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Autor: Betreff: Mal wieder Jahresbiermenge
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Beiträge: 248
Registriert: 3.4.2006
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 07:15  
Huhu zusammen,

zum Jahresende hin macht man sich ja so seine Gedanken, ob die 200 Liter erreicht sind oder nicht. Hatte gestern ein Telefonat mit meinem Kumpel beim Gericht. Hab ihm die Problematik mit §2 der Biersteuerdurchführungsverordnung mal erläutert. Seine erste Antwort war: "[Beliebiger Kraftausdruck hier] ist das ungenau geschrieben, waren die betrunken als das erlassen wurde?" Es gibt noch keine Rechtsprechung zu diesem Paragrafen aber bezüglich des Satzes

"Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit."

sagte er mir, dass man hier, um Klarheit zu erlangen, den langen Weg der Gerichtsbarkeit gehen müsste, um endlich Klarheit zu erlangen. Allerdings hat er auch angedeutet, dass der Schwerpunkt wahrscheinlich eher auf die "Haushalte", also "pro Haushalt" gelegt werden würde. Also nix mit "3 Hobbybrauer (Papa, Mama, Sohnemann) in einem Haushalt brauen 600 Liter Bier" sondern " 3 Hobbybrauer in einem Haushalt brauen 200 Liter Bier"

Das mal zu Info am Morgen.

MfG
Thomas
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frikadellenschmied
Beiträge: 1705
Registriert: 25.7.2005
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 07:21  
Jo, habe da auch mal beim Steuerhirni in Duisburg angerufen. Die wussten auch nicht Bescheid. Wollten sich schlau machen und zurück rufen. Aaaber bis heute nix gehört. :P Allein der Aufwand einer Kontrolle.... 2 Zöllner.... mindestens 1 Std Arbeitszeit ...... dann reisen die mit einem KFZ an......... Papierkrieg ... wenn man da "mal etwas mehr gebraut"haben sollte und die 2 - 3 Euronen Steuer anfallen, das rechnet sich doch eh nicht.

Schätze der Zoll will eh in Ruhe gelassen werden. Zum Jahresanfang das übliche FAX an den Zoll, Jahresmenge 2 hl wird nicht überschritten, fertig. :thumbup:


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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Leoric
Beiträge: 1104
Registriert: 11.1.2006
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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 10:08  
Hallo!

Leute, was auch immer die Steuer/Gerichts/Zollheinies verzapfen: jeder meldet seine Biermenge PERSÖNLICH und auf SICH an. Die Brauanzeige meldet keine Wohnung an. In jedem Kommunbrauhaus wird gemeinschaftlich gebraut, selbstverständlich gilt die 200l-Grenze pro Brauer und nicht pro Haushalt. Wer natürlich die Steuer bescheißt und behauptet, die 80jährige Omi hätte mitgemaischt, wird halt im Zweifel in arge Erklärungsnot kommen...

Außerdem: Was wäre denn ein Mehrfamilienhaus ohne abgeschlossene Wohnungen? Ein Haushalt? Und ein Wohnhaus mit 20 Mietswohnungen, sind das dann 20? Das ist doch alles garnicht messbar. Steuerpflichtig sind immer juristische oder natürliche Personen. Ich habe noch nix von steuerpflichtigen Dingen wie einem abstrakten "Haushalt" gehört.

Da gibt es ja auch noch so einen Gleichbehandlungsgrundsatz: wenn (mein früheres Beispiel) 8 Brauer in einer WG wohnen und einer 200 Liter braut, dann haben die anderen Pech gehabt? Nene, auch wenn das manche Zollstellen so sehen wollen, Biersteuer meldet jeder für sich an, geht ja garnicht anders.

Jan


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DunkelBrauer
Beiträge: 1053
Registriert: 15.2.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 10:41  
Hallo Frika,

neulich hab ich mal bei meinem HZA angefragt, ob ich gleich pauschal <= 200 liter für nächstes Jahr anmelden kann. Die Antwort war echt übel. Aus der "ERLAUBNIS" des Beamten sei ganz klar ersichtlich, dass ich jeden Sud einzeln anmelden solle und laut Paragraph blah. außerdem könne ich ja eh schon informell per EMail melden. Ich hab das Gefühl, der zusändige Beamte war ein wenig genervt, sich um einen doofen Hobbybrauer kümmern zu müssen. Aber dass eine Pauschalanmeldung Vorteile für ihn bringt ist ihm wohl auch nicht aufgegangen.
Mit Erlaubnis meinte er seine Antwort, die ich auf meine erste Anmeldung bekommen hatte.

Gruß,
Axel


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Hallo Leute, bin leider nur noch selten hier unterwegs und antworte daher kaum mehr wenn Ihr mir PMs schickt.

Yahoo-Messenger: DunkelBrauer
Braupage: http://www.SelberBierBrauen.De
Brausoftware: http://www.BrauSoftware.De
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Beiträge: 248
Registriert: 3.4.2006
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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 10:42  
Huhu,


Zitat von Leoric, am 20.12.2006 um 10:08

Leute, was auch immer die Steuer/Gerichts/Zollheinies verzapfen: jeder meldet seine Biermenge PERSÖNLICH und auf SICH an. Die Brauanzeige meldet keine Wohnung an.


doch, die Wohnung wird automatisch mitgemeldet. Deine Anschrift steht ja drin in der Anmeldung ;)



Zitat von Leoric, am 20.12.2006 um 10:08

In jedem Kommunbrauhaus wird gemeinschaftlich gebraut, selbstverständlich gilt die 200l-Grenze pro Brauer und nicht pro Haushalt.

Falsch, im Gesetz steht eindeutig
"Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."
Somit sind wir wieder im Haushalt des Brauers.


Zitat von Leoric, am 20.12.2006 um 10:08

Außerdem: Was wäre denn ein Mehrfamilienhaus ohne abgeschlossene Wohnungen? Ein Haushalt? Und ein Wohnhaus mit 20 Mietswohnungen, sind das dann 20? Das ist doch alles garnicht messbar.


Doch, alles sehr wohl messbar. Mehrfamilienhaus = mehrere Haushalte, Einfamilienhaus = ein Haushalt


Zitat von Leoric, am 20.12.2006 um 10:08

Steuerpflichtig sind immer juristische oder natürliche Personen. Ich habe noch nix von steuerpflichtigen Dingen wie einem abstrakten "Haushalt" gehört.


Dann guck dir mal die Müllgebühren (OK, keine Steuern) eines Ein- und Mehrfamilienhaushalts an. Woran orientieren die sich? Richtig, an der Anzahl der gemeldeten Haushalte.
Achso, Hundesteuer... Hunde pro Haushalt...


Zitat von Leoric, am 20.12.2006 um 10:08

Da gibt es ja auch noch so einen Gleichbehandlungsgrundsatz: wenn (mein früheres Beispiel) 8 Brauer in einer WG wohnen und einer 200 Liter braut, dann haben die anderen Pech gehabt?


Bei strenger Auslegung ja, Pech gehabt! Aber wie gesagt, ein schwammig formuliertes Gesetz und unterschiedliche Regelung der Zollämter aufgrund der Interpretation....

MfG
Thomas


[Editiert am 20.12.2006 um 10:45 von Schnulli]
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Swiss
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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 10:50  
Wer "SUCHEN" benutzt, ist klar im Vorteil... :D
Über das Thema wurde schon mehrmals ausführlich hin und her diskutiert, einfach mal nachlesen...
Guckst Du hier:
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=2141#pid20368
oder hier
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=1444#pid17435
oder hier:
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=422#pid2471
oder zB. das mit der WG hier:
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=2637#pid24420

Viel Spass beim Lesen!
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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 10:57  
Huhu,

joooo, ich hab mir ja nur mal juristischen Beistand rangezogen und nachgehakt, wie es im Ernstfall aussehen würde. Das habe ich geschildert oben. Fazit: Jeder machts wie ers denkt und alle glauben es sei so genau richtig.

MfG
Thomas
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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 11:32  
Hallo!

Na, Thomas, wenn Du mich da mal nicht ins Kreuzverhör genommen hast :D

Für unsere Braugruppe (5 Leute) ist es doch so: wir brauen immer bei einem Kollegen, jeder meldet seinen Anteil an und gut is. 5x200=1000l Bier Steuerfrei ;)

Jan


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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 12:58  
Huhu,


Zitat von Earl, am 20.12.2006 um 12:49

Ich habe gemeinsam mit meiner Frau in einem 15-Parteien Mietshaus zwei Wohnungen gemietet. Diese sind über ein Stockwerk voneinander getrennt.


Ich bin kein Jurist, aber Gefühlmäßig wär für mich das ein Haushalt mit 2 Wohnungen :puzz: :D ... Keine Ahnung, aber so würde ich es zunächst mal auffassen.



Zitat von Earl, am 20.12.2006 um 12:49

Und noch eine Frage: Darf ich nach Überschreiten der 2 hl-Menge ein nach dem Hobbybrauer-Steuer-§ versteuertes Bier (aus steuerlicher Sicht) nun auch ohne weiteres verkaufen oder an andere ausschenken,


Nicht ohne weiteres, siehe hierzu
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=view thread&tid=3800

MfG
Thomas
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stahlsau
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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 13:18  

Zitat:
Fazit: Jeder machts wie ers denkt und alle glauben es sei so genau richtig.

Das kann ich so unterschreiben ;)


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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 13:21  

Zitat:
Fazit: Jeder machts wie ers denkt und alle glauben es sei so genau richtig.


...wobei es ziemlich doof wäre, quasi im vorauseilenden Gehorsam alles über 200l zu versteuern, wenn mehrere Personen im Haushalt brauen. Meldets einfach pro Person an, wenn der Zoll Probleme damit hat, meldet er sich eh - garantiert :D Das hat dann übrigends garnichts mit Beschiss oder Hinterziehung zu tun, im Zweifel müsst Ihr eben die mickrigen 4€ pro Heckto nachzahlen. Aber das passiert eh nicht ;)

Jan


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Uwe_60
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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 13:38  
Hallo zusammen.

Ich habe einige Liter Bier rein aus Rohfrucht gebraut.

Kann ich die wohl bei der Abrechnung vernachlässigen.

Das waren einige Versuche nur mit Mais und ein Versuch mit Hirse, Buchweizen, Quinocha und Amaranth.


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Viele Grüße

Uwe
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red_folder.gif erstellt am: 20.12.2006 um 13:45  

Zitat:
Ich habe einige Liter Bier rein aus Rohfrucht gebraut.

Kann ich die wohl bei der Abrechnung vernachlässigen.


Also ich könnte da nachts nicht mehr ruhig schlafen....
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