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Autor: Betreff: Gewerbe anmelden, bauliche Maßnahmen usw.
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Cb-KF
Beiträge: 690
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.8.2012 um 22:43  
Wenn Großbrauereien Millionen in ihre Abfüllanlagen stecken und eine ausgeklügelte Logistik haben, kann das im Kleinformat nur in Selbstausbeutung oder im finanziellen Desaster enden, außer man erzielt exorbitante Preise, was ich auf die Dauer bezweifle.

Daher habe ich mich entschlossen, das Bier der Communebrauerei in meiner Gaststätte zu verkaufen. Denn nur hier erziele ich einen akzeptablen Literpreis. Und wenn man genau nachrechnet wird man feststellen, daß eine Halbe wesentlich schneller gezapft und serviert ist, als in Flaschen abgefüllt.

Und wer unbedingt das Bier mit nach Hause nehmen will, muß selber saubere Gefäße mitbringen und erhält dann Jungbier zum selbstvergären. Macht Spaß und gibts so nur als "Hausbräu" in Oberfranken.

Dadurch ist es möglich, die Brauerei auf einem Grundstück von ganzen 37 qm zu betreiben. Geplanter Ausstoß 200 hl/Jahr


[Editiert am 1.8.2012 um 22:45 von Cb-KF]
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hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.8.2012 um 08:15  

Zitat von Advanced, am 1.8.2012 um 22:07
Hey Zusammen,
Ich überlege ggf. die Formalien zu überlegen damit ich mein Bier verkaufen dürfte.. das sollte bei mir eigentlich schnell erledigt sein beziehungsweise keinen großen Aufwand bedeuten. Dadurch könnte ich ggf. später über unser Gewerbe Fassbier vertreiben oder mir andere Vertriebswege überlegen. Das ganze muss sich für mich nicht rechnen, ein Nebenverdienst wäre schon schön - außerdem gefällt mir die Idee, dass ich mein Bier auch auf Festen ausschenken darf, oder offiziell an Freunde/Bekannte verkaufen dürfte...

Wir haben ein Cateringunternehmen, Gewerbe, unsere Räumlichkeiten erfüllen alle Lebensmittel-Vorschriften. Ebenfalls sind Kühlschränke/Kühlhäuser u.ä. vorhanden. Bleibt die Frage was ich noch erfüllen müsste? Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen was da noch grob auf mich zukommen würde?

So wie ich das in *Jevers Zeuge Anleitung verstehe muss ich eigentlich nur den Weg zum Zoll machen und dort meine Braustätte anmelden oder?
- Wie sieht das aus mit meiner Brauanlage, Rührwerk mit Motor usw.? Wie achten die dadrauf? Könnte ja für die Kontrolleure mitm Löffel rühren ;), ggf. würde ich auch in unserem Elektrokipper brauen, der kann digital genau die Temperatur halten und fasst lockerflockig 300 Liter - für größere Sude.

Zoll ist nie verkehrt. Am besten du rufst da an und fragst nach den Unterlagen. Im Prinzip musst du die Größe, den geplanten Ausstoß und die Örtlichkeit in einem Grundriss vermerkt angeben. Du beantragst die Einrichtung eines Steuerlagers, damit du unter Aussetzung der Biersteuer herstellen kannst. Versteuert wird dann nur das in Verkehr gebrachte Bier. Wir haben vereinbart, da sich das bei uns nicht genau trennen lässt, dass wir alles Abgefüllte sofort versteuern, dann muss man nicht ständig drauf schauen. Der Zoll wird sich die Anlage mal anschauen wollen, um eine Einschätzung Größe/Ausstoß zu treffen. Du bekommst dann ein Biersteuer Buch, in dem die zu versteuernden Mengen eingetragen werden müssen. Neueinträge müssen dann immer bis spätestens zum 6. des Folgemonats beim HZA Stuttgart als Steuererklärung eingehen. Ist viel Papier, aber eigentlich nicht kompliziert. Einmal jährlich kommt dann die Prüfung, ob die Abfülllisten mit den Einträgen im Buch und den erhaltenen Bescheiden zusammen passen.
Da ihr einen lebensmittelverarbeitenden, gewerblichen Betrieb habt, kannst du das einfach darüber laufen lassen. Ich würde beim Gesundheitsamt mal nachfragen, ob die sich das nochmal anschauen wollen. Was du brauchst, ist ein Prozessfließbild und eine sog. Gefahrenanalyse. Hierbei sind zu den jeweiligen Verfahrensschritten entsprechende Vorgehensweisen, evtl. Risiken und deren Beseitigung zu verzeichnen. Ich kann dir gerne mal ein Muster per Mail schicken. Zudem bist du verpflichtet, alles, was du verkaufst, entsprechend nach LMKV zu kennzeichnen (Etiketten). Wichtig hier: Verkehrsbezeichnung (z.B. Voll-, Schankbier..., "Alkoholhaltiges Getränk aus Malz" für "Biere" nicht nach RHG), MHD, Herstellungsort, Alk-%, Zutaten, Chargennummer. Es gibt auch die Möglichkeit, wie einige Kneipe das machen, direkt in mitgebrachte Gefäße ab zu füllen. Das zählt dann aber als Ausschank, für den noch eine Schankkonzession zu erwirken ist. Dafür fällt der ganze Kennzeichnungsmist weg (abgefüllt lt. Ausschreibung, ohne MHD zum sofortigen Verbrauch).

Nochmal Zusammenfassung: Ordnungsamt bzgl. Gewerbe (fällt weg), Gesundheitsamt bzgl. Hygiene und Sicherheit, Zoll für Steuerlager.


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Advanced
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 2.8.2012 um 09:40  
Hallo hiasl,
Danke dir für deine ausführliche Antwort, damit kann ich aufjedenfall was anfangen! Ich würde mich sehr freuen wenn du mir deine vorhandenen Vordrücke zukommen lassen könntest, dann schaue ich mir das schonmal alles an.
Ich glaube nicht, dass das Gesundheitsamt sich nochmal irgendwas anschauen möchte, es sei denn die Anlage. Alles andere wird hier regelmäßig kontrolliert und da der Bau relativ neu ist haben wir alles auf die neusten Standards/HACCP ausgelegt.

Zu dem LMKV: Ich glaube dass ein Abfüllen in Flaschen für mich erstmal unrelevant ist. Ich habe keine Möglichkeit den exakten Alkoholgehalt zu bestimmen, dafür hast du dir ja so eine Apparatur geholt die mit rund ~300€ zu Buche schlägt (warst du das?) Im anderen Thread habe ich gelesen, dass es bei Fässern a 50L am einfachsten wäre, ich weiß nicht wie das bei 30L ist.

Zitat von hufpfleger, am 21.11.2011 um 08:34


Hallo,

Kurz, Flaschen und Bierfässer unter 50ltr haben eine "ewige Eichung", müssen nicht nachgeeicht werden, aber bis auf ...% genau befüllt werden. Mehr ist kein Problem.

Die Etikettierungspflicht, Angabe von Adr., Alk., Inhalt, Zutaten, Haltbarkeitsdatum..... bei Fertigpackungen fällt nicht an, wenn man in kundeneigene Behälter abfüllt. Gefällt vielen meiner Kunden, wenn sie sehen, wie ich ihre Flaschen kurz nachreinige und befülle. Haben sie keine, verkauf ich ihnen erst eine/ mehrere leere Flaschen.

Noch 'ne Besonderheit, 50ltr Fässer an Gewerbetreibende müssen nur mit dem Herstellungsdatum und Sorte versehen sein, als "Geschulte" müssen sie den Umgang mit dem Lebensmittel Bier kennen.

Wenn der Alk.-Gehalt angegeben wird, muß mit geeichten Meßgeräten gemessen werden und auf 0,2% (glaub ich) angegeben werden.

Alle Angaben ohne Gewähr, alles nur angelesen und nachgefragt. Das Thema ist so umfangreich, kann man sich nun wirklich nicht alles (leider) merken. ;)

Gruß hufpfleger

Gruß hufpfleger

Nagut, da geht es nur um den Verkauf an Gewerbetreibende. Wenn das also an Kunden verkauft wird muss auch das Fass deklariert werden denke ich. Ich schreibe im September Lebensmittelrecht und kann mich dann im Zuge meiner Klausurvorbereitung eh mal mit Etikettendeklaration etc. informieren..

Ich könnte mir also erstmal vorstellen, erstmal nur Fassbier incl. Durchlaufkühlung zu verkaufen/verleihen. Dass mit den "mitgebrachten" Gebinden die ich quasi vorher als leer verkaufe wäre natürlich auch schön, allerdings wäre mir das Flaschenabfüllen primär zu Zeitaufwendig. Da ich mir aber mit den Anmeldungen eine gute Basis schaffe und für die Zukunft so leicht Änderungen treffen kann wäre es schonmal gut, dass anzuleihern.

Grüße und Danke dir!,
Fabian


[Editiert am 2.8.2012 um 09:51 von Advanced]



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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 2.8.2012 um 11:28  
Fässer müssen wie Flaschen genauso deklariert werden, egal an wen du verkaufst.
Beim Füllen von Fässern bis 30 L kannst du einfach das umschlossene Volumen beim Zoll angeben. Bei 50er Fässer ist das leider nicht so schön, denn die brauchen eine Eichung.


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red_folder.gif erstellt am: 2.8.2012 um 11:34  
Hallo, bei mir war der Zoll nur mal so zum gucken, und zwar auf Grund meiner Hobbybrauersude die ich angemeldet hatte. Wo der gute Mann schon einmal da war habe ich Ihn gefragt wie das mit dem Anmelden und so wäre. Im Internet unter Zoll.de liegen Formulare, die man ausgefüllt an sein HZA schickt. Dann kommt jemand vom Zoll, Lietert deine Anlage aus und nimmt Bierproben von den Bieren die du verkaufen willst und dokumentiert alles. Irgendwann, ich warte noch, bekommst Du die Ergebnisse der Bierprobe (Stammwürze usw.). Wenn alles glatt läuft, bekommst Du eine Zulassung zu einem Biersteuerlager. In der Regel machen Kleinstbrauer eine Sudversteuerung, d.h. du gibst die Menge an die Du mit Hefe ansetzt. In verbindung mit der Stammwürze wird dann die Biersteuer erechnet. Du führst ein Biersteuerbuch und gibst jeden Monat eine Biersteuererklärung über die gebraute Menge ab. Die Steuer wird dann erst einmal als Pauschale erechnet, jeden Monat abgebucht und am Jahresende tatsächlich verechnet (so wie beim Strom).

Wir haben ein Restaurant und ich möchte das Selbstgbraute mehr als Besonderheit anbieten. Wie schon hier erwähnt wurde, geht das glaube ich nur wenn man die Rast und Kochzeiten anderweitig nutzten kann und die Räumlichkeiten und Lagerplätzte eigentlich schon da sind. Eine gewerbliche Brauerei aus dem nichts aufzubauen und das ganze auch noch neben dem eigentlichen Job halte ich persönlich für fraglich wenn nicht für unmöglich.

Gruß Hans


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Ach wie gut doch Wasser schmeckt, wenn man's mit Hopfen und Malz zum Leben erweckt.
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