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Autor: Betreff: Wo ist der Weizenmalzanteil bei Weizenbier vorgeschrieben?
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 10:48  

Zitat von JanBr, am 29.8.2013 um 10:38

Das siehst du falsch. es geht nicht um den Brauer, es geht um den Verbraucher. Verkehrsaufassungen spiegeln wieder was der Verbraucher erwartet wenn er ein bestimmtes Produkt kauft. Bei Weizenbier eben auch einen Mindestanteil an Weizenmalz. Das soll verhindern das der Hersteller an teuren Zutaten ( hier Weizenmalz) spart und dem Verbraucher nur eine bestimmte Eigenschaft vorgaukelt....


In dem Punkt gehe ich vollkommen überein. Aber es ist schon ein Problem, von 50% zu reden, wenn der Wert nur aus der Luft gegriffen ist.

Beim Pils haben die das Problem wohl auch: http://www.researchgate.net/publication/235981181_Allgemein e_Verkehrsauffassung_ber_Bittereinheiten_von_Pilsbier
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 11:05  
Naja, das ist zwar nicht ganz das, was ich erwartet habe, aber immerhin ein konkreter Hinweis auf einen Gesetzkommentar. Das bezieht sich wohl hierauf. Das wird man online nicht einsehen können, aber das will ich wahrscheinlich auch garnicht.

Dank an Stefan für den Kontakt zum Brauerbund und an alle anderen für die Beteiligung an der Suche!


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Gruß vom Berliner
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 11:18  

Zitat von JanBr, am 29.8.2013 um 10:38

Das siehst du falsch. es geht nicht um den Brauer, es geht um den Verbraucher. Verkehrsaufassungen spiegeln wieder was der Verbraucher erwartet wenn er ein bestimmtes Produkt kauft. Bei Weizenbier eben auch einen Mindestanteil an Weizenmalz. Das soll verhindern das der Hersteller an teuren Zutaten ( hier Weizenmalz) spart und dem Verbraucher nur eine bestimmte Eigenschaft vorgaukelt....


Ich versteh schon, was Du meinst.
Andererseits darf man bei uns eine Leberwurst verkaufen, die nur zu 10% aus Leber besteht und da gibt es noch viele andere Beispiele.
Aber egal :giveup:

Was passiert denn jetzt konkret, wenn man ein 30% Weizenmalzbier als Hefeweizen verkauft?

Stefan


[Editiert am 29.8.2013 um 11:20 von Boludo]
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 11:27  
Es wird wohl nichts passieren, bis dir ein Konkurrent eine Abmahnung in's Haus schicken lässt.


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Gruß vom Berliner
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 11:30  

Zitat von Berliner, am 29.8.2013 um 11:27
Es wird wohl nichts passieren, bis dir ein Konkurrent eine Abmahnung in's Haus schicken lässt.

Mit welcher Begründung? Wenn es keine gesetzliche Festschreibung Weizenbier = mindestens 50% Weizenmalzanteil gibt, wird das nichts, da kann die Verkehrsauffassung sein wie sie will.

Cheers, Ruthard


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 11:30  
Wie will man das denn nachweisen?
Und kann man bestraft werden, obwohl man gegen kein Gesetz verstoßen hat?
Interessiert mich wirklich.

Stefan
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 12:15  

Zitat von Boludo, am 29.8.2013 um 11:18

Ich versteh schon, was Du meinst.
Andererseits darf man bei uns eine Leberwurst verkaufen, die nur zu 10% aus Leber besteht und da gibt es noch viele andere Beispiele.
Aber egal :giveup:


Jein. Hauptzutat im Bier ist ja auch Wasser, trotzdem muss es nicht Wasserbier sein.

Verkehrsauffassung sagt auch nicht: Was heißt der Begriff.

Verkehrsauffassung sagt: Was würde der Durchschnittsdeutsche bei dem Begriff verstehen bzw haben wollen, wenn er es im Restaurant bestellt.

Wenn er also ein Weizenbier bestellt, will er ein bayrisches Weizenbier und eben kein Kölsch mit 10% Weizenanteil haben.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 12:22  

Zitat von rattenfurz, am 29.8.2013 um 12:15


Verkehrsauffassung sagt: Was würde der Durchschnittsdeutsche bei dem Begriff verstehen bzw haben wollen, wenn er es im Restaurant bestellt.

Wenn er also ein Weizenbier bestellt, will er ein bayrisches Weizenbier und eben kein Kölsch mit 10% Weizenanteil haben.


Ich vermute mal stark, dass der Durchschnittsdeutsche bei dem Begriff "Hefeweizen" ein Bier haben will, das zu 100% aus Weizenmalz besteht :)

Aber wie gesagt, egal, was ich immer noch nicht verstehe ist, was passiert, wenn man sich nicht daran hält.


Stefan
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 12:28  
Die Verbraucherzentralen können in solchen Fällen wegen Wettbewerbsverstößen abmahnen. Das machen Sie z.B. wenn ein Müslihersteller Kirschen auf der Packung abbildet und dann nur entaromatisierte Cranberries mit Kirscharoma in's Produkt packt. Da muss es kein Gesetz geben, dass aromatisierte Cranberries in Kirschmüsli verbietet, sondern das gilt als unlauterer Wettbewerb.


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Gruß vom Berliner
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 12:33  
Ok, das macht Sinn, danke!
Wobei ich mich beim Hefeweizen von dem 1516 Sprüchlein auf der Flasche viel mehr hinters Licht geführt fühle.


Stefan, der jetzt endlich Ruhe gibt
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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 12:54  
Hm, eine zwieschneidige Angelegenheit diese allgemein Verkehrsauffassung. An sich eine flexible Lösung abseits von starren, schnell alternden Gesetzen. Das Problem ist nur, dass am Ende dann doch wieder irgendein Bürokrat definiert, welche Verkehrsauffassung der Verbraucher zu besitzen scheint. Ich bin mir sicher, würde man den Durchschnitts-Verbraucher tatsächlich fragen, käme schwerpunktmäßig ein Ergebnis heraus: Das Bier wird vollständig aus Weizen gebraut. Diese 50% Schwelle scheint mir daher eher ein fauler Kompromiss aus tatsächlicher Auffassung und technologischer Machbarkeit zu sein.

Im Falle von Weißbier schützt dieser Kompormiss vor allem vor einem: Der maximalen Ausprägung der weizentypischen, phenolischen Komponenten, die nach aktuellem Stand wohl mit um die 30% Weizenanteil erzielt wird.

Warum nicht einfach Prozentangaben wie bei anderen Produkten (QUID)? Damit hätte sich diese Bevormundung von Brauereien und Verbrauchern erledigt und obendrauf entstünde eine angenehme Transparenz. Ach ja, letzteres würde wohl der Brauerlobby nicht schmecken...

Und wieder einmal bin ich froh, mit diesem Hobby dem Regulierungswahn entfliehen zu können.

Gruß,
Andy


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 13:00  

Zitat von Ladeberger, am 29.8.2013 um 12:54
Hm, eine zwieschneidige Angelegenheit diese allgemein Verkehrsauffassung. An sich eine flexible Lösung abseits von starren, schnell alternden Gesetzen. Das Problem ist nur, dass am Ende dann doch wieder irgendein Bürokrat definiert, welche Verkehrsauffassung der Verbraucher zu besitzen scheint. Ich bin mir sicher, würde man den Durchschnitts-Verbraucher tatsächlich fragen, käme schwerpunktmäßig ein Ergebnis heraus: Das Bier wird vollständig aus Weizen gebraut. Diese 50% Schwelle scheint mir daher eher ein fauler Kompromiss aus tatsächlicher Auffassung und technologischer Machbarkeit zu sein.


Neinein, ich glaube nicht, dass man einen Verbraucher nach den Prozenten fragen wird. Stattdessen wird er sagen "So wie das Erdinger".
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BerndH
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 16:22  

Zitat:
Stattdessen wird er sagen "So wie das Erdinger".

In dem dann vielleicht nur 20 oder 30% enthalten sind. :)


Grüsse


Bernd
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 16:26  

Zitat von BerndH, am 29.8.2013 um 16:22

Zitat:
Stattdessen wird er sagen "So wie das Erdinger".

In dem dann vielleicht nur 20 oder 30% enthalten sind. :)


Grüsse


Bernd


Nein, min. 50% eben. So der Kreis ist komplett.

Jan
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 29.8.2013 um 19:29  
Moin,

juristisch betrachtet geht es bei der Verkehrsauffassung in diesem Fall eher nicht um den Endverbraucher.

Dieser hat überhaupt keine Ahnung, wieviel Weizenanteil in einem Weizenbier enthalten ist/ sein sollte/muss.
Würde man dessen Standpunkt zugrunde legen, müsste ein Weizen wohl zu 100% aus Weizen bestehen.

Hier geht es indes um die Verkehrsauffassung der weiter beteiligten Kreise, sprich derjenigen, die (meinen zu) wissen, wie hoch der Weizenanteil in einem Weizen üblicherweise zu sein hat.

Gehen Brauer davon aus, dass dieser Anteil mindestens 50% zu sein hat, ist dies die relevante Verkehrsauffassung.

Diese können - im Zweifel zurecht - wettbewerbsrechtlich gegen Mitbewerber vorgehen, die ihr Bier als Weizen bezeichnen, obwohl es unter 50% Weizen enthält.

Fraglich wird dies lediglich im Fall einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage.

Da das Gericht auch keine Ahnung hat, was sich nun genau Weizen schimpfen darf, würden sie ggf. ein Sachverständigengutachten einholen, womöglich jemanden vom Brauerbund, sofern er über eine entsprechende Zulassung als gerichtlicher Sachverständiger verfügt.

Dessen Meinung würde dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Entscheidung zugrunde gelegt werden.

Ich mutmaße aber mal, solange ein Weizen über 35-40% Weizenateil verfügt, dürfte dies im Zweifel mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben auch noch durchgehen.


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Besten Gruß

Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Liselottevonderpfalz
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red_folder.gif erstellt am: 19.8.2014 um 15:19  
Interessanterweise soll diese Regel auch für Roggenbier, Haferbier, Einkornbier und Triticalebier gelten:
50% Roggen, ich wünsche viel spaß beim Läutern.

http://books.google.de/books?id=qyWGAwAAQBAJ&lpg=PA121&ots=H3 yoP3mCpv&dq=Verkehrsauffassung%20biersorten&hl=de&pg=PA121#v=onepage&q&f=fa lse

Muss jetzt Störtebeker Roggen-Weizen von beiden 50% enthalten? Nein, aber es ist bestimmt kein Roggenbier!

Grüße
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 19.8.2014 um 15:45  
> 50% Roggen, ich wünsche viel spaß beim Läutern.
Nicht nur das!
Bei so einem Versuch mit nicht mal 50% Roggenmalz kam ein sirupartiges Bier heraus - schön sämig auf der Zunge, aber garantiert nichts für die "breite Masse". ;)

Uwe
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 19.8.2014 um 15:51  
Die Zutatenliste des Störtebeker Roggen-Weizen geht in der Reihenfolge: Wasser, Weizenmalz, Gerstenmalz, Roggenmalz, Hopfen, Hefe.

Ich tippe da eher auf deutlich weniger Roggenmalz!


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Cb-KF
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red_folder.gif erstellt am: 19.8.2014 um 20:59  
Ich letzte Woche einen obergärigen Bock mit 17,2° P gebraut.
Die Schüttung war für ca 200 Liter folgende:
1. Maische
31 kg Pilsner
9 kg Weizenmalz hell
2 kg Weizenmalz mit Eichenrauch
3 kg Cara Hell
2. Maische
35 kg Pilsner
7kg Weizenmalz hell
3 kg Cara Hell

Tja, wie nennt man nur so ein Bier? Ebolator?


[Editiert am 19.8.2014 um 21:22 von Cb-KF]
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 08:45  

Zitat von Cb-KF, am 19.8.2014 um 20:59

Tja, wie nennt man nur so ein Bier? Ebolator?


Ungenießbor?

Nein, im Scherz. Hagen oben hat doch schon geschrieben, worauf es ankommt. Der Thread ist über ein Jahr alt, auf ihn wurde nur durch einen anderen Thread verlinkt. Lasst uns den hier einfach begraben...


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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