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Autor: Betreff: Zoll und Brauort
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Der Belgier
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red_folder.gif erstellt am: 10.8.2011 um 11:37  
Hallo Zusammen!

Habe mit einem Freund eine schicke Brauanlage erworben und diese steht aus Platz- und Logistikgründen im Weingut der Eltern. Jetzt kommt nach der Anmeldung des nächsten Sudes der Zoll und will wissen, warum sich Wohnort und Brauort unterscheiden. Erlaubt wäre nur das Brauen im eigenen Haushalt (!!!)
Ich halte diesen Bürokratenschwachsinn bald nicht mehr aus.....

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.8.2011 um 11:58  
Ja, das ist so, eigntlich müssten Deine Eltern die Sude anmelden und das Bier bei sich daheim zum eigenen Zweck verbrauchen.
Wenn Du dort braust und Deine Eltern haben es nicht angemeldet, musst Du das Bier versteuern. Das kostet nicht viel, ist aber mit Aufwand verbunden und nicht einzusehen.
Keine Ahnung, wie Du da wieder rauskommst, vor allem, nachdem die ja jetzt Bescheid wissen.

Eigentlich müssen die sich nicht wundern, wenn man einfach auf alles pfeift uns schwarz braut. Ich finde allerdings, genau das Gegenteil ist richtig, man muss jeden Tropfen Bier ganz penibel angeben und die so lange mit Arbeit nerven, bis sich vielleicht doch mal eine andere Regelung durchsetzt. Theoretisch dürfen die ja auch Erleichterungen zulassen. Bei mir ist es z.B. so, dass ich mich nur einmal im Jahr melden muss und erst beim Überschreiten der 200 Liter Marke das zusätzliche Bier versteuern muss.

Stefan


[Editiert am 10.8.2011 um 11:58 von Boludo]
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Der Belgier
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red_folder.gif erstellt am: 10.8.2011 um 12:10  
Hm, hab mir schon so was gedacht.

Interessant ist allerdings, dass mein Freund den ersten Sud auch mit zwei verschiedenen Adressen (sein Wohnort und Standort der Anlage) angemeldet hat und keine derartige Reaktion erfolgte.

Aber trotzdem Danke für die schnelle Antwort.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.8.2011 um 12:32  

Zitat von Der Belgier, am 10.8.2011 um 12:10
Interessant ist allerdings, dass mein Freund den ersten Sud auch mit zwei verschiedenen Adressen (sein Wohnort und Standort der Anlage) angemeldet hat und keine derartige Reaktion erfolgte.


Das Stichwort in dem Zusammenhang lautet Willkür :puzz:

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 10.8.2011 um 15:51  
Bei mir braut sogar mein Vater und meine 90 jährige Großmutter. Falls mal jemand gucken kommt passe ich eben nur auf den Sud auf :-)

Die wollen es, also kriegen Sie es...


[Editiert am 10.8.2011 um 15:51 von BodoW]



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"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.8.2011 um 15:57  
Bei mir darf die Ehefrau auch zusätzlich 200 Liter anmelden. In anderen HZA ist das nicht gestattet, da geht es stur nach Haushalt.

Stefan
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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 10.8.2011 um 18:59  

Zitat von Der Belgier, am 10.8.2011 um 11:37
Zoll...will wissen, warum sich Wohnort und Brauort unterscheiden.


Die Frage als solche ist berechtigt. Das HZA nimmt Witterung auf, und versucht einer gewaltigen, steuerhinterziehenden Schwarzbierbrauerei auf die Schliche zu kommen. ;) Kann es außerdem sein, daß das Elternhaus sich in einem anderen HZA-Zuständigkeitsbereich befindet?



Zitat von Der Belgier, am 10.8.2011 um 11:37
Erlaubt wäre nur das Brauen im eigenen Haushalt (!!!)


Hier bezieht sich das HZA sicherlich auf den §41(1)BierStV; guckst du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bierstv_2010/__41.html< br />

Wenn man nicht im eigenen Haushalt braut, bedeutet es nicht, daß das Brauen dann verboten ist. Ja, was schreiben die denn da für einen Blödsinn??? Es bedeutet lediglich, daß das Bier dann nicht mehr in den Bereich der Steuerfreiheit fällt, und sei der Sud auch noch so klein.

Ergo mußt Du schlimmstenfalls Deine paar Liter versteuern. Frag Dein HZA doch mal, ob die allen Ernstes von Dir (z.Bsp.) 12 mal eine Steuererklärung nach amtlichen Vordruck für jeweils 10 Liter haben wollen? ...und wo denn da die Logik und die Steuergerechtigkeit im Vergleich zu einem 'echten' Haushaltsbrauer liegt.

Wenn die ehrenwerten Damen und Herren trotzdem auf die Biersteuer bestehen, dann machst Du einfach einen Rückzieher und behauptest, daß Du dich entschieden hast, nun doch in der eigenen Küche zu brauen. Oder Du läßt offiziell Deinen Vadder brauen, während Du daneben stehst und ihm hilfst.

Ich wünsche gutes Gelingen mit der neuen Anlage.
Gruß
André


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Lobe kein Bier vor dem Kater.
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Der Belgier
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2011 um 09:11  
Noch ein kleines Nachwort:

Habe der Tante vom Zoll wahrheitsgemäß geschrieben, warum die Anlage nicht bei mir zu Hause steht und wer damit braut, und....keine Reaktion mehr!
War ihr wohl dann doch zu blöde wegen ein paar Cent zu erwartender Steuer einen Aufriss zu machen. Gut so :)

Bin nur gespannt, ob der Aufstand bei der nächsten Anmeldung wieder losgeht.

Freu mich jetzt schon auf den Weizendoppelbock den wir gezimmert haben. Je zur Hälfte mit Weihenstephan- und Bischoffhefe angestellt. Bin auf die Geschmacksunterschiede gespannt und werde dann mal berichten.

Greets
Der steuerfreie Belgier
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Der Belgier
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 10:20  
Tja, zu früh gefreut!!!!

Am Freitag war der Steuerbescheid im Briefkasten. 11,01 Euro für je 50 Liter Pils und Weizenbock.

Der Deutsche Staat muss es ja echt nötig haben, einen Hobbybrauer zu besteuern, nur weil er nicht in der eigenen Küche braut sondern im Nachbarort.
Die werde ich jetzt wegen jeder Kleinigkeit mit Briefen, mails und Telefonaten nerven.

Also, immer dran denken: Brauort ist das eigene Heim....sonst kostets Geld!

Grüße
Der besteuerte (oder bescheuerte) Belgier

P.S.: Dafür ist der Weizenbock sensationell lecker geworden :)
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 10:29  
Dafür darfst Du jetzt das Bier überall verschenken, wo Du willst, und nicht nur bei Dir daheim :puzz:

Haben die Dir das ausgerechnet?
Wenn ich Bier für die Öffentlichkeit oder außer Haus braue und versteure, dann muss ich das selber ausrechnen und am nächsten Tag per Post einreichen, ohne vorher Bescheid zu sagen.

Stefan
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 10:41  

Zitat von Der Belgier, am 29.8.2011 um 10:20
Tja, zu früh gefreut!!!!
Am Freitag war der Steuerbescheid im Briefkasten. 11,01 Euro für je 50 Liter Pils und Weizenbock.

Dem Bescheid würde ich zunächst widersprechen. Ist viel zu teuer!
Der ermäßigte Steuersatz gilt bis 5000 hL/Jahr und beträgt 0,4407 € pro °P und hL.
Für diesen Preis hättest du durchschnittlich 25 °P bei 100 Liter Bier haben müssen, was ich zu bezweifeln wage.

Zitat:
Also, immer dran denken: Brauort ist das eigene Heim....sonst kostets Geld!

Das hatten wir ja schon mal: Herstellungsort ist der Ort der Vergärung. Das alleinige Herstellen von Würze ist nicht steuerpflichtig. Lt. Gesetz handelt es sich immer um die Herstellung von BIER.

Zitat:
P.S.: Dafür ist der Weizenbock sensationell lecker geworden

Wenigstens das. Prost! :thumbup:


[Editiert am 29.8.2011 um 10:45 von hiasl]



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Der Belgier
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 11:12  
@boludo
Ja, die haben mir das ausgerechnet und direkt darauf hingewiesen, dass beim nächsten Sud die Steuer vorher zu entrichten ist. Außerdem hingen noch die Formulare dran, damit ich das beim nächsten mal auch richtig mache. Dann muss ich auch selber rechnen...

@hiasl
Das mit dem ermäßigten Steuersatz ist interessant. Vielleicht werde ich ja voll versteuert, da ich eben nicht zu Hause braue. Hast du da noch einen link oder andere Infos? Vielen Dank!
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 11:16  
Hi,

eigentlich spielt aber der Ort keine Rolle, was den ermäßigten Steuersatz angeht, sondern die Menge und die ist bis 5000 hl ermäßigt, ab dann gilt der reguläre Steuersatz.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 11:18  

Zitat von Boludo, am 29.8.2011 um 10:29
Dafür darfst Du jetzt das Bier überall verschenken, wo Du willst, und nicht nur bei Dir daheim :puzz:


Ich würde sogar soweit gehen, zu behaupten, daß Du es auch verkaufen darfst. Es darf dann aber nicht gewerblich verkauft werden.
Ich sehe keine Gewerblichkeit darin, wenn Du es an Deine Kumpels oder innerhalb der Familie verkaufst. (weil keine Nachhaltigkeit, keine Gewinnerzielungsabsicht, kein nach außen gerichtetes Handeln gegeben ist.)
---ohne Gewähr---
Gruß
André
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 11:18  
Jo, ganz einfach das BierStG:
Zitat:
§ 2 Steuertarif
(1) Bier wird nach Grad Plato in Steuerklassen eingeteilt. Grad Plato ist der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich nach der großen Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt errechnet; Bruchteile eines Grades (Nachkommastellen) bleiben außer Betracht. Die Biersteuer beträgt für einen Hektoliter (hl) Bier 0,787 Euro je Grad Plato.
(2) Abweichend von Absatz 1 ermäßigt sich der Steuersatz für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200 000 hl Bier in Stufen von 1 000 zu 1 000 hl gleichmäßig

1.
auf 84,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 40 000 hl,
2.
auf 78,4 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 20 000 hl,
3.
auf 67,2 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 10 000 hl,
4.
auf 56,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 5 000 hl.

Da du sicherlich weniger als 5000 hL Jahreserzeugung hast, gilt für dich Punkt 4.
Damit sinkt der reguläre Steuersatz von 0,787 € auf 56% = 0,4407 €.

@Michael: Es gibt sogar noch mehr Stufen, als nur die 5000 hL.


[Editiert am 29.8.2011 um 11:20 von hiasl]



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Der Belgier
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 11:32  
Ja Freunde, vielen Dank für die Infos!

Da werde ich doch mal das HZA in Saarbrücken anrufen :)

Wer so kleinlich in der Auslegung der Gesetze ist, der muss ja wohl auch den richtigen Steuersatz berechnen.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 11:55  
Da ist was mega faul.
Erstens ist wie bereits gesagt, die Steuer zu hoch angesetzt und im Voraus versteuern ist ja auch Quatsch.
Woher willst Du wissen, wie viel Bier mit welcher Stammwürze genau raus kommt?
Und wie gesagt rechnet man den Betrag selber aus, füllt ein Formular aus und schickt es mit der Post zum Zoll (geht wegen Unterschrift nicht online). Das Formular ist das da, man kreuzt "§14 Abs. 4 Nr. 2 BierStG (Herstellung ohne Erlaubnis)" an.

Ich würd denen mal ordentlich Dampf machen, da hat irgend jemand gar keine Ahnung.

Stefan
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 12:02  
Und nicht vergessen: Dem Bescheid ist fristgerecht schriftlich zu widersprechen. Ansonsten ist er rechtskräftig, wenn auch falsch berechnet.


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Der Belgier
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 13:08  
So, jetzt habe ich mit der (wirklich sehr netten) Dame vom Zoll telefoniert und sie schildert die Sache so:

Da ich nicht in meinem Haushalt braue bin ich für den Zoll kein Haus- und Hobbybrauer und voll steuerpflichtig. Ich braue also "ohne Erlaubnis"!
Auf meine Nachfrage, dass ja auch kleinere gewebliche Brauereien, die unter 5000hl Ausstoß haben nur den ermäßigten Steuersatz zahlen müssen, bekam ich die Antwort, dass diese ja ein Gewerbe angemeldet haben, also "mit Erlaubnis" brauen.
Und ihr werdet es nicht glauben: Gerade heute hat der Zoll seine Homepage neu gestaltet und da steht das jetzt alles ganz ausführlich, da es.....O-Ton:

"In der letzten Zeit mit den Hobbybrauern immer mehr wird und das jetzt ganz einheitlich geregelt wird"

Die Seite vom Zoll (www.zoll.de) ist aber im Moment nicht erreichbar, da es technische Probleme gibt.....ich schmeiß mich weg.

Ach ja, das mit dem Vorauszahlen hab ich falsch verstanden. Ich muss weiterhin eine Woche vorher anmelden und wenn der Sud fertig ist Formular ausfüllen, berechnen und wegschicken. Als kleines Zugeständnis kam noch, dass ich bei den kleinen Mengen pauschal 12 Grad Plato berechnen darf. Ab jetzt brau ich nur noch Doppelbock :)

Der kopfschüttelnde Belgier
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 13:13  
wenn ein hobbybrauer mehr als 200 l pro jahr herstellt, ohne sie anzugeben - braut er dann automatisch schwarzbier? :puzz:


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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 13:26  
Nee, dann braut er Steuerhinterziehungs-Bier :exclam: Deutschland ist in der Hinsicht wirklich das Trauerspiel par Excelence


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KarlsBrau
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 13:49  

Zitat von Der Belgier, am 29.8.2011 um 13:08

... Ich muss weiterhin eine Woche vorher anmelden und wenn der Sud fertig ist Formular ausfüllen, berechnen und wegschicken.

Und warum ist nicht Dein Vater der Brauherr?
Der darf doch auch in seinem Haushalt 200 Liter pro Jahr Steuerfrei brauen.
Du kannst ihm ja dabei zur Hand gehen und auch ein paar Geräte leihen.
Biergeschenke an den Sohn dürften ja wohl unter Eigenverbrauch laufen.

...
P.S.
Kann ein Zollbeamter Schwarzbier von Porter oder Stout unterscheiden?
Ist das eher vom EBC Wert des Bieres oder eher vom Promillewert des Prüfers abhängig? :puzz:
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Der Belgier
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 13:56  
@KarlsBrau

Wie so oft ist der Ehrliche der Dumme! Habe die Anlage mit einem Freund gekauft und die Regelung mit "zu Hause brauen" war uns nicht bekannt. Also haben wir ganz ehrlich unsere Sude getrennt angemeldet, den eigentlichen Brauort angegeben und dachten, so können wir beide je 2hl steuerfrei brauen. Pustekuchen....

Da der Zoll jetzt Bescheid weiß, wollen wir den Vater meines Kumpels da nicht reinziehen. Der ist Winzer und ich weiß nicht, was denen beim Zoll noch alles einfällt.

Die kriegen jetzt ihre (etwa) 10 Euro pro Brautag und gut ist.

Besten Dank nochmal an Alle, die gepostet haben.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 14:15  
Ich glaub trotzdem nicht dass Du den vollen Steuersatz zahlen musst.
Das muss hier niemand außer Dir.

Stefan
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plopp bier
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2011 um 14:17  
Wahr gerade auf der Seite vom Zoll. Da steht das mit der Steuerermäßigung auch drauf. Ich würde mich einfach dumm stellen und auf ihre eigene Seite verweisen.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstof fe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html

Was ich nicht ganz verstehe der Belgier ist weder Haus und Hobbie Brauer noch gewerblicher Brauer sondern Schwartz Brauer der Steuern Zahlt :puzz:
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