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Autor: Betreff: Meine GöGa ist stolze Besitzerin einer Brauerei geworden
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Kptn_Chaos
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red_folder.gif erstellt am: 29.4.2013 um 20:06  
SO!

Ich freue mich, die Geburt der Häsefelder Brauerei anzuzeigen.

Weiß einer hier, wie und wo man den Firmennamen eintragen lassen kann? Beim Anmelden des Gewerbes wurde es nicht gemacht. Und falls einer den Hasen schon mal gesehen hat bitte eine Info an mich mit Info wo, damit ich das noch mehr verändere.

Nachdem ich Mitte letzten Jahres ja schon mal den "Fehler" gemachte hatte, dem Wirt meines Vertrauens mal eine Kostprobe anzubieten, Reaktion war: Ich brauch 5Hl bis September, und diverse Kollegen inzwischen auch gut angefixt worden waren, hab ich mich hier im Forum, dem ich auch eine ganze Menge bezüglich Tipps und Tricks zum Brauen verdanke, umgetan nach "ob und wie kann ich Bier verkaufen". (Man, ein Satz wie ein Absatz)

Hier im Forum wurde ja schon öfters mal ein Fred für aufgemacht mit meist dem Tenor alles zu aufwendig für das bisschen was man brauen/verkaufen will. Der „Ich verkauf meine Bier-Tröt“ von Jevers-Zeuge und die Bierbrüderschaft Duzenowe haben mir aber gezeigt, das es bei Beachtung von ein paar Verhaltensregeln gehen sollte.

Der Wirt meines Vertrauens will schon mal alles abnehmen, was ich über her habe. Angedacht hat er so 4 bis 5 Hl. Ohne eine feste Abnahmequelle sollte man das nicht beginnen. Dann ist die gewerbliche Brauerei wirklich etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Auch wenn man sonst beim Abgeben an Freunde und Kollegen mit Spendenannahme dann in den Bereich der Steuerhinterziehung kommt..Außerden ist alles auf Flaschen zu ziehen und die dann an den Mann zu bringen meiner Meinung nach auch zu aufwendig. Ich hab zur Zeit ca. 8 Kisten im Umlauf und das ist schon Arbeit genug die Flaschen, wenn sie wieder reinkommen, zu waschen. sterilisieren , trocknen und bis zum füllen wegzustellen. Der „Großabnehmer“ bekommt seine Ware in 30l Kegs. Zur Zeit sind´s erst 3 Stück. Nach meinem Urlaub arbeite ich an mehr. Dann hab ich noch meine 20 und 9 Liter CC-Kegs für die kleineren Feiern.

Zu meiner Vorgehensweise:

1. Zoll
Ich hab hier in Niedersachsen mit meinem Zoll schon mal Glück. Als Hobbybrauer vor 1,5 Jahren angemeldet und er möchte nur Rückinfo haben bei Überschreitung der Freimenge, bzw. bei Beendigung des Hobbys.
Also erst mal wieder dort nachgefragt, was für Auflagen zu erfüllen sind. Wir haben uns dann so „geeinigt“, das ich jeden Sud anmelde als Brauen ohne Erlaubnis, dafür den vollen Steuersatz in Höhe von 0,787€ pro Grad Plato und Hl entrichte, dafür aber kein Zolllager unterhalten muß. Bei meinen Mengen macht das nicht soviel aus, spart aber den buchhalterischen Aufwand des Lagers.

2. Lebensmittelaufsicht
Hier hab ich auch wieder den direkten Kontakt mit der Behörde gesucht und bei einem Termin bei mir vor Ort konnte zeigen wie ich bisher braue und was ich vorhabe. Natürlich wär hier eine eigene Hütte mit Fliesen bis auf 2m und einem Abfluß der Wunsch des Kontrolleurs gewesen. Da ich aber klarmachen konnte, das ich hier nicht in die „ich brau 10Hl pro Sud Klasse“ aufsteigen will, haben wir uns auf ein Minimalkonzept verständigt. Der Braubereich wird mit Edelstahl ausgeführt, das Warmwasser zum Händewaschen kann aus dem Hahn am Einkocher gezapft werden. Das Ganze bekommt im Juli noch seinen Feinschliff. Die Spüle wird noch an einen Eimer angeschlossen, der Brenner mit dem GFA verbunden und ein Podest für den PC mit Samba und Bier gebaut (von der Edelstahlspüle ist noch ein halber Meter über). Die Pumpe fürs Hopfenseihen muß auch noch etwas praxisgerechter hergerichtet werden und und und.



Die Erfahrung, das man da mit dem Leuten reden kann, hatten die Jungs der Bierbrüderschaft Duzenowe ja auch schon gemacht. Übertriebene Forderungen wurden nicht gemacht. Was natürlich noch Pflicht war, war das Erstellen eines Reinigungs- und Kontrollprotokolls mit Angabe aller Verwendung findenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel. In diesem Punkt gabs auch kein abbiegen. Auf den Punkt der Nachvollziehbarkeit bei der Reinigung wurde bestanden. Hatte ich auch kein Problem mit, da ohne sauberes Arbeiten der eine oder andere Sud für´n Gulli werden kann. Bisher hatte ich halt nur noch nicht dokumentiert. Sauber muß es auch immer sein, denn die Jungs können unangemeldet mal vorbeikommen.
Gefordert wurde auch, das das Ganze während Nichtbenutzung ein geschlossener Raum sein muß. Kein Problem



3. Handelskammer
Hab ich auch mit telefoniert und mal sehen, wann die wieviel Geld haben möchten. Die Grenze zum Beitritt liegt irgendwo im Bereich von 1k €. Zuerst wird das ganze mal als Hobbybetrieb gemeldet. Mehr isses ja eigentlich auch nicht. Davon leben kann ich nicht. Wenns das Hobby bezahlt is doch auch schon mal was. Wenn´s zuviel wird hat man ja Punkt 5

4. Krankenkasse
Da die Firma in der ich meine Brötchen verdiene das mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht so hat, läuft das auf den Namen meiner GöGa. Da die ja auch mal ihren Finanzbuchhalter gemacht hatte, paßt das ganz gut. Verwaltung ist sowieso nicht meine Cervisia.
Hat jetzt aber den Nachteil, das sie nur auf 400.- Nebenberuflich schaffen tut. Das heißt hier muß man sehen, das man nicht die erlaubte Grenze von 450.- überschreitet. Geht sonst richtig ins Geld. Dann muß sie aus der Familienversicherung raus. Naja, erstmal hat man ja Ausgaben zum gegenrechnen, das führt zu

5. Steuerberater
Um den und die dadurch entstehenden Kosten kommen wir wohl nicht rum, wenn man nicht bei den anderen Punkten Geld lassen will.

Zusammenfassung:
Ein knappes halbes Jahr Rumtelefonieren, Termine machen, Vorgehen absprechen, Umbau und Abnahme der „Brauerei“, Zoll- und Gewerbeanmeldung. Das wars. Ach ja, gekostet hat das Ganze irgendwas im Bereich von 600.-. Also überschaubar. Außerdem ist da auch gleich ein Teil der Kosten für den Umstieg von der 0,5 auf die 1Hl Klasse mit drin

Wenn Ihr also jemanden habt, der regelmäßig Ware abnimmt ist es auf alle Fälle eine Überlegung wert. Dann ist man auch aus der Grauzone raus mit „ich verschenke mein Bier nur und wenn ich was dafür kriege kann ich´s nicht ändern“.
Man darf sich nur nicht treiben lassen und in die Spirale der Vergrößerung kommen. Sonst ist´s irgendwann kein Hobby mehr sondern Zwang mit Angestellten und Verpflichtungen.

Naja, schaun ma ma wies wird. Ich wollt das Ganze vor meinem Urlaub jedenfalls mal angezeigt haben. Nach meinem Urlaub schaff ich es auch noch die Brauanlage mal genauer zu dokumentieren. Am Samstag gehts los und am 20.6. bin ich wieder da :D

Grüße
Martin


[Editiert am 29.4.2013 um 20:08 von Kptn_Chaos]



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vitivory
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red_folder.gif erstellt am: 29.4.2013 um 20:15  
Hi, ein geiler Hase und eine super Lösung.
Deine Göga kann wirklich stolz sein, Klappe zu, Hase tod (wech) :thumbup:

Mehr Bilder für's Volk

VG BB Vit


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Viele Grüsse Braubruder Vit.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB

Nicht das Bier ruiniert die Menschen, es ist das Wasser...
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red_folder.gif erstellt am: 29.4.2013 um 20:34  
Moin,

sehr interessant.

Das zeigt auch mal wieder, dass man - Abnehmer vorausgesetzt - das Hobby durchaus als Hobby, jedoch mit kleinen Einkünften, betreiben kann.

Für die deutsche Bierkultur finde ich das sehr wichtig.


Ich wünsche mir, dass es in den kommenden Jahren mehr von diesen Startups gibt. Keine Riesenbrauerei, brauen mit Leidenschaft, alles etwas refinanzieren, leckeres Bier, ... und und und.


Dir/deiner GöGa alles Gute, und erstmal einen schönen Urlaub.
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kalausr
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red_folder.gif erstellt am: 29.4.2013 um 20:52  
Super, inspirierend und ermutigend. Das Paradebeispiel für die Brauereiklasse "Nanobrewery"!!!
Macht weiter und berichtet!
Klaus

:thumbup:


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Ach, wie schön ists beim Bier.
:)
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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 29.4.2013 um 21:16  
:thumbup: Haut rein :)
Da spricht die Umsicht, da spricht Ehrgeiz, da spricht Leidenschaft....

...also geht es an, zieht Euer Ding durch.

Viel Erfolg und allzeit gut Sud wünsche ich Euch.

Greets Udo


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 29.4.2013 um 21:17  

Zitat von Kptn_Chaos, am 29.4.2013 um 20:06

Weiß einer hier, wie und wo man den Firmennamen eintragen lassen kann? Beim Anmelden des Gewerbes wurde es nicht gemacht. Und falls einer den Hasen schon mal gesehen hat bitte eine Info an mich mit Info wo, damit ich das noch mehr verändere.



Möglichkeit 1:
Schau mal auf DPMA.de -> Dort kannst du den Namen als Marke schützen lassen

Möglichkeit 2:
Sprech mal mit deinem Steuerberater. Aktuell scheinst du eine Person mit Gewerbe zu sein, dann dürftest du für deine "Firma" eigentlich nur deinen eigenen Namen nutzen. Es gibt aber Firmierungen, da geht das auch anders - AFAIR muss dass nicht einmal zwingend eine GmbH zu sein.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 29.4.2013 um 21:19  
Respekt!!!

Da setz ich doch gleich mal ein <<<Abo>>>

Ich darf ja kein Brauereibesitzer werden, da Beamter, aber vielleicht auch meine liebe Frau...... :D

Fleißig weiterles....

Grüßele
Holger


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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 09:38  

Zitat von Holger-Pohl, am 29.4.2013 um 21:19
Respekt!!!

Da setz ich doch gleich mal ein <<<Abo>>>

Ich darf ja kein Brauereibesitzer werden, da Beamter, aber vielleicht auch meine liebe Frau...... :D

Fleißig weiterles....

Grüßele
Holger


Aber Holger, als Beamter müsstest Du doch wissen, dass Dir das Bayrische Beamtenstatusgesetz zugesteht, eine Nebentätigkeit auszuüben, sofern sie nicht mehr als acht Wochenstunden in Anspruch nimmt.
Voraussetzung ist weiterhin, dass die anzuzeigende Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz mit der im Beamtenstand ausgeübten Tätigkeit steht. Außerdem dürfen die aus dem Gewerbe erzielten Einnahmen einen gewissen Teil Deiner Bezüge nicht überschreiten.... naja, ... :-)
Darunter ist zu verstehen, dass ein Finanzbeamter zB nicht steuerberatend tätig werden darf, oder ein Lehrer zertifizierten Nachhilfeunterricht erteilt, und so weiter und so weiter.
Anzuzeigen ist diese Nebentätigkeit zunächst bei Deiner Dienststelle, die wird das weiterleiten an die zuständige personalverwaltende Behörde.

Prost !
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Isarwinkler Spitzbua
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 11:20  

Zitat von koenigsfeld, am 30.4.2013 um 09:38

Zitat von Holger-Pohl, am 29.4.2013 um 21:19
Respekt!!!

Da setz ich doch gleich mal ein <<<Abo>>>

Ich darf ja kein Brauereibesitzer werden, da Beamter, aber vielleicht auch meine liebe Frau...... :D

Fleißig weiterles....

Grüßele
Holger


Aber Holger, als Beamter müsstest Du doch wissen, dass Dir das Bayrische Beamtenstatusgesetz zugesteht, eine Nebentätigkeit auszuüben, sofern sie nicht mehr als acht Wochenstunden in Anspruch nimmt.
Voraussetzung ist weiterhin, dass die anzuzeigende Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz mit der im Beamtenstand ausgeübten Tätigkeit steht. Außerdem dürfen die aus dem Gewerbe erzielten Einnahmen einen gewissen Teil Deiner Bezüge nicht überschreiten.... naja, ... :-)
Darunter ist zu verstehen, dass ein Finanzbeamter zB nicht steuerberatend tätig werden darf, oder ein Lehrer zertifizierten Nachhilfeunterricht erteilt, und so weiter und so weiter.
Anzuzeigen ist diese Nebentätigkeit zunächst bei Deiner Dienststelle, die wird das weiterleiten an die zuständige personalverwaltende Behörde.

Prost !


Holger ist bestimmt Beamter im Bayer. Finanzministerium und zuständig für das Hofbräuhaus.... :D

Ansonsten hat Königsfeld schon recht, Holger, Deiner Brauereisbesitzerkarriere dahier (ich liebe diese Inschrift auf alten Grabsteinen) steht nix im Wege

Servus
Marko
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 11:33  
Hallo Martin,

zuerst mal danke für den interessanten Bericht und Glückwunsch zum Start.
Werde die neue Brauerei gerne in die entsprechende Brauereidatenbank des Good Beer Guide Germany eingeben lassen.

Du kannst vermutlich eine (Wort-/Bild)-Marke eintragen lassen beim DPMA - dabei sollte aber typischerweise wohl eher ein Rechtsanwalt als ein Steuerberater zurechtkommen (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel).

Daß ein verbeamteter Lehrer nach entsprechender Nebentätigkeitsanzeige nicht Nachhilfe geben dürfte, wäre mir übrigen ganz neu...

Berichte doch gerne mal weiter über den Start des jungen Unternehmens und die weitere Expansion ;)

Gruß

Chuma
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Jarl
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red_folder.gif erstellt am: 30.4.2013 um 13:31  
Ich glaube, Holger hat schon recht. Nebentätigkeiten sind zwar mit Einschränkungen erlaubt, aber Nebentätigkeit in der Selbstständigkeit komplett untersagt.

Schön, dass mal jemand so klar und einfach den Sachverhalt zum gewerblichen Brauen darlegt. Danke! Bitte weiter berichten und gerne auch mehr Bilder :)

Gruß Jarl
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red_folder.gif erstellt am: 2.5.2013 um 11:41  
Holger,

wenn Dein Beamtenstatus Dich bisher von kommerzieller Brauereigründung o.Ä. abhalten sollte, solltest Du vielleicht mal in die konkret für Dich geltende Nebentätigkeitsverordnung (je Bundesland anders) schauen - Besitzen darfst Du per se erst mal alles, selbst eine Großbrauerei wäre möglich - fraglich ist aber, in welchem Umfang Du selbst eine NEBENtätigkeit ausübst.

Da Nebentätigkeiten für Beamte in den meisten Fällen im Voraus melde bzw. genehmigungspflichtig sind, läßt sich die Frage nur auf einen konkreten Fall bezogen von der für Dich zuständigen Behörde beantworten.

Per se ausgeschlossen sind aber gewerbliche Nebentätigkeiten für Beamte nicht, es sei denn es ist ein sog. Zweitberuf oder zeitlich/inhaltlich usw. nicht mit dem Beamtenjob und den entsprechenden Beamtenpflichten in Einklang zu bringen. Sofern nicht verboten nach der geltenden Nebentätigkeitsverordnung, gibt es einen Anspruch auf Bewilligung der Nebentätigkeitsgenehmigung.

Gruß

Chuma
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Kptn_Chaos
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red_folder.gif erstellt am: 3.5.2013 um 17:00  
So, bevor es morgen in den Urlaub geht nochmal ein kurzes Update

Gestern waren wir beim Steuerberater. Bis zu einem Jahresumsatz von 17500.- Euronen kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, fällt dadurch die monatliche Steueranmeldung weg. Das kommt dann am Jahresende mit dem Lohnsteuerjahresaugleich.
Dadurch braucht man auch die Mehrwertsteuer nicht auf der Rechnung ausweisen. Man muss nur unten auf der Rechnung stehen haben, das man anch §19.1 als Keinunternehmer unterwegs ist.

Das erste Bier wurde gestern in der Gaststätte offiziell ausgeschenkt und ausgespuckt hats schon mal keiner :D

Ich danke nochmal für die guten Wünsche und halte Euch auf dem laufenden. Im Juli gehts weiter. Wenn ich in Down Under mal Netzanschluß hab schauich auch mal wieder im Forum vorbei

Braut was,
Martin


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FrankIbb
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red_folder.gif erstellt am: 3.5.2013 um 23:25  

Zitat von Kptn_Chaos, am 3.5.2013 um 17:00

Dadurch braucht man auch die Mehrwertsteuer nicht auf der Rechnung ausweisen. Man muss nur unten auf der Rechnung stehen haben, das man anch §19.1 als Keinunternehmer unterwegs ist.


Als Freiberufler gebe ich aber folgenden "Senf" dazu:
Du wirst einiges an Rohstoffen, Equipment benötigen. Wenn Du also auf die Umsatzsteuer verzichtest, kannst Du die Umsatzsteuern der Ausgaben nicht gegenrechnen. Vielleicht lohnt sich der geringe Aufwand ja doch. Wird ja bei Dir dann nur quartalsweise sein und ist nicht so viel Aufwand.
Für die Gaststätte ist es vielleicht auch nicht uninteressant. Sie können auch "verrechnen" und somit interessiert die eigentlich nur der Endpreis, heißt netto ist vergleichbar dem Preis, den Du ohne ausgewiesene USt. nimmst.

Jetzt aber noch Respekt vor dem Schritt und viel, viel Erfolg !!!

Gruß,
Frank


[Editiert am 3.5.2013 um 23:32 von FrankIbb]
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Holger-Pohl
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red_folder.gif erstellt am: 3.5.2013 um 23:45  
Vielen Dank für die netten Antworten,

also, zur Zeit habe ich keine Ambitionen eine Brauerei aufzumachen oder sogar meinen Beruf einzutauschen.

Außerdem habe ich keine Zeit dafür.

Wie wohl die meisten oder alle Brauer in der 1hl Klasse habe ich immer das Problem, dass ich doch einige Liter abgeben könnte.

Grüßele
Holger


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Kptn_Chaos
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red_folder.gif erstellt am: 4.5.2013 um 08:15  
Hallo Frank,

das mit der MwSt stimmt, aber die ersten 2 Jahre lassen wir das erstmal so laufen. Die großen Summen kommen mit der 19% auch noch nicht zusammen und laut Steuerberater ist es so auch erstmal zum reinkommen einfacher.
Wir schaun uns das jetzt die erste Zeit mal an. Mehr als 4 bis 5 Hl sind pro Jahr bisher auch nicht geplant. Die menge will ja auch immer hergestellt und abgesetzt werden.
Außerden sind do ja noch die diversen anderen Hobbys. Und die Familie geht sowieso vor.

Schönes Wochenende,
Martin


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morpheus_muc
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red_folder.gif erstellt am: 4.5.2013 um 08:54  
Hallo Martin,

gerade in den ersten Jahren wird sich der Vorsteuerabzug rechnen, da Du Dir von allen Anschaffungen die 19% vom Finanzamt wieder holst und nur von deinen Verkäufen 19% abführst. In dem kleinen Rahmen ist so ne vierteljährliche USt-Erklärung n Klacks und bringt viel, da Du bei etlichen Investitionen am Anfang deutlich mehr zurück bekommst als Du abführen musst...

Viele Grüße
Michael


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Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 4.5.2013 um 09:24  

Zitat von morpheus_muc, am 4.5.2013 um 08:54
Hallo Martin,

gerade in den ersten Jahren wird sich der Vorsteuerabzug rechnen, da Du Dir von allen Anschaffungen die 19% vom Finanzamt wieder holst und nur von deinen Verkäufen 19% abführst. In dem kleinen Rahmen ist so ne vierteljährliche USt-Erklärung n Klacks und bringt viel, da Du bei etlichen Investitionen am Anfang deutlich mehr zurück bekommst als Du abführen musst...

Viele Grüße
Michael


Da hat er recht !!!! :thumbup:
Und wenn Du einmal gesehen hast, wie man eine UStVA (Umsatzsteuervoranmeldung) ausfüllt und weitergibt, dann geht das wie von selbst....ohne großen Aufwand.
Zumeist sinds sowieso nur drei Zahlen...die Umsätze zum entsprechenden Steuersatz (netto, Zeile 26 Feld 81 des Formulars...), die an andere Unternehmer entrichtete Umsatzsteuer (=Vorsteuer, Seite 2, Zeile 56, Feld 66) und dann die zu zahlende USt, Zeile 68 Feld 83 (Differenz der Ust aus Umsätzen und der VoSt).

Fertig.


GLG


[Editiert am 4.5.2013 um 09:33 von koenigsfeld]
Antwort 17
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 4.5.2013 um 09:28  
Es liegt aber dran, ich wäre da vorsichtiger:

Wenn du an Gaststätten verkaufst, solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Die können dann auch einen Steuerabzug machen und zahlen für dein Bier dadurch effektiv nicht einen EUR mehr.

Dafür sparst du selber bei Kosten von 10.000 € 1900€ Steuern, dafür kannst du das zweiseitige Formular ruhig viermal im Jahr ausfüllen. (Die Voranmeldung wird eh dein kleinster Zeitfresser sein...)


Wenn du selber zum Großteil an Endkunden verkaufst, würde ich das aber noch einmal durchrechnen, auf die Preise käme dann die Mehrwertsteuer drauf, das Geld verdienst du dann an der Stelle weniger (hättest aber auch da beim Einkauf die Steuer gespart, also einfach nur später bezahlt bei +-0).


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 4.5.2013 um 10:35  
Die Kleinunternehmerregelung rechnet sich nur, wenn man an Endverbraucher direkt verkauft.

Wenn du an den Wirt für 100€ Bier verkaufst, ist im Faß für 84€ Ware und 16€ Mehrwertsteuer. Füllt der Wirt das den Gästen in die Gläser, muß er ihnen für die Gesamtmenge 119€ abknöpfen (seine Gewinnaufschläge nicht gerechnet), weil er von seinen Verkäufen 19% MwSt abführen muß.

Die Gäste haben also für 84€ Bier im Glas, müssen aber 119€ dafür bezahlen, das entspricht einem Mehrwertsteuersatz von gut 40%!

Kauft der Wirt bei einer anderen Brauerei, die auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann er sich die im Bruttoeinkaufspreis enthaltene Mehrwertsteuer zurückholen. Er zahlt also netto nur 84€, auf die er wiederum die 19% aufschlagen muß, wenn der das Bier in die Gläser einschenkt.
Der Gast hat letztendlich für 84€ Bier im Glas, für das er 100€ bezahlen muß. Das entspricht dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19%.

Der Kleinunternehmer kann also im B2B Geschäft nie wettbewerbsfähig sein.

Durch die Kleinunternehmerregelung kann auch keine Vorsteuer für Investitionen geltend gemacht werden. Wenn das Experiment "eigene Brauerei" nach fünf Jahren mit Verlust endet und es sind beispielsweise 50.000€ in den Sand gesetzt, wären es ohne die Kleinunternehmerregelung "nur" 40000€ gewesen.

Der Staat beteiligt sich also am unternehmerischen Risiko.


Deshalb soll sich jeder Jungunternehmer die scheinbaren Vergünstigungen der Kleinunternehmerregelung dreimal durch den Kopf gehen lassen.


Cheers, Ruthard


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DerDennis
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Ich dachte der Gast hätte in jedem Fall für 100€ Geld insgesamt Bier im Wert von 84€ im Glas, der Unterschied ist halt nur ob die Umsatzsteuer bereits bei Verkauf durch den Erzeuger des Fasses oder erst bei Verkauf durch den Wirt (bzw. in Folge wahrscheinlich durch seine Kunden) berappt werden muss?

Immerhin entsteht die Umsatzsteuer bereits beim Kleinunternehmer, wird aber durch das Finanzamt nicht erhoben. ;)

Aber Spass beiseite, bei vorwiegender Abnahme durch vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung wirklich nicht.

Ein finanzieller Verlust ist es aber jetzt auch nicht, spart halt etwas Arbeit.


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Zitat:
Immerhin entsteht die Umsatzsteuer bereits beim Kleinunternehmer, wird aber durch das Finanzamt nicht erhoben.


Nein, die Umsatzsteuer entsteht beim Wirt (bei unserem Beispiel 19€), wenn er das Bier an den Gast weiterverkauft. Kippt er es in den Gulli, ist das mehrwertsteuerfrei.

Die in seinem Einkaufspreis von 100€ enthaltene Mehrwertsteuer (hier 16€) hat bereits der Kleinunternehmer bezahlt, als der für 84€ Hopfen und Malz gekauft hat.

Für den Kleinunternehmer sind die eingenommenen 100€ gleich 100€, weil er keine Mehrwertsteuer abführen muß. Der Wirt muß dieses Bier aber für 19% teurer verkaufen als Bier das er in einer "normalen" Brauerei gekauft hat.

Ob der Gast dann mitspielt, wenn er für die Halbe 3,60€ statt 3€ bezahlen soll, ist fraglich.

Die Krux liegt daran, dass das Finanzamt zweimal kassiert.


Cheers, Ruthard


[Editiert am 5.5.2013 um 12:36 von Brauwolf]



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Es ist doch auch zu beachten, dass das Gewerbe bei anhaltenden Verlusten nicht als Liebhaberei eingestuft wird. Dann ändert sich steuerlich auch noch einiges.

Gruß
Matthias


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„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Zitat:
Die Krux liegt daran, dass das Finanzamt zweimal kassiert.


Naja - die Mehrwertsteuer auf die Rohstoffe ist ja geringer als die Steuer aufs fertige Produkt, da steckt ja noch Arbeit/Mehrwert drin, wäre ja blöd wenn die Rohstoffe soviel kosten würden wie das Endprodukt...
Aber in etwas stimmts - der Staat kassiert zweimal. :D

Grüße


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 4.5.2013 um 22:47  

Zitat von Brauwolf, am 4.5.2013 um 10:35

Wenn du an den Wirt für 100€ Bier verkaufst, ist im Faß für 84€ Ware und 16€ Mehrwertsteuer. Füllt der Wirt das den Gästen in die Gläser, muß er ihnen für die Gesamtmenge 119€ abknöpfen (seine Gewinnaufschläge nicht gerechnet), weil er von seinen Verkäufen 19% MwSt abführen muß.



Das ist falsch. Du übersiehst, dass der Wirt einen Vorsteuerabzug machen kann:
Der Wirt holt sich seine 16€ Mehrwertsteuer, die er dir gezahlt hat, beim Finanzamt ab und hat also summa sumarum nur 84€ für dein Bier ausgegeben. Wenn er das Bier also nun für +-0 an seine Gäste ausschenkt, muss er aber von seinen Gästen MwSt nehmen und landet wieder bei 100€.

Lediglich wenn du an Endkunden verkaufst, könnten diese keine Vorsteuer ziehen, also kostet denen das Bier den Endpreis. Und Endkunden müssten dir also 100€ geben, obwohl nur 84€ bei dir landen.


Man könnte sagen: Vorsteuerabzug lohnt sich, wenn man überwiegend an gewerbliche Kunden verkauft oder die Ausrüstung sich erst nach ein paar Jahren amortisiert (Anschubfinanzierung sozusagen).

Wenn du auf die Regelung verzichtest bist du AFAIR 5 Jahre an den Verzicht gebunden. Das sind unter Annahme der Erleichterung nur 20 Voranmeldungen, in denen du nur einträgst "x € Umsatz mit 19% MwSt und y € Umsatz mit 7% MwSt". Mehr nicht.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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