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Autor: Betreff: Morgen schaut die Lebensmittelkontrolle bei mir vorbei. HIER DER BEBILDERTE BERICHT!
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Holger-Pohl
Beiträge: 2920
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 21:57  
Hallo Braugemeinde,

wie die Übeschrift schon sagt, bekomme ich morgen, Mittwoch, Besuch von der Lebensmittelkontrolle - allerdings auf eigenen Wunsch.

Dem Ganzen geht eine schon etwas längere Odysee voraus, die ich kurz vorab berichten möchte.

Wie man ja auch im "Selbständigkeitstagebuch" (finde jetzt auf die Schnelle den Link nicht) nachlesen konnte, ist das Interesse doch bei vielen Hobbybrauern groß, irgendwie gewerblich tätig zu werden, weil sie sonst aus der Klammer des nicht verkaufen dürfens nicht rauskommen. Soweit klar.

Auf der anderen Seite scheuen sich viele in dieser Hinsicht komplett selbständig zu werden, da ja das Brauen als Hauptgewerbe schon bald seinen Reiz verlieren kann - und wie viele Gasthausbrauereien machen irgendwo auf und schließen wieder??

Ich wollte daher ein Nebengewerbe oder Minigewerbe anmelden, dass mich nicht zu ernähren braucht, aber trotzdem mir die Legalität gibt, Bier zu verkaufen. Weiter nichts. Sollte ich ein paar Euro dabei gut machen - um so besser und natürlich muss abgeklärt werden, ob sich das überhaupt lohnt.

Für mich ist es jetzt wichtig, dass ich vorher herausbekomme, welche Kosten auf mich zukommen werden denn ich wollte nicht einfach mal schnell ein Gewerbe anmelden und dann erschlagen mich die Kosten bzw. vor allem die Auflagen. Man hat ja hier schon allen möglichen Horror von besonderen Anlagen, alles aus Edelstahl etc. gehört und gelesen.

Also bin ich losgetigert zum Gewerbeaufsichtsamt:

Ergebnis: Denen bin ich erst mal egal, weil ich keine "aufsichtspflichtigen" Maschinen wie Dampfkessel, Drucktanks etc. betreibe, außerdem bin ich ein Ein-Mann-Betrieb. Dann zum Zoll: Interesse schon besser, werden aber auch erst richtig aktiv, wenn ich anmelde und mein Zolllager beantrage.

Wurde daraufhin weitergeleitet zur Lebensmittelkontrolle.

Und hier bin ich jetzt endlich auf Interesse gestoßen:

Quintessenz des Ganzen: "Wenn ich ein Produkt in Verkehr bringe, ist es völlig wurscht, wie groß ich bin (Ausschlagsmenge natürlich gemeint) Da werden also keine Unterschiede gemacht, wobei es eben gewisse Toleranzen gibt - aber auch strikte No-Gos.

Jetzt habe ich das Glück, dass der zuständige Beamte in unsererem Lebensmittelkontrollamt ein gelernter Brauer ist. Ihm (Namen möchte ich noch nicht nennen) habe ich mein Vorhaben erläutert und jetzt kommt er morgen auf meinen Wunsch hin und wir schauen uns meine Braustätte völlig unverbindlich und für mich kostenlos an. Er wird mich dann vor Ort beraten, was ich lassen kann und was eben ein No-Go ist.

Zwei Dinge ahne/weiß ich schon selbst im voraus - aber dazu werde ich erst morgen berichten.

Dann wird sich entscheiden, ob ich den Schritt eventuell wage, da die "Mängel" überschaubar sind oder ob ich die Finger davon lasse und einfach weiter Hobbybrauer bleibe, weil die Umbauten etc. wesentlich mehr veschlingen, wie die ganze Sache eigentlich wert ist.

Also um 15.00 Uhr morgen ist es soweit - habe heute die Brauerei noch mal schön geputzt und bin jetzt sehr gespannt.

Ich werde dann morgen auch mit Bildern berichten.

Auch werde ich vorab klären, ob ich den guten Mann erwähnen darf - ich möchte da keinen Fehler machen und mir wen verprellen.

In der Hinsicht werde ich jetzt noch ein Schlückchen Homebrew genießen und noch ein versprochenes Bierpaket schnüren und dann gespannt auf morgen warten.

Grüßele einstweilen
Holger


[Editiert am 12.2.2014 um 22:43 von Holger-Pohl]



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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 22:05  
:thumbup: Ich drücke alle Daumen, Holger :thumbup:

Greets Udo


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Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie :P
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014 Tredition Verlag
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morpheus_muc
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 22:10  
Hallo Holger,

Deine Zielsetzung trifft wohl die Vorstellung etlicher hier. Bin schon sehr gespannt, was da morgen rauskommt :)

Viel Erfolg und viele Grüße
Michael


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Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 22:12  
Abo
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Holger-Pohl
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 22:19  
Danke Udo ;) Danke Michael

schauen wir mal.

Wie gesagt, es war mir wichtig, dass mir erst mal nichts passieren kann.

So wie ich es zwischen den Zeilen herausgehört habe, ist es den Herren und Damen lieber man frägt vorher an, bevor sie dann hinterher die Arbeit mit Mängellisten, etc. haben.


Also schauen wir mal.

Grüßele
Holger


[Editiert am 11.2.2014 um 22:20 von Holger-Pohl]



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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 22:31  
Abo.


Drücke Dir die Daumen, Holger !!!!!!!!!!
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Dale
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 22:49  
Auch abo - viel Erfolg!
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KaBl
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 22:53  
Hallo Holger,

ich wünsche Dir viel Erfolg !

neidische Grüße
Tim
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 22:55  
Aufregend! Wünsche dir viel Erfolg, Holger :thumbup:

Gruß
Peter


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Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Corvus
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 22:57  
Hallo Holger,

das hört sich megaspannend an! Ich bin sehr gespannt auf Dein Vorhaben, freue mich auf die Bilder und drücke - Moment, muss mal kurz das Bierglas absetzen - beide Daumen! ;)
LG
Andreas
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Beiträge: 128
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 23:08  
Klingt Superinteressant!

Abo!


[Editiert am 13.2.2014 um 16:13 von Micha Ale]



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"Und wer sein Bier Alkoholfrei will, der kann sich ja einen Schnaps dazu bestellen" (Gerhard Polt)
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Seed7
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 23:13  

Zitat von Holger-Pohl, am 11.2.2014 um 22:19
man frägt vorher an[...]


Die richtige strategie.

Aber, eine frage dazu, du braust doch im keller? Kann man von da aus "einfach" ein gewerbe anfangen? Ohne umwelt-erlaubnisse usw?

Hier koennte ich von meiner garage aus nichts machen, innerhalb von 300 m der bewohnung 'darf' nicht gewerblich gebraut werden :(

Ingo


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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 23:21  

Zitat von Seed7, am 11.2.2014 um 23:13

Zitat von Holger-Pohl, am 11.2.2014 um 22:19
man frägt vorher an[...]


Die richtige strategie.

Aber, eine frage dazu, du braust doch im keller? Kann man von da aus "einfach" ein gewerbe anfangen? Ohne umwelt-erlaubnisse usw?

Hier koennte ich von meiner garage aus nichts machen, innerhalb von 300 m der bewohnung 'darf' nicht gewerblich gebraut werden :(

Ingo


Moin,

wo steht das denn??
Dann dürfte ja in den meisten Gasthofbrauereien nicht gebraut werden, das die Betreiber zumeist dort oder in unmittelbarer Nähe wohnen.

Man kann häufig hinter vielen Regelungen keinen rechten Sinn erkennen, aber der sachliche Hintergrund einer derartigen Regelung entzöge sich meiner Vorstellung völlig.

@Holger: Junge, wünsche dir viel Glück :thumbup:

Aber frage den guten Mann besser gar nicht erst, ob du ihn namentlich erwähnen darfst. Uns bringt der Name eh nichts, und ihn könnte die Nachfrage in Verlegenheit bringen ;)


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Besten Gruß

Hagen
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Punkt3
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 23:39  
Hallo Holger,

auch ich drücke dir alle verfügbaren Daumen!
Ich werde diesen Thread sehr interessiert verfolgen!

:thumbup:


Viele Grüße

Michael
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Seed7
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2014 um 23:55  

Zitat von Hagen, am 11.2.2014 um 23:21

wo steht das denn??
Dann dürfte ja in den meisten Gasthofbrauereien nicht gebraut werden, das die Betreiber zumeist dort oder in unmittelbarer Nähe wohnen.


Hagen,

hier ist hier in den Niederlaenden. Ist zwa nicht gesetzlich so aber es gibt empfelungen fuer umwelt zonierungen die ziemlich gradlienig von gemeinden gefolgt werden. Mann muss sehr sehr lange wege gehen um so etwas hin zu bekommen.

Ingo


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lx69
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 00:03  
Wünsche dir viel Erfolg Holger!!
Gruß, Alex
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 00:26  
Moin Ingo,

dann verstehe ich dich aber so, dass in den NL im Umkreis von 300m zur Braustätte überhaupt niemand wohnen darf, nicht nur der Brauer nicht?

Das würde ja aus immissionsrechtlichen Gründen grs. Sinn machen.


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Besten Gruß

Hagen
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ftr123_2
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 00:37  
Moin,
auch wenns etwas am Thema vorbei geht: Wenn Versand möglich ist, ich bestell sofort bei dir ;)

Weiter so!

Gruß
Felix
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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 01:56  

Zitat von Hagen, am 12.2.2014 um 00:26
Moin Ingo,

dann verstehe ich dich aber so, dass in den NL im Umkreis von 300m zur Braustätte überhaupt niemand wohnen darf, nicht nur der Brauer nicht?

Das würde ja aus immissionsrechtlichen Gründen grs. Sinn machen.

Das glaube ich nicht, sonst dürfte es keine Trappistenbrauerei in den Niederlanden geben. Un auch Bavaria liegt gleich neben einem Wohngebiet.

@ Holger: Ich wünsch dir viel Erfolg morgen und bin gespannt was dabei rauskommt.

Gruß Hotte
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 02:26  
Hotte,

vielleicht gibt es in den NL auch so etwas wie Bestandschutz, womit Altfälle vor Inkrafttreten der Regelung von dieser nicht betroffen sind?


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Besten Gruß

Hagen
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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 03:10  

Zitat von Hagen, am 12.2.2014 um 02:26
Hotte,

vielleicht gibt es in den NL auch so etwas wie Bestandschutz, womit Altfälle vor Inkrafttreten der Regelung von dieser nicht betroffen sind?

Ingo wird uns hoffentlich aufklären.
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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 04:39  

Zitat von Holger-Pohl, am 11.2.2014 um 21:57
Wie man ja auch im "Selbständigkeitstagebuch" (finde jetzt auf die Schnelle den Link nicht)


Dort würden schon viele Fragen beantwortet, wie z.B. die nach den Immissionen:


Zitat von Dardan, am 2.2.2014 um 09:41
Wenn Sie in ein Gebäude ziehen, dass zuvor keine Brauerei war, werden Sie voraussichtlich eine baurechtliche Nutzungsänderung benötigen. Die Nutzungsänderung muss vom Eigentümer der Flächen beantragt werden. Ob diese Nutzungsänderung genehmigt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. der Beschaffenheit des Gebäudes, der Lage, der Umgebung etc.. (…)

Eine Brauerei ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG). Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie zwischen 200 und 3000 Hektoliter am Tag (20 000l - 300 000l am Tag) brauen.


Bis zu 200 hl am Tag hast Du ja noch ein Stück vor Dir...

Moritz


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Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 06:58  
Zwei Anmerkungen:

Mein Kenntnisstand bisher ist, dass es erhebliche Unterschiede bei der Interpretation und Konkretisierung der EU weiten Regelungen gibt. Was das eine Amt genemigt, muss ein anderes noch lange nicht. Bei meiner Schwester wäre eine Genehmigung einer offenen privaten Küche möglich, woanders wäre das ein NoGo. Wir sehen Ähnliches bei den unterschiedlichen Interpretationen unserer geliebten Hauptzollämtern. Was dabei Länder oder Gemeindeanteil ist entzieht sich mir bisher. Hinzu kommen noch lokale Traditionen (siehe Straußen- oder Zoigelwirtschaft), wenn vorhanden, erleichtert das ungemein.

Wenn jemand kostenlos und unverbindlich vorbeikommt, ist das schon mal gut. Ich habe irgendwo gelesen, dass so ein Besuch kostenpflichtig beauftragt werden kann.


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 07:47  
Klingt auf jeden Fall spannend. Freu mich schon auf die Infos.

Glück Auf,
Stefan
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 12.2.2014 um 08:04  
Ich denke mal dass es in vielen Bereichen einen gewissen Ermessensspielraum gibt. Wenn der Mensch von der Genehmigunsbehörde alle Register zieht, und an die Grenzen dessen geht was er verantworten kann hast Du das grosse Los gezogen.

Da bleibt dann nur zu hoffen, dass er als ehemaliger Brauer lieber eine Hausbrauerei genehmigt als einen Bratwurststand oder eine Dönerbude.


[Editiert am 12.2.2014 um 08:04 von uli74]



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Gruss Uli
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