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Autor: Betreff: Wie stellt man Hopfengeruch a la Becks her? + Fragen zum Reinheitsgebot (s.u.)
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Ottonen
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 10:25  
Hallo Braugemeinde

Ich möchte ein Pils herstellen, welches beim Öffnen der Flasche sehr stark nach Hopfen riecht (ähnlich Becks oder andere Sorten). Welcher Hopfen eignet sich dafür am besten und wann sollte man diesen beim Hopfenkochen in den Topf geben?

Gruß

[Editiert am 28/4/2006 von Ottonen]


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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 11:55  
Hallo Ottonen!

Dazu solltest Du eine zusätzliche Hopfengabe ganz am Ende der Kochzeit zufügen (10-x Minuten vom Kochende). Je später Du den Hopfen reintust, desto stärker wird das Hopfenaroma und damit auch der Geruch.

Wenn Du's ganz intensiv haben willst, kannst Du auch Hopfen mit in den Gärbottich tun. Hanghofer rät da (ich hab's noch nicht probiert) einfach, Hopfen in einen Nylonstrumpf zu tun, 10 min in ein wenig Wasser kochen und dann das Hopfenwasser samt zusammengeschnürtem Strumpf in das Fass zu geben.

Viel Erfolg!


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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 16:38  
Hallo Ottonen!

Ich finde eigentlich nicht, dass Beck's eine ausgeprägte Hopfenblume hat. Um ein wirklich ausgeprägtes Hopfenaroma zu bekommen folgst du einfach Leoric's Ratschlägen!

Beck's wird mit drei verschiedenen Hopfenpulverprodukten gebraut, alles Verschnitte einzelner Sorten.

Bei Kochbeginn wird der Bitter- und der höherprozentige Aromahopfen gegeben. 20 Minuten nach Kochbeginn der niederprozentige Aromahopfen, wobei ich dir Wirksamkeit dieser späteren Gabe stark anzweifel!

Genauso stark wie das Hopfenaroma ist auch die Bittere von Beck's. Grade mal 28 BE (WOW, ein BE mehr als Warsteiner...). Dazu werden bei uns ca. 88mg alpha-Säure pro Liter Ausschlagwürze gegeben.

Im Prinzip also ein ganz normales Pils...


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Ottonen
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 17:20  
Danke für die Ratschläge.

Ich habe auch noch einmal im Hanghofer nachgeschaut und bin auf Seite 106 auf die Hinweise von Leoric gestossen.
Weiter vorne im Buch auf Seite 18 steht, daß man einen aromatischen Hopfengeschmack erhält, wenn man den Hopfen vor dem Kochen dazu gibt. Git man ihn erst nach dem Kochbeginn dazu wird es nichts mit dem Hopfengeschmack. Ist hier nicht ein Widerspruch enthalten? Immerhin wird doch der Hopfen, der vor dem Kochen dazugegeben wird auch über die volle Distanz mitgekocht.

Gruß


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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 17:52  

Zitat:
Immerhin wird doch der Hopfen, der vor dem Kochen dazugegeben wird auch über die volle Distanz mitgekocht.


Jo, aber wenn der Hopfen eine längere Zeit unterhalb von 100°C in der Würze verbleibt lösen sich Aromastoffe und wandeln sich derart um, dass sie beim Kochen nicht mehr ausgetrieben werden.


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Kai
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 18:21  
Versuch mal Hopfenstopfen (Dry-Hopping). Ich mach das mit meinen American Pale Ales um ein starkes Hopfenaroma zu bekommen. Einfach den Aromahopfen zur Nachgaerung dazugeben und fuer 1 bis 2 Wochen drin lassen. Das Result ist ein sehr frishes Hopfenaroma.

Der Hopfen brauch nicht abgekocht zu werden da er von Hause aus desinfizierende
eigenschaften hat.

Aber Becks macht es bestimmt nicht so.

Kai


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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 18:47  

Zitat:
Aber Becks macht es bestimmt nicht so.


Jo, wäre auch nach dem Reinheitsgebot nicht erlaubt. Allerdings macht das auch, zumindest für den deutschen Pilstrinker, ein extremes Hopfenaroma, wie ich es nur von britischen Ales kenne. Quasi ein hopfendominierendes Bier! Hat was, aber muss ich nicht unbedingt zu viel von trinken ;)


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Kai
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 18:58  

Zitat:
[Jo, wäre auch nach dem Reinheitsgebot nicht erlaubt.


Malte,
Warum ist des denn nach dem Reinheitsgebot nicht erlaubt.

Ich nehme etwa 20g Hopfendolden fuer ~16L Bier und muss sagen, dass das Aroma nicht zu stark ist.

Kai


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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 19:27  
Hallo,

wäre mir auch neu dass das laut RHG verboten sein soll. Sehe auch keinen Grund dafür.

Hoffentlich ist es nicht verboten Bier mit Limonade zu mischen, sonst mache ich mich regelmäßig strafbar ;)


Gruß
Waginga
Antwort 8
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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 19:54  

Zitat:
Warum ist des denn nach dem Reinheitsgebot nicht erlaubt.


Da stelle ich einfach mal eine Gegenfrage:

Warum darf ich nach dem Reinheitsgebot eine aus Weizenmalz gewonnene Würze nicht untergärig vergären?

Oder:

Warum darf ich nur bei obergärigen Bieren (nicht nach dem BAYRISCHEN Reinheitsgebot) Rohr- und Rübenzucker hinzugeben?

Oder:

Warum darf ich keine Rohfrucht einmaischen?

Oder:

u.s.w.


Um deine Frage zu beantworten:

KEINE AHNUNG!

Aber es ist nunmal so. Hopfen darf nur im Sudhaus dem Brauprozess zugeführt werden. Ein späterer Einsatz ist nicht zulässig.

Aber diese Regelung hat sogar VORTEILE:

Wenn es erlaubt wäre, Hopfen später einzusetzen, dann wäre damit auch die verwendung von Downstream-Hopfenprodukten erlaubt.

Downstreamprodukte werden während der Filtration zudosiert und können die Hopfenbittere sowie das Hopfenaroma verstärken.

Eine Aufhebung des Verbotes würde also dazu führen, dass im Sudhaus nur noch EINE Würze hergestellt werden muss, aus der man dann 20 verschiedene Biere machen kann!

InBev und Co würden vor Freude in die Hände klatschen!


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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 20:05  
Oje, schon wieder dieses Reinheitsgebot.
Aber ich leg noch einen drauf:
Warum darf bei der Aufkarbonisierung nur Gärungskohlensäure verwendet werden und kein CO2 aus der Flasche? Oder keine Zugabe von Trockeneis?
Ist mir genauso ein Rätsel.

Grüße
Wolfgang
Antwort 10
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 20:37  

Zitat:
Warum darf ich nach dem Reinheitsgebot eine aus Weizenmalz gewonnene Würze nicht untergärig vergären?


Früher was das Brauen mit Weizenmalz komplett verboten weil man den Weizen zum Brotbacken gebraucht hat. Gerste hingegen hat keine guten Backeigenschaften und ist somit nur fürs Brauen geeignet.
Weizenbier durfte nur der Adel brauen (Prinzregent Luitpold kennt wohl jeder). Wenn das untergärig auch was sinnvolles ergeben hätte wäre es wohl auch erlaubt.

Zitat:
Warum darf ich nur bei obergärigen Bieren (nicht nach dem BAYRISCHEN Reinheitsgebot) Rohr- und Rübenzucker hinzugeben?

Da sollt die Frage besser lauten: Warum darf ich überhaupt Rübenzucker zugeben? Zum Glück wohne ich in Bayern...

Zitat:
Warum darf ich keine Rohfrucht einmaischen?


Weil Bier nun mal aus Malz gemacht wird und nicht aus Rohfrucht. Wenn es erlaubt wäre könnte man komplett auf Malz verzichten und künstliche Enzyme zugeben. Dann müsste man auch keine unterschiedlichen Rasten einhalten.


Um auf die Frage zurückzukommen:

Bist du dir sicher dass das so im RHG drin steht? Mir liegt leider keine aktuelle Fassung vor.



Gruß
Waginga
Antwort 11
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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 20:39  
@ Wolf

Auch wenn nicht alle Vorschriften des Reinheitsgebotes ganz verständlich sind, so zeigt dieses Beispiel aber auch, dass es eben doch Vorteile hat.

Nicht jeder hat die Lust, selber zu brauen, oder die Zeit, sich ausgiebig mit dem Bier das er kaufen möchte zui beschäftigen.

Und diese Mehrheit an Bierkonsumenten profitieren eben vom Reinheitsgebot, da die Qualität (bzw. dass, was ich unter Qualität verstehe) dadurch mehr oder weniger geschützt wird.

Dass im Umkehrschluss dadurch die Vielfalt eingeschränkt wird ist klar. Da aber in Ländern ohne Reinheitsgebot ähnlich geschmacksvermeidende Biere am meisten konsumiert werden sehe ich darin kein sonderlich großes Problem (eben nur ein kleines).

Wenn Brauerei AY eben ein Stout brauen möchte, dann braut sie ein Stout. Und nennt das dann offiziel (also gaanz klein hinten auf dem Rückenetikett) Gerstensaft oder so.

Dass das Malzbier nicht Malzbier heißt sondern Malztrunk interessiert hier ja schließlich auch keinen, oder?


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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 21:08  
Früher was das Brauen mit Weizenmalz komplett verboten weil man den Weizen zum Brotbacken gebraucht hat. Gerste hingegen hat keine guten Backeigenschaften und ist somit nur fürs Brauen geeignet.
Weizenbier durfte nur der Adel brauen (Prinzregent Luitpold kennt wohl jeder). Wenn das untergärig auch was sinnvolles ergeben hätte wäre es wohl auch erlaubt.




Weizen ist ein Getreide was ein hervoragenden Boden braucht.Gerste braucht zum beispiel nicht ganz so einen guten Boden.
Aus dem Grund ist wie damals Weizen heute noch teurer als Gerste.

Die meiste Gerste wird heute als Futtergerste verwendet nur ein Bruchteil mit besonderen Böden bzw. regieonen wir Braugerste angebaut


Ausgefunkelt
Im Jahre 1516


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Es ist keine Kunst viel zutrinken,es ist eine Kunst am nächsten Morgen weiter zutrinken.
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Kai
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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 21:16  

Zitat:
Aber es ist nunmal so. Hopfen darf nur im Sudhaus dem Brauprozess zugeführt werden. Ein späterer Einsatz ist nicht zulässig.


Da ich mich sehr fuer die Geschichte und aktuelle Fassung des RHG interssiere, freue ich mich immer wenn ich was neues lerne ;). Aber ich denke, dass die Fassung, die ich habe nur einen Teil der RHG enthaelt, da dort von "Hopfen nur im Sudhaus" keine Rede ist (http://bundesrecht.juris.de/bierstdb/index.html#BJNR701350931BJNE007804301 )

Ich denke ich hab mal gelesen, dass die Uerige Hopfenstopfen fuer die Doppelsticke verwendet. Leider kann ich jetzt den Link nicht mer finden.

Kai



[Editiert am 27/4/2006 von Kai]


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red_folder.gif erstellt am: 27.4.2006 um 21:18  

Zitat:
Weizen ist ein Getreide was ein hervoragenden Boden braucht.

Richtig. Deshalb war es in früheren Zeiten auch eher beschränkt verfügbar und sollte nur für Brot verwendet werden.

Zitat:
Die meiste Gerste wird heute als Futtergerste verwendet nur ein Bruchteil mit besonderen Böden bzw. regieonen wir Braugerste angebaut


Auch das ist richtig. Mit
Zitat:
und ist somit nur fürs Brauen geeignet.

habe ich gemeint dass kein Mensch ein Brot aus Gerste machen würde sondern nur Bier. Dass man das Zeug verfüttern kann habe ich damit nicht ausgeschlossen.


Gruß
Waginga


[Editiert am 27/4/2006 von Waginga Hausbrau]
Antwort 15
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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 28.4.2006 um 15:01  

Zitat:
Aber ich denke, dass die Fassung, die ich habe nur einen Teil der RHG enthaelt, da dort von "Hopfen nur im Sudhaus" keine Rede ist


Richtig, denn da steht ja auch nichts davon, dass Hopfenprodukte nicht in bereits isomerisierter Form verwendet werden dürfen.

Eine Quelle habe ich dafür nicht, ich verlasse mich für gewöhnlich auf die Leute, deren Arbeit es ist mir etwas beizubringen (wenn ich sie denn für kompetent halte ;) ).

Zitat:
Ich denke ich hab mal gelesen, dass die Uerige Hopfenstopfen fuer die Doppelsticke verwendet. Leider kann ich jetzt den Link nicht mer finden.


Brauchst du nicht finden, frag einfach mich! ;)

Ist richtig, für das Sticke (ohne "doppel") wird Hopfen im Lagertank vorgelegt. Muss ich aber ehrlich sagen, dass da jetzt nicht ein so extremes Hopfenaroma entsteht, wie ich es von englischen Ales her kenne.

Das sich Brauereien nicht immer komplett an das Reinheitsgebot halten kommt schonmal vor. Das können Kleinigkeiten sein, wie etwa das Hopfenstopfen oder eine Calciumchloridgabe erst in die Würzepfanne (zum brauwasser und zur Maische ist erlaubt) Manchmal ist es aber auch etwas schwerwiegender. Man verschweigt z.B. den Einsatz von Hopfenextrakt und druckt nur "Hopfen" auf die Zutatenliste.

Zitat:
Da ich mich sehr fuer die Geschichte und aktuelle Fassung des RHG interssiere


Die Geschichte ist ja recht einfach und wurde auch schon gepostet: Weizen zum Bäcker und nicht zum Brauer.

Ich find es nur immer wieder lustig, wie der bayrische Brauerbund daraus noch ein höherwertiges Qualitätssiegel zu machen versucht. Ich finde diese Abzweigung des bayrischen Reinheitsgebotes lächerlich, weil die Begründung in der Tradition von 1516 liegt (das bayrische RHG ist traditioneller als das deutsche). Das aber der "Exportschlager" Weizenbier eigentlich nach dieser tradition garnicht gebraut werden dürfte wird dezent verschwiegen. Die Lächerlichkeit wird dann noch unterstrichen, wenn man sich mal anschaut, was alles so unter dem Schutz des bayrischen RHG gemacht wird! Hefeweizen ohne Hefe drin? Kein Problem! Einfach ein paar tote Zellen rein (die das Bier nicht wirklich trüben würden) damit man hinten auch noch die Hefe in der Zutatenliste mit anführen kann und dann einfach Kühltrub rein in die Flasche! Da hat man dann auf keinen Fall Probleme mit der Hefeautolyse! :D

Genauso lächerlich war auch der "Süßbierkrieg" in den 60er Jahren! Nur weil nach der Filtration Zucker ins Malzbier eingebracht wird macht Bayern einen Aufstand, der dann sogar als "Krieg" in die deutsche Biergeschichte eingeht!

Ja hallo? Noch alles klar?

P.S.: Zum Glück hat sich zumindest in NRW der daraus geborene Begriff "Malztrunk" nicht im Volksmund etabliert! So, jetzt ziehe ich mir erstmal ein Malzbier rein! Sogar ohne Zucker, nämlich mit Süßstoffen. So halte ich Platz für die "ausgewachsenen" Bierchen heut Abend... ;)


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Kai
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red_folder.gif erstellt am: 28.4.2006 um 15:19  

Zitat:
Eine Quelle habe ich dafür nicht, ich verlasse mich für gewöhnlich auf die Leute, deren Arbeit es ist mir etwas beizubringen (wenn ich sie denn für kompetent halte ;) ).


Ist schon in Ordnung, muss ja nicht sein, dass man zu allem eine Quelle haben muss. Hatte Nur gehofft Lesetoff ueber das Reinheitsgebot zu finden ;)

Zitat:
Ist richtig, für das Sticke (ohne "doppel") wird Hopfen im Lagertank vorgelegt. Muss ich aber ehrlich sagen, dass da jetzt nicht ein so extremes Hopfenaroma entsteht, wie ich es von englischen Ales her kenne.


Das kommt bestimm darauf an wie viel Hofpen man wie lange im Lagertank hat. Einige englische und amerikanische Ales uebertreiben es da schon. Wen man zuviel rein mach, kann es ziehlich schnell einen grasartigen Geschmack haben.


Zitat:
Die Geschichte ist ja recht einfach und wurde auch schon gepostet: Weizen zum Bäcker und nicht zum Brauer.


Ich meine nicht so sehr wie es zum RHG von 1516 kam, sondern wie das RHG ueber die Zeit modifiziert wurde und warum. z.B. warum is nun Zucker in obergaerigem erlabut?

Zitat:
P.S.: Zum Glück hat sich zumindest in NRW der daraus geborene Begriff "Malztrunk" nicht im Volksmund etabliert! So, jetzt ziehe ich mir erstmal ein Malzbier rein! Sogar ohne Zucker, nämlich mit Süßstoffen. So halte ich Platz für die "ausgewachsenen" Bierchen heut Abend... ;)


Ich kenn's auch nur als Malzbier ;)

Kai


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red_folder.gif erstellt am: 28.4.2006 um 15:43  
@Malte

Zitat:
Richtig, denn da steht ja auch nichts davon, dass Hopfenprodukte nicht in bereits isomerisierter Form verwendet werden dürfen.


Das ist mir allerdings schon bekannt. Und ich meine aber auch dass außerhalb des Sudhauses lediglich der Einsatz von isomerisierten Hopfenprodukten verboten ist. Aber auch ich habe keine Quelle dafür ;)

Zitat:
ich verlasse mich für gewöhnlich auf die Leute, deren Arbeit es ist mir etwas beizubringen


So habe ich das früher auch immer gehalten. Das Ergebnis war meistens dass eine enorme Menge an Halbwahrheiten zusammengekommen ist und sich schließlich dann viele Widersprüche ergeben haben. Auf Nachfrage bei den "kompetenten Leuten" ist dann meistens rausgekommen dass die eigentlich überhaupt keine Ahnung haben was denn nun stimmt und alles aus Lehrbüchern ziehen.
Also vorsichtig sein!

Zitat:
Ich find es nur immer wieder lustig, wie der bayrische Brauerbund daraus noch ein höherwertiges Qualitätssiegel zu machen versucht.


Jaja, immer die bösen Bayern :devil:

Zitat:
Ich finde diese Abzweigung des bayrischen Reinheitsgebotes lächerlich, weil die Begründung in der Tradition von 1516 liegt (das bayrische RHG ist traditioneller als das deutsche).


Und was ist daran dann bitte lächerlich? Die Bayern waren die ersten die das RHG rausgebracht haben, warum sollen sie dann nach der Pfeife der anderen tanzen?

Zitat:
Das aber der "Exportschlager" Weizenbier eigentlich nach dieser tradition garnicht gebraut werden dürfte wird dezent verschwiegen.


Wer sagt denn dass man kein Weizenbier brauen darf? Wie schon geschrieben durfte man das schon immer, wenn auch früher nur der Adel.

Zitat:
Hefeweizen ohne Hefe drin? Kein Problem!

In Bayern heißt das dann Kristallweizen und da steht dann auch nix von Hefe drauf!

Zitat:
und dann einfach Kühltrub rein in die Flasche!

Kühltrub ist in jedem Weißbier mit Flaschengärung drin! Wo ist das Problem?

Zitat:
Nur weil nach der Filtration Zucker ins Malzbier eingebracht wird macht Bayern einen Aufstand, der dann sogar als "Krieg" in die deutsche Biergeschichte eingeht!


Wenns ums Grundnahrungsmittel Bier geht verstehen die Bayern eben keinen Spaß.
So haben sie z.B. 1844 das Mobiliar sämtlicher Münchner Brauereistuben (mit Ausnahme der von Paulaner) zerstört weil die Maß Bier um einen Pfennig teurer geworden ist.


Zitat:
Ja hallo? Noch alles klar?


Das frage ich mich auch oft wenn ich höre was oberhalb der Donau so alles verbrochen wird...



Gruß
Waginga
Antwort 18
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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 28.4.2006 um 17:26  

Zitat:
Wer sagt denn dass man kein Weizenbier brauen darf? Wie schon geschrieben durfte man das schon immer, wenn auch früher nur der Adel.


Reiche Leute haben schon immer das gemacht, was sie wollten. Das war früher mehr den je so. Wie du aber selber geschrieben hast ist das RHG dafür gewesen, um Weizen eben NICHT in den Sudkessel gelangen zu lassen. Demnach wiederspricht das bayrische RHG dem traditionellen RHG in seiner grundlegenden Aussage! Und deshalb ist die Unterteilung in ein deutsches und ein bayrisches lächerlich. Vor allem weil die Unterschiede in Dingen liegen, die früher keinen gejuckt haben!

Zitat:
In Bayern heißt das dann Kristallweizen und da steht dann auch nix von Hefe drauf!


Nein, es heißt Hefeweizen und kommt von einer großen Münchner Brauerei! Hefeweizen - nahezu hefefrei

Quelle: verdammt Kompetent und sehr sicher!

Zitat:
Kühltrub ist in jedem Weißbier mit Flaschengärung drin! Wo ist das Problem?


Das Problem liegt darin, dass eben fast NUR Kühltrub drin ist und fast KEINE Hefe. Find ich schon komisch, bei nem Hefeweizen!

Zitat:
Das frage ich mich auch oft wenn ich höre was oberhalb der Donau so alles verbrochen wird...


Da fängst du am besten erstmal südlich des Weißwurstäquators an. Wenn du die bayrischen Brauereien durch bist wirst du nördlich der Donau keine neuen Verbrechen mehr feststellen!

[Editiert am 28/4/2006 von Malte]


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red_folder.gif erstellt am: 28.4.2006 um 18:26  

Zitat:
Reiche Leute haben schon immer das gemacht, was sie wollten.


Reiche Leute durften damals auch kein Weißbier machen sondern nur der Adel.
Genauer gesagt hatten die Wittelsbacher damals das Monopol für Weißbiere in Bayern. Und das ganz legal nach dem Reinheitsgebot!
Dass 200 Jahre später auch das gemeine Volk Weizen und Roggen zum Brauen verwenden durfte ändert nichts daran dass es Weißbier auch offiziell 1516 schon gegeben hat!

Zitat:
Wie du aber selber geschrieben hast ist das RHG dafür gewesen, um Weizen eben NICHT in den Sudkessel gelangen zu lassen.

Nicht in den bürgerlichen Sudkessel!
Genauso wie früher allein der Adel Spargel essen durfte! Es behauptet ja deswegen auch niemand dass es früher keinen Spargel gab.

Zitat:
Demnach wiederspricht das bayrische RHG dem traditionellen RHG in seiner grundlegenden Aussage!

Die grundlegende Aussage ist weniger ein Verbot von Weizenmalz sondern
1. Ein Preislimit für die Maß Bier um Wucher zu vermeiden
2. Ein Verbot von giftigen oder gesundheitsschädlichen Substanzen im Bier
Dass man nur Gerste verwenden soll wird eigentlich nur nebenbei erwähnt.

Übrigens war die Strafe für nicht Einhalten des Gebotes ganz schön hart:
"Wer diese unsere Androhung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. "

Der Adel kann aber auch ganz schön herzlos sein...

Zitat:
Und deshalb ist die Unterteilung in ein deutsches und ein bayrisches lächerlich. Vor allem weil die Unterschiede in Dingen liegen, die früher keinen gejuckt haben

Das so genannte deutsche Reinheitsgebot gibt es erst seit 1906 und entspricht zum größten Teil dem bayrischen RHG von damals. Zu dieser Zeit war das Brauen von Weißbier für das Volk schon lange erlaubt.
Und es juckt sicherlich ob die Zugabe von Rohrzucker erlaubt ist oder nicht. Die Bayern jedenfalls wollen keinen Zucker in ihrem Weißbier.
Lächerlich würde ich es bezeichnen wenn man ein Gesetz fast 1 zu 1 übernimmt und dann dem ursprünglichen "Erfinder" verbieten will sein eigenes Gesetz weiter zu verfolgen...


Zitat:
Nein, es heißt Hefeweizen und kommt von einer großen Münchner Brauerei! Hefeweizen - nahezu hefefrei

Quelle: verdammt Kompetent und sehr sicher!

Und wie heißt diese große Münchner Brauerei dann bitte? Kommen nicht allzuviele in Frage.

Zitat:
Das Problem liegt darin, dass eben fast NUR Kühltrub drin ist und fast KEINE Hefe. Find ich schon komisch, bei nem Hefeweizen!

Komisch ist es sicherlich, aber weder verboten noch schädlich oder sonst irgendwas.

Zitat:
Da fängst du am besten erstmal südlich des Weißwurstäquators an. Wenn du die bayrischen Brauereien durch bist wirst du nördlich der Donau keine neuen Verbrechen mehr feststellen!


Das war nicht aufs Bier bezogen. Auch wenn mir bayrisches Bier ehrlich gesagt immer noch lieber ist.


Erstaunlich finde ich dass du sehr gerne über die Bayern herziehst aber selber nicht besonders gut einstecken kannst...


Noch eine kleine Anmerkung:
Seltsamerweise gibt es in sämtlichen Ländern in denen es noch nie ein RHG gegeben hat kein Weißbier! Weder obergärig noch untergärig.
Da sieht man mal wie sehr das RHG doch unsere Biervielfalt einschräkt...
Antwort 20
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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 28.4.2006 um 19:58  

Zitat:
Erstaunlich finde ich dass du sehr gerne über die Bayern herziehst aber selber nicht besonders gut einstecken kannst...


Mag vielleicht daran liegen, dass ich über niemanden herziehe, sondern mich nur mit den Gegebenheiten befasse. Außerdem weiß ich nicht wirklich, wo ich hier hätte was einstecken sollen.

Und ich finde es eben lächerlich, wie man sich so in ein Reinheitsgebot verbohren kann!

Wie dir vielleicht schon aufgefallen ist bin ich auch für das Reinheitsgebot. Allerdings sehe ich darüberhinaus auch die Nachteile, die sich daraus ergeben. Natürlich wird dadurch die Vielfallt eingeschränkt, ich glaube, da müssen wir nicht drüber diskutieren (die Niederlande hatten übrigens nie ein Reinheitsgebot).

Für mich wiegen die Vorteile allerdings mehr, deshalb bin ich eben eher dafür als dagegen. Aber genau deswegen mag ich auch die BEIDEN Extreme nicht! Sowohl derjenige, der total contra das Reinheitsgebot ist als auch derjenige, der total pro Reinheitsgebot ist (und dazu zähle ich auch "bayrisches Bier ist besser als deutsches") ist einfach nur engstirnig und unklug.

Tut mir leid wenn du dich jetzt angegriffen fühlst, aber ich verstehe es einfach nicht, warum man nicht beide Vorteile miteinander kombinieren kann! Derjenige, der das macht ist der klare Gewinner und kann die Vielfallt und Qualität aller Biere bis zum letzten ausschöpfen!

Darüber hinaus ist jedes Reinheitsgebot im Endeffekt heute nur noch ein Marketingprodukt. Z.B., dass du lieber bayrisches Bier trinkst ist absolut unbegründet.

Es gibt keine Unterschiede zwischen einem Bier aus Bayern und einem aus dem Rest von Deutschland.

Die zusätzlichen Möglichkeiten des deutschen RGH werden nahezu nie ausgeschöpft. Darüber hinaus müssen weitere Inhaltsstoffe auch auf dem Etikett erscheinen. Zucker oder Zuckerkulör setzt also keine Brauerei ein, da der Konsument es als Verstoß gegen das RHG ansehen würde.

Kleines Beispiel dazu: Bevor in NRW der Hype mit dem RHG eingesetzt hat wurde in einer mir bekannten Brauerei ein Altbier mit Zuckerkulör gefärbt. Die Marketingstrategen haben aber das RHG für sich gewonnen und deshalb musste das Zuckerkulör durch Röstmalz ersetzt werden. Vielen Konsumenten haben den geschmacklichen Unterschied zur alten Brauweise als härter und röstiger bezeichnet und wollte lieber wieder das weichere, mit Zuckerkulör gefärbte Bier haben. Die alte Brauart war nach dem deutschen, die neue war (und ist) nach dem bayrischen RHG. In diesem Fall kam das BIER nach dem deutschen Reinheitsgebot besser an, aber weil Zuckerkulör so schlecht in ein RHG passt musste diese Änderung vollzogen werden. Marketing steht leider über Brautechnik, die Qualität ist also durch das bayrische RHG eher gesunken.

Wenn du also der Meinung bist, bayrisches Bier ist reiner oder besser als ein Bier aus einem anderen Bundesland, dann bist du den bayrischen Marketingstrategen mehr oder weniger auf den Leim gegangen.



Aber um mal wieder zum Thema zurückzukommen:

Klaus Kling gibt in "Bier selbst gebraut" an, dass das Hopfenstopfen nach dem RHG verboten ist.

Ich habe mich aber noch ein wenig mehr damit befaßt und sehe es jetzt etwas weitläufiger. Es scheint ganz einfach eine Grauzone zu sein. Es ist also weder ausdrücklich verboten noch ist es ausdrücklich erlaubt. Da gibt es ja noch andere solcher Grauzonen in sämtlichen deutschen Reinheitsgeboten, wo man teilweise das RHG auch gut umgehen kann!

Hopfenstopfen ist aber nur dann in dieser Grauzone, wenn der Hopfen (oder das Hopfenprodukt) unbehandelt in den Tank gegeben wird. Er darf vorher nicht zum Zweck einer Sterilisation abgekocht werden, weil dadurch ein Teil der alpha-Säure (wenn auch nur ein geringer) in iso-alpha-Säure umgewandelt wird. Der Hopfen würde damit amtlich zu vorisomerisiertem Hopfen, der ja bekannterweise nicht zugegeben werden darf.


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smilies/wink.gif erstellt am: 28.4.2006 um 20:51  
Das bayerische Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 von dem bayerischen Herzog Wilhelm IV. (Bayern) in Ingolstadt erlassen. Dieser Erlass regulierte einerseits die Preise, andererseits die Inhaltsstoffe des Bieres. Es galt bis 1998 als das älteste Lebensmittelgesetz:


Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 im Originaltext

Item wir ordnen, setzen und wollen mit Rathe unnser Lanndtschaft das füran allenthalben in dem Fürstenthumb Bayrn auff dem Lande auch in unsern Stettn vie Märckthen da desáhalb hieuor kain sonndere ordnung gilt von Michaelis bis auff Georij ain mass über ainen pfennig müncher werung un von Sant Jorgentag biß auf Michaelis die mass über zwen pfennig derselben werung und derenden der kopff ist über drey haller bey nachgeferter Pene nicht gegeben noch außgeschenckht sol werden. Wo auch ainer nit Merrzn sonder annder pier prawen oder sonst haben würde sol erd och das kains weg häher dann die maß umb ainen pfennig schenken und verkauffen. Wir wollen auch sonderlichhen dass füran allenthalben in unsern stetten märckthen un auf dem lannde zu kainem pier merer stüchh dan allain gersten, hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werdn. Welcher aber dise unsere Ordnung wissendlich überfaren unnd nie hallten wurde den sol von seiner gerichtsobrigkait dasselbig vas pier zustraff unnachläßlich so offt es geschieht genommen werden. jedoch wo ain brüwirt von ainem ainem pierprewen in unnsern stettn märckten oder aufm lande jezuzeutn ainen Emer piers zwen oder drey kauffen und wider unnter den gemaynen pawrfuolck ausschenken würde dem selben allain aber sonstnyemandes soldyemaßs oder der kopfpiers umb ainen haller häher dann oben gesetzt ist zugeben un ausschenken erlaube unnd unuerpotn.

Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Maß (bayerische, entspricht 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten - nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.

Wo aber einer nicht Märzen - sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.

Wer diese unsere Androhung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.

Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeinsame Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemand erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.

Auch soll uns als Landesfürsten vorbehalten sein, für den Fall, dass aus Mangel und Verteuerung des Getreides starke Beschwernis entstünde, nachdem die Jahrgänge auch die Gegend und die Reifezeiten in unserem Land verschieden sind, zum allgemeinen Nutzen Einschränkungen zu verordnen, wie solches am Schluss über den Fürkauf ausführlich ausgedrückt und gesetzt ist.



Zitat:
Darüber hinaus ist jedes Reinheitsgebot im Endeffekt heute nur noch ein Marketingprodukt. Z.B., dass du lieber bayrisches Bier trinkst ist absolut unbegründet.

Es gibt keine Unterschiede zwischen einem Bier aus Bayern und einem aus dem Rest von Deutschland.


Also natürlich ist das RHG marketingrelevant! Man macht doch nix sinnvolles und erwähnt es dann ned in der Werbung! :D



Zitat:
Die Marketingstrategen haben aber das RHG für sich gewonnen und deshalb musste das Zuckerkulör durch Röstmalz ersetzt werden.


Sag ich ja, so blöd sind die da oben ja doch ned! ;)


Zitat:
Die alte Brauart war nach dem deutschen, die neue war (und ist) nach dem bayrischen RHG. In diesem Fall kam das BIER nach dem deutschen Reinheitsgebot besser an, aber weil Zuckerkulör so schlecht in ein RHG passt musste diese Änderung vollzogen werden.


Lies nochmal: Steht da irgendwas von Zuckerkulör? Natürlich nicht, weil ein Bayer garned auf die Idee kommen würde! Das Zuckerkulörproblem ist also kein bayrisches! Wir würden nämlich den Zuckerkulör aus Maltosezucker herstellen, und gut is...

Zitat:
Wenn du also der Meinung bist, bayrisches Bier ist reiner oder besser als ein Bier aus einem anderen Bundesland, dann bist du den bayrischen Marketingstrategen mehr oder weniger auf den Leim gegangen.


Oder du deinen "kompetenten Ausbildern" :thumbdown:

Und noch was: Leider sind ja fast alle Münchner Brauereien nicht mehr wirklich bayrisch sondern international. Deshalb gibt es auch noch einen enormen Unterschied zwischen bayrischen Brauereien (Bayern ist übrigens das Bundesland bzw. Freistaat mit der größte Brauereidichte :D ) und den Großkonzernen mit etlichen Labels unter einer nicht bayrischen Führung!!

Dies dürfte übrigens wohl auch einer der Gründe sein warum es in Bayern Hausbrauerein gibt: Tradition und Qualität!!! Manch anderer Deutscher dürfte dies genauso sehen.

Gruß, Bärenbräu!
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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 28.4.2006 um 21:59  
Hallo Bärenbräu!

Was möchtest du mir damit jetzt eigentlich sagen?

Also Zuckerkulör aus Maltose wird auch in Bayern keiner herstellen. Auch bayrische Brauereien wollen schließlich am Ende Geld einnehmen, und nicht ausgeben. Außerdem wäre es dann immer noch Zuckerkulör und damit verboten.

Und du würdest lieber ein schlechter schmeckendes Bier nach dem bayrischen RHG trinken als ein besser schmeckendes nach dem deutschen???

Ich will da jetzt nich auf weitere Sachen eingehen. Deine Aussagen bestätigen leider meine Vermutungen.

Die Münchner Brauerei, die ich meine ist übrigens bis heute bayrisch geblieben. Franziskaner oder Spaten ist es also nicht! Außerdem werden auch viele kleine bayrische Brauereien am Rande des RHG brauen. Andernfalls müssten sie warscheinlich schließen... :(

Ach so. zwei Sachen noch. Wir haben eine Menge Hausbrauereien im Ruhrgebiet. Nur weil nicht jedes 2000 Seelen-Dorf eine Brauerei hat heißt das ja nicht, dass es hier nur Großbrauereien gibt.
Und ein Teil meiner Ausbilder stammt ursprünglich aus Bayern. Leider hab ich von einem Teil dieses Teiles nicht wirklich was gelernt. Außer, wie man Unterricht in den Biergarten verlegen kann!


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red_folder.gif erstellt am: 29.4.2006 um 00:36  
Gäähn,

hallo Malte,

darauf antworte ich dir wenn ich ausgeschlafen bin ok?

Gruß
Waginga
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