Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 07:15 |
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Huhu zusammen,
zum Jahresende hin macht man sich ja so seine Gedanken, ob die 200 Liter
erreicht sind oder nicht. Hatte gestern ein Telefonat mit meinem Kumpel
beim Gericht. Hab ihm die Problematik mit §2 der
Biersteuerdurchführungsverordnung mal erläutert. Seine erste Antwort war:
"[Beliebiger Kraftausdruck hier] ist das ungenau geschrieben, waren die
betrunken als das erlassen wurde?" Es gibt noch keine Rechtsprechung zu
diesem Paragrafen aber bezüglich des Satzes
"Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer
bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit."
sagte er mir, dass man hier, um Klarheit zu erlangen, den langen Weg der
Gerichtsbarkeit gehen müsste, um endlich Klarheit zu erlangen. Allerdings
hat er auch angedeutet, dass der Schwerpunkt wahrscheinlich eher auf die
"Haushalte", also "pro Haushalt" gelegt werden würde. Also nix mit "3
Hobbybrauer (Papa, Mama, Sohnemann) in einem Haushalt brauen 600 Liter
Bier" sondern " 3 Hobbybrauer in einem Haushalt brauen 200 Liter Bier"
Das mal zu Info am Morgen.
MfG
Thomas
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 07:21 |
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Jo, habe da auch mal beim Steuerhirni in Duisburg angerufen. Die wussten
auch nicht Bescheid. Wollten sich schlau machen und zurück rufen. Aaaber
bis heute nix gehört. Allein der Aufwand einer Kontrolle.... 2
Zöllner.... mindestens 1 Std Arbeitszeit ...... dann reisen die mit einem
KFZ an......... Papierkrieg ... wenn man da "mal etwas mehr gebraut"haben
sollte und die 2 - 3 Euronen Steuer anfallen, das rechnet sich doch eh
nicht.
Schätze der Zoll will eh in Ruhe gelassen werden. Zum Jahresanfang das
übliche FAX an den Zoll, Jahresmenge 2 hl wird nicht überschritten, fertig.
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 10:08 |
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Hallo!
Leute, was auch immer die Steuer/Gerichts/Zollheinies verzapfen: jeder
meldet seine Biermenge PERSÖNLICH und auf SICH an. Die Brauanzeige meldet
keine Wohnung an. In jedem Kommunbrauhaus wird gemeinschaftlich gebraut,
selbstverständlich gilt die 200l-Grenze pro Brauer und nicht pro Haushalt.
Wer natürlich die Steuer bescheißt und behauptet, die 80jährige Omi hätte
mitgemaischt, wird halt im Zweifel in arge Erklärungsnot kommen...
Außerdem: Was wäre denn ein Mehrfamilienhaus ohne abgeschlossene Wohnungen?
Ein Haushalt? Und ein Wohnhaus mit 20 Mietswohnungen, sind das dann 20? Das
ist doch alles garnicht messbar. Steuerpflichtig sind immer juristische
oder natürliche Personen. Ich habe noch nix von steuerpflichtigen Dingen
wie einem abstrakten "Haushalt" gehört.
Da gibt es ja auch noch so einen Gleichbehandlungsgrundsatz: wenn (mein
früheres Beispiel) 8 Brauer in einer WG wohnen und einer 200 Liter braut,
dann haben die anderen Pech gehabt? Nene, auch wenn das manche Zollstellen
so sehen wollen, Biersteuer meldet jeder für sich an, geht ja garnicht
anders.
Jan
____________________
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 1053 Registriert: 15.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 10:41 |
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Hallo Frika,
neulich hab ich mal bei meinem HZA angefragt, ob ich gleich pauschal <=
200 liter für nächstes Jahr anmelden kann. Die Antwort war echt übel. Aus
der "ERLAUBNIS" des Beamten sei ganz klar ersichtlich, dass ich jeden Sud
einzeln anmelden solle und laut Paragraph blah. außerdem könne ich ja eh
schon informell per EMail melden. Ich hab das Gefühl, der zusändige Beamte
war ein wenig genervt, sich um einen doofen Hobbybrauer kümmern zu müssen.
Aber dass eine Pauschalanmeldung Vorteile für ihn bringt ist ihm wohl auch
nicht aufgegangen.
Mit Erlaubnis meinte er seine Antwort, die ich auf meine erste Anmeldung
bekommen hatte.
Gruß,
Axel ____________________ Hallo Leute, bin leider nur noch selten hier unterwegs und antworte daher
kaum mehr wenn Ihr mir PMs schickt.
Yahoo-Messenger: DunkelBrauer
Braupage: http://www.SelberBierBrauen.De
Brausoftware: http://www.BrauSoftware.De
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 10:42 |
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Huhu,
Zitat von Leoric, am 20.12.2006 um
10:08 |
Leute, was auch immer die Steuer/Gerichts/Zollheinies verzapfen: jeder
meldet seine Biermenge PERSÖNLICH und auf SICH an. Die Brauanzeige meldet
keine Wohnung an.
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doch, die Wohnung wird automatisch mitgemeldet. Deine Anschrift steht ja
drin in der Anmeldung
Falsch, im Gesetz steht eindeutig
"Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer
hergestellt."
Somit sind wir wieder im Haushalt des Brauers.
Zitat von Leoric, am 20.12.2006 um
10:08 |
Außerdem: Was wäre denn ein Mehrfamilienhaus ohne abgeschlossene Wohnungen?
Ein Haushalt? Und ein Wohnhaus mit 20 Mietswohnungen, sind das dann 20? Das
ist doch alles garnicht messbar.
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Doch, alles sehr wohl messbar. Mehrfamilienhaus = mehrere Haushalte,
Einfamilienhaus = ein Haushalt
Dann guck dir mal die Müllgebühren (OK, keine Steuern) eines Ein- und
Mehrfamilienhaushalts an. Woran orientieren die sich? Richtig, an der
Anzahl der gemeldeten Haushalte.
Achso, Hundesteuer... Hunde pro Haushalt...
Zitat von Leoric, am 20.12.2006 um
10:08 |
Da gibt es ja auch noch so einen Gleichbehandlungsgrundsatz: wenn (mein
früheres Beispiel) 8 Brauer in einer WG wohnen und einer 200 Liter braut,
dann haben die anderen Pech gehabt?
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Bei strenger Auslegung ja, Pech gehabt! Aber wie gesagt, ein schwammig
formuliertes Gesetz und unterschiedliche Regelung der Zollämter aufgrund
der Interpretation....
MfG
Thomas
[Editiert am 20.12.2006 um 10:45 von Schnulli]
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 224 Registriert: 19.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 10:50 |
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 10:57 |
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Huhu,
joooo, ich hab mir ja nur mal juristischen Beistand rangezogen und
nachgehakt, wie es im Ernstfall aussehen würde. Das habe ich geschildert
oben. Fazit: Jeder machts wie ers denkt und alle glauben es sei so genau
richtig.
MfG
Thomas
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 11:32 |
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Hallo!
Na, Thomas, wenn Du mich da mal nicht ins Kreuzverhör genommen hast
Für unsere Braugruppe (5 Leute) ist es doch so: wir brauen immer bei einem
Kollegen, jeder meldet seinen Anteil an und gut is. 5x200=1000l Bier
Steuerfrei
Jan ____________________
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 12:58 |
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 804 Registriert: 25.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 13:18 |
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Zitat: | Fazit: Jeder machts wie
ers denkt und alle glauben es sei so genau
richtig. |
Das kann ich so unterschreiben ____________________ Das ist eine Signatur.
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 13:21 |
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Zitat: | Fazit: Jeder machts wie
ers denkt und alle glauben es sei so genau
richtig. |
...wobei es ziemlich doof wäre, quasi im vorauseilenden Gehorsam alles über
200l zu versteuern, wenn mehrere Personen im Haushalt brauen. Meldets
einfach pro Person an, wenn der Zoll Probleme damit hat, meldet er sich eh
- garantiert Das hat dann übrigends garnichts mit Beschiss oder
Hinterziehung zu tun, im Zweifel müsst Ihr eben die mickrigen 4€ pro Heckto
nachzahlen. Aber das passiert eh nicht
Jan ____________________
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 314 Registriert: 29.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 13:38 |
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Hallo zusammen.
Ich habe einige Liter Bier rein aus Rohfrucht gebraut.
Kann ich die wohl bei der Abrechnung vernachlässigen.
Das waren einige Versuche nur mit Mais und ein Versuch mit Hirse,
Buchweizen, Quinocha und Amaranth.
____________________ Viele Grüße
Uwe
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 314 Registriert: 17.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2006 um 13:45 |
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Zitat: | Ich habe einige Liter
Bier rein aus Rohfrucht gebraut.
Kann ich die wohl bei der Abrechnung vernachlässigen.
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Also ich könnte da nachts nicht mehr ruhig schlafen....
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Antwort 12 |
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