Member Beiträge: 54 Registriert: 14.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.12.2012 um 23:30 |
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Das versteh ich anders. Das persönliche einführen von selbstgebrautem bier
ist nicht durch die freimenge abgedeckt, da dieses bier ja nicht verzollt
wurde. Jeder tropfen selbstgebrauteb bieres, der ausser lande geführt wird,
muss angemeldet werden. Ich kläre dies aber noch mit der obrrzolldirektion
ab. Ebenso wie ich mit selbstgebrauten bieren jenseits 15% vorgehen muss.
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Antwort 25 |
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Member Beiträge: 54 Registriert: 14.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 16:30 |
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Zitat: | 1. Verstehe ich das
richtig, dass ich auch Bier unter der Freigrenze von 1.5 Liter, welches ich
ins Ausland ausführen möchte, beim Deutschen Zoll anmelden
muss? |
Ihre Anfrage bezieht sich auf die
Kleinmenge von 1.5 Liter Bier, welches nach Deutschland ausgeführt würde.
Eine Ausfuhrzollanmeldung aus der Schweiz ist mit Sicherheit nicht
notwendig.
Wir möchten Sie zur Beantwortung der Frage, wie ein solches Bier bei der
Einfuhr nach Deutschland behandelt würde, kompetenzhalber gerne an die
Deutsche Zollbehörde verweisen.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-e
inem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.h
tml
Zitat: | 2. Gilt dies auch für
Bier, welches per Post versendet wird? |
Wir
möchten Sie zur Beantwortung der Frage, wie ein solches Bier bei der
Einfuhr nach Deutschland behandelt würde, kompetenzhalber gerne an die
Deutsche Zollbehörde verweisen.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendunge
n-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html
Zitat: | 3. Die Schweizer
Gesetzestexte verweisen immer auf °Plato. Wie sieht es aus, wenn ich
mittels hoch potenter Hefe ein Bier mit an die 30% Volumenprozent Alkohol
brauen möchte. Wäre dies damit immer noch abgedeckt? Es würde sich immer
noch um die identische Fermentation mittels Hefe handeln, jedoch wäre man
schon im hochprozentigen Alkoholbereich. |
In der
Schweiz unterliegt Bier mit einem rein durch Vergärung gewonnenen
Alkoholgehalt von mehr als 15 Vol. % der Alkoholmonopolgebühr und nicht der
Biersteuer (Bundesgesetz über die gebrannten Wasser). Dies gilt sowohl für
eingeführtes wie auch in der Schweiz gebrautes Bier. Die Monopolgebühr
beträgt Fr. 29.00 je Liter reinen Alkohol.
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Antwort 26 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 10.12.2012 um 17:35 |
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Ist zwar eine Problematik mit dem deutschen Zoll im Ggs. zum Betreff der
Diskussion.
Aber ich habe die Mail-Korrespondenz mit dem deutschen Zoll wieder gefunden
(Oktober 2011).
Das hatte ich gefragt:
" Wenn ich Bier in einem Internet-Shop in Schottland (EU) bestellen
möchte, was muß ich bei der Einfuhr beachten?
Gibt es Freimengen bzw. Freibeträge für den Warenwert zu beachten?
Und wie sind Zollgebühren und Steuern in diesem Fall gelagert?"
Und die Antwort:
" ...wenn Ihnen Bier aus einem anderen Mitgliedstaat zugeschickt wird,
entsteht die deutsche Biersteuer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es
sich um ein Geschenk oder eine entgeltliche Sendung handelt.
Denn Bier aus einem anderen Mitgliedstaat ist nur steuerfrei, wenn es von
der Privatperson, die es verbraucht, selbst nach Deutschland mitgebracht
wird. In allen anderen Fällen handelt es sich steuerrechtlich um einen
Bezug von Bier zu gewerblichen Zwecken.
Wenn Sie sich trotz der zu erwartenden Biersteuer Bier zuschicken lassen
möchten, müssten Sie sich zuvor an Ihr örtliches Hauptzollamt wenden und
anschließend eine Steueranmeldung mit Vordruck 2075 abgeben:..."
Uwe
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Antwort 27 |
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Member Beiträge: 54 Registriert: 14.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 19:10 |
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Zitat von Uwe12, am 10.12.2012 um
17:35 | Ist zwar eine Problematik mit dem
deutschen Zoll im Ggs. zum Betreff der Diskussion.
Aber ich habe die Mail-Korrespondenz mit dem deutschen Zoll wieder gefunden
(Oktober 2011).
Das hatte ich gefragt:
" Wenn ich Bier in einem Internet-Shop in Schottland (EU) bestellen
möchte, was muß ich bei der Einfuhr beachten?
Gibt es Freimengen bzw. Freibeträge für den Warenwert zu beachten?
Und wie sind Zollgebühren und Steuern in diesem Fall gelagert?"
Und die Antwort:
" ...wenn Ihnen Bier aus einem anderen Mitgliedstaat zugeschickt wird,
entsteht die deutsche Biersteuer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es
sich um ein Geschenk oder eine entgeltliche Sendung handelt.
Denn Bier aus einem anderen Mitgliedstaat ist nur steuerfrei, wenn es von
der Privatperson, die es verbraucht, selbst nach Deutschland mitgebracht
wird. In allen anderen Fällen handelt es sich steuerrechtlich um einen
Bezug von Bier zu gewerblichen Zwecken.
Wenn Sie sich trotz der zu erwartenden Biersteuer Bier zuschicken lassen
möchten, müssten Sie sich zuvor an Ihr örtliches Hauptzollamt wenden und
anschließend eine Steueranmeldung mit Vordruck 2075 abgeben:..."
Uwe |
Tss Uwe. Was beschwerst du dich da? Du kannst ja froh sein, dass du dir den
Vordruck 2075 nicht noch für einen Unkostenbeitrag zu den unmöglichsten
Bürozeiten an einem Schalter in Sanktnimmerleinshausen abholen darfst ;-)
*ironie off*
Aber wirklich traurig, wie mühsam es teilweise ist, wenn man etwas legal
machen möchte
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Antwort 28 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 10.12.2012 um 20:20 |
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...zumal ich dachte, daß das beim Kauf innerhalb der EU schon etwas weniger
kompliziert wäre.
Hmm, Abgabe von Formularen gegen "Schutzgebühr"? Das wäre doch auch mal 'ne
Einnahmequelle.
Uwe
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Antwort 29 |
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Senior Member Beiträge: 180 Registriert: 21.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.1.2013 um 13:48 |
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Vielen dank... jetzt weiss ich
wenigstens das ich bisher alles richtig gemacht habe... soll doch mal einer
sagen das es bei uns nicht etwas entspannter zugeht als im grossen Kanton
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Antwort 30 |
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