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Autor: Betreff: Zollfragen
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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 08:00  
Moin Freunde,
wenn ich meinem zuständigen Zollfritzen per Emil vorschlage, alles was 200 Liter überschreitet am Jahresende abzurechnen und er darauf nicht reagiert - ist das damit genehmigt?
Mit meinem aktuell geplanten Sud komme ich über die Freigrenze. Das habe ich gemeldet und nochmal nachgehakt - wieder keine Reaktion.

Vermutlich ist dem das zu nervig, wegen Centbeträgen tätig zu werden. Selbst wenn ich in diesem Jahr noch 200 Liter brauen würde, kämen da ganze 10 Euro zusammen...

Noch ´ne Frage dazu - muß bei den Mengen über der Freigrenze der genauen Stammwürzegehalt zugrunde gelegt werden oder nimmt man die vereinfachten 12°P?

Gruß,
Bierwisch


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Der Klügere kippt nach!
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 08:11  
Ist auch diese Jahr bei viele auch passiert, bei mir auch hör ich nichts.

Ein paar Tipps.

Email ein oder zweimal, Tag nach die Brautag senden eine Bericht was du gebraut hat mit alle Details, am gleichen Tag 2075 senden und Steuer zahlen bei Überweisung (auch Kopie für brauprotokol) , aber nur im eine gelben Kasten bei die Post.

Danach ein brauprotokol machen für Problem die später kommt.

Lesen hier für mehr Info:

http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=19619


[Editiert am 22.8.2013 um 08:26 von Birk]



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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 08:25  
Servus Bierwisch

Vermutlich ist dies, wie fast alles in der Richtung, Auslegungssache von HZA bzw. jeweiligem Sachbearbeiter.

Ich selbst habe im letzten Jahr eine "Jahresmeldung" nach meinem letzten Sud gemacht.
Jeder einzelne Sud wurde aufgeführt, dabei auch Menge und die exakte STW. Auch die Sude innerhalb der Freimenge.
Die zu leistende Biersteuer wurde für jeden Sud (waren einige) über der Freimenge mit jeweiliger STW exakt bis auf die 3. Kommastelle errechnet,
ausgewiesen und die Steuererklärung eingetragen. Die fällige Biersteuer wurde noch vor Versandt der Steuererklärung überwiesen.

In meinem Anschreiben teilte ich dem HZA mit, dass ich entgegen meiner Planung innerhalb der Freimenge zu bleiben, nun doch
steuerpflichtig wurde und dies hiermit entsprechend anzeige.

Weiterhin habe ich dem HZA mitgeteilt, dass ich in 2013 wieder brauen werde, geplant innerhalb der Freimenge.
Mit dem Hinweis, sollte ich wider erwarten darüber kommen, ich selbstverständlich wieder eine detaillierte Steuererklärung abgeben werde.

Null Reaktion. Keine Eingangsbestätigung, keinen Zahlungseingang, keine Stellungnahme, nichts.

Ich gehe also davon aus, der Sachbearbeiter hat erkannt, dass ich sehr gewissenhaft meinen Verpflichtungen nachkomme
und das dies für ihn soweit in Ordnung ist.
Solange keine andere Anweisung kommt, werde ich gewissenhaft weiter so verfahren.
Meine Hobbybrauerei ist im KB dokumentiert, also Sude wie Rohstoffe und jederzeit einsehbar.


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Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

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Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Hanseat
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 08:30  
Ich hab bisher noch nie eine Antwort via Email erhalten, hatte dann mal telefonisch nachgehakt. Der Beamte war total freundlich und nett, konnte dann alles am Telefon klären.

Von daher mein Tipp, ruf an.


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Bielsteinbraeu
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 09:27  
Seit 2010 mache ich meine Biersteuererklärung für das ganze Jahr am Anfang des darauffolgenden Jahres und überweise die Biersteuer. Von 2005 bis 2009 hatte ich vierteljährliche Abrechnungen gemacht.
Das HZA scheint damit zufrieden zu sein.
Beim anzeigen von Schaubrauen wurde auch schon mal der Standard von 12 ° Plato zur Berechnung der Biersteuer zu Grunde gelegt.
Der SB will wohl auch nur minimaler Arbeit.
Meine Brauanzeige für heute habe ich gestern per E-Mail gemacht. Geht doch.

Allzeit Gut Sud

Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen


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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 10:07  
Hallo,

das ist im Biersteuergesetz eindeutig geregelt:
Zitat:
§15 Absatz 2
Die Steuerschuldner in den Fällen des § 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4
sowie Satz 3 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben und in ihr die Steuer selbst zu berechnen
(Steueranmeldung). Die Steuer ist sofort fällig.


Und in $14 Absatz 4 Nummer 2 steht:
Zitat:
$14 Absatz 4
Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen
1. [...]
2. [...]
3. [...]
4. der Hersteller sowie jede an der Herstellung beteiligte Person;

Unverzüglich bzw. sofort bedeutet "ohne schuldhafte Verzögerung". Und in dem § findet sich leider nichts über Erleichterungen die erlassen werden können.

Praktisch bedeutet das für uns:
"Sofort" nach dem Anstellen die Biersteuer ausrechnen, das Formular ausfüllen, an das HZA schicken und die Steuer bezahlen. Da kommt keine Rechnung "Bitte überweisen Sie jetzt".

Grüße,
Max

PS: @Bielsteinbraeu: Die Brauanzeige ist etwas anderes als die "Steuermeldung für Bier im Einzelfall".


[Editiert am 22.8.2013 um 10:19 von braugnom]



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Bielsteinbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 10:22  
@ Max - Bei 30 und mehr Suden war es mir zuviel alle Nase lang ein Euro nochwas zu überweisen. Da sind die Kosten des SB höher als der Steuerbetrag. Bürokratismus halt.

Allzeit Gut Sud
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Jürgen


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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 11:29  
Naja, viele Verwaltungsakte sind teurer als die für sie festgesetzten Gebühren.

Aber wenn es jetzt ins absurde abgleitet und man sich "zu fein" ist 1,xx€ zu überweisen, dann bin ich raus aus der Diskussion. Was es zu sagen gab (aus meiner Sicht) habe ich gesagt.

Grüße,
Max


[Editiert am 22.8.2013 um 11:36 von braugnom]



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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 12:40  
Auch ich habe vor zwei Wochen eine Meldung zu meinem zuständigen Zollamt geschickt. Hierbei habe ich natürlich die genaue Stammwürze der zu verzollende Biermenge eingetragen. Ich habe dasFormular 2075 zur Steueranmeldung für Bier im Einzelfall ausgefüllt per Post dem Hauptzollamt zugeschickt. Dieses soll, glaube ich gelesen zu haben, am siebten Tag des Folgemonats, in dem das steuerpflichtige Bier gebraut wurde, abgegeben werden. Ich habe bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Ich habe auch eine Anfrage darüber mit gestellt, ob ich die folgenden Sude dieses Jahres gesammelt am Ende des Jahres einreichen kann. Keine Antwort.

Ist es denn zuviel verlangt das man relativ zeitnah mal Antwort erhält?

Gruß Matze


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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 12:49  
Siehe Zitat aus dem Gesetz oben! Unverzüglich und sofort. Anders sieht das beim Import oder bei der Entnahme aus einem Steuerlager aus. Aber ich gehe mal davon aus, dass bis auf die gewerblichen Brauer hier im Forum niemand ein Steuerlager hat oder sein selbstgebrautes aus dem Ausland importiert. Aber hier ist der Link zum Gesetz (PDF) falls jemand selbst nachlesen möchte: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bierstg_2009/ gesamt.pdf

Grüße,
Max

P.S: Schweigen bedeutet nicht automatisch Zustimmung. Das mag unter Kaufleuten so sein, aber im Allgemeinen ist Schweigen KEINE Willenserklärung.


[Editiert am 22.8.2013 um 12:51 von braugnom]



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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 12:53  
Hallo Matze,

ja, ist es.
Ich weiß auch nicht was für eine Antwort Du haben möchtest.
Du hast Deine Erklärung abgegeben. Errechne Deine zu zahlende Biersteuer und raus mit der Überweisung.

Guten Sud

Henner


edit: Hee Max, ich denke Du bist raus?


[Editiert am 22.8.2013 um 12:55 von Hesse]



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Guten Sud
Henner
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 15:08  

Zitat von Bierwisch, am 22.8.2013 um 08:00
Moin Freunde,
wenn ich meinem zuständigen Zollfritzen per Emil vorschlage, alles was 200 Liter überschreitet am Jahresende abzurechnen und er darauf nicht reagiert - ist das damit genehmigt?
Mit meinem aktuell geplanten Sud komme ich über die Freigrenze. Das habe ich gemeldet und nochmal nachgehakt - wieder keine Reaktion.

Vermutlich ist dem das zu nervig, wegen Centbeträgen tätig zu werden. Selbst wenn ich in diesem Jahr noch 200 Liter brauen würde, kämen da ganze 10 Euro zusammen...

Noch ´ne Frage dazu - muß bei den Mengen über der Freigrenze der genauen Stammwürzegehalt zugrunde gelegt werden oder nimmt man die vereinfachten 12°P?

Gruß,
Bierwisch


Ich würde genauso verfahren wie von dir vorgeschlagen, allerdings die Anfrage nicht per eMail schicken, sondern in einer revisionsfesten Form, z.B. als ausreichend frankierten Brief, den du in Anwesenheit eines verläßlichen und geschäftsfähigen Zeugen in den gelben Postkasten wirfst (Einschreiben nicht nötig). Auch würde ich das Schreiben nicht als Vorschlag formulieren - dann müsstest du eine Antwort des Zöllners abwarten, sondern als Erklärung, dass du ab sofort im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenersparnis nur noch Sammelanmeldungen zum Beginn des Folgejahres abgeben wirst.

Wenn der Zöllner nicht reagiert, gibst du wie von dir erklärt Anfang 2014 eine Sammelanmeldung ab. Gibt es dann Stress, verweist du auf dein Schreiben.

Besteht der Zoll auf unverzügliche Einzelanmeldungen, machst du ganz akribisch Dienst nach Vorschrift für jeden Kleinstsud und überweist auch immer zeitgleich die fälligen 1,13€. Ab und zu verrechnest du dich und überweist einen Euro zuviel, den du wieder zurückforderst. Das macht nämlich richtig Arbeit, weil Auszahlungen an den Bürger einzeln angefaßt und als revisionsfester Vorgang dokumentiert werden müssen. Irgendwann gibt der entnervte Beamte auf und folgt deinem Vorschlag oder er verabschiedet sich dienstunfähig in die Frühpension. Dann geht das Spiel mit dem nächsten Beamten von vorne los.

Ich habe mich mal als unbedarfter Braunovize vom HZA Darmstadt telefonisch beraten lassen, wie das so läuft mit der Biersteuer für Hobbybrauer und so. Nach einer umfangreichen Erklärung über die 200l, eigener Verbrauch und zuhause, wollte der Beamte für Sude die nicht unter die Steuerbefreiung passen, nur eine Sammelanmeldung zu Beginn des Folgejahres haben - hört, hört, das HZA Darmstadt, das Sudanmeldungen 14 Tage im voraus haben will! Dabei sagt die Vorschrift eindeutig - wie schon von braugnom geschildert - unverzüglich einzeln und nach jedem Sud.


Cheers, Ruthard


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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 16:56  

Zitat von Hesse, am 22.8.2013 um 12:53
Hallo Matze,

ja, ist es.
Ich weiß auch nicht was für eine Antwort Du haben möchtest.
Du hast Deine Erklärung abgegeben. Errechne Deine zu zahlende Biersteuer und raus mit der Überweisung.

Guten Sud

Henner



Eine Antwort auf meine Frage wäre, auf welche Kontonummerverbindung ich die Steuern überweisen soll.
Ist es denn zuviel verlangt wenn ich mit Zahlung drohe, mir aber der Zahlungsweg nicht klar offeriert wird?

:puzz: :puzz:

Jeder Betrieb in der freien Wirtschaft würde bei solchen Verfahren Pleite gehen!

Gruß Matze


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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 17:01  
Wann du angemeldet hast mit die zollamt du hast eine Brief von die Zollamt bekommen, auf diese Brief ist die Kontonummernverbindung!


Zitat von klostersander, am 22.8.2013 um 16:56

Zitat von Hesse, am 22.8.2013 um 12:53
Hallo Matze,

ja, ist es.
Ich weiß auch nicht was für eine Antwort Du haben möchtest.
Du hast Deine Erklärung abgegeben. Errechne Deine zu zahlende Biersteuer und raus mit der Überweisung.

Guten Sud

Henner



Eine Antwort auf meine Frage wäre, auf welche Kontonummerverbindung ich die Steuern überweisen soll.
Ist es denn zuviel verlangt wenn ich mit Zahlung drohe, mir aber der Zahlungsweg nicht klar offeriert wird?

:puzz: :puzz:

Jeder Betrieb in der freien Wirtschaft würde bei solchen Verfahren Pleite gehen!

Gruß Matze



[Editiert am 22.8.2013 um 17:02 von Birk]



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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 17:12  

Zitat von klostersander, am 22.8.2013 um 16:56

Zitat von Hesse, am 22.8.2013 um 12:53
Hallo Matze,

ja, ist es.
Ich weiß auch nicht was für eine Antwort Du haben möchtest.
Du hast Deine Erklärung abgegeben. Errechne Deine zu zahlende Biersteuer und raus mit der Überweisung.

Guten Sud

Henner



Eine Antwort auf meine Frage wäre, auf welche Kontonummerverbindung ich die Steuern überweisen soll.
Ist es denn zuviel verlangt wenn ich mit Zahlung drohe, mir aber der Zahlungsweg nicht klar offeriert wird?

:puzz: :puzz:

Jeder Betrieb in der freien Wirtschaft würde bei solchen Verfahren Pleite gehen!

Gruß Matze



Hi,
die Bankverbindung steht auf der ersten Seite des Schreibens Deines HZA, mit dem man Dir mitgeteilt hat, das Du als Hobbybrauer registriert bist und Dir den Ablauf der Zollanmeldung mitgeteilt hat.
Bankverbindung:
Deutsche Bundesbank, Filiale Frankfurt am Main
BLZ: 500 000 00
Kto. Nr. 508 010 00

Guten Sud

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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 17:32  
OK, aber trotzdem gebührt es der Anstand auf eine Frage in einem sachlichen Schreiben eine Antwort zu senden.
Aber still schweigt der See. Das ist für mich der Punkt.

Meine Frage war ja auch ob ich die Steueranmeldung für Bier im Einzelfall jeden Monat machen soll oder es am Jahresende reicht. Da solche Handhabungen von Zollamt zu Zollamt verschieden praktiziert werden, wollte ich wissen wie mein Hauptzollamt dies in der Praxis gerne haben möchte.

Gruß Matze


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Stefan211
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2013 um 22:28  
@ klostersander:
Wir sind schon pleite also kommts net drauf an.... :P


Zitat von klostersander, am 22.8.2013 um 16:56

Jeder Betrieb in der freien Wirtschaft würde bei solchen Verfahren Pleite gehen!



[Editiert am 22.8.2013 um 22:30 von Stefan211]
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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 23.8.2013 um 05:37  
Neuheiten! Täräääh!

Gestern kam ein Brief von meinem HZA - Hut ab, ich bin begeistert! Mein hochverehrter Sachbearbeiter (ich sag nie wieder Zollfritze) hat mir einen Brief geschrieben, in dem in verschwurbeltem Beamtendeutsch, aber durchaus verständlich, geschrieben steht, daß wir das jetzt so handhaben, wie von mir vorgeschlagen.

Jetzt seid ihr bestimmt alle baff! Aber es ist hier wie auch im richtigen Leben: miteinander reden hilft! Auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen ja keine Blödis, die uns und sich das Leben schwermachen wollen. Und da diese Hobbybrauer-Sudanmeldungen sowieso ganz viel mit gegenseitigem Vertrauen zu tun haben, kann man dann auch noch soweit gehen.

Am liebsten würde ich meinem Lieblingszollsachbearbeiter am Jahresende ein paar Köstlichkeiten aus meinem Lagerkeller zukommen lassen, aber das darf er bestimmt nicht annehmen. Schade eigentlich - ich würde es wirklich gerne tun.

Gruß,
Bierwisch


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 23.8.2013 um 07:42  
Herzlichen Glückwunsch!

Zitat:
Am liebsten würde ich meinem Lieblingszollsachbearbeiter am Jahresende ein paar Köstlichkeiten aus meinem Lagerkeller zukommen lassen, aber das darf er bestimmt nicht annehmen. Schade eigentlich - ich würde es wirklich gerne tun.

Es sind leider nur Geschenke von geringem Wert erlaubt - und damit scheidet unser homebrew schon mal aus.

Du kannst ihm aber mal vorschlagen, dich bei einem Brautag zu begleiten - das wäre dann ein dienstlicher Vorgang. Das dabei verschnabulierte Selbstgebraute wird selbstverständlich auch nur im Rahmen der Auftragserfüllung verzehrt.

Cheers, Ruthard


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 23.8.2013 um 08:18  
Ich find meinen zuständigen Zollbeamten auch dufte.
Einmal im Jahr Bescheid sagen dass man braut, und sich erst wieder melden, wenn man über 200 Liter kommt, damit kann ich gut leben :thumbup:


Stefan
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Beerbrouer
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red_folder.gif erstellt am: 23.8.2013 um 14:35  
Moin zusammen,

lustig - genau die gleiche Frage hatte mich auch umgetrieben. Am Sonntag werde ich über die 200 Liter kommen. Ich hatte "meinen" SB beim HZA Köln per E-Mail gefragt, wie wir jetzt verfahren wollen. Jedesmal das Formular 2074 ausfüllen etc. oder einfach gesammelt am Jahresende. Per E-Mail bekam ich heute die Nachricht, dass eine Steueranmeldung am Jahresende ausreicht. Ist doch ok!

Viele Grüße

Gerald
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brave
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red_folder.gif erstellt am: 24.8.2013 um 14:04  
Ich hab bisher auf mein erste Anmeldung per Mail im Mai auch noch keine Reaktion. Ich habe dann angerufen und hatte den Vertreter des Mutterschutzvertreters am Telefon. Er meinte E-Mail wäre eine tolle Sache, ja das ist okay, er sei aber nicht der, der das bearbeitet. Bei meiner letzten Anmeldung hatte ich eine Frage eingebaut, um zu schauen, ob das one-way ist.
Ich werde auf jeden Fall noch mal anrufen, um mit dem tatsächlichen Zuständigen zu sprechen. Sollte ich an die 2hl kommen, werde ich noch mal anrufen und fragen, wie ich verfahren soll.
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alleinstehender_sud
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 4.4.2014 um 11:14  
Mein Sachbearbeiter vom HZA München hat mir heute schriftlich mitgeteilt:

Zitat:
Sehr geehrter Herr alleinstehender_sud,
es wird Sie freuen zu hören, dass es ab sofort möglich ist, mit einer
"Jahresanzeige" als Haus- und Hobbybrauer tätig zu werden.
Ich habe die Braumitteilung für das Jahr 2014 beigefügt und bitte Sie, diese
unterzeichnet an mich zurückzusenden. Vergessen Sie nicht, die
voraussichtliche Erzeugungsmenge für das Kalenderjahr 2014 einzutragen.
Ich werde Ihnen den Erhalt dann bestätigen.


Na also geht doch! :D
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pilsener
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red_folder.gif erstellt am: 4.4.2014 um 11:34  
Mahlzeit Matze !
In der 1.Januarwoche habe ich die Biersteuererklärung bei HZA IZ eingeschickt, nach ca. 7 Wochen haben die sich gemeldet mit Überweisungsträger, diesmal hat es lange gedauert ich bin nach dem Motto verfahren ich bin meiner Pflicht nachgekommen, hab schon gedacht die haben mich vergessen aber Staat hat ein gutes Gedächtnis.

PS Brauertreffen immer noch 9.5. , 23.5. wäre besser


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red_folder.gif erstellt am: 4.4.2014 um 13:39  

Zitat von alleinstehender_sud, am 4.4.2014 um 11:14
Mein Sachbearbeiter vom HZA München hat mir heute schriftlich mitgeteilt:

Zitat:
Sehr geehrter Herr alleinstehender_sud,
es wird Sie freuen zu hören, dass es ab sofort möglich ist, mit einer
"Jahresanzeige" als Haus- und Hobbybrauer tätig zu werden.
Ich habe die Braumitteilung für das Jahr 2014 beigefügt und bitte Sie, diese
unterzeichnet an mich zurückzusenden. Vergessen Sie nicht, die
voraussichtliche Erzeugungsmenge für das Kalenderjahr 2014 einzutragen.
Ich werde Ihnen den Erhalt dann bestätigen.


Na also geht doch! :D


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