Gast
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erstellt am: 12.11.2012 um 14:11 |
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Ca. 3 bis 5 Tage Hauptgärung, dann in Flaschen füllen und ca. eine Woche
bis 10 Tage noch bei Raumtemperatur lagern - soweit alles prima.
Eigentlich will ich danach ja möglichst bei ca. 0° bis 5° Lagern um das CO2
zu binden, aber wie jeder von euch vermutlich auch die Erfahrung gemacht
hat, stösst man da platzmässig relativ schnell an die Grenzen.
Frage hierzu:
Wäre es sinnvoll und auch qualitativ vertretbar, das Bier nach
beispielsweise 2 Wochen Kühlschrank (0°) bei Kellertemperatur zu lagern?
(konstant 16°)
Mit dem Hintergedanken das Bier evtl. vor einem Verkauf oder Konsum erneut
24h erneut zu kühlen.
Dummerweise sind Kühlschränke (Occasionsware) mehrfach teurer als
Gefrier-Truhen/Schränke). Zudem Habe ich noch keine Gefriertruhe
gefunden, die man konstant auf 0° laufen lassen könnte. Wäre aber
unheimlich praktisch für ganze Gebinde oder Kegs.
Vielleicht hat da jemand noch originelle Ideen oder Anmerkungen -
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Senior Member Beiträge: 360 Registriert: 11.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.11.2012 um 14:24 |
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Fast so ähnlich wie meine Frage hier.
Werde diesen Thread auch mal weiter verfolgen ____________________ Lockerflockig bleiben und alles ist tutti!
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Gast
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erstellt am: 12.11.2012 um 14:40 |
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Müsste ja theoretisch nur eine Übergangslösung sein, denn laut Experten
soll ja eine Eiszeit die Folge der Klimaerwärmung sein. Dann können wir
unser Bier ja getrost vor die Tür stellen - sogar im Sommer.
Aber wer möchte schon so lange auf ein Kühles Blondes warten?
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Posting Freak Beiträge: 646 Registriert: 5.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.11.2012 um 14:50 |
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Zitat von wheeltinu, am 12.11.2012 um
14:11 | Ca. 3 bis 5 Tage Hauptgärung, dann in
Flaschen füllen und ca. eine Woche bis 10 Tage noch bei Raumtemperatur
lagern - soweit alles prima.
Eigentlich will ich danach ja möglichst bei ca. 0° bis 5° Lagern um das CO2
zu binden, aber wie jeder von euch vermutlich auch die Erfahrung gemacht
hat, stösst man da platzmässig relativ schnell an die Grenzen.
Frage hierzu:
Wäre es sinnvoll und auch qualitativ vertretbar, das Bier nach
beispielsweise 2 Wochen Kühlschrank (0°) bei Kellertemperatur zu lagern?
(konstant 16°)
Mit dem Hintergedanken das Bier evtl. vor einem Verkauf oder Konsum erneut
24h erneut zu kühlen.
Dummerweise sind Kühlschränke (Occasionsware) mehrfach teurer als
Gefrier-Truhen/Schränke). Zudem Habe ich noch keine Gefriertruhe
gefunden, die man konstant auf 0° laufen lassen könnte. Wäre aber
unheimlich praktisch für ganze Gebinde oder Kegs.
Vielleicht hat da jemand noch originelle Ideen oder Anmerkungen - |
Ich habe ein Gefriertruhe und eine Temperaturregler (UT-200) der meine
Gefriertruhe auf konstanten 0-2°C hält. Das funzt prima und verbraucht auch
gefühlt weniger Strom (kann aber auch sein das es nicht stimmt mit dem
Stromverbrauch). Die Gefriertruhe ist vom Sperrmülle und wurde entsorgt
weil sie nicht schön aussieht, ist mir aber Schnuppe.
Du verkaufst dein Bier?? Uiuiui... darfst du das? Von wegen Reinheitsgebot
und Steuerlager und Hygiene und so??
Ich habe anfangs mein Bier auch nicht in der Kühlung gereift, und es kam
tatsächlich immer Bier dabei heraus!
Hauptgärung dauert i.d.R. 3-5 Tage bzw. so lange bis sich am Restextrakt
über mehrere Tage nichts mehr ändernd. 3 Tage ohne Änderung ist hier das
minimum, würde ich sagen. Ich mache aber inzwischen eine ganze Woche, da
ich einen Sud hatte der 3 Tage nicht mehr gegoren hat und plötzlich noch
mal anfing. Danach ab in die Flaschen und erst mal eine Woche bei der
selben Temperatur wie die HG stehen lassen. Danach Kaltreifen bis die
Reifezeit des Bieres gekommen ist.
Gruß
Dirk ____________________ Mein Blog:
http://www.dirksheimbräu.de/blog
Treff nette Biertrinker & Brauer aus deiner Umgebung. Jetzt live im
Hobbybrauer IRC Chat, wähle:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=FAQ&cat=30
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Senior Member Beiträge: 360 Registriert: 11.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.11.2012 um 14:55 |
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____________________ Lockerflockig bleiben und alles ist tutti!
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Gast
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erstellt am: 12.11.2012 um 15:11 |
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Habe mir diesen regler gleich angeschaut im Netz - dann wird also das
Stromversorgungskabel der Kühltruhe in die Truhe selbst gezogen, wo sich
dann auch der UT-200 befindet, von dort dann das Kabel das zum Stromnetz
(Steckdose) geht? Fände ich sehr originell ....
Hast aber recht was den Verkauf angeht - grundsätzlich dürfen das hier nur
offizielle "Gewerbler". Dies müsste erst noch beantragt werden. Aber das
Reinheitsgebot müssen wir hier nicht berücksichtigen. (meines Wissens würde
so ja jedes gewürzte Bier, wie Weihnachtsbier, dem Reinheitsgebot
wiedersprechen)
Zu berücksichtigen gilt das Lebensmittelinspektorat und falls die Freimenge
von 400L überschritten wird die Biersteuer.
Ein Gesamtüberblick existiert leider nicht ...
Aber an einen Wiederverkäufer mit der entsprechenden Lizenz darf man
wiederum verkaufen. (z.B. an eine Bar/Restaurant)
Ich habs so gelöst - ich verkaufe nicht offiziell, sondern teile lediglich
mit was ich zur Kostendeckung im minimum bräuchte. Ich erhalte dann
automatisch mehr, ohne einen "offiziellen Preis" genannt zu haben.
Ok, ganz wasserdicht ist auch das nicht, aber zumindest kreativ.
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Senior Member Beiträge: 335 Registriert: 20.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.11.2012 um 15:19 |
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der UT 200 hat nen externen Fühler, den musste nicht in die Truhe stecken.
Da legst du lediglich das Fühlerkabel rein....Ich hoffe ich habe dich
richtig verstanden ;-)
LG
Christian
PS: also wenn du in DE wohnst finde ich, du machst es dir mächtig einfach
die Regelungen zum Bierverkauf zu umgehen. Das geht nicht gut auf Dauer...
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Antwort 6 |
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Gast
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erstellt am: 12.11.2012 um 15:24 |
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Jetzt wo du das erwähnst - das Ding hat tatsächlich ein Fühler.
Das beantwortet so einiges.
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.11.2012 um 15:25 |
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@fliper
ich denke mal in Österreich sieht man das nicht so eng wie bei uns hier
oder hast Du in D schon mal was vom "Lebensmittelinspektorat" gehört?
Gruß,
Bierwisch
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 335 Registriert: 20.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.11.2012 um 15:30 |
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jo, hast recht, das hätte mich stutzig machen sollen, danke dir! Na, dann
viel Erfolg ;-)
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Antwort 9 |
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Member Beiträge: 90 Registriert: 9.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.11.2012 um 15:34 |
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Lebensmittelinspektorate gibt es in Österreich auch nicht - aber in der
Schweiz.
Hier gibt es nämlich auch keine 400 Liter Grenze!
Auf freundlichem Wege gesagt ist das wheeltinu da vorhat aber auch in der
Schweiz weder "kreativ" noch ansatzweise "wasserdicht".
Ist wie mit der polnischen Putzfrau - kein Kläger kein Richter. Wenn doch:
Viel Vergnügen! Und gerade bei Lebensmitteln!
LG Martin
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 200 Registriert: 10.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.11.2012 um 15:37 |
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Antwort 11 |
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Gast
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erstellt am: 12.11.2012 um 15:52 |
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to Monsta112
Zugegeben, ins Lächerliche ziehen war nicht meine Absicht, falls das so
rüber kam ... es ist aber definitiv sauschwer die wirklich richtigen Infos
zu finden. Irgendwo muss man sich als Hobbybrauer wohl doch eingestehen,
dass die Grenze von "ein Bier an einen Kollegen abtreten" bereits
überschritten ist.
Da kommt schnell mal die Frage wies weitergeht ...
Ich denke das ist in etwa die richtige/reale Definition ...
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Posting Freak Beiträge: 1905 Registriert: 7.12.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.11.2012 um 16:05 |
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Hallo wheeltinu,
zunächst mal, 'nach einer Woche in Flaschen und dann Reifen lassen'? Wenn
Du das langfristig mit zufriedenen Kunden machen willst mußt Du schon was
Besseres brauen, es sei denn Du braust nur Weizen.
Für die Kleinproduktion gibt es da Reglungen die m.M. gar nicht mal so
schlimm sind (für Deutsche Verhältnisse), such mal hier im Forum. Der
sinnvollste Weg ist sich an sein zuständiges Zollamt zu wenden, da dort
wohl unterschiedliche Auslegungen kursieren und es kommt drauf an wie Dein
Sachbearbeiter (gelaunt) eingestellt ist.
Cheers, Jörg
____________________ Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von
AD512 (Dokument ging leider verloren).
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Antwort 13 |
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