Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2008 um 21:12 |
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Hallo Braugemeinde,
ein Bekannter hat mir diese vermeintlich simple Frage gestellt, ich stand
ziemlich dumm da und möchte das jetzt mal an Euch weitergeben:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem "Bayrischen Reinheitsgebot" und dem
"Deutschen Reinheitsgebot" ?
Auf den Etiketten verschiedener Brauereien ist das mal so, mal so zu lesen.
Klar ist mir, dass das "Reinheitsgebot" 1516 in Bayern / Deutschland
erlassen wurde. Aber ist da doch eine Differenzierung ? Wie ist das
eigentlich mit dem Weizenbier, wo im Urtext doch nur etwas von Gerste steht
? Im Wiki schreibt man UG=nur Gerste und OG=Gerste und Weizen. Ist das
gleich der Unterschied ? Wann/wo wurde das eigentlich formuliert ?
Diese Frage ist sicher nicht von praktischer Bedeutung, aber als
Hobbybrauer möchte man doch mit einer gewissen Produktkenntnis aufwarten
....
Deshalb danke im Vorauss für Eure Antworten.
Grüße
Tino
____________________
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Posting Freak Beiträge: 581 Registriert: 18.2.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2008 um 23:15 |
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Antwort 1 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2008 um 23:49 |
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Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.2.2008 um 20:15 |
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Hallo und Danke für Eure Antworten.
Ich fasse das (in der letzten Stunde) Gelesene kurz zusammen:
1516 wurde das BAYRISCHE Reinheitsgebot erlassen, das Gerste, Hopfen und
Wasser als alleinige Rohstoffe festschreibt.
Bereits damals wurde dieses Gebot aber durch reiche / adlige /
priviligierte Leute aufgeweicht, in dem ihnen erlaubt war, auch
Weizen(malz) zu verwenden. Ein entsprechendes Schriftstück oder Gesetz habe
ich dazu nicht gefunden.
Erst 1906 wurde ein DEUTSCHES Reinheitsgebot herausgebracht, das im
Wesentlichen auf dem Bayrischen beruht, zusätzlich aber nocht Zucker und
Zuckerersatzstoffe bei OG Bieren erlaubt.
Seit 1952 findet man die Regelung im "Vorläufigen Biergesetz" §9, Absatz 1
incl. der Süßstofferlaubnis.
Das Biersteuergesetz dagegen benennt seinen Steuergegenstand dagegen nach
der "Erweiterten Nomenklatur" der EU, in der alle Waren, die es so gibt,
aufgefüht sind, unter Nummer 2203 auch "Bier".
Der Zusammenhang zwischen Vorläufigem Biergesetz, Biersteuergesetz usw.
erschließt sich mit als Nicht - Juristen nicht.
Das Bayrische RHG ist also
- älter (1516 / 1906) und
- strenger (kein Zucker, kein Süsstoff)
Also, Danke und bis zum nächsten legga Früchte- oder Weihnachtsbier
Übrigens, Aus dem "Vorläufigen Biergesetz" :
(8) Die Vorschriften in den Absätzen 1 und 2 finden keine Anwendung für
diejenigen Brauereien, die Bier nur für den Hausbedarf herstellen
(Hausbrauer).
Grüße
Tino ____________________
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Antwort 3 |
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Junior Member Beiträge: 37 Registriert: 4.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.2.2008 um 03:40 |
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Hallo tino,
wenns um das bayrische RHG geht bin ich immer gerne zu Auskünften
bereit.
Zitat: | Bereits damals wurde
dieses Gebot aber durch reiche / adlige / priviligierte Leute aufgeweicht,
in dem ihnen erlaubt war, auch Weizen(malz) zu verwenden. Ein
entsprechendes Schriftstück oder Gesetz habe ich dazu nicht
gefunden. |
Nun das liest du am besten hier nach http://www.canuseum.de/biergeschichte/geschichte.htm Da
gibt es viele Informationen aus alten Quellen, auch wenn die Interpretation
dieser hier meist ziemlich daneben liegt...
Kurz zusammengefasst:
Zitat: | Erneut aus Böhmen
gelangt 1520 die Kenntnis des Brauens von obergärig vergorenem Weizen-Bier
nach Deutschland |
Wohlgemerkt, das RHG wurde 1516
erlassen, also nur 4 Jahre zuvor. Zitat: | Dieses Weissbier ("weiß
Behaimisch Pier") kann während des ganzen Jahres hergestellt werden,
verstößt aber wegen des Zusatzes von Hefe gegen das
Reinheitsgebot. |
Hier liegt wieder ein sachlicher
Fehler vor. Hefe ist für jede Art von Gärung notwendig und von daher
erlaubt. Lediglich das Weizenmalz wird in der ersten Fassung des RHG nicht
zugelassen. Zitat: | In diesem Jahr verlieh Ludwig X. seinem Landhofmeister Hans
Sigismund von Degenberg das Privileg Weißbier für das gesamte Gebiet des
Bayerischen Waldes herzustellen. |
Bereits 4
Jahre nach dem Erlass des ersten RHG war es also erlaubt Weissbier zu
brauen. Wenn auch nur als Privileg. Allerdings damals schon für das GESAMTE
Volk, nicht nur für den Adel erwerblich. Ausserdem wird hierdurch bewiesen,
dass Weissbier im eigentlichen Sinne zum Zeitpunkt des Erlasses 1516 in
Bayern noch garnicht bekannt war. Warum also wurde Weizen im RHG
ausgeschlossen? Zitat: | Wegen der leichten Verderblichkeit wird das Weissbier als
ungesund diffamiert und schließlich 1567 von Herzog Albrecht IV. von Bayern
ganz verboten. Die Begründung war fadenscheinig: Es sei "ein unnützes
Getränk, das weder führe noch nähre, noch Kraft und Macht gäbe, sondern nur
zum Trinken reize". In Wahrheit sollte der kostbare Weizen nicht weiter zum
Bierbrauen verwendet werden. Obwohl das Brauen von Weißem Bier verboten
wurde, behielten die Degenberger dieses Recht auch
weiterhin. |
Also Weißbier war (und ist es ja
immer noch) sehr viel verderblicher als unergäriges Bier, und der Weizen an
sich allzumal immernoch zu wertvoll für das Bier-Brauen. Dass der Adel
weiterhin ein Recht auf Weissbier-Brauereien erhält sollte nicht
verwundern. Die hatten damals ein Monopol auf alles.
Zitat: | Als das Geschlecht der
Degenberger im Jahre 1602 schließlich ausstarb, nahm Herzog Maximilian das
Recht Weißbier zu brauen wieder an sich. Er erkannte, dass Weissbier ein
ideales Erfrischungsgetränk für die Bevölkerung und nicht
gesundheitsgefährdend ist. Er bringt nach und nach alle Brauereien Bayerns,
die obergäriges Weissbier herstellen, in Staatsbesitz und errichtet so ein
Staatsmonopol auf das Brauen von Weissbier. Damit soll der Staatshaushalt
saniert werden. Denn seit 1572 liegt auf Weissbier die vierfache Steuer von
Braunbier. Als Ausgleich für den Verstoß gegen das Reinheitsgebot leistet
Maximilian eine Bußabgabe an die Landschaft. Das Weißbiermonopol war eine
sichere und wichtige Einnahmequelle der Wittelsbacher, zumal das Weißbier
immer mehr an Popularität gewann. War das Hoheitsrecht zur Herstellung von
Weizenbier zunächst nur auf München beschränkt, entstanden nach und nach
überall im Land kurfürstliche Brauhäuser, in denen gegen Abgaben Weißbier
gebraut werden durfte. Weißbier zu brauen war allerdings weiterhin
ausschließlich den jeweiligen Landesherren vorbehalten. Zudem durfte
Weißbier das ganze Jahr über, Braunbier dagegen nur in den kühleren
Monaten, von September bis April gebraut
werden. |
Hierin liegt die größte Fehlinterpretation. Die Abgaben an die Landschaft
waren keineswegs Bußgelder wegen einer Verletzung des RHGs, sondern die
damals üblichen Gebühren zum Aufrechterhalten des Monopols (auch
Weißbierprivileg oder Weißbierregal genannt) Nun, und das wird in der
Quelle nicht erwähnt, waren die Wirte damals ebenso verpflichtet das
Weißbier an die Bevölkerung auszuschenken. Andernfalls drohte ein Entzug
der Schankerlaubis. Auf diese Weise wurde ein Großteil des bayrischen
Staatshaushaltes finanziert und die damals hohen Schulden (30 jähriger
Krieg...) getilgt. Weißbier gibt es also schon sehr lange, und auch für das
"normale" Volk!
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 1776 Registriert: 14.7.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.2.2008 um 06:18 |
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Danke, interessanter Text !
Tino
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Antwort 5 |
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Newbie Beiträge: 4 Registriert: 22.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 4.4.2013 um 10:41 |
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Zitat: | Hier liegt wieder ein
sachlicher Fehler vor. Hefe ist für jede Art von Gärung notwendig und von
daher erlaubt. Lediglich das Weizenmalz wird in der ersten Fassung des RHG
nicht zugelassen. |
Hefe war zur Zeit um 1516 noch nicht als Gärfaktor im Reihneitsgebot
vermerkt, da die Würze meist offen stehen gelassen wurde und so eine
Spontangärung erfolgte, mit "wilden" Bakterien.
Dashalb hatten Brauer in der Nähe von Bäckereien meist das beste Bier, da
sich beim backen, von dort einige Hefesporen in das köstliche Gebräu
verirrten.
PS. Lambik Biere werden heute noch so gebraut.
lg manni
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.4.2013 um 11:31 |
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...und damit das hier noch ein bisschen vollständiger wird, sollte man
erwähnen, daß die meisten deutschen Fürsten (natürlich gabs damals noch
nichts, was man Deutschland hätte nennen können, aber ich mach das mal der
Einfachheit halber trotzdem) solche Gesetze erlassen haben.
Ein gutes Beispiel ist das Weißenseer
Reinheitsgebot von 1434, das derzeit älteste bekannte Reinheitsgebot
aus Thüringen.
Gruß,
Bierwisch ____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.4.2013 um 11:39 |
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Zitat von Vilos, am 4.4.2013 um
10:41 | Zitat: | Hier liegt wieder ein
sachlicher Fehler vor. Hefe ist für jede Art von Gärung notwendig und von
daher erlaubt. Lediglich das Weizenmalz wird in der ersten Fassung des RHG
nicht zugelassen. |
Hefe war zur Zeit um 1516 noch nicht als Gärfaktor im Reihneitsgebot
vermerkt, da die Würze meist offen stehen gelassen wurde und so eine
Spontangärung erfolgte, mit "wilden" Bakterien.
Dashalb hatten Brauer in der Nähe von Bäckereien meist das beste Bier, da
sich beim backen, von dort einige Hefesporen in das köstliche Gebräu
verirrten.
PS. Lambik Biere werden heute noch so gebraut.
lg manni |
Das ist ein Trugschluss das Hefe im RHG nicht vorkommt weil man sie nicht
kannte. Es wird nämlich in wesentlich älteren Quellen bereits auf Zeug
(hefe) im brauprozeß eingegangen.
Die Aussage "gebraut nach dem deutschen RHG von 1516" ist schlichtweg
falsch. 1516 gabe es noch kein Deutschland.
Jan
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Antwort 8 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.4.2013 um 11:40 |
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Zitat von Vilos, am 4.4.2013 um
10:41 | Hefe war zur Zeit um 1516 noch nicht
als Gärfaktor im Reihneitsgebot vermerkt, da die Würze meist offen stehen
gelassen wurde und so eine Spontangärung erfolgte, mit "wilden"
Bakterien. |
Auch bei der Spontangärung sind Hefen
am Werk. Falls es doch mal Bakterien sind, ist meist Hopfen und Malz
verloren.
Zitat: | Dashalb hatten Brauer in
der Nähe von Bäckereien meist das beste Bier, da sich beim backen, von dort
einige Hefesporen in das köstliche Gebräu
verirrten. |
Tja, daher auch:"Heute back' ich,
morgen brau' ich ...".
Nach meiner Beobachtung besteht der Unterschied zwischen bayrischem und
deutschem Reinheitsgebot auf dem Etikett alleine im Standort der Brauerei.
Hat sie ihren Sitz in Bayern, ist es das bayrische Reinheitsgebot, alle
anderen deutschen Brauereien schreiben deutsches Reinheitsgebot drauf. An
das Gesetz von 1516 halten sie sich aber allesamt nicht, nicht zuletzt,
weil das neben den Zutaten auch den Preis vorschrieb.
Ach, und übrigens: Können wir bitte wenigstens hier im Forum aufhören,
dieses Gesetz von 1516 als Reinheitsgebot zu bezeichnen?
Der Begriff ist eine Marketing-Erfindung des 19. oder 20. Jahrhunderts und
hat mit den ursprünglichen Zielen dieses Gesetzes wenig zu tun.
[Editiert am 4.4.2013 um 11:43 von rmax]
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 4.4.2013 um 14:04 |
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Hi,
Naja den Originalnamen der "Gesetzgebung" von 1516 wird man heute nicht
mehr durchdrücken können - "wie das Pier summer un Winter auf dem Land sol
geschenckt un prauen werden" ist einfach nicht mehr zeitgemäß!
Daher muss wohl oder übel eine andere Bezeichnung her; und die Regelung von
1516 ist nun mal - zumindest für den größten Teil der Welt - aus
Deutschland...
Wie auch die "amerikanischen Ureinwohner" schon lange vor der "Entdeckung"
des amerikanischen Kontinents und erst recht vor der Staatsgründung der USA
dort lebten, und trotzdem weiss hier jeder was gemeint ist mit
"amerikanischer Ureinwohner", oder alternativ "australischer Ureinwohner"
usw...
und mit dem Suchbegriff "Reinheitsgebot" findet man schon zielführend
die gewünschten Informationen bei den herkömmlichen Suchmaschinenanbietern
- also ich hab kein Problem damit wenn es "deutsches Reinheitsgebot von
1516" genannt wird.
Problematisch finde ich eher, dass ca 70% der Befragten spontan vermuten,
es hätte was mit Sauberkeit und Reinigen zu tun - wohl auch dank des
irreführenden Namens.
Grüße ____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 10 |
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Newbie Beiträge: 4 Registriert: 22.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 5.4.2013 um 16:58 |
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Zitat: | Auch bei der
Spontangärung sind Hefen am Werk. Falls es doch mal Bakterien sind, ist
meist Hopfen und Malz verloren. |
richtig!
Wäre passender von Hefe-Pilz-Sporen zu sprechen.
zitat aus dem WWW.
"Hefe sind Pilze die Alkohol pinkeln und Kohlendiokid furzen"
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 17:03 |
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Zitat von Vilos, am 5.4.2013 um
16:58 | Zitat: | Auch bei der
Spontangärung sind Hefen am Werk. Falls es doch mal Bakterien sind, ist
meist Hopfen und Malz verloren. |
richtig!
Wäre passender von Hefe-Pilz-Sporen zu sprechen.
zitat aus dem WWW.
"Hefe sind Pilze die Alkohol pinkeln und Kohlendiokid furzen"
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Und warum nur Sporen und nicht auch die lebenden Zellen.
Es wäre passender einfach von Hefen zu sprechen.
Jan
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 5.4.2013 um 17:19 |
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"Schlauchpilze" geht auch. ____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
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Antwort 13 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 17:55 |
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Ihr habt ja alle keine Ahnung! Es sind nämlich Tiere mit Saugrüssel, wie
schon unser Altvorderer Forscher Justus v. Liebig in seinen später nach ihm
benannten Annalen zum Thema Gärung zu berichten wusste:
"Mit Wasser zerteilte Bierhefe löst sich in unendlich kleine Kügelchen auf.
Bringt man diese Kügelchen in Zuckerwasser, so entwickeln sich daraus
kleine Tiere. Sie besitzen eine Art Saugrüssel, mit dem sie den Zucker aus
der Auflösung verschlucken.
Die Verdauung ist sogleich und auf das Bestimmteste an der erfolgenden
Ausleerung von Exkrementen zu erkennen. Sie entleeren aus dem Darmkanal
Weingeist und aus den Harnorganen Kohlensäure.
So sieht man also aus dem Anus dieser Tiere unaufhörlich eine spezifisch
leichtere Flüssigkeit in die Höhe steigen und aus ihren enorm großen
Genitalien spritzt in sehr kurzen Zwischenräumen ein Strom von
Kohlensäure."
Nur, dass Ihr es wisst!
Gruß
Michael
[Editiert am 5.4.2013 um 18:01 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 18:00 |
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____________________ Besten Gruß
Börn
_____________________
www.braukollektiv.com
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Antwort 15 |
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Junior Member Beiträge: 27 Registriert: 10.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 18:24 |
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Da kann man mal sehen, dass heutzutage alles schlechter wird: Mit den
modernen Mikroskopen kann man die Rüsseltierchen gar nicht mehr SEHEN! Das
ist ein Skandal! *giggel
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 5.4.2013 um 18:56 |
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Elefanten hatte ich auch schon länger in Verdacht!
Immerhin haben sie so viel Anstand und furzen nicht ins Bier.
[Editiert am 5.4.2013 um 18:59 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 17 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 19:28 |
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Was für eine prächtige RHG Diskussion!
Stefan
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Antwort 18 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 19:37 |
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Sorry, Stefan, hast ja Recht, aber ich wollte diese ständigen RHG
Diskussionen mal auf einen wirklich wissenschaftlichen Zweig bringen, mehr
nicht.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 19:39 |
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Rein wissenschaftlich gesehen:
Wenn Hefen von Pasteur entdeckt wurden, sind sie dann nicht Franzosen? Kann
dann ein mit Hefe vergorenes Bier nach dem deutschen RHG sein?
Jan
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Antwort 20 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 19:43 |
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Zitat von JanBr, am 5.4.2013 um
19:39 | Rein wissenschaftlich gesehen:
Wenn Hefen von Pasteur entdeckt wurden, sind sie dann nicht Franzosen? Kann
dann ein mit Hefe vergorenes Bier nach dem deutschen RHG
sein? |
Auf keinen Fall!
Drum wurde das mit der Hefe 1516 auch unter den Tisch gekehrt
Stefan
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 19:44 |
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Würde das, mit der Nationalität, bewiesen würden, würde ich persönlich auch
aufhören Bier zu trinken.
Jan
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 5.4.2013 um 19:46 |
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Noch viel schlimmer: untergärige Hefen sind Südamerikaner!!
http://aem.asm.org/content/74/7/2144.abstract____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
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Antwort 23 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.4.2013 um 19:47 |
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Siempre sabía que mis amigos argentinos son los mejores del mundo!
Stefan
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Antwort 24 |
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