Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 10:00 |
|
|
Passend zur gerade eröffneten RHG-Diskussion habe ich hier eine Frage zum
Weizenbier.
Eine griechische Brauerein hat sich bei mir über die Müggelland-Brauerei-Seite gemeldet und gefragt, in
welchem Gesetz der Weizenmalzanteil von mindestens 50% bei einem Weizenbier
in Deutschland vorgeschrieben wird (in Griechenland ist es übrigens wohl
genau umgekehrt: dort gilt eine Vorschrift mit einem Maximalanteil von 50%
Weizenmalz). Dieser Mindestanteil von 50% wird allerorten zwar zitiert,
aber nirgends mit einem Gesetzes- oder Verordnungstext belegt.
Ich habe mich also zielsicher auf das vorläufige Biergesetz und dessen
Durchführungsverordnung gestürzt, aber dort nur noch eine sehr löchrige
Sammlung zum größten Teil aufgehobener Paragrafen vorgefunden. Auch in
deren Nachfolger, dem "Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch" sind keine Angaben dazu zu finden. Möglicherweise
gibt es dazu ja noch konkretere Durchführungsbestimmungen, aber um die zu
finden, muss man wohl Volljurist sein.
Ich gebe die Frage daher hier weiter, und hoffe auf einen Experten, der die
Vorschrift belegen kann.
[Editiert am 27.8.2013 um 10:00 von Berliner]
____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 12:57 |
|
|
Interessante Frage, auf
http://www.bjcp.org/2008styles/style15.php#1a
steht auch Zitat: | By German law, at least 50% of the grist must be malted wheat,
although some versions use up to 70% |
Vielleicht eine Urban Legend?
[Editiert am 27.8.2013 um 13:05 von rattenfurz]
|
|
Antwort 1 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 13:11 |
|
|
Das würd mich aber schon auch sehr interessieren!
Liebend gern würd ich bei unserem Hefeweizen für die Gasthausbrauerei den
Weizenanteil auf 30% senken.
Ich frag mal wo nach...
Stefan
|
|
Antwort 2 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 13:16 |
|
|
Ich habe ein bisschen gegoogelt und außer der Aussage, dass das so sei,
nichts gefunden.
In den direkt lesbaren Gesetzen steht nichts von Weizenbier oder
Weizenmalz. (Volltextsuche auf gesetze-im-internet.de und dejure.org nach
"Weizenmalz" und "Weizenbier").
Weitere Ideen:
- Irgendeine Nomenklatur die wir übersehen haben.
- Satzungen wie die des Vereins deutscher Brauer oder der "Münchner
Bier"-Vereinigung, vielleicht auch "Goldener Stern"
- Lokale / Kommunale Gesetzgebungen
- Europäische Gesetzgebung (edit)
[Editiert am 27.8.2013 um 13:19 von rattenfurz]
|
|
Antwort 3 |
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 13:25 |
|
|
Ich vermute die Vorschrift in einem der gestrichenen Paragrafen des vorl.
Biergesetzes, aber man findet ja nirgends den ursprünglichen Text. Und die
Frage ist dann ja auch, ob das jetzt in irgendeiner Nachfolgeregelung
steht.
[Editiert am 27.8.2013 um 13:26 von Berliner]
____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 4 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 13:26 |
|
|
|
|
Antwort 5 |
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 13:27 |
|
|
Ja, genau da, aber in einem der "(weggefallen)".
____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 6 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 13:36 |
|
|
|
|
Antwort 7 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 13:52 |
|
|
Jo, der letzte Link ist ergiebig. Jetzt müsste nur noch jemand(tm) in den
'verlinkten' Gesetzen nachlesen, ob da noch so etwas drinne stand.
Links sind die Anzeiger nach dem Jahr geordnet, innerhalb eines Jahres ist
die Seitenzahl fortlaufend.
Viel Erfolg, ich gebe auf (bin bis 1990 bzw. 1986 gekommen ;-) )
|
|
Antwort 8 |
|
Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 14:28 |
|
|
Sehr mühsam...
Und Suche gibt es nur für Abonnenten... ____________________ Gruß vom Berliner
|
|
Antwort 9 |
|
Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 14:32 |
|
|
Das ganze könnte mittlerweile auch in allgemeinen, EU-weit harmonisierten
Normen zum Kennzeichungsrecht aufgegangen sein, damit der unter einer
bestimmten Verkehrsbezeichnung suggerierter Inhalt (Weizen...) auch
tatsächlich maßgeblicher Bestandteil ist.
Ist aber nur eine Vermutung.
Gruß,
Andy
____________________
|
|
Antwort 10 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 16:10 |
|
|
Willkommen in der Welt der Recherche ;-)
Das Problem ist einfach, dass das scheinbar im Netz mit den 50% Viele
abschreiben, ohne eine Quelle zu nennen oder gar zu haben. Und die
Rückwärtssuche ist immer seltsam.
Vielleicht mag jemand einfach mal beim Bund deutscher Brauer anrufen und
fragen? ;-)
|
|
Antwort 11 |
|
Posting Freak Beiträge: 515 Registriert: 23.6.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 16:16 |
|
|
Ich habe auch vor ein paar Tagen das Netz durchsucht unter welchen
Umständen man ein Bier "WEIßE" nennen darf bzw. welche Bedingungen erfüllt
werden müssen. Es ist ähnlich wie mit dem Weizenanteil nicht ganz
ersichtlich.
Klar ist der erste Gedanke dass es sich um ein Weißbier/Weizenbier handelt
aber MUSS das so sein?
[Editiert am 27.8.2013 um 16:20 von jonnymidnight]
____________________
|
|
Antwort 12 |
|
Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 16:42 |
|
|
Weißbier muss m.W. überhaupt kein Weizenanteil haben. Das besagt nur
geschichtlich betrachtet, dass es sich um ein "weisses", also blasses,
helles Bier handelt. Weizenbier schon..die besagten 50%...?
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
|
|
Antwort 13 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 16:55 |
|
|
Hab ich grad gemacht, allerdings per mail!
Stefan
[Editiert am 27.8.2013 um 16:57 von Boludo]
|
|
Antwort 14 |
|
Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 17:06 |
|
|
Ein Beispiel wäre das Wöllnitzer Weißbier. Früher enthielt es gar kein
Weizen. Seit kurzem enthält es laut Auskunft des Braumeisters 20% Weizen.
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
|
|
Antwort 15 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 17:15 |
|
|
Zitat von flying, am 27.8.2013 um
16:42 | Weißbier muss m.W. überhaupt kein
Weizenanteil haben. Das besagt nur geschichtlich betrachtet, dass es sich
um ein "weisses", also blasses, helles Bier handelt. Weizenbier
schon..die besagten 50%...? |
Weiß und Weizen war damals synonym: Beispiel: Weißbrot.
|
|
Antwort 16 |
|
Posting Freak Beiträge: 1762 Registriert: 6.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 17:16 |
|
|
Mein gestern abgefülltes helles Weizen, fast nur aus Pilsenermalz, enthält
auch nur 30 % Weizenmalz.
Bin ich damit jetzt sogar RHG konform geblieben ?
Grüsse
Bernd
[Editiert am 27.8.2013 um 17:17 von BerndH]
|
|
Antwort 17 |
|
Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 17:33 |
|
|
Das steht zwar so bei Wikipedia, ist aber nur teilweise richtig. In alten
Braubüchern kann man viel über die "weissen Biere" lesen. Fast immer ist
dabei helles "weisses" Luftmalz gemeint, um es gegen das dunklere,
gedarrte, rauchige Malz abzugrenzen.
Weisse Bier können Weizenmalz enthalten, müssen aber nicht. ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
|
|
Antwort 18 |
|
Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 18:13 |
|
|
@rattenfurz: der Begriff "Weizenmalz" ist in der
"VorlBierGDV"/BierStDB (Durchführungsverordnung zum vorläufigen Biergesetz)
erwähnt, aber in anderem Zusammenhang (Zeitpunkt untergärige Kräusengabe
bei Obergärigem):
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bierstdb/gesa
mt.pdf
Lese gerade http://www.blq-weihenstephan.de/fileadmin/user_upload/PDF/B
ier-Etikettengestaltung.pdf
Dabei fällt mir auf, dass auf dem Etikett die Reihenfolge der Zutaten nach
Gewicht sortiert sein muss und die Malzsorten separat je Getreidesorte
aufgelistet sein müssen - also sieht man am Etikett eines Weizenbiers, ob
mehr Gersten- oder Weizenmalz drin ist.
Bleibt nur weiterhin die Frage warum, ob und wie/wo das geregelt ist?
Grüße
[Editiert am 27.8.2013 um 18:13 von DerDennis]
____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
|
|
Antwort 19 |
|
Posting Freak Beiträge: 801 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 27.8.2013 um 18:29 |
|
|
Zitat von Ladeberger, am 27.8.2013 um
14:32 | Das ganze könnte mittlerweile auch in
allgemeinen, EU-weit harmonisierten Normen zum Kennzeichungsrecht
aufgegangen sein, damit der unter einer bestimmten Verkehrsbezeichnung
suggerierter Inhalt (Weizen...) auch tatsächlich maßgeblicher Bestandteil
ist.
Ist aber nur eine Vermutung.
Gruß,
Andy |
Genau das meine ich sogar gelesen zu
haben...nur die Quelle kann ich leider nicht wiedergeben. Es war wohl aber
nicht das BierStDB ____________________ Blausud bleibt Blausud und Brautag bleibt Brautag
|
|
Antwort 20 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.8.2013 um 10:23 |
|
|
Der Brauerbund hat mir geantwortet.
Ehrlich gesagt weiß ich jetzt auch nicht so genau, wie das geregelt ist:
Zitat: | Sehr geehrter XX,
gesetzlich niedergeschrieben werden Sie den Weizenanteil nicht finden.
Vielmehr entspricht eine Weizenschüttung von mehr als 50 % der sogenannten
„Verkehrsaufassung“. Dieses ist sozusagen nicht-niedergeschriebenes
Gewohnheitsrecht und wird von den Überwachungsbehörden oft als Maßstab
angesetzt. Diese Verkehrsaufassung wird oft auch durch Urteile festgelegt
oder ist in Lebensmittelrechtskommentaren zu finden (Z.B. Hier:
Zipfel/Rathke).
Die Verkehrsaufassung kann in den verschiedenen Bundesländern auch
abweichend sein, so muß in Bayern beispielsweise beim dunklen Bier
mindestens 50 % dunkles Malz enthalten sein.
|
Stefan
|
|
Antwort 21 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 29.8.2013 um 10:25 |
|
|
Oh Gott...
Lasst uns das nicht vertiefen, das wird eklig.
|
|
Antwort 22 |
|
Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.8.2013 um 10:27 |
|
|
Dass da überhaupt jemand meint, er müsste den Brauern vorschreiben, welche
Zusammensetzung ihre Schüttung haben soll, geht mir schon genug gegen den
Strich.
Stefan
|
|
Antwort 23 |
|
Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 29.8.2013 um 10:38 |
|
|
Zitat von Boludo, am 29.8.2013 um
10:27 | Dass da überhaupt jemand meint, er
müsste den Brauern vorschreiben, welche Zusammensetzung ihre Schüttung
haben soll, geht mir schon genug gegen den Strich.
Stefan |
Das siehst du falsch. es geht nicht um den Brauer, es geht um den
Verbraucher. Verkehrsaufassungen spiegeln wieder was der Verbraucher
erwartet wenn er ein bestimmtes Produkt kauft. Bei Weizenbier eben auch
einen Mindestanteil an Weizenmalz. Das soll verhindern das der Hersteller
an teuren Zutaten ( hier Weizenmalz) spart und dem Verbraucher nur eine
bestimmte Eigenschaft vorgaukelt....
Jan
|
|
Antwort 24 |
|