Senior Member Beiträge: 417 Registriert: 20.1.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 15:36 |
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hallo zusammen,
meine frau hat mich gerade auf der Arbeit angerufen und mir gesagt das ein
Herr vom Zoll angerufen hat und sich die Brauanlage morgen anschauen
möchte. Der meldet sich morgen nochmal, meine Frau wusste nicht wie ich
morgen arbeiten muss...
na da bin ich ja mal gespannt...
Grüsse
Marcus
PS: Ich hab nix mit gewerblich oder ähnlich angemeldet, habe lediglich
dieses Jahr wieder meine Meldung als Hobbybrauer gemacht.
____________________ Wenkel Laufteam -- Nach dem Laufen Wenkel saufen !!
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 15:52 |
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Spannend, bitte berichte unbedingt, was da passiert!
Dürfen die eigentlich ohne richterlichen Beschluß einfach so in Deine
Wohnung?
Ich würd mir auch ganz genau erklären lassen, was der Anlaß für den Besuch
ist.
Stefan
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 466 Registriert: 23.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 16:13 |
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Wenn sie freundlich fragen und du sie hereinlässt, natürlich .
Wenn du dich weigerst, dann brauchen sie allerdings einen Beschluss.
Sehr spannend! Ich bin auch gespannt, wie es hier weitergeht.
Gruß
Gerald ____________________ In cerevisia veritas!
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 16:20 |
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Also ich hätte morgen keine Zeit und würde das den Zoll wissen lassen.
Darüber hinaus würde ich auf eine schriftliche Ankündigung bestehen und
nach der Rechtsgrundlage fragen. Die kommen vermutlich mit "Steueraufsicht"
und "Wer nichts zu verbergen hat..." Verweis von dir auf §99 AO Abs.1 Satz
2: "Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung
dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten
werden."
Ich wäre nicht einverstanden. Die dringende Gefahr für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung besteht in Höhe von 10€ jährliche Biersteuer.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 2.6.2014 um 16:25 |
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 16:45 |
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Das Thema Hobbybrauen ist für den Zoll auch neu, alles was die so
ankündigen ist im gewerblichen Bereich üblich und zulässig (angekündigte
Besuche während der üblichen Geschäfts- und Betriebszeiten z.B.) Hier gilt
es, dem Zollmenschen höflich aber bestimmt deutlich zu machen, wie die
rechtliche Situation im privaten Bereich aussieht - damit gar nicht erst
schlechte Gewohnheiten einreißen!
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 5 |
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Gast
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erstellt am: 2.6.2014 um 16:45 |
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Hallo,
das hatte ich auch mal 2009, als ich anfing mit dem Brauen. Ich habe die
Herren nicht herein gelassen da der Beschluss zur in Augenscheinnahme der
Brauanlage von der Staatsanwaltschaft gefehlt hat. Die sind dann auch
wieder abgezogen um allerdings am nächsten Tag wieder anzutanzen. Wollten
alle Rechnungen sehen aber die brauche ich ja nicht als private Person
aufzubewahren. Auf jeden Fall war es recht stressig für die Herren vom
Zoll, lächerlich haben die sich sowieso gemacht, und zudem noch eine
saftige Rechnung von mir wegen meinem Verdienstausfalles bekommen, den ich
zwar erst vor Gericht erkämpfen mußte, ich habe ihn aber bekommen :-).
Schluß endlich habe ich den Zoll dermaßen genervt das jetzt ruhe ist,
zumindest so lange wie die neue Verordnung in Kraft ist.
Asche über mein Haupt und Feuerstürme über den deutschen Zoll :-)
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 16:59 |
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Also bei mir hätten die gerade Pech, meine gesamte Anlage hab ich bei einem
Kumpel im Keller eingelagert.
Es kann ja unmöglich sein, dass man verpflichtet ist, seine Brauanlage
daheim zu lagern. Vor allem wenn man so wenig Platz hat wie ich.
Welchen Sinn hat denn dann so ein Hausbesuch?
Stefan, der hier fest mit der nächsten Zoll Diskussion rechnet
[Editiert am 2.6.2014 um 17:05 von Boludo]
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 880 Registriert: 8.7.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 17:36 |
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Hi Marcus,
das ist ja mal ein Ding, würde bei mir gar nicht gehen, so kurzfristig.
Habe mal in der "Abgaben Ordnung" nachgesehen. Da Steht auch was von
angemessener Frist, und halt das Zitat was Ruthard eben schon
gebracht hat.
Ich würde es auch Verneinen, das die bei mir auftauchen.
Hier noch mal der Link auf die Abgabenordnung
§99.
Gruß Guido ____________________ You all laugh because I am different. I laugh because you are all the same
...
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 235 Registriert: 3.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 2.6.2014 um 18:41 |
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Entschuldige...aber Abo!
Auf solch eine Situation werde ich öfters angesprochen, kann aber jedesmal
nur blöd daher reden.
Learning by Doing...Link der Abgabenordnung ist bereits vermerkt
bin gespannt
____________________ Pfeffer und Salz - Gott d'erhalts
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 1.4.2013 Status: Offline
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erstellt am: 2.6.2014 um 18:55 |
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Vielleicht interessiert sich ja der gute Mann für das Hobbybrauen und
möchte mal schauen, was man dafür so benötigt.
Gruß
Chris ____________________ http://derbiertester.wordpress.com/
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Antwort 10 |
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Gast
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erstellt am: 2.6.2014 um 19:02 |
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Die Vorschrift des §99 AO 1977 ist zutreffend zitiert worden und ist hier
auch anzuwenden.
Ebenso ist zutreffend, dass für einen angekündigten Hausbesuch in
gewisserweise Fristen einzuhalten sind.
Derartige Aktionen dürfen (uiuiui, ein toller Ausdruck, der aber zur
Anwendung kommt) nicht UNBILLIG sein,
d.h. für Betroffenen keine übergebührlichen Anstrengungen darstellen. Der
Hinweis auf Lohnausfall und dergleichen
ist daher mehr als berechtigt.
Allerdings werden in der Begründungskette folgende Vorschriften noch nicht
genannt, die leider auch zu beachten sind:
1. §§85 bis 92 AO (hierin sind die Mitwirkungspflichten der Beteiligten im
Besteuerungsverfahren abschließend aufgezählt)
2. diese Mitwirkungspflicht kann leider auch erzwungen werden §§328ff
AO.
Zugegeben, als Finanzbeamter bin ich eben ein klein wenig sensibel, was das
Steuerrecht angeht...
aber auch hier gibt es vollkommen legale Möglichkeiten, mit denen man seine
Kooperation anbieten kann.
Man könnte sich z.B. nach einem aufschlußreichen Telefonat mit einem Foto
der "Brauanlage" (hat ohnehin fast jeder User irgendwo in einem
Tröt mal veröffentlicht) zufrieden gegeben...fertig und gut ists.
Im Grunde genommen ist ja auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu
wahren.
Wegen 10 Euro Verbrauchssteuer wird kein Richter einen DB verfügen, ebenso
wäre die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens hier wohl auch nicht
gegeben.
Prosit.
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Senior Member Beiträge: 417 Registriert: 20.1.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 19:09 |
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Danke für eure Infos. Ich lass mich mal überraschen morgen und werde
berichten. Wenn er nett ist lass ich ihn vielleicht mal schauen. Ich lass
das mal auf mich zukommen.
Grüsse
Marcus
____________________ Wenkel Laufteam -- Nach dem Laufen Wenkel saufen !!
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Antwort 12 |
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Administrator Beiträge: 724 Registriert: 8.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 19:41 |
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Na dann drück ich mal die Daumen, dass da nix schiefgeht.
Viele Grüße,
Stefan
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 335 Registriert: 17.7.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 19:41 |
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Endlich mal wieder ein Zollthread! Ich schmeiss mich wech...
Interessant unser rudimentäres Sammelsurium an haushaltsüblichen
Gerätschaften " Brauanlage" zu nennen.
Bitte weiter berichten! ____________________ Gut Sud, SINS.
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 20:57 |
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I´m interested in hearing the results.
Tipps
Take good notes
Don´t volunteer any information and only answer what is asked
You have a right to a witness from the city if you like if you don´t trust
your neighbors
You have the right to be silent, in this case don´t speak and only offer
your ID and call your lawyer ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 2.6.2014 um 22:01 |
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Leute,
irgendwie kommt beim Thema Zoll immer eine negative Stimmung auf. Bleibt
doch mal locker, wer da kommt, der will euch doch nicht auf die Füße
treten, sondern muß das machen. Der Zoll schaut bei mir regelmäßig (weil
gewerblich) vorbei und ich habe bis jetzt alle Zöllner als anständige,
hilfsbereite und nette Menschen erlebt. Ich denke mal, wie man in den Wald
reinruft, so schallts auch wieder raus. ...und wenn die mal vorbeischauen
um zu sehen, wie Hobbybrauer so brauen, wo ist das Problem? Ist doch nur
gut fürs Image für alle Hobbybrauer.
Ist aber nur meine Meinung, aber ob die sooooo falsch ist? ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 22:29 |
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Zitat: | ...sondern muß das
machen |
So? wo steht, dass er das machen
muss? Es geht um 10€ Biersteuer pro Jahr und ich denke schon, dass
der Staat gehalten ist, wirtschaftlich zu arbeiten. Genau deswegen wird es
Zeit, dass der ganze Quatsch abgeschafft wird und europaeinheitlich
Hobbybrauerbier steuerfrei ist.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 498 Registriert: 4.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 2.6.2014 um 22:32 |
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Obwohl nicht der 01.04 ist, tipp ich mal auf einen Scherz eines Bekannten.
Hier war ja schon seit über einer Woche keine Zolldiskussion mehr. Da
wollte wohl jemand das wieder beleben.
Wenn du wirklich Hobbybrauer bist und nicht in irgend einer Weise entfernt
gewerblich mit Bier, Brauen, Gaststätte o.ä. zu tun hast, bist du dem Zoll
vermutlich sch... egal.
[Editiert am 2.6.2014 um 22:34 von fg100]
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 636 Registriert: 11.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 23:16 |
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ich kann das auch nicht glauben, das ist ja an lächerlichkeit nicht zu
überbieten.
ich glaub das geht in die richtung: "HOBBYBRAUER SIND VERBRECHER".
naja was solls, wenn da wirklich einer kommen möchte, dann muss er das wohl
etwas früher ankündigen, und hoffen das er rein darf. wenn nicht dann halt
mit richterlichem beschluss. aber gibt es nichts wichtigers für richter und
die ganze staatsgewalt als ein paar verrückte die zuhause bierbrauen zu
kontrollieren ob sie nicht dich 4 liter mehr als die freimenge brauen? was
erwarten die eigentlich für anlagen? die wenigstens werden eine dauerhaft
aufgebaute anlage zuhause stehen haben. das einzige was die bei mir
anschauen könnten, wären die aufgeräumten töpfe im regal, und vier fässer
mit malz.
für das geld, was dieser einsatz verschlingt, können wir eine menge bier
"über" der freimenge brauen.
bin gespannt was da rauskommt, ich denke auch an einen scherz.
mfg chris
____________________ “Hurra dem Hopfen, hurra dem Malz, sie sind des Daseins Würz‘ und Salz!“
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.6.2014 um 23:51 |
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Stimmt absolut! Sieht man ja auch an so vielen tollen Bauvorhaben des
Staats. Das Schwarzbuch des Bunds der Steuerzahler wird ja schliesslich
auch immer dünner und neulich hat tatsächlich jemand den Osterhasen bei der
Arbeit gefilmt ...
Ruthard, ich mag Deinen Sarkasmus
Harry
P.S. Prinzipiell würde ich einen Zöllner schon auch freundlich empfangen,
wenn ich grade Zeit dazu habe. Aber mitten unter der Woche einfach mal so
vorbeizuschauen mit einem Tag Vorankündigung... die meinen wohl wirklich,
ein Hobbybrauer hat keinen normalen Beruf. Also würde der wohl eher mal vor
verschlossenen Türen stehen, weil keiner da ist. Also mal anrufen und
fragen, ob er das ernst meint. Wenn er darauf besteht, dann kann man ja
auch mal einen Termin ausmachen, wenn man sowieso zuhause ist. Und man kann
Fragen auch freundlich beantworten, ohne irgendwelche Informationen
preiszugeben (falls man beruflich eh grade Politiker ist). ____________________ Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung (Oscar Wilde)
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 3.6.2014 um 07:04 |
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Ich denke mal, die "kleinen Außendienstmitarbeiter" bekommen ihre Aufträge
und müssen diese abarbeiten. Außerdem hat er doch angerufen und will einen
Termin ausmachen.
Mir persönlich ist ein anständiges Miteinander ohne großartige
Paragraphenreiterei auf jeden Fall wesentlich lieber.
Wenn ich was ändern will, sollte ich mich an den "großen Chef" wenden.
"Mein Zöllner" bekommt auf jeden Fall immer eine Tasse Kaffee ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 07:15 |
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Zitat: | ... Verdienstausfalles
bekommen .... |
Sagt das nicht genug zum Thema aus? Nicht jedes Gericht muss so
entscheiden, aber eine gute Vorlage ist gelegt. Die Begriffe der
Verhältnissmäßigkeit wie Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit
sind schließlich Merkmale des deutschen Rechtsstaates. Und es gilt auch das
Übermaßverbot: "Das Übermaßverbot wird überall dort angewendet, wo
staatliche Eingriffe, insbesondere in den Schutzbereich von Grundrechten,
abgewehrt werden sollen." (Wikipedia) Ob das allerdings auch im Steuerrecht
gilt?
Anderseits wollen Richter und Staatsanwälte aus unserer Nachbarschaft
Streitigkeiten lieber außergerichtlich lösen, weil sie kein Vertrauen in
die deutsche Justiz haben. [sic!] ____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 22 |
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Gast
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erstellt am: 3.6.2014 um 07:20 |
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Zitat von Malzwein, am 3.6.2014 um
07:15 | Zitat: | ... Verdienstausfalles
bekommen .... |
Sagt das nicht genug zum Thema aus? Nicht jedes Gericht muss so
entscheiden, aber eine gute Vorlage ist gelegt. Die Begriffe der
Verhältnissmäßigkeit wie Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit
sind schließlich Merkmale des deutschen Rechtsstaates. Und es gilt auch das
Übermaßverbot: "Das Übermaßverbot wird überall dort angewendet, wo
staatliche Eingriffe, insbesondere in den Schutzbereich von Grundrechten,
abgewehrt werden sollen." (Wikipedia) Ob das allerdings auch im Steuerrecht
gilt?
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Ja, das gilt auch im deutschen Steuerrecht.
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.6.2014 um 07:30 |
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Zitat: | Prinzipiell würde ich
einen Zöllner schon auch freundlich
empfangen |
Es spricht nichts dagegen, einem Zöllner freundlich zu begegnen. Der soll
aber auch wissen, wo die Grenzen seines Handelns sind und dass Regeln die
beim gewerblichen Brauen gelten, nicht so einfach auf das Hobbybrauen
übertragten werden können. Eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung für
Hobbybrauer ist das Brauen im eigenen Haushalt, sprich in der eigenen
Wohnung. Die eigene Wohnung genießt einen besonderen verfassungsrechtlichen
Schutz und wenn der Zöllner meint, das Recht des Staates auf 10€ Steuer sei
höherwertig, dann muss er das von einem Richter entscheiden lassen. Es geht
hier nicht um eine Kleinigkeit und so Sprüche wie "ich will ja nur mal
sehen, dann laß' ich Sie auch in Ruhe", sind sehr gefährlich. Ein
Grundrecht ist ein Grundrecht und das gibt man nicht so einfach auf, auch
dann nicht, wenn man nichts zu verbergen hat. Mein Zöllner kann gerne von
mir eine Tasse Kaffe bekommen - bei der aktuellen Witterung draußen auf der
Terasse, die er über den Garten betreten hat. Die Wohnung bleibt tabu.
Punkt.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 24 |
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