Senior Member Beiträge: 204 Registriert: 4.2.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 17:45 |
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Zitat von rattenfurz, am 10.12.2012 um
17:34 |
Das Problem sind die zusätzlichen Auflagen u.A. durch das
Lebensmittelrecht.
Beim Hobbybrauerparagraphen geht es doch klipp und klar um die Einkocher-
bis 50l-Klasse. Und für die lohnt sich der Aufriss nicht...
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Dazu gibt es hier im Forum ellenlange Diskussionen. Die Auflagen vom
Gesundheitsamt sind, und das ist eben das tolle daran, ohne angestellte
Mitarbeiter nicht sonderlich hoch. Zumindest, wenn man den Berichten hier
glauben kann.
Nach der Logik dahinter sollte man wohl nicht fragen.
Hier z.B. ist schon einmal ein guter Einstieg:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&fid=11&tid=11890&page=1&orderdate=ASC
Edith sagt: Ich erwähne das einfach aus dem Grund, weil ich ohnehin ein
Gewerbe habe (sowieso als Nebenerwerb) und im Jahr ohne weiteres auf 5hl
komme - in der 50l Klasse keine Kunst. Und so wird es einigen hier gehen.
[Editiert am 10.12.2012 um 17:48 von daKrueml]
____________________ Grüße
Martin
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Antwort 75 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 17:55 |
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Zitat von rmax, am 10.12.2012 um
17:44 | Zitat von Hagen, am 10.12.2012 um
17:27 | 1) Melde-/Anzeigepflicht erst bei
Überscheiten der jährlichen Freimenge
2) Heraufsetzung der Freimenge pauschal oder - gerechter - die bestehende
Freimenge des Herstellungshaushalts berechnet sich pro Haushaltsmitglied
über 16 Jahren mit jeweils 200l. |
Warum so
Bescheiden?
Wenn wir schon versuchen, die politische Maschinerie anzuwerfen, dann muß
die Forderung lauten, die Bierherstellung zum Eigenbedarf an die
bestehenden Regelungen bei der Kaffee- und Tabaksteuer und beim Haustrunk
anzugleichen. Mit anderen Worten:
Das wäre natürlich ein erstrebenswertes Maximalziel
Wegfall der Mengenbeschränkung bei der Steuerbefreiung für
Hobbybrauer
Eine Pro-Kopf-Regelung (auch für nichtbrauende Haushaltsmitglieder) dürfte
wohl kaum durchsetzbar sein, denn das gibt es meines Wissens auch bei
keiner anderen Verbrausteuer oder sonstigen gesetzlichen Regelung, auf die
man sich berufen könnte. Da schreibt meiner Einschätzung nach der Gesetz-
bzw. Verordnungsgeber eher ausdrücklich fest, daß die Freimenge pro
Haushalt nur einmal in Anspruch genommen werden darf, so wie es beim
Schnapsbrennen durch Stoffbesitzer bereits der Fall ist.
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Bin kein Steuerrechtler. Weiß ich daher nicht. Freimengen bezogen allein
auf den Haushalt ohne Berücksichtigung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
halte ich per se für verfassungsrechtlich bedenklich (Gleichheitsgebot)____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 76 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 18:13 |
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Zitat: | Die Möglichkeit, sein
Bier zu verkaufen macht den "Steuernachteil" um ein vielfaches
gut |
Nunja Martin, der Steuernachteil beträgt 10€ p.a. Ob es sich dafür lohnt,
ein Gewerbe zu eröffnen mit all dem damit verbundenen Vorschriftenwust?
Wer ein gutes Einkommen hat, kann sich freilich mit den Verlusten aus
seiner Kleinbrauerei steuerliche Vorteile schaffen. Mit ein wenig
Kenntnissen im deutschen Steuerrecht kann man sich völlig legal in nahezu
unbegrenzter Höhe arm rechnen.
Wenn die Verwaltung nicht in der Lage ist, sinnhaltige Vorschriften zu
entwerfen, die eine gerechte und für die Gemeinschaft ertragbringende
Besteuerung ermöglicht, sollte unsereiner vielleicht Vorschläge machen.
Ich könnte mir das wie folgt vorstellen:
1. Ich zeige dem örtlich zuständigen HZA die Aufnahme meiner Aktivitäten
als Hobbybrauer an (ist gleich Beginn der Herstellung nach dem Wortlaut des
Gesetzes). Kein Einzelsud, keinen Tag vorher, keine Woche vorher, gar
nicht.
2. Spätestens am 10. Januar eines Jahres gebe ich eine Biersteueranmeldung
auf dem Formular 2075 über die im Vorjahr gebrauten Biere ab. Die
errechnete Steuer zahle ich sofort. Bei 12hl sind das etw 60€.
Habe ich im Vorjahr mehr als 12hl gebraut, muss ich von da an eine
halbjährliche Steueranmeldung abgeben. Waren es mehr als 24hl, dann
vierteljährlich, ab 48hl monatlich.
Die Steuerschuld pro Einzelvorgang ist dann nicht größer als 60€. Weniger
ist kostenmäßig nicht sinnvoll.
Das gilt für Eigenverbrauch und unentgeltlich abgegebene Biere. Ab 1 Cent
Verkaufspreis ist das gewerblich und gehört in eine andere Liga.
Hier zeigt sich der Wahnsinn des ganzen Systems. Wer mehr als 6hl p.a.
selber verbraucht, hat ein ganz anderes Problem. Wer mehr als 24hl p.a.
verschenkt, muss sich das leisten können und wollen.
Mehr als 120€ p.a. wird der Staat aus echten Hobbybrauern nicht
herauspressen können - und dafür müssen wir uns die inquisitorische
Gängelei á la GEZ gefallen lassen!
Das ist die eigentliche Schweinerei.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 77 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 18:15 |
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Zitat von Hagen, am 10.12.2012 um
17:55 | Bin kein Steuerrechtler. Weiß ich
daher nicht. Freimengen bezogen allein auf den Haushalt ohne
Berücksichtigung der Anzahl der Haushaltsmitglieder halte ich per se für
verfassungsrechtlich bedenklich
(Gleichheitsgebot) |
Leider hat die jüngere
Vergangenheit mehrfach gezeigt, daß unser Gesetzgeber sich keineswegs davor
scheut, sehenden Auges verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze auf den Weg
zu bringen.
Gegen eine Regelung "pro Kopf" ließe sich übrigens genauso argumentieren,
daß sie ungerecht gegenüber den Nicht-Brauern ist, die nicht das Glück
haben, im Haushalt eines Brauers zu leben.
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Antwort 78 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 18:22 |
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Vielleicht sollten wir auch einfach darauf hinwirken, daß der
Hobbybrauerparagraph komplett gestrichen wird und uns dann auf die
Haustrunkregelung berufen. Die gilt dem Wortlaut nach nämlich nicht nur für
gewerbliche Brauereien und es steht auch nirgends, daß eine Brauerei nicht
ihren gesamten Ausstoß als Haustrunk verwenden darf. Ich finde, das zeigt
einmal mehr die Absurdität der bestehenden Beschränkung auf 200l.
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Antwort 79 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 18:23 |
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Zitat von Boludo, am 10.12.2012 um
17:33 |
Mein Nachbar ist Mitglied des Bundestages (SPD).
Ich hab aber keinen so guten Draht zu ihm und kann mir auch nicht
vorstellen, dass es was bringen soll.
Er ist in der Arbeitsgruppe "Sport" und Mitglied des Finanzausschusses.
Vielleicht spring ich ja doch mal über meinen Schatten und sprech ihn mal
an.
Stefan |
Stefan, mach in deiner Heimbrauerei doch mal einen Tag der offenen Tür mit
Pressebeteiligung und lade deinen Nachbarn dazu ein. Diese Kaste ist sowas
von mediengeil, der wird sich drum reißen, mit dir zusammen und einem Glas
Selbstgebrauten in der Hand in der Zeitung zu erscheinen, 2013 ist
Wahljahr.
Wenn du ihn soweit gebracht hast, hast du ihn an der Angel.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 80 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 19:16 |
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@Ruthard:
Das ist eine super Idee.
Nur leider hab ich da irgend wie gar keine Lust drauf, mal schaun...
Stefan
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Antwort 81 |
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Senior Member Beiträge: 204 Registriert: 4.2.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 20:59 |
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Nein Ruthard, für 10€ lohnt es sich auf keinen Fall. Aber, wenn ich ohnehin
nicht dieses sagen wir mal lieb formuliert symbolische Steuergeschenk habe
(denn effektiv kostet das den Staat bei der aktuellen Handhabung weit mehr
als 10€), dann kann ich auch in die vollen gehen. Wie gesagt, ich für
meinen Teil habe 90% des Aufwandes den man betreiben muss ohnehin schon, da
macht es bis auf die paar Behördengänge keinen Unterschied mehr.
Und ich will ehrlich sein: Wenn ich ohnehin alles versteuern MUSS, dann
will ich auch den daraus resultierenden Vorteil. Ich kann mir nicht
vorstellen, dass hier irgendwer mitliest, der noch nicht Geld für sein Bier
geboten bekommen hat und genau wusste, dass er keinen einzigen Cent für das
selbstgebraute nehmen darf.
Die meisten hier brauen weit mehr als die eigene Leber verkraften kann, das
wissen wir auch alle. Klar, es ist ein Hobby. Aber Hobbys, die sich selbst
finanzieren sind die Kirsche auf der Torte. So ausrüstungsgeil wie wir hier
alle sind... ____________________ Grüße
Martin
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Antwort 82 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 21:11 |
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Ich verstehe das die unterschiedliche Handhabung und Auslegung der
aktuellen Rechtslage nerven kann.
Was ich nicht verstehe ist die Aufregung. Der Kern der Aufregung ist die
Anmeldung des Sudes. Ja und? Ist das so schlimm?
Überlegt mal, es war lange Zeit für privat Personen so gar nicht erlaubt zu
brauen. Nach wie vor gibt es Länder in denen man nicht brauen darf.
Heute darf jeder brauen der will, wenn er den Sud vorher anmeldet. Es gibt
so viele Hobbies, da ist dem nicht so, da braucht man erstmal Prüfungen und
nen ganzen Sack Anträge und dann, wenn es dem Amtsschimmel genehm ist, darf
man evtl. seinem Hobby nachkommen.
Fragt mal Angler ( auch hier ist die Gesetzeslage in jedem Bundesland
unterschiedlich), Jäger oder fragt mich wie es ist wenn man in Deutschland
fliegen will. Nein, laßt es einfach bleiben und freut euch das Ihr heute so
einfach brauen könnt. Noch besser, freut euch wenn das euer einziges
Problem ist.
Gruss
Jan
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Antwort 83 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 10.12.2012 um 21:15 |
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Zitat von JanBr, am 10.12.2012 um
21:11 |
Fragt mal Angler ( auch hier ist die Gesetzeslage in jedem Bundesland
unterschiedlich), Jäger oder fragt mich wie es ist wenn man in Deutschland
fliegen will. Nein, laßt es einfach bleiben und freut euch das Ihr heute so
einfach brauen könnt. Noch besser, freut euch wenn das euer einziges
Problem ist.
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Gerade der Vergleich mit Anglern hinkt.
Denn beim Angeln ist es nicht anders: Im eigenen Teich darf ich angeln, was
ich will.
In fremdem Teichen muss ich eine Genehmigung haben, den Angelschein. Da
nehme ich auch Anderen die Fisch weg.
Was ich privat als Bierbrauer für mich herstelle (und nicht an Freunden
gegen Spende abgebe, das geht halt irgendwie nicht), geht halt keinen was
an.
Ich nehme dabei keinem was weg und tue keinem weh, ich gefärde nicht einmal
irgendwen (wie bei den Jägern latent mit der Schusswaffe).
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Antwort 84 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 21:40 |
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Zitat: | Denn beim Angeln ist es
nicht anders: Im eigenen Teich darf ich angeln, was ich
will. |
Das stimmt zumindest in Bayern nicht. Um Fische mit der Handangel zu fangen
benötigst du einen Fischereischein. Dieser ist ( ich rede immer noch von
Bayern) durch Prüfung zu erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur
Prüfung ist ein Kurs mit 30 Stunden. Nun hast du die theoretische Reife zu
angeln. Zusätzlich benötigst du nun einen Erlaubnissschein des Inhabers des
Fischrechts.
Warum ich immer schreib in Bayern liegt daran das diese Regelungen, ähnlich
wie bei verschiedenen HZAs, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
sind.
Gruß
Jan
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Antwort 85 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 9.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 00:45 |
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@Birk: "I have no clue what happened" but I have! No way out, violation
against board rules (several times) but this post was too much. No
discussion about that!
Greets
Michael
In etwa:
"@Birk: "ich habe keine Ahnung was da passiert (vorgefallen) ist" aber
ich habe! es ist genung, Verstoß gegen die Forumsregeln (mehrmals) dieser
Eintrag war zuviel (des guten). Keine Diskussion(en) mehr darüber!
Grüße
Michael"
Aber das Thema ist jetzt auch durch, also alles wieder "gut".
[Editiert am 11.12.2012 um 08:49 von Der Unterhopfte]
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Antwort 86 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 00:52 |
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Zitat von Der Unterhopfte, am 11.12.2012 um
00:45 | @Birk: "I have no clue what happened"
but I have! No way out, violation against board rules (several times) but
this post was too much. No discussion about that!
Greets
Michael
In etwa:
"@Birk: "ich habe keine ahnung was da passiert (vorgefallen) ist" aber
ich habe! es ist genung, verstoß gegen die forums regeln (mehrmals) dieser
eintrag war zuviel (des guten). Keine diskussion(en) mehr darüber!
Grüße
Michael"
Aber das Teham ist jetzt auch durch, also alles wieder "gut".
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Ja solche Tehamen sind leidig. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 87 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 01:44 |
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Zitat: | Wundert mich weshalb die
Bundesregierung noch keinen Pflichtkurs führ Hobbybrauer eingeführt hatt,
nachdem sogar Ausländer eine Pflichtprüfung über ihre Deutschkenntnisse
ablegen müssen. Ihr sollte euch nicht alles vom Staat gefallen
lassen. |
Und wir Dummköpfe wandern nicht nach
Bralisien aus, oder wo immer das sein mag wo du wohnst. Redet sich schon
leicht anderschtwo. Anschauen kann man ich mir alles, leben kann ich nur in
Bayern.
Und bitte: nicht allzu Ernst nehmen! Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
Nur meine 5 Cent!
Gruß
Peter
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Antwort 88 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 02:03 |
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Hallo Wolfi,
Erdscheibe, gut gekontert,
Respekt.
Gruß
Peter
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Antwort 89 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 10:01 |
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So, ich habe Neuigkeiten. Soweit bekannt handelt es sich um einen
Gesetzesänderungsantrag, das ganze fand in Berlin beim Ministerium statt.
Eine Dozentin des BWZ der Bundesfinanzverwaltung ist damit beauftragt den
Gesetzesänderungstext zu verfassen. Mehr weiß ich Moment auch nicht. Ich
werde versuchen mit der Kollegin mal direkt Kontakt aufzunehmen und schauen
ob Sie mir weitere Infos geben kann.
Grüße!
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Antwort 90 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 10:22 |
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Hi,
super lieben Dank, töfte!
Du könntest der Dozentin auch anbieten, dass wir Personen schicken, die
vielleicht mal die momentane Sicht der Hobbybrauer schildern. Vielleicht
hilft das ja.
Ob dann Leute vom VHD oder wir (oder gemischt) dahin fahren, ist ja egal.
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Antwort 91 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 10:35 |
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Die Initavie ging irgendwie aus Braunschweig aus, die haben dem BMF das
ganze wohl vorgestellt und damit überzeugt das Gesetz zu ändern.
Mir schwant leider nichts gutes dabei.
Ich probier mal ob ich einen Kontakt zu der Kollegin aufbauen kann, ich
kenne sie nicht persönlich, ist kein kleines Haus hier. Ich wäre für jede
argumentative Hilfe dankbar. Villeicht wäre das ja auch mal eine Idee uns
Hobbybrauer besser vorzustellen. Eine Broschür die man verteilen kann, der
Presse zustecken kann, etc. Was meint Ihr?
Grüße!
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Antwort 92 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 10:40 |
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Ich könnte mir auch mal tagsüber freinehmen und zu einem Treffen rüber
kommen, ist ja keine 2 km von meiner Arbeit weg. Wenn wir uns noch ein paar
andere beiholen, könnten wir uns auf alle Fälle schon einmal vorstellen,
was es persönlicher macht.
Wegen Broschüren oder so gibt es doch dieses Hobbybrauer-Video-Projekt,
dass die HB vielleicht sympathisch und positiv rüber bringt. Ansonsten
vielleicht mal den VHD fragen.
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Antwort 93 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 10:43 |
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Heißt das vom dortigen HZA?
Falls ja, wer ist in deren Zuständigkeitsbereich und kann sagen, wie die
Hobbybrauern gegenüber so drauf sind?
Zitat: | Ich wäre für jede
argumentative Hilfe dankbar. |
Dazu wäre es
hilfreich, erstmal zu wissen, was der Stand der Dinge ist und in welche
Richtung genau die Bestrebungen gehen.
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß sich am Ende herausstellt,
daß die HZÄ ihre Kräfte lieber anderweitig einsetzen und deshalb angeregt
haben, die Mengenbeschränkung aufzuheben.
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Antwort 94 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 11.12.2012 um 10:48 |
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Ich denke die Mengenbeschränkung werden wir nicht los. Sie reicht ja auch,
um 1 1/2 Durchschnittsdeutsche ein Jahr lang mit Bier zu versorgen. (Ein
Deutscher trinkt ca 140 Liter / Jahr).
Und ich würde mir das auch nicht wie bei den Brennern mit einer
Volumenbeschränkung der Brauanlage erkaufen wollen.
Unsere Punkte sind eigentlich doch ganz klar:
- Keine bzw. nur einmalige Anmeldung < 200 Liter /
Kalenderjahr.
- Eine Steueranmeldung am Ende des Jahres für alles > 200 Liter /
Kalenderjahr.
Dazwischen nichts; keine Voranmeldungen, keine Ressourcenverschwendung,
nichts.
[Editiert am 11.12.2012 um 10:48 von rattenfurz]
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Antwort 95 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 10:57 |
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Zitat: | Heißt das vom dortigen
HZA? Falls ja, wer ist in deren Zuständigkeitsbereich und kann sagen, wie
die Hobbybrauern gegenüber so drauf sind? |
Das
weiß ich nicht genau, wahrscheinlich aber nicht, eher eine Zentralstelle
o.ä. Ich versuche mehr rauszubekommen.
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Antwort 96 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:02 |
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@rattenfurz: sprich bitte nicht von unseren Punkten, solange
das hier nicht abgesprochen ist.
- Es geht hier um Politik, da muß man mit der
Höchstforderung hineingehen, um am Ende wenigstens mit einem kleinen
Ergebnis herauszukommen. Geht man mit Deiner Minimalforderung hinein, kommt
am Ende noch weniger oder gar nichts heraus.
- Was ist denn so abwegig an einem Wegfall der Mengenbeschänkung? Bei
Kaffee und Tabak geht es doch auch ohne.
Aber wie schon gesagt, muß
erstmal klar sein, was genau die laufenden Bestrebungen sind, um davon
ausgehend dann eine Argumentation aufzubauen. Ich möchte alle hier bitten,
die Füße so lange noch ruhig zu halten, auch wenn es schwer fällt, damit
nicht wieder so Schnellschüsse und Einzelaktionen entstehen, wie neulich
die Petition, die unterm Strich kein gutes Licht auf uns werfen.
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Antwort 97 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:04 |
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Zitat von rattenfurz, am 11.12.2012 um
10:48 |
Unsere Punkte sind eigentlich doch ganz klar:
- Keine bzw. nur einmalige Anmeldung < 200 Liter /
Kalenderjahr.
- Eine Steueranmeldung am Ende des Jahres für alles > 200 Liter /
Kalenderjahr.
Dazwischen nichts; keine Voranmeldungen, keine Ressourcenverschwendung,
nichts.
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Warum sollten wir an den 200 Liter festhalten?
Der Vergleich mit der Kaffee- und Tabaksteuer ist doch ok, da zahlt man
nichts, solange man es nur für den Eigenverbrauch erzeugt.
Das wäre für alle am Einfachsten.
Stefan
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Antwort 98 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.12.2012 um 11:06 |
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Am einfachsten wäre: Steuer von Anfang an und legaler Verkauf des eigenen
Bieres!
Nur meine 5 Cent.
Gruß
Peter
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Antwort 99 |
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