Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 13.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2004 um 17:37 |
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hi,
habe meine beiden bescheide bekommen
1. für meine frau
2. für mich
also freie fahrt für 400 ltr
so denn
Keyco ____________________
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Antwort 25 |
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Senior Member Beiträge: 218 Registriert: 26.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2004 um 18:25 |
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Hallo,
also, wenn ich das ganze richtig verstehe muss man sich beim
Hauptzollamt anmelden, wenn man z.B. 20 ltr. Bier brauen will. Ansonsten
gibts von unseren „Volksvertretern”, bzw. deren Schergen Ärger.
Das ist dann also eine Ordnungswidrigkeit (Schwachsinn aber nun gut) wenn
ich ohne Anmeldung braue. Wie hier jemand schrieb kann das bis zu 50000
Euro Bußgeld nach sich ziehen. Meine Frage lautet nun gibts diese böse
Strafe auch schon, wenn ich nur 10 ltr. gebraut habe ohne ein braver
Staatsbürger gewesen zu sein, oder aber erst wenns über die 200 ltr.
geht?
Und wer will mir dann wie was beweisen...???
Ehrlich find ich das ganze mal wieder einen typisch deutschen
Bürokraten-Schwachsinn.
Grüße
Andreas
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Antwort 26 |
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Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 13.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2004 um 20:14 |
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hi,
laut gesetz hast du jeden einzelenen liter ab den 1. liter zu melden, das
ist fakt.
sorry is aber so
Gut Sud
Keyco ____________________
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 11.8.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2004 um 00:11 |
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Moin meld doch 2 Sude an..je über 100Liter...ob du die nun braust oder
nicht, das kontrolliert keiner!!
MFG
Schütti
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Antwort 28 |
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Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 13.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2004 um 05:05 |
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hi,
Zitat: | meld doch 2 Sude an..je
über 100Liter |
dann liegt er ja über 200 ltr und der papierkrieg wird ja noch mehr
so denn
Keyco
[Editiert am 10/2/2004 von Keyco]
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Antwort 29 |
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 11.8.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2004 um 17:15 |
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Hey Keyco, mit dem über meinte ich nicht er soll mehr als 200 Liter
anmelden, mit dem über war gemeint er soll in seine Anmeldung schreiben das
er 2Sude je 100Liter macht!!
War wohl ein missverständnis *ggg*
MFG
Schütti
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Antwort 30 |
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Junior Member Beiträge: 36 Registriert: 11.9.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2004 um 21:12 |
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Antwort 31 |
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Member Beiträge: 87 Registriert: 31.1.2003 Status: Offline
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erstellt am: 28.2.2004 um 10:41 |
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Hallo Keyco
Motiviert durch deinen Beitrag, habe ich für meine Frau ebenfalls die 200l
Freigrenze beim Zoll angmeldet. Heute bekam ich Post. Hier der
entscheidende Absatz.
Bier ist für Haus-und Hobbybrauer bis zu 200l im Kalenderjahr JE
HAUSHALT von der Biersteuer befreit. (§2 Abs.1 BierSTV)
Also 1 Haushalt = 200 Liter Freigrenze
Ist schon interessant zu lesen wie unterschiedlich Verordnungen ausgelegt
werden.
Gruß
Ralf
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Antwort 32 |
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Newbie Beiträge: 5 Registriert: 10.1.2004 Status: Offline
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erstellt am: 2.3.2004 um 18:44 |
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Hallo zusammen,
nun bin ich kein Jurist, aber in der BierStV § 2 Abs. 1 steht:
.... Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten
ausschließlich zum eigenen
Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer
Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern
in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
.....
Also ich finde im Verordnungstext steht schon je Hausbrauer und nicht je
Haushalt. Der Haushalt ist lediglich der Ort in dem gebraut werden muß.
Vieleicht gibt´s unter uns ja einen Juristen, der uns erhellen kann?
Gut Sud und Glück auf
Euer Järv
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Antwort 33 |
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Gast
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erstellt am: 2.3.2004 um 21:13 |
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Hallo Braufreunde,
ist wirklich überall unterschiedlich.
Ich kann mein Brauvorhaben z.Bsp. formlos per Fax
oder e-mail beim Hauptzollamt Schweinfurt melden,
anders als z.Bsp. der Badener gepostet hat.
Gruß,
Angerbraeu
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Gast
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erstellt am: 2.3.2004 um 21:35 |
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Hallo Angerbraeu,
das finde ich ja äußerst interessant. Für mich ist ja auch das HZA
Schweinfurt zuständig. Habe mich auch dort angemeldet und müsste
normalerweise jeden Sud (per Post in zweifacher Ausfertigung)anmelden, was
ich bisher aber nicht getan habe. Allerdings habe ich auch von dem
Sachbearbeiter noch keinerlei Durchschlag erhalten. Null. Ich muss ehrlich
sagen, ich war schön blöd, dass ich mich überhaupt angemeldet habe.
Gut Sud ob legal oder illegal, scheißegal
Wolfgang
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Member Beiträge: 87 Registriert: 31.1.2003 Status: Offline
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erstellt am: 3.3.2004 um 00:24 |
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Hallo Jaerv
"Bier ist für Haus-und Hobbybrauer bis zu 200l im Kalenderjahr JE HAUSHALT
von der Biersteuer befreit. (§2 Abs.1 BierSTV)"
Dies ist ein Originalauszug aus dem Schreiben des Zolls. Leider...
Ich nehme das mal so zur Kenntnis. Mit dem Behörden-Apparat anlegen bringt
nichts.
Gruß
Ralf
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Antwort 36 |
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Gast
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erstellt am: 3.3.2004 um 20:53 |
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Hallo Wolf,
habe auch lange wegen der Anmelderei überlegt,
aber der Brauer der in Weißenbrunn/KC die Hobbybraukurse
im Braumuseum durchführt hat mir erzählt daß er anfangs jeden
Sud gemeldet hat( in Schweinfurt), nie regte sich was.
Dann hat er mal ein paar Sude gemacht und nachträglich gemeldet
und bekam prompt dafür eine Verwarnung.
Mittlerweile glauben die ihm seine angegebenen hl auch nicht mehr,
da Sie nun wissen daß er Kurse durchführt.
Der ist in diesem Sinne von Schweinfurt echt bedient.
Gruß, Angerbraeu
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Senior Member Beiträge: 136 Registriert: 12.10.2003 Status: Offline
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erstellt am: 8.3.2004 um 18:03 |
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Hallo Angerbräu,
ist ja seltsam, das sich bei dem erwähnten Brauer, das HZA nie gemeldet
hat, denn auf der o.g. Zollseite steht ja eindeutig, "Die Herstellung von
Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. traditionelle Veranstaltungen wie
Dorffeste, Schaubrauen in Freilichtmuseen etc.) oder in Seminaren zur
Erwachsenenbildung ist nicht steuerfrei" Das heisst ja wohl, das die da
kassieren kommen, oder?
Gruss,
Guido
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Antwort 38 |
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Gast
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erstellt am: 8.3.2004 um 19:33 |
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Hallo Guido,
Soviel ich weiß hat er noch nichts zahlen müßen,
wird wohl auch die 2 hl frei haben.
Aber ich denke mit der Melderei hat er halt
schlafende Hunde geweckt.
Gruß , Angerbraeu
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Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 13.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.3.2004 um 20:32 |
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hi,
nu hab ich hier wohl ein topic ins leben gerufen und einige leute mit dem
HZA in konflickt gebracht
Das war nicht meine absicht, ich war nur so erstaunt, daß ich von meinem
HZA den tip bekommen hatte und mußte es euch gleich weiter erzählen.
Wenn ich nun jemanden reingerissen habe, tut es mir leid , sorry Kollegen.
Gut Sud
Keyco ____________________
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Antwort 40 |
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Junior Member Beiträge: 12 Registriert: 16.2.2004 Status: Offline
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erstellt am: 9.3.2004 um 23:27 |
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Also wenn ich jetzt diese woche anfangen will mit meinem met, müsste ich
morgen zb bei dem Zoll anrufen und bescheid geben dass ich ganze 5liter
brauen will?! Dann bekomm ich sogar vielleicht noch formulare die ich
ausfüllen muss. Formulare, die zusammen geknüllt die sogar mehr sind als
meine 5litre?
Wie schwachsinnig ist das bitte schön?
und was ist wenn ich nur bis zu den 200liter anmelde und dann ab den
201.liter garnichts mehr anmelde? wer will mir das nachweisen... 200liter
vertickern darf ich doch so oder so nicht, das wäre dann schon wieder
gewerblich, also nur 200liter für den eigengebrauch bzw eigentrunk. Wollen
die bei mir ne haaranalyse machen, um zu testen wieviel met ich getrunken
habe? Und fällt auch apfelsaft der bei mir in der speisekammer gährt auch
darunter? muss ich dann jeden liter apfelsaft der über dem MHD ist
anmelden?
wirkliche bürokratie findet sich in auch nur in deutschland
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Antwort 41 |
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Posting Freak Beiträge: 1090 Registriert: 14.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.3.2004 um 08:49 |
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@MaxDaten
Achtung! Von Met und Apfelwein wollen die nix wissen.
Nur "Bier" zählt.
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Antwort 42 |
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Member Beiträge: 96 Registriert: 11.1.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.3.2004 um 13:26 |
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Hallo Gemeinde,
das mit der Biersteuer find ich ein spannendes Thema, weil man da sieht
wie bürgerfeindlich unsere Bürokraten die Gesetze und Verordnungen
auslegen, die ja in diesem Fall gerade dazu gemacht sind, den Bürgern, wenn
auch begrenzte, Freiheiten einzuräumen.
Da ich mich beruflich ein wenig mit Lebensmittelrecht befassen durfte, habe
ich dazu folgende Meinung:
Zitat: | Also ich finde im
Verordnungstext steht schon je Hausbrauer und nicht je Haushalt. Der
Haushalt ist lediglich der Ort in dem gebraut werden muß.
|
Genau, denn verfassungsrechtlich sind vor dem Gesetz alle Bürger gleich und
nicht schon deswegen benachteiligt, weil sie mit einem Hobbybrauer
verheiratet sind oder gar seine Kinderchen sind. Steuerpflichtig ist ja
auch nicht der Haushalt, sondern die Einzelperson Hobbybrauer.
Der kuriose Zusatz mit den nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern, die es
vereinzelt ja noch geben soll, ist ja nur zur Verdeutlichung, damit nicht
einer in seinem Haushalt 200 l frei baut und dann noch zusätzlich im
Gemeindebrauhaus auch noch 200l mit der Begründung, das sei ja nicht sein
Haushalt.
Wenn du aber zu Hause 200l frei brauen darfst, kann Deine Frau
selbstverständlich im Gemeindebrauhaus auch 200l frei brauen.
@shamrock
Ich weiß nicht wie Du Deinen Antrag gestellt hast. Ich denke aber, dass Du
und Deine Frau je einen unabhängigen Antrag stellen müsst. Denn Du als
Hobbybrauer kannst ja nur für Dich einen Antrag abgeben, es sei denn im
Auftrag und mit Vollmacht Deiner Frau, oder so.
Ich will Dich ja nicht reinreiten, aber spannend wärs schon, wenn Du gegen
den Bescheid fomell und fristgerecht Widerspruch einlegen würdest. Es muss
ja eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein, wo das drin steht. Wenn nicht,
ist der Bescheid gar nicht wirksam ergangen und somit nichtig.
Schreib eine saubere Begründung, etwa wie oben von mir angeführt. Dann muss
sich die Behörde nämlich ordentlich damit befassen und die Rechtslage
klären und nicht so über den Daumen entscheiden.
Bis denn
linus
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Antwort 43 |
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Member Beiträge: 87 Registriert: 31.1.2003 Status: Offline
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erstellt am: 10.3.2004 um 18:39 |
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Hallo Linus.
Natürlich haben wir die Brauanzeige beim Zoll je Person gestellt. Nur die
Mitteilung vom Zoll ging an die Eheleute.
Ich weiß auch, daß sowohl in der Verordnung, als auch im Steuergesetz
"ihren Haushalten" und nicht "je Haushalt" steht wie man mir mitgeteilt
hat. Ich nehme das zur Kenntnis - mehr nicht. Ich will Bier brauen und mich
nicht mit Behörden streiten. Und bevor die mir dumm kommen lasse ich es
lieber. Das Thema ist für mich durch.
Gruß
Ralf
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Antwort 44 |
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Junior Member Beiträge: 12 Registriert: 16.2.2004 Status: Offline
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erstellt am: 11.3.2004 um 20:24 |
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aber eine offensichtliche schwachsinnigkeit wie diese sollte man nicht
unbedingt einfach so hinnehmen. klar steht das brauen für einen persönlich
im vordergrund und nicht die gesetze und behörden, doch sollte man, wie ich
finde, die missstände akzeptieren, dann wird sich bestimmt nichts
ändern.
Gesetze werden meistens erst geändert wenn sich eine gruppe gegen auflehnt
und klar mach dass diese gesetze mittelalterlich sind.
Ok dabei ist immer noch die frage, wo führt es hin wenn jeder soviel brauen
darf wie er will, aber brauen ist ja nun auch kein allerwelts hobby und ich
denke nicht, dass jeder 2te anfängt zu brauen, sobald es eine
gesetzesänderung zum vorteil der bürger gibt.
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Antwort 45 |
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Posting Freak Beiträge: 833 Registriert: 6.4.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2004 um 12:48 |
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Hey Leute,
ich habe meine Bierherstellung heute per E-Mail angezeigt.
Im Vorfeld hatte ich eine Mail ans HZA geschickt, ob eine Anzeige per Mail
möglich sei. Siehe da, es IST möglich. So tuts mir kaum weh, eben eine
Bierherstellung anzuzeigen. - Auch wenn ich ebenfalls der Meinung bin, das
diese Anmeldung komplett überflüssig ist. ____________________ Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
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Antwort 46 |
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Gast
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erstellt am: 15.3.2004 um 13:06 |
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Hallo Leute,
nach dem Reinheitsgebot darf sich Bier doch nur Bier nennen, wenn es
tatsächlich nach dem RG gebraut wurde.
Andere Gesöffs sind nach der Definition ja kein Bier.
Folglich braue ich garkein Bier, ich mach nämlich überall Brausol zur
Klärung hinein.
Da ich ja garkein Bier braue, brauche ich auch garkeine Meldung zu machen
Cheers
[Editiert am 15/3/2004 von heavybyte]
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Junior Member Beiträge: 40 Registriert: 12.10.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2004 um 14:18 |
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Aber heavybyte,
Brausol verstösst doch nicht gegen das RG.
Oder hab ich die Produktbeschreibung falsch verstanden? :phantom:
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Antwort 48 |
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Posting Freak Beiträge: 833 Registriert: 6.4.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2004 um 16:35 |
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Reicht da nicht schon ein Teelöffel zucker im Bier??? ____________________ Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
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Antwort 49 |
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