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Autor: Betreff: Schweizerische Lebensmittelgesetzgebung und Bewilligung der kantonalen Behörde zum Handel mit alkoho
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fosters
Beiträge: 13
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red_folder.gif erstellt am: 13.6.2014 um 11:05  
Hallo zusammen,

nachdem meine ersten (mittlerweile ca. 12) Sude doch recht erfolgreich waren haben jetzt einige Freunde gefragt, ob sie mir nicht die ein oder andere Flasche abkaufen können. Für mich wäre das ziemlich attraktiv, dann könnten die Kosten geteilt werden und ich bekomme das ein oder andere (hoffentlich konstruktive) Feedback.

Das Vorgehen mit dem Zoll habe ich verstanden, das ist so ja auch in Ordnung. Ich würde mich bei der Zolldirektion anmelden und vierteljährlich abrechnen.

Der Zoll verweist in seinem Dokument (Biersteuer, Weisungen für Inlandbrauereien) auf die schweizerische Lebensmittelgesetzgebung des Bundesamts für Gesundheit. Hat da jemand schon Erfahrungen? Welche Vorgaben haben die denn? Ich braue in der Küche zu Hause, geht das? Kann ein Hobbybrauer sein in der Küche gebrautes Bier überhaupt verkaufen?

Im gleichen Dokument steht auch: Der Handel mit alkoholischen Getränken unterliegt der Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Welche Behörde ist das denn und was muss ich tun, damit die das bewilligen?

Momentan ist das noch ein wenig undurchsichtig für mich... :redhead:

Vielen Dank und VG
Felix
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Beiträge: 33
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red_folder.gif erstellt am: 13.6.2014 um 12:20  
Dies ist von Kanton zu Kanton ganz unterschiedlich, sowohl Handhabung wie auch Bewilligungsverfahren.
Auch die genaue Bezeichnung der jeweiligen Behörde ist kantonal verschieden.
In Basel zum Beispiel heisst die zuständige Behörde "Lebensmittelinspektorat".

Am besten mal anrufen und einfach fragen!

Gruss, Martin.
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vade
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red_folder.gif erstellt am: 13.6.2014 um 15:04  
setzt dich einmal mit üeles homebrew in verbindung (ist hier im forum als hb9cjs unterwegs) er kann dir sicher weiterhelfen


____________________
Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade

meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer Brauereien
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 2
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walhalla
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red_folder.gif erstellt am: 17.6.2014 um 12:57  
Hallo Felix

Lebensmittelrechtlich bist du zur Selbstkontrolle nach Artikel 23 LMG (Lebensmittelgesetz) verpflichtet.
Du unterliegst der Meldepflicht nach Artikel 12 LGV (Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung) Die Meldung muss du beim zuständigen kantonalen Labor machen. (kantonschemiker.ch .
Die gesamte Lebensmittelgesetzgebung findest du hier:
http://www.blv.admin.ch/dokumentation/01013/01015/index.html? lang=de

Der Verkauf von alkoholischen, nichtgebrannten Getränken ist wie schon erwähnt kantonal geregelt. In LU beispielsweise im Gastgewerbegesetz. Hier benötigst du eine Getränkehandelsbewilligung:(https://polizei.lu.ch/-/media/Polizei/Dokumente/Gastgewerbe/G etraenkehandel/Merkblatt_Getraenkehandel.pdf

Hoffe etwas Licht in den Verordnungsdschungel gebracht zu haben

Gruss HALLI
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hb9cjs
Beiträge: 267
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red_folder.gif erstellt am: 17.6.2014 um 19:10  
Tschau Felix
Bitte glaube nicht alles was da so geschrieben wird. Einfach so Bier verkaufen ohne Bewilligungen und unter umgehung der Lebensmittelkontrolle könnte ins Auge gehen. Ich rate Dir dringend davon ab.
Gruss Uelu
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 4
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Pale Ale
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red_folder.gif erstellt am: 25.6.2014 um 13:01  

Zitat von hb9cjs, am 17.6.2014 um 19:10
Tschau Felix
Bitte glaube nicht alles was da so geschrieben wird. Einfach so Bier verkaufen ohne Bewilligungen und unter umgehung der Lebensmittelkontrolle könnte ins Auge gehen. Ich rate Dir dringend davon ab.
Gruss Uelu

Wer soll denn sowas geschrieben haben? Das Gegenteil ist der Fall. Immer wenn es um den Verkauf vom Eigenbrau geht, geraten alle in eine Art Schockstarre aus lauter Angst von den Behörden.
Ob man mit der eigenen Küche die Anforderungen der Behörden erfüllen kann weiss ich nicht. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, wenn nicht in der Küche, wo denn sonst? Eine Küche ist ja für die Zubereitung und Verarbeitung von Speisen geschaffen worden. Anders als ein Bastelraum oder Kellerverlies.


____________________
So geht es mit Tabak und Rum: Erst bist du froh, dann fällst du um.
Wilhelm Busch
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Beiträge: 33
Registriert: 6.6.2014
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red_folder.gif erstellt am: 25.6.2014 um 18:45  
@Pale Ale, ich wüsste nicht mehr wer es geschrieben hat, aber Uelu hat sich wohl auf eine bereits wieder gelöschte Antwort in diesem Beitrag bezogen.

Gruss, Martin.
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fosters
Beiträge: 13
Registriert: 17.9.2013
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smilies/smile.gif erstellt am: 25.6.2014 um 19:09  
Vielen Dank an alle, die hier mithelfen und Auskunft geben. :)

So, ich hab auch weiter gemacht:
- Anmeldung zur Eintragung in das Register der Bierhersteller ist unterwegs
- Meldeformular für Lebensmittelbetriebe an das kantonale Labor Zürich ist unterwegs
- Der Handel mit alkoholischen Getränken scheint im Kanton Zürich Gemeindesache zu sein. Ein Patent für Kleinverkaufsbetriebe ist bei der Gemeinde angefragt

Das ist jetzt aber alles, oder? Oder habe ich noch etwas vergessen?

Vielen Dank und viele Grüsse
Felix
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Beiträge: 33
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red_folder.gif erstellt am: 25.6.2014 um 19:55  
@Felix, halte uns doch bitte auf dem Laufenden wie es dabei weiter geht.

Gruss, Martin.
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wannenbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2014 um 14:02  
Hallo

Hat alles geklappt? Wo kann man denn nun dein Bier kaufen? ;-)

Gruss
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red_folder.gif erstellt am: 27.8.2014 um 15:54  
Felix, lass uns wissen wie s weiter geht - bin auch an dem Thema, will aber vorher noch den geeigneten Raum finden und einrichten.

Bist Du in Züri-Stadt?

Gruess us Züri
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fosters
Beiträge: 13
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2014 um 17:47  
Hallo zusammen,

sorry, ich war die letzten Wochen im Urlaub, deshalb habe ich mich nicht gemeldet.

Es gibt Neuigkeiten:
- Anmeldung beim Kantonalen Labor Zürich: Innerhalb von ein paar Tagen kam die Bestätigung, dass die Betriebsdaten erfasst sind. Bestätigt als Einzelbetrieb mit kommunaler Bedeutung zur Herstellung von Bier, Detailhandel mit Getränken und Detailhandel an Verkaufsständen und Märkten (schon mal zur Sicherheit :cool: )

- Auch innerhalb einiger Tage kam die Bestätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zur Herstellung von Bier zur Abgabe an Drittpersonen. Meine Brauerei ist nun unter der Brauerei-Nr. 612 ins Register der steuerpflichtigen Brauereien eingetragen. :cool:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04020/04256/04259/0 4517/05444/index.html?lang=de

- Ein wenig länger dauert das Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebs. Das Gesuch ist aber vom Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung vom 8. Juli bewilligt worden. :cool: Auf die Einholung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses und eines Strafregisterauszuges wurde auf Grund der untergeordneten Bedeutung verzichtet. :)


Meiner Meinung nach sollte das damit in Ordnung sein. Falls jemand andere Informationen hat, lasst es mich bitte wissen.

@ wannenbraeu: Das Bier kann man in Knonau kaufen. Allerdings ist der Bestand sehr variabel, am besten vorher nachfragen. Nachdem eine Kollegin gestern 3 Kästen gekauft hat und mehrere Gäste literweise getrunken haben :) , ist der Bestand rapide geschmolzen. :o

@ Wegwieser: Viel Erfolg, ist viel einfacher als es sich anhört. Knonau ist bissl ausserhalb von ZH aber wir sind auch ab und zu in Adliswil beim brauen. Vielleicht kann man sich ja mal treffen?

VG
Felix
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2014 um 21:01  
Viele bewegen sich leider auf sehr, sehr, sehr dünnem Eis ...

Anstelle von vielen Worten will ich es mal so probieren: (unterstütze die Einstellung von Üelu)

Ich selber produziere in Thun, und da steht geschrieben:
Der Handel mit Alkohol bedarf einer Bewilligung.

Und das hat beim besten Willen weder etwas mit dem Laboratorium noch mit der Zolldirektion zu tun. Da gibt es eine Möglichkeit/Antwort: eine Bewilligung. :thumbup:

Dass eine Anmeldung beim Zoll und bei dem Laboratorium reicht um an Wiederverkäufer zu liefern ist dummerweise "nur" ein sehr verbreiteter Mythos. Es braucht also wortwörtlich ein Zettel, auf dem geschrieben steht, dass man zum Handel mit Alkohol berechtigt ist.

So einfach ist/wäre das. ;)
Antwort 12
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fosters
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2014 um 21:50  
Oh. Ich habe versucht, alles vollständig und korrekt wiederzugeben, deshalb auch die 'Beamtensprache'. Es ist mir nicht gelungen. Ergänzung zu Punkt Nummer 3 von oben:

Ein wenig länger dauert das Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebs. Das Gesuch ist aber vom Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung vom 8. Juli bewilligt worden. Auf die Einholung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses und eines Strafregisterauszuges wurde auf Grund der untergeordneten Bedeutung verzichtet.

Ergänzung:
Bewilligung: Der Gemeinderat beschliesst: Felix wird das Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebs mit Berechtigung zur Abgabe alkoholhaltiger Getränke ohne gebrannte Wasser erteilt.

In dem genannten Fall war ich davon ausgegangen, dass die Führung des Verkaufsbetriebs natürlich in diesem Fall für den Handel mit alkoholischen Getränken bestimmt ist. Wie oben beschrieben ist die Bewilligung zum Handel mit alkoholischen Getränken im Kanton Zürich Gemeindesache, damit in diesem Fall von der Gemeinde Knonau zu bewilligen. Hoffe, dieser Post trägt zur Klärung bei.

Allerdings: "Alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen gelten als integrierender Bestandteil dieser Bewilligung"
--> ohne Anmeldung beim Zoll, Registrierung beim kantonalen Labor und Einhaltung der Selbstkontrolle keine Bewilligung. So verstehe ich das.

VG
Felix
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2014 um 15:20  
fosters: Noch eine Frage: kam bei dem ganzen Prozess mal jemand vorbei um die Küche/Malzlager zu checken?

Falls Ja: Was wurde geprüft und wie?

Das würde mich interessieren, denn es gibt für offzielle Betriebe Vorschriften, die im privat Haushalt schwierig einzuhalten sind.
z.B. "abwaschbare Wände" in meiner Küche bedingt vorhanden.
- Lager mit Trennung von Food und Non-food (Mein Malzlager ist im Schlafzimmer neben dem Braumeister/Flaschen und dem Rest was man so im Schlafzimmer hat...
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kerosin
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2014 um 16:51  

Zitat von wheeltinu, am 29.8.2014 um 21:01
Dass eine Anmeldung beim Zoll und bei dem Laboratorium reicht um an Wiederverkäufer zu liefern ist dummerweise "nur" ein sehr verbreiteter Mythos. Es braucht also wortwörtlich ein Zettel, auf dem geschrieben steht, dass man zum Handel mit Alkohol berechtigt ist.

Ich habe eine schriftliche Bestätigung von meiner Stadt (gleicher Ort wie Üelu) erhalten, mit dem Hinweis, dass ich keine Alkohol-Handelsbewilligung benötige weil ich NUR an Wiederverkäufer verkaufe:

Zitat:
Gastgewerbe; Alkohol-Handelsbewilligung:

Solange Sie das Bier nur an Wiederverkäufer, welche eine Alkoholhandels- oder -ausschankbewilligung haben verkaufen, benötigen Sie selbst keine Bewilligung. Der Verkauf an Endverbraucher ist ohne Bewilligung nicht gestattet.

Damit Ihre Bierproduktion weiterhin als Kleinhandel gewertet werden kann, sollte die produzierte Menge 400 Liter pro Jahr nicht übersteigen.


Das ist auch so mit dem kantonalen Labor abgesprochen (beim Zoll bin ich seit 2012 angemeldet). Das geht aber nur, weil ich Bier als Hobby braue mit einem Volumen < 400 L im Jahr. Alles darüber, wird als kommerzielle Herstellung angesehen und benötigt dann auch eine Alkohol-Handelsbewilligung. Egal ob man weiterhin nur an Wiederverkäufer verkaufen würde.

Gruess, Sämu


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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2014 um 18:31  

Zitat von Wegwieser, am 25.9.2014 um 15:20
fosters: Noch eine Frage: kam bei dem ganzen Prozess mal jemand vorbei um die Küche/Malzlager zu checken?

Falls Ja: Was wurde geprüft und wie?

Das würde mich interessieren, denn es gibt für offzielle Betriebe Vorschriften, die im privat Haushalt schwierig einzuhalten sind.
z.B. "abwaschbare Wände" in meiner Küche bedingt vorhanden.
- Lager mit Trennung von Food und Non-food (Mein Malzlager ist im Schlafzimmer neben dem Braumeister/Flaschen und dem Rest was man so im Schlafzimmer hat...


Bei mir kam noch keiner vorbei. Nach Aussage vom kantonalen Labor ist die Bedeutung meiner Brauerei sehr untergeordnet und damit ist das Intervall der Besuche seeeeehhhhr gross. Genau deine Frage habe ich der Dame am Telefon aber auch gestellt. Die Antwort war simpel: "Eine Küche ist dazu da, Lebensmittel zuzubereiten. Schweizer Küchen sind in der Regel von gutem Standard. Damit sollte es eigentlich keine Probleme geben."

VG
Felix
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red_folder.gif erstellt am: 29.9.2014 um 15:41  
Danke für die Antwort, das stimmt mich wieder positiv.

Eigentlich sind ein freund und ich auf der Suche nach einem Raum in Zürich um zu brauen - aber das zieht sich hin...

Also werde ich mal den Weg private Küche anmelden beschreiten..
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red_folder.gif erstellt am: 29.9.2014 um 15:53  
Hallo Wegweiser

Halte uns bitte auf dem Laufenden, gerade das Brauen in der privaten Küche würde mich sehr interessieren.
Ich habe mir auch schon überlegt, mich als Kleinbrauer anzumelden, da ich mein Bier gerne an Bekannte verkaufen möchte.

Gruss
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2014 um 12:36  
Link, ich werd mich melden. Momentan gerade etwas zugebombt mit Arbeit und anderen Hobbys, die Anmeldung steht aber nach wie vor auf dem Plan.

Hab übrigens am Wochenende noch einen schweizer Brauer getroffen (werd hier keine Namen nennen...) der zwar angemeldet ist beim Zoll, aber noch nie was von der Bewilligung zur Herstellung und Handel gehört hat und bisher auch keine Probleme damit hatte..

Gruess w
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2014 um 20:04  

Zitat von Wegwieser, am 13.10.2014 um 12:36

Hab übrigens am Wochenende noch einen schweizer Brauer getroffen (werd hier keine Namen nennen...) der zwar angemeldet ist beim Zoll, aber noch nie was von der Bewilligung zur Herstellung und Handel gehört hat und bisher auch keine Probleme damit hatte..


Das ist zwar schön für den Brauer aber auch riskant. Das würde ich an seiner Stelle nicht machen. Vor allem nicht, da sich der Aufwand für die Bewilligung eher in Grenzen hält, siehe oben. Aber das muss letztendlich jeder selbst wissen.
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