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Autor: Betreff: Schaubrauen - Rechtliches hierzu
Posting Freak
Posting Freak

ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.9.2011 um 07:09  
moin,
wie ich bereits schon mehrfach gesagt habe, sind alle Diskussionen zu diesem Them akademischer Natur. Jedes HZA wird auch weiterhin das Gesetz so auslegen, wie es meint richtig zu sein und diese Auslegung auch nötigenfalls durchsetzen. Klarheit kann und wird erst ein Gerichtsurteil schaffen.
VG, Markus
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Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.9.2011 um 07:18  
Moin,

da muss ich dem Markus leider zustimmen.
Von dem Zugeständnis der Bundesfinanzdirektion and die HZAs „..kann Erleichterungen erlassen.“ wird blöderweise zu oft Gebrauch gemacht und von daher hätte man selbst vor Gericht rel. geringe Chancen.
Stichwort: Geringfügigkeit. Da musste ich mal stolze 3,96 Euro nachzahlen. Meine Nachfrage wegen der Geringfügigkeit wurde direkt „…das gilt in diesem Fall für Sie nicht…“ abgeschmettert.

ANDERERSEITS: Da vieles aber eben Auslegungssache ist, würde ich es in jedem Fall probieren, vielleicht ist Dir Dein zuständiges HZA doch wohlgesonnen, man weiß ja nie und es wäre schade um die verpasste Chance.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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