Junior Member Beiträge: 13 Registriert: 17.9.2013 Status: Offline
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erstellt am: 13.6.2014 um 11:05 |
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Hallo zusammen,
nachdem meine ersten (mittlerweile ca. 12) Sude doch recht erfolgreich
waren haben jetzt einige Freunde gefragt, ob sie mir nicht die ein oder
andere Flasche abkaufen können. Für mich wäre das ziemlich attraktiv, dann
könnten die Kosten geteilt werden und ich bekomme das ein oder andere
(hoffentlich konstruktive) Feedback.
Das Vorgehen mit dem Zoll habe ich verstanden, das ist so ja auch in
Ordnung. Ich würde mich bei der Zolldirektion anmelden und vierteljährlich
abrechnen.
Der Zoll verweist in seinem Dokument (Biersteuer, Weisungen für
Inlandbrauereien) auf die schweizerische Lebensmittelgesetzgebung des
Bundesamts für Gesundheit. Hat da jemand schon Erfahrungen? Welche Vorgaben
haben die denn? Ich braue in der Küche zu Hause, geht das? Kann ein
Hobbybrauer sein in der Küche gebrautes Bier überhaupt verkaufen?
Im gleichen Dokument steht auch: Der Handel mit alkoholischen Getränken
unterliegt der Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Welche
Behörde ist das denn und was muss ich tun, damit die das bewilligen?
Momentan ist das noch ein wenig undurchsichtig für mich...
Vielen Dank und VG
Felix
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Junior Member Beiträge: 33 Registriert: 6.6.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2014 um 12:20 |
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Dies ist von Kanton zu Kanton ganz unterschiedlich, sowohl Handhabung wie
auch Bewilligungsverfahren.
Auch die genaue Bezeichnung der jeweiligen Behörde ist kantonal
verschieden.
In Basel zum Beispiel heisst die zuständige Behörde
"Lebensmittelinspektorat".
Am besten mal anrufen und einfach fragen!
Gruss, Martin.
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.6.2014 um 15:04 |
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Antwort 2 |
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Newbie Beiträge: 4 Registriert: 1.6.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.6.2014 um 12:57 |
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 267 Registriert: 29.6.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.6.2014 um 19:10 |
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Tschau Felix
Bitte glaube nicht alles was da so geschrieben wird. Einfach so Bier
verkaufen ohne Bewilligungen und unter umgehung der Lebensmittelkontrolle
könnte ins Auge gehen. Ich rate Dir dringend davon ab.
Gruss Uelu
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Member Beiträge: 65 Registriert: 13.11.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2014 um 13:01 |
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Zitat von hb9cjs, am 17.6.2014 um
19:10 | Tschau Felix
Bitte glaube nicht alles was da so geschrieben wird. Einfach so Bier
verkaufen ohne Bewilligungen und unter umgehung der Lebensmittelkontrolle
könnte ins Auge gehen. Ich rate Dir dringend davon ab.
Gruss Uelu |
Wer soll denn sowas geschrieben
haben? Das Gegenteil ist der Fall. Immer wenn es um den Verkauf vom
Eigenbrau geht, geraten alle in eine Art Schockstarre aus lauter Angst von
den Behörden.
Ob man mit der eigenen Küche die Anforderungen der Behörden erfüllen kann
weiss ich nicht. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, wenn nicht in der Küche,
wo denn sonst? Eine Küche ist ja für die Zubereitung und Verarbeitung von
Speisen geschaffen worden. Anders als ein Bastelraum oder Kellerverlies. ____________________ So geht es mit Tabak und Rum: Erst bist du froh, dann fällst du um.
Wilhelm Busch
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Antwort 5 |
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Junior Member Beiträge: 33 Registriert: 6.6.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2014 um 18:45 |
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@Pale Ale, ich wüsste nicht mehr wer es geschrieben hat, aber Uelu hat sich
wohl auf eine bereits wieder gelöschte Antwort in diesem Beitrag
bezogen.
Gruss, Martin.
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Antwort 6 |
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Junior Member Beiträge: 13 Registriert: 17.9.2013 Status: Offline
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erstellt am: 25.6.2014 um 19:09 |
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Vielen Dank an alle, die hier mithelfen und Auskunft geben.
So, ich hab auch weiter gemacht:
- Anmeldung zur Eintragung in das Register der Bierhersteller ist
unterwegs
- Meldeformular für Lebensmittelbetriebe an das kantonale Labor Zürich ist
unterwegs
- Der Handel mit alkoholischen Getränken scheint im Kanton Zürich
Gemeindesache zu sein. Ein Patent für Kleinverkaufsbetriebe ist bei der
Gemeinde angefragt
Das ist jetzt aber alles, oder? Oder habe ich noch etwas vergessen?
Vielen Dank und viele Grüsse
Felix
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Antwort 7 |
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Junior Member Beiträge: 33 Registriert: 6.6.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2014 um 19:55 |
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@Felix, halte uns doch bitte auf dem Laufenden wie es dabei weiter geht.
Gruss, Martin.
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 205 Registriert: 9.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 27.8.2014 um 14:02 |
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Hallo
Hat alles geklappt? Wo kann man denn nun dein Bier kaufen? ;-)
Gruss
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Antwort 9 |
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Member Beiträge: 53 Registriert: 21.6.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.8.2014 um 15:54 |
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Felix, lass uns wissen wie s weiter geht - bin auch an dem Thema, will aber
vorher noch den geeigneten Raum finden und einrichten.
Bist Du in Züri-Stadt?
Gruess us Züri
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Antwort 10 |
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Junior Member Beiträge: 13 Registriert: 17.9.2013 Status: Offline
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erstellt am: 29.8.2014 um 17:47 |
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Hallo zusammen,
sorry, ich war die letzten Wochen im Urlaub, deshalb habe ich mich nicht
gemeldet.
Es gibt Neuigkeiten:
- Anmeldung beim Kantonalen Labor Zürich: Innerhalb von ein paar Tagen kam
die Bestätigung, dass die Betriebsdaten erfasst sind. Bestätigt als
Einzelbetrieb mit kommunaler Bedeutung zur Herstellung von Bier,
Detailhandel mit Getränken und Detailhandel an Verkaufsständen und Märkten
(schon mal zur Sicherheit )
- Auch innerhalb einiger Tage kam die Bestätigung der Eidgenössischen
Zollverwaltung zur Herstellung von Bier zur Abgabe an Drittpersonen. Meine
Brauerei ist nun unter der Brauerei-Nr. 612 ins Register der
steuerpflichtigen Brauereien eingetragen.
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04020/04256/04259/0
4517/05444/index.html?lang=de
- Ein wenig länger dauert das Patent zur Führung eines Klein- und
Mittelverkaufsbetriebs. Das Gesuch ist aber vom Gemeinderat in der
Gemeinderatssitzung vom 8. Juli bewilligt worden. Auf die Einholung eines
Handlungsfähigkeitszeugnisses und eines Strafregisterauszuges wurde auf
Grund der untergeordneten Bedeutung verzichtet.
Meiner Meinung nach sollte das damit in Ordnung sein. Falls jemand andere
Informationen hat, lasst es mich bitte wissen.
@ wannenbraeu: Das Bier kann man in Knonau kaufen. Allerdings ist der
Bestand sehr variabel, am besten vorher nachfragen. Nachdem eine Kollegin
gestern 3 Kästen gekauft hat und mehrere Gäste literweise getrunken haben
, ist der Bestand rapide geschmolzen.
@ Wegwieser: Viel Erfolg, ist viel einfacher als es sich anhört. Knonau ist
bissl ausserhalb von ZH aber wir sind auch ab und zu in Adliswil beim
brauen. Vielleicht kann man sich ja mal treffen?
VG
Felix
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Antwort 11 |
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Gast
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erstellt am: 29.8.2014 um 21:01 |
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Viele bewegen sich leider auf sehr, sehr, sehr dünnem Eis ...
Anstelle von vielen Worten will ich es mal so probieren: (unterstütze die
Einstellung von Üelu)
Ich selber produziere in Thun, und da steht geschrieben:
Der Handel mit Alkohol bedarf einer Bewilligung.
Und das hat beim besten Willen weder etwas mit dem Laboratorium noch mit
der Zolldirektion zu tun. Da gibt es eine Möglichkeit/Antwort: eine
Bewilligung.
Dass eine Anmeldung beim Zoll und bei dem Laboratorium reicht um an
Wiederverkäufer zu liefern ist dummerweise "nur" ein sehr verbreiteter
Mythos. Es braucht also wortwörtlich ein Zettel, auf dem geschrieben steht,
dass man zum Handel mit Alkohol berechtigt ist.
So einfach ist/wäre das.
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Junior Member Beiträge: 13 Registriert: 17.9.2013 Status: Offline
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erstellt am: 29.8.2014 um 21:50 |
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Oh. Ich habe versucht, alles vollständig und korrekt wiederzugeben, deshalb
auch die 'Beamtensprache'. Es ist mir nicht gelungen. Ergänzung zu Punkt
Nummer 3 von oben:
Ein wenig länger dauert das Patent zur Führung eines Klein- und
Mittelverkaufsbetriebs. Das Gesuch ist aber vom Gemeinderat in der
Gemeinderatssitzung vom 8. Juli bewilligt worden. Auf die Einholung eines
Handlungsfähigkeitszeugnisses und eines Strafregisterauszuges wurde auf
Grund der untergeordneten Bedeutung verzichtet.
Ergänzung:
Bewilligung: Der Gemeinderat beschliesst: Felix wird das Patent zur Führung
eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebs mit Berechtigung zur Abgabe
alkoholhaltiger Getränke ohne gebrannte Wasser erteilt.
In dem genannten Fall war ich davon ausgegangen, dass die Führung des
Verkaufsbetriebs natürlich in diesem Fall für den Handel mit alkoholischen
Getränken bestimmt ist. Wie oben beschrieben ist die Bewilligung zum Handel
mit alkoholischen Getränken im Kanton Zürich Gemeindesache, damit in diesem
Fall von der Gemeinde Knonau zu bewilligen. Hoffe, dieser Post trägt zur
Klärung bei.
Allerdings: "Alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen gelten
als integrierender Bestandteil dieser Bewilligung"
--> ohne Anmeldung beim Zoll, Registrierung beim kantonalen Labor und
Einhaltung der Selbstkontrolle keine Bewilligung. So verstehe ich das.
VG
Felix
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Antwort 13 |
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Member Beiträge: 53 Registriert: 21.6.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 15:20 |
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fosters: Noch eine Frage: kam bei dem ganzen Prozess mal jemand vorbei um
die Küche/Malzlager zu checken?
Falls Ja: Was wurde geprüft und wie?
Das würde mich interessieren, denn es gibt für offzielle Betriebe
Vorschriften, die im privat Haushalt schwierig einzuhalten sind.
z.B. "abwaschbare Wände" in meiner Küche bedingt vorhanden.
- Lager mit Trennung von Food und Non-food (Mein Malzlager ist im
Schlafzimmer neben dem Braumeister/Flaschen und dem Rest was man so im
Schlafzimmer hat...
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 391 Registriert: 3.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 16:51 |
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Zitat von wheeltinu, am 29.8.2014 um
21:01 | Dass eine Anmeldung beim Zoll und bei
dem Laboratorium reicht um an Wiederverkäufer zu liefern ist dummerweise
"nur" ein sehr verbreiteter Mythos. Es braucht also wortwörtlich ein
Zettel, auf dem geschrieben steht, dass man zum Handel mit Alkohol
berechtigt ist. |
Ich habe eine schriftliche
Bestätigung von meiner Stadt (gleicher Ort wie Üelu) erhalten, mit dem
Hinweis, dass ich keine Alkohol-Handelsbewilligung benötige weil ich NUR an
Wiederverkäufer verkaufe:
Zitat: | Gastgewerbe;
Alkohol-Handelsbewilligung:
Solange Sie das Bier nur an Wiederverkäufer, welche eine Alkoholhandels-
oder -ausschankbewilligung haben verkaufen, benötigen Sie selbst keine
Bewilligung. Der Verkauf an Endverbraucher ist ohne Bewilligung nicht
gestattet.
Damit Ihre Bierproduktion weiterhin als Kleinhandel gewertet werden kann,
sollte die produzierte Menge 400 Liter pro Jahr nicht
übersteigen. |
Das ist auch so mit dem kantonalen Labor abgesprochen (beim Zoll bin ich
seit 2012 angemeldet). Das geht aber nur, weil ich Bier als Hobby braue mit
einem Volumen < 400 L im Jahr. Alles darüber, wird als kommerzielle
Herstellung angesehen und benötigt dann auch eine
Alkohol-Handelsbewilligung. Egal ob man weiterhin nur an Wiederverkäufer
verkaufen würde.
Gruess, Sämu ____________________ eurekabrewing.wordpress.com
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Antwort 15 |
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Junior Member Beiträge: 13 Registriert: 17.9.2013 Status: Offline
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erstellt am: 25.9.2014 um 18:31 |
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Zitat von Wegwieser, am 25.9.2014 um
15:20 | fosters: Noch eine Frage: kam bei dem
ganzen Prozess mal jemand vorbei um die Küche/Malzlager zu checken?
Falls Ja: Was wurde geprüft und wie?
Das würde mich interessieren, denn es gibt für offzielle Betriebe
Vorschriften, die im privat Haushalt schwierig einzuhalten sind.
z.B. "abwaschbare Wände" in meiner Küche bedingt vorhanden.
- Lager mit Trennung von Food und Non-food (Mein Malzlager ist im
Schlafzimmer neben dem Braumeister/Flaschen und dem Rest was man so im
Schlafzimmer hat... |
Bei mir kam noch keiner vorbei. Nach Aussage vom kantonalen Labor ist die
Bedeutung meiner Brauerei sehr untergeordnet und damit ist das Intervall
der Besuche seeeeehhhhr gross. Genau deine Frage habe ich der Dame am
Telefon aber auch gestellt. Die Antwort war simpel: "Eine Küche ist dazu
da, Lebensmittel zuzubereiten. Schweizer Küchen sind in der Regel von gutem
Standard. Damit sollte es eigentlich keine Probleme geben."
VG
Felix
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Antwort 16 |
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Member Beiträge: 53 Registriert: 21.6.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.9.2014 um 15:41 |
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Danke für die Antwort, das stimmt mich wieder positiv.
Eigentlich sind ein freund und ich auf der Suche nach einem Raum in Zürich
um zu brauen - aber das zieht sich hin...
Also werde ich mal den Weg private Küche anmelden beschreiten..
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Antwort 17 |
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Junior Member Beiträge: 17 Registriert: 2.7.2014 Status: Offline
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erstellt am: 29.9.2014 um 15:53 |
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Hallo Wegweiser
Halte uns bitte auf dem Laufenden, gerade das Brauen in der privaten Küche
würde mich sehr interessieren.
Ich habe mir auch schon überlegt, mich als Kleinbrauer anzumelden, da ich
mein Bier gerne an Bekannte verkaufen möchte.
Gruss
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Antwort 18 |
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Member Beiträge: 53 Registriert: 21.6.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2014 um 12:36 |
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Link, ich werd mich melden. Momentan gerade etwas zugebombt mit Arbeit und
anderen Hobbys, die Anmeldung steht aber nach wie vor auf dem Plan.
Hab übrigens am Wochenende noch einen schweizer Brauer getroffen (werd hier
keine Namen nennen...) der zwar angemeldet ist beim Zoll, aber noch nie was
von der Bewilligung zur Herstellung und Handel gehört hat und bisher auch
keine Probleme damit hatte..
Gruess w
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Antwort 19 |
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Junior Member Beiträge: 13 Registriert: 17.9.2013 Status: Offline
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erstellt am: 13.10.2014 um 20:04 |
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Zitat von Wegwieser, am 13.10.2014 um
12:36 |
Hab übrigens am Wochenende noch einen schweizer Brauer getroffen (werd hier
keine Namen nennen...) der zwar angemeldet ist beim Zoll, aber noch nie was
von der Bewilligung zur Herstellung und Handel gehört hat und bisher auch
keine Probleme damit hatte..
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Das ist zwar schön für den Brauer aber auch riskant. Das würde ich an
seiner Stelle nicht machen. Vor allem nicht, da sich der Aufwand für die
Bewilligung eher in Grenzen hält, siehe oben. Aber das muss letztendlich
jeder selbst wissen.
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Antwort 20 |
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