Newbie Beiträge: 1 Registriert: 10.9.2013 Status: Offline
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erstellt am: 10.9.2013 um 15:14 |
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Hallo an die Hobbybrauer!
Ich lebe im Süden von Österreich, mich würde interessieren, welche Auflagen
in Österreich zu erfüllen sind, will man Bier:
1. Verschenken als Kostprobe
2. Verkaufen
In Deutschland kann man 200l/Jahr steuerfrei brauen, gilt in Ö eine
generelle Steuerpflicht oder tritt diese erst ein, wenn man sein Bier
verkauft?
Wer kann darüber Auskunft geben?
Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 10.9.2013 um 16:49 |
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Die selbe Frage stelle ich mich auch
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 208 Registriert: 23.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.9.2013 um 17:23 |
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Hallo zusammen!
Ich bin KEIN Steuerexperte, ich kann euch nur mein Halbwissen
vermitteln.
In Österreich gibt es für heimgebrautes Bier für den Eigenbedarf eine
Steuerfreiheit. Genauso wie es steuerfrei ist, seinen eigenen Wein zu
keltern oder anderweitige Obstweine (Apfelmost, Ribiselwein,......). Beim
Schnaps hat die ganze Geschichte dann sein Ende. Brände muss man anmelden
und versteuern.
Heimgebrautes Bier verschenken: Kein Problem, denn wo kein Geld fließt,
keine Steuern
Heimgebrautes Bier verkaufen: Ist ein Problem. Ich berufe mich da auf den
Liebhaber-Paragraphen (den gibt es wirklich!!!). Wenn man keine
Gewinnabsicht hat, ist es steuerfrei. Zumindest lese und interpretiere ich
diesen so.
Aber bei einer Anzeige vom Finanzamt beruft euch bitte nicht auf mich und
sucht euch einen echten rechtlichen Rat
lg ehwo
____________________ A Bia
in da fria
schodt nia
kimmt ma fia
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 344 Registriert: 7.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.9.2013 um 17:31 |
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In Österreich ist "Hausbrauen" sowie auch ein "Hausbrand" steuerfrei.
Welche Auflagen Du bei einem Gewerbe zu erfüllen hast, kann ich Dir leider
nicht beantworten. Es wird sicherlich viele Hygiene-Vorschriften geben, die
Du einhalten musst. Sicherlich werden einige Anforderungen an den
"Brau-Raum" an dessen Reinigung und natürlich an die Reinigung der
Utensilien gestellt. Bestimmt musst Du Deinem Bier ein Ablaufdatum
verpassen und musst womöglich auch Sicherheitsstandards erfüllen. Aber
darüber weiss ich nicht im Detail bescheid.
Steuern fallen dann natürlich auch an, je nachdem in welchem Umfang und in
welchem rechtlichen Rahmen das abläuft, entweder Einkommensteuer oder
Körperschaftssteuer aber auch Umsatzsteuer und natürlich Biersteuer http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesno
rmen&Gesetzesnummer=10004874____________________
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.9.2013 um 20:21 |
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Wie ich bereits an anderer Stelle im Forum berichtet habe, hatte ich
letztes Jahr ein wirklich angenehmes Erlebnis mit dem Österreichischen
Zoll, der mir folgendes schrieb:
die Bestimmungen für die Herstellung von Bier sind im Biersteuergesetz
geregelt.
In §7 ist die Steuerschuldentstehung geregelt und lautet wie folgt:
§ 7. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht
die Steuerschuld durch Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien
Verkehr. Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt
durch:
1. die Wegbringung aus einem Steuerlager, ohne dass sich ein weiteres
Steueraussetzungsverfahren anschließt, oder durch die Entnahme zum
Verbrauch in einem Steuerlager;
2. die gewerbliche Herstellung ohne Bewilligung;
3. eine Unregelmäßigkeit nach § 23 bei der Beförderung unter
Steueraussetzung.
Da in §7 Abs.1 Z2 lediglich von gewerblicher Herstellung die Rede ist,
ergibt sich daraus, dass die private Herstellung keiner Besteuerung
unterliegt.
Es muss sich jedoch um eine rein private nicht auf Gewinnabsicht
ausgerichtete Herstellung handeln.
Eine mengenmäßige Beschränkung besteht nicht.
Eine private Brauanlage ist nicht meldepflichtig.
Auch die Herstellung von Malzessig ist nicht meldepflichtig und unterliegt
auch keiner Besteuerung.
Der Vollständigkeit halber:
Ich selbst kann als Privatperson keine Rechtsauskunft geben und alle
Schreiben des Zoll sind mit dem Absatz "Sämtliche Auskünfte gem. Artikel 11
Zollkodex der EU werden gebührenfrei erteilt und haben
rechtsunverbindlichen Charakter." versehen. Es handelt sich hier also um
keine verbindliche Rechtsauskunft.
____________________ "Der braut sich was!"
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 11.9.2013 um 12:02 |
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beim koestenw und mir gehts aber mit gewinabsicht. ich wills ja am
bauernmarkt verkaufen wenn mir danach ist und zumindest die
herstellungskosten wieder rein holen.
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 757 Registriert: 16.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.9.2013 um 12:48 |
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Dann wendest dich zum einen an die Lebensmittelbehörde
(http://www.bmg.gv.at/), an dein zuständiges Magistrat, den Zoll und
vermutlich an das Marktamt, weil du einen Gewerbeschein brauchst. Vergiss
nicht, deinen Ausstoß dem Zoll zu melden. Für kommerzielle
Alkoholproduktion ist Steuer fällig.
Du musst mit einer amtlichen Betriebsrevision und einigen Vorschriften
rechnen. Das bedeutet, geflieste Räume, keine Nassräume oder WC's direkt
anschließend an die Räume mit Lebensmittelproduktion, Desinfekter an jedem
Waschbecken, zusätzliche Lüftung im Gärraum, etc.
Wenn du nicht schon Lebensmittel produzierst, weil du zum Beispiel als
Bauer deinen eigenen Käse machst, würde ich davon absehen. Der Aufwand ist
recht groß und wird von einem normalen Einfamilienhaus selten erfüllt.
Warum fragst du eigentlich hier nach den gesetzlichen Bestimmungen? Hättest
du an die Behörde geschrieben, hättest du vermutlich bereits eine
Antwort...
____________________ "Der braut sich was!"
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 11.9.2013 um 19:18 |
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Naja hätte ja sein können das hier schon wer seine Gartenlaube schon
umfunktioniert hat und paar Tips parat hat. Ich habe den Bauernbund wegen
einer Hofvermarktung eh schon angeschrieben und Lektüre bekommen die ich
noch duchlesen muss.
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 138 Registriert: 17.12.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.9.2013 um 03:21 |
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Genau diesen Gedanken hatte ich vor kurzem auch als ich am Bauernmarkt
rumspazierte. Die Bauernfamilie die jeden Samstag um drei Uhr nachts
aufsteht um ihre Ware zu packen und von der Steiermark nach Wien fährt, hat
sicher nicht die Möglichkeiten, ihre Marmeladen oder eingelegten
Früchte/Obst/whatever in den Zuständen zu produzieren, die oftmals
vorausgesetzt werden, siehe:
Zitat: | Du musst mit einer
amtlichen Betriebsrevision und einigen Vorschriften rechnen. Das bedeutet,
geflieste Räume, keine Nassräume oder WC's direkt anschließend an die Räume
mit Lebensmittelproduktion, Desinfekter an jedem Waschbecken, zusätzliche
Lüftung im Gärraum, etc. |
Wenn die ihre Gurken und Erdäpfel verkaufen und vll in der Küche noch
besagte Marmeladen produzieren um das quasi als Nebenerwerb bzw
Haltbarmachung ihrer Produkte bewerben, werden die sich das mehr als nur
zweimal überlegen wenn derartige Investitionen nötig sind um das
durchzuziehen.
Aber vll gibts genau deshalb so wenige Bauern die was anderes als Gemüse
verkaufen?
Bitte um Bekanntgabe weiterer Informationen, litschauer. Mich interessiert
das Thema auch seit längerem, auch in Bezug auf einen eigenen Hofladen der
mir vorschwebt.
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 18.9.2013 um 05:42 |
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Ja Marmeladen wollte ich auch anbieten, bin gerade dabei die richtigen
Rezepte zu finden.
Vor Nov. wird in diese Richtung noch nicht von mir noch nicht soviel
Aufwand betrieben da ich noch 2 Prüfungen machen muss. danach lese ich mich
in die Thematik ein und geplant ist das ich eine alte Gartenlaube umrüste.
Mehr als 2K kann das ja nicht kosten
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 636 Registriert: 11.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.9.2013 um 08:32 |
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Meine Tante verkauft selbst gemachte Marmeladen. Allerdings komme ich aus
D. Da muss ich mal nachfragen wie das läuft.
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 396 Registriert: 6.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 18.9.2013 um 09:00 |
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Hi!
Da muss man
IMHO etwas mehr differenzieren.
Während das Heimbrauen für den Eigenbedarf, in Österreich, keiner
steuerrechtliechen Einschränkung unterliegt sieht die Sache beim Hausbrand
etwas anders aus.
Der Hausbrand selber ist zwar, bis zu einer bestimmten Menge und je nach
Bundesland, steuerbefreit, setzt aber ein bestehendes Abfindungsbrennrecht,
mit allen damit verbundenen Auflagen und Beschränkungen, voraus.
LG
Martin ____________________
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Antwort 11 |
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Gast
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erstellt am: 18.9.2013 um 09:23 |
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Das ist immer wieder ein heisses Thema aber immer interessant.
Dementsprechend behandle ich das mit Vorsicht auf meiner Homepage.
Aber das ganze mal aus meiner schweizerischen Ansicht:
Ich könnte mir vorstellen, dass es einige Punkte gibt die zumindest ähnlich
sind in den verschiedenen Ländern. (oder es bietet zumindest Ansätze)
Der schweizer Staat hat das Monopol auf Alkohol - also muss man da schon
mal je nach Stärke des Bieres etwas an Steuern abdrücken. Das ist bei uns
ebenfalls der Zoll.
Schon daher ist Bier/Alkohol sicherlich nicht mit Marmelade und Gemüse
gleich zu stellen .....
Das traurige daran ist eigentlich, dass sich die Ämter welche einfach nur
einkassieren überhaubt nicht dafür interessieren ob nun der jeweilige
Hersteller/Brauer überhaupt verkaufen darf. (gilt vor allem für die
Schweiz)
Sobald auch nur eine Flasche Bier vom Brauer an irgend jemand anderen
abgegeben wird und dieser Jemand dafür auch nur aus guter Laune etwas dafür
gibt, ist das bereits eindeutig Handel. (Freimenge hin oder her, Handel =
Gewerbe)
Ergo hat mich diese Situation dazu geführt eine dementsprechende Lizenz zu
organisieren.
Dies wiederum ist dem Laboratorium wurscht - die woll Sauberkeit ohne
Grenzen, ich muss einfach reigistriert sein und entsprechendes
Hygienekonzept muss schriftlich vorliegen.
Hat man erst mal die Ämter und Genehmigungen abgehakt, sollte man sich
sicher Gedanken über eine Versicherung machen .... passieren kann immer
etwas. Aber ok, wir Schweizer sind so oder so versicherungsgeil.
Klar wiederspricht sich mein Beitrag mit dem von WodkaFan - aber wie sollte
ich dem Staat beweisen, dass keine Gewinnabsicht dahinter steckt? Bei uns
liegt die Freimenge meines Wissens bei 400L pro Jahr - aber da müsste ich
alleine schon recht ranklotzen um das selber zu eliminieren.
Mein Fazit: Ich will alles schriftlich abgesegnet haben von den Ämtern. Nur
so bin ich meiner Meinung nach auf der sicheren Seite.
Liebe Grüsse aus der engstirnigen Schweiz
Tinu
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.9.2013 um 09:45 |
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Antwort 13 |
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Gast
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erstellt am: 18.9.2013 um 09:55 |
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@ vade
Ja, danke für die genauen Angaben. Aber das ist weiter nicht das Problem.
(bitte korrigier mich wenn ich falsch liege) Das regelt zwar die Abgaben
bei Verkäufen, nicht aber ob man verkaufen überhaupt darf.
Mir liegt es fern, z.B. ein Schaubrauen zu veranstalten, dabei aber nicht
noch zu verkaufen und auszuschenken.
Das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt .....
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.9.2013 um 10:27 |
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@wheeltinu
schaubrauen ist steuerrechtlich in der schweiz kein problem da die steuer
erst zahlen must wenn du das bier in den verkauf bringst.
prinzipiell: bier welches du am schaubrauen verkaufst must du versteueren
(steuerfrei ist das bier nur wenn du es am herstellungsort mit deinen
gästen tringst: Art. 13 Abs. 2 Bst. a BStG)
mein tip: schreib der zollverwaltung, die sind gerne bereit dich zu
beraten:
Oberzolldirektion
Sektion Tabak- und Bierbesteuerung
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
Tel: +41 (0)31 322 65 00
Fax +41 (0)31 323 39 26
bier@ezv.admin.ch ____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 396 Registriert: 6.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 18.9.2013 um 16:07 |
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*reusper*
In dem Thread gehts um Österreich ........
Wobei der Threadstarter scheinbar ohnehin das Interesse verloren zu haben
scheint.
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Antwort 16 |
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