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Autor: Betreff: Wo ist der Weizenmalzanteil bei Weizenbier vorgeschrieben?
Moderator
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 10:00  
Passend zur gerade eröffneten RHG-Diskussion habe ich hier eine Frage zum Weizenbier.

Eine griechische Brauerein hat sich bei mir über die Müggelland-Brauerei-Seite gemeldet und gefragt, in welchem Gesetz der Weizenmalzanteil von mindestens 50% bei einem Weizenbier in Deutschland vorgeschrieben wird (in Griechenland ist es übrigens wohl genau umgekehrt: dort gilt eine Vorschrift mit einem Maximalanteil von 50% Weizenmalz). Dieser Mindestanteil von 50% wird allerorten zwar zitiert, aber nirgends mit einem Gesetzes- oder Verordnungstext belegt.

Ich habe mich also zielsicher auf das vorläufige Biergesetz und dessen Durchführungsverordnung gestürzt, aber dort nur noch eine sehr löchrige Sammlung zum größten Teil aufgehobener Paragrafen vorgefunden. Auch in deren Nachfolger, dem "Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch" sind keine Angaben dazu zu finden. Möglicherweise gibt es dazu ja noch konkretere Durchführungsbestimmungen, aber um die zu finden, muss man wohl Volljurist sein.

Ich gebe die Frage daher hier weiter, und hoffe auf einen Experten, der die Vorschrift belegen kann.


[Editiert am 27.8.2013 um 10:00 von Berliner]



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Gruß vom Berliner
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 12:57  
Interessante Frage, auf
http://www.bjcp.org/2008styles/style15.php#1a
steht auch
Zitat:
By German law, at least 50% of the grist must be malted wheat, although some versions use up to 70%


Vielleicht eine Urban Legend?


[Editiert am 27.8.2013 um 13:05 von rattenfurz]
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 13:11  
Das würd mich aber schon auch sehr interessieren!
Liebend gern würd ich bei unserem Hefeweizen für die Gasthausbrauerei den Weizenanteil auf 30% senken.
Ich frag mal wo nach...

Stefan
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 13:16  
Ich habe ein bisschen gegoogelt und außer der Aussage, dass das so sei, nichts gefunden.

In den direkt lesbaren Gesetzen steht nichts von Weizenbier oder Weizenmalz. (Volltextsuche auf gesetze-im-internet.de und dejure.org nach "Weizenmalz" und "Weizenbier").

Weitere Ideen:

- Irgendeine Nomenklatur die wir übersehen haben.
- Satzungen wie die des Vereins deutscher Brauer oder der "Münchner Bier"-Vereinigung, vielleicht auch "Goldener Stern"
- Lokale / Kommunale Gesetzgebungen
- Europäische Gesetzgebung (edit)


[Editiert am 27.8.2013 um 13:19 von rattenfurz]
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 13:25  
Ich vermute die Vorschrift in einem der gestrichenen Paragrafen des vorl. Biergesetzes, aber man findet ja nirgends den ursprünglichen Text. Und die Frage ist dann ja auch, ob das jetzt in irgendeiner Nachfolgeregelung steht.


[Editiert am 27.8.2013 um 13:26 von Berliner]



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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 13:26  
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 13:27  
Ja, genau da, aber in einem der "(weggefallen)".


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 13:36  
Ich glaube, das Vorläufige Biergesetz hat vorher anders geheißen - wie kommen wir an die Version von 1953?

Eine Schande, dass es scheinbar kein Online-Archive für Gesetze gibt.

Wohnt jemand nah an einer größeren Bib?

Edit: bgbl.de scheint "heiß" zu sein ;-)

Edit2: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_B GBl&jumpTo=bgbl193042.pdf


[Editiert am 27.8.2013 um 13:46 von rattenfurz]
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 13:52  
Jo, der letzte Link ist ergiebig. Jetzt müsste nur noch jemand(tm) in den 'verlinkten' Gesetzen nachlesen, ob da noch so etwas drinne stand.

Links sind die Anzeiger nach dem Jahr geordnet, innerhalb eines Jahres ist die Seitenzahl fortlaufend.

Viel Erfolg, ich gebe auf (bin bis 1990 bzw. 1986 gekommen ;-) )
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 14:28  
Sehr mühsam...
Und Suche gibt es nur für Abonnenten... :mad:


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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 14:32  
Das ganze könnte mittlerweile auch in allgemeinen, EU-weit harmonisierten Normen zum Kennzeichungsrecht aufgegangen sein, damit der unter einer bestimmten Verkehrsbezeichnung suggerierter Inhalt (Weizen...) auch tatsächlich maßgeblicher Bestandteil ist.

Ist aber nur eine Vermutung.

Gruß,
Andy


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 16:10  

Zitat von Berliner, am 27.8.2013 um 14:28
Sehr mühsam...
Und Suche gibt es nur für Abonnenten... :mad:


Willkommen in der Welt der Recherche ;-)

Das Problem ist einfach, dass das scheinbar im Netz mit den 50% Viele abschreiben, ohne eine Quelle zu nennen oder gar zu haben. Und die Rückwärtssuche ist immer seltsam.

Vielleicht mag jemand einfach mal beim Bund deutscher Brauer anrufen und fragen? ;-)
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jonnymidnight
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 16:16  
Ich habe auch vor ein paar Tagen das Netz durchsucht unter welchen Umständen man ein Bier "WEIßE" nennen darf bzw. welche Bedingungen erfüllt werden müssen. Es ist ähnlich wie mit dem Weizenanteil nicht ganz ersichtlich.
Klar ist der erste Gedanke dass es sich um ein Weißbier/Weizenbier handelt aber MUSS das so sein?


[Editiert am 27.8.2013 um 16:20 von jonnymidnight]



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flying
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 16:42  
Weißbier muss m.W. überhaupt kein Weizenanteil haben. Das besagt nur geschichtlich betrachtet, dass es sich um ein "weisses", also blasses, helles Bier handelt. Weizenbier schon..die besagten 50%...?


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 16:55  

Zitat von rattenfurz, am 27.8.2013 um 16:10

Vielleicht mag jemand einfach mal beim Bund deutscher Brauer anrufen und fragen? ;-)


Hab ich grad gemacht, allerdings per mail!

Stefan


[Editiert am 27.8.2013 um 16:57 von Boludo]
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 17:06  
Ein Beispiel wäre das Wöllnitzer Weißbier. Früher enthielt es gar kein Weizen. Seit kurzem enthält es laut Auskunft des Braumeisters 20% Weizen.


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 17:15  

Zitat von flying, am 27.8.2013 um 16:42
Weißbier muss m.W. überhaupt kein Weizenanteil haben. Das besagt nur geschichtlich betrachtet, dass es sich um ein "weisses", also blasses, helles Bier handelt. Weizenbier schon..die besagten 50%...?


Weiß und Weizen war damals synonym: Beispiel: Weißbrot.
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BerndH
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 17:16  
Mein gestern abgefülltes helles Weizen, fast nur aus Pilsenermalz, enthält auch nur 30 % Weizenmalz.
Bin ich damit jetzt sogar RHG konform geblieben ?


Grüsse

Bernd


[Editiert am 27.8.2013 um 17:17 von BerndH]
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 17:33  

Zitat von rattenfurz, am 27.8.2013 um 17:15

Zitat von flying, am 27.8.2013 um 16:42
Weißbier muss m.W. überhaupt kein Weizenanteil haben. Das besagt nur geschichtlich betrachtet, dass es sich um ein "weisses", also blasses, helles Bier handelt. Weizenbier schon..die besagten 50%...?


Weiß und Weizen war damals synonym: Beispiel: Weißbrot.



Das steht zwar so bei Wikipedia, ist aber nur teilweise richtig. In alten Braubüchern kann man viel über die "weissen Biere" lesen. Fast immer ist dabei helles "weisses" Luftmalz gemeint, um es gegen das dunklere, gedarrte, rauchige Malz abzugrenzen.
Weisse Bier können Weizenmalz enthalten, müssen aber nicht.


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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 18:13  
:ot1: @rattenfurz: der Begriff "Weizenmalz" ist in der "VorlBierGDV"/BierStDB (Durchführungsverordnung zum vorläufigen Biergesetz) erwähnt, aber in anderem Zusammenhang (Zeitpunkt untergärige Kräusengabe bei Obergärigem):
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bierstdb/gesa mt.pdf

Lese gerade http://www.blq-weihenstephan.de/fileadmin/user_upload/PDF/B ier-Etikettengestaltung.pdf
Dabei fällt mir auf, dass auf dem Etikett die Reihenfolge der Zutaten nach Gewicht sortiert sein muss und die Malzsorten separat je Getreidesorte aufgelistet sein müssen - also sieht man am Etikett eines Weizenbiers, ob mehr Gersten- oder Weizenmalz drin ist.

Bleibt nur weiterhin die Frage warum, ob und wie/wo das geregelt ist?

Grüße


[Editiert am 27.8.2013 um 18:13 von DerDennis]



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*Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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darkenemy
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2013 um 18:29  

Zitat von Ladeberger, am 27.8.2013 um 14:32
Das ganze könnte mittlerweile auch in allgemeinen, EU-weit harmonisierten Normen zum Kennzeichungsrecht aufgegangen sein, damit der unter einer bestimmten Verkehrsbezeichnung suggerierter Inhalt (Weizen...) auch tatsächlich maßgeblicher Bestandteil ist.

Ist aber nur eine Vermutung.

Gruß,
Andy

Genau das meine ich sogar gelesen zu haben...nur die Quelle kann ich leider nicht wiedergeben. Es war wohl aber nicht das BierStDB


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Blausud bleibt Blausud und Brautag bleibt Brautag
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 10:23  
Der Brauerbund hat mir geantwortet.
Ehrlich gesagt weiß ich jetzt auch nicht so genau, wie das geregelt ist:

Zitat:
Sehr geehrter XX,

gesetzlich niedergeschrieben werden Sie den Weizenanteil nicht finden. Vielmehr entspricht eine Weizenschüttung von mehr als 50 % der sogenannten „Verkehrsaufassung“. Dieses ist sozusagen nicht-niedergeschriebenes Gewohnheitsrecht und wird von den Überwachungsbehörden oft als Maßstab angesetzt. Diese Verkehrsaufassung wird oft auch durch Urteile festgelegt oder ist in Lebensmittelrechtskommentaren zu finden (Z.B. Hier: Zipfel/Rathke).

Die Verkehrsaufassung kann in den verschiedenen Bundesländern auch abweichend sein, so muß in Bayern beispielsweise beim dunklen Bier mindestens 50 % dunkles Malz enthalten sein.


Stefan
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 10:25  
Oh Gott...

Lasst uns das nicht vertiefen, das wird eklig.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 10:27  
Dass da überhaupt jemand meint, er müsste den Brauern vorschreiben, welche Zusammensetzung ihre Schüttung haben soll, geht mir schon genug gegen den Strich.

Stefan
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 10:38  

Zitat von Boludo, am 29.8.2013 um 10:27
Dass da überhaupt jemand meint, er müsste den Brauern vorschreiben, welche Zusammensetzung ihre Schüttung haben soll, geht mir schon genug gegen den Strich.

Stefan


Das siehst du falsch. es geht nicht um den Brauer, es geht um den Verbraucher. Verkehrsaufassungen spiegeln wieder was der Verbraucher erwartet wenn er ein bestimmtes Produkt kauft. Bei Weizenbier eben auch einen Mindestanteil an Weizenmalz. Das soll verhindern das der Hersteller an teuren Zutaten ( hier Weizenmalz) spart und dem Verbraucher nur eine bestimmte Eigenschaft vorgaukelt....

Jan
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