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Autor: Betreff: die steuerregelung des hobbybrauens in der schweiz
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vade
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2012 um 19:38  
beim durchlesen des thema: Benachrichtung Zollamt die 2341989 "der deutsche zoll schaft klarheit bei der biersteueranwendung" muss ich immer wieder lachen ab der kleinkarriertheit des deutschen zoll's und seiner beamten.

es geht nämlich viel einfacher wie ich euch am beispiel der schweiz erklären werde:

grundsätzlich: biersteuer
verantwortlich die:

Oberzolldirektion
Sektion Tabak- und Bierbesteuerung
Monbijoustrasse 40
3003 Bern

und dann das: SR 641.411 Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Biersteuer (Biersteuergesetz, BStG)

in welchem die SR 641.411 Art.2 Gegenstand

Zitat:
Dieses Gesetz regelt die Besteuerung von Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 15 Volumenprozent.

und GANZ WICHTIG: SR 641.411 Art. 4 Entstehung der Steuerforderung

Zitat:
Die Steuerforderung entsteht mit der Überführung des Biers in den steuerrechtlich freien Verkehr.
a.
für im Zollgebiet hergestelltes Bier: der Zeitpunkt, in dem das Bier den Herstellungsbetrieb verlässt oder zum Konsum im Herstellungsbetrieb verwendet wird;
b.
für eingeführtes Bier: der Zeitpunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Art. 48 des Zollgesetzes vom 18. März 20051).

d.h. ich muss mein bier erst versteuern wenn ich es drinke oder verkaufe, nicht schon wenn ich es braue :)
also kein problem mit schaubrauen etc.

ebenso sind in diesem gesetz die steuersätze festgelegt SR 641.411 Art.11 Steuersatz

Zitat:
Der Steuersatz beträgt:
a. bis 10,0 Grad Plato (Leichtbier) Fr. 16.88 je Hektoliter;
b. von 10,1 bis 14,0 Grad Plato (Normal- und Spezialbier) Fr. 25.32 je Hektoliter;
c. ab 14,1 Grad Plato (Starkbier) Fr. 33.76 je Hektoliter.

2 Auf Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 Volumenprozent (alkoholfreies Bier) wird keine Steuer erhoben.

lustigerweise wird beim starkbier nur "ab 14,1 grad plato" angegeben, nicht aber der höchste "grad plato" für bier, gemäss SR 641.411 Art.2 Gegenstand gilt das gesetz ja nur bis 15 volumenprozent
(dies muss ich einmal nachfragen, was mit einem bier mit 18% oder mehr geschieht, ich denke es wird als starkbier versteuert)

und jetzt kommt der für uns hobbybrauer fast wichtigste abschnitt: SR 641.411 Art.13 Steuerbefreiung

Zitat:
Bier ist von der Steuer befreit, wenn es nicht zu Genusszwecken, sondern zur Herstellung von anderen Lebensmitteln oder von kosmetischen und pharmazeutischen Produkten gewerblich verwendet wird. Es ist insbesondere von der Steuer befreit, wenn es verwendet wird:

a.
zur Herstellung von Essig;
b.
unmittelbar oder als Bestandteil zur Herstellung von Lebensmitteln aus Halbfertigprodukten, sofern deren Alkoholgehalt fünf Liter reinen Alkohols je 100 Kilogramm des Produkts nicht überschreitet;
c.
als Färbemittel (Farbebier) für Bier;
d.
zur Herstellung von Shampoo;
e.
denaturiert zur Herstellung von anderen Produkten als Lebensmitteln;
f.
zur Herstellung von Arzneimitteln.

2 Ebenfalls von der Steuer befreit ist Bier, das:

a.
von Privatpersonen mit eigenen Einrichtungen im eigenen Haushalt hergestellt und ausschliesslich für den Eigenkonsum verwendet wird;
b.
zur Herstellung von gebrannten Wassern verwendet wird;
c.
nach Artikel 14 des Zollgesetzes vom 1. Oktober 19251 zollfrei ist.

und die steuerermässigung: SR 641.411 Art. 14 Steuerermässigung

Zitat:
Der Steuersatz nach Artikel 11 Absatz 1 wird für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Herstellungsbetrieben mit einer Jahresproduktion von weniger als 55 000 Hektolitern wie folgt ermässigt:

a.
auf 90 Prozent bei einer Jahresproduktion von 45 000 Hektolitern;
b.
auf 80 Prozent bei einer Jahresproduktion von 35 000 Hektolitern;
c.
auf 70 Prozent bei einer Jahresproduktion von 25 000 Hektolitern;
d.
auf 60 Prozent bei einer Jahresproduktion von 15 000 Hektolitern oder weniger.

2 Die Ermässigung beträgt 1 Prozent je ganze 1000 Hektoliter weniger hergestelltes Bier. Mengen unter 1000 Hektolitern werden nicht berücksichtigt.

3 Die Steuersätze werden kaufmännisch auf ganze Rappen gerundet.

sehr schön, aber wo ist jetzt die steuerfreie menge? die wird im SR 641.411.1 Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Biersteuer (Biersteuergesetz, BStG) nämlich nicht genannt, dafür gibt es:SR 641.411.1 Verordnung vom 15. Juni 2007 über die Biersteuer (Biersteuerverordnung, BStV)
mit dem: SR 641.411.1 Art. 8 Herstellung zum steuerbefreiten Eigenkonsum

Zitat:
(Art. 13 Abs. 2 Bst. a BStG)

1 Als für den Eigenkonsum verwendetes Bier gilt Bier, das von einer Privatperson hergestellt und von ihr, ihren Familienangehörigen oder ihren Gästen unentgeltlich konsumiert wird.

2 Der Herstellung durch Privatpersonen gleichgestellt ist die Herstellung von Bier durch Mitglieder eines Vereins mit vereinseigenen Einrichtungen, das ausschliesslich und unentgeltlich für den Eigenkonsum verwendet wird.

3 Die steuerbefreite Menge des für den Eigenkonsum verwendeten Biers beträgt höchstens 400 Liter je Herstellungsbetrieb und Kalenderjahr, bei Herstellungsbetrieben auf Vereinsbasis 800 Liter.


so, ich hoffe ich konnte euch die bestimmungen welche in der schweiz für das bierbrauen als hobbybrauer gelten zeigen.

es gibt vom bund noch eine zusammenfassung: Merkblatt über die Herstellung von Bier im Inland (Biersteuer)

und noch das Verzeichnis der steuerpflichtigen Inlandbrauereien, ich bin unter der nummer 347 zu finden


[Editiert am 10.2.2012 um 07:16 von vade]



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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2012 um 19:52  
> lustigerweise wird beim starkbier nur "ab 14,1 grad plato" angegeben, nicht aber der höchste "grad plato" für bier, gemäss SR 641.411 Art.2 Gegenstand gilt das gesetz ja nur bis 15 volumenprozent
> (dies muss ich einmal nachfragen, was mit einem bier mit 18% oder mehr geschieht, ich denke es wird als starbier versteuert)
Wahrscheinlich wird Bier mit mehr als 15% Alkohol dann als Wein betrachtet, ist ja auch im Hobbymaßstab praktisch nicht mehr machbar. :)
...von Eisbockverfahren mal abgesehen. ;)

Uwe
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2012 um 20:01  
Danke für die informative Zusammenstellung.

Zitat:
Bier ist von der Steuer befreit, wenn es nicht zu Genusszwecken ...


hmmm.... wenn ich das Bier nun nicht mehr geniesse sondern sozusagen als Arzneimittel herunterwürge?
Zudem geniesst wirklich nicht jeder meiner Gäste alle meine Biere. Vor allem, die mit hohen Platowerten und vielen IBUs sind nicht wirklich Genussmittel für gewisse Personen ;)

Spass bei Seite. Ich bin auf jeden Fall sehr zufrieden, wie das bei uns geregelt ist.
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kerosin
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2012 um 20:18  
Uff, zum Glück stelle ich mein Bier für Shampoo her. Hab ich nochmals Glück gehabt. :D

Spass beiseite. Ich frage mich, wer in der Schweiz wirklich Bier für Shampoos macht. Weiss das jemand?

Könnte es sein, dass Biere mit ABV >15% dann als Spirituosen gelten?

@vade: Ich wusste gar nicht, dass du eine Brauerei Lizenz hast. Ich spiele schon länger mit dem Gedanken auch so eine zu bekommen, habe aber keine Ahnung was ich da genau machen soll/muss. Gibt es da irgendwelche Informationen, Kurse etc.?

Und ich bin auch froh, dass es hier so "einfach" mit dem Hobbybrauen ist.

Cheers
Samuel
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btw. Das mit der Lizenz würde mich auch mal reizen.
Nicht, dass ich jetzt gross Geld damit machen will. So könnte man sicher auch mit gutem Gewissen mal einen Auftragssud für gute Kollegen machen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
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pippen
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2012 um 20:30  
Ich bin Nr. 354, vor zwei Jahren angemeldet, jetzt sind es schon hundert mehr!

Zitat:
Ich spiele schon länger mit dem Gedanken auch so eine zu bekommen, habe aber keine Ahnung was ich da genau machen soll/muss. Gibt es da irgendwelche Informationen, Kurse etc.?

Ich glaube, dass muss man sogar. Einfach der Oberzolldirektion ein Mail schreiben, dann geht alles wie ganz von alleine

Zitat:
Könnte es sein, dass Biere mit ABV >15% dann als Spirituosen gelten?

Ja, dann sind es sogenannte "gebrannte Wasser", und unterliegen damit einem anderen Gesetz.

Was ich aber noch nicht herausgefunden hab, ob man Bier verkaufen darf? Oder braucht's dazu noch zusätzlich was von der Gewerbepolizei?


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kerosin
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@pruegg. Das ist genau auch meine Motivation. Ich weiss, dass Dani vom Brau-und Rauchshop einen Kurs anbietet (Braukurs Hygiene). Vielleicht wär das was?
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Zitat von pippen, am 9.2.2012 um 20:30
Ich bin Nr. 354, vor zwei Jahren angemeldet, jetzt sind es schon hundert mehr!

...
Ich glaube, dass muss man sogar. Einfach der Oberzolldirektion ein Mail schreiben, dann geht alles wie ganz von alleine

Was ich aber noch nicht herausgefunden hab, ob man Bier verkaufen darf? Oder braucht's dazu noch zusätzlich was von der Gewerbepolizei?


Soviel ich vom Uelu erfahren habe, ist die Anmeldung für die Biersteuer der einfachste Teil von allem.
Lebensmittelhygiene ist sicher so ein Stichwort. Da kann ich mir auch vorstellen, dass meine Brau-Locations zuwenig kompatibel sind. Im Winter braue ich im nicht ausgebauten Keller (ohne Fliesen) und im Sommer draussen im Freien.

Wäre aber sicher ein Projekt, was man ohne grossen Stress in Angriff nehmen könnte um dann auch Klarheit zu haben, was nötig ist und was nicht.
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kerosin
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@pippen: Also eine Mail nach Bern. Ich frage nur, weil ich zuerst mal wissen möchte, was grundätzlich zu machen ist. Da wären sicher mal das Lebensmittelgesetz...

Cheers und vielen Dank für die Infos.
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kerosin
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Patrick, Danke für den Link. Muss man eigentlich mit einer Lizenz für alle Sude, egal ob verkauft wird oder nicht, Steuern bezahlt werden?

Cheers
Samuel
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vade
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Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um 20:18
Uff, zum Glück stelle ich mein Bier für Shampoo her. Hab ich nochmals Glück gehabt. :D

Spass beiseite. Ich frage mich, wer in der Schweiz wirklich Bier für Shampoos macht. Weiss das jemand?
....................................

es wird ja nicht nur shampoo erwähnt, sonder auch noch essig, FARBEBIER, lebensmittel etc.


Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um 20:18
............................
Könnte es sein, dass Biere mit ABV >15% dann als Spirituosen gelten?
..............................

zuerst hätte ich nein gesagt, da für mich spirituosen immer gebrannte wasser waren, ABER, dieses bier fällt unter die gebrannten wasser:
SR 680 Bundesgesetz vom 21. Juni 1932 über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz)
SR 680 Art. 2 II. Begriffs- umschreibung

Zitat:
1 Als «gebrannte Wasser» im Sinne dieses Gesetzes gilt der Äthylalkohol in jeder Form und ohne Rücksicht auf die Art seiner Herstellung.

2 Die ausschliesslich durch Vergärung gewonnenen alkoholischen Erzeugnisse sind, unter Vorbehalt der Vorschrift in Absatz 3, den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht unterworfen, sofern ihr Alkoholgehalt 15 Volumenprozente, bei Naturweinen aus frischen Weintrauben 18 Volumenprozente nicht übersteigt.1

3 Auf Erzeugnisse, die neben andern Stoffen gebrannte Wasser enthalten, werden die Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend angewendet.

4 Jede andere Alkoholart, die zu Trinkzwecken dienen kann und den Äthylalkohol zu ersetzen vermag, wird durch Verordnung des Bundesrates diesem Gesetz unterstellt.

die ausnahme ist in absatz 2 festgelegt, vergorene erzeugnisse (bier) nicht über 15 volumenprozent, (naturwein aus weintrauben 18 volumenprozent)

ACHTUNG, ACHTUNG: ich denke ich habe etwas verwechselt: das gesetzgilt für bier von höchstens 15% (volumenprozent alkohol), das biersteuergesetz sagt: über 14.1 plato ist es starkbier, da bleiben noch ein paar grad plato übrig bis wir bei einem bier mit mehr als 15% (volumenprozent alkohol) sind.


Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um 20:18
......................................
@vade: Ich wusste gar nicht, dass du eine Brauerei Lizenz hast. Ich spiele schon länger mit dem Gedanken auch so eine zu bekommen, habe aber keine Ahnung was ich da genau machen soll/muss. Gibt es da irgendwelche Informationen, Kurse etc.?

Und ich bin auch froh, dass es hier so "einfach" mit dem Hobbybrauen ist.

Cheers
Samuel

ACHTUNG: DIES IST KEINE LIZENZ, es heist nur dass ich in der liste der steuerpflichtigen inlandbrauerein aufgeführt bin.

ALS HOBBYBRAUER MUSS MAN IN DER SCHWEIZ NIEMANDEN INFORMIEREN DASS MAN BIER BRAUT, ERST AB 400 LITER, DANN WIRD MANN STEUERPFLICHTIG

d.h. sollte ich meine 400 liter überschreiten zahle ich steuern ( SR 641.411 Art.11 Steuersatz - SR 641.411 Art. 14 Steuerermässigung (Artikel 11 Absatz 1. d: auf 60 Prozent bei einer Jahresproduktion von 15 000 Hektolitern oder weniger.) =40% rabatt:

a. bis 10,0 Grad Plato (Leichtbier) Fr. 16.88 je Hektoliter; -40% = 10.128
b. von 10,1 bis 14,0 Grad Plato (Normal- und Spezialbier) Fr. 25.32 je Hektoliter; - 40% = 15.192
c. ab 14,1 Grad Plato (Starkbier) Fr. 33.76 je Hektoliter. - 40% = 20.256

d.h. braue ich 450 liter muss ich 50 liter versteuern, bei 12 plato = 7.596 gerundet 7.60 ABER die alkoholverwaltung erlässt steuern unter 10.00
bei 500 litern à 12 plato zahle ich dann 15.20
ich denke dies wird dieses jahr der fall sein, ich brauche mehr bier.

wenn mann dann wirklich mit dem verkauft anfängt kommen natürlich die bestimmungen des lebensmittelgesetztes zu tragen inkl allem drum herum, frage uelu


Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um 20:18
.....................
Und ich bin auch froh, dass es hier so "einfach" mit dem Hobbybrauen ist.

Cheers
Samuel


selbstverständlich bin ich auch normaler hobbybrauer, aber es hat mich einfach gereizt auf dieser list aufzutauchen, dafür fülle ich jetzt jedes quartal meine biersteuererklärung (excelmappe von der zollverwaltung) aus woraus hervorgeht dass ich alles bier von einer Privatperson hergestellt und von ihr, ihren Familienangehörigen oder ihren Gästen unentgeltlich konsumiert wird :)


[Editiert am 10.2.2012 um 09:33 von vade]



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Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um 20:38
@pippen: Also eine Mail nach Bern. Ich frage nur, weil ich zuerst mal wissen möchte, was grundätzlich zu machen ist. Da wären sicher mal das Lebensmittelgesetz...

Cheers und vielen Dank für die Infos.

am besten: auf dieser seite diese formular: Anmeldung zur Eintragung in das Register der Bierhersteller ausfüllen oder den sehr netten und hilfsbereiten herren der zollverwaltung anrufen:

Oberzolldirektion
Sektion Tabak- und Bierbesteuerung
Monbijoustrasse 40
3003 Bern

Tel: +41 (0)31 322 65 00
Fax +41 (0)31 323 39 26

oder ein email an diese adresse: bier@ezv.admin.ch


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kerosin
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2012 um 21:57  
Danke vade für deine Ausführungen. Ok, dann wären also diese 400 L der Massstab. Sprich, wenn ich drüber bin, müsste ich bezahlen. Dann habe ich per se keinen Vorteil, in diesem Register zu erscheinen, oder? Halt, wenn ich ja über 400 L als normaler Heimbrauer mache, müsste ich ja das auch melden. Dann ist es ein Vorteil in diese Liste aufgenommen zu werden, wenn man regelmässig über 400 L im Jahr macht, weil dann wahrscheinlich die Abrechnung einfacher ist...

Dann kann aber nicht unbedingt jede dieser Brauerein in dieser Liste Bier auch verkaufen, oder?

Cheers
Samuel
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vade
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Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um 21:57
Danke vade für deine Ausführungen.
Ok, dann wären also diese 400 L der Massstab. Sprich, wenn ich drüber bin, müsste ich bezahlen.
Dann habe ich per se keinen Vorteil, in diesem Register zu erscheinen, oder? Halt, wenn ich ja über 400 L als normaler Heimbrauer mache, müsste ich ja das auch melden. ..........................

richtig, BIS 400l must du überhaupt nicht's machen, nicht so wie in deutschland wo jeder sud vorangemeldet werden muss. es interessiert überhaupt niemanden dass du bier braust.

sobald du ÜBER 400l braust taucht dein name automatisch in dieser liste auf, da du dann steuerpflichtig bist.

Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um 21:57
.........................
Dann ist es ein Vorteil in diese Liste aufgenommen zu werden, wenn man regelmässig über 400 L im Jahr macht, weil dann wahrscheinlich die Abrechnung einfacher ist..........................

die abrechnung wird nicht einfacher, sie ist so oder so sehr einfach da du bei der zollverwaltung das abrechnungsformular als excel-mappe anfordern kannst, und dort deine parameter eingibst und jedes quartal einen neuen ausdruck einschickst.


Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um 21:57
..................................
Dann kann aber nicht unbedingt jede dieser Brauerein in dieser Liste Bier auch verkaufen, oder?

Cheers
Samuel

richtig, wenn du die liste anschaust wirst du feststellen dass dort brauereien als "hausbrauerei ........" oder "kleinbrauerei .........." eingetragens sind.

der zusatz "kleinbrauerei" wurde mir von der zollverwaltung automatisch vorangestellt.

bei der anmeldung kann man auf dem formular Anmeldung zur Eintragung in das Register der Bierhersteller unter art der brauerei:

grossbrauerei >555'000 hl/jahr
mittelgrosse brauerei 1'000 - 55'000 hl/jahr (was ist zwischen 55'000-555'000 hl/jahr, schreibfehler?)
kleinbrauerei <1'000 hl/jahr
vereinsbrauerei
gasthausbrauerei

auswählen, die hausbrauerei ist jetzt bei dieser auswahl gar nicht aufgeführt.

ps: du kennst die seite von bov, dieser führt eine liste und karte (The Ultimate Switzerland Beer Guide) wo alle im register aufgeführten brauereien gelistet sind, mit adresse, homepage etc sofern bov sie kennt


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Zitat von vade, am 10.2.2012 um 07:50

richtig, BIS 400l must du überhaupt nicht's machen, nicht so wie in deutschland wo jeder sud vorangemeldet werden muss. es interessiert überhaupt niemanden dass du bier braust.

sobald du ÜBER 400l braust taucht dein name automatisch in dieser liste auf, da du dann steuerpflichtig bist.


ACHTUNG, bis 400 liter bist du steuerbefreit solange das bier dein haushalt nicht verlässt! sobald du nur eine flasche einem kollegen mit nach hause gibst oder ein flsche verschenkst, bist du steuerpflichtig!!!
dann ist es nicht mehr zum eigengebrauch. deshlab bin ich auch angemeldet (408).

die netten leute von der oberzolldirektion in bern geben dir gerne detailier auskunft. die sind wirklich sehr hilfsbereit.
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kerosin
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2012 um 09:36  
Ein grosses Danke für all eure Ausführungen. Ich habe das Gefühl, dass ich nun etwas bescheid weiss. Mal schauen, ob ich mich da auch eintragen lasse...

@vade: Die Seite bov ist mir bekannt. Wirklich beeindruckend.

@cpm: Dann müsste das verschenkte Bier auch dem Lebensmittelgesetz entsprechen, oder? Und müsste ich dann zum Beispiel 2x 0.5 L Flaschen Bier mit 14°P versteuern?!?

Cheers
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2012 um 10:06  

Zitat:
ACHTUNG, bis 400 liter bist du steuerbefreit solange das bier dein haushalt nicht verlässt! sobald du nur eine flasche einem kollegen mit nach hause gibst oder ein flsche verschenkst, bist du steuerpflichtig!!!
dann ist es nicht mehr zum eigengebrauch. deshlab bin ich auch angemeldet (408).

Wo leitest Du das denn her?
Schliesslich heisst es ja :
Zitat:
1 Als für den Eigenkonsum verwendetes Bier gilt Bier, das von einer Privatperson hergestellt und von ihr, ihren Familienangehörigen oder ihren Gästen unentgeltlich konsumiert wird.


Es geht hier um unentgeltlich!! Ob Du das zuhause oder beim Nachbarn trinkst, davon steht hier kein Wort.

Frank
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Zitat von kerosin, am 10.2.2012 um 09:36
..............................
@cpm: Dann müsste das verschenkte Bier auch dem Lebensmittelgesetz entsprechen, oder? Und müsste ich dann zum Beispiel 2x 0.5 L Flaschen Bier mit 14°P versteuern?!?

Cheers
Samuel

theoretisch ja, d.h. du musst diese im formular für die bestimmung des steuerertrags eintragen, die zollverwaltung fordert aber aber steuerbeträge unter 10.00 chf nicht ein.
ich denke aber dass das verschenken von bier nicht "verfolgt" wird, aber damit du auf der rechtlich sicheren seite bist, frag die netten und hilfsbereiten herren der zollverwaltung.
(jetzt habe ich das "netten und hilfsbereiten herren der zollverwaltung" schon wieder geschrieben, es gibt also doch vernünftige beamte)


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@Bergbock
Zitat:
oder ihren Gästen unentgeltlich konsumiert wird

gäste hast du zuhause, wenn du beim nachbar bist, bist du zu gast ;)
mir wurde das so am telefon von den "netten und hilfsbereiten herren der zollverwaltung" erklärt.

gruss beat


[Editiert am 10.2.2012 um 14:15 von cpm]
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Glaube ich melde mich auch an, so eine Nummer ist cool.

Stefan
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Das hat man mir auch so erklärt: Bier, dass aus dem Haus geht, ist zu versteuern, auch wenn es gratis abgegeben wird.

Wer sein Bier anderen auch gegen Entgelt abgeben will (wenn man z. B. seine Kosten decken will, um beim ständigen Durst der Freunde nicht zu verarmen), braucht meistens eine Bewilligung für den Handel mit alkoholischen Getränken. Das Bundesgesetz über den Handel mit alkoholischen Getränken ist momentan in der Revision. Meistens gibt es auch kantonale Gesetze. Hat man diese Bewilligung, darf man für sein Bier auch etwas verlangen.

Vereinsbrauereien dürfen übrigens 800l im Jahr unversteuert lassen.


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teilweise ja einfacher für hobbybrauer, besonders die doppelte freimenge. aber wenn steuerpflichtig dann langen die schweizer ja richtig zu. je spriter desto teuer. die unproportional höhere steuer führt ja fast zwangsläufig zu labberbieren. denn jede brauerei muss ja rechnen, ob sie sich einen bock oder dopplebock, geschweige denn einen barley wine leisten kann :mad:


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polaxis
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red_folder.gif erstellt am: 7.12.2012 um 18:01  

Zitat von cpm, am 10.2.2012 um 08:31
ACHTUNG, bis 400 liter bist du steuerbefreit solange das bier dein haushalt nicht verlässt! sobald du nur eine flasche einem kollegen mit nach hause gibst oder ein flsche verschenkst, bist du steuerpflichtig!!!

Das ist so falsch. Jedenfalls nach meiner Abklärung mit den zuständigen Behörden.
Ich zitiere die E-Mail von derOberzolldirektion, Sektion Tabak- und Bierbesteuerung:
Zitat:
Es gilt jedoch noch zu beachten, dass Steuerbeträge von unter Fr. 10.00 je Quartal durch die Zollverwaltung nicht erhoben werden. Wenn Sie nun konkret ein Bier brauen mit 10.1-14.0 Grad Plato Stammwürzegehalt (normales Bier) unterliegt dieses einer Steuer von Fr. 15.19 je Hektoliter. Es müssten mehr als 66 Liter je Quartal an Dritte abgegeben werden um über den Betrag von Fr. 10.00 zu gelangen.


Sprich: So lange ich Bier im Steuerwert kleiner 10 CHF pro Quartal ausser Haus führe und umsonst an Freunde abgebe, muss dies nirgendwo angemeldet oder versteuert werden.

Sehr kompliziert wird es nur, wenn ich auch nur eine Flasche ins Ausland mitnehmen möchte:
Zitat:
Das Bier, welches aus der Schweiz nach Deutschland ausgeführt wird muss grundsätzlich zur Ausfuhr angemeldet werden. Es handelt sich zwar um eine kostenlose Abgabe an Freunde in Deutschland muss aber dennoch als Handelsware mit einem Marktwert (Marktwert da kein Veräusserungsgeschäft) betrachtet werden. Der Zweck der Ausfuhr ist ja die Abgabe in Deutschland und nicht das Mitführen als persönlicher Reiseproviant. Abgaben entstehen bei der Ausfuhr keine. Das Bier muss in Deutschland jedoch zur Einfuhr angemeldet werden. So entstehen auf Deutscher Seite grundsätzlich Einfuhrabgaben. Wir schlagen daher vor, dass Sie direkt die Deutsche Grenzzollstelle kontaktieren, über welche die Einfuhr stattfinden würde, um genaue Angaben zu den Einfuhrbestimmungen zu erhalten.


Was mich persönlich am meisten stört, ist dass man bei einer Registrierung mit Name und Adresse auf der Webseite der Oberzolldirektion aufgeführt wird. Dies entspricht nicht meinen Datenschutzvorstellungen.
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 7.12.2012 um 18:15  
> Das Bier muss in Deutschland jedoch zur Einfuhr angemeldet werden.
Das ist auch in etwa das, was ich vom deutschen Zoll auf die Anfrage bzgl. "Bier online im Ausland kaufen" bekommen habe.

Es selbst, also persönlich, mit nach DE einzuführen ist hingegen sehr einfach, da es recht hohe Freimengen gibt.
Bekomme ich das Bier geliefert (auch aus der EU!), geht aber sofort die Geschichte mit der Biersteuer los. :(

Uwe
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