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Autor: Betreff: Brauanzeige
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Beiträge: 9
Registriert: 12.5.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.3.2008 um 22:30  
Hallo an alle.
Ich beschäftige mich schon eine Weile mit dem Brauen,bisher nur theoretisch.In nächster Zeit soll nun mein erster Sud folgen.Wie hält es denn die Hobbybrauergemeinde mit der Brauanzeige und der Biersteuer?Meldet ihr wirklich jeden Sud an?Ist schon mal ein nicht angemeldeter erwischt worden?Kommt da eigentlich mal einer vorbei und kontrolliert,ob die Angaben auch wahrheitsgemäß sind?
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alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.3.2008 um 22:57  
Hallo Bino!

Natürlich meldet hier jeder seine Sude an!

...tse...

Alex


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More control. Less risk.

If I had to explain you wouldn't understand.
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wasserundbrot
Beiträge: 879
Registriert: 23.3.2006
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 13.3.2008 um 23:32  
Hallo Bino!
Anmelden musst/solltest Du Dich auf jeden Fall! (Beim für Dich zuständigen Hauptzollamt[HZA]) :note:
Da braucht nur mal der viel zitierte mißliebige Nachbar.... :mad:
Ob Du wirklich jeden Sud anmelden musst, hängt vom jeweiligen HZA/Beamten ab.
Unserem HZA in Do reicht eine einmalige Anmeldung pro Kalenderjahr.
Andere wollen es ganz genau wissen (Menge und Grad Plato/Sud).

200l/Jahr sind auf jeden Fall steuerfrei, ca.300l fallen unter die Bagatellgrenze (<5€).

Darüber(200l) hinaus wird pro Liter und nach °P berechnet.
Hier mal ein Auszug der Bestätigung zur Bierbereitung meines HZA vom 07.01.2008

"Dieses Bier, das ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft werden darf, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektolitern (=200Liter) im Kalenderjahr befreit (§3 Abs.3 Biersteuergesetz i.V.m. §2 Abs.1 und Abs.2 Biersteuerverordnung) Sofern Sie mehr als 200l Bier herstellen, müssen Sie die darüber hinausgehende Menge schriftlich anzeigen. Für diese Menge berechnet sich die Biersteuer wie folgt:
Steuersatz:0,4407€je Hektoliter und Grad Plato(§2 Abs.2 Biersteuergesetz), zu versteuernde Menge in Hektolitern x 0,4407€ x Grat Plato = Steuerbetrag.
Das Herstellen des Bieres unterliegt nach §209 Abs 1 Abgabenortnung der zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht)

Bitte bewahren sie dieses Schreiben sorgfältig auf."

Und wie immer gilt:
Wo kein Kläger, da kein Richter! :P :puzz: :D


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Den besten Trunk, den einer kennt,
wird hausgebrautes Bier genennt. (frei nach Martin Luther)
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 13.3.2008 um 23:47  

Zitat:
Darüber(200l) hinaus wird pro Liter und nach °P berechnet.

Das handhabt mein HZA Schweinfurt anders: Ab 200 Liter bis 10 hl würde ich 0,4407 Euro x 11 Grad Plato = 4,84 Euro/hl zahlen. Das ist Steuerklasse P 11, egal wieviel Plato. Erst ab 10 hl zahle ich nach dem ermäßigten Steuersatz (0,4407 Euro/hl) nach dem tatsächlichen Stammwürzegehalt.

Grüße
Wolfgang
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Erlenmeyer
Beiträge: 2659
Registriert: 24.8.2007
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.3.2008 um 11:05  
An alle bierbrauenden Steuerzahler,

es ist enorm wichtig, daß jeder Hobbybrauer erhrlich und möglichst kleine Sude bei seinem Zollamt anzeigt. Mit jeder Anzeige - Verzeihung lieber mitlesender Beamter - verurasachen wir für diesen unseren Staat unsinnige Kosten. Je höher diese Kosten steigen, desto eher wird ein denkender Politiker dieses Steinzeitgesetz nach dem östereichischen/schweizerischen Vorbild streichen. Wir tun uns also keinen Gefallen, wenn wir die Sude nicht anmelden.

Eine andere Frage ist die 200 Liter-Grenze. Diese ist nach heutigen juristischen Maßstäben nicht mehr haltbar. Wer von uns ist also brauender Jurist ? Wer hat Lust, mit mir dieses Gesetz in Frage zu stellen ?

Grüße

Erlenmeyer
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Beiträge: 1027
Registriert: 3.2.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.3.2008 um 11:42  
@erlenmeyer

gute Idee die ich gerne unterstützen würde,aber der kleine BGB-Schein reicht da wohl nicht?!?
:mad: :redhead: :mad: :redhead:

...aber wenn du ein Mailing vorbereiten würdest,an unsere Europaabgeordneten...

Gruß aus Dortmund!

Gerd


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"...besser der Arsch leidet Frost als der Hals Durst!" (Martin Luther)
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marvin
Beiträge: 881
Registriert: 2.9.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.3.2008 um 11:58  

Zitat:
ein denkender Politiker


da bin ich mal gespannt wie lange das dauert, bis sich da einer findet...

Gruß

Marvin


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Dringe ma oiner?? Alla guuud!
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tinoquell
Beiträge: 1776
Registriert: 14.7.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.3.2008 um 12:00  

Zitat von marvin, am 14.3.2008 um 11:58

Zitat:
ein denkender Politiker


da bin ich mal gespannt wie lange das dauert, bis sich da einer findet...

Gruß

Marvin

:pray: :pray: :goodpost:


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D190979V
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Registriert: 5.6.2007
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 14.3.2008 um 12:15  

Zitat:
Das ist Steuerklasse P 11


Ist doch super:
Da hilft nur Bockbier, Bockbier und nochmals Bockbier!

Gruß Dominik


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Wir wollen auch sonderlichhen dass füran allenthalben in unsern stetten märckthen un auf dem lannde zu kainem pier merer stüchh dan allain gersten, hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werdn. - Un weizen.
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tauroplu
Beiträge: 10493
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2008 um 12:21  
Denkende Politiker...Muhahahah...sehr gut...ich schmeiss mich weg...

Äh, ich weiß nicht, ob es in der Schweiz auch mal so war wie bei uns oder schon immer so freiheitlich. Wenn es Parallelen zu Deutschland gibt, wäre es doch mal interessant herauszufinden, wie die Schweizer das gemacht haben.
Liebe mitlesende Schweizer: vielleicht könnt Ihr uns helfen?

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2008 um 12:32  
> ein denkender Politiker
...schon der Singular hat was bezeichnendes! :)

Der Zoll hat doch letztes Jahr gut Kohle in die Staatskasse gebracht, deucht mir.
Da werden diese Verwaltungskosten leider gar nicht auffallen. Einzig die Bamten dürfte das annerven, die sich mit dem Mist auch noch befassen müssen.

Für eine liberalere Regelung wäre ich auch zu haben. Ist eigentlich aus der "Petition" damals was geworden?

Uwe


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Bielsteinbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2008 um 13:02  
Hallo !
Hallo !
@Erlenmeyer
Das hat der VHD vor Jahren schon mal versucht. Siehe das Thema Zoll - Mißratener Sud - Untergegangenes Bier http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=4471#pid Die Grenze von 200 l auf 2000 l anzuheben. Leider nix. Da braucht es wohl eine breite Front von HausbrauerInnen und Foren und Verbänden wie VHD, www.hobbybrauer.de, www.brauherr.de/bierforum , www.hausbrau-community.de , www.nordbrauerreffen.de . Bundesrechnungshof, Abgeordnete usw. anschreiben. Nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Wer organisiert so was ?

Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen


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Laß den Alltag hinter Dir
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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 14.3.2008 um 18:24  
Hallo,

o.k., dieser thread ging an mir vorüber. Da waren Kollegen schon vorher aktiv, leider ohne Erfolg. Deshalb galube ich auch nicht, daß Petitionen und sonstige wohlformulierte Papiere irgendetwas bewirken. Ergo - der Bulldozer muss aus der Garage, die 200 Liter Grenze muss angegangen werden und zwar auf juristischem und nicht auf politischem Weg.

Also - Juristen traut Euch raus, legt mal kurz das Braupaddel weg und meldet Euch !

Grüße

Erlenmeyer
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Moderator
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Erlenmeyer
Beiträge: 2659
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.3.2008 um 12:10  
Hallo,

MERKE : Ein Jurist braut sein Bier nicht, er kauft es sich. Soweit, so schlecht.

Ein anderer Gedanke : Was spricht dagegen, daß die Ommma väterlicherseites, die Ommma müttllicherseits, die Lieblingscousine Chantal und natürlich der kleine Bruder (der kleine trinkt Bier, seit der elf ist) bunt gemischt bei uns in der familieneigenen Hobbybrauerei nacheinander ihre Sude durchziehen und diese natürlich vorher beim ZA anmelden. So kommt ruckzuck ein Familienkontingent von mehreren Hektolitern zustande.

Es geht doch unserem Staat letzten Endes nur darum, daß kein selbstgebrautes Bier in den Verkaufskreislauf gelangt. Wie seht Ihr das ?

Grüße

Erlenmeyer
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2008 um 12:18  
Das ist der genaue Wortlaut des $2,1 der "Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes":

Zitat:
Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.


Das heißt, das deine Verwandtschaft dann auch jeweils in ihrem eigenen Haushalt brauen müsste. Es sei denn, Du machst deine Braustube zum "nicht gewerblichen Gemeindebrauhaus".


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Gruß vom Berliner
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2008 um 12:40  
Hallo Berliner!

Gut, daß Gesetzte nicht immer einfach zu lesen sind, sondern vielmehr einer Interpretation bedürfen...lol...

Ich verstehe das Gesetze eher so, daß das hergestellte Bier auf den Hobbybrauer und nicht dessen Haushalt angerechnet wird. Somit könnte meine Frau auch noch einmal 200 brauen, ohne, daß eine Steuer fällig wird. Sie hat nunmal den gleichen Haushalt wie ich. Okay, wenn man ihr glaubt, ist es doch eher ihr Haushalt aber mein Dreck... ;)

Alex


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2008 um 12:49  
Hey, Alex, nun, das mit dem Dreck von Dir relativiert sich ja vermutlich spätestens, wenn Ihr zusammen dat lecker selbstgebraute Dröppke schnabuliert...

Ansonsten bin ich der Auffassung von Erlenmeyer, daß es um die Kontrolle von "in den Verkehr" gebrachtem Homebrew geht.

Ciao
Michael


[Editiert am 17.3.2008 um 12:50 von tauroplu]



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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2008 um 13:39  
Ja, so wie Alex kann man's auch interpretieren. Ich vermute mal, die andere Seite (sprich: das jeweilige Zollamt) hat aber den gleichen Interpretationsspielraum, so dass sich deren Lesart von Amt zu Amt auch noch unterscheiden wird.


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Gruß vom Berliner
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2008 um 13:50  

Zitat von Berliner, am 17.3.2008 um 13:39
[...] die andere Seite (sprich: das jeweilige Zollamt) hat aber den gleichen Interpretationsspielraum, so dass sich deren Lesart von Amt zu Amt auch noch unterscheiden wird.


Mit Sicherheit!

Denn schon bei der Brauanzeige sind uns unterscheidliche Verfahren hierfür bekannt. Ich gehöre zum Beispiel zu den Glücklichen, die bloß ein Mal pro Kalenderjahr anmelden müssen und sich nur bei überschreiten der Freigrenze melden müssen.

Alex


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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2008 um 14:17  
Hi,

... und somit ist klar, daß jedes Familienmitglied, das im Haushalt lebt (und hoffentlich auch polizeilich dort gemeldet ist) 200 Liter p.a. zu seiner Verfügung hat. Der Gesetzestext ist derart schlampig formuliert, daß auch der Säugling die 200 L beanspruchen kann. Was Ulla wohl dazu sagt ?

Cheers

Erlenmeyer
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Bielsteinbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2008 um 15:32  
Hallo !
@ Erlenmeyer
Theoretisch ja, Aber ein Säugling oder Kleinkind wird wohl kaum selbst brauen. Also würde ich das wohl nicht machen. Wenn aber der kleine Bruder mit 15 und Erlaubnis seiner Eltern Bier braut und trinkt, was spricht dagegen. Wenn also alle in einem Haus-halt (Familie, Wohn- und Hausgemeinschaft) lebenden Personen und Bewohner ihr Freikontigent anmelden wär das doch schon was und Anlaß für viele gemeinsame fröhliche Feste.
Bei meinen Braukursen hatte ich auch schon mal einen Juristen - Richter - dabei. Der schwingt in seiner Freizeit aber lieber das Rührholz als die Schriftsätze.
@ Berliner
Genau. Die Hausbrauerkollegen in der Nachbarschaft - Schwalenberger Brauzunft - haben ihr letztes Jahr eingeweihtes Gemeinschaftsbrauhaus vom HZA Bielefeld als nichtgewerbliches Gemeindbrauhaus anerkannt bekommen. Bei 35 Mitgliedern kommt da doch eine ausreichende Menge Freikontigent zusammen. Die haben auch ein entsprechnd großes Kühlhaus.
Leider melden nicht alle Hausbrauer ihre Sude beim HZA an. Meine ersten vier Sude waren auch schwarz. Aber dann immer angemeldet, um die Sachbearbeiterinnen am laufen zu halten. Da ich jahrelang unter der 200 l Grenze blieb, hatte ich ja auch keine Steuern zu zahlen. Es müßten soviel Brauanzeigen beim Zoll auflaufen, das die Sachbearbeiter nicht mehr zu wichtigeren Tätigkeiten kämen.
Es geht den Kontrollettis wohl nur ums kontrollieren - sowie das große A... äh Vorbild im Rollstuhl.
Aber solange der teutsche Michel tief und fest schläft, wird ihn auch die Bankenkrise nicht aufwecken.
Alleine kann ich nicht viel ausrichten - gemeinsam sind wir unausstehlich

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vade
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red_folder.gif erstellt am: 17.3.2008 um 15:34  
ALSO: in der schweiz ist das so geregelt:

Bundesgesetz über die Biersteuer (Biersteuergesetz, BStG)
vom 6. Oktober 2006 (Stand am 1.Juli 2007)


Art. 11 Steuersatz
Der Steuersatz beträgt:
a. bis 10.0 Grad Plato (Leichtbier) Fr. 16.88 je Hektoliter (ca 10.72 euro)
b. von 10.1 bis 14.0 Grad Plato (Normal- und Spezialbier Fr. 25.32 je Hektoliter (ca 16.08 euro)
c. ab 14.1 Grad Plato (Starkbier) Fr. 33.76 je Hektoliter (ca 21.44 euro)

Art. 13 Steuerbefreiung

Ebenfals von der Steuer befreit ist Bier, das:
a. von Privatpersonen mit eigenen Einrichtungen im eigenen Haushalt hergestellt und ausschliesslich für den Eigenkonsum verwendet wird.


AHA, keine Mengenbeschränkung?? Schön wäre es, auch bei uns gibt es eine Mengenbeschrenkung:

Verordnung über die Biersteuer (Biersteuerverordnung, BStV)
vom 15. Juni 2007



Art.8 Herstellung zum steuerbefreiten Eigenkonsum
(Art. 13 Abs 2 Bst a BStG)
1. Als für den Eigenkonsum verwendestes Bier gilt Bier, das von einer Privatperson hergestellt und von ihr, ihren Familienangehärigen oder ihren Gästen unentgeltlich konsumiert wird.

2. Der Herstellung durch Privatpersonen gleichgestellt ist die Herstellung von Bier durch Mitglieder eines Vereins mit vereinseigenen Einrichtungen, das ausschliesslich und unentgeltlich für den Eigenkosum verwendet wird.

3. Die steuerbefreite Menge des für den Eigenkonsum verwendeten Biers beträgt höchstens 400 Liter je Herstellungsbetrieb, bei Herstellungsbetrieben auf Vereinsbasis 800 Liter.


Dies sind die wichtigsten Punkte, wer mehr wissen will, die Links sind bei den Überschriften


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Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade

meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer Brauereien
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