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Autor: Betreff: Rechtliches in Österreich
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Beiträge: 48
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red_folder.gif erstellt am: 21.2.2014 um 00:14  
Nach einiger Suche und Mitlesen im Forum und sonstwo, habe ich für mich nur sehr wenig zu den Rechtsnormen bezüglich Bier in Österreich herausfinden können.
Wir müssen glücklicherweise nicht jeden Sud wie unsere nördlichen Nachbarn anmelden, aber dann bin ich mit meinem Latein auch schon am Ende.

Was muss man? Was darf man? Was kann man?

Mich würde vor allem interessieren in wie weit Selbstgebrautes im Privatbereich verteilt werden darf (nicht gewerblich vertrieben) und was da zB für Hygienevorschriften herrschen. Kennt sich jemand aus, oder kennt jemand Quellen wo man das lesen kann? Das RIS hat mir nicht sehr viel geholfen.
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Beiträge: 512
Registriert: 6.4.2013
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.2.2014 um 08:20  
Ehrlich gesagt hab ich mir die Fragen noch nicht selber gestellt, aber es dürfte wohl klar sein, dass du dein Bier im Freundeskreis aus- und verschenken darfst. Das ist dann auch an keine konkreten gesetzlichen Vorschriften gebunden.
Wenn das Bier gut werden soll, würde ich aber schon ein Mindestmaß an Hygiene anraten ;)

Gunter
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hutschpferd
Beiträge: 776
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.2.2014 um 08:51  

Zitat von inem, am 21.2.2014 um 00:14
Nach einiger Suche und Mitlesen im Forum und sonstwo, habe ich für mich nur sehr wenig zu den Rechtsnormen bezüglich Bier in Österreich herausfinden können.
Wir müssen glücklicherweise nicht jeden Sud wie unsere nördlichen Nachbarn anmelden, aber dann bin ich mit meinem Latein auch schon am Ende.

Was muss man? Was darf man? Was kann man?

Mich würde vor allem interessieren in wie weit Selbstgebrautes im Privatbereich verteilt werden darf (nicht gewerblich vertrieben) und was da zB für Hygienevorschriften herrschen. Kennt sich jemand aus, oder kennt jemand Quellen wo man das lesen kann? Das RIS hat mir nicht sehr viel geholfen.


Ich empfehle die einschlägige Literatur dazu.
Hanghofer, Kling, usw.
Dort stehen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für uns Österreicher drin.

Von wo bist du?
Ich empfehle den Besuchs eines Hobbybrauerstammtisches oder ggf die BierIG.

Nördliche Nachbarn?
Also ich kenn leider nix über die Tschechen ^^

Normalerweise intressierts in Österreich keinen wie viel du für dich (!) machst.
Sobald du Geld dafür willst wirds problematischer ;)
Aber selbst dann sind die Kosten (biersteuer) überschaubar wenn man im kleinen Maßstab weitermachen will.
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Beiträge: 48
Registriert: 28.1.2014
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red_folder.gif erstellt am: 21.2.2014 um 10:27  
Danke für die Antworten.

Was die Hygiene betrifft, ein paar erfolgreiche Sude hab ich schon hinbekommen. In einer verfließten Waschküche braue ich aber leider nicht.

Generell bin ich aber an genauen Quellen interessiert, wo mans Wort für Wort nachlesen kann. In der Literatur findet man (manchmal veraltete) Nacherzählungen.

Ich bin südlich von Wien zu Hause, ein Stammtisch würde mich eh mal interessieren.
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hutschpferd
Beiträge: 776
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.2.2014 um 11:07  
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Beiträge: 48
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red_folder.gif erstellt am: 21.2.2014 um 12:33  
Ah, super. Ich hoffe ich kanns zeitlich einrichten vorbeizuschauen.

Was das Biersteuergesetz betrifft, das habe ich eh schon gelesen, aber wie gesagt das RIS fand ich nicht wirklich hilfreich, weil es mir um eigentlich alle Rahmenbedingungen geht.

In Verkehrbringen ist sicher auch geregelt, ohne dass man gewerblich macht.
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Karhu
Beiträge: 43
Registriert: 1.6.2014
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red_folder.gif erstellt am: 17.6.2014 um 16:40  
Bezüglich der Verteilung im Freundeskreis...auch hier greift schon das Lebensmittelrecht:

Das neue LMSVG definiert „Inverkehrbringen“ nach
der EG-Basisverordnung (EG Nr. 178/2002) enger,
nämlich als Bereithalten von Lebensmitteln oder Fu
ttermitteln für Verkaufszw
ecke einschließlich des
Anbietens zum Verkauf, Vertrieb oder jeder
anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob
unentgeltlich oder nicht.


Sprich, wenn man es ernst nimmt, dann müßtest Du das Bier ganz alleine trinken um nicht irgend ein Gesetz zu brechen falls du die Hygienerichtlinien nicht einhälst.
Aber wer kontrolliert das schon??? Die Freunde, die vielleicht vom Bier kosten dürfen, werden dich wohl nicht anzeigen, wenn es mal nicht so schmeckt oder im schlimmsten Fall "Flitzekacke" verursacht! ;-)


http://www.wkw.at/docextern/rgp/publikationen/lm-recht.pdf


[Editiert am 17.6.2014 um 16:41 von Karhu]
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WodkaFan
Beiträge: 757
Registriert: 16.1.2012
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.6.2014 um 20:07  
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre ad&fid=1&tid=16246&orderdate=ASC

Bitte, gern geschehen!


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"Der braut sich was!"
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Beiträge: 90
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red_folder.gif erstellt am: 18.6.2014 um 07:52  
Hallo!

Also bzgl. Bier verschenken (=Inverkehrbringen), lt. Finanzamt (telefonische Auskunft) und auch wenn du im
Biersteuergesetz (1995) nachliest, ist, auch wenn du 1000L verschenkst!, keine Biersteuer fällig!
Wenn du jedoch dafür eine Aufwandentschädigung haben willst, also Geld dafür verlangst und auch wenn es nur für das Material ist,
damit du mit Null aussteigst, ist die Biersteuer fällig! (so der Herr vom Finanzamt - könnte man natürlich noch beim Zoll hinterfragen)

Meiner Meinung nach dann noch mehr, da fällst du in die Gewebeordnung rein...
(Definition Gewerbe: selbstständig, regelmäßig, Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, etc.)
ob da der Punkt Liebhaberei zieht!?
Zum Lebensmittelgesetz bzw. "Inverkehrbringen" hat "Karhu" ja schon was geschrieben...

Naja, und da ginge es schon los mit Gewerbegründung, Betriebsanlagengenemigung, Abfallwirtschaftskonzept, Anlagenbeschreibung,
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung (also Raumhöhen, Verkehrs- und Fluchtwege, Lichtverhältnisse, Be-/Entlüftung, etc.)

zum Thema Lebensmittel/Hygiene (Stichweort: HACCP & GHP, AschG, AstV) weil genrell nicht nur als Betrieb interessant:
- Fußböden, Wände und Decken (AstV) §6 -> leicht reinigbar (=Fliesen, abwaschbare Farbe, Edelstahl, odgl...), Bodenablauf!
"Oberflächen, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen, müssen leicht zu reinigen sein, ggf. desinfizierbar und das
Risiko einer Lebensmittelkontamination sollte möglichst gering gehalten werden." (= Edelstahl)
- Natürliche (AstV §26) & mechanische Be- und Entlüftung (AstV §27) -> Würzekochen - geeignete Abluft, Schrotten (Staub)
- Handwaschbecken -> mit Kalt+Warmwasser + (Papiertücher, Seifenspender) (Lebensmittelhygieneverordnung)
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Raumentlüftung, Arbeits- und Personalhygiene, Kühlung ("Die gute Hygienepraxis" GHP)


Soll jetzt nicht abschrecken, ist was ich bei meinen Recherchen so gefunden habe... ;-))
Wie es dann tlw. in der Praxis aussieht ist ein anderes Thema, jedoch bzgl. Sudinfektion, etc. sollte man halt
im Eigeninteresse entsprechend handeln... ;-))

Mit der Bitte um Korrekturen bzw. Erweiterung! ;-)

Danke und Lg, Alex


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red_folder.gif erstellt am: 18.6.2014 um 11:00  
Danke Wodkafan. Da steht halt nicht viel mehr als dass man so viel wie man nur möchte für sich selbst machen kann.
Aber selbst die Konsultation eines Steuerberaters hat mir nicht viel weitergeholfen was selbst genau heißt.

Verschenken dürfte also kein Problem sein. Verschenken (laut Steuerberater) ist aber immer heikel. Wenn man zB für eine Feier ein Bier braut und mitbringt, wo andere einen Unkostenbeitrag entrichten, wird das nicht mehr als verschenken gewertet.

Beispiel 1:
Eine Feier mit 30 Leuten, es wird gegrillt, getrunken etc. Man kauft Fleisch, Gemüse, Alkoholika und teilt die Kosten durch 30. Einer bringt Bier mit, ein zweiter einen Nudelsalat. Die beiden müssen sich sonst nicht weiter an den Unkosten beteiligen, die anderen schon.
Hier wirds schon problematisch (abgesehen davon, dass das wahrscheinlich niemanden juckt, formaljuristisch ist das kein schenken und damit steuerpflichtig)

Beispiel 2:
Eine Feier mit 20 Leuten, jeder kocht was und bringt was mit, der eine Bier, der andere Nudelsalat, der Dritte gegrilltes, der Vierte einen Eintopf usw...
Das ist OK.

Soweit zur Biersteuer.
Wie aber schon von anderen geschrieben, inverkehrbringen ist es auch, wenn ich dem Arbeitskollegen, der Frau, dem besten Freund, dem Bruder oder der Freundin ein Bier gebe (so keiner von denen am Brauvorgang beteiligt war) ein Bier zum kosten gebe.
Was recht klar ist, ist die Produkthaftung. Bekommt einer Spritzgack, kann er verlangen die Antibiotika und die Soletti bezahlt zu bekommen (sorry für die etwas übertriebenen und plakativen Beispiele).
Was aber immer noch ungeklärt ist, wie weit sich Ämter sonst um so Dinge kümmern wie zB ob der Plastikkübel wirklich lebensmittelecht ist und dafür auch zertifiziert ist (ich vermeide Plastik sowieso), weiß ich immer noch nicht.

PS: Jetzt hab ichs immer noch nicht geschafft einen Stammtisch zu besuchen...
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red_folder.gif erstellt am: 18.6.2014 um 12:31  
@inem: Was meinst du mit "kümmern"? In Wien die MA59 (Marktamt) interessiert sicher, ob es Lebensmittelecht ist oder nicht ;-))

Aus meiner Sicht (gesetzlich) klar geregelt -> Inverkehrbringen -> Lebenmittelrecht/Verordnung.
Jetzt rein theoretisch gesehen...

Lg, Alex


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WodkaFan
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red_folder.gif erstellt am: 18.6.2014 um 12:50  
Ich habe da mal beim Finanzamt nachgefragt, wie sie das bewerten würden, wenn ich auf einer Party mit 40 Personen mein Bier kostenlos ausschenken würde. Sie haben gemeint, das sei Steuerpflichtig, weil es den zulässigen privaten Rahmen der Verteilung verlassen würde.


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red_folder.gif erstellt am: 18.6.2014 um 13:09  
Hallo WodkaFan!

Danke für die Info, wie ist denn der private Rahmen definiert?

Lg, Alex


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