Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 19:38 |
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beim durchlesen des thema: Benachrichtung Zollamt die 2341989 "der
deutsche zoll schaft klarheit bei der biersteueranwendung" muss ich
immer wieder lachen ab der kleinkarriertheit des deutschen zoll's und
seiner beamten.
es geht nämlich viel einfacher wie ich euch am beispiel der schweiz
erklären werde:
grundsätzlich: biersteuer
verantwortlich die:
Oberzolldirektion
Sektion Tabak- und Bierbesteuerung
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
und dann das: SR 641.411 Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die
Biersteuer (Biersteuergesetz, BStG)
in welchem die SR 641.411 Art.2 Gegenstand
Zitat: | Dieses Gesetz regelt die
Besteuerung von Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 15
Volumenprozent. |
und GANZ WICHTIG: SR 641.411
Art. 4 Entstehung der Steuerforderung
Zitat: | Die Steuerforderung
entsteht mit der Überführung des Biers in den steuerrechtlich freien
Verkehr.
a.
für im Zollgebiet hergestelltes Bier: der Zeitpunkt, in dem das Bier
den Herstellungsbetrieb verlässt oder zum Konsum im Herstellungsbetrieb
verwendet wird;
b.
für eingeführtes Bier: der Zeitpunkt der Überführung in den
zollrechtlich freien Verkehr (Art. 48 des Zollgesetzes vom 18. März
20051). |
d.h. ich muss mein bier erst
versteuern wenn ich es drinke oder verkaufe, nicht schon wenn ich es braue
also kein problem mit schaubrauen etc.
ebenso sind in diesem gesetz die steuersätze festgelegt SR
641.411 Art.11 Steuersatz
Zitat: | Der Steuersatz
beträgt:
a. bis 10,0 Grad Plato (Leichtbier) Fr. 16.88 je Hektoliter;
b. von 10,1 bis 14,0 Grad Plato (Normal- und Spezialbier) Fr. 25.32 je
Hektoliter;
c. ab 14,1 Grad Plato (Starkbier) Fr. 33.76 je Hektoliter.
2 Auf Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 Volumenprozent
(alkoholfreies Bier) wird keine Steuer
erhoben. |
lustigerweise wird beim starkbier nur
"ab 14,1 grad plato" angegeben, nicht aber der höchste "grad plato" für
bier, gemäss SR 641.411 Art.2 Gegenstand gilt das gesetz ja nur bis 15
volumenprozent
(dies muss ich einmal nachfragen, was mit einem bier mit 18% oder mehr
geschieht, ich denke es wird als starkbier versteuert)
und jetzt kommt der für uns hobbybrauer fast wichtigste abschnitt: SR
641.411 Art.13 Steuerbefreiung
Zitat: | Bier ist von der Steuer
befreit, wenn es nicht zu Genusszwecken, sondern zur Herstellung von
anderen Lebensmitteln oder von kosmetischen und pharmazeutischen Produkten
gewerblich verwendet wird. Es ist insbesondere von der Steuer befreit, wenn
es verwendet wird:
a.
zur Herstellung von Essig;
b.
unmittelbar oder als Bestandteil zur Herstellung von Lebensmitteln aus
Halbfertigprodukten, sofern deren Alkoholgehalt fünf Liter reinen Alkohols
je 100 Kilogramm des Produkts nicht überschreitet;
c.
als Färbemittel (Farbebier) für Bier;
d.
zur Herstellung von Shampoo;
e.
denaturiert zur Herstellung von anderen Produkten als Lebensmitteln;
f.
zur Herstellung von Arzneimitteln.
2 Ebenfalls von der Steuer befreit ist Bier, das:
a.
von Privatpersonen mit eigenen Einrichtungen im eigenen Haushalt
hergestellt und ausschliesslich für den Eigenkonsum verwendet wird;
b.
zur Herstellung von gebrannten Wassern verwendet wird;
c.
nach Artikel 14 des Zollgesetzes vom 1. Oktober 19251 zollfrei
ist. |
und die steuerermässigung: SR
641.411 Art. 14 Steuerermässigung
Zitat: | Der Steuersatz nach
Artikel 11 Absatz 1 wird für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus
unabhängigen Herstellungsbetrieben mit einer Jahresproduktion von weniger
als 55 000 Hektolitern wie folgt ermässigt:
a.
auf 90 Prozent bei einer Jahresproduktion von 45 000 Hektolitern;
b.
auf 80 Prozent bei einer Jahresproduktion von 35 000 Hektolitern;
c.
auf 70 Prozent bei einer Jahresproduktion von 25 000 Hektolitern;
d.
auf 60 Prozent bei einer Jahresproduktion von 15 000 Hektolitern oder
weniger.
2 Die Ermässigung beträgt 1 Prozent je ganze 1000 Hektoliter weniger
hergestelltes Bier. Mengen unter 1000 Hektolitern werden nicht
berücksichtigt.
3 Die Steuersätze werden kaufmännisch auf ganze Rappen
gerundet. |
sehr schön, aber wo ist jetzt die
steuerfreie menge? die wird im SR 641.411.1 Bundesgesetz vom 6. Oktober
2006 über die Biersteuer (Biersteuergesetz, BStG) nämlich nicht genannt,
dafür gibt es: SR 641.411.1 Verordnung vom 15. Juni 2007 über die Biersteuer
(Biersteuerverordnung, BStV)
mit dem: SR 641.411.1 Art. 8 Herstellung zum steuerbefreiten
Eigenkonsum
Zitat: | (Art. 13 Abs. 2 Bst. a
BStG)
1 Als für den Eigenkonsum verwendetes Bier gilt Bier, das von einer
Privatperson hergestellt und von ihr, ihren Familienangehörigen oder ihren
Gästen unentgeltlich konsumiert wird.
2 Der Herstellung durch Privatpersonen gleichgestellt ist die Herstellung
von Bier durch Mitglieder eines Vereins mit vereinseigenen Einrichtungen,
das ausschliesslich und unentgeltlich für den Eigenkonsum verwendet
wird.
3 Die steuerbefreite Menge des für den Eigenkonsum verwendeten Biers
beträgt höchstens 400 Liter je Herstellungsbetrieb und Kalenderjahr, bei
Herstellungsbetrieben auf Vereinsbasis 800
Liter. |
so, ich hoffe ich konnte euch die bestimmungen welche in der schweiz für
das bierbrauen als hobbybrauer gelten zeigen.
es gibt vom bund noch eine zusammenfassung: Merkblatt
über die Herstellung von Bier im Inland (Biersteuer)
und noch das Verzeichnis
der steuerpflichtigen Inlandbrauereien, ich bin unter der nummer 347 zu
finden
[Editiert am 10.2.2012 um 07:16 von vade]
____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 9.2.2012 um 19:52 |
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> lustigerweise wird beim starkbier nur "ab 14,1 grad plato" angegeben,
nicht aber der höchste "grad plato" für bier, gemäss SR 641.411 Art.2
Gegenstand gilt das gesetz ja nur bis 15 volumenprozent
> (dies muss ich einmal nachfragen, was mit einem bier mit 18% oder mehr
geschieht, ich denke es wird als starbier versteuert)
Wahrscheinlich wird Bier mit mehr als 15% Alkohol dann als Wein betrachtet,
ist ja auch im Hobbymaßstab praktisch nicht mehr machbar.
...von Eisbockverfahren mal abgesehen.
Uwe
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 326 Registriert: 25.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 20:01 |
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Danke für die informative Zusammenstellung.
Zitat: | Bier ist von der Steuer
befreit, wenn es nicht zu Genusszwecken ... |
hmmm.... wenn ich das Bier nun nicht mehr geniesse sondern sozusagen als
Arzneimittel herunterwürge?
Zudem geniesst wirklich nicht jeder meiner Gäste alle meine Biere. Vor
allem, die mit hohen Platowerten und vielen IBUs sind nicht wirklich
Genussmittel für gewisse Personen
Spass bei Seite. Ich bin auf jeden Fall sehr zufrieden, wie das bei uns
geregelt ist.
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 391 Registriert: 3.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 20:18 |
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Uff, zum Glück stelle ich mein Bier für Shampoo her. Hab ich nochmals Glück
gehabt.
Spass beiseite. Ich frage mich, wer in der Schweiz wirklich Bier für
Shampoos macht. Weiss das jemand?
Könnte es sein, dass Biere mit ABV >15% dann als Spirituosen gelten?
@vade: Ich wusste gar nicht, dass du eine Brauerei Lizenz hast. Ich spiele
schon länger mit dem Gedanken auch so eine zu bekommen, habe aber keine
Ahnung was ich da genau machen soll/muss. Gibt es da irgendwelche
Informationen, Kurse etc.?
Und ich bin auch froh, dass es hier so "einfach" mit dem Hobbybrauen ist.
Cheers
Samuel
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 326 Registriert: 25.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 20:28 |
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btw. Das mit der Lizenz würde mich auch mal reizen.
Nicht, dass ich jetzt gross Geld damit machen will. So könnte man sicher
auch mit gutem Gewissen mal einen Auftragssud für gute Kollegen machen,
ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 311 Registriert: 5.1.2009 Status: Offline
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erstellt am: 9.2.2012 um 20:30 |
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Ich bin Nr. 354, vor zwei Jahren angemeldet, jetzt sind es schon hundert
mehr!
Zitat: | Ich spiele schon länger
mit dem Gedanken auch so eine zu bekommen, habe aber keine Ahnung was ich
da genau machen soll/muss. Gibt es da irgendwelche Informationen, Kurse
etc.? |
Ich glaube, dass muss man sogar. Einfach
der Oberzolldirektion ein Mail schreiben, dann geht alles wie ganz von
alleine
Zitat: | Könnte es sein, dass
Biere mit ABV >15% dann als Spirituosen
gelten? |
Ja, dann sind es sogenannte "gebrannte
Wasser", und unterliegen damit einem anderen Gesetz.
Was ich aber noch nicht herausgefunden hab, ob man Bier verkaufen darf?
Oder braucht's dazu noch zusätzlich was von der Gewerbepolizei? ____________________ www.brauerei-dagmersellen.ch
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 391 Registriert: 3.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 20:31 |
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@pruegg. Das ist genau auch meine Motivation. Ich weiss, dass Dani vom
Brau-und Rauchshop einen Kurs anbietet ( Braukurs Hygiene).
Vielleicht wär das was?
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 326 Registriert: 25.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 20:38 |
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Zitat von pippen, am 9.2.2012 um
20:30 | Ich bin Nr. 354, vor zwei Jahren
angemeldet, jetzt sind es schon hundert mehr!
...
Ich glaube, dass muss man sogar. Einfach der Oberzolldirektion ein Mail
schreiben, dann geht alles wie ganz von alleine
Was ich aber noch nicht herausgefunden hab, ob man Bier verkaufen darf?
Oder braucht's dazu noch zusätzlich was von der Gewerbepolizei?
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Soviel ich vom Uelu erfahren habe, ist die Anmeldung für die Biersteuer der
einfachste Teil von allem.
Lebensmittelhygiene ist sicher so ein Stichwort. Da kann ich mir auch
vorstellen, dass meine Brau-Locations zuwenig kompatibel sind. Im Winter
braue ich im nicht ausgebauten Keller (ohne Fliesen) und im Sommer draussen
im Freien.
Wäre aber sicher ein Projekt, was man ohne grossen Stress in Angriff nehmen
könnte um dann auch Klarheit zu haben, was nötig ist und was nicht.
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 391 Registriert: 3.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 20:38 |
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@pippen: Also eine Mail nach Bern. Ich frage nur, weil ich zuerst mal
wissen möchte, was grundätzlich zu machen ist. Da wären sicher mal das
Lebensmittelgesetz...
Cheers und vielen Dank für die Infos.
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 326 Registriert: 25.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 20:46 |
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 391 Registriert: 3.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 21:03 |
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Patrick, Danke für den Link. Muss man eigentlich mit einer Lizenz für alle
Sude, egal ob verkauft wird oder nicht, Steuern bezahlt werden?
Cheers
Samuel
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 21:45 |
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Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um
20:18 | Uff, zum Glück stelle ich mein Bier
für Shampoo her. Hab ich nochmals Glück gehabt.
Spass beiseite. Ich frage mich, wer in der Schweiz wirklich Bier für
Shampoos macht. Weiss das jemand?
.................................... |
es wird ja
nicht nur shampoo erwähnt, sonder auch noch essig, FARBEBIER, lebensmittel
etc.
zuerst hätte ich
nein gesagt, da für mich spirituosen immer gebrannte wasser waren, ABER,
dieses bier fällt unter die gebrannten wasser:
SR 680
Bundesgesetz vom 21. Juni 1932 über die gebrannten Wasser
(Alkoholgesetz)
SR 680 Art.
2 II. Begriffs- umschreibung
Zitat: | 1 Als «gebrannte
Wasser» im Sinne dieses Gesetzes gilt der Äthylalkohol in
jeder Form und ohne Rücksicht auf die Art seiner Herstellung.
2 Die ausschliesslich durch Vergärung gewonnenen alkoholischen
Erzeugnisse sind, unter Vorbehalt der Vorschrift in Absatz 3, den
Bestimmungen dieses Gesetzes nicht unterworfen, sofern ihr Alkoholgehalt 15
Volumenprozente, bei Naturweinen aus frischen Weintrauben 18
Volumenprozente nicht übersteigt.1
3 Auf Erzeugnisse, die neben andern Stoffen gebrannte Wasser enthalten,
werden die Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend angewendet.
4 Jede andere Alkoholart, die zu Trinkzwecken dienen kann und den
Äthylalkohol zu ersetzen vermag, wird durch Verordnung des Bundesrates
diesem Gesetz unterstellt.
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die ausnahme ist in absatz 2 festgelegt,
vergorene erzeugnisse (bier) nicht über 15 volumenprozent, (naturwein aus
weintrauben 18 volumenprozent)
ACHTUNG, ACHTUNG: ich denke ich habe etwas verwechselt: das gesetzgilt für
bier von höchstens 15% (volumenprozent alkohol), das
biersteuergesetz sagt: über 14.1 plato ist es starkbier, da
bleiben noch ein paar grad plato übrig bis wir bei einem bier mit mehr als
15% (volumenprozent alkohol) sind.
Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um
20:18 | ......................................
@vade: Ich wusste gar nicht, dass du eine Brauerei Lizenz hast. Ich spiele
schon länger mit dem Gedanken auch so eine zu bekommen, habe aber keine
Ahnung was ich da genau machen soll/muss. Gibt es da irgendwelche
Informationen, Kurse etc.?
Und ich bin auch froh, dass es hier so "einfach" mit dem Hobbybrauen ist.
Cheers
Samuel |
ACHTUNG: DIES IST KEINE LIZENZ, es heist
nur dass ich in der liste der steuerpflichtigen inlandbrauerein aufgeführt
bin.
ALS HOBBYBRAUER MUSS MAN IN DER SCHWEIZ NIEMANDEN INFORMIEREN DASS MAN
BIER BRAUT, ERST AB 400 LITER, DANN WIRD MANN STEUERPFLICHTIG
d.h. sollte ich meine 400 liter überschreiten zahle ich steuern ( SR
641.411 Art.11 Steuersatz - SR
641.411 Art. 14 Steuerermässigung (Artikel 11 Absatz 1. d: auf 60
Prozent bei einer Jahresproduktion von 15 000 Hektolitern oder weniger.)
=40% rabatt:
a. bis 10,0 Grad Plato (Leichtbier) Fr. 16.88 je Hektoliter; -40% =
10.128
b. von 10,1 bis 14,0 Grad Plato (Normal- und Spezialbier) Fr. 25.32 je
Hektoliter; - 40% = 15.192
c. ab 14,1 Grad Plato (Starkbier) Fr. 33.76 je Hektoliter. - 40% =
20.256
d.h. braue ich 450 liter muss ich 50 liter versteuern, bei 12 plato = 7.596
gerundet 7.60 ABER die alkoholverwaltung erlässt steuern unter
10.00
bei 500 litern à 12 plato zahle ich dann 15.20
ich denke dies wird dieses jahr der fall sein, ich brauche mehr bier.
wenn mann dann wirklich mit dem verkauft anfängt kommen natürlich die
bestimmungen des lebensmittelgesetztes zu tragen inkl allem drum herum,
frage uelu
selbstverständlich bin ich auch normaler hobbybrauer, aber es hat mich
einfach gereizt auf dieser list aufzutauchen, dafür fülle ich jetzt jedes
quartal meine biersteuererklärung (excelmappe von der zollverwaltung) aus
woraus hervorgeht dass ich alles bier von einer
Privatperson hergestellt und von ihr, ihren Familienangehörigen oder ihren
Gästen unentgeltlich konsumiert wird
[Editiert am 10.2.2012 um 09:33 von vade]
____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 21:52 |
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 391 Registriert: 3.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2012 um 21:57 |
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Danke vade für deine Ausführungen. Ok, dann wären also diese 400 L der
Massstab. Sprich, wenn ich drüber bin, müsste ich bezahlen. Dann habe ich
per se keinen Vorteil, in diesem Register zu erscheinen, oder? Halt, wenn
ich ja über 400 L als normaler Heimbrauer mache, müsste ich ja das auch
melden. Dann ist es ein Vorteil in diese Liste aufgenommen zu werden, wenn
man regelmässig über 400 L im Jahr macht, weil dann wahrscheinlich die
Abrechnung einfacher ist...
Dann kann aber nicht unbedingt jede dieser Brauerein in dieser Liste Bier
auch verkaufen, oder?
Cheers
Samuel
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2012 um 07:50 |
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Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um
21:57 | Danke vade für deine Ausführungen.
Ok, dann wären also diese 400 L der Massstab. Sprich, wenn ich drüber bin,
müsste ich bezahlen.
Dann habe ich per se keinen Vorteil, in diesem Register zu erscheinen,
oder? Halt, wenn ich ja über 400 L als normaler Heimbrauer mache, müsste
ich ja das auch melden. ..........................
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richtig, BIS 400l must du überhaupt
nicht's machen, nicht so wie in deutschland wo jeder sud vorangemeldet
werden muss. es interessiert überhaupt niemanden dass du bier
braust.
sobald du ÜBER 400l braust taucht dein name automatisch in dieser
liste auf, da du dann steuerpflichtig bist.
Zitat von kerosin, am 9.2.2012 um
21:57 | .........................
Dann ist es ein Vorteil in diese Liste aufgenommen zu werden, wenn man
regelmässig über 400 L im Jahr macht, weil dann wahrscheinlich die
Abrechnung einfacher ist..........................
|
die abrechnung wird nicht einfacher, sie ist so
oder so sehr einfach da du bei der zollverwaltung das abrechnungsformular
als excel-mappe anfordern kannst, und dort deine parameter eingibst und
jedes quartal einen neuen ausdruck einschickst.
richtig, wenn du die liste anschaust
wirst du feststellen dass dort brauereien als "hausbrauerei ........" oder
"kleinbrauerei .........." eingetragens sind.
der zusatz "kleinbrauerei" wurde mir von der zollverwaltung automatisch
vorangestellt.
bei der anmeldung kann man auf dem formular Anmeldung
zur Eintragung in das Register der Bierhersteller unter art der
brauerei:
grossbrauerei >555'000 hl/jahr
mittelgrosse brauerei 1'000 - 55'000 hl/jahr (was ist zwischen
55'000-555'000 hl/jahr, schreibfehler?)
kleinbrauerei <1'000 hl/jahr
vereinsbrauerei
gasthausbrauerei
auswählen, die hausbrauerei ist jetzt bei dieser auswahl gar nicht
aufgeführt.
ps: du kennst die seite von bov, dieser führt eine liste und karte ( The Ultimate
Switzerland Beer Guide) wo alle im register aufgeführten brauereien
gelistet sind, mit adresse, homepage etc sofern bov sie kennt ____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 14 |
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Member Beiträge: 75 Registriert: 2.10.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2012 um 08:31 |
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Zitat von vade, am 10.2.2012 um
07:50 |
richtig, BIS 400l must du überhaupt nicht's machen, nicht so wie in
deutschland wo jeder sud vorangemeldet werden muss. es interessiert
überhaupt niemanden dass du bier braust.
sobald du ÜBER 400l braust taucht dein name automatisch in dieser
liste auf, da du dann steuerpflichtig
bist.
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ACHTUNG, bis 400 liter bist du steuerbefreit solange das bier dein
haushalt nicht verlässt! sobald du nur eine flasche einem kollegen mit nach
hause gibst oder ein flsche verschenkst, bist du steuerpflichtig!!!
dann ist es nicht mehr zum eigengebrauch. deshlab bin ich auch angemeldet
(408).
die netten leute von der oberzolldirektion in bern geben dir gerne
detailier auskunft. die sind wirklich sehr hilfsbereit.
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 391 Registriert: 3.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2012 um 09:36 |
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Ein grosses Danke für all eure Ausführungen. Ich habe das Gefühl, dass ich
nun etwas bescheid weiss. Mal schauen, ob ich mich da auch eintragen
lasse...
@vade: Die Seite bov ist mir bekannt. Wirklich beeindruckend.
@cpm: Dann müsste das verschenkte Bier auch dem Lebensmittelgesetz
entsprechen, oder? Und müsste ich dann zum Beispiel 2x 0.5 L Flaschen Bier
mit 14°P versteuern?!?
Cheers
Samuel
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2012 um 10:06 |
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Zitat: | ACHTUNG, bis 400 liter
bist du steuerbefreit solange das bier dein haushalt nicht verlässt! sobald
du nur eine flasche einem kollegen mit nach hause gibst oder ein flsche
verschenkst, bist du steuerpflichtig!!!
dann ist es nicht mehr zum eigengebrauch. deshlab bin ich auch angemeldet
(408). |
Wo leitest Du das denn her?
Schliesslich heisst es ja : Zitat: | 1 Als für den
Eigenkonsum verwendetes Bier gilt Bier, das von einer Privatperson
hergestellt und von ihr, ihren Familienangehörigen oder ihren Gästen
unentgeltlich konsumiert wird. |
Es geht hier um unentgeltlich!! Ob Du das zuhause oder beim Nachbarn
trinkst, davon steht hier kein Wort.
Frank
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2012 um 10:07 |
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Zitat von kerosin, am 10.2.2012 um
09:36 | ..............................
@cpm: Dann müsste das verschenkte Bier auch dem Lebensmittelgesetz
entsprechen, oder? Und müsste ich dann zum Beispiel 2x 0.5 L Flaschen Bier
mit 14°P versteuern?!?
Cheers
Samuel |
theoretisch ja, d.h. du musst diese im
formular für die bestimmung des steuerertrags eintragen, die zollverwaltung
fordert aber aber steuerbeträge unter 10.00 chf nicht ein.
ich denke aber dass das verschenken von bier nicht "verfolgt" wird, aber
damit du auf der rechtlich sicheren seite bist, frag die netten und
hilfsbereiten herren der zollverwaltung.
(jetzt habe ich das "netten und hilfsbereiten herren der zollverwaltung"
schon wieder geschrieben, es gibt also doch vernünftige beamte) ____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 18 |
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Member Beiträge: 75 Registriert: 2.10.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2012 um 10:23 |
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@Bergbock Zitat: | oder ihren Gästen unentgeltlich konsumiert
wird |
gäste hast du zuhause, wenn du beim
nachbar bist, bist du zu gast
mir wurde das so am telefon von den "netten und hilfsbereiten herren der
zollverwaltung" erklärt.
gruss beat
[Editiert am 10.2.2012 um 14:15 von cpm]
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Antwort 19 |
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Junior Member Beiträge: 14 Registriert: 21.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2012 um 12:02 |
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Glaube ich melde mich auch an, so eine Nummer ist cool.
Stefan
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Antwort 20 |
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Senior Member Beiträge: 311 Registriert: 5.1.2009 Status: Offline
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erstellt am: 10.2.2012 um 20:47 |
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Das hat man mir auch so erklärt: Bier, dass aus dem Haus geht, ist zu
versteuern, auch wenn es gratis abgegeben wird.
Wer sein Bier anderen auch gegen Entgelt abgeben will (wenn man z. B. seine
Kosten decken will, um beim ständigen Durst der Freunde nicht zu verarmen),
braucht meistens eine Bewilligung für den Handel mit alkoholischen
Getränken. Das Bundesgesetz über den Handel mit alkoholischen
Getränken ist momentan in der Revision. Meistens gibt es auch kantonale
Gesetze. Hat man diese Bewilligung, darf man für sein Bier auch etwas
verlangen.
Vereinsbrauereien dürfen übrigens 800l im Jahr unversteuert lassen. ____________________ www.brauerei-dagmersellen.ch
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2012 um 00:43 |
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teilweise ja einfacher für hobbybrauer, besonders die doppelte freimenge.
aber wenn steuerpflichtig dann langen die schweizer ja richtig zu. je
spriter desto teuer. die unproportional höhere steuer führt ja fast
zwangsläufig zu labberbieren. denn jede brauerei muss ja rechnen, ob sie
sich einen bock oder dopplebock, geschweige denn einen barley wine leisten
kann ____________________
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Antwort 22 |
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Member Beiträge: 54 Registriert: 14.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.12.2012 um 18:01 |
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Zitat von cpm, am 10.2.2012 um
08:31 | ACHTUNG, bis 400 liter bist du
steuerbefreit solange das bier dein haushalt nicht verlässt! sobald du nur
eine flasche einem kollegen mit nach hause gibst oder ein flsche
verschenkst, bist du steuerpflichtig!!! |
Das ist
so falsch. Jedenfalls nach meiner Abklärung mit den zuständigen
Behörden.
Ich zitiere die E-Mail von derOberzolldirektion, Sektion Tabak- und
Bierbesteuerung: Zitat: | Es gilt jedoch noch zu beachten, dass Steuerbeträge von unter
Fr. 10.00 je Quartal durch die Zollverwaltung nicht erhoben werden. Wenn
Sie nun konkret ein Bier brauen mit 10.1-14.0 Grad Plato Stammwürzegehalt
(normales Bier) unterliegt dieses einer Steuer von Fr. 15.19 je Hektoliter.
Es müssten mehr als 66 Liter je Quartal an Dritte abgegeben werden um über
den Betrag von Fr. 10.00 zu gelangen. |
Sprich: So lange ich Bier im Steuerwert kleiner 10 CHF pro Quartal ausser
Haus führe und umsonst an Freunde abgebe, muss dies nirgendwo angemeldet
oder versteuert werden.
Sehr kompliziert wird es nur, wenn ich auch nur eine Flasche ins Ausland
mitnehmen möchte: Zitat: | Das Bier, welches aus der Schweiz nach Deutschland ausgeführt
wird muss grundsätzlich zur Ausfuhr angemeldet werden. Es handelt sich zwar
um eine kostenlose Abgabe an Freunde in Deutschland muss aber dennoch als
Handelsware mit einem Marktwert (Marktwert da kein Veräusserungsgeschäft)
betrachtet werden. Der Zweck der Ausfuhr ist ja die Abgabe in Deutschland
und nicht das Mitführen als persönlicher Reiseproviant. Abgaben entstehen
bei der Ausfuhr keine. Das Bier muss in Deutschland jedoch zur Einfuhr
angemeldet werden. So entstehen auf Deutscher Seite grundsätzlich
Einfuhrabgaben. Wir schlagen daher vor, dass Sie direkt die Deutsche
Grenzzollstelle kontaktieren, über welche die Einfuhr stattfinden würde, um
genaue Angaben zu den Einfuhrbestimmungen zu
erhalten. |
Was mich persönlich am meisten stört, ist dass man bei einer Registrierung
mit Name und Adresse auf der Webseite der Oberzolldirektion aufgeführt
wird. Dies entspricht nicht meinen Datenschutzvorstellungen.
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 7.12.2012 um 18:15 |
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> Das Bier muss in Deutschland jedoch zur Einfuhr angemeldet werden.
Das ist auch in etwa das, was ich vom deutschen Zoll auf die Anfrage bzgl.
"Bier online im Ausland kaufen" bekommen habe.
Es selbst, also persönlich, mit nach DE einzuführen ist hingegen sehr
einfach, da es recht hohe Freimengen gibt.
Bekomme ich das Bier geliefert (auch aus der EU!), geht aber sofort die
Geschichte mit der Biersteuer los.
Uwe
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Antwort 24 |
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