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Autor: Betreff: VOX und Hobbybrauer ..
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Beer-Dog
Beiträge: 446
Registriert: 5.1.2008
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.3.2009 um 23:37  
Hallo Frika

Gratuliere zum Sieg. :partyon:
Wobei eine echte Konkurenz war das ja mal nicht. :gruebel:
Schöne Anlage und schöner Keller. :thumbsup:
Sag mal, was ist das eigentlich für ein Gebäude in welchem Du braust? :question:

Zum Schluss nahm mich nur Wunder, warum die Dolly nicht bei Euch erschienen ist? ;)
Naja, war vieleicht besser so...

Gruss
Beer-Dog


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"All right, brain, I don't like you and you don't like me - so let's just do this and I'll get back to killing you with beer."
-Homer Simpson
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tinoquell
Beiträge: 1776
Registriert: 14.7.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 06:01  
Hallo Hans,

tolle Sache, Glückwunsch zum Sieg bei den Fußballern!
Der Auftritt in der Mönchskutte, eure schöne Schrotmühle, die Wahnsinns - Brotzeit und natürlich das Bier haben mir am besten gefallen.

Cool!

Tino


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gschwar
Beiträge: 880
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Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 06:58  
Hallo zusammen,

Gibt es eine Möglichkeit, sich das offline anzusehen? Hat wer mit geschnitten?

War leider zu der Sendezeit nicht daheim ;(

Gruß Guido
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ggansde
Beiträge: 2175
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 07:34  
Hallo

unter dem link von Michael kann ich nur einen Bericht finden, der sich schon einmal toll liest. Glückwunsch zu der Aktion. Aber gibt es dort keinen Mittschnitt der Sendung zu sehen oder bin ich blind?

VG, Markus
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frikadellenschmied
Beiträge: 1705
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 08:19  
Danke danke danke, ich hab doch garnet viel gemacht, nur nen bischen inner Maische "gespielt". :redhead:

Beer - dog, das ist ne alte Schule von 1850, im Gewölbekeller wird gebraut/vergoren/verköstigt usw. ;)

Online gibt es den Mitschnitt noch nicht.


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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tauroplu
Beiträge: 10493
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 08:25  
Hallo, Guido,

ich habe das Ding mitgeschnitten, ist schon auf DVD.

EDIT: ich habe eine Anfrage bei VOX laufen, ob es Wissenshunger Sendungen zum "Nachschauen" gibt. Melde mich dann wieder.

Gruß
Michael


[Editiert am 18.3.2009 um 08:31 von tauroplu]



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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Schroedinger
Beiträge: 164
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 08:33  

Zitat von charmanta, am 17.3.2009 um 19:15
Joah, echt schick gemacht.
Hab das mitgeschnitten, lade ich morgen mal auf einen Server



Hallo!

Gratulation, Frika! :thumbup:

@Charmanta: Dafür schonmal Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße Tobi


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Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich der Königin ihr Kind; ach, wie gut daß niemand weiß, daß ich Rumpelstilzchen heiß!“
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bertl
Beiträge: 346
Registriert: 28.11.2006
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 08:35  
Hallo Leute,

so so jetzt bin ich mal eine Zeitlang nicht hier gewesen und prompt habe ich den Frika verpasst.
Ich hoffe doch sehr das ich den Bericht noch irgendwo ansehen kann.

Frika hast uns gut vertretten wie mir mein Nachbar gesagt hat, er hat den Bericht gesehen und hat mir gesagt das es richtig gut gewesen sein soll.

Viele Grüsse an Dich Hans !

Gruss aus Oberbayern

Robert
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Beiträge: 56
Registriert: 12.7.2007
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 08:50  
Auch von meiner Seit Gratulation zum (wohl erwarteten) Sieg ...... warum gerade eine Fussballmannschaft als Testgruppe erkoren wurde, würde mich aber schon interessieren.

Aufgeregt habe ich mich über die 2,50 €/l - so'n Schmarrn. Klar, mit Arbeitszeit etc. kann das schon hinkommen (dann doch aber eher mehr, oder?), aber das sollte man doch nicht wirklich einrechnen - sonst wäre ja auch jede Pizzabude günstiger als die selbstgemachte Pizza ....

Tolle Anlage und gleich ein paar Kumpels zum Mitarbeiten und zur Unterhaltung dabei - perfekt! Ich bin beim Brauen immer die einsamste Seele auf der Welt .... *schnief*

Grüße,
Drops
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charmanta
Beiträge: 272
Registriert: 25.3.2003
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 10:38  
So, Upload beendet.
Ihr findet die Datei unter:
http://www.maczocker.de/tc/vox.mpeg

200 MB
Viel Spass damit ;)


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Hopfen und Malz ... ab in den Hals
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 59
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alexbrand
Beiträge: 2947
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 11:00  
Ob das mit dem Urheberrecht in Einklang zu bringen ist?

Gruß,

Alex


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Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 60
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Honso
Beiträge: 488
Registriert: 4.12.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 11:05  
Hallo!

Also entweder mach ich was falsch oder ich weis nicht. Bei mir ist da nur 10min schwarz und ohne Ton zu sehen. Und das bei verschiedenen Playern.

lg
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ggansde
Beiträge: 2175
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 13:22  
Kann ich bestätigen, bei mir ist auch nur schwarz. Mist, hatte per DVB-T die Aufnahme programmiert und dann ist kurz vorher mein sch*** Computer nicht mehr hochgefahren. Heute tut er es wieder und so als ob nix gewesen wäre :mad:

VG, Markus
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frikadellenschmied
Beiträge: 1705
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 13:52  
Ruuuuuuhig Kinners .......... da is wat inne Mache! Alles wird gut! :thumbup: ;)


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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 14:04  

Zitat von alexbrand, am 18.3.2009 um 11:00
Ob das mit dem Urheberrecht in Einklang zu bringen ist?


Ist nicht neuerdings der Download jeglicher urheberrechtlich geschützter Sachen illegal?
D.h. im Explorer die Bilder blockieren beim Zeitung lesen,t-online.de,google usw.
Und was ist mit den Texten ? Also besser das Internet ganz auslassen. :puzz:

Gruß Guinness,

hat zuviel über Welt-Geldbetrug gelesen und leidet nun unter Paranoia. :puzz:
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gschwar
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 15:10  
Hi Guinnes,

da sind 2 Dinge:

das hochladen und zugänglich machen des materials und
das herunterladen von offensichlich nicht für solche zwecke vorgesehenes Material.

Das verhält sich grundsätzlich anders, wenn Du eine Webseite betrachtest. Da müssen die Daten temporär auch lokal bei Dir zwischengespeichert werden. Dieser Zweck ist ja auch abgedeckt. Anders verhält es sich, wenn Du ein Photo von einer Webseite "nimmst" und dises auf Deine eigene Webseite packst und zwar ohne den Urheber zu fragen und oder ohne den Urheber Kenntlich zu machen. In dem Fall ist es ein klarer Fall von Urheberrechtsverletzung. So ich weiß, darf ich auch nicht offensichtlich "illegal" veröffentlichtes Material herunterladen. Das wiegt aber weniger schwer denke ich.

Also, wenn ich einen Mitschnitt aus dem Fernsehen ohne die Genehmigung und Nennung des Urhebers (das muss nicht unbedingt der Fernsehsender sein!) zum Download auf einen Server stelle ... :puzz: mehr sag ich mal nicht dazu....


Etwas anderes ist es, wenn ich die Sendung mitschneide und den Mitschnitt meinem Freund weitersende, das sollte über das Recht der Privatkopie abgesichert sein. :thumbup: also wenn Michael mir die DVD weiterleiten würde.

Zu diesen dingen hat es schon wegen kleiner Bildchen Reihenweise Abmahnungen gegeben. Also seid da etwas vorsichtig. Ich will nicht unbeding den Zeigefinger erheben nur zur Vorsicht raten. Aber ein Film, in dem nur ein Schwarzes Bild zu sehen ist, ist sicherlich auch eine Art Kunstwerk :D

Gruß Guido
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Ottonen
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 17:20  
Hallo

bei mir geht die Datei auch nicht.

Gruß


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Braupaddel
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 17:29  
Ich habe die Seite auf meinem Rechner gespeichert, und kann Sie mir dann mit WinDVD ansehen, das ist aber auch der einzige Player mit dem die Datei bei mir funktioniert.

Gruß
Frank
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Administrator
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 17:58  
...mit Nero Show Time 3 geht`s auch...


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gschwar
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 18:26  
Auf dem Mac geht es auch mit toast (Brennprogramm ähnl. Nero)
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 69
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Berliner
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 19:32  
... und unter Linux läuft's u.a. mit Totem.

Frika, Du hast uns würdig vertreten!

Was hast Du den Jungs denn "weizenartiges" ausgeschenkt?


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Gruß vom Berliner
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charmanta
Beiträge: 272
Registriert: 25.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 19:44  
... da das ein privater !!! Mitschnitt eines öffentlich ausgestrahlten Programmes ist wüsste ich nicht, wieso das nicht legal sein sollte ??
Ich stelle den Download ja auch nur unentgeldlich zur Verfügung.
Nochmal, das ist ein MPEG-2 Datenstrom. Auf dem Mac mit QT und der MPG Erweiterung oder Mplayer anzusehen, auf Win weiss ich nicht, aber hier stehen ja schon Tipps dazu


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Hopfen und Malz ... ab in den Hals
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 20:14  
Du machst Deinen privaten Mitschnitt aber der Öffentlichkeit zugänglich.

Ich denke, Du solltest es besser wieder entfernen, damit Dir keiner ans Bein pinkeln kann... heutzutage ist alles möglich.

Ist nur ein gut gemeinter Rat.

Gruß,

Alex


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charmanta
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Status: Offline
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red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 21:04  
k. Ist bis zur Klärung erstmal offline
@frika: hast du nen Ansprechpartner für die Klärung ?


[Editiert am 18.3.2009 um 21:11 von charmanta]



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Ottonen
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Registriert: 2.3.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 18.3.2009 um 21:26  
hier muß sich mal der Rechtsanwalt zu Wort melden:

ich hab mal den entsprechenen Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes rausgesucht:

Zitat:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.
zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4.
zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

1.
die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2.
eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3.
das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1.
zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2.
für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl

herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
(4) Die Vervielfältigung

a)
graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)
eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
(5) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.


Das Urheberrecht an der Sendung selbst liegt bei der Produktionsfirma, die es wohl teilweise an den Sender Vox abgetreten hat. Frika hat z.B. sein Recht am eigenen Bild an die Produktionsfirma abgetreten.

Das Aufnehmen des Beitrages ist das Anfertigen einer privaten Kopie. Dies ist zulässig. Nicht zulässig ist es aber, diese Aufnahme öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist aber der Fall, wenn sie hier im Forum steht. Auch wenn man sie nur runterladen könnte, wenn man sich erst anmeldet (also nicht als Gast) könnte dies vor Gericht nicht ausreichen, da das Forum sehr viele Mitglieder hat und man sich auch ohne Umstände anmelden kann.

Das beste wäre es, wenn man charmanta eine PM schickt und der dann einen Link weitergibt, wo man sie sich runterladen kann. Damit wäre sie nicht öffentlich zugänglich gemacht und jeder interessierte kann sich den Film anschauen (wenn er es denn kann).

Die andere Sache ist aber, ob VOX wirklich Anwälte beauftragt, die uns hier wegen des Beitrages abmahnen würden. Immerhin ist dies doch auch eine gute Werbung für Vox.

Gruß


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