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Autor: Betreff: die steuerregelung des hobbybrauens in der schweiz
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polaxis
Beiträge: 54
Registriert: 14.8.2012
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.12.2012 um 23:30  
Das versteh ich anders. Das persönliche einführen von selbstgebrautem bier ist nicht durch die freimenge abgedeckt, da dieses bier ja nicht verzollt wurde. Jeder tropfen selbstgebrauteb bieres, der ausser lande geführt wird, muss angemeldet werden. Ich kläre dies aber noch mit der obrrzolldirektion ab. Ebenso wie ich mit selbstgebrauten bieren jenseits 15% vorgehen muss.
Profil anzeigen Antwort 25
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polaxis
Beiträge: 54
Registriert: 14.8.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 16:30  

Zitat:
1. Verstehe ich das richtig, dass ich auch Bier unter der Freigrenze von 1.5 Liter, welches ich ins Ausland ausführen möchte, beim Deutschen Zoll anmelden muss?

Ihre Anfrage bezieht sich auf die Kleinmenge von 1.5 Liter Bier, welches nach Deutschland ausgeführt würde. Eine Ausfuhrzollanmeldung aus der Schweiz ist mit Sicherheit nicht notwendig.
Wir möchten Sie zur Beantwortung der Frage, wie ein solches Bier bei der Einfuhr nach Deutschland behandelt würde, kompetenzhalber gerne an die Deutsche Zollbehörde verweisen.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-e inem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.h tml


Zitat:
2. Gilt dies auch für Bier, welches per Post versendet wird?

Wir möchten Sie zur Beantwortung der Frage, wie ein solches Bier bei der Einfuhr nach Deutschland behandelt würde, kompetenzhalber gerne an die Deutsche Zollbehörde verweisen.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendunge n-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

Zitat:
3. Die Schweizer Gesetzestexte verweisen immer auf °Plato. Wie sieht es aus, wenn ich mittels hoch potenter Hefe ein Bier mit an die 30% Volumenprozent Alkohol brauen möchte. Wäre dies damit immer noch abgedeckt? Es würde sich immer noch um die identische Fermentation mittels Hefe handeln, jedoch wäre man schon im hochprozentigen Alkoholbereich.

In der Schweiz unterliegt Bier mit einem rein durch Vergärung gewonnenen Alkoholgehalt von mehr als 15 Vol. % der Alkoholmonopolgebühr und nicht der Biersteuer (Bundesgesetz über die gebrannten Wasser). Dies gilt sowohl für eingeführtes wie auch in der Schweiz gebrautes Bier. Die Monopolgebühr beträgt Fr. 29.00 je Liter reinen Alkohol.
Profil anzeigen Antwort 26
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Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 17:35  
Ist zwar eine Problematik mit dem deutschen Zoll im Ggs. zum Betreff der Diskussion. :redhead:
Aber ich habe die Mail-Korrespondenz mit dem deutschen Zoll wieder gefunden (Oktober 2011).

Das hatte ich gefragt:
"Wenn ich Bier in einem Internet-Shop in Schottland (EU) bestellen möchte, was muß ich bei der Einfuhr beachten?
Gibt es Freimengen bzw. Freibeträge für den Warenwert zu beachten?
Und wie sind Zollgebühren und Steuern in diesem Fall gelagert?
"

Und die Antwort:
"...wenn Ihnen Bier aus einem anderen Mitgliedstaat zugeschickt wird, entsteht die deutsche Biersteuer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Geschenk oder eine entgeltliche Sendung handelt.
Denn Bier aus einem anderen Mitgliedstaat ist nur steuerfrei, wenn es von der Privatperson, die es verbraucht, selbst nach Deutschland mitgebracht wird. In allen anderen Fällen handelt es sich steuerrechtlich um einen Bezug von Bier zu gewerblichen Zwecken.

Wenn Sie sich trotz der zu erwartenden Biersteuer Bier zuschicken lassen möchten, müssten Sie sich zuvor an Ihr örtliches Hauptzollamt wenden und anschließend eine Steueranmeldung mit Vordruck 2075 abgeben:...
"

Uwe
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polaxis
Beiträge: 54
Registriert: 14.8.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 19:10  

Zitat von Uwe12, am 10.12.2012 um 17:35
Ist zwar eine Problematik mit dem deutschen Zoll im Ggs. zum Betreff der Diskussion. :redhead:
Aber ich habe die Mail-Korrespondenz mit dem deutschen Zoll wieder gefunden (Oktober 2011).

Das hatte ich gefragt:
"Wenn ich Bier in einem Internet-Shop in Schottland (EU) bestellen möchte, was muß ich bei der Einfuhr beachten?
Gibt es Freimengen bzw. Freibeträge für den Warenwert zu beachten?
Und wie sind Zollgebühren und Steuern in diesem Fall gelagert?
"

Und die Antwort:
"...wenn Ihnen Bier aus einem anderen Mitgliedstaat zugeschickt wird, entsteht die deutsche Biersteuer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Geschenk oder eine entgeltliche Sendung handelt.
Denn Bier aus einem anderen Mitgliedstaat ist nur steuerfrei, wenn es von der Privatperson, die es verbraucht, selbst nach Deutschland mitgebracht wird. In allen anderen Fällen handelt es sich steuerrechtlich um einen Bezug von Bier zu gewerblichen Zwecken.

Wenn Sie sich trotz der zu erwartenden Biersteuer Bier zuschicken lassen möchten, müssten Sie sich zuvor an Ihr örtliches Hauptzollamt wenden und anschließend eine Steueranmeldung mit Vordruck 2075 abgeben:...
"

Uwe


Tss Uwe. Was beschwerst du dich da? Du kannst ja froh sein, dass du dir den Vordruck 2075 nicht noch für einen Unkostenbeitrag zu den unmöglichsten Bürozeiten an einem Schalter in Sanktnimmerleinshausen abholen darfst ;-) *ironie off*

Aber wirklich traurig, wie mühsam es teilweise ist, wenn man etwas legal machen möchte
Profil anzeigen Antwort 28
Moderator
Posting Freak

Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 20:20  
...zumal ich dachte, daß das beim Kauf innerhalb der EU schon etwas weniger kompliziert wäre.
Hmm, Abgabe von Formularen gegen "Schutzgebühr"? Das wäre doch auch mal 'ne Einnahmequelle. ;)

Uwe
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 29
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frauhansen
Beiträge: 180
Registriert: 21.1.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.1.2013 um 13:48  

Zitat von vade, am 9.2.2012 um 19:38

so, ich hoffe ich konnte euch die bestimmungen welche in der schweiz für das bierbrauen als hobbybrauer gelten zeigen.

Vielen dank... jetzt weiss ich wenigstens das ich bisher alles richtig gemacht habe... soll doch mal einer sagen das es bei uns nicht etwas entspannter zugeht als im grossen Kanton :D
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 30
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