Newbie Beiträge: 2 Registriert: 8.11.2006 Status: Offline
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erstellt am: 8.11.2006 um 09:03 |
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hy !!
bin neu hier und wollt wissen ob ich selbstgebrautes bier auch bei einem
fest kostenlos ausschenken darf ??
zudem suche ich noch gute rezepte für ein pils !!!
und zuletzt:
gibt es eine richtg gute homepage auf der ich z.b. alle brauereien aus
bayern oder hessen,...
nachlesen kann und die dort auch verlinkt sind ??
danke und gruss
andreas
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 09:19 |
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Huhu,
soweit ich weiss musst du, wenn du das legal vorhast, das ganze Zinnober
des Lebensmittelrechtes in deinem "Sudhaus" durchexerzieren, bevor auch nur
ein Tropfen ausgegeben wird, egal ob kostenfrei oder gegen Geld. Und das
wird dir wahrscheinlich mit Einkochtopf, Stoffwindel nem staubigen Keller
nicht ohne weiteres gelingen.... Und dann warten auch noch die Zollämter
auf dich, denn es wäre Biersteuer fällig.
MfG
Thomas
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1053 Registriert: 15.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 09:51 |
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Antwort 2 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 8.11.2006 um 09:56 |
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 09:58 |
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Hallo!
Wenn Du nix dafür nimmst, ist das kein Problem. Erlanger Hobbybrauer haben
erst kürzlich auf einem Stadtfest mehrere Hektoliter gegen Spende
ausgeschenkt - ganz offiziell und von der Stadtverwaltung toleriert.
Jan
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 10:08 |
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Huhu,
dazu sag ich mal, wo kein Kläger da kein Richter...
Aber natürlich, wenn das Bier den lebensmittelrechtlichen Vorschriften
genügt und die Biersteuer abgeführt wurde
Ach, hab ich schon erwähnt? Sch...#*+! Biergesetzkram
MfG
Thomas
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 10:28 |
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Hallo!
Naja, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften gelten ja eben erst, wenn
das Bier in den "Verkehr gebracht" wird. Das ist bei einem kostenlosen
Ausschank nicht der Fall. Sonst dürftest Du auch daheim nichts für Gäste
kochen...
Jan
____________________
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 10:28 |
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Hallo,
ist das ein richtig öffentliches Fest, zu dem quasi fremde Leute kommen
oder eher eine Familienfeier ?
Wenn es ganz öffentlich - mit unkalkulierbarem Publikum - ist, hätte ich
persönlich Angst davor. Es muß nur einem von den Leuten irgendwie schlecht
werden (wobei noch nicht mal dein Bier wirklich Schuld sein muß). Selbst
wenn der Betroffene noch 'human' ist, fragt ggf. spätestens seine
Krankenkasse 'Was Ihnen ist schlecht geworden ? Irgendwelche Tierchen ? Wo
waren Sie ?' Und dann geht ein unkalkulierbarer Zauber los...
Wie es rechtlich damit aussieht kann ich nicht sagen. Wir machen öfters
Käse selbst, dort gilt eindeutig : AUSSCHLIEßLICH für den eigenen Verzehr !
Ich vermute, das gilt wohl für alle Lebensmittel.
Schließlich noch eine ganz andere Bemerkung : Ich habe öfters mein Bier an
Nicht - Hobbybrauer ausgeschenkt. Vielleicht liegt es auch an meinem Bier,
aber ich hatte immer das Gefühl, die wissen gar nicht zu schätzen, das man
dafür mindestens 10 Stunden im Sudhaus, beim Flaschenspülen ... zugebracht
hat. Da ich immer nur 20l braue, ist mir dieses Bier einfach zu schade; ich
trinke es lieber selber oder mit wirklich interessierten Leuten. Aber
'unter die Masse' kommt es nicht mehr.
Grüße
Tino
____________________
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 10:35 |
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Hallo!
Zitat: | Es muß nur einem von den
Leuten irgendwie schlecht werden (wobei noch nicht mal dein Bier wirklich
Schuld sein muß). Selbst wenn der Betroffene noch 'human' ist, fragt ggf.
spätestens seine Krankenkasse 'Was Ihnen ist schlecht geworden ?
Irgendwelche Tierchen ? Wo waren Sie ?' Und dann geht ein unkalkulierbarer
Zauber los... |
Naja, jetzt unterstellen wir mal, es gäbe wirklich ein rechtliches
Problem:
Spielen wir die Geschichte doch mal durch: einem der Leute wird schlecht,
er meint es lag am Bier, er meldet das seiner Krankenkasse, die stellt
fest, dass ein kätzerischer Hobbybrauer unterwegs war und dann, ja was
eigentlich? Was wollen die Dir denn nachweisen? Was soll denn im
Selbstgebrauten sein, das krank macht? Ärger könntest Du doch nur bekommen,
wenn sie Dir nachweisen könnten, dass Dein Bier schuld war an seiner
Krankheit. Das geht ja schon deshalb nicht, weil das Bier längst
ausgetrunken ist. Und darüber hinaus: was soll denn in Selbstgebrautem an
Krankheitserregern vorhanden sein? Tierchen - sicher nicht.
Wir sollten der Welt nicht in vorauseilendem Gehorsam unser gutes Bier
vorenthalten
Jan ____________________
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 430 Registriert: 21.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 10:50 |
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Alkohol ____________________ BIEEEEERRRRRRRRRR HMMMMMMMM
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 11:24 |
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Huhu,
Zitat von Leoric, am 8.11.2006 um
10:28 | Hallo!
Naja, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften gelten ja eben erst, wenn
das Bier in den "Verkehr gebracht" wird. Das ist bei einem kostenlosen
Ausschank nicht der Fall. |
eben nicht, auch "kostenlose Abgabe" ist "in Verkehr bringen" und da
Bier=Lebensmittel im Sinne der diversen Lebensmittelgesetze und
-hygienevorschriften gelten hier besondere Vorschriften. Zu Hause zu kochen
ist etwas ganz anderes. Da juckt den Staat nicht, denn der Haushalt an sich
ist kein lebensmittel herstellender Betrieb. Darin liegt der
Unterschied.
MfG
Thomas
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 1736 Registriert: 19.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 11:44 |
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Hallo Leute,
hier einmal ein Beispiel aus dem Alltag:
Auf einem Pfarrfest bringen viele Leute Kuchen mit, der dann auf einem
Stand verkauft wird und der Erlös für irgendeine gute Sache vorgesehen ist.
Natürlich sind auch cremige Torten mit viel Eier-Anteil dabei. Was passiert
denn da, wenn einem schlecht wird?
ich persönlich würde dieses Thema als gleichermassen risikoreich
ansehen.
Da Ganze ist wirklich interessant.
Als mir mal eine Mineralwasser-Flasche in der Hand explodiert ist, hat
meine Krankenkasse im Nachhinein den Hersteller zur Verantwortung gezogen,
ohne dass ich was dazu beigetragen habe. In diesem Falle musste die
Krankenkasse aber auch die Behandlungen bezahlen und der Fall war
offensichtlich.
Aber sicher gibt es auch Abstufungen für verschiedene Fälle.
Wenn jemandem schlecht wird, woher will man wissen wovon es ihm schlecht
geworden ist?
Kotzprobe abgeben?
In dubio pro Reo in solch einem Fall?
Hm, wer weiss mehr dazu?
Grüsse Thomas ____________________ Link mit Fotos unserer Klein-Brauanlagen mit Automatisierung sind auf
folgender website zu finden:
http://cervejakarpens.oyla.de
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 378 Registriert: 10.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 11:44 |
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Zitat von Leoric, am 8.11.2006 um
10:28 |
Naja, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften gelten ja eben erst, wenn
das Bier in den "Verkehr gebracht" wird. Das ist bei einem kostenlosen
Ausschank nicht der Fall.
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<kalauer>
glücklich der, der Verkehr auch ohne Geld bekommt
</kalauer>
____________________ http://fabier.de
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 12:12 |
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Huhu,
Zitat von Samba und Bier, am 8.11.2006 um
11:44 | Hallo Leute,
hier einmal ein Beispiel aus dem Alltag:
Auf einem Pfarrfest bringen viele Leute Kuchen mit, der dann auf einem
Stand verkauft wird und der Erlös für irgendeine gute Sache vorgesehen ist.
Natürlich sind auch cremige Torten mit viel Eier-Anteil dabei. Was passiert
denn da, wenn einem schlecht wird?
ich persönlich würde dieses Thema als gleichermassen risikoreich
ansehen. |
Auch hier gelten gewisse lebensmittelrechtliche Vorschriften, welche nur,
oftmals auch auch unwissenheit, häufig aber nicht beachtet werden. Wenn
dann wirklich mal was passiert ist zunächst immer ertmal der
Inverkehrbringer der Gelackmeierte, in dem Fall eines Vereinsfestes der
Vereinsvorstand oder eben der jeweilige Festausrichter.
Genaueres halten manche Landratsämter parat. Aus meiner Region hab ich auf
die Schnelle nix gfunden, aber das hier ist für den von dir geschilderten
Fall interessant.
http://unterallgaeu.de/landratsamt/verbraucherschutz/feste.
html
http://unterallgaeu.de/landratsamt/verbraucherschutz/_docum
ents/leitfaden.pdf
http://www.kreis-gross-gerau.de/aktuell/pressemitteilungen/
archiv/20050622_3.shtml
http://www.spd-landtag.de/aktuell/presse_anzeigen.cfm?mehr=
1394
und so weiter und so weiter.....
MfG
Thomas
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 12:39 |
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Ja,
genau das in den Beispielen beschriebene meine ich : Ich will eigentlich
niemandem die Lust verderben (wir werden selbst bald im Rahmen eines
Schülerprojekts etwas Bier ausschenken), aber wir leben hier in
Deutschland !
In den Links von Schnulli ist ein guter Hinweis zu finden : Beim zuständigen
Amt / Veranstalter anrufen und beraten lassen. Das hat zwar den Nachteil,
das man bei negativer Antwort auch keinen 'heimlichen' Versuch wagen
sollte, aber hoffen wir einfach auf einen verständnisvollen Mitarbeiter
...
Grüße
Tino ____________________
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 103 Registriert: 20.6.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 12:44 |
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Moin Leute, willkommen Schlurie,
soweit ich weiß, darf man ganz streng genommen sein Selbstgebrautes noch
nicht mal aus seinem Haus/Wohnung entfernen, um z.B. Freunden mal ein
Fläschchen zum probieren mitzubringen .
Hausbräu ist nur was zuhause hergestellt und auch getrunken wird !!!
Hört sich zwar ziemlich dämlich an, ist aber so. Wie eng das Ganze
tatsächlich gesehen wird ist natürlich die Frage. Hier sollte man
vielleicht mal bei den Offiziellen nachfragen ob man darf oder nicht .
Ansonsten halte ich es am liebsten wie tinoquell und trinke mein Bier am
liebsten mit Leuten die das zu würdigen wissen.
Gruß
Klaus
edit: willkommen schreibt man mit 2 'l'
[Editiert am 8.11.2006 um 12:45 von ka_emm]
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 13:34 |
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Huhu,
nochmal als Ergänzung der genannten Thematik.
Ich hatte gerade ein kurzes Telefonat mit nem Freund von mir, der hier beim
Gericht ist.
Kurze Zusammenfassung der rechtl. Situation:
Auf nem Fest haftet der Veranstalter für die Gesundheit seiner Gäste. Auch
ist es möglich, den Hersteller (z.B. hier Sahnetorte auf dem Pfarrfest) auf
Körperverletzung zu verklagen, ggf. sogar noch auf Vorsätzliche, immer
jedoch unter der Voraussetzung, das auch im Streitfall ein Beweis erbracht
werden kann. Die Oma, die ihre Sahnetorte wohlwissend mit den Eiern backt,
die schon 2 Wochen auf der Fensterbank liegen, würde hier vorsätzlich
handeln. Auch ließe sich ein Strick gegen lebensmittelrechtliche Verstöße
drehen (z.B. mangelde Hygiene....).
Ist man als Privatperson bei jemandem zum Essen eingeladen und zieht sich
hier ne Lebensmittevergiftung zu, so kann durchaus ebenso verfahren werden.
Jedoch wird hier die Küche, in der das Essen zubereitet wurde, nicht unter
den kompletten lebensmittelrechtlichen Vorschriften betrachtet, wie es für
öffentliche Veranstaltungen der Fall wäre.
Klagen kann man als Betroffener immer, nur mit der Freundschaft ists dann
wohl auch dahin
MfG
Thomas
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 13:34 |
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Huhu,
nochmal als Ergänzung der genannten Thematik.
Ich hatte gerade ein kurzes Telefonat mit nem Freund von mir, der hier beim
Gericht ist.
Kurze Zusammenfassung der rechtl. Situation:
Auf nem Fest haftet der Veranstalter für die Gesundheit seiner Gäste. Auch
ist es möglich, den Hersteller (z.B. hier Sahnetorte auf dem Pfarrfest) auf
Körperverletzung zu verklagen, ggf. sogar noch auf Vorsätzliche, immer
jedoch unter der Voraussetzung, das auch im Streitfall ein Beweis erbracht
werden kann. Die Oma, die ihre Sahnetorte wohlwissend mit den Eiern backt,
die schon 2 Wochen auf der Fensterbank liegen, würde hier vorsätzlich
handeln. Auch ließe sich ein Strick gegen lebensmittelrechtliche Verstöße
drehen (z.B. mangelde Hygiene....).
Ist man als Privatperson bei jemandem zum Essen eingeladen und zieht sich
hier ne Lebensmittelvergiftung zu, so kann durchaus ebenso verfahren
werden. Jedoch wird hier die Küche, in der das Essen zubereitet wurde,
nicht unter den kompletten lebensmittelrechtlichen Vorschriften betrachtet,
wie es für öffentliche Veranstaltungen der Fall wäre.
Klagen kann man als Betroffener immer, nur mit der Freundschaft ists dann
wohl auch dahin
MfG
Thomas
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 13:54 |
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Hallo!
Zitat: | immer jedoch unter der
Voraussetzung, das auch im Streitfall ein Beweis erbracht werden
kann |
Und genau da liegt doch der Hund begraben! Im Streitfall kann doch nie im
Leben bewiesen werden, wo das Bier gebraut wurde, wie sauber gearbeitet
wurde, wie was auch immer, da der Braugang z.T. Monate zurück liegt. Es
könnte doch noch nicht einmal eine Probe des Bieres als Beweis herhalten,
denn das ist entweder schon getrunken oder wird spätestens dann vernichtet,
wenn entsprechende Anfragen kommen. Wovor also fürchten?
Das Wichtigste aber: im Bier gibt es nichts
giftiges/krankmachendes/wasauchimmer, in der Sahnetorte ist das dagegen
relativ wahrscheinlich... Das natürlich unter der Voraussetzung, dass der
Hobbybrauer nicht versehendlich seinen Fassreiniger ins Gärfass wirft
Jan ____________________
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Antwort 18 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 14:10 |
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Zitat von Leoric, am 8.11.2006 um
13:54 | Hallo!
Zitat: | immer jedoch unter der
Voraussetzung, das auch im Streitfall ein Beweis erbracht werden
kann |
Und genau da liegt doch der Hund begraben! Im Streitfall kann doch nie im
Leben bewiesen werden, wo das Bier gebraut wurde, wie sauber gearbeitet
wurde, wie was auch immer |
Nie im Leben würde ich niemals sagen...
Wenn viele Leute, welche dies Bier getrunken haben, zum Doc gehen weil
Ihnen übel ist, so kann sicherlich auch der Verursacher ermittelt werden.
Aber wie gesagt, zunächst gehts an den Veranstalter, und der wird im
konkreten Streitfall "not amused" sein.
Zitat: | Das Wichtigste aber: im
Bier gibt es nichts giftiges/krankmachendes/wasauchimmer, in der Sahnetorte
ist das dagegen relativ wahrscheinlich... Das natürlich unter der
Voraussetzung, dass der Hobbybrauer nicht versehendlich seinen Fassreiniger
ins Gärfass wirft |
Ich würde auch nicht von irgendwas giftigen/krankmachendem im Bier
ausgehen, aber was, wenn die Malzlieferung schlecht war? Oder das Gärfaß
nicht ausreichend sauber ist? Stichwort "Schimmelpilzgifte" (nein, nicht
der Schimmel selbst, sondern dass, was er abgibt). Da nützt das längste
Kochen nix.
MfG
Thomas
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 14:36 |
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Hallo!
Ja klar, hätte, wäre, wenn, irgendein Risiko gibt es selbstverständlich
immer. Was aber soll denn an einer Malzlieferung schlecht sein? Und wenn so
viele Schimmelgifte drin sind, dass sie krank machen, dann sollten die
Schimmelpilze zu sehen sein, wer so einen Sud ausschenkt, handelt grop
fahrlässig. Es kann doch bei dieser Diskussion nur darum gehen, wie
wahrscheinlich ein Problem ist, nicht, ob es theoretisch auftreten
könnte.
Jan
____________________
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 1736 Registriert: 19.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 14:42 |
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Hallo nochmal,
war ja eigentlich zu erwarten dass man in solchen Fällen Schwierigkeiten
bekommen kann.
Aber eine Anzeige kann man sich doch immer und überall einfangen.
Ich finde auch dass es im Bier-Fall schwierig wird einen Beweis zu
erbringen.
Man könnte ja ein Schild am Stand anbringen: "Achtung: Der Genuss dieses
Bieres auf eigene Gefahr !!". Aber dann würde es ja keiner mehr trinken.
Gleiches würde auf die Torte zutreffen.
Fazit und meine persönliche Meinung: Auf jedem Fest wird doch irgendwas
angeboten, Kaffee und Kuchen, Curry-Wurst, ein toller Schwenkbraten, Bier,
Speise-Eis. Da macht sich doch niemand ernsthaft Gedanken. Warum sollte man
sich also beim Anbieten von Bier verrückt machen? Die Wahrscheinlichkeit
einer Anzeige ist doch wirklich verschwindend gering.
Naja, diesbezüglich bin ich froh dass ich in Brasilien lebe. Ich bezahle
keine Biersteuer und mich kriegt auch keiner dran, wenn ihm von was anderem
schlecht geworden ist.
Nur wenn ich ein Gewerbe betreibe, gibt es Institutionen, die das Gewerbe
kontrollieren dürfen und bei schweren Verstössen den Laden sogar schliessen
können. Und das ist hier auch gut so.
Ein Fest ist nur noch halb so schön, wenn weniger oder kaum noch was
geboten wird !!!
Grüsse Thomas ____________________ Link mit Fotos unserer Klein-Brauanlagen mit Automatisierung sind auf
folgender website zu finden:
http://cervejakarpens.oyla.de
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Antwort 21 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 14:58 |
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Huhu,
Zitat von Leoric |
Es kann doch bei dieser Diskussion nur darum gehen, wie wahrscheinlich ein
Problem ist, nicht, ob es theoretisch auftreten
könnte.
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Natürlich, aber es gibt genug Anwälte, die von "unwahrscheinlichen" Problem
leben
Wie gesagt, die rechtlichen Bedingungen sind eindeutig, auf Festen werden
sie häufig nicht beachtet, im Streitfall gibts garantiert Probleme, vor
allem für Veranstalter kleinerer Feste, die sich oft der Regelungen nicht
bewusst sind.
Was nun jeder aus den rechtlichen Rahmenbedingungen macht ist natürlich
seine freie Entscheidung. Ich hab ja nur auf mögliche Gefahren hingewiesen
und wil auf keinen Fall das "verköstigen" des selber gebrauten Biers
verteufeln! Nur wenn man dies macht, dann muß man auch mit möglichen
Konsequenzen leben.
Zitat von Samba |
Fazit und meine persönliche Meinung: Auf jedem Fest wird doch irgendwas
angeboten, Kaffee und Kuchen, Curry-Wurst, ein toller Schwenkbraten, Bier,
Speise-Eis. Da macht sich doch niemand ernsthaft Gedanken. Warum sollte man
sich also beim Anbieten von Bier verrückt
machen?
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Wie ich sagte, Veranstalter sind sich oft der Tragweite nicht bewusst. Und
natürlich wird es auch weiterhin Dorffeste geben und auch wird weiterhin
gefeiert und alles was dazu gehört. Verrücktmachen sollte man sich m.e.
ebenfalls nicht....
MfG
Thomas
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Antwort 22 |
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Newbie Beiträge: 2 Registriert: 8.11.2006 Status: Offline
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erstellt am: 8.11.2006 um 15:04 |
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hy !!
danke für eure beiträge !!!
echt klasse
meine situation
wir veranstallten eine bierprobe und laden dazu gastvereine ein !!!
gibt es irgendwelche spiele die mit bier zutun haben ??
um auch ein bisschen was zu bieten !!
oder ein bierrätsel ???
schätzfragen???
....
einfach um auch ein programm zu haben was mit bier zutun hat !!!
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.11.2006 um 15:33 |
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Hallo!
Zitat: | gibt es irgendwelche
spiele die mit bier zutun haben ??
um auch ein bisschen was zu bieten !!
oder ein bierrätsel ???
schätzfragen??? |
Das Spiel: jeder trinkt so viel Selbstgebrautes, wie er kann.
Anschließend rätselt jeder, wer als erstes vom Stuhl gefallen ist,
danach wird geschätzt, wer wieviel getrunken hat
Viel Spaß,
Jan ____________________
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Antwort 24 |
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