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Autor: Betreff: !!!Aufhebeung der Freimenge für Hobbybrauer!!!
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daKrueml
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 17:45  

Zitat von rattenfurz, am 10.12.2012 um 17:34

Zitat von Waconia, am 10.12.2012 um 17:14
Jepp Martin, in dieser Situation bin ich auch gerade und recherchiere zum Thema.


Das Problem sind die zusätzlichen Auflagen u.A. durch das Lebensmittelrecht.

Beim Hobbybrauerparagraphen geht es doch klipp und klar um die Einkocher- bis 50l-Klasse. Und für die lohnt sich der Aufriss nicht...


Dazu gibt es hier im Forum ellenlange Diskussionen. Die Auflagen vom Gesundheitsamt sind, und das ist eben das tolle daran, ohne angestellte Mitarbeiter nicht sonderlich hoch. Zumindest, wenn man den Berichten hier glauben kann.
Nach der Logik dahinter sollte man wohl nicht fragen.

Hier z.B. ist schon einmal ein guter Einstieg:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre ad&fid=11&tid=11890&page=1&orderdate=ASC

Edith sagt: Ich erwähne das einfach aus dem Grund, weil ich ohnehin ein Gewerbe habe (sowieso als Nebenerwerb) und im Jahr ohne weiteres auf 5hl komme - in der 50l Klasse keine Kunst. Und so wird es einigen hier gehen.


[Editiert am 10.12.2012 um 17:48 von daKrueml]



____________________
Grüße

Martin
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 17:55  

Zitat von rmax, am 10.12.2012 um 17:44

Zitat von Hagen, am 10.12.2012 um 17:27
1) Melde-/Anzeigepflicht erst bei Überscheiten der jährlichen Freimenge

2) Heraufsetzung der Freimenge pauschal oder - gerechter - die bestehende Freimenge des Herstellungshaushalts berechnet sich pro Haushaltsmitglied über 16 Jahren mit jeweils 200l.

Warum so Bescheiden?



Wenn wir schon versuchen, die politische Maschinerie anzuwerfen, dann muß die Forderung lauten, die Bierherstellung zum Eigenbedarf an die bestehenden Regelungen bei der Kaffee- und Tabaksteuer und beim Haustrunk anzugleichen. Mit anderen Worten:

Das wäre natürlich ein erstrebenswertes Maximalziel

Wegfall der Mengenbeschränkung bei der Steuerbefreiung für Hobbybrauer

Eine Pro-Kopf-Regelung (auch für nichtbrauende Haushaltsmitglieder) dürfte wohl kaum durchsetzbar sein, denn das gibt es meines Wissens auch bei keiner anderen Verbrausteuer oder sonstigen gesetzlichen Regelung, auf die man sich berufen könnte. Da schreibt meiner Einschätzung nach der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber eher ausdrücklich fest, daß die Freimenge pro Haushalt nur einmal in Anspruch genommen werden darf, so wie es beim Schnapsbrennen durch Stoffbesitzer bereits der Fall ist.


Bin kein Steuerrechtler. Weiß ich daher nicht. Freimengen bezogen allein auf den Haushalt ohne Berücksichtigung der Anzahl der Haushaltsmitglieder halte ich per se für verfassungsrechtlich bedenklich (Gleichheitsgebot)


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Besten Gruß

Hagen
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 18:13  

Zitat:
Die Möglichkeit, sein Bier zu verkaufen macht den "Steuernachteil" um ein vielfaches gut


Nunja Martin, der Steuernachteil beträgt 10€ p.a. Ob es sich dafür lohnt, ein Gewerbe zu eröffnen mit all dem damit verbundenen Vorschriftenwust?
Wer ein gutes Einkommen hat, kann sich freilich mit den Verlusten aus seiner Kleinbrauerei steuerliche Vorteile schaffen. Mit ein wenig Kenntnissen im deutschen Steuerrecht kann man sich völlig legal in nahezu unbegrenzter Höhe arm rechnen.

Wenn die Verwaltung nicht in der Lage ist, sinnhaltige Vorschriften zu entwerfen, die eine gerechte und für die Gemeinschaft ertragbringende Besteuerung ermöglicht, sollte unsereiner vielleicht Vorschläge machen.

Ich könnte mir das wie folgt vorstellen:

1. Ich zeige dem örtlich zuständigen HZA die Aufnahme meiner Aktivitäten als Hobbybrauer an (ist gleich Beginn der Herstellung nach dem Wortlaut des Gesetzes). Kein Einzelsud, keinen Tag vorher, keine Woche vorher, gar nicht.

2. Spätestens am 10. Januar eines Jahres gebe ich eine Biersteueranmeldung auf dem Formular 2075 über die im Vorjahr gebrauten Biere ab. Die errechnete Steuer zahle ich sofort. Bei 12hl sind das etw 60€.

Habe ich im Vorjahr mehr als 12hl gebraut, muss ich von da an eine halbjährliche Steueranmeldung abgeben. Waren es mehr als 24hl, dann vierteljährlich, ab 48hl monatlich.

Die Steuerschuld pro Einzelvorgang ist dann nicht größer als 60€. Weniger ist kostenmäßig nicht sinnvoll.

Das gilt für Eigenverbrauch und unentgeltlich abgegebene Biere. Ab 1 Cent Verkaufspreis ist das gewerblich und gehört in eine andere Liga.

Hier zeigt sich der Wahnsinn des ganzen Systems. Wer mehr als 6hl p.a. selber verbraucht, hat ein ganz anderes Problem. Wer mehr als 24hl p.a. verschenkt, muss sich das leisten können und wollen.

Mehr als 120€ p.a. wird der Staat aus echten Hobbybrauern nicht herauspressen können - und dafür müssen wir uns die inquisitorische Gängelei á la GEZ gefallen lassen!

Das ist die eigentliche Schweinerei.


Cheers, Ruthard


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 18:15  

Zitat von Hagen, am 10.12.2012 um 17:55
Bin kein Steuerrechtler. Weiß ich daher nicht. Freimengen bezogen allein auf den Haushalt ohne Berücksichtigung der Anzahl der Haushaltsmitglieder halte ich per se für verfassungsrechtlich bedenklich (Gleichheitsgebot)

Leider hat die jüngere Vergangenheit mehrfach gezeigt, daß unser Gesetzgeber sich keineswegs davor scheut, sehenden Auges verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze auf den Weg zu bringen.

Gegen eine Regelung "pro Kopf" ließe sich übrigens genauso argumentieren, daß sie ungerecht gegenüber den Nicht-Brauern ist, die nicht das Glück haben, im Haushalt eines Brauers zu leben.
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 18:22  
Vielleicht sollten wir auch einfach darauf hinwirken, daß der Hobbybrauerparagraph komplett gestrichen wird und uns dann auf die Haustrunkregelung berufen. Die gilt dem Wortlaut nach nämlich nicht nur für gewerbliche Brauereien und es steht auch nirgends, daß eine Brauerei nicht ihren gesamten Ausstoß als Haustrunk verwenden darf. Ich finde, das zeigt einmal mehr die Absurdität der bestehenden Beschränkung auf 200l.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 18:23  

Zitat von Boludo, am 10.12.2012 um 17:33

Zitat von Hagen, am 10.12.2012 um 17:27
Wie sieht es denn hier ansonsten aus mit direken Kanälen zur Bundespolitik?


Mein Nachbar ist Mitglied des Bundestages (SPD).
Ich hab aber keinen so guten Draht zu ihm und kann mir auch nicht vorstellen, dass es was bringen soll.
Er ist in der Arbeitsgruppe "Sport" und Mitglied des Finanzausschusses.
Vielleicht spring ich ja doch mal über meinen Schatten und sprech ihn mal an.

Stefan


Stefan, mach in deiner Heimbrauerei doch mal einen Tag der offenen Tür mit Pressebeteiligung und lade deinen Nachbarn dazu ein. Diese Kaste ist sowas von mediengeil, der wird sich drum reißen, mit dir zusammen und einem Glas Selbstgebrauten in der Hand in der Zeitung zu erscheinen, 2013 ist Wahljahr.

Wenn du ihn soweit gebracht hast, hast du ihn an der Angel.


Cheers, Ruthard


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 19:16  
@Ruthard:

Das ist eine super Idee.
Nur leider hab ich da irgend wie gar keine Lust drauf, mal schaun...

Stefan
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daKrueml
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 20:59  
Nein Ruthard, für 10€ lohnt es sich auf keinen Fall. Aber, wenn ich ohnehin nicht dieses sagen wir mal lieb formuliert symbolische Steuergeschenk habe (denn effektiv kostet das den Staat bei der aktuellen Handhabung weit mehr als 10€), dann kann ich auch in die vollen gehen. Wie gesagt, ich für meinen Teil habe 90% des Aufwandes den man betreiben muss ohnehin schon, da macht es bis auf die paar Behördengänge keinen Unterschied mehr.

Und ich will ehrlich sein: Wenn ich ohnehin alles versteuern MUSS, dann will ich auch den daraus resultierenden Vorteil. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier irgendwer mitliest, der noch nicht Geld für sein Bier geboten bekommen hat und genau wusste, dass er keinen einzigen Cent für das selbstgebraute nehmen darf.

Die meisten hier brauen weit mehr als die eigene Leber verkraften kann, das wissen wir auch alle. Klar, es ist ein Hobby. Aber Hobbys, die sich selbst finanzieren sind die Kirsche auf der Torte. So ausrüstungsgeil wie wir hier alle sind... ;)


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Grüße

Martin
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 21:11  
Ich verstehe das die unterschiedliche Handhabung und Auslegung der aktuellen Rechtslage nerven kann.

Was ich nicht verstehe ist die Aufregung. Der Kern der Aufregung ist die Anmeldung des Sudes. Ja und? Ist das so schlimm?

Überlegt mal, es war lange Zeit für privat Personen so gar nicht erlaubt zu brauen. Nach wie vor gibt es Länder in denen man nicht brauen darf.

Heute darf jeder brauen der will, wenn er den Sud vorher anmeldet. Es gibt so viele Hobbies, da ist dem nicht so, da braucht man erstmal Prüfungen und nen ganzen Sack Anträge und dann, wenn es dem Amtsschimmel genehm ist, darf man evtl. seinem Hobby nachkommen.

Fragt mal Angler ( auch hier ist die Gesetzeslage in jedem Bundesland unterschiedlich), Jäger oder fragt mich wie es ist wenn man in Deutschland fliegen will. Nein, laßt es einfach bleiben und freut euch das Ihr heute so einfach brauen könnt. Noch besser, freut euch wenn das euer einziges Problem ist.

Gruss

Jan
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 21:15  

Zitat von JanBr, am 10.12.2012 um 21:11

Fragt mal Angler ( auch hier ist die Gesetzeslage in jedem Bundesland unterschiedlich), Jäger oder fragt mich wie es ist wenn man in Deutschland fliegen will. Nein, laßt es einfach bleiben und freut euch das Ihr heute so einfach brauen könnt. Noch besser, freut euch wenn das euer einziges Problem ist.


Gerade der Vergleich mit Anglern hinkt.

Denn beim Angeln ist es nicht anders: Im eigenen Teich darf ich angeln, was ich will.

In fremdem Teichen muss ich eine Genehmigung haben, den Angelschein. Da nehme ich auch Anderen die Fisch weg.


Was ich privat als Bierbrauer für mich herstelle (und nicht an Freunden gegen Spende abgebe, das geht halt irgendwie nicht), geht halt keinen was an.

Ich nehme dabei keinem was weg und tue keinem weh, ich gefärde nicht einmal irgendwen (wie bei den Jägern latent mit der Schusswaffe).
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2012 um 21:40  

Zitat:
Denn beim Angeln ist es nicht anders: Im eigenen Teich darf ich angeln, was ich will.


Das stimmt zumindest in Bayern nicht. Um Fische mit der Handangel zu fangen benötigst du einen Fischereischein. Dieser ist ( ich rede immer noch von Bayern) durch Prüfung zu erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein Kurs mit 30 Stunden. Nun hast du die theoretische Reife zu angeln. Zusätzlich benötigst du nun einen Erlaubnissschein des Inhabers des Fischrechts.

Warum ich immer schreib in Bayern liegt daran das diese Regelungen, ähnlich wie bei verschiedenen HZAs, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Gruß

Jan
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Der Unterhopfte
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 00:45  
@Birk: "I have no clue what happened" but I have! No way out, violation against board rules (several times) but this post was too much. No discussion about that!

Greets
Michael

In etwa:

"@Birk: "ich habe keine Ahnung was da passiert (vorgefallen) ist" aber ich habe! es ist genung, Verstoß gegen die Forumsregeln (mehrmals) dieser Eintrag war zuviel (des guten). Keine Diskussion(en) mehr darüber!

Grüße
Michael"


Aber das Thema ist jetzt auch durch, also alles wieder "gut".


[Editiert am 11.12.2012 um 08:49 von Der Unterhopfte]
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 00:52  

Zitat von Der Unterhopfte, am 11.12.2012 um 00:45
@Birk: "I have no clue what happened" but I have! No way out, violation against board rules (several times) but this post was too much. No discussion about that!

Greets
Michael

In etwa:

"@Birk: "ich habe keine ahnung was da passiert (vorgefallen) ist" aber ich habe! es ist genung, verstoß gegen die forums regeln (mehrmals) dieser eintrag war zuviel (des guten). Keine diskussion(en) mehr darüber!

Grüße
Michael"


Aber das Teham ist jetzt auch durch, also alles wieder "gut".


Ja solche Tehamen sind leidig. :exclam:


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Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 01:44  

Zitat:
Wundert mich weshalb die Bundesregierung noch keinen Pflichtkurs führ Hobbybrauer eingeführt hatt, nachdem sogar Ausländer eine Pflichtprüfung über ihre Deutschkenntnisse ablegen müssen. Ihr sollte euch nicht alles vom Staat gefallen lassen.

Und wir Dummköpfe wandern nicht nach Bralisien aus, oder wo immer das sein mag wo du wohnst. Redet sich schon leicht anderschtwo. Anschauen kann man ich mir alles, leben kann ich nur in Bayern.

Und bitte: nicht allzu Ernst nehmen! Humor ist, wenn man trotzdem lacht.

Nur meine 5 Cent!

Gruß
Peter
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 02:03  
Hallo Wolfi,
Erdscheibe, gut gekontert, :D Respekt. :thumbup:

Gruß
Peter
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 10:01  
So, ich habe Neuigkeiten. Soweit bekannt handelt es sich um einen Gesetzesänderungsantrag, das ganze fand in Berlin beim Ministerium statt. Eine Dozentin des BWZ der Bundesfinanzverwaltung ist damit beauftragt den Gesetzesänderungstext zu verfassen. Mehr weiß ich Moment auch nicht. Ich werde versuchen mit der Kollegin mal direkt Kontakt aufzunehmen und schauen ob Sie mir weitere Infos geben kann.

Grüße!
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 10:22  
Hi,

super lieben Dank, töfte!

Du könntest der Dozentin auch anbieten, dass wir Personen schicken, die vielleicht mal die momentane Sicht der Hobbybrauer schildern. Vielleicht hilft das ja.

Ob dann Leute vom VHD oder wir (oder gemischt) dahin fahren, ist ja egal.
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 10:35  
Die Initavie ging irgendwie aus Braunschweig aus, die haben dem BMF das ganze wohl vorgestellt und damit überzeugt das Gesetz zu ändern.
Mir schwant leider nichts gutes dabei.

Ich probier mal ob ich einen Kontakt zu der Kollegin aufbauen kann, ich kenne sie nicht persönlich, ist kein kleines Haus hier. Ich wäre für jede argumentative Hilfe dankbar. Villeicht wäre das ja auch mal eine Idee uns Hobbybrauer besser vorzustellen. Eine Broschür die man verteilen kann, der Presse zustecken kann, etc. Was meint Ihr?

Grüße!
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 10:40  
Ich könnte mir auch mal tagsüber freinehmen und zu einem Treffen rüber kommen, ist ja keine 2 km von meiner Arbeit weg. Wenn wir uns noch ein paar andere beiholen, könnten wir uns auf alle Fälle schon einmal vorstellen, was es persönlicher macht.

Wegen Broschüren oder so gibt es doch dieses Hobbybrauer-Video-Projekt, dass die HB vielleicht sympathisch und positiv rüber bringt. Ansonsten vielleicht mal den VHD fragen.
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 10:43  

Zitat von Dr Huppertz, am 11.12.2012 um 10:35
Die Initavie ging irgendwie aus Braunschweig aus

Heißt das vom dortigen HZA? Falls ja, wer ist in deren Zuständigkeitsbereich und kann sagen, wie die Hobbybrauern gegenüber so drauf sind?

Zitat:
Ich wäre für jede argumentative Hilfe dankbar.

Dazu wäre es hilfreich, erstmal zu wissen, was der Stand der Dinge ist und in welche Richtung genau die Bestrebungen gehen.

Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß sich am Ende herausstellt, daß die HZÄ ihre Kräfte lieber anderweitig einsetzen und deshalb angeregt haben, die Mengenbeschränkung aufzuheben.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 10:48  
Ich denke die Mengenbeschränkung werden wir nicht los. Sie reicht ja auch, um 1 1/2 Durchschnittsdeutsche ein Jahr lang mit Bier zu versorgen. (Ein Deutscher trinkt ca 140 Liter / Jahr).

Und ich würde mir das auch nicht wie bei den Brennern mit einer Volumenbeschränkung der Brauanlage erkaufen wollen.


Unsere Punkte sind eigentlich doch ganz klar:
  • Keine bzw. nur einmalige Anmeldung < 200 Liter / Kalenderjahr.
  • Eine Steueranmeldung am Ende des Jahres für alles > 200 Liter / Kalenderjahr.

Dazwischen nichts; keine Voranmeldungen, keine Ressourcenverschwendung, nichts.


[Editiert am 11.12.2012 um 10:48 von rattenfurz]
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 10:57  

Zitat:
Heißt das vom dortigen HZA? Falls ja, wer ist in deren Zuständigkeitsbereich und kann sagen, wie die Hobbybrauern gegenüber so drauf sind?

Das weiß ich nicht genau, wahrscheinlich aber nicht, eher eine Zentralstelle o.ä. Ich versuche mehr rauszubekommen.
Profil anzeigen Antwort 96
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 11:02  
@rattenfurz: sprich bitte nicht von unseren Punkten, solange das hier nicht abgesprochen ist.
  1. Es geht hier um Politik, da muß man mit der Höchstforderung hineingehen, um am Ende wenigstens mit einem kleinen Ergebnis herauszukommen. Geht man mit Deiner Minimalforderung hinein, kommt am Ende noch weniger oder gar nichts heraus.
  2. Was ist denn so abwegig an einem Wegfall der Mengenbeschänkung? Bei Kaffee und Tabak geht es doch auch ohne.
Aber wie schon gesagt, muß erstmal klar sein, was genau die laufenden Bestrebungen sind, um davon ausgehend dann eine Argumentation aufzubauen. Ich möchte alle hier bitten, die Füße so lange noch ruhig zu halten, auch wenn es schwer fällt, damit nicht wieder so Schnellschüsse und Einzelaktionen entstehen, wie neulich die Petition, die unterm Strich kein gutes Licht auf uns werfen.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 11:04  

Zitat von rattenfurz, am 11.12.2012 um 10:48

Unsere Punkte sind eigentlich doch ganz klar:
  • Keine bzw. nur einmalige Anmeldung < 200 Liter / Kalenderjahr.
  • Eine Steueranmeldung am Ende des Jahres für alles > 200 Liter / Kalenderjahr.

Dazwischen nichts; keine Voranmeldungen, keine Ressourcenverschwendung, nichts.



Warum sollten wir an den 200 Liter festhalten?
Der Vergleich mit der Kaffee- und Tabaksteuer ist doch ok, da zahlt man nichts, solange man es nur für den Eigenverbrauch erzeugt.
Das wäre für alle am Einfachsten.

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2012 um 11:06  
Am einfachsten wäre: Steuer von Anfang an und legaler Verkauf des eigenen Bieres!

Nur meine 5 Cent.

Gruß
Peter
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