Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 22.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 07:52 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 08:24 |
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Interessantes Interview, sympathischer Brauer. Danke für den Link!
Zitat: | "Man kann mit Bier viel,
viel mehr anstellen", als das deutsche Reinheitsgebot
erlaubt |
Bevor die nächste müßige RHG-Runde beginnt: Das hat Schwab in diesem
Kontext nicht gesagt. Er betrachtet das Thema RHG sogar sehr differenziert
und hat sich trotz mehrer Anläufe des Interviewers nicht in dieses Anti-RHG-Klischee
drängen lassen.
Ärgerlich, dass dann wieder so reißerisch getitelt wird...
Gruß,
Andy ____________________
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 22.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 10:07 |
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Hallo Andy !
Rechtlich gilt das RHG nicht mehr. Aber es wird damit geworben.
Seit 1993 gilt das vorläufige Biergesetz.
Als Hausbrauer nehme ich mir die Freiheit das zu ignorieren.
Siehe dazu auch das RHG vom Kollegen Volker Quandte. http://www.brunnenbraeu.de/reinheitsgebot.htm
Es geht doch um die Erweiterung des Bierhorizont. Etwas neues
auszuprobieren.
Dazu darf auch das überaltete RHG in Frage gestellt werden.
Es bleibt jedem überlassen sich an der Vergangenheit zu orientieren.
Allzeit Gut Sud
Nicht nur Hopfen und Malz rein in den Hals
Jürgen ____________________ Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 180 Registriert: 20.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 13:03 |
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In dem Punkt " Wenn ich Biersteuer bezahle, will ich es aber auch Bier
nennen dürfen", stimme ich dem Hr. Schwab unbedingt zu.
Ansonsten frage ich mich gerade, ob der Beitrag bereits 10 Jahre alt
ist?!
Gruß,
Dennis ____________________
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 13:40 |
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 13:46 |
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Das ist ein Bier steuergesetz, aber gebraut wird immer noch nach dem
Biergesetz von 1993 und das ist vorläufig, so viel ich weiß.
Stefan
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 14:01 |
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Stefan, Asche auf mein Haupt, da waren die Finger schneller als der Geist.
Selbstverständlich ist das so.
Was mich allerdings verwundert ist, dass ich das vorläufige Biergesetz
nicht auf der üblichen Platform (gesetze im internet) der Bundsregierung
finde.
Grüße,
Max ____________________ Konverter Kleiner Brauhelfer ⇒ Forum
Dieser Text gilt gleichermaßen für Männer, Frauen und Vegetarier. Nur aus
redaktionellen Gründen wird lediglich die männliche Form verwendet.
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 176 Registriert: 25.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 14:10 |
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Kann das sein, dass das Biergesetz aufgehoben wurde.
So lese ich das jedenfalls hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bierstdb/BJNR701350931.html
gleich unter dem "Stand".
Gruß
Martin ____________________ In Gärung/Reifung: Dicks Elixier V2, The Dark Side of Wheat (Weizenbock)
Abgefüllt: Landbier, Honigbier, 3 Floyds Zombie Dust Klon, Weizen
Planung: Roter Franzose (Lager mit Strisselspalter und Belma), Firestone
Walker Wookey Jack Klon, Bourbon Vanilla
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 14:11 |
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Ich geh mir mal Chips holen....
Achja, Jürgen du trinkst natürlich keine Divedenden Jauche sondern nur Bier
von unabhängigen Brauereien die das Brauen zum Vergnügen und nicht zum
Verdienen machen....
Jan, der bei solchen unqualifizierten Beiträgen lieber den Mund hält
[Editiert am 4.9.2013 um 14:25 von JanBr]
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 4.9.2013 um 14:21 |
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dann hast du das "mit Ausnahme der [...] §§ 16 bis 19" übersehen.
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 995 Registriert: 17.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 14:31 |
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Hierbei, und diesmal bin ich mir sicher, handelt es sich um die "Verordnung
zur Durchführung des vorläufigen Biergesetzes".
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Ich habe da auch noch etwas weiter gesucht. Es (das vorl. BierG) scheint
tatsächlich 2005 aufgehoben worden zu sein. Abgelöst wurde es durch die
BierVerordnung (BierV). Diese bezieht sich auf die Durchführungsverordnung
zum "Vorläufigen Biersteuergesetz". Dies wurde auch aufgehoben, allerdings
nicht komplett. Einige §§ haben ihre Gültigkeit behalten und regeln nun das
"Reinheitsgebot".
Verwirrend das alles
Grüße,
Max
[Editiert am 4.9.2013 um 14:32 von braugnom]
____________________ Konverter Kleiner Brauhelfer ⇒ Forum
Dieser Text gilt gleichermaßen für Männer, Frauen und Vegetarier. Nur aus
redaktionellen Gründen wird lediglich die männliche Form verwendet.
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 176 Registriert: 25.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 14:33 |
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Stimmt wohl.
Aber die Verordnung gilt gem. § 3 doch nur in Bayern, Baden und
Wüttemberg?
Und dann ist da noch die Frage, warum in §3 auf einmal
"Bier steuergesetz" geschrieben wird.
Das würde mich dann doch die Vermutung anstellen lassen, dass es sich um
ein Bier steuergesetz gehandelt
hat und nicht um ein Biergesetz, was wiederum vermuten lässt, dass das
geltende Biersteuergesetz die rechtliche Grundlage ist.
Aber das sind nur meine zwei Cent.
Martin ____________________ In Gärung/Reifung: Dicks Elixier V2, The Dark Side of Wheat (Weizenbock)
Abgefüllt: Landbier, Honigbier, 3 Floyds Zombie Dust Klon, Weizen
Planung: Roter Franzose (Lager mit Strisselspalter und Belma), Firestone
Walker Wookey Jack Klon, Bourbon Vanilla
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Antwort 11 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 14:44 |
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Ich blick da auch nicht durch und hab auch gar keine Lust dazu.
Aber wer es wissen will, der soll einfach mal beim deutschen Brauerbund
nachfragen, die antworten immer sehr freundlich.
Z.B. bei der Weizenmalzanteildiskussion.
Und im Zweifelsfall gilt halt die allgemeine Verkehrsauffassung
Stefan
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 4.9.2013 um 18:04 |
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Na da zitier ich doch gleich mal die gute alte Wikipedia: Zitat: | "Mit der Neufassung des
BierStG im Jahre 1993 wurden die Regelungen des alten BierStG zur
Bierherstellung und zum Reinheitsgebot als sogenanntes Vorläufiges
Biergesetz (VorlBierG)[12] beibehalten und die steuerlichen Bestimmungen in
das neue BierStG (1993) überführt. Das Gesetz ist seit 2005 weitgehend
außer Kraft getreten. Weiterhin gültig sind aber die
Durchführungsverordnung zum Vorläufigen Biergesetz, welche Definitionen der
Bierzutaten enthält, sowie die Vorschriften über die Bereitung von Bier.
Die Vorschriften über zulässige Zutaten, die früher im alten BierStG
geregelt waren, finden sich nunmehr in der Bierverordnung (BierV), die
bestimmte eben genannte Vorschriften des Vorläufigen Biergesetzes nach wie
vor für anwendbar erklärt. Besonders strenge Vorschriften gelten nur noch
für die untergärige Bierherstellung in Deutschland für den deutschen Markt.
Hersteller von importiertem Bier sind aufgrund des nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes von 1987 angepassten deutschen Rechts nicht an
diese Vorschriften gebunden; auch deutsche Brauereien können davon
abweichen, wenn sie untergäriges Bier für den Export produzieren, oder für
„besondere Biere“ eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Was als Bier bezeichnet werden darf, regelt die Bierverordnung von 2005.
Was als Bier besteuert wird, regelt das BierStG, das zur Definition von
Bier auf eine europäische Verordnung (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87) Bezug
nimmt." | http://de.wikipedia.org/wiki/Reinheitsgebot#Aktuelle_Rechtsla
ge
Grüße
[Editiert am 4.9.2013 um 18:04 von DerDennis]
____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 19:32 |
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Im Prinzip können wir uns unter Erhaltung aller wertvollen Informationen
darauf einigen, dass die derzeit gültige Gesetzgebung zu deutschem Bier vor
allem eines ist: Schmonzes.
Gut Sud,
Andy
____________________
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 646 Registriert: 5.4.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.9.2013 um 20:14 |
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Senior Member Beiträge: 176 Registriert: 25.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.9.2013 um 07:53 |
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Zitat von Ladeberger, am 4.9.2013 um
19:32 | Im Prinzip können wir uns unter
Erhaltung aller wertvollen Informationen darauf einigen, dass die derzeit
gültige Gesetzgebung zu deutschem Bier vor allem eines ist: Schmonzes.
Gut Sud,
Andy |
Das sehe ich genauso. ____________________ In Gärung/Reifung: Dicks Elixier V2, The Dark Side of Wheat (Weizenbock)
Abgefüllt: Landbier, Honigbier, 3 Floyds Zombie Dust Klon, Weizen
Planung: Roter Franzose (Lager mit Strisselspalter und Belma), Firestone
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 5.9.2013 um 08:24 |
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Und noch mehr Verunsicherung: Es ist sogar möglich, mit behördlichem Segen
davon abzuweichen.
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 1762 Registriert: 6.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.9.2013 um 08:32 |
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Was ist bitte "Dividendenjauche" ?
Grüsse
Bernd
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.9.2013 um 03:30 |
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Ich glaube damit ist Warsteiner, Krombach, Oettinger und co gemeint. Ich
habe mir den Breitag aber auch nicht angehört.
Nun gut, solange Pils in Deutschland einem vorgegeben Einheitsgeschmack
folgen muss der dann als Qualität definiert wird...
Auf der anderen Seite kanns ja nicht so schlecht sein. Oder ist der
Bierabsatzt rückläufig?
Kirk ____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 19 |
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