Newbie Beiträge: 9 Registriert: 12.5.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.3.2008 um 22:30 |
|
|
Hallo an alle.
Ich beschäftige mich schon eine Weile mit dem Brauen,bisher nur
theoretisch.In nächster Zeit soll nun mein erster Sud folgen.Wie hält es
denn die Hobbybrauergemeinde mit der Brauanzeige und der Biersteuer?Meldet
ihr wirklich jeden Sud an?Ist schon mal ein nicht angemeldeter erwischt
worden?Kommt da eigentlich mal einer vorbei und kontrolliert,ob die Angaben
auch wahrheitsgemäß sind?
|
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.3.2008 um 22:57 |
|
|
Hallo Bino!
Natürlich meldet hier jeder seine Sude an!
...tse...
Alex
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
|
|
Antwort 1 |
|
Posting Freak Beiträge: 879 Registriert: 23.3.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.3.2008 um 23:32 |
|
|
Hallo Bino!
Anmelden musst/solltest Du Dich auf jeden Fall! (Beim für Dich zuständigen
Hauptzollamt[HZA])
Da braucht nur mal der viel zitierte mißliebige Nachbar....
Ob Du wirklich jeden Sud anmelden musst, hängt vom jeweiligen HZA/Beamten
ab.
Unserem HZA in Do reicht eine einmalige Anmeldung pro Kalenderjahr.
Andere wollen es ganz genau wissen (Menge und Grad Plato/Sud).
200l/Jahr sind auf jeden Fall steuerfrei, ca.300l fallen unter die
Bagatellgrenze (<5€).
Darüber(200l) hinaus wird pro Liter und nach °P berechnet.
Hier mal ein Auszug der Bestätigung zur Bierbereitung meines HZA vom
07.01.2008
"Dieses Bier, das ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht
verkauft werden darf, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2
Hektolitern (=200Liter) im Kalenderjahr befreit (§3 Abs.3 Biersteuergesetz
i.V.m. §2 Abs.1 und Abs.2 Biersteuerverordnung) Sofern Sie mehr als 200l
Bier herstellen, müssen Sie die darüber hinausgehende Menge schriftlich
anzeigen. Für diese Menge berechnet sich die Biersteuer wie folgt:
Steuersatz:0,4407€je Hektoliter und Grad Plato(§2 Abs.2
Biersteuergesetz), zu versteuernde Menge in Hektolitern x 0,4407€ x Grat
Plato = Steuerbetrag.
Das Herstellen des Bieres unterliegt nach §209 Abs 1 Abgabenortnung der
zollamtlichen Überwachung (Steueraufsicht)
Bitte bewahren sie dieses Schreiben sorgfältig auf."
Und wie immer gilt:
Wo kein Kläger, da kein Richter!
____________________ Den besten Trunk, den einer kennt,
wird hausgebrautes Bier genennt. (frei nach Martin Luther)
|
|
Antwort 2 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 13.3.2008 um 23:47 |
|
|
Zitat: | Darüber(200l) hinaus
wird pro Liter und nach °P berechnet. |
Das
handhabt mein HZA Schweinfurt anders: Ab 200 Liter bis 10 hl würde ich 0,4407 Euro x 11 Grad Plato = 4,84
Euro/hl zahlen. Das ist Steuerklasse P 11, egal wieviel Plato. Erst ab
10 hl zahle ich nach dem ermäßigten Steuersatz (0,4407 Euro/hl) nach dem
tatsächlichen Stammwürzegehalt.
Grüße
Wolfgang
|
|
Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.3.2008 um 11:05 |
|
|
An alle bierbrauenden Steuerzahler,
es ist enorm wichtig, daß jeder Hobbybrauer erhrlich und möglichst kleine
Sude bei seinem Zollamt anzeigt. Mit jeder Anzeige - Verzeihung lieber
mitlesender Beamter - verurasachen wir für diesen unseren Staat unsinnige
Kosten. Je höher diese Kosten steigen, desto eher wird ein denkender
Politiker dieses Steinzeitgesetz nach dem östereichischen/schweizerischen
Vorbild streichen. Wir tun uns also keinen Gefallen, wenn wir die Sude
nicht anmelden.
Eine andere Frage ist die 200 Liter-Grenze. Diese ist nach heutigen
juristischen Maßstäben nicht mehr haltbar. Wer von uns ist also brauender
Jurist ? Wer hat Lust, mit mir dieses Gesetz in Frage zu stellen ?
Grüße
Erlenmeyer
|
|
Antwort 4 |
|
Posting Freak Beiträge: 1027 Registriert: 3.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.3.2008 um 11:42 |
|
|
@erlenmeyer
gute Idee die ich gerne unterstützen würde,aber der kleine BGB-Schein
reicht da wohl nicht?!?
...aber wenn du ein Mailing vorbereiten würdest,an unsere
Europaabgeordneten...
Gruß aus Dortmund!
Gerd ____________________ "...besser der Arsch leidet Frost als der Hals Durst!" (Martin Luther)
|
|
Antwort 5 |
|
Posting Freak Beiträge: 881 Registriert: 2.9.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.3.2008 um 11:58 |
|
|
Zitat: | ein denkender
Politiker |
da bin ich mal gespannt wie lange das dauert, bis sich da einer
findet...
Gruß
Marvin ____________________ Dringe ma oiner?? Alla guuud!
|
|
Antwort 6 |
|
Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.3.2008 um 12:00 |
|
|
|
|
Antwort 7 |
|
Senior Member Beiträge: 344 Registriert: 5.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.3.2008 um 12:15 |
|
|
Zitat: | Das ist Steuerklasse P
11 |
Ist doch super:
Da hilft nur Bockbier, Bockbier und nochmals Bockbier!
Gruß Dominik ____________________ Wir wollen auch sonderlichhen dass füran allenthalben in unsern stetten
märckthen un auf dem lannde zu kainem pier merer stüchh dan allain gersten,
hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werdn. - Un weizen.
|
|
Antwort 8 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.3.2008 um 12:21 |
|
|
Denkende Politiker...Muhahahah...sehr gut...ich schmeiss mich weg...
Äh, ich weiß nicht, ob es in der Schweiz auch mal so war wie bei uns oder
schon immer so freiheitlich. Wenn es Parallelen zu Deutschland gibt, wäre
es doch mal interessant herauszufinden, wie die Schweizer das gemacht
haben.
Liebe mitlesende Schweizer: vielleicht könnt Ihr uns helfen?
Gruß
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
|
|
erstellt am: 14.3.2008 um 12:32 |
|
|
> ein denkender Politiker
...schon der Singular hat was bezeichnendes!
Der Zoll hat doch letztes Jahr gut Kohle in die Staatskasse gebracht,
deucht mir.
Da werden diese Verwaltungskosten leider gar nicht auffallen. Einzig die
Bamten dürfte das annerven, die sich mit dem Mist auch noch befassen
müssen.
Für eine liberalere Regelung wäre ich auch zu haben. Ist eigentlich aus der
"Petition" damals was geworden?
Uwe ____________________
|
|
Antwort 10 |
|
Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 22.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.3.2008 um 13:02 |
|
|
Hallo !
Hallo !
@Erlenmeyer
Das hat der VHD vor Jahren schon mal versucht. Siehe das Thema Zoll -
Mißratener Sud - Untergegangenes Bier http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth
read&tid=4471#pid Die Grenze von 200 l auf 2000 l anzuheben. Leider
nix. Da braucht es wohl eine breite Front von HausbrauerInnen und Foren und
Verbänden wie VHD, www.hobbybrauer.de, www.brauherr.de/bierforum ,
www.hausbrau-community.de , www.nordbrauerreffen.de . Bundesrechnungshof,
Abgeordnete usw. anschreiben. Nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Wer
organisiert so was ?
Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals
Jürgen ____________________ Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier
|
|
Antwort 11 |
|
Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.3.2008 um 18:24 |
|
|
Hallo,
o.k., dieser thread ging an mir vorüber. Da waren Kollegen schon vorher
aktiv, leider ohne Erfolg. Deshalb galube ich auch nicht, daß Petitionen
und sonstige wohlformulierte Papiere irgendetwas bewirken. Ergo - der
Bulldozer muss aus der Garage, die 200 Liter Grenze muss angegangen werden
und zwar auf juristischem und nicht auf politischem Weg.
Also - Juristen traut Euch raus, legt mal kurz das Braupaddel weg und
meldet Euch !
Grüße
Erlenmeyer
|
|
Antwort 12 |
|
Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.3.2008 um 12:10 |
|
|
Hallo,
MERKE : Ein Jurist braut sein Bier nicht, er kauft es sich. Soweit, so
schlecht.
Ein anderer Gedanke : Was spricht dagegen, daß die Ommma väterlicherseites,
die Ommma müttllicherseits, die Lieblingscousine Chantal und natürlich der
kleine Bruder (der kleine trinkt Bier, seit der elf ist) bunt gemischt bei
uns in der familieneigenen Hobbybrauerei nacheinander ihre Sude durchziehen
und diese natürlich vorher beim ZA anmelden. So kommt ruckzuck ein
Familienkontingent von mehreren Hektolitern zustande.
Es geht doch unserem Staat letzten Endes nur darum, daß kein
selbstgebrautes Bier in den Verkaufskreislauf gelangt. Wie seht Ihr das
?
Grüße
Erlenmeyer
|
|
Antwort 13 |
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 17.3.2008 um 12:18 |
|
|
Das ist der genaue Wortlaut des $2,1 der "Verordnung zur Durchführung des
Biersteuergesetzes":
Zitat: | Bier, das von Haus- und
Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch
bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von
2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht
gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den
Haushalten der Hausbrauer hergestellt. |
Das heißt, das deine Verwandtschaft dann auch jeweils in ihrem eigenen
Haushalt brauen müsste. Es sei denn, Du machst deine Braustube zum "nicht
gewerblichen Gemeindebrauhaus". ____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 14 |
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.3.2008 um 12:40 |
|
|
Hallo Berliner!
Gut, daß Gesetzte nicht immer einfach zu lesen sind, sondern vielmehr einer
Interpretation bedürfen...lol...
Ich verstehe das Gesetze eher so, daß das hergestellte Bier auf den
Hobbybrauer und nicht dessen Haushalt angerechnet wird. Somit könnte meine
Frau auch noch einmal 200 brauen, ohne, daß eine Steuer fällig wird. Sie
hat nunmal den gleichen Haushalt wie ich. Okay, wenn man ihr glaubt, ist es
doch eher ihr Haushalt aber mein Dreck...
Alex ____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
|
|
Antwort 15 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.3.2008 um 12:49 |
|
|
Hey, Alex, nun, das mit dem Dreck von Dir relativiert sich ja vermutlich
spätestens, wenn Ihr zusammen dat lecker selbstgebraute Dröppke
schnabuliert...
Ansonsten bin ich der Auffassung von Erlenmeyer, daß es um die Kontrolle
von "in den Verkehr" gebrachtem Homebrew geht.
Ciao
Michael
[Editiert am 17.3.2008 um 12:50 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 17.3.2008 um 13:39 |
|
|
Ja, so wie Alex kann man's auch interpretieren. Ich vermute mal, die andere
Seite (sprich: das jeweilige Zollamt) hat aber den gleichen
Interpretationsspielraum, so dass sich deren Lesart von Amt zu Amt auch
noch unterscheiden wird.
____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 17 |
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.3.2008 um 13:50 |
|
|
Zitat von Berliner, am 17.3.2008 um
13:39 | [...] die andere Seite (sprich: das
jeweilige Zollamt) hat aber den gleichen Interpretationsspielraum, so dass
sich deren Lesart von Amt zu Amt auch noch unterscheiden wird.
|
Mit Sicherheit!
Denn schon bei der Brauanzeige sind uns unterscheidliche Verfahren hierfür
bekannt. Ich gehöre zum Beispiel zu den Glücklichen, die bloß ein Mal pro
Kalenderjahr anmelden müssen und sich nur bei überschreiten der Freigrenze
melden müssen.
Alex ____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
|
|
Antwort 18 |
|
Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.3.2008 um 14:17 |
|
|
Hi,
... und somit ist klar, daß jedes Familienmitglied, das im Haushalt lebt
(und hoffentlich auch polizeilich dort gemeldet ist) 200 Liter p.a. zu
seiner Verfügung hat. Der Gesetzestext ist derart schlampig formuliert, daß
auch der Säugling die 200 L beanspruchen kann. Was Ulla wohl dazu sagt
?
Cheers
Erlenmeyer
|
|
Antwort 19 |
|
Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 22.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.3.2008 um 15:32 |
|
|
Hallo !
@ Erlenmeyer
Theoretisch ja, Aber ein Säugling oder Kleinkind wird wohl kaum selbst
brauen. Also würde ich das wohl nicht machen. Wenn aber der kleine Bruder
mit 15 und Erlaubnis seiner Eltern Bier braut und trinkt, was spricht
dagegen. Wenn also alle in einem Haus-halt (Familie, Wohn- und
Hausgemeinschaft) lebenden Personen und Bewohner ihr Freikontigent anmelden
wär das doch schon was und Anlaß für viele gemeinsame fröhliche Feste.
Bei meinen Braukursen hatte ich auch schon mal einen Juristen - Richter -
dabei. Der schwingt in seiner Freizeit aber lieber das Rührholz als die
Schriftsätze.
@ Berliner
Genau. Die Hausbrauerkollegen in der Nachbarschaft - Schwalenberger
Brauzunft - haben ihr letztes Jahr eingeweihtes Gemeinschaftsbrauhaus vom
HZA Bielefeld als nichtgewerbliches Gemeindbrauhaus anerkannt bekommen.
Bei 35 Mitgliedern kommt da doch eine ausreichende Menge Freikontigent
zusammen. Die haben auch ein entsprechnd großes Kühlhaus.
Leider melden nicht alle Hausbrauer ihre Sude beim HZA an. Meine ersten
vier Sude waren auch schwarz. Aber dann immer angemeldet, um die
Sachbearbeiterinnen am laufen zu halten. Da ich jahrelang unter der 200 l
Grenze blieb, hatte ich ja auch keine Steuern zu zahlen. Es müßten soviel
Brauanzeigen beim Zoll auflaufen, das die Sachbearbeiter nicht mehr zu
wichtigeren Tätigkeiten kämen.
Es geht den Kontrollettis wohl nur ums kontrollieren - sowie das große A...
äh Vorbild im Rollstuhl.
Aber solange der teutsche Michel tief und fest schläft, wird ihn auch die
Bankenkrise nicht aufwecken.
Alleine kann ich nicht viel ausrichten - gemeinsam sind wir
unausstehlich
Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals
Jürgen
____________________ Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier
|
|
Antwort 20 |
|
Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.3.2008 um 15:34 |
|
|
ALSO: in der schweiz ist das so geregelt:
Bundesgesetz über die Biersteuer (Biersteuergesetz,
BStG)
vom 6. Oktober 2006 (Stand am 1.Juli 2007)
Art. 11 Steuersatz
Der Steuersatz beträgt:
a. bis 10.0 Grad Plato (Leichtbier) Fr. 16.88 je Hektoliter (ca 10.72
euro)
b. von 10.1 bis 14.0 Grad Plato (Normal- und Spezialbier Fr. 25.32 je
Hektoliter (ca 16.08 euro)
c. ab 14.1 Grad Plato (Starkbier) Fr. 33.76 je Hektoliter (ca 21.44
euro)
Art. 13 Steuerbefreiung
Ebenfals von der Steuer befreit ist Bier, das:
a. von Privatpersonen mit eigenen Einrichtungen im eigenen Haushalt
hergestellt und ausschliesslich für den Eigenkonsum verwendet wird.
AHA, keine Mengenbeschränkung?? Schön wäre es, auch bei uns gibt es eine
Mengenbeschrenkung:
Verordnung über die Biersteuer (Biersteuerverordnung,
BStV)
vom 15. Juni 2007
Art.8 Herstellung zum steuerbefreiten Eigenkonsum
(Art. 13 Abs 2 Bst a BStG)
1. Als für den Eigenkonsum verwendestes Bier gilt Bier, das von einer
Privatperson hergestellt und von ihr, ihren Familienangehärigen oder ihren
Gästen unentgeltlich konsumiert wird.
2. Der Herstellung durch Privatpersonen gleichgestellt ist die Herstellung
von Bier durch Mitglieder eines Vereins mit vereinseigenen Einrichtungen,
das ausschliesslich und unentgeltlich für den Eigenkosum verwendet wird.
3. Die steuerbefreite Menge des für den Eigenkonsum verwendeten Biers
beträgt höchstens 400 Liter je Herstellungsbetrieb, bei
Herstellungsbetrieben auf Vereinsbasis 800 Liter.
Dies sind die wichtigsten Punkte, wer mehr wissen will, die Links sind bei
den Überschriften ____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
|
|
Antwort 21 |
|