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Autor: Betreff: Lagern nach der Gärung
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 14:11  
Ca. 3 bis 5 Tage Hauptgärung, dann in Flaschen füllen und ca. eine Woche bis 10 Tage noch bei Raumtemperatur lagern - soweit alles prima.
Eigentlich will ich danach ja möglichst bei ca. 0° bis 5° Lagern um das CO2 zu binden, aber wie jeder von euch vermutlich auch die Erfahrung gemacht hat, stösst man da platzmässig relativ schnell an die Grenzen.
Frage hierzu:
Wäre es sinnvoll und auch qualitativ vertretbar, das Bier nach beispielsweise 2 Wochen Kühlschrank (0°) bei Kellertemperatur zu lagern? (konstant 16°) :question:
Mit dem Hintergedanken das Bier evtl. vor einem Verkauf oder Konsum erneut 24h erneut zu kühlen.

Dummerweise sind Kühlschränke (Occasionsware) mehrfach teurer als Gefrier-Truhen/Schränke). :mad: Zudem Habe ich noch keine Gefriertruhe gefunden, die man konstant auf 0° laufen lassen könnte. Wäre aber unheimlich praktisch für ganze Gebinde oder Kegs.
Vielleicht hat da jemand noch originelle Ideen oder Anmerkungen - :question: :puzz:
Senior Member
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Denver
Beiträge: 360
Registriert: 11.10.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 14:24  
Fast so ähnlich wie meine Frage hier.

Werde diesen Thread auch mal weiter verfolgen ;)


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Lockerflockig bleiben und alles ist tutti!
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 1
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 14:40  
Müsste ja theoretisch nur eine Übergangslösung sein, denn laut Experten soll ja eine Eiszeit die Folge der Klimaerwärmung sein. Dann können wir unser Bier ja getrost vor die Tür stellen - sogar im Sommer. ;)
Aber wer möchte schon so lange auf ein Kühles Blondes warten? :puzz:
Antwort 2
Posting Freak
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Qvex23
Beiträge: 646
Registriert: 5.5.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 14:50  

Zitat von wheeltinu, am 12.11.2012 um 14:11
Ca. 3 bis 5 Tage Hauptgärung, dann in Flaschen füllen und ca. eine Woche bis 10 Tage noch bei Raumtemperatur lagern - soweit alles prima.
Eigentlich will ich danach ja möglichst bei ca. 0° bis 5° Lagern um das CO2 zu binden, aber wie jeder von euch vermutlich auch die Erfahrung gemacht hat, stösst man da platzmässig relativ schnell an die Grenzen.
Frage hierzu:
Wäre es sinnvoll und auch qualitativ vertretbar, das Bier nach beispielsweise 2 Wochen Kühlschrank (0°) bei Kellertemperatur zu lagern? (konstant 16°) :question:
Mit dem Hintergedanken das Bier evtl. vor einem Verkauf oder Konsum erneut 24h erneut zu kühlen.

Dummerweise sind Kühlschränke (Occasionsware) mehrfach teurer als Gefrier-Truhen/Schränke). :mad: Zudem Habe ich noch keine Gefriertruhe gefunden, die man konstant auf 0° laufen lassen könnte. Wäre aber unheimlich praktisch für ganze Gebinde oder Kegs.
Vielleicht hat da jemand noch originelle Ideen oder Anmerkungen - :question: :puzz:


Ich habe ein Gefriertruhe und eine Temperaturregler (UT-200) der meine Gefriertruhe auf konstanten 0-2°C hält. Das funzt prima und verbraucht auch gefühlt weniger Strom (kann aber auch sein das es nicht stimmt mit dem Stromverbrauch). Die Gefriertruhe ist vom Sperrmülle und wurde entsorgt weil sie nicht schön aussieht, ist mir aber Schnuppe.

Du verkaufst dein Bier?? Uiuiui... darfst du das? Von wegen Reinheitsgebot und Steuerlager und Hygiene und so??

Ich habe anfangs mein Bier auch nicht in der Kühlung gereift, und es kam tatsächlich immer Bier dabei heraus! ;)

Hauptgärung dauert i.d.R. 3-5 Tage bzw. so lange bis sich am Restextrakt über mehrere Tage nichts mehr ändernd. 3 Tage ohne Änderung ist hier das minimum, würde ich sagen. Ich mache aber inzwischen eine ganze Woche, da ich einen Sud hatte der 3 Tage nicht mehr gegoren hat und plötzlich noch mal anfing. Danach ab in die Flaschen und erst mal eine Woche bei der selben Temperatur wie die HG stehen lassen. Danach Kaltreifen bis die Reifezeit des Bieres gekommen ist.

Gruß
Dirk


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Senior Member
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Denver
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Registriert: 11.10.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 14:55  

Zitat von Qvex23, am 12.11.2012 um 14:50

Zitat von wheeltinu, am 12.11.2012 um 14:11
Danach Kaltreifen bis die Reifezeit des Bieres gekommen ist.

Gruß
Dirk


Genau! Und dann? Das Danach interessiert mich brennend. Wenn die Reifung vorbei ist?




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Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 4
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 15:11  
Habe mir diesen regler gleich angeschaut im Netz - dann wird also das Stromversorgungskabel der Kühltruhe in die Truhe selbst gezogen, wo sich dann auch der UT-200 befindet, von dort dann das Kabel das zum Stromnetz (Steckdose) geht? Fände ich sehr originell .... :thumbup:

Hast aber recht was den Verkauf angeht - grundsätzlich dürfen das hier nur offizielle "Gewerbler". Dies müsste erst noch beantragt werden. Aber das Reinheitsgebot müssen wir hier nicht berücksichtigen. (meines Wissens würde so ja jedes gewürzte Bier, wie Weihnachtsbier, dem Reinheitsgebot wiedersprechen) :question:
Zu berücksichtigen gilt das Lebensmittelinspektorat und falls die Freimenge von 400L überschritten wird die Biersteuer.
Ein Gesamtüberblick existiert leider nicht ...
Aber an einen Wiederverkäufer mit der entsprechenden Lizenz darf man wiederum verkaufen. (z.B. an eine Bar/Restaurant)

Ich habs so gelöst - ich verkaufe nicht offiziell, sondern teile lediglich mit was ich zur Kostendeckung im minimum bräuchte. Ich erhalte dann automatisch mehr, ohne einen "offiziellen Preis" genannt zu haben.
Ok, ganz wasserdicht ist auch das nicht, aber zumindest kreativ. :cool:
Antwort 5
Senior Member
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fliper
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red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 15:19  
der UT 200 hat nen externen Fühler, den musste nicht in die Truhe stecken. Da legst du lediglich das Fühlerkabel rein....Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden ;-)

LG
Christian

PS: also wenn du in DE wohnst finde ich, du machst es dir mächtig einfach die Regelungen zum Bierverkauf zu umgehen. Das geht nicht gut auf Dauer...
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 6
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 15:24  
Jetzt wo du das erwähnst - das Ding hat tatsächlich ein Fühler. :redhead:
Das beantwortet so einiges. :)
Antwort 7
Posting Freak
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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 15:25  
@fliper

ich denke mal in Österreich sieht man das nicht so eng wie bei uns hier oder hast Du in D schon mal was vom "Lebensmittelinspektorat" gehört?

Gruß,
Bierwisch


____________________
Der Klügere kippt nach!
Profil anzeigen Antwort 8
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fliper
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 15:30  

Zitat von Bierwisch, am 12.11.2012 um 15:25
@fliper

ich denke mal in Österreich sieht man das nicht so eng wie bei uns hier oder hast Du in D schon mal was vom "Lebensmittelinspektorat" gehört?

Gruß,
Bierwisch


jo, hast recht, das hätte mich stutzig machen sollen, danke dir! Na, dann viel Erfolg ;-)
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 9
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Monsta112
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red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 15:34  
Lebensmittelinspektorate gibt es in Österreich auch nicht - aber in der Schweiz.
Hier gibt es nämlich auch keine 400 Liter Grenze!

Auf freundlichem Wege gesagt ist das wheeltinu da vorhat aber auch in der Schweiz weder "kreativ" noch ansatzweise "wasserdicht".
Ist wie mit der polnischen Putzfrau - kein Kläger kein Richter. Wenn doch: Viel Vergnügen! Und gerade bei Lebensmitteln!

LG Martin
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 10
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mzone
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red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 15:37  
Zur Kühlung kann mann auch einen Gefriertruhe leicht umbauen und vergrössern. Siehe auch diesen Thread:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre ad&fid=5&tid=10632&page=2&orderdate=ASC

Alles über UT 200 gesteuert.

Gruss
Michael
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 11
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 15:52  
to Monsta112

Zugegeben, ins Lächerliche ziehen war nicht meine Absicht, falls das so rüber kam ... es ist aber definitiv sauschwer die wirklich richtigen Infos zu finden. Irgendwo muss man sich als Hobbybrauer wohl doch eingestehen, dass die Grenze von "ein Bier an einen Kollegen abtreten" bereits überschritten ist.
Da kommt schnell mal die Frage wies weitergeht ... :question:

Ich denke das ist in etwa die richtige/reale Definition ...
Antwort 12
Posting Freak
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Biermann
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Registriert: 7.12.2006
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red_folder.gif erstellt am: 12.11.2012 um 16:05  
Hallo wheeltinu,

zunächst mal, 'nach einer Woche in Flaschen und dann Reifen lassen'? Wenn Du das langfristig mit zufriedenen Kunden machen willst mußt Du schon was Besseres brauen, es sei denn Du braust nur Weizen.

Für die Kleinproduktion gibt es da Reglungen die m.M. gar nicht mal so schlimm sind (für Deutsche Verhältnisse), such mal hier im Forum. Der sinnvollste Weg ist sich an sein zuständiges Zollamt zu wenden, da dort wohl unterschiedliche Auslegungen kursieren und es kommt drauf an wie Dein Sachbearbeiter (gelaunt) eingestellt ist.

Cheers, Jörg


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Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von AD512 (Dokument ging leider verloren).
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 13
       

 
  
 

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