Wie schon gesagt, Brauerei hat nichts mit Gewerbe zu tun. Im Gesetz steht
weder eine Definition von Brauerei (somit ist Brauerei nur die Stätte des
Herstellens von Bier), noch heißt es, dass es sich bei der Steuerermäßigung
um eine vom HZA zu bestimmende Erleichterung handelt. Das Gesetz gilt
immer, das HZA darf hier keine Ausnahmen machen. Bei den Erleichterungen
geht es schlicht und ergreifend nur um die Ausführung des steuerlichen
Verfahren. Z.B. Sammelanmeldung von Kleinstmengen, Jahresanmeldung für
Hausbrauer...
[Editiert am 1.9.2011 um 16:10 von hiasl]
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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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