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Autor: Betreff: Schaubrauen - was ist zu beachten?
Moderator
Posting Freak

Berliner
Beiträge: 4024
Registriert: 7.4.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.7.2008 um 12:50  
Zumindest bei einigen Zollämtern gibt es aber die Bagatellgrenze von 5 Euro. Wenn Du die nicht überschreitest, wird keine Steuer fällig. Am besten beim zuständigen Amt mal nachfragen.


____________________
Gruß vom Berliner
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 25
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 23.7.2008 um 13:16  
Hallo Berliner,
Zitat:
Zumindest bei einigen Zollämtern gibt es aber die Bagatellgrenze von 5 Euro. Wenn Du die nicht überschreitest, wird keine Steuer fällig. Am besten beim zuständigen Amt mal nachfragen.

Das scheint in Schweinfurt nicht der Fall zu sein.

Hallo Rmax,

mit der Biersteueranmeldung habe ich den Betrag schon eingetragen und da ich dies in zweifacher Ausfertigung getan habe, bekomme ich mein Exemplar für meine Unterlagen wieder zurück.
Dass ich die Steuer sofort entrichten muss, da hast Du recht. Da ich meine Kontonummer angegeben habe - die brauchen die aber nur bei Erstattung von Biersteuer - dachte ich, dass die Steuer abgebucht wird. Danke für den Hinweis. Das habe ich glatt übersehen.

Grüße
Wolfgang
Antwort 26
Senior Member
Senior Member

jhkoch
Beiträge: 357
Registriert: 30.9.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.7.2008 um 23:16  

Zitat:
Tinoquell:
unvermälzte Gerste


Uns wurde in der Ausbildung stark von unvermälzte Gerste kauen
abgeraten. Evtl. Pilzbefall kann die ganze Fresse befallen und
dann wird man zum Gebissträger.

Jan
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 27
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