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Autor: Betreff: Meine GöGa ist stolze Besitzerin einer Brauerei geworden
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Lenzbaer
Beiträge: 4
Registriert: 5.12.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2013 um 11:56  

Zitat von rattenfurz, am 4.5.2013 um 22:47

Zitat von Brauwolf, am 4.5.2013 um 10:35

Wenn du an den Wirt für 100€ Bier verkaufst, ist im Faß für 84€ Ware und 16€ Mehrwertsteuer. Füllt der Wirt das den Gästen in die Gläser, muß er ihnen für die Gesamtmenge 119€ abknöpfen (seine Gewinnaufschläge nicht gerechnet), weil er von seinen Verkäufen 19% MwSt abführen muß.

Das ist falsch. Du übersiehst, dass der Wirt einen Vorsteuerabzug machen kann:
Der Wirt holt sich seine 16€ Mehrwertsteuer, die er dir gezahlt hat, beim Finanzamt ab und hat also summa sumarum nur 84€ für dein Bier ausgegeben. Wenn er das Bier also nun für +-0 an seine Gäste ausschenkt, muss er aber von seinen Gästen MwSt nehmen und landet wieder bei 100€.

Hihi. Nein du übersiehst, dass der Wirt nur auf ausgezeichnete Steuer einen Abzug machen darf. Der Kleinunternehmer _darf_ keine Steuer auf seiner Rechnung auszeichnen (er muss ja auch keine Umsatzsteuer abführen). Daher kann der Wirt von den 100€ keine Vorsteuer ziehen. :)
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rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2013 um 12:06  

Zitat von Lenzbaer, am 5.5.2013 um 11:56

Zitat von rattenfurz, am 4.5.2013 um 22:47

Zitat von Brauwolf, am 4.5.2013 um 10:35

Wenn du an den Wirt für 100€ Bier verkaufst, ist im Faß für 84€ Ware und 16€ Mehrwertsteuer. Füllt der Wirt das den Gästen in die Gläser, muß er ihnen für die Gesamtmenge 119€ abknöpfen (seine Gewinnaufschläge nicht gerechnet), weil er von seinen Verkäufen 19% MwSt abführen muß.

Das ist falsch. Du übersiehst, dass der Wirt einen Vorsteuerabzug machen kann:
Der Wirt holt sich seine 16€ Mehrwertsteuer, die er dir gezahlt hat, beim Finanzamt ab und hat also summa sumarum nur 84€ für dein Bier ausgegeben. Wenn er das Bier also nun für +-0 an seine Gäste ausschenkt, muss er aber von seinen Gästen MwSt nehmen und landet wieder bei 100€.

Hihi. Nein du übersiehst, dass der Wirt nur auf ausgezeichnete Steuer einen Abzug machen darf. Der Kleinunternehmer _darf_ keine Steuer auf seiner Rechnung auszeichnen (er muss ja auch keine Umsatzsteuer abführen). Daher kann der Wirt von den 100€ keine Vorsteuer ziehen. :)


Exakt. Als Kleinunternehmer verkaufst du dein Fass ja auch für 84 EUR.

Es ging darum, was passiert, wenn man auf die KLeinunternehmerregelung verzichtet.


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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rattenfurz
Beiträge: 2512
Registriert: 11.7.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2013 um 12:09  
Ah, ok. Doch, hatte Brauwolf falsch verstanden.

Er bezog sich auf "Was passiert, wenn man Kleinunternehmer ist." und hat quasi die nicht ziehbare USt eingepreist.


Gut, dann sagen wir ja alle dasselbe: Wenn du an Endkunden verkaufst, bleibe Kleinunternehmer. Wenn du an Gewerbetreibende verkaufst, verzichte darauf.

Deine Bücher musst du eh kontinuierlich führen - die Werte für die Umsatzsteuervoranmeldung sind da schnell abgeschrieben.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

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