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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Gewerbe anmelden, bauliche Maßnahmen usw. |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.8.2012 um 22:43 |
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Wenn Großbrauereien Millionen in ihre Abfüllanlagen stecken und eine
ausgeklügelte Logistik haben, kann das im Kleinformat nur in
Selbstausbeutung oder im finanziellen Desaster enden, außer man erzielt
exorbitante Preise, was ich auf die Dauer bezweifle.
Daher habe ich mich entschlossen, das Bier der Communebrauerei in meiner
Gaststätte zu verkaufen. Denn nur hier erziele ich einen akzeptablen
Literpreis. Und wenn man genau nachrechnet wird man feststellen, daß eine
Halbe wesentlich schneller gezapft und serviert ist, als in Flaschen
abgefüllt.
Und wer unbedingt das Bier mit nach Hause nehmen will, muß selber saubere
Gefäße mitbringen und erhält dann Jungbier zum selbstvergären. Macht Spaß
und gibts so nur als "Hausbräu" in Oberfranken.
Dadurch ist es möglich, die Brauerei auf einem Grundstück von ganzen 37 qm
zu betreiben. Geplanter Ausstoß 200 hl/Jahr
[Editiert am 1.8.2012 um 22:45 von Cb-KF]
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.8.2012 um 08:15 |
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Zitat von Advanced, am 1.8.2012 um
22:07 | Hey Zusammen,
Ich überlege ggf. die Formalien zu überlegen damit ich mein Bier verkaufen
dürfte.. das sollte bei mir eigentlich schnell erledigt sein
beziehungsweise keinen großen Aufwand bedeuten. Dadurch könnte ich ggf.
später über unser Gewerbe Fassbier vertreiben oder mir andere Vertriebswege
überlegen. Das ganze muss sich für mich nicht rechnen, ein Nebenverdienst
wäre schon schön - außerdem gefällt mir die Idee, dass ich mein Bier auch
auf Festen ausschenken darf, oder offiziell an Freunde/Bekannte verkaufen
dürfte...
Wir haben ein Cateringunternehmen, Gewerbe, unsere Räumlichkeiten erfüllen
alle Lebensmittel-Vorschriften. Ebenfalls sind Kühlschränke/Kühlhäuser u.ä.
vorhanden. Bleibt die Frage was ich noch erfüllen müsste? Kennt sich jemand
aus und kann mir weiterhelfen was da noch grob auf mich zukommen würde?
So wie ich das in *Jevers Zeuge Anleitung verstehe muss ich eigentlich nur
den Weg zum Zoll machen und dort meine Braustätte anmelden oder?
- Wie sieht das aus mit meiner Brauanlage, Rührwerk mit Motor usw.? Wie
achten die dadrauf? Könnte ja für die Kontrolleure mitm Löffel rühren ,
ggf. würde ich auch in unserem Elektrokipper brauen, der kann digital genau
die Temperatur halten und fasst lockerflockig 300 Liter - für größere
Sude.
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Zoll ist nie verkehrt. Am besten du rufst da
an und fragst nach den Unterlagen. Im Prinzip musst du die Größe, den
geplanten Ausstoß und die Örtlichkeit in einem Grundriss vermerkt angeben.
Du beantragst die Einrichtung eines Steuerlagers, damit du unter Aussetzung
der Biersteuer herstellen kannst. Versteuert wird dann nur das in Verkehr
gebrachte Bier. Wir haben vereinbart, da sich das bei uns nicht genau
trennen lässt, dass wir alles Abgefüllte sofort versteuern, dann muss man
nicht ständig drauf schauen. Der Zoll wird sich die Anlage mal anschauen
wollen, um eine Einschätzung Größe/Ausstoß zu treffen. Du bekommst dann ein
Biersteuer Buch, in dem die zu versteuernden Mengen eingetragen werden
müssen. Neueinträge müssen dann immer bis spätestens zum 6. des Folgemonats
beim HZA Stuttgart als Steuererklärung eingehen. Ist viel Papier, aber
eigentlich nicht kompliziert. Einmal jährlich kommt dann die Prüfung, ob
die Abfülllisten mit den Einträgen im Buch und den erhaltenen Bescheiden
zusammen passen.
Da ihr einen lebensmittelverarbeitenden, gewerblichen Betrieb habt, kannst
du das einfach darüber laufen lassen. Ich würde beim Gesundheitsamt mal
nachfragen, ob die sich das nochmal anschauen wollen. Was du brauchst, ist
ein Prozessfließbild und eine sog. Gefahrenanalyse. Hierbei sind zu den
jeweiligen Verfahrensschritten entsprechende Vorgehensweisen, evtl. Risiken
und deren Beseitigung zu verzeichnen. Ich kann dir gerne mal ein Muster per
Mail schicken. Zudem bist du verpflichtet, alles, was du verkaufst,
entsprechend nach LMKV zu kennzeichnen (Etiketten). Wichtig hier:
Verkehrsbezeichnung (z.B. Voll-, Schankbier..., "Alkoholhaltiges Getränk
aus Malz" für "Biere" nicht nach RHG), MHD, Herstellungsort, Alk-%,
Zutaten, Chargennummer. Es gibt auch die Möglichkeit, wie einige Kneipe das
machen, direkt in mitgebrachte Gefäße ab zu füllen. Das zählt dann aber als
Ausschank, für den noch eine Schankkonzession zu erwirken ist. Dafür fällt
der ganze Kennzeichnungsmist weg (abgefüllt lt. Ausschreibung, ohne MHD zum
sofortigen Verbrauch).
Nochmal Zusammenfassung: Ordnungsamt bzgl. Gewerbe (fällt weg),
Gesundheitsamt bzgl. Hygiene und Sicherheit, Zoll für Steuerlager. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 1442 Registriert: 10.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.8.2012 um 09:40 |
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Hallo hiasl,
Danke dir für deine ausführliche Antwort, damit kann ich aufjedenfall was
anfangen! Ich würde mich sehr freuen wenn du mir deine vorhandenen
Vordrücke zukommen lassen könntest, dann schaue ich mir das schonmal alles
an.
Ich glaube nicht, dass das Gesundheitsamt sich nochmal irgendwas anschauen
möchte, es sei denn die Anlage. Alles andere wird hier regelmäßig
kontrolliert und da der Bau relativ neu ist haben wir alles auf die neusten
Standards/HACCP ausgelegt.
Zu dem LMKV: Ich glaube dass ein Abfüllen in Flaschen für mich erstmal
unrelevant ist. Ich habe keine Möglichkeit den exakten Alkoholgehalt zu
bestimmen, dafür hast du dir ja so eine Apparatur geholt die mit rund ~300€
zu Buche schlägt (warst du das?) Im anderen Thread habe ich gelesen, dass
es bei Fässern a 50L am einfachsten wäre, ich weiß nicht wie das bei 30L
ist.
Zitat von hufpfleger, am 21.11.2011 um
08:34 |
Hallo,
Kurz, Flaschen und Bierfässer unter 50ltr haben eine "ewige Eichung",
müssen nicht nachgeeicht werden, aber bis auf ...% genau befüllt werden.
Mehr ist kein Problem.
Die Etikettierungspflicht, Angabe von Adr., Alk., Inhalt, Zutaten,
Haltbarkeitsdatum..... bei Fertigpackungen fällt nicht an, wenn man in
kundeneigene Behälter abfüllt. Gefällt vielen meiner Kunden, wenn sie
sehen, wie ich ihre Flaschen kurz nachreinige und befülle. Haben sie keine,
verkauf ich ihnen erst eine/ mehrere leere Flaschen.
Noch 'ne Besonderheit, 50ltr Fässer an Gewerbetreibende müssen nur mit dem
Herstellungsdatum und Sorte versehen sein, als "Geschulte" müssen sie den
Umgang mit dem Lebensmittel Bier kennen.
Wenn der Alk.-Gehalt angegeben wird, muß mit geeichten Meßgeräten gemessen
werden und auf 0,2% (glaub ich) angegeben werden.
Alle Angaben ohne Gewähr, alles nur angelesen und nachgefragt. Das Thema
ist so umfangreich, kann man sich nun wirklich nicht alles (leider) merken.
Gruß hufpfleger
Gruß hufpfleger |
Nagut, da geht es nur um den
Verkauf an Gewerbetreibende. Wenn das also an Kunden verkauft wird muss
auch das Fass deklariert werden denke ich. Ich schreibe im September
Lebensmittelrecht und kann mich dann im Zuge meiner Klausurvorbereitung eh
mal mit Etikettendeklaration etc. informieren..
Ich könnte mir also erstmal vorstellen, erstmal nur Fassbier incl.
Durchlaufkühlung zu verkaufen/verleihen. Dass mit den "mitgebrachten"
Gebinden die ich quasi vorher als leer verkaufe wäre natürlich auch schön,
allerdings wäre mir das Flaschenabfüllen primär zu Zeitaufwendig. Da ich
mir aber mit den Anmeldungen eine gute Basis schaffe und für die Zukunft so
leicht Änderungen treffen kann wäre es schonmal gut, dass anzuleihern.
Grüße und Danke dir!,
Fabian
[Editiert am 2.8.2012 um 09:51 von Advanced]
____________________ Mein Blog rund ums Bierbrauen!
http://freubreu.wordpress.com/
Besucht uns doch mal im Hobbybrauerchat, mittlerweile regelmäßig
besucht!
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&tid=10577
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 2.8.2012 um 11:28 |
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Fässer müssen wie Flaschen genauso deklariert werden, egal an wen du
verkaufst.
Beim Füllen von Fässern bis 30 L kannst du einfach das umschlossene Volumen
beim Zoll angeben. Bei 50er Fässer ist das leider nicht so schön, denn die
brauchen eine Eichung. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
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BIER-BRAU-PROjekt
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Antwort 28 |
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Senior Member Beiträge: 109 Registriert: 20.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.8.2012 um 11:34 |
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Hallo, bei mir war der Zoll nur mal so zum gucken, und zwar auf Grund
meiner Hobbybrauersude die ich angemeldet hatte. Wo der gute Mann schon
einmal da war habe ich Ihn gefragt wie das mit dem Anmelden und so wäre. Im
Internet unter Zoll.de liegen Formulare, die man ausgefüllt an sein HZA
schickt. Dann kommt jemand vom Zoll, Lietert deine Anlage aus und nimmt
Bierproben von den Bieren die du verkaufen willst und dokumentiert alles.
Irgendwann, ich warte noch, bekommst Du die Ergebnisse der Bierprobe
(Stammwürze usw.). Wenn alles glatt läuft, bekommst Du eine Zulassung zu
einem Biersteuerlager. In der Regel machen Kleinstbrauer eine
Sudversteuerung, d.h. du gibst die Menge an die Du mit Hefe ansetzt. In
verbindung mit der Stammwürze wird dann die Biersteuer erechnet. Du führst
ein Biersteuerbuch und gibst jeden Monat eine Biersteuererklärung über die
gebraute Menge ab. Die Steuer wird dann erst einmal als Pauschale erechnet,
jeden Monat abgebucht und am Jahresende tatsächlich verechnet (so wie beim
Strom).
Wir haben ein Restaurant und ich möchte das Selbstgbraute mehr als
Besonderheit anbieten. Wie schon hier erwähnt wurde, geht das glaube ich
nur wenn man die Rast und Kochzeiten anderweitig nutzten kann und die
Räumlichkeiten und Lagerplätzte eigentlich schon da sind. Eine gewerbliche
Brauerei aus dem nichts aufzubauen und das ganze auch noch neben dem
eigentlichen Job halte ich persönlich für fraglich wenn nicht für
unmöglich.
Gruß Hans
____________________ Ach wie gut doch Wasser schmeckt, wenn man's mit Hopfen und Malz zum Leben
erweckt.
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Antwort 29 |
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