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Autor: Betreff: Bayrisches Reinheitsgebot / deutsches Reinheitsgebot
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tinoquell
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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2008 um 21:12  
Hallo Braugemeinde,

ein Bekannter hat mir diese vermeintlich simple Frage gestellt, ich stand ziemlich dumm da und möchte das jetzt mal an Euch weitergeben:

Gibt es einen Unterschied zwischen dem "Bayrischen Reinheitsgebot" und dem "Deutschen Reinheitsgebot" ?
Auf den Etiketten verschiedener Brauereien ist das mal so, mal so zu lesen.

Klar ist mir, dass das "Reinheitsgebot" 1516 in Bayern / Deutschland erlassen wurde. Aber ist da doch eine Differenzierung ? Wie ist das eigentlich mit dem Weizenbier, wo im Urtext doch nur etwas von Gerste steht ? Im Wiki schreibt man UG=nur Gerste und OG=Gerste und Weizen. Ist das gleich der Unterschied ? Wann/wo wurde das eigentlich formuliert ?

Diese Frage ist sicher nicht von praktischer Bedeutung, aber als Hobbybrauer möchte man doch mit einer gewissen Produktkenntnis aufwarten ....

Deshalb danke im Vorauss für Eure Antworten.
Grüße
Tino


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burgi4u
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smilies/question.gif erstellt am: 16.2.2008 um 23:15  
Hallo Tino,
tut mir leid ich kann nur mit Links dienen, das RHG interessiert mich nicht so.
Vielleicht helfen die weiter, ich lese sie immer nur halbherzig durch:
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=2968
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=4112
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=4934
Viele Grüße burgi :)


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Schade dass man Bier nicht ficken kann
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2008 um 23:49  
Hallo, emjay,

hier ist`s m.E. eindeutig erklärt: http://www.bayerisches-bier.de/contentserv43/bayerisches-bier .de/index.php?StoryID=121

Greets
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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tinoquell
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red_folder.gif erstellt am: 17.2.2008 um 20:15  
Hallo und Danke für Eure Antworten.

Ich fasse das (in der letzten Stunde) Gelesene kurz zusammen:

1516 wurde das BAYRISCHE Reinheitsgebot erlassen, das Gerste, Hopfen und Wasser als alleinige Rohstoffe festschreibt.

Bereits damals wurde dieses Gebot aber durch reiche / adlige / priviligierte Leute aufgeweicht, in dem ihnen erlaubt war, auch Weizen(malz) zu verwenden. Ein entsprechendes Schriftstück oder Gesetz habe ich dazu nicht gefunden.

Erst 1906 wurde ein DEUTSCHES Reinheitsgebot herausgebracht, das im Wesentlichen auf dem Bayrischen beruht, zusätzlich aber nocht Zucker und Zuckerersatzstoffe bei OG Bieren erlaubt.

Seit 1952 findet man die Regelung im "Vorläufigen Biergesetz" §9, Absatz 1 incl. der Süßstofferlaubnis.

Das Biersteuergesetz dagegen benennt seinen Steuergegenstand dagegen nach der "Erweiterten Nomenklatur" der EU, in der alle Waren, die es so gibt, aufgefüht sind, unter Nummer 2203 auch "Bier".

Der Zusammenhang zwischen Vorläufigem Biergesetz, Biersteuergesetz usw. erschließt sich mit als Nicht - Juristen nicht.

Das Bayrische RHG ist also
- älter (1516 / 1906) und
- strenger (kein Zucker, kein Süsstoff)

Also, Danke und bis zum nächsten legga Früchte- oder Weihnachtsbier
Übrigens, Aus dem "Vorläufigen Biergesetz" :

(8) Die Vorschriften in den Absätzen 1 und 2 finden keine Anwendung für diejenigen Brauereien, die Bier nur für den Hausbedarf herstellen (Hausbrauer). :thumbup:

Grüße
Tino


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red_folder.gif erstellt am: 18.2.2008 um 03:40  
Hallo tino,

wenns um das bayrische RHG geht bin ich immer gerne zu Auskünften bereit.

Zitat:
Bereits damals wurde dieses Gebot aber durch reiche / adlige / priviligierte Leute aufgeweicht, in dem ihnen erlaubt war, auch Weizen(malz) zu verwenden. Ein entsprechendes Schriftstück oder Gesetz habe ich dazu nicht gefunden.


Nun das liest du am besten hier nach http://www.canuseum.de/biergeschichte/geschichte.htm Da gibt es viele Informationen aus alten Quellen, auch wenn die Interpretation dieser hier meist ziemlich daneben liegt...
Kurz zusammengefasst:

Zitat:
Erneut aus Böhmen gelangt 1520 die Kenntnis des Brauens von obergärig vergorenem Weizen-Bier nach Deutschland

Wohlgemerkt, das RHG wurde 1516 erlassen, also nur 4 Jahre zuvor.
Zitat:
Dieses Weissbier ("weiß Behaimisch Pier") kann während des ganzen Jahres hergestellt werden, verstößt aber wegen des Zusatzes von Hefe gegen das Reinheitsgebot.

Hier liegt wieder ein sachlicher Fehler vor. Hefe ist für jede Art von Gärung notwendig und von daher erlaubt. Lediglich das Weizenmalz wird in der ersten Fassung des RHG nicht zugelassen.
Zitat:
In diesem Jahr verlieh Ludwig X. seinem Landhofmeister Hans Sigismund von Degenberg das Privileg Weißbier für das gesamte Gebiet des Bayerischen Waldes herzustellen.

Bereits 4 Jahre nach dem Erlass des ersten RHG war es also erlaubt Weissbier zu brauen. Wenn auch nur als Privileg. Allerdings damals schon für das GESAMTE Volk, nicht nur für den Adel erwerblich. Ausserdem wird hierdurch bewiesen, dass Weissbier im eigentlichen Sinne zum Zeitpunkt des Erlasses 1516 in Bayern noch garnicht bekannt war. Warum also wurde Weizen im RHG ausgeschlossen?
Zitat:
Wegen der leichten Verderblichkeit wird das Weissbier als ungesund diffamiert und schließlich 1567 von Herzog Albrecht IV. von Bayern ganz verboten. Die Begründung war fadenscheinig: Es sei "ein unnützes Getränk, das weder führe noch nähre, noch Kraft und Macht gäbe, sondern nur zum Trinken reize". In Wahrheit sollte der kostbare Weizen nicht weiter zum Bierbrauen verwendet werden. Obwohl das Brauen von Weißem Bier verboten wurde, behielten die Degenberger dieses Recht auch weiterhin.

Also Weißbier war (und ist es ja immer noch) sehr viel verderblicher als unergäriges Bier, und der Weizen an sich allzumal immernoch zu wertvoll für das Bier-Brauen. Dass der Adel weiterhin ein Recht auf Weissbier-Brauereien erhält sollte nicht verwundern. Die hatten damals ein Monopol auf alles.

Zitat:
Als das Geschlecht der Degenberger im Jahre 1602 schließlich ausstarb, nahm Herzog Maximilian das Recht Weißbier zu brauen wieder an sich. Er erkannte, dass Weissbier ein ideales Erfrischungsgetränk für die Bevölkerung und nicht gesundheitsgefährdend ist. Er bringt nach und nach alle Brauereien Bayerns, die obergäriges Weissbier herstellen, in Staatsbesitz und errichtet so ein Staatsmonopol auf das Brauen von Weissbier. Damit soll der Staatshaushalt saniert werden. Denn seit 1572 liegt auf Weissbier die vierfache Steuer von Braunbier. Als Ausgleich für den Verstoß gegen das Reinheitsgebot leistet Maximilian eine Bußabgabe an die Landschaft. Das Weißbiermonopol war eine sichere und wichtige Einnahmequelle der Wittelsbacher, zumal das Weißbier immer mehr an Popularität gewann. War das Hoheitsrecht zur Herstellung von Weizenbier zunächst nur auf München beschränkt, entstanden nach und nach überall im Land kurfürstliche Brauhäuser, in denen gegen Abgaben Weißbier gebraut werden durfte. Weißbier zu brauen war allerdings weiterhin ausschließlich den jeweiligen Landesherren vorbehalten. Zudem durfte Weißbier das ganze Jahr über, Braunbier dagegen nur in den kühleren Monaten, von September bis April gebraut werden.


Hierin liegt die größte Fehlinterpretation. Die Abgaben an die Landschaft waren keineswegs Bußgelder wegen einer Verletzung des RHGs, sondern die damals üblichen Gebühren zum Aufrechterhalten des Monopols (auch Weißbierprivileg oder Weißbierregal genannt) Nun, und das wird in der Quelle nicht erwähnt, waren die Wirte damals ebenso verpflichtet das Weißbier an die Bevölkerung auszuschenken. Andernfalls drohte ein Entzug der Schankerlaubis. Auf diese Weise wurde ein Großteil des bayrischen Staatshaushaltes finanziert und die damals hohen Schulden (30 jähriger Krieg...) getilgt. Weißbier gibt es also schon sehr lange, und auch für das "normale" Volk!
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tinoquell
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red_folder.gif erstellt am: 18.2.2008 um 06:18  
Danke, interessanter Text !
Tino


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Vilos
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red_folder.gif erstellt am: 4.4.2013 um 10:41  

Zitat:
Hier liegt wieder ein sachlicher Fehler vor. Hefe ist für jede Art von Gärung notwendig und von daher erlaubt. Lediglich das Weizenmalz wird in der ersten Fassung des RHG nicht zugelassen.


Hefe war zur Zeit um 1516 noch nicht als Gärfaktor im Reihneitsgebot vermerkt, da die Würze meist offen stehen gelassen wurde und so eine Spontangärung erfolgte, mit "wilden" Bakterien.
Dashalb hatten Brauer in der Nähe von Bäckereien meist das beste Bier, da sich beim backen, von dort einige Hefesporen in das köstliche Gebräu verirrten.
PS. Lambik Biere werden heute noch so gebraut.

lg manni
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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 4.4.2013 um 11:31  
...und damit das hier noch ein bisschen vollständiger wird, sollte man erwähnen, daß die meisten deutschen Fürsten (natürlich gabs damals noch nichts, was man Deutschland hätte nennen können, aber ich mach das mal der Einfachheit halber trotzdem) solche Gesetze erlassen haben.

Ein gutes Beispiel ist das Weißenseer Reinheitsgebot von 1434, das derzeit älteste bekannte Reinheitsgebot aus Thüringen.

Gruß,
Bierwisch


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Der Klügere kippt nach!
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 4.4.2013 um 11:39  

Zitat von Vilos, am 4.4.2013 um 10:41

Zitat:
Hier liegt wieder ein sachlicher Fehler vor. Hefe ist für jede Art von Gärung notwendig und von daher erlaubt. Lediglich das Weizenmalz wird in der ersten Fassung des RHG nicht zugelassen.


Hefe war zur Zeit um 1516 noch nicht als Gärfaktor im Reihneitsgebot vermerkt, da die Würze meist offen stehen gelassen wurde und so eine Spontangärung erfolgte, mit "wilden" Bakterien.
Dashalb hatten Brauer in der Nähe von Bäckereien meist das beste Bier, da sich beim backen, von dort einige Hefesporen in das köstliche Gebräu verirrten.
PS. Lambik Biere werden heute noch so gebraut.

lg manni


Das ist ein Trugschluss das Hefe im RHG nicht vorkommt weil man sie nicht kannte. Es wird nämlich in wesentlich älteren Quellen bereits auf Zeug (hefe) im brauprozeß eingegangen.

Die Aussage "gebraut nach dem deutschen RHG von 1516" ist schlichtweg falsch. 1516 gabe es noch kein Deutschland.

Jan
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 4.4.2013 um 11:40  

Zitat von Vilos, am 4.4.2013 um 10:41
Hefe war zur Zeit um 1516 noch nicht als Gärfaktor im Reihneitsgebot vermerkt, da die Würze meist offen stehen gelassen wurde und so eine Spontangärung erfolgte, mit "wilden" Bakterien.

Auch bei der Spontangärung sind Hefen am Werk. Falls es doch mal Bakterien sind, ist meist Hopfen und Malz verloren. ;)

Zitat:
Dashalb hatten Brauer in der Nähe von Bäckereien meist das beste Bier, da sich beim backen, von dort einige Hefesporen in das köstliche Gebräu verirrten.

Tja, daher auch:"Heute back' ich, morgen brau' ich ...".

Nach meiner Beobachtung besteht der Unterschied zwischen bayrischem und deutschem Reinheitsgebot auf dem Etikett alleine im Standort der Brauerei. Hat sie ihren Sitz in Bayern, ist es das bayrische Reinheitsgebot, alle anderen deutschen Brauereien schreiben deutsches Reinheitsgebot drauf. An das Gesetz von 1516 halten sie sich aber allesamt nicht, nicht zuletzt, weil das neben den Zutaten auch den Preis vorschrieb.

Ach, und übrigens: Können wir bitte wenigstens hier im Forum aufhören, dieses Gesetz von 1516 als Reinheitsgebot zu bezeichnen?
Der Begriff ist eine Marketing-Erfindung des 19. oder 20. Jahrhunderts und hat mit den ursprünglichen Zielen dieses Gesetzes wenig zu tun.


[Editiert am 4.4.2013 um 11:43 von rmax]
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 4.4.2013 um 14:04  
Hi,

Naja den Originalnamen der "Gesetzgebung" von 1516 wird man heute nicht mehr durchdrücken können - "wie das Pier summer un Winter auf dem Land sol geschenckt un prauen werden" ist einfach nicht mehr zeitgemäß! ;)

Daher muss wohl oder übel eine andere Bezeichnung her; und die Regelung von 1516 ist nun mal - zumindest für den größten Teil der Welt - aus Deutschland...

Wie auch die "amerikanischen Ureinwohner" schon lange vor der "Entdeckung" des amerikanischen Kontinents und erst recht vor der Staatsgründung der USA dort lebten, und trotzdem weiss hier jeder was gemeint ist mit "amerikanischer Ureinwohner", oder alternativ "australischer Ureinwohner" usw...

und mit dem Suchbegriff "Reinheitsgebot" findet man schon zielführend die gewünschten Informationen bei den herkömmlichen Suchmaschinenanbietern - also ich hab kein Problem damit wenn es "deutsches Reinheitsgebot von 1516" genannt wird.

Problematisch finde ich eher, dass ca 70% der Befragten spontan vermuten, es hätte was mit Sauberkeit und Reinigen zu tun - wohl auch dank des irreführenden Namens. :D

Grüße


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Vilos
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 16:58  

Zitat:
Auch bei der Spontangärung sind Hefen am Werk. Falls es doch mal Bakterien sind, ist meist Hopfen und Malz verloren.


:) richtig!
Wäre passender von Hefe-Pilz-Sporen zu sprechen.

zitat aus dem WWW.
"Hefe sind Pilze die Alkohol pinkeln und Kohlendiokid furzen"
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 17:03  

Zitat von Vilos, am 5.4.2013 um 16:58

Zitat:
Auch bei der Spontangärung sind Hefen am Werk. Falls es doch mal Bakterien sind, ist meist Hopfen und Malz verloren.


:) richtig!
Wäre passender von Hefe-Pilz-Sporen zu sprechen.

zitat aus dem WWW.
"Hefe sind Pilze die Alkohol pinkeln und Kohlendiokid furzen"


Und warum nur Sporen und nicht auch die lebenden Zellen.

Es wäre passender einfach von Hefen zu sprechen.

Jan
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 17:19  
"Schlauchpilze" geht auch. :)


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 17:55  
Ihr habt ja alle keine Ahnung! Es sind nämlich Tiere mit Saugrüssel, wie schon unser Altvorderer Forscher Justus v. Liebig in seinen später nach ihm benannten Annalen zum Thema Gärung zu berichten wusste:

"Mit Wasser zerteilte Bierhefe löst sich in unendlich kleine Kügelchen auf. Bringt man diese Kügelchen in Zuckerwasser, so entwickeln sich daraus kleine Tiere. Sie besitzen eine Art Saugrüssel, mit dem sie den Zucker aus der Auflösung verschlucken.
Die Verdauung ist sogleich und auf das Bestimmteste an der erfolgenden Ausleerung von Exkrementen zu erkennen. Sie entleeren aus dem Darmkanal Weingeist und aus den Harnorganen Kohlensäure.
So sieht man also aus dem Anus dieser Tiere unaufhörlich eine spezifisch leichtere Flüssigkeit in die Höhe steigen und aus ihren enorm großen Genitalien spritzt in sehr kurzen Zwischenräumen ein Strom von Kohlensäure."

Nur, dass Ihr es wisst!

Gruß
Michael


[Editiert am 5.4.2013 um 18:01 von tauroplu]



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Boern
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 18:00  
:goodpost:


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Besten Gruß
Börn

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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 18:24  
Da kann man mal sehen, dass heutzutage alles schlechter wird: Mit den modernen Mikroskopen kann man die Rüsseltierchen gar nicht mehr SEHEN! Das ist ein Skandal! :puzz: *giggel
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 18:56  

Zitat von tauroplu, am 5.4.2013 um 17:55
Ihr habt ja alle keine Ahnung! Es sind nämlich Tiere mit Saugrüssel...



Elefanten hatte ich auch schon länger in Verdacht!


Zitat von tauroplu, am 5.4.2013 um 17:55
Sie entleeren aus dem Darmkanal Weingeist und aus den Harnorganen Kohlensäure.


Immerhin haben sie so viel Anstand und furzen nicht ins Bier.


[Editiert am 5.4.2013 um 18:59 von uli74]



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Gruss Uli
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 19:28  
Was für eine prächtige RHG Diskussion! :love:

Stefan
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 19:37  
Sorry, Stefan, hast ja Recht, aber ich wollte diese ständigen RHG Diskussionen mal auf einen wirklich wissenschaftlichen Zweig bringen, mehr nicht.


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 19:39  
Rein wissenschaftlich gesehen:

Wenn Hefen von Pasteur entdeckt wurden, sind sie dann nicht Franzosen? Kann dann ein mit Hefe vergorenes Bier nach dem deutschen RHG sein?

Jan
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 19:43  

Zitat von JanBr, am 5.4.2013 um 19:39
Rein wissenschaftlich gesehen:

Wenn Hefen von Pasteur entdeckt wurden, sind sie dann nicht Franzosen? Kann dann ein mit Hefe vergorenes Bier nach dem deutschen RHG sein?


Auf keinen Fall!
Drum wurde das mit der Hefe 1516 auch unter den Tisch gekehrt :exclam:

Stefan
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 19:44  

Zitat von Boludo, am 5.4.2013 um 19:43

Zitat von JanBr, am 5.4.2013 um 19:39
Rein wissenschaftlich gesehen:

Wenn Hefen von Pasteur entdeckt wurden, sind sie dann nicht Franzosen? Kann dann ein mit Hefe vergorenes Bier nach dem deutschen RHG sein?


Auf keinen Fall!
Drum wurde das mit der Hefe 1516 auch unter den Tisch gekehrt :exclam:

Stefan


Würde das, mit der Nationalität, bewiesen würden, würde ich persönlich auch aufhören Bier zu trinken.

Jan
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 19:46  
Noch viel schlimmer: untergärige Hefen sind Südamerikaner!! :D
http://aem.asm.org/content/74/7/2144.abstract


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2013 um 19:47  

Zitat von DerDennis, am 5.4.2013 um 19:46
Noch viel schlimmer: untergärige Hefen sind Südamerikaner!! :D
http://aem.asm.org/content/74/7/2144.abstract


Siempre sabía que mis amigos argentinos son los mejores del mundo!

Stefan
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