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Autor: Betreff: Suche Vordruck für Zoll...
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alexbrand
Beiträge: 2947
Registriert: 15.11.2006
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 10:55  

Zitat von Advanced, am 30.8.2012 um 22:00


Zitat:

Oben Rechts
Fabian XXX
StraßeXY.100
StadtXY
GZ: V 32XX B - B 21.0X.0X (Hobbybrauernummer, kriegt man nach der ersten Anmeldung mitgeteilt). [...]

[...]



Hobbybrauernummer? Hab ich nicht... :sorry:


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More control. Less risk.

If I had to explain you wouldn't understand.
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Gambrinus zu Borbetomagus
Beiträge: 3085
Registriert: 2.6.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 10:59  
Ich habe einfach mal geschrieben, ich beabsichtige...bla...bla . Sollte ich über die Freimenge con 200l kommen so werde ich sie darüber in Kenntnis setzen und die fällige Biersteuer entrichten.

Mal schauen was kommt :D


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Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 11:01  
Hi, Alex,

doch, doch, so eine Nr. bekommt normalerweise jeder. Bei der allerersten Anmeldung gibt es so eine Art "Kundennummer". Die ist auf meinen Bescheiden seit zig Jahren immer die gleiche. Bei mir oben links hinter dem Kürzel "GZ". Würde mich wundern, wenn Du die nicht hättest.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Birk
Beiträge: 3313
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 11:05  
ja, ich habe auch eine nummer wie oben.


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Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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alexbrand
Beiträge: 2947
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 11:15  
Da muss ich mal genau nachgucken.... Ich habe vor Jahren meinenersten Sud gemeldet, darauf bekam ich eine Antwort. Seit dem habe ich nie wieder was von denen gehört. Ich melde jährlich im Vorraus den ersten Sud des Jahres an und teile denen mit, daß ich wahrscheinlich unter 2hL bleiben werde. Das ist alles.

Alex


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Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 11:16  
Ich darf daran erinnern, dass es bis Ende der Achtziger verboten war, Brauzutaten unter dem Hinweis dass sie zum Bierbrauen geeignet sind, an Privatleute zu verkaufen. Es war auch nicht erlaubt, mehere Brauzutaten über einen Ladentisch zu verkaufen. Brauzutaten mussten an drei verschiedenen Stellen erworben werden, Malz zum Backen, Hopfen für Tee und Hefe als Nahrungsergänzung.
Die Verbreitung von Anleitungen zum Bierbrauen war ebenfalls verboten. Diese Vorschriften wurden übrigens 1938 von den Nazis erlassen.

Es war ein ausländischer Journalist, der sich unter Berufung auf die Pressefreiheit über diese Vorschrift hinweggesetzt hat. Erst dadurch wurden die heutigen Möglichkeiten für Hobbybrauer geschaffen.

Es liegt jetzt an uns, die verbliebenen unsinnigen Auflagen abzuschaffen.

Cheers, Ruthard


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Mein Blog: Brew24.com
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Beiträge: 824
Registriert: 14.6.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 11:24  

Zitat:
Die formlose Email wäre nicht das Problem. Es kann aber nicht angehen, dass ich 7 Tage vor Braubeginn einen Sachbearbeiter aus seinem Beamtenschlaf wecken soll, bloß weil der das so möchte.


Hi Brauwolf,

ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine bußgeldbewehrte Ordnungswiedrigkeit ist, wenn Du das HZA auch nur einen Tag im Voraus in Kenntnis setzt.

Auf den Seiten des ZOLL lese ich folgendes:
Zitat:
Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.


Von einer Woche im Voraus kann ich hier nichts finden.

Das kann aber auch Länderabhängig verschiedenartig geregelt sein.

Hier wäre ich einfach mal frech und würde den Beamten Beamter sein lassen, es sei denn, er ist in der Lage, Dir die entsprechende Verordnung und die Höhe der Strafe bei Verstoß aufzuzeigen.

LG

Earl


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PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer :)
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Administrator
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tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 11:33  
Stimmt, Earl, wenn man sich ein wenig mit der Materie beschäftigt, braucht man sich nicht alles gefallen zu lassen. Das sollte man "ad libitum" durchziehen. Das habe ich z.B. getan, als mein HZA mir (plötzlich und unerwartet) erzählen wollte, dass wenn ich 1 l über den 200 l liege, ich die vollen 201 l zu versteuern hätte. Da habe ich mich dann mal an die Oberzolldirektion gewandt. Und siehe da: auf einmal war dann die Zollseite völlig neu überarbeitet und ich habe von höchster Stelle mitgeteilt bekommen, dass sich mein HZA da vertan hatte.

Also: wehrt Euch! Zumindest da, wo offensichtliche Fehler seitens des HZA begangen werden.

Dokumentenlastige Menschen kann man am ehesten "dran kriegen", wenn man einfach mal die Frage stellt: Wo steht das geschrieben? Da kommen die meisten ganz schön ins Straucheln und plötzlich findet sich manchmal doch eine praktikable Lösung... :D

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 12:24  
Es scheint ja von HZA zu HZA unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben. Akzeptiert jedes HZA selbst gestrickte Formulare oder muss man da vorher anfragen?
:puzz:
Antwort 33
Administrator
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tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 12:27  
Leute, einfach ne E-Mail abschicken und warten, was passiert. Die sagen Euch schon, was Ihr zu tun habt (ob Ihr damit einverstanden seid oder nicht, steht auf einem anderen Blatt).

Ich habe übrigen nochmal die Tipps für Brauneulinge überarbeitet und entsprechende Zollinks gesetzt, da steht alles, was man wissen sollte.

Gruß
Michael


[Editiert am 1.9.2012 um 12:29 von tauroplu]



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Brauwolf
Beiträge: 3548
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 12:34  
@Earl: mir ist das vollkommen klar, ich handhabe das auch so. Mich ärgert nur, wie sich einige hier gängeln lassen, weil sie meinen, die Beamten könnten beliebig über sie verfügen.

Manchmal hilft wirklich etwas Erziehungsarbeit. Als ich vor 25 Jahren zum ersten mal meinen Pilotenschein habe verlängern lassen (alle 2 Jahre nötig) sollte ich 7 Wochen vor Ablauf einen Antrag stellen. Ich bin am Tag des Ablaufs mit den kompletten Unterlagen auf der Behörde erschienen und habe darauf bestanden, dass das sofort und gleich erledigt wird. Der Verwaltungsakt dauert 12 Minuten, 9 Minuten davon beansprucht der Gang zur Kasse, um die Gebühren zu bezahlen. Das wurde anfangs noch mit Murren so akzeptiert und klappt seitdem alle 2 Jahre wie am Schnürchen. Meine Kollegen warten immer noch 7 Wochen auf ihre Scheinverlängerung.

Hier der Wortlaut meiner Erstanzeige:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Verweis auf $ 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich ab dem <Datum> in meiner Wohnung <Adresse> Bier herstellen werde. Die erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr nicht überschreiten. Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt, wird meine Wohnung nur auf natürlichem Wege verlassen und ist dann kein Bier mehr im steuerrechtlichen Sinne.
Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr überschreiten, werde ich gemäß $ 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck abgeben.

Mit freundlichen Grüßen,


Das war's soweit, damit sind die zitierten Vorschriften erfüllt.

Cheers, Ruthard


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