Nun zum eigentlichen Thema: ich führe kein Braubuch. Zumindest nicht für den Zoll. Aber ich braue auch lediglich ich Glühweinkessel 20 Liter und rühre händisch. Hätte ich jetzt eine automatisierte Brauanlage mit 200 Liter ausschlagmenge, dann würde ich mich beim HZA informieren wie die das haben möchten.

Nur so als Tip:
Den Zoll interessiert das üblicherweise nicht worin Du braust oder womit Du rührst.
Du musst Dich jedes Jahr anmelden und ab 200Liter Steuern bezahlen. Letzteres kannst Du nur wenn Du über die bisher gebraute Menge Buch führst. Also wollen sie das haben. Selbst wenn Du in einer aufgesägten Cola-Dose maischen würdest.


Mein Braubuch:
Bisher ein Ordner in dem handschriftlich der Sud möglichst genau dokumentiert wird.

Ich will schon seit längerem ein Formular erstellen, komme aber nicht dazu...


Gruß
J.


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Ein gutes Bier, maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht...
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henriks
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 16:57  

Zitat:
Ich will schon seit längerem ein Formular erstellen, komme aber nicht dazu...


Ich benutze das aus dem Buch von K. Kling.
Ist für meine anfänglichen Sude absolut ausreichend.

Gruß,

Henrik


Edit: http://www.speidels-braumeister.de/media/content/pdf/Brauprot okoll.pdf Das geht aber auch


[Editiert am 14.3.2013 um 16:59 von henriks]



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Gonska
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 19:20  
Hier auch so.
In meinem Ordner sind die Rechnungen (für mich), und die Brauprotokolle (handschriftlich aus Faulheit) - auch für mich; um eben ein Bier noch mal nachbrauen zu können oder den Gedanken an diesen einen schrecklichen Sud zu verwerfen. Das wars und muss reichen.

Ich denke auch, dass das HZA schon ganz genau sagen wird, was zu protokollieren ist.
Aber diesen Augenblick würde ich in aller Seelenruhe abwarten und die Zeit bis dahin mit Brauen verbringen.

Gruß
Carsten


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henriks
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 19:31  
:ot1:


Zitat von pilsener, am 14.3.2013 um 16:26
PS Gerade eben 31l Märzen auf Kegs zu Reifung gezogen.


PS Gerade T-58 in 20l Zwergbier eingerührt.


[Editiert am 14.3.2013 um 19:52 von henriks]



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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 19:41  
Mein Braubuch ist der „Kleine Brauhelfer“.

Hier gibt es nicht nur die Möglichkeit Notizen zum Sud zu machen, vielmehr kann
man da eigene sehr ausführliche Bewertungen zum eigenen Bier anlegen.
Das Statistik-Tool über „Brau Übersicht“ finde ich besonders spannend.

Für das HZA ist das aber nix. Das hat sich mit der förmlichen Steuermeldung zu begnügen. :P


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afri
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 21:46  
Mein Braubuch besteht aus einer bzw. mehreren Excel-Dateien. Dorthinein kommt bei mir: Brautag, Name des Sudes, verwendete Rohstoffmengen, Rasten in Minuten-bei-Grad, HG, STW, Anstellvolumen, Speisevolumen und Notizen zur Gärung/Reifung und Verkostung. Während des Brauens zeichne ich mit Schmierzettel auf und übertrage das dann in die Datei. Wenn das HZA mal anfragen sollte, kann ich sowohl Schmierzettel wie auch Dateien vorweisen.

Auf diese Weise habe ich der Dokumentationspflicht genüge getan (Volumen und STW mit Datum) und kann besonders gut gelungene Sude wiederholen oder besonders schlechte welche vermeiden. Mein Equipment wird jeder Zöllner sofort als Einkocherklasse einstufen und verkaufte/verschenkte Sude habe ich bislang ordnungsgemäß versteuert, von der Seite her droht mir also sicher kein Ungemach. Rechnungen für Rohstoffe hebe ich nicht auf, das soll mir mal einer nachweisen, dass ich mit 75kg Malz in zwei Jahren mehr als 400L Bier gebraut habe :-)
Achim
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Der Unterhopfte
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 21:53  
Hm, kurze Zwischenfrage, verschenken und versteuern ?
Verschenken dürfen wir doch, da es zum Eigenbedarf zählt oder?
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 21:55  
"Auf diese Weise habe ich der Dokumentationspflicht genüge getan"

Eine Dokumentationspflicht gibt es nicht. :mad:


[Editiert am 14.3.2013 um 21:55 von Waconia]



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darkenemy
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 22:10  
Also ich führe eine Art Braubuch, in dem ich alle meine bisherigen Sude in Kurzform als Rezept und mit Rastführung eintrage. Platz für Bemerkungen ist auch, falls ich das Rezept nachbrauen möchte und mir was nicht gefallen hat. Da ich hier nicht verpflichtet bin, meine Sude anzumelden, sofern ich nicht gewerblich braue, belasse ich es dabei. Dennoch mag ich es, meine Protokolle aufzuheben, da ich gerne mal quer analysiere...


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henriks
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2013 um 22:18  

Zitat von Der Unterhopfte, am 14.3.2013 um 21:53
Hm, kurze Zwischenfrage, verschenken und versteuern ?
Verschenken dürfen wir doch, da es zum Eigenbedarf zählt oder?


Das hoffe ich doch stark.
Sonst wirds bei mir nämlich ganz schnell ganz unübersichtlich.

Ich fülle viel in 0,33er ab, und davon gehen auch öfter mal Paarweise welche weg.
Für lau, versteht sich.
Wenn ich das jetzt noch melden müsste: :policemad:

Gruß,
Henrik


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Neubierig
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2013 um 08:49  

Zitat von Waconia, am 14.3.2013 um 21:55
"Auf diese Weise habe ich der Dokumentationspflicht genüge getan"

Eine Dokumentationspflicht gibt es nicht. :mad:




Wenn das HZA Dich aber anfordert, ein Brauprotokoll zu führen, dann ist das doch Dokumentationspflicht. Meins will das nämlich - also pro Sud: Datum, Biertyp, Stw und Menge.
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2013 um 09:06  

Zitat von Neubierig, am 15.3.2013 um 08:49

Zitat von Waconia, am 14.3.2013 um 21:55
"Auf diese Weise habe ich der Dokumentationspflicht genüge getan"

Eine Dokumentationspflicht gibt es nicht. :mad:




Wenn das HZA Dich aber anfordert, ein Brauprotokoll zu führen, dann ist das doch Dokumentationspflicht. Meins will das nämlich - also pro Sud: Datum, Biertyp, Stw und Menge.


Neubierig was Du meinst ist die Steuermeldung.
Da muss auch ich Datum, Menge und STW angeben und das tue ich ja auch pflichtgemäß.

Die HZA gehen i.d.R. von durchschnittlich 12°P STW aus, da sie der Meinung sind, dass ein Hobbybrauer
seinen STW-Gehalt eh nicht präzise messen kann. Das ist doch prima.

Warum sollte ich also mein Braubuch, das ich nur für mich persönlich führe, dem HZH als Dokumentation schicken.

Wenn mir ein Sud mit geplanten 12°P mal mit 18°P in die Hose geht wollen die das gar nicht wissen. ;)


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Was gibt ihr eigentlich genau an?
Die Ausschlagmenge oder die angepeilte Menge.
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henriks
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Ausschlagmenge.

Anpeilen ist zu ungenau. (finde ich)

Gruß,
Henrik

Ps.: Wenn du ein Protokoll führst, hast Du beides. (zumindest bei meinem)


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