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Autor: Betreff: Pale Ale als Pils verkaufen, erlaubt?
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 21:51  

Zitat von gulp, am 20.9.2014 um 21:26
Servus Rene,

Zitat:
häää...ich dachte der sitzt auf seiner Wolke und froholocket..lulllja..?


Und ich dachte schon das fällt keinem auf.
Nee, der Groll gilt ja als schwieriger Charakter, drum haben sie ihn nach 3 Jahren von der Wolke weggejagt in die andere Richtung. :D

Gruß
Peter


Jo, Peter. Das muss ein tüchtiger Grantler gewesen sein aber wie so oft sind die kreativsten Köpfe nicht unbedingt auch die sympathischten.


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 22:06  

Zitat:
Jo, Peter. Das muss ein tüchtiger Grantler gewesen sein aber wie so oft sind die kreativsten Köpfe nicht unbedingt auch die sympathischten.


Wohl war.

Was spricht denn dagegen so ein richtig gutes Pils zu brauen mit Unmengen frischen Nobelhopfen und gestopft und von mir aus mit was Neuem aus Hüll? Etwa Mandarina? Das zu verkaufen wäre eine Ehre und kein krummes Geschäft. :)

Das muss doch nicht ums verrecken Cascade, Simcoe und US05 sein. Das sind nun mal Bestandteile eines American PA.

Gruß
Peter


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 22:11  
ja, die Verkehrsauffassung.... scheinbar geht es aber nur um die Bittere, nicht um die Hefe
http://www.cvua-karlsruhe.de/eua/lm/getwas/2005_bebier.htm

Prost

Jan
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 22:18  
hoho, jetzt wirds ja interessant, duck und wech und still weiter lesen!
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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 22:36  
Verkehrsbezeichnung, § 4 LMKV
(1) Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels ist die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung, bei deren Fehlen
1. die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung oder
2. eine Beschreibung des Lebensmittels und erforderlichenfalls seiner Verwendung, die es dem Verbraucher ermöglicht, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.

Eine Rechtsvorschrift über "Pils", "Pilsener" oder dergleichen ist mir nicht bekannt, insofern richtet sich das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Maßgeblich dafür ist, was der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher erwartet. Ich denke man kann in einer Auslegung durchaus zum Schluss kommen, dass eine untergärige Brauart genauso dazugehört, wie die helle Farbe und hervorgehobene Bitterkeit.

Gruß
Andy
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 22:41  
... und c- Hopfen?
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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 22:50  
Ich denke dass eine dezente Hopfennote mit C-Hops für die Bezeichnung nicht schädlich ist. Aber bei der Verkehrbezeichnung muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Manche IPAs mit zuviel Citra & Co. riechen für mich nur noch nach parfümiertem Kloreiniger, das findet sicher seine Liebhaber, aber mit dem was der Verbraucher als Pils erwartet, hat das sicher nichts mehr zu tun.

Gruß
Andy


[Editiert am 20.9.2014 um 22:50 von Ladeberger]
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 22:52  
Zwischen Pils und IPA gibt es ja noch Unterschiede, oder?
Volco
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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 23:07  
Aber klar, IPA knallt besser!

Gruß
Andy
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 20.9.2014 um 23:10  
jupp, da hab ich letztens, noch was...
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 05:45  
Moin Ole,

ohne in die tiefere rechtliche Prüfung gegangen sein, könnten sich sowohl wettbewerbsrechtliche als auch verbraucherschutzrechtliche Bedenken ergeben.

Die Verkehrsauffassung, bzw.Verkehrssitte ist die im Verkehr der beteiligten Kreise tatsächlich herrschende Übung, die eine gewisse Festigkeit erlangt haben muss, wobei nicht erforderlich ist, dass sie den am Vertrag beteiligten Parteien bekannt ist oder von diesen als verbindlich angesehen wird.

Pils wird untergärig gebraut. Das muss der Verbraucher nicht wissen. Es ist aber die tatsächlich einheitlich herrschende Übung im Brauwesen und damit wesentlicher Bestandteil der Charakterisierung eines "Biers" als Pils.

Insofern wäre eine untergärige Herstellung eine Täuschung.

Hinzu kommt die Vereinfachung bzw. Verkürzung der Herstellung durch Verwendung von OG-Hefe. Hier könnten weitere wettbewerbsrechtliche Probleme entstehen.

Inwiefern die Verwendung von anderen Hopfen hiergegen verstößt, ist eine schwierigere Frage.
Doch denke ich, dass hier mittlerweile ein Wandel in der Verkehrsübung stattfindet, der dies ermöglichen sollte.

Ein weiterer Punkt bei der Deklaration von Pils wäre nach der Verkehrsanschauung, dass es sich hierbei um ein Bier handelt.

Als solches müsste es in D gebraut dem RHG entsprechen. Inwieweit das betreffende PA tut, kann nur der Brauer sagen.

Und im übrigen......wie kannst du überhaupt auf so eine Idee kommen??

DAS MACHT MAN NUN WIRKLICH NICHT!!! :puzz: :P


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Besten Gruß

Hagen
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 09:32  
Was der Bauer nicht kennt, säuft er nicht.

Unter dem Motto habe ich ein paar Bierverköstigungen durchgeführt.

Cascade und Citra war bei den Damen der Hit. Es kam dann recht schnell die Frage auf wie den dss Pils heißt.

Eine Frage an dich Rene,

früher konnten man ja nur obergärig brauen. War das dann auch schon Pils??

Kirk


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Dieses Bier ist in Deutschland leider
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 10:23  
Hi Kirk,

der Begriff kam erst nach der Erfindung von Joseph Groll im Jahre 1842 auf. Vorher wurde in Pilsen obergäriges Bier gebraut und zwar in einer so schlechten Qualität, dass entzürnte Bürger das Bier vor dem Ratshaus medienwirksam verklappten.
Da entschloss sich der Rat zu einer "Verzweiflungstat", lies ein neues Brauhaus mit Eiskellern bauen und engagierte einen bayrischen Grantler als Braumeister. Damals eine unglaubliche Investition. In Bayern war die Untergärung dank der Eiskellertechnik schon lange Usus und das Bier ein Exportschlager.

Für Groll kamen einige glückliche Umstände zusammen. Erstens verwendete er damals brandneue "englische" Vermälzungtechniken und erzeugte ein helles, enzymreiches Gerstenmalz. Zweitens die Rohstoffe. Die mährische Gerste war von außergewöhnlicher Qualität. Der böhmische Hopfen galt zu der Zeit schon seit Jahrhunderten als bester und teuerster Hopfen der Welt. Zum Vergleich war importierter amerikanischer Hopfen um 1750 trotz der hohen Transportkosten nur halb so teuer wie bömischer Hopfen. Dann das Wasser, extrem rein und weich. Zu guter letzt sagt man die originale untergärige Hefe habe ein bayrischer Mönch nach Pilsen geschmuggelt..
Dann setzte er seinen Sud mit den bekannten Parametern an. Nur helles Gerstenmalz, kein Rauchgeschmack wie damals üblich, Dreimaischverfahren, gut gebittert mit besten böhmischen Hopfen, kalt untergärig vergoren und wohl abgelagert.

Das Bier schlug ein wie eine Bombe! Man kann es sich heute nicht mehr vorstellen aber das Bier war damals etwas ganz neues. Alle Welt verlangte nach "Pilsner Bier". Das Bier nach Pilsner Art wurde nach und nach über die Grenzen der Stadt nachgebraut und so zum Gattungsbegriff. Auch weil die Pilsner vergessen haben, den Namen zu schützen. Sie haben es wohl mal versucht aber da war die Gattung längst etabliert und es ging nicht mehr.

Zu Deiner eigentlichen Frage. Natürlich gab es vorher schon obergäriges, braunes Pilsner Rauchbier nur kein Schwein kannte es oder wollte es haben..sorry, die Schweine vielleicht doch??

m.f.g
René


[Editiert am 21.9.2014 um 10:26 von flying]



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Johnny H
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 10:53  
Interessant ist dazu noch, dass sich anscheinend die Namenskomponente "Pils" mit der Überarbeitung der bjcp-Guidelines ein Stück weiter vom Original (Pilsen bzw.. Pilsner Urquell) zu entfernen scheint.

In der Entwurfsversion vom Juli 2014 ist nur noch vom 3. Czech Lager und der Unterkategorie 3B. Czech Premium Pale Lager die Rede, sowie vom 5. Pale Bitter European Beer und der Unterkategorie 5D. German Pils.

Im Text ist zwar noch vom "Czech Pilsner" die Rede, aber eine eigene Unterkategorie stellt es nicht mehr dar.

Edit: Rechtschreibung


[Editiert am 21.9.2014 um 10:54 von Johnny H]



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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 11:11  
Siehe auch hier und da.

Gruß
Peter


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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 12:18  
:-)

Nach den super Ausführungen von René ist untergäriges Pils also neumodisches Zeug. Pils wurde also Jahrhunderte lang obergärig gebraut...

Somit sollte ein obergäriges Pils also schon mal save sein. Läßt sich glaube ich gut argumentieren...

Und welcher Hopfen verwendet wird ist wohl auch nirgends festgeschrieben. Somit sollten die großen Fernsehbier Produzenten mal überlegen ob sie denn untergärig ein traditionelles Pils brauen oder eher neumodisches Zeugs.

Traditionelles Pils würde nämlich obergärig gebraut.

Kirk


[Editiert am 21.9.2014 um 12:19 von Kirk1701]



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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 12:22  
Falsch:

Pilsner ist hier keine Typenbezeichnung, sondern nur eine Ortsangabe.

Grüßele
Holger
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Trisman
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 12:28  
Aus Renes Beitrag lese ich nicht, dass Pils früher obergärig war, sondern dass in der Stadt Pilsen früher obergärig gebraut wurde. Pils kommt ja von "Pilsener Brauart" also untergärig wwiches Wasser und nur helles Malz.

Ganz ab von den rechtlichen Bedenken frage ich mich, was diese Vorgehensweise bringen soll. Wenn du einem Pilstrinker ein Pale Ale anbietest und es Pils nennst, dann wird er im Endeffekt denken dass du schlecht braist, weil es nicht wie ein Pils schmeckt. Wenn du das Bier aber nicht Pils nennst, dann kann dir auch niemand einen Vorwurf machen, wenn es nicht schmeckt.

Just my 2 Cents


Stephan
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 12:28  

Zitat von gulp, am 20.9.2014 um 20:23
Bis auf die Knochen blamieren wirst du dich halt. :D Und wenn es irgendwann so weit ist, dass du diese Welt verlässt, kommst du in der Hölle in die gleiche Zelle wie Josef Groll. :devil:



Ok, aber mit dem könnte man dann wenigstens noch fachsimpeln.


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Gruss Uli
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 12:47  
Da habt ihr auch wieder recht.

Aber der 0815 Biertrinker kennt in der Regel eben nur Weizen und Pils. Bei Pils ist er sich dann sehr sicher das es mit Siegelhopfen gebraut wird.

Bei Ale denk jeder an so dunkles Englisches Zeugs was mit der Pumpe aus dem Faß geholt werden muß.

Es ist schlicht und einfach nur eine Marketing Sache. Ich lese hier im Forum ja auch immer wieder von Polaris oder Cascade Pils Rezepten?

Kirk


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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 12:53  

Zitat von uli74, am 21.9.2014 um 12:28

Zitat von gulp, am 20.9.2014 um 20:23
Bis auf die Knochen blamieren wirst du dich halt. :D Und wenn es irgendwann so weit ist, dass du diese Welt verlässt, kommst du in der Hölle in die gleiche Zelle wie Josef Groll. :devil:



Ok, aber mit dem könnte man dann wenigstens noch fachsimpeln.


Da gehören aber zwei dazu. :(


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Trisman
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 13:02  
Wie wäre es denn, wenn du dir einfach einen Namen ausdenkst, mit dem die Braunschweiger etwas anfagen können.
Da ich Braunschweig nicht kenne, kann ich dir da keine Vorschläge machen. Wenn das Bier nach RHG gebraut wurde, darfst du es ja Bier nennen.
Als Beispiel für Dortmund: Dortmunder Zechenbier... Dann das Pale Ale "Waschkaue" nennen (erfrischend nach der Arbeit). Das Stout "Flöz" nennen (dunkel wie der Stollen).
Halt nur als Tipp. So kannst du machen was du willst und bekommst keine rechtlichen Probleme und kannst noch auf den sehr emotionalen Regionalfaktor spielen, der in den letzten Jahren immer mehr in Mode kommt.
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 13:07  
hmm,

jetzt wirds interessant. Wenn es nicht nach dem RHG gebraut ist darf ich es verkaufen aber nicht Bier nennne.

Darf man das Bier denn wenn nicht nach dem RHG gebraut ist Pils nennen?

Kirk


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Kelte
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 13:08  
Kölsch und Alt dürfte auch jeder kennen. Außerdem haben selbst in den Käffern inzwischen alle Getränkemärkte, das ein oder andere Crafbeer, also sollte man damit umgehen können.

Wenn die Leute, die dein Bier kaufen sollen, wirklich so beschränkt sind, solltest du ihnen lieber Sachen verkaufen, mit denen du maximalen Profit erzielen kannst und kein Bier, dass sie nur kaufen, wenns Pils heisst.
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 21.9.2014 um 13:14  
Brau einfach ein gescheites Pils und nenn es auch so, oder brau ein Pale Ale - nenn es dann bitte aber auch so.
Oder brau ein neutral vergorenes, helles obergäriges Bier mit deutschen Edelhopfen und 30 IBU und nenn es "Kellerbier" oder "Landbier".

Just my 2 cents.

(und mir gehts da nicht ums juristisch/deutsche "darf ich", sondern nur ums Prinzip - jemand etwas vorzugaukeln, nur um ihn zum Verzehr zu bewegen, halte ich für fragwürdig)

Grüße


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*Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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