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Autor: Betreff: Selbstgebrautes Bier verkaufen lassen?
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 16:42  
Hallo miteinander, also ich hab das jetzt hier in Fr durch mit meiner Anmeldung ,d h ich darf verkaufen ,ich wollte nur mal auf die Lebensmittelkontrolle eingehen ,ok ,also hier in Fr/ wenn du dein Bier in der Flasche nachgären lässt wird auch kein Amt für Hygiene ,etc, verlangt,warum ? wenn jemand in den Alpen Käse herstellt ,kommt das das Amt für Hygiene ?ich denke das ist wirklich Mengenabhängig ,ach so ,eine bekannte macht frische Nudelnzu hause und verkauft diese auf dem Wochenmarkt in Stgt,da gibts auch keine Kontrolle ,klar ,das ist total verzwickt ,es gibt ein Heft in Fr für 3,oo €, Legistation et Reglement d'Hygene ,Brasserie, da steht alles exact drin von Wasser bis Formulare,vielleicht findet ihr ja was auf Dt.
Antwort 25
Junior Member
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Beiträge: 38
Registriert: 6.1.2013
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 16:45  

Zitat von Hesse, am 18.4.2013 um 15:27

Hallo Ben,
meiner Ansicht nach braucht ein Hobbybrauer kein Steuerlager.

Guten Sud

Henner


Hallo Henner,

sofern der Hobbyrauer die Vergünstigung des § 41 BierStV in Anspruch nehmen kann, braucht er mangels Steuerpflicht kein Steuerlager. Allerdings war die Absicht des Theaderstellers, das Bier weiterzugeben. Und das dürfte von der Ausnahme § 41 nicht umfasst sein. Als Grundregel müsste IMHO somit eine Anmeldung des Steuerlagers und dann entsprechende Versteuerung bei Überführung in den freien Verkehr wie bei einer Brauerei erfolgen. Ansonsten wäre ohne Steuerlager bereits die Herstellung des Bieres der steuerbegründende Tatbestand nach § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 5 BierStG - unabhängig von der beabsichtigten Weitergabe.

Gruß

Ben


[Editiert am 18.4.2013 um 16:47 von Handkerchief]



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Ein Butterbrot fällt immer auf die Seite mit der Butter, eine Katze landet immer auf den Füssen.
Was passiert, wenn eine Katze mit Butterbrot auf dem Rücken (Butterseite nach oben) irgendwo herunterspringt? Rotiert sie in 50 cm Höhe um die eigene Achse?
Profil anzeigen Antwort 26
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Brauwolf
Beiträge: 3548
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 17:13  
Die Eingangsfrage geht davon aus, dass man selbstgebrautes Bier nicht verkaufen dürfe. Das ist schon mal nicht richtig. Es kann sehr wohl verkauft werden, das ist aber an allerlei Auflagen geknüpft.

Wenn die Biersteuer entrichtet ist, ist dem Zoll herzlich egal, was weiter mit dem Bier passiert.
Wenn der Getränkehändler den Erlös aus dem verkauften Selbstgebrauten versteuert, ist auch dem Finanzamt egal, ob und wie das Bier in den Verbraucher kommt. Da der Getränkehändler keine Gestehungs- und Beschaffungskosten hat, ist der erzielte Verkauspreis 100% Gewinn und als solcher zu versteuern, ebenso muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Da keine Vorsteuer angefallen ist, kann auch keine geltend gemacht.

Was bleibt, sind lebensmittelrechtliche Vorschriften - das ist ein komplettes Brett für sich. Nicht zu unterschätzen ist auch der bürokratische Aufwand, den Zoll und Finanzamt erfordern, bloß damit dem Staat ja kein viertel Cent an Steuern entgeht.

Die Gegenfrage: Was soll mit dem Verkauf des Bieres durch den Getränkehändler bezweckt werden?
Biersteuer umgehen? Den Lebensunterhalt verdienen? Das Hobby finanzieren? Oder nur das eigene Ego befriedigen?

Damit durch Haus- und Hobbybrauer erzeugtes Bier von der Biersteuer befreit ist, muss:
1. der Beginn der Herstellung dem zuständigen HZA vorab angezeigt werden
2. das Bier im eigenen Haushalt gebraut werden
3. das Bier ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt sein
4. die Menge 200l im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Punkt 3 ist schon mal durch die Weitergabe an Dritte nicht erfüllt.

Lebensunterhalt verdienen oder Hobby finanzieren? Der Verbraucher ist Preise von 5€ pro Kasten Oettinger und 10€ für den Kasten "Premiumbier" gewohnt, da wird es schwer fallen, mehr als die Kosten für Malz, Hopfen und Hefe reinzubringen. Besser ist es da, sein Geld im Garten zu vergraben, das bringt mehr.

Das eigene Ego befriedigen? Das mache ich am liebsten, in dem ich mein selbgebrautes Bier auch selber trinke, allenfalls noch mit ausgesuchten Freunden zusammen.


Cheers, Ruthard


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Mein Blog: Brew24.com
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 17:39  

Zitat:
Das eigene Ego befriedigen? Das mache ich am liebsten, in dem ich mein selbgebrautes Bier auch selber trinke, allenfalls noch mit ausgesuchten Freunden zusammen.


Gibt es was was stolzer macht als vom eigenen Bier betrunken zu sein? ;)

Jan
Profil anzeigen Antwort 28
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DerDennis
Beiträge: 2085
Registriert: 26.2.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 17:43  
Ja - wenn andere noch betrunkener vom eigenen Bier sind als man selbst! :cool:


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*Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
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*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 18:05  
Mit dem Aufwand, zollamt,steuer etc das ist ech nix, wichtig ist abzuklären, in welche charge das geht,da muss mal einer den vorstoss machen, weil es gibt ja auch das regierungspräsidium,da mal nach hacken ,,
Antwort 30
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 18:09  

Zitat von nochilivisani, am 18.4.2013 um 18:05
Mit dem Aufwand, zollamt,steuer etc das ist ech nix, wichtig ist abzuklären, in welche charge das geht,da muss mal einer den vorstoss machen, weil es gibt ja auch das regierungspräsidium,da mal nach hacken ,,


Wenn du uns jetzt noch verätst was du uns damit sagen willst hol ich meine Axt und hacke mal nach.

Ich hab keine Ahnung warum Regierungspräsidium:
Zitat:
Ein Regierungspräsidium ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben die durch die Bundesländer übernommen werden. Die Regierungspräsidien stehen zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren eigenen Landesbehörden) als Mittelinstanz Landesmittelbehörde. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk . In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Bezirksregierung bezeichnet. In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.


Jan
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 19:21  
Die lebensmittelrechlichen Vorschriften werden je nach Gutdünken ausgelegt. Eine historische Braustätte, wie z. B. alte Kommunbrauhäuser scheren sich einen Scheiß darum. Holzbottiche, gestampfter Lehmfussboden und der Wind weht durchs offenliegende Gebälk. Der Dunst vom Kühlschiff muss ja wegwedeln. Die dürfen ihr Bier sogar im Rahmen bestimmter Festivitäten verkaufen.
Nichtsdestotrotz sind diese Braustätten sauber, ohne Schmodder in den Ecken und so. Eine nur mit Kalk getünchte Wand kann atmen und ist schimmelresistent.

Moderne Hygienevorschriften wären der Tod für jede Lambic- Brauerei. Enterobacter wie E-Coli sind am Anfang bei der Lambic-Herstellung dabei, verlieren im Bier aber recht schnell die Lebensgrundlage. Wirklich krankmachende Keime im Bier sind mir nicht bekannt.


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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