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Autor: Betreff: Zollanmeldung für 6ltr.??????????
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FredFeuerstein21
Beiträge: 138
Registriert: 31.12.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 4.1.2007 um 18:25  
Hallo,

stehe nun auch kurz vor meinem ersten kleinen Sud von ca. 6 ltr. Sollte ich für diese Menge wirklich das Zollamt einweihen, im ganzen Jahr werde ich sowieso weit unter der Grenze von 200ltr. bleiben.
Was soll den schon passieren, will halt keine schlafenden Hunde wecken.
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frikadellenschmied
Beiträge: 1705
Registriert: 25.7.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 4.1.2007 um 18:35  
Grundsätzlich ist die Bierherstellung für den Eigenbedarf in Deutschland jedem erlaubt. Bis zu 200 Liter dürfen von jedem Bürger pro Jahr steuerfrei hergestellt werden, bei größeren Mengen ist Biersteuer zu entrichten. Vor Aufnahme der Brautätigkeit muss diese dem zuständigen Hauptzollamt rechtzeitig angezeigt werden. Je nach Dienststelle können unterschiedliche Auflagen folgen, wie z. B. die rechtzeite Anzeige jedes Brauvorgangs per Post/E-Mail/Fax etc. im Voraus oder aber das Führen eines Sud- oder gar Biersteuerbuches, das zum Jahresende nachträglich und ggf. in Verbindung mit einer Biersteuererklärung einzureichen ist. Der Umgang der Zolldienststellen mit Hobbybrauern ist derzeit (Stand 2006) sehr vom einzelnen Beamten abhängig und variiert von "freundlich und hilfsbereit" bis "widerwillig und hinderlich". Diesen Zustand so zu ändern, dass bundesweit möglichst einheitliche und einfache Regeln gelten, ist eines der Vereinsziele der bundesweit tätigen VHD


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 4.1.2007 um 19:57  
Hi,

auch bei kleinen Mengen würde ich den Sud per e-mail (geht am schnellsten) anmelden. Schlafende Hunde weckst Du damit nicht. Aber Du brauchst bloß irgendeinen komischen Nachbarn haben, der sich durch den "merkwürdigen" Geruch belästigt fühlt. Wenn der dann beim Zollamt anruft kann es schnell übel werden, auch bei kleinen Mengen. Es geht halt ums Prinzip. Alles sehr theoretisch aber doch möglich.
Diese Anmeldung geht formlos a la "...ich, abc, möchte in der Wohnung xyz am dd. x Liter Vollbier mit x% Stammwürze brauen. Versichere, daß ich nicht mehr als 200 l in diesem Jahr brauen werde." und gut is.
Gruß
Michael
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BierFranke
Beiträge: 228
Registriert: 2.1.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 6.1.2007 um 09:16  
@ Fred Feuerstein,

das hier habe ich gestern auf Anfrage von meinem Zollamt bekommen.

Zitat Email:

Sehr geehrter **********,

die Herstellung von Bier darf durch Haus- und Hobbybrauer gemäß § 3 Abs. 3
Biersteuergesetz i.V.m § 2 Abs. 1 Biersteuerverordnung steuerfrei erfolgen,
wenn die Menge 2 Hektoliter im Kalenderjahr nicht übersteigt und das Bier
ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird. Nach § 2
Abs. 2 Biersteuerverordnung ist die Inanspruchnahme dieser Steuerbefreiung
allerdings davon abhängig, dass der Haus-/Hobbybrauer beim zuständigen
Hauptzollamt eine Anzeige abgibt. In dieser formlosen Anzeige (schriftlich per
Brief, Fax oder durchaus per E-mail) ist der Beginn der Herstellung, der
Herstellungsort und die voraussichtlich in einem Kalenderjahr erzeugte
Biermenge anzugeben. Es bedarf also für die Herstellung von Bier als Haus- und
Hobbybrauer in o.g. Umfang keiner förmlichen Erlaubnis durch das Hauptzollamt,
sondern lediglich einer Anzeige. Weitere Vereinfachungen für die Herstellung
von Kleinstmengen sind in der Verordnung selbst nicht ausdrücklich geregelt,
allerdings kann das zuständige Hauptzollamt evtl. noch weitere
verfahrensvereinfachende Regelungen treffen (s.o.).

- zuständig u.a. für Würzburg:

Hauptzollamt Schweinfurt
Am Zollhof 1
97421 Schweinfurt
Postfach 41 50
97409 Schweinfurt
Tel. (0 97 21) 20 83-0
Fax (0 97 21) 20 83-10
E-Mail poststelle@hzasw.bfinv.de

Eine Vielzahl von Informationen zum Thema finden Sie unter
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/ h0_biersteuer/index.html
, insbesondere
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/ h0_biersteuer/j0_besonderheiten_bier/index.html

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

*********

ich hoffe es hilft Dir etwas.

mfg

BierFranke


[Editiert am 6.1.2007 um 09:18 von BierFranke]



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gnadle
Beiträge: 1090
Registriert: 14.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 28.11.2007 um 23:45  

Zitat von FredFeuerstein21, am 4.1.2007 um 18:25
..., will halt keine schlafenden Hunde wecken.

Herr Feuerstein!!!
Sie sind dabei sich eines weit schwerern Vergehens als des des "Schwarzbrauens" zu vergehen!
"Beamtenbeleidigung". Wer spricht hier von "schlafenden Hunden".

Nein ohne Spass, eigentlich ist den Hobbybrauern viel mehr geholfen, wenn JEDER seine Brautätigkeit den HZA meldet. Geht ja elektrisch sehr einfach. Auch 6 Liter. Natürlich jeden Sud. Jede nachträgliche Verschiebung des Termines und der Menge... Und geben wir ruhig zu, dass wir alle vorhaben, ÜBER 2 Hl pro Jahr zu brauen. Wir bekommen dann nämlich eine Akte. Dass wir dann aber doch am Jahresende unter 2 Hl geblieben sind, müssen wir dann auch "anzeigen". Bestätigung anfordern!

Das HZA muss diese ganze Sache ordentlich abarbeiten. Wir schaffen damit Arbeitsplätze. Dass diese sich nicht in 100 kalten Wintern amortisieren werden, wird dann hoffentlich der Gesetzgeber irgendwann einsehen, und von dieser schwachsinnigen Regelung Abstand nehmen.

Also, Ehrliche vor!


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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 08:07  

Zitat von gnadle, am 28.11.2007 um 23:45
Nein ohne Spass, eigentlich ist den Hobbybrauern viel mehr geholfen, wenn JEDER seine Brautätigkeit den HZA meldet. Geht ja elektrisch sehr einfach. Auch 6 Liter. Natürlich jeden Sud. Jede nachträgliche Verschiebung des Termines und der Menge... Und geben wir ruhig zu, dass wir alle vorhaben, ÜBER 2 Hl pro Jahr zu brauen. Wir bekommen dann nämlich eine Akte. Dass wir dann aber doch am Jahresende unter 2 Hl geblieben sind, müssen wir dann auch "anzeigen". Bestätigung anfordern!


Ja wenn es doch so einfach wäre! ;)



Als ich im Januar meinen Sud anmeldete, bekam ich auch brav eine Antwort. Ich brauchte alle weiteren Sude nicht anmelden. Darauf hin antortete ich noch einmal artig in der Form "Ich werde mehrfach im Jahr, erstmalig am xx.xx.2007 brauen". Darauf hin kam nie wieder eine Antwort... ;) Ich glaube, die schützen sich so vor einer derartigen Anzeigenflut, weil sie wissen, was sonst noch auf sie zukäme. Ich weiß von eimem Braukollegen uns dem Saarland, daß die Damen und Herren Zöllner jeden "Furz" angezeigt haben wollen... Und dieser eine Brief (Fax) pro Jahr stört mich nun nicht wirklich.

Gut Sud!


Alex


[Editiert am 29.11.2007 um 08:10 von alexbrand]



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DunkelBrauer
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 08:20  
Hallo,

ich habe bei meinem ersten Sud 5 liter per EMail angemeldet. Erstens fand ich die Idee so albern, dass ich sehen wollte, was dann tatsächlich passiert. Zweitens wegen der Nachbarn (ich habe zwei ziemlich "empfindliche" Nachbarn).
Als Antwort bekam ich dann den bereits oben gesehenen kopierten Text und einige "blanko"-Vordrucke zur Sudanmeldung.
Danach habe ich ein Jahr lang jeden Sud per Mail angemeldet, mit dem Vordrucks-Text und eingesetzten Mengen als Inhalt. Über 200 liter bin ich noch nicht gekommen.
Einmal habe ich erst 4 Tage vor dem Sud gemailt und prompt eine ziemlich rüde Beschwerde kassiert, dass es immer ÜBER eine Woche vorher sein muss.
Dann habe ich mir vor dem ersten Sud des Jahres 2007 erlaubt anzufragen, ob es nicht ginge, für ein Jahr <=200 liter pauschal im Voraus anzumelden.
Darauf wieder eine unfreundliche Antwort, ob ich denn nicht den Text gelesen hätte, den ich am xx.yy.zzzz bekommen hätte (also vor meinem ersten Sud), vor allem § sowienoch darin, wo doch klar herauskäme, dass ich JEDEN Sud anmelden soll....
Seitdem melde ich weiter fleißig jeden einzelnen Sud per Mail.
Wenn die mehr Aufwand wollen, gerne, ich helfe...

Gruß,
Axel


[Editiert am 29.11.2007 um 08:21 von DunkelBrauer]



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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 12:54  
Hallo, Leute,

also, ich staune echt immer wieder wie unterschiedlich das von HZA zu HZA gehandhabt wird.
Anfänglich habe ich auch immer jeden Sud schön angemeldet. Irgendwann fand ich das zu blöd und habe mal nachgefragt, ob nicht eine einmalige Versicherung, nicht über 200 L pro Jahr zu brauen, ausreicht. Und zack, 3 Tage später kam die e-mail, daß das in der Tat völlig ausreicht. Ich brauche auch nicht wie Du, Alex, die Rechnungen der Rohstoffe aufzubewahren (was ich natürlich als alter Jäger & Sammler mache).
Interessanterweise habe ich meine Sude immer per e-mail angemeldet und schriftlich Post in Papierform bekommen...

Happy Sud!
Michael


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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 13:01  

Zitat von tauroplu, am 29.11.2007 um 12:54
Ich brauche auch nicht wie Du, Alex, die Rechnungen der Rohstoffe aufzubewahren (was ich natürlich als alter Jäger & Sammler mache).


Ich frage mich, was wohl passiert, wenn ich meine Rohstoffe im Gartenselbst anbaue oder mal eine Rechnung verliere... ;)

Alex


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 13:06  
...wird mit Zwangsvernichtung von Warst... & Krom... nicht unter 2 Litern bestraft... :P

Gruß
Michael


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vade
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 13:17  
da bin ich wieder einmal sehr froh dass ich in der schweiz wohne, brauen ohne behördenspiele, YEAH


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Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade

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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 17:21  
Hallo Leute,
in Sachsen wollen die eine Jahresbrauanzeige bis 10.01. und jeden
Sud extra 3 Wochentage vorher angezeigt. :mad:

Kennt jemand den Asterixfilm mit den 10 Aufgaben? Der mit dem " Haus
das Verückte macht" ? Nun, solche Häuser sind in D überall zu finden. :puzz:


Gruß Guinness
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Donneroel
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 17:53  
Was Sie wollen zum Hafen????

Der Hafen ist am Wasser!!! Gucken Sie da mal!!!
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 18:45  
Hey Guiness,

kein Grund sich aufzuregen. Das HZA Darmstadt möchte für jeden Sud eine schriftliche Benachrichtigung mind. 14 Tage im Voraus. Zusätzlich ein Braubuch und die Aufbewahrung der Rechnungen.

Viele Grüße, Markus
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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 20:49  

Zitat von ggansde, am 29.11.2007 um 18:45
Das HZA Darmstadt möchte für jeden Sud eine schriftliche Benachrichtigung mind. 14 Tage im Voraus. Zusätzlich ein Braubuch und die Aufbewahrung der Rechnungen.


Wow, da bin ich ja doch ganz froh, dass beim HZARO (Rosenheim) eine Woche reicht und sonst kein Schnickschnak notwendig ist.


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red_folder.gif erstellt am: 29.11.2007 um 21:25  
Also ich hab auf vielerlei Art und Weise meine Brautätigkeit beim HZA angezeigt.
Mal per Fax in Stuttgart, in Karlsruhe, in Pforzheim, ebenso per eMail.
Ich habe noch nie eine Antwort erhalten. Nix. Nicht die kleinste Regung .

Gruß
Svenson
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2007 um 18:40  
Also im letzten Jahr hab ich auf meine Mail ans HZA Lörrach Zollamt Freiburg keine Antwort erhalten. Also hab ich munter gebraut wie angekündigt (max. 200 l nur Hausverbrauch) und nix weiter gemeldet.
In diesem Jahr hab ich den ersten Sud ans HZA Lörrach gemeldet und tatsächlich Post erhalten. Aber sehr freundlich nochmal die § zitiert und geschrieben ich solle mich melden wenn sich was ändert (sprich über 200 l, Inverkehrbringen). Somit bin ich für dieses Jahr durch. Ich finde die Beamten handhaben das hier mit Augenmaß und keiner macht dem anderen das Leben unnötig schwer. Lustig finde ich nur, dass sie nicht per Email antworten, sondern per klassischem Brief. Eigentlich Geld und Papierverschwendung...
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