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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Meine GöGa ist stolze Besitzerin einer Brauerei geworden |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 29.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.4.2013 um 20:06 |
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SO!
Ich freue mich, die Geburt der Häsefelder Brauerei anzuzeigen.
Weiß einer hier, wie und wo man den Firmennamen eintragen lassen kann? Beim
Anmelden des Gewerbes wurde es nicht gemacht. Und falls einer den Hasen
schon mal gesehen hat bitte eine Info an mich mit Info wo, damit ich das
noch mehr verändere.
Nachdem ich Mitte letzten Jahres ja schon mal den "Fehler" gemachte hatte,
dem Wirt meines Vertrauens mal eine Kostprobe anzubieten, Reaktion war: Ich
brauch 5Hl bis September, und diverse Kollegen inzwischen auch gut angefixt
worden waren, hab ich mich hier im Forum, dem ich auch eine ganze Menge
bezüglich Tipps und Tricks zum Brauen verdanke, umgetan nach "ob und wie
kann ich Bier verkaufen". (Man, ein Satz wie ein Absatz)
Hier im Forum wurde ja schon öfters mal ein Fred für aufgemacht mit meist
dem Tenor alles zu aufwendig für das bisschen was man brauen/verkaufen
will. Der „Ich verkauf meine Bier-Tröt“ von Jevers-Zeuge und die
Bierbrüderschaft Duzenowe haben mir aber gezeigt, das es bei Beachtung von
ein paar Verhaltensregeln gehen sollte.
Der Wirt meines Vertrauens will schon mal alles abnehmen, was ich über her
habe. Angedacht hat er so 4 bis 5 Hl. Ohne eine feste Abnahmequelle sollte
man das nicht beginnen. Dann ist die gewerbliche Brauerei wirklich etwas
mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Auch wenn man sonst beim Abgeben an
Freunde und Kollegen mit Spendenannahme dann in den Bereich der
Steuerhinterziehung kommt..Außerden ist alles auf Flaschen zu ziehen und
die dann an den Mann zu bringen meiner Meinung nach auch zu aufwendig. Ich
hab zur Zeit ca. 8 Kisten im Umlauf und das ist schon Arbeit genug die
Flaschen, wenn sie wieder reinkommen, zu waschen. sterilisieren , trocknen
und bis zum füllen wegzustellen. Der „Großabnehmer“ bekommt seine Ware in
30l Kegs. Zur Zeit sind´s erst 3 Stück. Nach meinem Urlaub arbeite ich an
mehr. Dann hab ich noch meine 20 und 9 Liter CC-Kegs für die kleineren
Feiern.
Zu meiner Vorgehensweise:
1. Zoll
Ich hab hier in Niedersachsen mit meinem Zoll schon mal Glück. Als
Hobbybrauer vor 1,5 Jahren angemeldet und er möchte nur Rückinfo haben bei
Überschreitung der Freimenge, bzw. bei Beendigung des Hobbys.
Also erst mal wieder dort nachgefragt, was für Auflagen zu erfüllen sind.
Wir haben uns dann so „geeinigt“, das ich jeden Sud anmelde als Brauen ohne
Erlaubnis, dafür den vollen Steuersatz in Höhe von 0,787€ pro Grad Plato
und Hl entrichte, dafür aber kein Zolllager unterhalten muß. Bei meinen
Mengen macht das nicht soviel aus, spart aber den buchhalterischen Aufwand
des Lagers.
2. Lebensmittelaufsicht
Hier hab ich auch wieder den direkten Kontakt mit der Behörde gesucht und
bei einem Termin bei mir vor Ort konnte zeigen wie ich bisher braue und was
ich vorhabe. Natürlich wär hier eine eigene Hütte mit Fliesen bis auf 2m
und einem Abfluß der Wunsch des Kontrolleurs gewesen. Da ich aber
klarmachen konnte, das ich hier nicht in die „ich brau 10Hl pro Sud Klasse“
aufsteigen will, haben wir uns auf ein Minimalkonzept verständigt. Der
Braubereich wird mit Edelstahl ausgeführt, das Warmwasser zum Händewaschen
kann aus dem Hahn am Einkocher gezapft werden. Das Ganze bekommt im Juli
noch seinen Feinschliff. Die Spüle wird noch an einen Eimer angeschlossen,
der Brenner mit dem GFA verbunden und ein Podest für den PC mit Samba und
Bier gebaut (von der Edelstahlspüle ist noch ein halber Meter über). Die
Pumpe fürs Hopfenseihen muß auch noch etwas praxisgerechter hergerichtet
werden und und und.
Die Erfahrung, das man da mit dem Leuten reden kann, hatten die Jungs der
Bierbrüderschaft Duzenowe ja auch schon gemacht. Übertriebene Forderungen
wurden nicht gemacht. Was natürlich noch Pflicht war, war das Erstellen
eines Reinigungs- und Kontrollprotokolls mit Angabe aller Verwendung
findenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel. In diesem Punkt gabs auch
kein abbiegen. Auf den Punkt der Nachvollziehbarkeit bei der Reinigung
wurde bestanden. Hatte ich auch kein Problem mit, da ohne sauberes Arbeiten
der eine oder andere Sud für´n Gulli werden kann. Bisher hatte ich halt nur
noch nicht dokumentiert. Sauber muß es auch immer sein, denn die Jungs
können unangemeldet mal vorbeikommen.
Gefordert wurde auch, das das Ganze während Nichtbenutzung ein
geschlossener Raum sein muß. Kein Problem
3. Handelskammer
Hab ich auch mit telefoniert und mal sehen, wann die wieviel Geld haben
möchten. Die Grenze zum Beitritt liegt irgendwo im Bereich von 1k €. Zuerst
wird das ganze mal als Hobbybetrieb gemeldet. Mehr isses ja eigentlich auch
nicht. Davon leben kann ich nicht. Wenns das Hobby bezahlt is doch auch
schon mal was. Wenn´s zuviel wird hat man ja Punkt 5
4. Krankenkasse
Da die Firma in der ich meine Brötchen verdiene das mit einer
nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht so hat, läuft das auf den Namen
meiner GöGa. Da die ja auch mal ihren Finanzbuchhalter gemacht hatte, paßt
das ganz gut. Verwaltung ist sowieso nicht meine Cervisia.
Hat jetzt aber den Nachteil, das sie nur auf 400.- Nebenberuflich schaffen
tut. Das heißt hier muß man sehen, das man nicht die erlaubte Grenze von
450.- überschreitet. Geht sonst richtig ins Geld. Dann muß sie aus der
Familienversicherung raus. Naja, erstmal hat man ja Ausgaben zum
gegenrechnen, das führt zu
5. Steuerberater
Um den und die dadurch entstehenden Kosten kommen wir wohl nicht rum, wenn
man nicht bei den anderen Punkten Geld lassen will.
Zusammenfassung:
Ein knappes halbes Jahr Rumtelefonieren, Termine machen, Vorgehen
absprechen, Umbau und Abnahme der „Brauerei“, Zoll- und Gewerbeanmeldung.
Das wars. Ach ja, gekostet hat das Ganze irgendwas im Bereich von 600.-.
Also überschaubar. Außerdem ist da auch gleich ein Teil der Kosten für den
Umstieg von der 0,5 auf die 1Hl Klasse mit drin
Wenn Ihr also jemanden habt, der regelmäßig Ware abnimmt ist es auf alle
Fälle eine Überlegung wert. Dann ist man auch aus der Grauzone raus mit
„ich verschenke mein Bier nur und wenn ich was dafür kriege kann ich´s
nicht ändern“.
Man darf sich nur nicht treiben lassen und in die Spirale der Vergrößerung
kommen. Sonst ist´s irgendwann kein Hobby mehr sondern Zwang mit
Angestellten und Verpflichtungen.
Naja, schaun ma ma wies wird. Ich wollt das Ganze vor meinem Urlaub
jedenfalls mal angezeigt haben. Nach meinem Urlaub schaff ich es auch noch
die Brauanlage mal genauer zu dokumentieren. Am Samstag gehts los und am
20.6. bin ich wieder da
Grüße
Martin
[Editiert am 29.4.2013 um 20:08 von Kptn_Chaos]
____________________ I keep hitting escape, but I´m still here
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Posting Freak Beiträge: 1644 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.4.2013 um 20:15 |
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Hi, ein geiler Hase und eine super Lösung.
Deine Göga kann wirklich stolz sein, Klappe zu, Hase tod (wech)
Mehr Bilder für's Volk
VG BB Vit ____________________ Viele Grüsse Braubruder Vit.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
Nicht das Bier ruiniert die Menschen, es ist das Wasser...
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Antwort 1 |
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Member Beiträge: 74 Registriert: 20.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.4.2013 um 20:34 |
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Moin,
sehr interessant.
Das zeigt auch mal wieder, dass man - Abnehmer vorausgesetzt - das Hobby
durchaus als Hobby, jedoch mit kleinen Einkünften, betreiben kann.
Für die deutsche Bierkultur finde ich das sehr wichtig.
Ich wünsche mir, dass es in den kommenden Jahren mehr von diesen Startups
gibt. Keine Riesenbrauerei, brauen mit Leidenschaft, alles etwas
refinanzieren, leckeres Bier, ... und und und.
Dir/deiner GöGa alles Gute, und erstmal einen schönen Urlaub.
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 999 Registriert: 13.4.2011 Status: Offline
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erstellt am: 29.4.2013 um 20:52 |
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Super, inspirierend und ermutigend. Das Paradebeispiel für die
Brauereiklasse "Nanobrewery"!!!
Macht weiter und berichtet!
Klaus
____________________ Ach, wie schön ists beim Bier.
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.4.2013 um 21:16 |
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 29.4.2013 um 21:17 |
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Zitat von Kptn_Chaos, am 29.4.2013 um
20:06 |
Weiß einer hier, wie und wo man den Firmennamen eintragen lassen kann? Beim
Anmelden des Gewerbes wurde es nicht gemacht. Und falls einer den Hasen
schon mal gesehen hat bitte eine Info an mich mit Info wo, damit ich das
noch mehr verändere.
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Möglichkeit 1:
Schau mal auf DPMA.de -> Dort kannst du den Namen als Marke schützen
lassen
Möglichkeit 2:
Sprech mal mit deinem Steuerberater. Aktuell scheinst du eine Person mit
Gewerbe zu sein, dann dürftest du für deine "Firma" eigentlich nur deinen
eigenen Namen nutzen. Es gibt aber Firmierungen, da geht das auch anders -
AFAIR muss dass nicht einmal zwingend eine GmbH zu sein. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.4.2013 um 21:19 |
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Respekt!!!
Da setz ich doch gleich mal ein <<<Abo>>>
Ich darf ja kein Brauereibesitzer werden, da Beamter, aber vielleicht auch
meine liebe Frau......
Fleißig weiterles....
Grüßele
Holger ____________________
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Antwort 6 |
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Gast
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erstellt am: 30.4.2013 um 09:38 |
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Zitat von Holger-Pohl, am 29.4.2013 um
21:19 | Respekt!!!
Da setz ich doch gleich mal ein <<<Abo>>>
Ich darf ja kein Brauereibesitzer werden, da Beamter, aber vielleicht auch
meine liebe Frau......
Fleißig weiterles....
Grüßele
Holger |
Aber Holger, als Beamter müsstest Du doch wissen, dass Dir das Bayrische
Beamtenstatusgesetz zugesteht, eine Nebentätigkeit auszuüben, sofern sie
nicht mehr als acht Wochenstunden in Anspruch nimmt.
Voraussetzung ist weiterhin, dass die anzuzeigende Nebentätigkeit nicht in
Konkurrenz mit der im Beamtenstand ausgeübten Tätigkeit steht. Außerdem
dürfen die aus dem Gewerbe erzielten Einnahmen einen gewissen Teil Deiner
Bezüge nicht überschreiten.... naja, ... :-)
Darunter ist zu verstehen, dass ein Finanzbeamter zB nicht steuerberatend
tätig werden darf, oder ein Lehrer zertifizierten Nachhilfeunterricht
erteilt, und so weiter und so weiter.
Anzuzeigen ist diese Nebentätigkeit zunächst bei Deiner Dienststelle, die
wird das weiterleiten an die zuständige personalverwaltende Behörde.
Prost !
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Senior Member Beiträge: 359 Registriert: 12.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 11:20 |
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Zitat von koenigsfeld, am 30.4.2013 um
09:38 | Zitat von Holger-Pohl, am 29.4.2013 um
21:19 | Respekt!!!
Da setz ich doch gleich mal ein <<<Abo>>>
Ich darf ja kein Brauereibesitzer werden, da Beamter, aber vielleicht auch
meine liebe Frau......
Fleißig weiterles....
Grüßele
Holger |
Aber Holger, als Beamter müsstest Du doch wissen, dass Dir das Bayrische
Beamtenstatusgesetz zugesteht, eine Nebentätigkeit auszuüben, sofern sie
nicht mehr als acht Wochenstunden in Anspruch nimmt.
Voraussetzung ist weiterhin, dass die anzuzeigende Nebentätigkeit nicht in
Konkurrenz mit der im Beamtenstand ausgeübten Tätigkeit steht. Außerdem
dürfen die aus dem Gewerbe erzielten Einnahmen einen gewissen Teil Deiner
Bezüge nicht überschreiten.... naja, ... :-)
Darunter ist zu verstehen, dass ein Finanzbeamter zB nicht steuerberatend
tätig werden darf, oder ein Lehrer zertifizierten Nachhilfeunterricht
erteilt, und so weiter und so weiter.
Anzuzeigen ist diese Nebentätigkeit zunächst bei Deiner Dienststelle, die
wird das weiterleiten an die zuständige personalverwaltende Behörde.
Prost ! |
Holger ist bestimmt Beamter im Bayer. Finanzministerium und zuständig für
das Hofbräuhaus....
Ansonsten hat Königsfeld schon recht, Holger, Deiner
Brauereisbesitzerkarriere dahier (ich liebe diese Inschrift auf alten
Grabsteinen) steht nix im Wege
Servus
Marko
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 2.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.4.2013 um 11:33 |
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Hallo Martin,
zuerst mal danke für den interessanten Bericht und Glückwunsch zum Start.
Werde die neue Brauerei gerne in die entsprechende Brauereidatenbank des
Good Beer Guide Germany eingeben lassen.
Du kannst vermutlich eine (Wort-/Bild)-Marke eintragen lassen beim DPMA -
dabei sollte aber typischerweise wohl eher ein Rechtsanwalt als ein
Steuerberater zurechtkommen (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel).
Daß ein verbeamteter Lehrer nach entsprechender Nebentätigkeitsanzeige
nicht Nachhilfe geben dürfte, wäre mir übrigen ganz neu...
Berichte doch gerne mal weiter über den Start des jungen Unternehmens und
die weitere Expansion
Gruß
Chuma
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Antwort 9 |
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Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 4.12.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.4.2013 um 13:31 |
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Ich glaube, Holger hat schon recht. Nebentätigkeiten sind zwar mit
Einschränkungen erlaubt, aber Nebentätigkeit in der Selbstständigkeit
komplett untersagt.
Schön, dass mal jemand so klar und einfach den Sachverhalt zum gewerblichen
Brauen darlegt. Danke! Bitte weiter berichten und gerne auch mehr Bilder
Gruß Jarl
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 2.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2013 um 11:41 |
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Holger,
wenn Dein Beamtenstatus Dich bisher von kommerzieller Brauereigründung o.Ä.
abhalten sollte, solltest Du vielleicht mal in die konkret für Dich
geltende Nebentätigkeitsverordnung (je Bundesland anders) schauen -
Besitzen darfst Du per se erst mal alles, selbst eine Großbrauerei wäre
möglich - fraglich ist aber, in welchem Umfang Du selbst eine
NEBENtätigkeit ausübst.
Da Nebentätigkeiten für Beamte in den meisten Fällen im Voraus melde bzw.
genehmigungspflichtig sind, läßt sich die Frage nur auf einen konkreten
Fall bezogen von der für Dich zuständigen Behörde beantworten.
Per se ausgeschlossen sind aber gewerbliche Nebentätigkeiten für Beamte
nicht, es sei denn es ist ein sog. Zweitberuf oder zeitlich/inhaltlich usw.
nicht mit dem Beamtenjob und den entsprechenden Beamtenpflichten in
Einklang zu bringen. Sofern nicht verboten nach der geltenden
Nebentätigkeitsverordnung, gibt es einen Anspruch auf Bewilligung der
Nebentätigkeitsgenehmigung.
Gruß
Chuma
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 29.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.5.2013 um 17:00 |
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So, bevor es morgen in den Urlaub geht nochmal ein kurzes Update
Gestern waren wir beim Steuerberater. Bis zu einem Jahresumsatz von 17500.-
Euronen kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn ich
das richtig mitbekommen habe, fällt dadurch die monatliche Steueranmeldung
weg. Das kommt dann am Jahresende mit dem Lohnsteuerjahresaugleich.
Dadurch braucht man auch die Mehrwertsteuer nicht auf der Rechnung
ausweisen. Man muss nur unten auf der Rechnung stehen haben, das man anch
§19.1 als Keinunternehmer unterwegs ist.
Das erste Bier wurde gestern in der Gaststätte offiziell ausgeschenkt und
ausgespuckt hats schon mal keiner
Ich danke nochmal für die guten Wünsche und halte Euch auf dem laufenden.
Im Juli gehts weiter. Wenn ich in Down Under mal Netzanschluß hab schauich
auch mal wieder im Forum vorbei
Braut was,
Martin ____________________ I keep hitting escape, but I´m still here
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 238 Registriert: 6.1.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.5.2013 um 23:25 |
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Zitat von Kptn_Chaos, am 3.5.2013 um
17:00 |
Dadurch braucht man auch die Mehrwertsteuer nicht auf der Rechnung
ausweisen. Man muss nur unten auf der Rechnung stehen haben, das man anch
§19.1 als Keinunternehmer unterwegs ist.
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Als Freiberufler gebe ich aber folgenden "Senf" dazu:
Du wirst einiges an Rohstoffen, Equipment benötigen. Wenn Du also auf die
Umsatzsteuer verzichtest, kannst Du die Umsatzsteuern der Ausgaben nicht
gegenrechnen. Vielleicht lohnt sich der geringe Aufwand ja doch. Wird ja
bei Dir dann nur quartalsweise sein und ist nicht so viel Aufwand.
Für die Gaststätte ist es vielleicht auch nicht uninteressant. Sie können
auch "verrechnen" und somit interessiert die eigentlich nur der Endpreis,
heißt netto ist vergleichbar dem Preis, den Du ohne ausgewiesene USt.
nimmst.
Jetzt aber noch Respekt vor dem Schritt und viel, viel Erfolg !!!
Gruß,
Frank
[Editiert am 3.5.2013 um 23:32 von FrankIbb]
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.5.2013 um 23:45 |
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Vielen Dank für die netten Antworten,
also, zur Zeit habe ich keine Ambitionen eine Brauerei aufzumachen oder
sogar meinen Beruf einzutauschen.
Außerdem habe ich keine Zeit dafür.
Wie wohl die meisten oder alle Brauer in der 1hl Klasse habe ich immer das
Problem, dass ich doch einige Liter abgeben könnte.
Grüßele
Holger
____________________
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 29.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.5.2013 um 08:15 |
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Hallo Frank,
das mit der MwSt stimmt, aber die ersten 2 Jahre lassen wir das erstmal so
laufen. Die großen Summen kommen mit der 19% auch noch nicht zusammen und
laut Steuerberater ist es so auch erstmal zum reinkommen einfacher.
Wir schaun uns das jetzt die erste Zeit mal an. Mehr als 4 bis 5 Hl sind
pro Jahr bisher auch nicht geplant. Die menge will ja auch immer
hergestellt und abgesetzt werden.
Außerden sind do ja noch die diversen anderen Hobbys. Und die Familie geht
sowieso vor.
Schönes Wochenende,
Martin
____________________ I keep hitting escape, but I´m still here
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 948 Registriert: 20.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.5.2013 um 08:54 |
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Hallo Martin,
gerade in den ersten Jahren wird sich der Vorsteuerabzug rechnen, da Du Dir
von allen Anschaffungen die 19% vom Finanzamt wieder holst und nur von
deinen Verkäufen 19% abführst. In dem kleinen Rahmen ist so ne
vierteljährliche USt-Erklärung n Klacks und bringt viel, da Du bei etlichen
Investitionen am Anfang deutlich mehr zurück bekommst als Du abführen
musst...
Viele Grüße
Michael
____________________ Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Antwort 16 |
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Gast
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erstellt am: 4.5.2013 um 09:24 |
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Zitat von morpheus_muc, am 4.5.2013 um
08:54 | Hallo Martin,
gerade in den ersten Jahren wird sich der Vorsteuerabzug rechnen, da Du Dir
von allen Anschaffungen die 19% vom Finanzamt wieder holst und nur von
deinen Verkäufen 19% abführst. In dem kleinen Rahmen ist so ne
vierteljährliche USt-Erklärung n Klacks und bringt viel, da Du bei etlichen
Investitionen am Anfang deutlich mehr zurück bekommst als Du abführen
musst...
Viele Grüße
Michael |
Da hat er recht !!!!
Und wenn Du einmal gesehen hast, wie man eine UStVA
(Umsatzsteuervoranmeldung) ausfüllt und weitergibt, dann geht das wie von
selbst....ohne großen Aufwand.
Zumeist sinds sowieso nur drei Zahlen...die Umsätze zum entsprechenden
Steuersatz (netto, Zeile 26 Feld 81 des Formulars...), die an andere
Unternehmer entrichtete Umsatzsteuer (=Vorsteuer, Seite 2, Zeile 56, Feld
66) und dann die zu zahlende USt, Zeile 68 Feld 83 (Differenz der Ust aus
Umsätzen und der VoSt).
Fertig.
GLG
[Editiert am 4.5.2013 um 09:33 von koenigsfeld]
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 4.5.2013 um 09:28 |
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Es liegt aber dran, ich wäre da vorsichtiger:
Wenn du an Gaststätten verkaufst, solltest du auf die
Kleinunternehmerregelung verzichten. Die können dann auch einen Steuerabzug
machen und zahlen für dein Bier dadurch effektiv nicht einen EUR mehr.
Dafür sparst du selber bei Kosten von 10.000 € 1900€ Steuern, dafür kannst
du das zweiseitige Formular ruhig viermal im Jahr ausfüllen. (Die
Voranmeldung wird eh dein kleinster Zeitfresser sein...)
Wenn du selber zum Großteil an Endkunden verkaufst, würde ich das aber noch
einmal durchrechnen, auf die Preise käme dann die Mehrwertsteuer drauf, das
Geld verdienst du dann an der Stelle weniger (hättest aber auch da beim
Einkauf die Steuer gespart, also einfach nur später bezahlt bei +-0). ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.5.2013 um 10:35 |
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Die Kleinunternehmerregelung rechnet sich nur, wenn man an Endverbraucher
direkt verkauft.
Wenn du an den Wirt für 100€ Bier verkaufst, ist im Faß für 84€ Ware und
16€ Mehrwertsteuer. Füllt der Wirt das den Gästen in die Gläser, muß er
ihnen für die Gesamtmenge 119€ abknöpfen (seine Gewinnaufschläge nicht
gerechnet), weil er von seinen Verkäufen 19% MwSt abführen muß.
Die Gäste haben also für 84€ Bier im Glas, müssen aber 119€ dafür bezahlen,
das entspricht einem Mehrwertsteuersatz von gut 40%!
Kauft der Wirt bei einer anderen Brauerei, die auf die
Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann er sich die im
Bruttoeinkaufspreis enthaltene Mehrwertsteuer zurückholen. Er zahlt also
netto nur 84€, auf die er wiederum die 19% aufschlagen muß, wenn der das
Bier in die Gläser einschenkt.
Der Gast hat letztendlich für 84€ Bier im Glas, für das er 100€ bezahlen
muß. Das entspricht dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19%.
Der Kleinunternehmer kann also im B2B Geschäft nie wettbewerbsfähig
sein.
Durch die Kleinunternehmerregelung kann auch keine Vorsteuer für
Investitionen geltend gemacht werden. Wenn das Experiment "eigene Brauerei"
nach fünf Jahren mit Verlust endet und es sind beispielsweise 50.000€ in
den Sand gesetzt, wären es ohne die Kleinunternehmerregelung "nur" 40000€
gewesen.
Der Staat beteiligt sich also am unternehmerischen Risiko.
Deshalb soll sich jeder Jungunternehmer die scheinbaren Vergünstigungen der
Kleinunternehmerregelung dreimal durch den Kopf gehen lassen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 4.5.2013 um 11:01 |
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Ich dachte der Gast hätte in jedem Fall für 100€ Geld insgesamt Bier im
Wert von 84€ im Glas, der Unterschied ist halt nur ob die Umsatzsteuer
bereits bei Verkauf durch den Erzeuger des Fasses oder erst bei Verkauf
durch den Wirt (bzw. in Folge wahrscheinlich durch seine Kunden) berappt
werden muss?
Immerhin entsteht die Umsatzsteuer bereits beim Kleinunternehmer, wird aber
durch das Finanzamt nicht erhoben.
Aber Spass beiseite, bei vorwiegender Abnahme durch
vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen lohnt sich die
Kleinunternehmerregelung wirklich nicht.
Ein finanzieller Verlust ist es aber jetzt auch nicht, spart halt etwas
Arbeit. ____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.5.2013 um 11:35 |
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Zitat: | Immerhin entsteht die
Umsatzsteuer bereits beim Kleinunternehmer, wird aber durch das Finanzamt
nicht erhoben. |
Nein, die Umsatzsteuer entsteht beim Wirt (bei unserem Beispiel 19€), wenn
er das Bier an den Gast weiterverkauft. Kippt er es in den Gulli, ist das
mehrwertsteuerfrei.
Die in seinem Einkaufspreis von 100€ enthaltene Mehrwertsteuer (hier 16€)
hat bereits der Kleinunternehmer bezahlt, als der für 84€ Hopfen und Malz
gekauft hat.
Für den Kleinunternehmer sind die eingenommenen 100€ gleich 100€, weil er
keine Mehrwertsteuer abführen muß. Der Wirt muß dieses Bier aber für 19%
teurer verkaufen als Bier das er in einer "normalen" Brauerei gekauft
hat.
Ob der Gast dann mitspielt, wenn er für die Halbe 3,60€ statt 3€ bezahlen
soll, ist fraglich.
Die Krux liegt daran, dass das Finanzamt zweimal kassiert.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 5.5.2013 um 12:36 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.5.2013 um 13:13 |
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Es ist doch auch zu beachten, dass das Gewerbe bei anhaltenden Verlusten
nicht als Liebhaberei eingestuft wird. Dann ändert sich steuerlich auch
noch einiges.
Gruß
Matthias
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 4.5.2013 um 15:25 |
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Zitat: | Die Krux liegt daran,
dass das Finanzamt zweimal kassiert. |
Naja - die Mehrwertsteuer auf die Rohstoffe ist ja geringer als die Steuer
aufs fertige Produkt, da steckt ja noch Arbeit/Mehrwert drin, wäre ja blöd
wenn die Rohstoffe soviel kosten würden wie das Endprodukt...
Aber in etwas stimmts - der Staat kassiert zweimal.
Grüße ____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 4.5.2013 um 22:47 |
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Zitat von Brauwolf, am 4.5.2013 um
10:35 |
Wenn du an den Wirt für 100€ Bier verkaufst, ist im Faß für 84€ Ware und
16€ Mehrwertsteuer. Füllt der Wirt das den Gästen in die Gläser, muß er
ihnen für die Gesamtmenge 119€ abknöpfen (seine Gewinnaufschläge nicht
gerechnet), weil er von seinen Verkäufen 19% MwSt abführen muß.
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Das ist falsch. Du übersiehst, dass der Wirt einen Vorsteuerabzug machen
kann:
Der Wirt holt sich seine 16€ Mehrwertsteuer, die er dir gezahlt hat, beim
Finanzamt ab und hat also summa sumarum nur 84€ für dein Bier ausgegeben.
Wenn er das Bier also nun für +-0 an seine Gäste ausschenkt, muss er aber
von seinen Gästen MwSt nehmen und landet wieder bei 100€.
Lediglich wenn du an Endkunden verkaufst, könnten diese keine Vorsteuer
ziehen, also kostet denen das Bier den Endpreis. Und Endkunden müssten dir
also 100€ geben, obwohl nur 84€ bei dir landen.
Man könnte sagen: Vorsteuerabzug lohnt sich, wenn man überwiegend an
gewerbliche Kunden verkauft oder die Ausrüstung sich erst nach ein paar
Jahren amortisiert (Anschubfinanzierung sozusagen).
Wenn du auf die Regelung verzichtest bist du AFAIR 5 Jahre an den Verzicht
gebunden. Das sind unter Annahme der Erleichterung nur 20 Voranmeldungen,
in denen du nur einträgst "x € Umsatz mit 19% MwSt und y € Umsatz mit 7%
MwSt". Mehr nicht. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 24 |
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