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Autor: Betreff: Erweiterung des Bierhorizont
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Bielsteinbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 07:52  
Größere Geschmacksbandbreiten erreichen als mit Wein

"Deutschland und Genuss - das dauert"
Wie kleine Brauer mit innovativen Bier-Rezepten gegen die Tradition kämpfen
Michael Schwab im Gespräch mit Dieter Kassel

Die neuen, interessanten Biersorten kommen heute von kleinen Anbietern. "Man kann mit Bier viel, viel mehr anstellen", als das deutsche Reinheitsgebot erlaubt, sagt der Berliner Mikrobrauer Michael Schwab.
Nachlesen http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/2237948/
Nachhören http://www.dradio.de/aodflash/player.php?station=3&broadcas t=348687&datum=20130903&playtime=1378192138&fileid=e62a7ab5&sendung=348687& beitrag=2237948&/
Weg mit Dividenden-Jauche !


Allzeit Gut Sud
Nicht nur Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen


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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 08:24  
Interessantes Interview, sympathischer Brauer. Danke für den Link!

Zitat:
"Man kann mit Bier viel, viel mehr anstellen", als das deutsche Reinheitsgebot erlaubt


Bevor die nächste müßige RHG-Runde beginnt: Das hat Schwab in diesem Kontext nicht gesagt. Er betrachtet das Thema RHG sogar sehr differenziert und hat sich trotz mehrer Anläufe des Interviewers nicht in dieses Anti-RHG-Klischee drängen lassen.

Ärgerlich, dass dann wieder so reißerisch getitelt wird...

Gruß,
Andy


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Bielsteinbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 10:07  
Hallo Andy !
Rechtlich gilt das RHG nicht mehr. Aber es wird damit geworben.
Seit 1993 gilt das vorläufige Biergesetz.
Als Hausbrauer nehme ich mir die Freiheit das zu ignorieren.
Siehe dazu auch das RHG vom Kollegen Volker Quandte. http://www.brunnenbraeu.de/reinheitsgebot.htm
Es geht doch um die Erweiterung des Bierhorizont. Etwas neues auszuprobieren.
Dazu darf auch das überaltete RHG in Frage gestellt werden.
Es bleibt jedem überlassen sich an der Vergangenheit zu orientieren.

Allzeit Gut Sud
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Jürgen


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Canadus
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 13:03  
In dem Punkt "Wenn ich Biersteuer bezahle, will ich es aber auch Bier nennen dürfen", stimme ich dem Hr. Schwab unbedingt zu.
Ansonsten frage ich mich gerade, ob der Beitrag bereits 10 Jahre alt ist?!

Gruß,

Dennis


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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 13:40  
Ähm... seit 2009 gibt es ein "richtiges" Biersteuergesetz in Deutschland:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bierstg_2009/ gesamt.pdf

Grüße,
Max


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 13:46  

Zitat von braugnom, am 4.9.2013 um 13:40
Ähm... seit 2009 gibt es ein "richtiges" Biersteuergesetz in Deutschland:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bierstg_2009/ gesamt.pdf

Grüße,
Max


Das ist ein Biersteuergesetz, aber gebraut wird immer noch nach dem Biergesetz von 1993 und das ist vorläufig, so viel ich weiß.

Stefan
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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 14:01  
Stefan, Asche auf mein Haupt, da waren die Finger schneller als der Geist. Selbstverständlich ist das so.

Was mich allerdings verwundert ist, dass ich das vorläufige Biergesetz nicht auf der üblichen Platform (gesetze im internet) der Bundsregierung finde.

Grüße,
Max


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Riddick
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 14:10  
Kann das sein, dass das Biergesetz aufgehoben wurde.
So lese ich das jedenfalls hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bierstdb/BJNR701350931.html
gleich unter dem "Stand".

Gruß
Martin


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 14:11  
Ich geh mir mal Chips holen....
Achja, Jürgen du trinkst natürlich keine Divedenden Jauche sondern nur Bier von unabhängigen Brauereien die das Brauen zum Vergnügen und nicht zum Verdienen machen....

Jan, der bei solchen unqualifizierten Beiträgen lieber den Mund hält


[Editiert am 4.9.2013 um 14:25 von JanBr]
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 14:21  

Zitat von Riddick, am 4.9.2013 um 14:10
Kann das sein, dass das Biergesetz aufgehoben wurde.
So lese ich das jedenfalls hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bierstdb/BJNR701350931.html
gleich unter dem "Stand".


dann hast du das "mit Ausnahme der [...] §§ 16 bis 19" übersehen.
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braugnom
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 14:31  

Zitat von rattenfurz, am 4.9.2013 um 14:21

Zitat von Riddick, am 4.9.2013 um 14:10
Kann das sein, dass das Biergesetz aufgehoben wurde.
So lese ich das jedenfalls hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bierstdb/BJNR701350931.html
gleich unter dem "Stand".


dann hast du das "mit Ausnahme der [...] §§ 16 bis 19" übersehen.


Hierbei, und diesmal bin ich mir sicher, handelt es sich um die "Verordnung zur Durchführung des vorläufigen Biergesetzes".

----

Ich habe da auch noch etwas weiter gesucht. Es (das vorl. BierG) scheint tatsächlich 2005 aufgehoben worden zu sein. Abgelöst wurde es durch die BierVerordnung (BierV). Diese bezieht sich auf die Durchführungsverordnung zum "Vorläufigen Biersteuergesetz". Dies wurde auch aufgehoben, allerdings nicht komplett. Einige §§ haben ihre Gültigkeit behalten und regeln nun das "Reinheitsgebot".

Verwirrend das alles :puzz: :hallucine: :puzz:


Grüße,
Max


[Editiert am 4.9.2013 um 14:32 von braugnom]



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Riddick
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 14:33  

Zitat von rattenfurz, am 4.9.2013 um 14:21
dann hast du das "mit Ausnahme der [...] §§ 16 bis 19" übersehen.


Stimmt wohl.
Aber die Verordnung gilt gem. § 3 doch nur in Bayern, Baden und Wüttemberg?
Und dann ist da noch die Frage, warum in §3 auf einmal "Biersteuergesetz" geschrieben wird.
Das würde mich dann doch die Vermutung anstellen lassen, dass es sich um ein Biersteuergesetz gehandelt hat und nicht um ein Biergesetz, was wiederum vermuten lässt, dass das geltende Biersteuergesetz die rechtliche Grundlage ist.

Aber das sind nur meine zwei Cent. :)

Martin


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 14:44  
Ich blick da auch nicht durch und hab auch gar keine Lust dazu.
Aber wer es wissen will, der soll einfach mal beim deutschen Brauerbund nachfragen, die antworten immer sehr freundlich.
Z.B. bei der Weizenmalzanteildiskussion.
Und im Zweifelsfall gilt halt die allgemeine Verkehrsauffassung :exclam:

Stefan
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 18:04  
Na da zitier ich doch gleich mal die gute alte Wikipedia:
Zitat:
"Mit der Neufassung des BierStG im Jahre 1993 wurden die Regelungen des alten BierStG zur Bierherstellung und zum Reinheitsgebot als sogenanntes Vorläufiges Biergesetz (VorlBierG)[12] beibehalten und die steuerlichen Bestimmungen in das neue BierStG (1993) überführt. Das Gesetz ist seit 2005 weitgehend außer Kraft getreten. Weiterhin gültig sind aber die Durchführungsverordnung zum Vorläufigen Biergesetz, welche Definitionen der Bierzutaten enthält, sowie die Vorschriften über die Bereitung von Bier.
Die Vorschriften über zulässige Zutaten, die früher im alten BierStG geregelt waren, finden sich nunmehr in der Bierverordnung (BierV), die bestimmte eben genannte Vorschriften des Vorläufigen Biergesetzes nach wie vor für anwendbar erklärt. Besonders strenge Vorschriften gelten nur noch für die untergärige Bierherstellung in Deutschland für den deutschen Markt. Hersteller von importiertem Bier sind aufgrund des nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 1987 angepassten deutschen Rechts nicht an diese Vorschriften gebunden; auch deutsche Brauereien können davon abweichen, wenn sie untergäriges Bier für den Export produzieren, oder für „besondere Biere“ eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Was als Bier bezeichnet werden darf, regelt die Bierverordnung von 2005. Was als Bier besteuert wird, regelt das BierStG, das zur Definition von Bier auf eine europäische Verordnung (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87) Bezug nimmt."

http://de.wikipedia.org/wiki/Reinheitsgebot#Aktuelle_Rechtsla ge

Grüße


[Editiert am 4.9.2013 um 18:04 von DerDennis]



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*Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 4.9.2013 um 19:32  
Im Prinzip können wir uns unter Erhaltung aller wertvollen Informationen darauf einigen, dass die derzeit gültige Gesetzgebung zu deutschem Bier vor allem eines ist: Schmonzes.

Gut Sud,
Andy


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olibaer
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Hallo,

Zitat von Bielsteinbraeu, am 4.9.2013 um 07:52
Weg mit Dividenden-Jauche !
Jürgen

Ich schließ mich JanBr an und sag' besser nichts...*grmpf*...aber sowas von ...


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Riddick
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red_folder.gif erstellt am: 5.9.2013 um 07:53  

Zitat von Ladeberger, am 4.9.2013 um 19:32
Im Prinzip können wir uns unter Erhaltung aller wertvollen Informationen darauf einigen, dass die derzeit gültige Gesetzgebung zu deutschem Bier vor allem eines ist: Schmonzes.

Gut Sud,
Andy


Das sehe ich genauso. :)


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 5.9.2013 um 08:24  
Und noch mehr Verunsicherung: Es ist sogar möglich, mit behördlichem Segen davon abzuweichen.
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BerndH
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Was ist bitte "Dividendenjauche" ?


Grüsse

Bernd
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 6.9.2013 um 03:30  

Zitat von BerndH, am 5.9.2013 um 08:32
Was ist bitte "Dividendenjauche" ?


Grüsse

Bernd


Ich glaube damit ist Warsteiner, Krombach, Oettinger und co gemeint. Ich habe mir den Breitag aber auch nicht angehört.

Nun gut, solange Pils in Deutschland einem vorgegeben Einheitsgeschmack folgen muss der dann als Qualität definiert wird...

Auf der anderen Seite kanns ja nicht so schlecht sein. Oder ist der Bierabsatzt rückläufig?

Kirk


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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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