Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 29.8.2013 um 10:48 |
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Antwort 25 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 29.8.2013 um 11:05 |
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Naja, das ist zwar nicht ganz das, was ich erwartet habe, aber immerhin ein
konkreter Hinweis auf einen Gesetzkommentar. Das bezieht sich wohl hierauf. Das wird man
online nicht einsehen können, aber das will ich wahrscheinlich auch
garnicht.
Dank an Stefan für den Kontakt zum Brauerbund und an alle anderen für die
Beteiligung an der Suche! ____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 26 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2013 um 11:18 |
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Zitat von JanBr, am 29.8.2013 um
10:38 |
Das siehst du falsch. es geht nicht um den Brauer, es geht um den
Verbraucher. Verkehrsaufassungen spiegeln wieder was der Verbraucher
erwartet wenn er ein bestimmtes Produkt kauft. Bei Weizenbier eben auch
einen Mindestanteil an Weizenmalz. Das soll verhindern das der Hersteller
an teuren Zutaten ( hier Weizenmalz) spart und dem Verbraucher nur eine
bestimmte Eigenschaft vorgaukelt....
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Ich versteh schon, was Du meinst.
Andererseits darf man bei uns eine Leberwurst
verkaufen, die nur zu 10% aus Leber besteht und da gibt es noch viele
andere Beispiele.
Aber egal
Was passiert denn jetzt konkret, wenn man ein 30% Weizenmalzbier als
Hefeweizen verkauft?
Stefan
[Editiert am 29.8.2013 um 11:20 von Boludo]
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Antwort 27 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 29.8.2013 um 11:27 |
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Es wird wohl nichts passieren, bis dir ein Konkurrent eine Abmahnung in's
Haus schicken lässt.
____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2013 um 11:30 |
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Mit welcher Begründung? Wenn es keine
gesetzliche Festschreibung Weizenbier = mindestens 50% Weizenmalzanteil
gibt, wird das nichts, da kann die Verkehrsauffassung sein wie sie will.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 29 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2013 um 11:30 |
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Wie will man das denn nachweisen?
Und kann man bestraft werden, obwohl man gegen kein Gesetz verstoßen
hat?
Interessiert mich wirklich.
Stefan
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 29.8.2013 um 12:15 |
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Jein. Hauptzutat im Bier ist ja auch Wasser, trotzdem muss es nicht
Wasserbier sein.
Verkehrsauffassung sagt auch nicht: Was heißt der Begriff.
Verkehrsauffassung sagt: Was würde der Durchschnittsdeutsche bei dem
Begriff verstehen bzw haben wollen, wenn er es im Restaurant bestellt.
Wenn er also ein Weizenbier bestellt, will er ein bayrisches Weizenbier und
eben kein Kölsch mit 10% Weizenanteil haben.
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Antwort 31 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2013 um 12:22 |
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Zitat von rattenfurz, am 29.8.2013 um
12:15 |
Verkehrsauffassung sagt: Was würde der Durchschnittsdeutsche bei dem
Begriff verstehen bzw haben wollen, wenn er es im Restaurant bestellt.
Wenn er also ein Weizenbier bestellt, will er ein bayrisches Weizenbier und
eben kein Kölsch mit 10% Weizenanteil haben.
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Ich vermute mal stark, dass der Durchschnittsdeutsche bei dem Begriff
"Hefeweizen" ein Bier haben will, das zu 100% aus Weizenmalz besteht
Aber wie gesagt, egal, was ich immer noch nicht verstehe ist, was passiert,
wenn man sich nicht daran hält.
Stefan
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Antwort 32 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 29.8.2013 um 12:28 |
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Die Verbraucherzentralen können in solchen Fällen wegen
Wettbewerbsverstößen abmahnen. Das machen Sie z.B. wenn ein Müslihersteller
Kirschen auf der Packung abbildet und dann nur entaromatisierte Cranberries
mit Kirscharoma in's Produkt packt. Da muss es kein Gesetz geben, dass
aromatisierte Cranberries in Kirschmüsli verbietet, sondern das gilt als
unlauterer Wettbewerb.
____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 33 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2013 um 12:33 |
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Ok, das macht Sinn, danke!
Wobei ich mich beim Hefeweizen von dem 1516 Sprüchlein auf der Flasche viel
mehr hinters Licht geführt fühle.
Stefan, der jetzt endlich Ruhe gibt
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2013 um 12:54 |
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Hm, eine zwieschneidige Angelegenheit diese allgemein Verkehrsauffassung.
An sich eine flexible Lösung abseits von starren, schnell alternden
Gesetzen. Das Problem ist nur, dass am Ende dann doch wieder irgendein
Bürokrat definiert, welche Verkehrsauffassung der Verbraucher zu besitzen
scheint. Ich bin mir sicher, würde man den Durchschnitts-Verbraucher
tatsächlich fragen, käme schwerpunktmäßig ein Ergebnis heraus: Das Bier
wird vollständig aus Weizen gebraut. Diese 50% Schwelle scheint mir daher
eher ein fauler Kompromiss aus tatsächlicher Auffassung und technologischer
Machbarkeit zu sein.
Im Falle von Weißbier schützt dieser Kompormiss vor allem vor einem: Der
maximalen Ausprägung der weizentypischen, phenolischen Komponenten, die
nach aktuellem Stand wohl mit um die 30% Weizenanteil erzielt wird.
Warum nicht einfach Prozentangaben wie bei anderen Produkten (QUID)? Damit
hätte sich diese Bevormundung von Brauereien und Verbrauchern erledigt und
obendrauf entstünde eine angenehme Transparenz. Ach ja, letzteres würde
wohl der Brauerlobby nicht schmecken...
Und wieder einmal bin ich froh, mit diesem Hobby dem Regulierungswahn
entfliehen zu können.
Gruß,
Andy
____________________
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 29.8.2013 um 13:00 |
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Zitat von Ladeberger, am 29.8.2013 um
12:54 | Hm, eine zwieschneidige Angelegenheit
diese allgemein Verkehrsauffassung. An sich eine flexible Lösung abseits
von starren, schnell alternden Gesetzen. Das Problem ist nur, dass am Ende
dann doch wieder irgendein Bürokrat definiert, welche Verkehrsauffassung
der Verbraucher zu besitzen scheint. Ich bin mir sicher, würde man den
Durchschnitts-Verbraucher tatsächlich fragen, käme schwerpunktmäßig ein
Ergebnis heraus: Das Bier wird vollständig aus Weizen gebraut. Diese 50%
Schwelle scheint mir daher eher ein fauler Kompromiss aus tatsächlicher
Auffassung und technologischer Machbarkeit zu
sein. |
Neinein, ich glaube nicht, dass man einen Verbraucher nach den Prozenten
fragen wird. Stattdessen wird er sagen "So wie das Erdinger".
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 1762 Registriert: 6.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2013 um 16:22 |
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Zitat: | Stattdessen wird er
sagen "So wie das Erdinger". |
In dem dann
vielleicht nur 20 oder 30% enthalten sind.
Grüsse
Bernd
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Antwort 37 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2013 um 16:26 |
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Nein, min. 50% eben. So der Kreis ist komplett.
Jan
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Antwort 38 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.8.2013 um 19:29 |
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Moin,
juristisch betrachtet geht es bei der Verkehrsauffassung in diesem Fall
eher nicht um den Endverbraucher.
Dieser hat überhaupt keine Ahnung, wieviel Weizenanteil in einem Weizenbier
enthalten ist/ sein sollte/muss.
Würde man dessen Standpunkt zugrunde legen, müsste ein Weizen wohl zu 100%
aus Weizen bestehen.
Hier geht es indes um die Verkehrsauffassung der weiter beteiligten Kreise,
sprich derjenigen, die (meinen zu) wissen, wie hoch der Weizenanteil in
einem Weizen üblicherweise zu sein hat.
Gehen Brauer davon aus, dass dieser Anteil mindestens 50% zu sein hat, ist
dies die relevante Verkehrsauffassung.
Diese können - im Zweifel zurecht - wettbewerbsrechtlich gegen Mitbewerber
vorgehen, die ihr Bier als Weizen bezeichnen, obwohl es unter 50% Weizen
enthält.
Fraglich wird dies lediglich im Fall einer wettbewerbsrechtlichen
Unterlassungsklage.
Da das Gericht auch keine Ahnung hat, was sich nun genau Weizen schimpfen
darf, würden sie ggf. ein Sachverständigengutachten einholen, womöglich
jemanden vom Brauerbund, sofern er über eine entsprechende Zulassung als
gerichtlicher Sachverständiger verfügt.
Dessen Meinung würde dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
der Entscheidung zugrunde gelegt werden.
Ich mutmaße aber mal, solange ein Weizen über 35-40% Weizenateil verfügt,
dürfte dies im Zweifel mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben auch noch
durchgehen.
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 39 |
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Senior Member Beiträge: 134 Registriert: 31.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 19.8.2014 um 15:19 |
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Antwort 40 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 19.8.2014 um 15:45 |
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> 50% Roggen, ich wünsche viel spaß beim Läutern.
Nicht nur das!
Bei so einem Versuch mit nicht mal 50% Roggenmalz kam ein
sirupartiges Bier heraus - schön sämig auf der Zunge, aber garantiert
nichts für die "breite Masse".
Uwe
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Antwort 41 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.8.2014 um 15:51 |
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Die Zutatenliste des Störtebeker Roggen-Weizen geht in der Reihenfolge:
Wasser, Weizenmalz, Gerstenmalz, Roggenmalz, Hopfen, Hefe.
Ich tippe da eher auf deutlich weniger Roggenmalz!
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 42 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.8.2014 um 20:59 |
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Ich letzte Woche einen obergärigen Bock mit 17,2° P gebraut.
Die Schüttung war für ca 200 Liter folgende:
1. Maische
31 kg Pilsner
9 kg Weizenmalz hell
2 kg Weizenmalz mit Eichenrauch
3 kg Cara Hell
2. Maische
35 kg Pilsner
7kg Weizenmalz hell
3 kg Cara Hell
Tja, wie nennt man nur so ein Bier? Ebolator?
[Editiert am 19.8.2014 um 21:22 von Cb-KF]
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Antwort 43 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 20.8.2014 um 08:45 |
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Ungenießbor?
Nein, im Scherz. Hagen oben hat doch schon geschrieben, worauf es ankommt.
Der Thread ist über ein Jahr alt, auf ihn wurde nur durch einen anderen
Thread verlinkt. Lasst uns den hier einfach begraben... ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 44 |
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