Hallo!
Also bzgl. Bier verschenken (=Inverkehrbringen), lt. Finanzamt
(telefonische Auskunft) und auch wenn du im
Biersteuergesetz (1995) nachliest, ist, auch wenn du 1000L verschenkst!,
keine Biersteuer fällig!
Wenn du jedoch dafür eine Aufwandentschädigung haben willst, also Geld
dafür verlangst und auch wenn es nur für das Material ist,
damit du mit Null aussteigst, ist die Biersteuer fällig! (so der Herr vom
Finanzamt - könnte man natürlich noch beim Zoll hinterfragen)
Meiner Meinung nach dann noch mehr, da fällst du in die Gewebeordnung
rein...
(Definition Gewerbe: selbstständig, regelmäßig, Ertrag oder sonstigen
wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, etc.)
ob da der Punkt Liebhaberei zieht!?
Zum Lebensmittelgesetz bzw. "Inverkehrbringen" hat "Karhu" ja schon was
geschrieben...
Naja, und da ginge es schon los mit Gewerbegründung,
Betriebsanlagengenemigung, Abfallwirtschaftskonzept, Anlagenbeschreibung,
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung (also Raumhöhen, Verkehrs-
und Fluchtwege, Lichtverhältnisse, Be-/Entlüftung, etc.)
zum Thema Lebensmittel/Hygiene (Stichweort: HACCP & GHP, AschG, AstV) weil
genrell nicht nur als Betrieb interessant:
- Fußböden, Wände und Decken (AstV) §6 -> leicht reinigbar (=Fliesen,
abwaschbare Farbe, Edelstahl, odgl...), Bodenablauf!
"Oberflächen, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen, müssen leicht zu
reinigen sein, ggf. desinfizierbar und das
Risiko einer Lebensmittelkontamination sollte möglichst gering gehalten
werden." (= Edelstahl)
- Natürliche (AstV §26) & mechanische Be- und Entlüftung (AstV §27) ->
Würzekochen - geeignete Abluft, Schrotten (Staub)
- Handwaschbecken -> mit Kalt+Warmwasser + (Papiertücher, Seifenspender)
(Lebensmittelhygieneverordnung)
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Raumentlüftung, Arbeits- und
Personalhygiene, Kühlung ("Die gute Hygienepraxis" GHP)
Soll jetzt nicht abschrecken, ist was ich bei meinen Recherchen so gefunden
habe... ;-))
Wie es dann tlw. in der Praxis aussieht ist ein anderes Thema, jedoch bzgl.
Sudinfektion, etc. sollte man halt
im Eigeninteresse entsprechend handeln... ;-))
Mit der Bitte um Korrekturen bzw. Erweiterung! ;-)
Danke und Lg, Alex
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