Zitat von Brauwolf, am 4.5.2013 um 10:35 |
Wenn du an den Wirt für 100€ Bier verkaufst, ist im Faß für 84€ Ware und 16€ Mehrwertsteuer. Füllt der Wirt das den Gästen in die Gläser, muß er ihnen für die Gesamtmenge 119€ abknöpfen (seine Gewinnaufschläge nicht gerechnet), weil er von seinen Verkäufen 19% MwSt abführen muß. |
Das ist falsch. Du übersiehst, dass der Wirt einen Vorsteuerabzug machen kann:
Der Wirt holt sich seine 16€ Mehrwertsteuer, die er dir gezahlt hat, beim Finanzamt ab und hat also summa sumarum nur 84€ für dein Bier ausgegeben. Wenn er das Bier also nun für +-0 an seine Gäste ausschenkt, muss er aber von seinen Gästen MwSt nehmen und landet wieder bei 100€.